Montag, 28. Juni 2021

Merkel hinterlässt ihrer CDU einen Scherbenhaufen

von Christoph Schwennicke...

Der Journalist Alexander Osang hat vor vielen Jahren einen bemerkenswerten Satz über die Bundeskanzlerin geschrieben. Angela Merkel habe sich seinerzeit die CDU ausgesucht wie andere Leute eine Eissorte, notierte der Reporter, der wie die von ihm mehrfach Porträtierte aus dem Osten Deutschlands stammt und einige Zeit recht nah dran war an der inzwischen Unnahbaren.




Der Satz klingt bis heute in meinem Kopf nach. Weil er auf eine Art stimmt wie kein zweiter. Die politische Ausrichtung war der jungen Angela Merkel auf dem Weg in die Politik ziemlich schnurz. Und dann auch wieder nicht. Denn mit ihrer Wahl hatte sie hoch gezielt: Machtinstinktsicher hat sie sich die Partei ausgewählt, die als obrigkeitsorientierter Kanzlerwahlverein bei hinreichendem Machtwillen die beste Karriere versprach. Und über diesen Willen verfügte Merkel schon seit jeher in überdurchschnittlichem Maße.

Nun hat Merkel die Geschicke der Union zu ihrem Nutzen als Kanzlerparteichefin mehr als 20 Jahre lang bestimmt. Und dabei ein Eis angerührt, das nach gar nichts Spezifischem mehr schmeckt. Die schlammgraue Melange Merkel ist deshalb in letzter Zeit auch nicht sehr nachgefragt worden in der Eisdiele der Politik.

Der Mensch, so er kein Corona hat, ist aber ein sinnliches Wesen. Er möchte riechen, schmecken, fühlen. Die bedingungslose Elternliebe gründet nicht zuletzt in einem Duft, den Babys vor allem am Hinterkopf verströmen. Er ist unwiderstehlich. Jedes Elternpaar wird sein Kind sofort unter allen anderen Kindern an diesem Duft erkennen.

Die CDU mit und nach Merkel aber riecht und schmeckt nach allem. Und damit wieder nach nichts. Die Beispiele – ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Jahrelang hat die CDU, hat allen voran die CDU-Vorsitzende Merkel, einer säkularen Predigt gleich, auf Parteitagsreden davon gesprochen, die Union sei geleitet vom jüdisch-christlichen Menschenbild. Es war wie ein Refrain, wie ein Psalm.

Die Reporter rollten schon mit den Augen. Und ohne dass man so genau wusste, was das konkret sein soll, stellte sich ein Gefühl ein. Ein Geruch. Etwas sinnlich Wahrgenommenes. Verhöhnt hat sie zu jener Zeit die grünen Asylfantasien und Multikulti-Freudengesänge.

Willkommