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Montag, 19. Februar 2024

Wegen Habeck-Kritik im ZDF: Fassungslosigkeit bei den Grünen...

von Thomas Heck...

Grünen teilen gerne aus, wenn es gegen den politischen Gegner. Mit Lügen, mit Gewalt, mit allen Mitteln, die ihnen zur Verfügung stehen. Dazu bedienen sie sich u.a. Antifa-Schlägertruppen, die auch schon mal mit Hämmern die Kniescheiben vermeintlicher Nazis zu Brei hauen. Dazu gehört aber auch der Einsatz der Journaille. Da wird schon mal vom GEZ-finanzierten Jan Böhmermann dazu aufgerufen, statt die Nazi-Keule nicht nur verbal zu schwingen, sondern auch mal "Nazis zu keulen".

Dann passt es dann gar nicht ins Konzept, wenn Journalisten mit dem grünen Kurs nicht ganz so zufrieden sind und kritisch den Vize-Kanzler und Wirtschaftsversager Robert Habeck beäugen. Dann offenbart sich klar die Vorstellung der Grünen von Demokratie, von einer freien Presse und offenbart eine erschreckendes Bild. Die Grünen sind so dünnhäutig, wie sie demokratiefeindlich und ahnungslos sind.

Im Politik-Magazin „Berlin direkt“ analysierten die TV-Macher die Arbeit von Wirtschaftsminister Robert Habeck (54). Was dabei herauskam und dass die Überprüfung den Grünen-Politiker wie ein Krisen-Minister aussehen lässt, bringt seine Parteifreunde auf die Palme.


Moderatorin Andrea Maurer (42) ließ es bei ihrem „Berlin direkt“-Debüt gleich richtig krachen: „Es ist wohl eine besondere Pointe, dass Deutschland aktuell über europäische Atombomben diskutiert, während das gleiche Deutschland als einziges europäisches Land mitten in der Energiekrise aus der Atomenergie ausgestiegen ist. Das Atom-Aus ist auch ein Grund, warum sich die Lage der deutschen Wirtschaft verschärft hat, warum der Wohlstand schwindet und die Wut auf den grünen Wirtschaftsminister wächst.“

Jan Philipp Albrecht (41), Ex-Grünen-Minister in Schleswig-Holstein und Vorstand der parteinahen Heinrich-Böll-Stiftung, polterte bei X (ehemalige Twitter): „Ich bitte das ZDF hiermit öffentlich darum, Fakten dafür zu vorzulegen, dass durch die Umsetzung des von CDU/CSU und FDP beschlossenen Ausstiegs Deutschlands aus der Atomenergie der Wohlstand hierzulande schwindet. Oder diese unsägliche Aussage zu korrigieren.“ (Tippfehler aus Original übernommen).

Die Grünen-Bundestagsabgeordneten Renate Künast (68) teilte Albrechts Forderung. Grünen-Politiker Ulrich Steinbach (56) aus Baden-Württemberg empörte sich über den öffentlich-rechtlichen Sender: „Das ist schlicht falsch und ein schlechtes (übrigens politisch rechtes) politisches Framing und Triggering.“

Aber für Robert Habeck kam es noch dicker. Im Beitrag attackierte Marie-Christine Ostermann (46), Präsidentin des Verbands der Familienunternehmer, den Vize-Kanzler scharf: „Mit diesem Wirtschaftsminister kommen wir nicht aus der Krise.“ Und sie legte nach, dass es scheint, Habeck würde die „wirtschaftliche Kompetenz“ fehlen.

Weitere Knallhart-Aussage an Habeck & Co. von Fatih Birol, Direktor Internationale Energieagentur: „...der Ausstieg aus der Kernenergie war ein historischer Fehler. (...) Deutschland hätte wenigstens die noch verbliebenen AKW am Netz lassen können. Aber dafür ist es wohl jetzt zu spät.“


 

Samstag, 17. Februar 2024

Vor Gericht wird klar, wie Robert Habeck die Zukunft der deutschen Wirtschaft verzockt hat

von Jan Fleischhauer...

es ist noch nicht lange her, da war “Grundlast” ein Begriff von gestern. Wer von grundlastfähigen Kraftwerken sprach, zeigte, dass er die Zeichen der Zeit nicht erkannt hatte. Der nichtfossile Mensch der grünen Moderne redete lieber von flexiblen und intelligenten Netzen, die alles in Einklang würden, Erzeugung, Speicherung und Verbrauch. Smart Grid, das war das Wort der Stunde.

Und nun? Nun setzt sich unser Wirtschaftsminister vor der Kamera, und erklärt, dass Chemiewerke und Stahlwerke nun einmal rund um die Uhr laufen müssten, weshalb wir neben Sonne und Wind auch grundlastfähige Energieträger benötigten. Es wäre zum Lachen, wenn es nicht so ernst wäre.

Ich unterstelle niemanden bösen Willen. Die Strategen der großen Transformation glauben vermutlich wirklich an das, was sie da aushecken. Aber das eine ist, am Reißbrett weitreichend Pläne zu entwickeln. Und etwas ganz anderes, die drittgrößte Industrienation der Welt in die Zukunft zu steuern. Man mag es mir nachsehen, aber mein Vertrauen in Leute, die ihr Leben in grünen Thinktanks verbracht haben, wo sich alles zum Guten fügt, wenn man nur lange genug drüber redet, ist begrenzt.

Wo kommt diese Abgehobenheit her? Dass die grüne Jugend reichlich Spinner beherbergt, geschenkt. Auch den Jusos würde niemand klaren Verstandes das Land anvertrauen. Aber auf die SPD konnte man sich eigentlich immer verlassen. Die Sozialdemokraten wurden mitunter von großen Gefühlen und noch größeren Vorhaben heimgesucht. Aber wenn es darauf ankam, erwiesen sie sich als umsichtige und patente Leute. Davon hat Olaf Scholz ja auch enorm profitiert. Die Wähler sahen ihn, und sahen eine kleinere Ausgabe von Helmut Schmidt und Gerhard Schröder.

Dummerweise haben sich auch die Sozialdemokraten angewöhnt, die Realität für eine quantite negligeable zu halten. Wie das passieren konnte, ist mir ein Rätsel. Dass ausgerechnet eine Partei, die ihre Wurzeln in der Industriearbeiterschaft hatte, der deutschen Industrie den Garaus machen würde, damit war nicht zu rechnen. Oder?

Minister Ahnungslos



Die Politik der Ampel trug von Anfang an Züge der Traumtänzerei. Mit der Energiepolitik geht sie in Richtung des Hasardeurtums. Die Tage der deutschen Industrie sind gezählt.

Vor dem Verwaltungsgericht Berlin Moabit spielte sich dieser Tage ein Drama ab, das viel über die Energiewende und noch mehr über den Zustand der grünen Partei verrät. Auf der einen Seite stand das Monatsmagazin „Cicero“, vertreten durch den Anwalt Christoph Partsch. Auf der anderen das Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck, vertreten durch seine Hausjuristen.

Der „Cicero“ hatte das Ministerium auf die Herausgabe von Akten verklagt, aus denen hervorgeht, wie es zur Abschaltung der letzten deutschen Atomkraftwerke kam. Vor zwei Jahren hatte die Redaktion einen entsprechenden Antrag gestellt, doch das Ministerium verweigerte seitdem die Herausgabe. Der Inhalt sei geheim, hieß es. Nach zwei mündlichen Verhandlungen hat das Verwaltungsgericht Berlin in dieser Woche sein Urteil verkündet, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist: Die Verweigerung der Akteneinsicht sei „rechtswidrig“. „Der Kläger hat Anspruch auf Einsicht in die nicht offengelegten Unterlagen.“

Im Gegensatz zu dem, was manche Bürger vermuten, handelt es sich bei Behördenunterlagen nicht um Privateigentum. Grundsätzlich hat die Öffentlichkeit das Recht, Einblick zu erhalten, so will es das Informationsfreiheitsgesetz. Man muss als Verwaltung schon sehr gute Gründe haben, um die Auskunft zu verweigern. Diese guten Gründe sind, wenn man Habecks Leuten glauben darf, die Sorgen um die nationale Sicherheit.

Habeck vs. Cicero: Kein Wort der internen Beratungen darf nach außen dringen

Es sei nicht auszuschließen, dass Deutschland wieder in eine Energiekrise schlittere, da ja die Kernkraftwerke nicht mehr am Netz seien, trugen die Beamten vor. Deshalb dürfe kein Wort der internen Beratungen nach außen dringen, um bei einer erneuten Notlage das Vertrauen der anderen europäischen Staaten nicht zu schwächen. Da musste sogar der Richter lachen.

Die Redaktion vermutet, dass die Ministeriumsspitze die Dokumente nicht herausrücken wollte, weil dann herauskäme, dass es auch im Ministerium erhebliche Bedenken gegen die Abschaltung gab.



Mittwoch, 14. Februar 2024

Habeck verliert Gerichtsverfahren: Ministerium muss Geheimakten zur Atomkraft rausgeben

von Thomas Heck...

Wie begründeten die Grünen ihre Entscheidung, alle Kernkraftwerke Deutschlands abzuschalten? Umweltpolitische Gründe, CO2-Einsparungen? All das kann es wohl nicht gewesen sein, sind doch die Alternativen in Sachen CO2 wahre Umweltkiller. Aber was es dann, was Habecks Ministerium veranlasste, diese Entscheidung so zu treffen? War es nur Ideologie? Informationen hierüber sind rar gesät, denn während die Grünen immer Transparenz einforderten, sind sie nicht bereit Transparenz zu liefern, wenn es sie selbst betrifft. Demokratie ist nämlich das Ding der Grünen...

Arrogante Inkompetenz in Personalunion. 
Ideologischer Katastrophenminister Habeck



In Energiefragen will die Bundesregierung die Zeichen auf Grün stellen: Atomkraft, nein danke. Dafür setzt sie eigentlich auf umweltfreundlichen Strom aus Erneuerbaren, muss aber tatsächlich Kohlekraftwerke wieder hochfahren. Die Abschaltung der letzten Reaktoren im Jahr 2023 hat den vorläufigen Ausstieg aus der Atomkraft markiert. Die Kritik daran ist groß. Ein Gerichtsurteil könnte die Atomkraftdebatte in eine neue Richtung lenken.

Seit mehr als anderthalb Jahren klagt das Politik-Magazin Cicero auf eine Herausgabe der Akten, die als Grundlage für den Atomausstieg dienten. Bisher verweigerte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Einsicht. Das Magazin stellt bereits im Juli 2022 einen Antrag. Cicero sicherte sich dabei rechtlich über das Umweltinformationsgesetz ab, das eine Einsichtnahme gestattet.

Das von Wirtschaftsminister Robert Habeck geführte Ministerium lehnte den Antrag jedoch ab. Das Magazin schreibt dazu: „Die Grünen, so zeigt sich hier, reden zwar gerne von Transparenz, halten aber wenig davon, wenn sie selbst betroffen sind.“ Cicero klagte vor dem Verwaltungsgericht Berlin, an dem Anfang der Woche das Urteil verlesen wurde.

Die Ablehnung der Akteneinsicht sei rechtswidrig, so die Richter. „Der Kläger hat Anspruch auf Zugang zu den nicht offengelegten Unterlagen“, heißt es weiter, wie Cicero berichtete. Das Ministerium habe nicht darlegen können, aus welchen Gründen die Atomkraft-Akten geheim gehalten werden sollten. Die Argumentation der Juristen, die Habeck vor Gericht vertraten, reichte dem Gericht nicht.

Wie Cicero berichtete, lautete eine Begründung, dass „die Offenlegung der internen E-Mails, Vermerke oder anderer Dokumente nachhaltige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit der Beratungen innerhalb der Bundesregierung“ hätten. Trotz des vollzogenen Atomausstiegs bestehen auch weiterhin „der dringende Bedarf an einem geschützten Raum“. Das Thema sei noch lange nicht erledigt, heißt es.

Laut Cicero widerspricht der juristische Beistand des Wirtschaftsministers mit dieser Aussage der offiziellen Linie, die Grüne und SPD vertreten, wonach die Atomkraftdebatte in Deutschland ein für alle Mal beendet sei. Angesicht steigender Strompreise und dem Aufruf einiger Politiker, möglichst wenig Strom zu verbrauchen, steigt die Kritik und der Zweifel an einer reibungslos laufenden Energiewende.

Im Gerichtsverfahren räumte das Wirtschaftsministerium laut Cicero ein, dass man sich sowohl im In- als auch im Ausland, vor allem innerhalb der Europäischen Union, für den Ausstieg aus der Atomkraft rechtfertigen müsse. Auch aus diesem Grund sollten die Akten, so das Ministerium, nicht an die Öffentlichkeit geraten. James Bews, zuständiger Richter am Verwaltungsgericht Berlin, widersprach dieser Argumentation.

Die Konsequenz: Alle geheim gehaltenen Unterlagen, „darunter E-Mail des mittlerweile über seine Trauzeugenaffäre gestolperten damaligen Habeck-Staatssekretärs Patrick Greichen“, müssen Cicero übermittelt werden. Jedoch erst, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Dem Wirtschaftsministerium stehen vier Wochen zu, um Berufung am Oberlandesgericht zu beantragen. Anschließend, sollte das Ministerium davon Gebrauch machen, geht der Prozess in die nächste Runde.

„Das Urteil ist ein Erfolg nicht nur für Cicero, sondern für alle Bürger dieses Landes, die richtigerweise wissen wollen, wie politische Entscheidungen dieses Ausmaßes zustande kommen“, sagt Cicero-Chefredakteur und Verleger Alexander Marguier. Denn: „Transparenz ist eine Grundbedingung einer funktionierenden Demokratie. Wird diese von der Regierung nicht gewährt, muss man sie auf anderen Wegen erreichen.“


Dienstag, 13. Februar 2024

Faeser und Paus: Die Ampel-Frontfrauen und der Frontalangriff auf unsere Meinungsfreiheit

von Thomas Heck...

Was heute zwei Bundesminister dieser Bundesregierung ablieferten, war ein Angriff auf unsere Demokratie, auf unser Grundgesetz, auf unsere Meinungsfreiheit. Was Lisa Paus von den Grünen und Nancy Faeser von SPD wagten zu sagen, ist einer Demokratie unwürdig, doch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Über beide habe ich hier im Heck Ticker hinreichend geschrieben, was ich von denen halte, bedarf keiner weiteren Erwähnung, zumal es justiziabel wäre.

Lisa Paus, die es nicht mal schaffte, sich eindeutig zum Existenzrecht Israels zu bekennen, nehme ich als Ministerin mit Gewissen nicht mehr ernst. Vor einem Menschen, dem man seine Gesinnung im Gesicht ablesen kann, werde ich keinen Respekt haben.

Nancy Faeser, die sich im Wahlkampf in Hessen ihren Ministerstuhl warm hielt, um im Falle eine Wahlniederlage pekuniär keinen Schiffbruch zu erleiden, und auf Steuerkosten zum Wahlkämpf nach Hessen reiste, die migrantische Messerstecher und Vergewaltiger tunlichst im Land belassen will und permanent für Nachschub an Migranten ohne jedwede Kontrolle sorgt,  die hunderte Bundestagsabgeordnete mit geheimdienstlichen Stasi-Methoden aushorchte, die sich für deutsche Opfer nicht interessiert, will mir mit Moral kommen? Lächerlich.


Die wichtigsten Sätze des Grundgesetzes sind so unmissverständlich und glasklar formuliert, dass wirklich jeder im Land sie versteht. Das Problem ist: Während das Recht auf Meinungsfreiheit eine beruhigende Wirkung auf die Bevölkerung hat, scheint die Regierung sehr beunruhigt bei der Lektüre. Hier ist Artikel 5 noch einmal zum Nachlesen.

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Die Botschaft lautet: Jeder darf sagen, was er will. Artikel 5 ist die juristische Übersetzung von: Die Gedanken sind frei. Die Meinungsfreiheit endet erst dort, wo andere beleidigt werden („Recht der persönlichen Ehre“) oder der Jugendschutz gefährdet ist. Sie endet ausdrücklich NICHT dort, wo die Regierung kritisiert wird. Im Gegenteil. Das Grundgesetz schützt die Bürger vor der erdrückenden Macht des Staates. Achtung: Kritik an der Regierung kann auch beleidigend sein, ohne dass es im juristischen Sinne eine Beleidigung darstellt. „Idiot“, „Nichtskönner“, „Versager“ – natürlich ist das beleidigend. Aber es ist vollkommen legal.

Artikel 5 ist unsere Garantie dafür, dass wir die Mächtigen für ihre Pläne und Entscheidungen kritisieren dürfen – ohne vom Staatsapparat dafür belangt zu werden. Es ist ein Abwehrrecht der Bürger gegen die Regierung, es schützt das Volk davor, im Zweifel die Klappe halten zu müssen. Die Meinungsfreiheit ist das höchste Alltagsgut des Grundgesetzes. Und man kann es nicht anders sagen: Die Ministerinnen Paus (Grüne) und Faeser (SPD) haben ein offensichtliches Problem mit diesem demokratischen Schutzwall gegen die Staatsgewalt.

Die Mehrheit der Deutschen ist das erste Mal seit Gründung der Bundesrepublik der Meinung, dass man momentan mit politischen Meinungsäußerungen vorsichtig sein müsse. 44 Prozent der Bürger sagen, dass man nicht mehr frei sprechen könne – nur 40 Prozent haben das Gefühl, dass die Gedanken wirklich frei sind. Das zeigt der große „Freiheitsindex“ von Allensbach.

Falls Sie sich fragen, warum das so ist – hier sind die Ampel-Frontfrauen Faeser und Paus mit zwei frischen Zitaten vom Tage. Lesen Sie sich die Sätze einmal laut vor. Sie sind historisch.

Fall 1: Familienministerin Lisa Paus hat heute in Berlin gesagt: „Wir wollen dem Umstand Rechnung tragen, dass Hass im Netz auch unter der Strafbarkeitsgrenze vorkommt. Viele Feinde der Demokratie wissen ganz genau, was auf den Social-Media-Plattformen gerade noch so unter Meinungsfreiheit fällt.“

Fall 2: Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat getwittert: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“

Zu Fall 1: „Hass im Netz unter der Strafbarkeitsgrenze“, das heißt nichts anderes als: Vollkommen legale Meinungsbeiträge, die der Regierung nicht passen und die Ministerin Paus im Sinne der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit aushalten müsste – aber unter gesellschaftlich stigmatisieren und später auch rechtlich unter Strafe stellen möchte.

Zu Fall 2: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen“, droht Innenministerin Faeser. Und ja, es ist eine Drohung. Nicht jeder, der den Staat verhöhnt, ist ein Staatsfeind. Das Gegenteil ist der Fall. Ich komme gerade vom Karneval im Rheinland. Da wird auf jedem zweiten Motto-Wagen ein Repräsentant des Staates verhöhnt – und der Ministerpräsident lacht mit.

Was soll man denn mit einem Staat machen, der über ein Jahr lang Bürgergeld an ukrainische Flüchtlinge zahlt, die gar nicht mehr in Deutschland leben? Oder der in der größten Energiekrise unserer Zeit freiwillig die Atomkraftwerke abschaltet? Soll ich diesen Staat jetzt loben, weil die oberste Dienstherrin der Polizei es sich verbittet, den Staat zu verhöhnen?

Das ist furchterregend. Faeser und Paus sollten als Mitglieder der Bundesregierung eigentlich Repräsentanten der Demokratie sein. Stattdessen sind sie Botschafter der Repression. Sie kreieren eine gesellschaftliche Spaltung zwischen GUTEN und SCHLECHTEN Meinungen, sie wollen diese ideologische Wertung nicht nur im gesellschaftlichen Klima, sondern auch in Gesetzen verankern.

Die beiden Worte, die dann oft fallen, lauten: Hass und Hetze. Klingt ja auch irgendwie strafbar. Ist es aber nicht. Hass und Hetze sind zwei extrem subjektive Worte. Jeder Mensch empfindet anders. Was für den einen nicht mal ein klärendes Gespräch unter Freunden wert wäre, ist für den anderen schon purer Hass. Wer soll bitte gerichtsfest darlegen können, was strafbarer Hass und was strafbare Hetze ist? Es gibt einen guten Grund, warum deutsche Gesetzestexte so extrem trocken sind: Sie lassen keinen Spielraum für Gefühle. Hass und Hetze sind subjektive Wahrnehmungen und können niemals juristisch dingfest gemacht werden.

Vor Menschen, die für ihre Überzeugung ins Gefängnis gewandert sind, habe ich schon einmal grundsätzlich mehr Respekt als vor Menschen, die zu Anti-Oppositions-Demos an der Seite der Regierung aufrufen. Deswegen habe ich sehr gut zugehört, als DDR-Bürgerrechtler Arnold Vaatz (CDU) bei meinem Kollegen Ralf Schuler zu Besuch war. Vaatz weigerte sich einst, den Reservistendienst bei der NVA anzutreten – und wanderte dafür in den Knast.

Heute fühlt sich Vaatz an die Stimmung in der DDR erinnert: „Alle, die sich in irgendeiner Weise grundsätzlich vom Kurs unserer Regierung absetzen und dem rot-grünen Lebensgefühl entgegenstellen, sollen gleichermaßen kriminalisiert werden. Und das halte ich für einen absolut bedenklichen Zustand.“ Die DDR-Freiheitskämpfer haben in der Regel sehr gute Antennen für politische Mechanismen. Wir sollten ihre Stimme ernst nehmen.

Und übrigens: Falls ich den Staat mit diesem Text verhöhnt habe, so tut es mir nicht leid.




Ricarda Langs persönliche Stasi: Polizei Grün...

von Thomas Heck...

In Deutschland wüteten bereits zwei Mal menschenverachtende Diktaturen. Die Nazis und die Sozis in der DDR. Beide betrieben ihre eigenen "Sicherheitsapparate", die die Menschen überwachten, den Staat vor seinen Bürgern "schützten" und vieles mehr. Bei den Nazis war es anfangs die SA und die Gestapo. In der Ostzone war es die Stasi. Und heute gibt es Bestrebungen innerhalb der Grünen, den politischen Gegner entsprechend zu behandeln. Denn bereits heute sitzen in der Grünen Parteizentrale Polizeibeamte und Mitarbeiter anderer Sicherheitsbehörden, die die grüne Agenda propagieren, kritische Bürger überwachen, die Opposition drangsalieren. Genannt: Polizei Grün. 

Ich dachte auch anfangs auch an irgendwelche Spinner auf Internet, wo man sich nennen kann wie man will. Man mag es kaum glauben, doch es sind richtige Polizisten und wer weiß was sonst noch. Und es erkärt auch, warum auch wir beim Heck Ticker mehr als einmal mit Strafanzeigen überzogen wurden, wenn es kritisch gegen Grüne Abgeordnete ging. Denn so wie sie gegen den politischen Gegner austeilen können, so wenig können sie im politischen Diskurs ertragen und sind dünnhäutig. Kein Wunder, warum der Bürger der Polizei immer weniger vertraut, wenn die sich mehr und mehr als Schild und Schwert einer Partei geriert. Aus dieser Parteizentrale kommt die Gefahr für unsere Demokratie.



10 Jahre schon treibt Polizei Grün ihr grünes Unwesen im Netz, weitestgehend unbemerkt und unbeachtet. Da brauchte es erst kritischer Journalisten wie Julian Reichelt von Nius, damit das Thema auf die Agenda kommt und Erschreckendes zu berichten weiß:

Das wirklich Allerletzte, was wir in diesem Land jemals wieder wollen, ist eine politische Polizei. Eine Polizei, die im Dienste der herrschenden Partei steht und mit der ganzen Macht der Polizei gegen politische Gegner, gegen die Kritiker der Mächtigen und unbequeme Medien vorgeht und mit Polit-Kommissaren gemeinsame Sache macht.

Unser Land hat zwei Mal Bekanntschaft gemacht mit einer solchen Polizei, die aus der Parteizentrale gesteuert und befehligt wird. Zwei Mal war es eine historische Katastrophe. Zwei Mal ist genug. In Partei-Hauptquartieren sollte es keine Polizei geben.

Gibt es aber. Und zwar natürlich bei der Grünen Partei. Es gibt in Deutschland keine Polizei der CDU, keine Polizei der SPD, keine Polizei der AfD, aber es gibt tatsächlich eine „Polizei Grün“.


Wir denken uns diesen Namen nicht aus. Die „Polizei Grün“ besteht aus echten Polizisten und sitzt in der Parteizentrale der Grünen. In der Parteizentrale!

Hier sehen Sie das Impressum der Polizei Grün:


Dort ist als Adresse die Parteizentrale der Grünen angegeben. Das ist natürlich furchterregend und verstößt vollkommen offenkundig gegen das Neutralitätsgebot der Polizei. Die Polizei darf für keine Partei arbeiten.

In diesem Gebäude in Berlin Mitte befinden sich die Parteizentrale und die Büros der PolizeiGrün.



Aber ganz offenkundig baut sich die Grüne Partei in ihrem Hauptquartier eine eigene Einschüchterungstruppe aus treu ergebenen Polizeibeamten auf, die auch noch unter dem Namen „Polizei“ auftreten. Sie versuchen es nicht einmal zu verschleiern. Warum nicht? Weil sie wollen, dass die Leute Angst vor dieser Polit-Polizei bekommen.

„Polizei Grün“ ist nichts anderes als ein digitaler Schlägertrupp, wo echte Polizisten unter dem Namen Polizei als Vollstrecker grüner Ideologie auftreten. Partei-Polizisten, die Zugriff auf Polizei-Computer, auf Ihre Daten haben. Polizisten, die im Schutze der Grünen Partei gegen Presse- und Meinungsfreiheit vorgehen.

Auf der Website von Polizei Grün heißt es: „Für die aktive Mitgliedschaft muss die Zugehörigkeit zu einer Länderpolizei, zur Bundespolizei, zum Bundeskriminalamt oder zur Deutschen Hochschule der Polizei nachgewiesen werden. Auch Mitarbeitende anderer Sicherheitsbehörden mit vollzugspolizeilichen Aufgaben können eine aktive Mitgliedschaft beantragen.“

Mitglied bei der Polizei in der Grünen Parteizentrale dürfen also nur Menschen werden, die „vollzugspolizeiliche Aufgaben“ haben. Was soll da schon schief gehen?

Wir haben es bei NIUS vor wenigen Tagen mit der neuen grünen Polit-Polizei und ihren willfährigen Beamten zu tun bekommen und konnten selbst kaum fassen, was wir da erlebten.

Was war geschehen?

Wir haben bei NIUS über die stellvertretende Chefredakteurin der Süddeutschen Zeitung berichtet, die in zahlreichen journalistischen Texten und in ihrer Doktorarbeit abgeschrieben haben soll. Alles deutet darauf hin, dass die Frau umfangreich plagiiert hat. Das ist von hoher journalistischer Relevanz, weil die Journalistin in ihrer Position unter anderem für die falsche Berichterstattung über die Doktorarbeit von Alice Weidel und für die falsche Berichterstattung über Hubert Aiwanger und ein antisemitisches Flugblatt verantwortlich war. Zwei lupenreine politische Verleumdungskampagnen aufgrund falscher und erfundener Fakten.

Nach unserer Berichterstattung bei NIUS war die Vize-Chefin der Süddeutschen Zeitung für rund 24 Stunden verschwunden und wurde von der Polizei gesucht. Manche befürchteten, sie könnte sich etwas angetan haben, was sich später zum Glück als falsch herausstellte, wie so vieles so oft bei der Süddeutschen Zeitung.

Auf X schrieb „Polizei Grün“ über uns in diesen Stunden dies:

Um NIUS kümmern wir uns später.

Jeder Mensch im Land versteht diesen Jargon. Es ist die gruselige Sprache von Polit-Kommissaren, der eiskalt-gewissenhafte Klang der Überzeugungs- und Schreibtischtäter. Diese Art von „Kümmern“ ist nichts anderes als eine Gewaltandrohung von Polizisten in der Grünen Parteizentrale gegen freie Medien.

Um NIUS wird sich noch zu kümmern sein ...

Wenig später merkten die Polizisten der Grünen Partei, dass ihre Formulierung vielleicht nicht ganz so glücklich war – und machten es noch schlimmer. Auf X schrieben sie über NIUS:


„Medium“ setzten die Polizisten der Grünen Parteizentrale dabei in Anführung.

Überlegen Sie mal: Möchten Sie, dass Polizeibeamte im Hauptquartier einer hoch-ideologischen Regierungspartei darüber entscheiden, was in Deutschland Medien sind und was nicht? Wer nur noch in Anführung als „Medium“ bezeichnet wird und um wen man sich die Polizei der Grünen später schon noch kümmern wird?

Kein Mensch in unserem Land kann das ernsthaft wollen. Es ist ein Alptraum in einer Demokratie. Es widerspricht allem, was wir aus zwei deutschen Diktaturen gelernt haben. Und doch wird es gerade Realität.

Die Polizei der Grünen postete auch dies auf X. Schauen Sie:


Ein Artikel über den Chef der Werte-Union, Hans-Georg Maaßen, in dem es darum geht, dass dieser vom Verfassungsschutz beobachtet wird, weil er ein scharfer Kritiker der Regierung ist. Dazu die Worte: „Rechtsextremismus. Wer hätte das gedacht?“

Noch einmal, hier sitzen Polizisten in der Grünen Parteizentrale, verunglimpfen ihre politischen Gegner und erfreuen sich daran, dass diese vom Geheimdienst überwacht werden. Vollkommen egal, wie man zu Hans-Georg Maaßen steht – es kann doch niemand ernsthaft wollen, dass Ricarda Lang über eigene Polizisten verfügt, die sich aus dem Grünen Machtapparat heraus um Andersdenkende kümmern.

Fällt niemandem mehr auf, was hier gerade los ist in diesem Land?


 

Samstag, 10. Februar 2024

Jetzt landet die Correctiv-"Recherche" vor Gericht...

von Thomas Heck...

Darf in einem Rechtsstaat ein Nachrichtenmedium mit konspirativen Methoden Bürger abhören, belauschen, heimlich fotographieren und Gespräche aus einem privaten Umfeld veröffentlichen? Dürfen Journalisten das oder gilt nicht für jeden Bürger der Grundsatz, dass privat bleiben muss, was privat gesagt wird? Ist es in diesem Staat schon wieder soweit, dass man sich erst umschauen muss, bevor man sich zu bestimmten politischen Themen zu äußern wagt? Dass man befürchten muss, auch im privaten Umfeld belauscht und ausspioniert zu werden? Ich persönlich neige eigentlich nicht zu Paranoia, überlege mir aber dieser Tage genau, was ich noch am Telefon sage und was besser nicht. Eine fatale Entwicklung, beweist es doch, dass ich zu diesem Staat, dem ich mein Leben lang als Soldat gedient hatte, nicht mehr über den Weg traue.

Laut einer Recherche von „Correctiv“ sollen Rechte bei einem „Geheimtreffen“ die „Remigration“ deutscher Staatsbürger geplant haben. Gegen den Artikel gibt es inzwischen zwei Klagen und eine Strafanzeige. WELT erklärt, worum gestritten wird.

Hat Rechtsextremist Martin Sellner bei einem „Geheimtreffen“ mit AfD- und CDU-Politikern die „Remigration“ deutscher Staatsbürger geplant? 



Einen Monat nach ihrem Erscheinen wird über die Investigativ-Recherche der Plattform „Correctiv“ noch immer kontrovers diskutiert: Haben im Potsdamer „Landhaus Adlon“ wirklich Mitglieder von AfD, CDU und andere radikale Rechte einen „Masterplan“ zur „Remigration nicht-assimilierter deutscher Staatsbürger“ entwickelt? Woher wussten die Journalisten von „Correctiv“, was in diesem privaten Kreis besprochen wurde – haben sie das „Geheimtreffen“ etwa abgehört? Und wenn ja, ist so etwas legal?

Diese Fragen müssen nun die Ermittlungsbehörden und die Gerichte klären. Eine Teilnehmerin des Treffens hat Strafanzeige gegen die „Correctiv“-Journalisten gestellt, zwei weitere in dem „Correctiv“-Artikel genannte Personen haben Klage gegen die Berichterstattung eingereicht. WELT hat mit beiden Seiten gesprochen und kennt ihre Argumente sowie den aktuellen Verfahrensstand.

Die juristische Auseinandersetzung um die „Correctiv“-Recherche spielt sich auf zwei verschiedenen Ebenen ab: der des Strafrechts und der des Presserechts. Am 15. Januar hat die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy Strafanzeige und Strafantrag gestellt. Das fünfseitige Dokument liegt WELT vor. Die Anzeige richtet sich gegen Unbekannt und alle Personen, die im „Correctiv“-Artikel als das „Team hinter der Recherche“ bezeichnet wurden.

Haben sich die „Correctiv“-Journalisten strafbar gemacht?

Aus Sicht von Huy beruhen „die gesamten, inhaltlich teilweise auch unzutreffenden Wortwiedergaben und Informationen des Berichts ausschließlich auf strafbaren Handlungen der Correctiv-Mitarbeiter“. Sie wirft ihnen vor, „im besonderen Maße mit gemeinschaftlich begangener, hoher krimineller Energie“ gehandelt zu haben und dass die Journalisten ihr und den anderen Teilnehmern des Treffens Schaden zufügen wollten.

Obwohl „Correctiv“ laut Huy also auch inhaltlich falsch berichtet haben soll, kommt der Straftatbestand der Verleumdung in ihrer Anzeige nicht vor. Stattdessen nennt die AfD-Abgeordnete vor allem Paragraf 201 Strafgesetzbuch (StGB). Demnach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, „wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht“.

Huy argumentiert unter Verweis auf einen juristischen Kommentar und eine Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung, dass heimliches Abhören auch nicht mit der Pressefreiheit gerechtfertigt werden könne. Doch hat es überhaupt irgendeine Aufnahme gegeben? Das Medienportal „Nius“ schrieb am 14. Januar, ihm gegenüber hätte „Correctiv“ verneint, „die Veranstaltung aufgezeichnet zu haben, beispielsweise mit einem Richtmikrofon“.

„Das ist natürlich alles Unfug“

„Correctiv“-Anwalt Thorsten Feldmann erklärt im Gespräch mit WELT, die „Correctiv“-Redaktion kenne die Anzeige von Huy bislang bloß aus den Medien, sehe den Ermittlungen aber „völlig gelassen“ entgegen. „Derartige Dinge haben wir erwartet und im Vorfeld natürlich geprüft. Die Vorwürfe wegen angeblich unsauberer Recherche dienen nur dazu, Correctiv zu diskreditieren. Es wurde sogar fabuliert, die Geheimdienste hätten das Treffen abgehört und Correctiv eine Aufnahme zur journalistischen Verwertung zur Verfügung gestellt. Das ist natürlich alles Unfug“, so Feldmann.

Huy beklagt in ihrer Anzeige auch einen Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild, weil im „Correctiv“-Artikel ein von ihr nicht autorisiertes Foto einer „Geheimkamera“ abgebildet ist. Dagegen trägt Feldmann vor, die von „Correctiv“ gemachten Fotos würden ein „zeitgeschichtliches Ereignis“ zeigen und dürften daher nach dem Kunsturhebergesetz auch ohne Einwilligung der dargestellten Personen verbreitet werden.

Ebenso wenig komme laut Feldmann eine Strafbarkeit nach Paragraf 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen) in Betracht, da die Fotos die Teilnehmer des Treffens nicht in ihrer Intimsphäre verletzen oder sie herabwürdigen würden. Auf Anfrage von WELT teilte die Staatsanwaltschaft Potsdam zu Huys Anzeige mit, es werde derzeit geprüft, ob ein Anfangsverdacht vorliegt, was Voraussetzung für die Aufnahme von Ermittlungen sei.

Anwalt: „Spießrutenlauf“ für Teilnehmer des Treffens

Parallel dazu wird um den Inhalt des „Correctiv“-Artikels vom 10. Januar gekämpft. Rechtsanwalt Carsten Brennecke hat der „Correctiv“-Redaktion zwei Abmahnungsschreiben geschickt. Einmal vertritt der Jurist einen Unternehmer, der im „Correctiv“-Text als Spender genannt wird. „Correctiv“ soll klarstellen, dass Brenneckes Mandant nicht an dem Potsdamer Treffen teilgenommen hat und „nicht etwa – wie von Correctiv suggeriert – an Sellner oder die Identitäre Bewegung gespendet hat, sondern für eine Wahlprüfungsbeschwerde“. Ganz grundsätzlich gehe es auch darum, ob er überhaupt namentlich in dem Text genannt hätte werden dürfen, wo er doch auch während der Veranstaltung nur am Rande erwähnt wurde.

„Alle von Correctiv namentlich identifizierten Teilnehmer des Treffens sind seit der Veröffentlichung des Artikels nämlich einem Spießrutenlauf mit schweren Folgen für ihr Privat- und Berufsleben ausgesetzt“, erklärt Brennecke im Telefonat mit WELT. Die Konfrontation mit den Vorwürfen habe Correctiv seinem Mandanten auch nicht etwa an seine Privat-Mailadresse, sondern an den Firmenverteiler geschickt.

Feldmann stellt sich dagegen auf den Standpunkt, dass der Unternehmer aufgrund seiner Vergangenheit so relevant sei, dass „Correctiv“ ihn namentlich erwähnen durfte. Weil „Correctiv“ die Passage nicht abändern wollte, hat Brennecke einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen „Correctiv“ beim Landgericht Hamburg gestellt – er rechnet mit einer Entscheidung spätestens Anfang nächster Woche.
Staatsrechtler fühlt sich falsch dargestellt

Brenneckes anderer Mandant ist der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der auf dem Potsdamer Treffen einen kritischen Vortrag über das Briefwahlrecht gehalten hat. Über ihn schrieb „Correctiv“ im Artikel: „Der Verfassungsrechtler spricht über Briefwahlen, es geht um Prozesse, um das Wahlgeheimnis, um seine Bedenken in Bezug auf junge Wählerinnen türkischer Herkunft, die sich keine unabhängige Meinung bilden könnten.“ Vosgerau wehrt sich gegen die „Unterstellung, er habe pauschal türkischen Migrantinnen die Fähigkeit zur Bildung einer unabhängigen politischen Meinung abgesprochen“.

Laut Brennecke habe Vosgerau in seinem Vortrag kritisiert, dass es bei der Briefwahl – im Gegensatz zur geheimen Stimmabgabe im Wahllokal – zu unkontrollierbaren Zwangssituationen bei der Stimmabgabe kommen könne und die von ihrem Vater oder Bruder bedrohten türkischen Migrantinnen als „ein Beispiel“ genannt. „Correctiv“ habe diesen Kontext einfach weggelassen – das wiege besonders schwer, da der Leser von „Correctiv“ schon an anderer Stelle den Eindruck vermittelt bekommen habe, alle Teilnehmer des Treffens wären Rassisten.

Schließlich stelle „Correctiv“ in dem Artikel zwei große Vorwürfe auf, so Brennecke: „Erstens, dass über die Zwangsausweisung deutscher Staatsbürger beraten worden sei und zweitens, dass man diese nach rassistischen Kriterien wie der Hautfarbe oder der Herkunft der Betroffenen durchführen wollte.“ Mit dem Vorwurf, auf dem Treffen sei eine Ausweisung nach rassistischem Kriterien besprochen worden, habe die Redaktion Brenneckes Mandanten aber nie konfrontiert. „Sonst hätten sie dem auch entschieden widersprochen. Stattdessen wurde der Eindruck erweckt, als hätten die Teilnehmer diese angeblichen Pläne widerspruchslos zur Kenntnis genommen oder unterstützt.“

Nur Nebensächlichkeiten bisher angegriffen?

In dem Artikel heißt es auch: „An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag“ will Vosgerau sich nicht erinnern können. Dabei habe Vosgerau, so Brennecke, den „Correctiv“-Journalisten geschrieben, als sie ihn mit den Ergebnissen ihrer Recherche vor Veröffentlichung konfrontiert haben, er habe „generell“ nicht gehört, dass bei dem Treffen über die „Remigration“ deutscher Staatsbürger gesprochen worden wäre, und sowas sei rechtlich auch gar nicht möglich.

„Wenn Correctiv so viel Wert darauf legt, in dem Artikel Herrn Vosgerau als ‚Juristen‘ und ‚Verfassungsrechtler‘ zu bezeichnen, dürfen sie seine rechtliche Einschätzung zum zentralen Vorwurf nicht einfach unterschlagen“, findet Brennecke. Auch diese Sache ist nun seit Freitag vor Gericht.

Was ist nun von den beiden Klagen zu halten? „Der Kern der Berichterstattung“ sei auf juristischem Wege bisher nicht angegriffen worden, fasst Feldmann zusammen, „sondern wenige nebensächliche Formulierungen und die angeblichen Recherche-Methoden“.

Das liege daran, dass der Artikel von „Correctiv“ so geschrieben sei, dass er viele Wertungen enthalte, die man äußerungsrechtlich nicht angreifen könne, und kaum Tatsachenbehauptungen, hält Brennecke dagegen. Das betreffe insbesondere die Aussage, man habe auf dem Treffen über die Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien gesprochen. „Correctiv hat es geschickt vermieden, das als Tatsachenbehauptung zu berichten. Das ist der einzige Grund, wieso meine Mandanten nur gegen einzelne niederschwellige Passagen und nicht gegen die zentralen Vorwürfe vorgehen.“
Eidesstattliche Versicherungen sollen Klarheit schaffen

Um der „Legendenbildung“ entgegenzutreten, habe Brennecke trotzdem vor Gericht auch dazu vorgetragen. Seinem Antrag für Vosgerau hat er nach eigener Aussage eidesstattliche Versicherungen von sieben Teilnehmern beigefügt, in denen sehr detailliert aufgeführt werde, was auf dem Treffen gesagt wurde und was nicht. „So schildern die Teilnehmer in dem Wissen, dass sie sich bei einer Falschaussage strafbar machen würden, dass Sellner zwar in seinem Vortrag gefordert hat, dass ausreisepflichtige Asylanten und Ausländer schneller abgeschoben werden sollten, dass es dabei aber nie um deutsche Staatsangehörige oder rassistische Kriterien gegangen sei.“

Auf die Rückfrage einer Unternehmerin zu vormaligen Ausländern mit deutschem Pass habe Sellner keine Abschiebung für möglich gehalten oder gefordert. Wenn sie beispielsweise in Bezug zu Islamismus oder Clan-Kriminalität auffällig werden würden, habe Sellner gesagt, bestünde nur die Möglichkeit, dass der deutsche Rechtsstaat mit den bestehenden rechtlichen Mitteln entschieden gegen Straftaten vorgehe, sodass sie sich entweder wieder rechtmäßig verhalten oder freiwillig dorthin auswandern würden, wo es laschere Regeln gebe. Der zentrale Vorwurf des Correctiv-Berichts, „der momentan die Menschen auf die Straße treibt“, werde durch die eidesstattlichen Versicherungen als falsch zurückgewiesen, behauptet Brennecke.

Spannend wird nun, ob und wie „Correctiv“ zu den eidesstattlichen Versicherungen Stellung nehmen wird. In ihren „Fragen und Antworten“ zur Recherche schreibt die Redaktion: „Wir haben sehr zuverlässige Quellen und daher überhaupt keinen Zweifel daran, dass unsere Darstellung dessen stimmt, was bei dem Treffen gesagt wurde.“ Über die Quellen könne man allerdings keine Auskunft geben, um diese nicht in Gefahr zu bringen. Angesichts der breiten Wellen, die die Recherche geschlagen hat, ist davon auszugehen, dass beide Seiten den Instanzenzug vollständig ausschöpfen werden. Der juristische Streit um die „Correctiv“-Recherche hat also gerade erst begonnen.


Donnerstag, 8. Februar 2024

Eine Runde Mitleid für "Correctiv"

von Mirjam Lübke...

 
Oh Menno! Die bösen Rechten zerlegen unsere "Recherchen!"


So mancher von uns hat es schon im Dialog mit Linken und Grünen erlebt: Man widerspricht einem gängigen Narrativ, indem man etwa über die schmutzige Seite der "grünen Energie" berichtet. Schon schallt es einem entgegen: "Quelle?!" - wer das Spiel kennt, weiß spätestens an diesem Punkt, dass der Fragesteller nicht wirklich an weiteren Informationen interessiert ist, die werden in der Regel höflicher erfragt. Auch unter Durst leidet der Forderer nicht, vielmehr reibt er sich schon jetzt die Hände, weil er eine vermeintlich geniale Falle aufgestellt hat. Egal, welche Publikation man ihm nun nennt, er wird ein Haar in der Suppe finden. Entweder ist ihm der Autor zu "rechts", das Magazin, welches den Artikel veröffentlicht hat, sowieso. Oder er gilt als "höchst umstritten" - was übersetzt heißt, dass er nicht mit den Wölfen heult, sondern sich den Luxus einer eigenen Meinung gönnt. Umso schlimmer, wenn er diese auch noch auf Fakten stützen kann! Man kann in diesem Falle nichts Gemeineres tun als dem Fragesteller einen Artikel aus einer Mainstream-Zeitung zu präsentieren - sei es nun die "taz" oder die "Süddeutsche".

Der normale Bürger und Hobbyautor schreibt in der Regel nichts wider besseres Wissen, auch wenn er sich mangels wichtiger Informationen gelegentlich in eine fachliche Sackgasse begibt. Die Frage nach den Grundlagen seines Textes ist also grundsätzlich legitim und wenn sie gar mit der Absicht gestellt wird, vom eigentlichen Thema abzulenken, darf man erst recht misstrauisch werden. Von Profi-Journalisten hingegen darf man objektive Recherche erwarten; eine Erwartung, die allerdings leider immer häufiger enttäuscht wird, sei es nun, weil in den Redaktionen Personal eingespart wird oder aber gar kein Interesse daran besteht, alle Seiten eines Sachverhalts darzustellen. Was uns in den Medien geboten wird, grenzt mitunter schon an Dreistigkeit oder hat diese Grenze bereits überschritten. Eigentlich sollte man zumindest ein wenig Scham erwarten können, wenn Journalisten beim Erfinden von Geschichten erwischt werden. Aber der Relotius-Schock scheint längst überwunden.

Beim Mogeln ertappt

Wenig erstaunlich mutet daher die verschnupfte Reaktion der "Correctiv"-Autoren an, nachdem sie beim Mogeln ertappt wurden. Da haben sie uns vermeintlichen "Investigativ-Journalismus" über das Potsdamer Treffen böser CDU- und AfD-Verschwörer serviert und scheuten keine Kosten und Mühen. Sogar eine schwimmende Sauna hatten sie angemietet, um mit ihrem Richtmikrofon die rechten Schurken in Inspektor-Gadget-Manier professionell auszuspähen. Ein Spionagesatellit lag dann trotz staatlicher Unterstützung außerhalb des finanziell vertretbaren Rahmens. Auch wenn sich die Medien reichlich Mühe geben, uns weitere "Enthüllungen" anzukündigen, hält sich der Informationsgehalt dieser Meldungen in engen Grenzen.

"Was war da los?", fragt sich der kritische Bürger. Das Netz deckt darüber hinaus täglich neue Versuche auf, die teils frei erfundene Story zurechtzurücken. Denn im Internet verschwindet zwar vieles, aber findige Nutzer können es in der Regel schnell wieder aufspüren. Mit diesen Tatsachen konfrontiert, sieht sich "Correctiv" nun "Hass und Hetze" ausgesetzt. Da zuckt man erst einmal zusammen, denn auch wenn die frei erfundene Geschichte auf der Straße eine schon unheimliche Wirkmacht entfaltet hat, sollte das nicht zu Drohungen gegen die Journalisten führen. Mittlerweile ist diese Wortkombination jedoch zum Standard-Satzbaustein avanciert, wann immer Unangenehmes auf den Tisch gepackt wird. Man könnte sie mit "Wir haben Gegenwind bekommen" übersetzen.


Von "Hass und Hetze" ist immer häufiger die Rede, wenn von den Linken gepflegte gesellschaftliche Missstände in den Fokus der Aufmerksamkeit geraten. Themen wie der politische Islam, Clankriminalität oder eben das überstrapazierte Asylrecht in Deutschland dürfen nur mit Samthandschuhen angefasst werden. Sonst betreibt man "Hass und Hetze", egal wie sachlich man bleibt. Nun haben sich Teilnehmer des Potsdamer Treffens - wie Ulrich Vosgerau - "erdreistet", den Sachverhalt ein wenig zurechtzurücken. Eigentlich sollte es in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein, Beschuldigten das Recht zur Darstellung der eigenen Sichtweise zu ermöglichen, insbesondere, wenn die Vorwürfe schwer wiegen und Demonstrationen und Diskussionen um Parteiverbote nach sich ziehen. Dieses Recht räumten die Römer sogar den Teilnehmern der Catilinarischen Verschwörung ein.

Aber anscheinend sind wir an einem Punkt angelangt, an dem sich "Rechte" klaglos jeglichen verbalen Unrat überkübeln lassen müssen. Niemand findet es mehr bedenklich, wenn sogar Privatwohnungen ausgespäht werden oder man sich bestimmte Vorträge erst gar nicht mehr anhören darf. Die Journalisten maßen sich die Rolle eines Türstehers an, der statt Clubbesuchern nur noch bestimmte, streng festgelegte Meinungen einlässt. Statt gegen diese Anmaßung zu protestieren, spenden die Berufskollegen fleißig Applaus für jede "Enthüllung" - auch wenn diese auf noch so dubiose Weise entstanden ist. Ein gewisser "Verwöhneffekt" bleibt deshalb nicht aus. Auch die Journalisten von "Correctiv" fielen offenbar aus allen Wolken, weil sie nicht von jedem als Helden gefeiert werden. Da hilft nur eins: Ihnen weiterhin zu widersprechen, damit sie ihren Höhenflug beenden. Wenn auf ihrer Seite nicht mehr genug Anstand herrscht, um bei der Wahrheit zu bleiben, dann sollte man ihnen schon deutlich klarmachen, dass man so etwas nicht dulden wird. Mit Kritik muss man schon umgehen können, ohne gleich die Opferkarte zu ziehen.



Mittwoch, 7. Februar 2024

Pirincci-Urteil: Knast für die Wahrheit?

von Elmar Hörig...

Regensburg hat ein massives Problem mit Flüdschies. Die Polizei hat Teile der Stadt zum „Einsatzschwerpunkt“ erklärt. Diebesbanden plündern am helllichten Tag immer wieder einen Supermarkt. Silvester randalierten Männergruppen in der Altstadt, bedrängten eine Frau sexuell. Und erst vor wenigen Tagen wurde eine junge Frau in einer Grünanlage neben der katholischen Mädchenschule St. Marien - dem einst idyllischen Schlosspark, der inzwischen Hotspot tunesischer "Flüchtlinge" ist, von zwei Männern vergewaltigt. „Lassen Sie Ihre Töchter den Schulweg nur in Gruppen antreten“, schreib da der Schuldirektor an die Eltern - eine Bankrotterklärung erster Klasse. Der Raum um den Bahnhof wird nun verstärkt sonderüberwacht.

Das ist doch alles nur noch der reine Wahnsinn. Aber wenn man genau diese Situationen beschreibt oder gar darauf hinweist, dass all diese Probleme vor- und überwiegend von jungen Muslimen begangen werden, die zudem noch als angebliche "Schutzsuchende" herkamen: Dann läuft man Gefahr, wegen Volksverhetzung angeklagt zu werden.

Unglaublich, was hier abgeht

Die Wahrheit aber ist Tatsache und kann niemals "Volksverhetzung" oder "Rassismus" sein. Trotzdem wurde jetzt der Blogger Akif Pirinçci genau deshalb zu neun Monaten - erstmals ohne (!) Bewährung - von einem Bonner Gericht verurteilt, weil er exakt die reale Entwicklung in Deutschland beschrieb. Mit drastischen Worten zwar, aber trotzdem zutreffend. Unglaublich, was in diesem Land abgeht! Hoffentlich gewinnt Pirincci die Berufung. Regensburg lässt grüßen!

Schriftsteller Akif Pirincci mit seinem Anwalt Mustafa Kaplan



Die meisten Leute scheint das nicht zu interessieren. Die Fragen, die man sich mittlerweile in Deutschland stellt, lauten stattdessen: Wer streikt heute? Wer protestiert heute gegen rechts und wo? Ich frage mich da: Arbeitet überhaupt noch jemand in diesem gebeutelten Land... .ääh, ich meine natürlich: im besten Deutschland, das es je gegeben hat?



Palästinensischer Student an FU Berlin kann weiter Juden angreifen...

von Thomas Heck...

Ein palästinensischer gewaltaffiner Student, der einen jüdischen Studenten beinahe totgeschlagen hat, hat von der Freien Universität Berlin oder vom Land Berlin nichts zu befürchten. Bis auf ein zeitlich begrenztes Hausverbot sind keine Maßnahmen geplant. Eine Exmatrikulation wird es nicht geben, eine Ausweisung ebenfalls nicht. Da kann der Zentralrat der Juden fordern was er will, passieren wird nichts. Die Begründung? Hanebüchen und ein Schlag ins Gesichts eines jeden Studenten jüdischen Glaubens. Die Berliner Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra, SPD, beklagt, mit einer Exmatrikulation wäre "ein hohes Grundrecht betroffen". Das Grundrecht des Juden auf körperliche Unversehrtheit habe da zurückzustehen. Auf dem Twitter-Account der Senatorin zu dem Thema keinerlei Reaktionen.


Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte den ermittelten Täter erst gar nicht festgenommen, obwohl ein antisemitisches Motiv nicht "fernliegend ist". Jedoch wäre Untersuchungshaft nur angezeigt, wenn der Täter sich durch Flucht der Strafverfolgung entziehen würde. Bei einem Palästinenser natürlich gar nicht vorstellbar. Da lässt man ihm lieber die Gelegenheit, sich den nächsten Juden zu greifen. So ist Berlin.

Auch von der Uni-Leitung in Person von FU-Präsident Günter Matthias Ziegler ist bis auf ein Hausverbot von höchstens 3 Monaten, welches jetzt geprüft wird, wenig zu erwarten. Gewaltbereite Studenten sind an der FU daher gut aufgehoben, insbesondere, wenn sie gegen Israel oder Juden agieren. In guter alter linker Tradition der FU. Egal, was Ziegler auf Twitter verlautbaren lässt. Der rot-rot-grüne Senat hatte 2021 extra das Hochschulgesetz geändert. Seitdem können selbst antisemitische Schläger nicht mehr des Campus verwiesen werden.


Die Angst für Juden vor Repression und Angriffen wird daher weiterbestehen. Seit dem 07.10., dem Terrorangriff der Hamas auf israelische Zivilisten haben linksgrüne und palästinenische Studenten und Störer ein Klima der Angst erzeugt, welches Wirkung zeigt und den Nahostkonflikt mit Billigung der Uni-Leitung und der politischen Führung in Berlin in die Unis getragen. Leidtragende sind nicht nur Juden, sondern alle, die sich offen mit Israel solidarisieren.


Nach dem mutmaßlichen Angriff auf einen jüdischen Studenten der Freien Universität Berlin fordert der Zentralrat der Juden von der Hochschule strikte Konsequenzen. «Wer einen jüdischen Kommilitonen krankenhausreif schlägt, weil er Jude ist, der hat an einer deutschen Universität nichts zu suchen», erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster am Dienstag in Berlin. «Eine Exmatrikulation des betreffenden Studenten ist alternativlos.» Nach Darstellung der Universität ist ein solcher Rauswurf aber rechtlich nicht möglich.

Der 30-jährige jüdische Student Lahav Shapira war am Wochenende mit Knochenbrüchen im Gesicht ins Krankenhaus gekommen. Ein 23-jähriger propalästinensischer Kommilitone soll ihn in Berlin-Mitte geschlagen und getreten haben. Die Polizei hatte berichtet, dass beide zunächst in Streit gerieten, bevor der 23-Jährige plötzlich zugeschlagen habe. Der mutmaßliche Täter floh zunächst, wurde dann aber ermittelt.

Wissenschaftssenatorin ist skeptisch

Berlins Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra sieht die Exmatrikulationsforderungen skeptisch. «Es ist ein hohes Grundrecht, das hier betroffen wäre von einer Exmatrikulation», sagte die SPD-Politikerin in der RBB-«Abendschau» am Dienstag. «Exmatrikulation aus politischen Gründen lehne ich auch grundsätzlich ab.» Hochschulen seien offene Räume der Kommunikation und der Debatte. «Die Wissenschaft lebt von Austausch, lebt von Internationalität, lebt von internationalen Studierenden. Und natürlich gibt's auch dann mal Konflikte auf dem Campus. Und die müssen wir eindämmen.»

«Antisemitisches Tatmotiv nicht fernliegend»

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Berlin, die den Fall inzwischen übernommen hat, wurde der Tatverdächtige nicht festgenommen. Ein Sprecher der Behörde erklärte am Dienstag auf Anfrage: «Untersuchungshaft würde voraussetzen, dass Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren entziehen könnte. Dies ist hier nicht der Fall.» Die weiteren Ermittlungsschritte würden geprüft. Im Raum stehe der Verdacht der gefährlichen Körperverletzung. «Ein antisemitisches Tatmotiv scheint nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen nicht fernliegend», erklärte der Sprecher weiter.

Die Freie Universität hatte sich am Montag bestürzt über den «mutmaßlich antisemitisch motivierten Angriff» geäußert und angekündigt: «Wenn sich bestätigt, dass der Täter Student der Freien Universität Berlin ist, wird die Hochschule umgehend die möglichen juristischen Schritte im Rahmen des Hausrechts prüfen und gegebenenfalls ein Hausverbot durchsetzen.»

Zentralratspräsident Schuster reicht das nicht. «Die FU Berlin hat die Verantwortung dafür, dass es in ihren Reihen keinen Platz für Extremismus und Antisemitismus gibt», erklärte er in Berlin. «Die Beschwichtigungstaktik und die Ausflüchte der Hochschulleitung müssen endlich ein Ende haben. Wenn der Kampf gegen Antisemitismus ernst genommen wird, müssen antisemitische Straftaten zur Exmatrikulation führen.»

Uni-Präsident stellt schärfere Regeln in Aussicht

Die Uni erläuterte jedoch auf ihrer Webseite, eine Exmatrikulation sei unmöglich. «Das sogenannte Ordnungsrecht der Hochschulen, das als weitreichendste Maßnahme auch die Exmatrikulation ermöglichte, wurde durch Änderung des Berliner Hochschulgesetzes im Jahr 2021 abgeschafft. Somit ist eine Exmatrikulation schon formal nicht möglich.» Zur Sicherung des geordneten Hochschulbetriebs könnten «Maßnahmen gegen Störungen mit einer Dauer von höchstens drei Monaten getroffen werden (z.B. Hausverbot)».

FU-Präsident Günter Matthias Ziegler sagte der «Abendschau»: «Ich habe den Eindruck, dass wir nachschärfen müssen, zumindest in den Hilfsmitteln, die wir haben. Und dass das, was im Moment besteht, eben ein Hausverbot begrenzt auf drei Monate, möglicherweise für die Situationen, die wir haben, nicht reichen wird.»

Die Jüdische Studierendenunion mahnte die FU-Leitung. «Jüdische Studierende erwarten endlich klare Konsequenzen für Antisemiten am Campus», sagte die Verbandspräsidentin Hanna Veiler dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. «Universitätsleitungen müssen ihre Verantwortung wahrnehmen. Öffentliche Statements sind nicht mehr genug.» Die Uni müsse Judenhass bei Studierenden und Angestellten den Nährboden nehmen.

Bruder spricht von der Vorgeschichte

Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober hatte es auch an deutschen Hochschulen immer wieder Konflikte zwischen proisraelischen und propalästinensischen Studierenden gegeben. An der FU hätten jüdische Studierende Angst, berichtete die «Bild»-Zeitung.

Der Bruder des verletzten Studenten, Shahak Shapira, sagte der «Berliner Zeitung», es gebe viele unbeantwortete Fragen zum Verhalten der Universität in den letzten Monaten. Sein Bruder Lahav hatte dem Bericht zufolge versucht, als Beobachter an propalästinensischen Aktionen teilzunehmen und dort Poster der von der Hamas entführten Menschen aufzuhängen. Dabei sei er gefilmt worden.

«Anstatt für Aufklärung zu sorgen, hat man es irgendwelchen dubiosen Twitteraccounts überlassen, mit nichts aussagenden Videoausschnitten gewisse Studierende als rechtsextrem oder gewalttätig zu framen, wo sie diejenigen waren, die körperlich angegangen wurden und von öffentlichen Demos oder gar Hörsälen ihrer Uni ausgeschlossen wurden», sagte Shahak Shapira der Zeitung. «Ist die FU jetzt schuld daran, dass mein Bruder angegriffen wurde? Nein. Aber dass die FU die Entwicklung einer Atmosphäre, aus der ein solcher Angriff hervorkommen kann, ein Stück weit zugelassen hat, ist schwer zu leugnen.»


Samstag, 3. Februar 2024

Die "aufrechten Demokraten" im Kampf gegen rechts...

von Thomas Heck...

Heute demonstrierten Hunderttausende von der Ampelregierung aufgefordert nicht nur gegen rechts, sondern gegen alles, was nichts links, woke, grün ist. Gegen die SUV-Fahrer und die mit der falschen Meinung. Israelfeinde und Antisemiten waren auch dabei. Deutschlandflaggen waren übrigens verboten, wie mehrfach von den Organisatoren über Lautsprecher verkündet wurde. Schöne neue Welt? Demokratisch? Mit Sicherheit nicht. Angsteinflößend, was wohl Sinn und Zweck dieser kruden Veranstaltung war.

Beispiel: Tadzio Müller, gewaltaffiner Vollzeit-FFF-Terrorist.


Unterdessen Ricarda Lang nur mit Personenschutz auftritt. 


Angesichts der folgende offenen Worte muss man allerdings konstatieren, in Lebensgefahr wäre nur Alice Weidel, Hans-Goerg Maaßen oder andere konservative Politiker gewesen.




Und mit solchen Gestalten lässt sich Luisa Neugebauer ablichten...


... und mit Antisemitenpack...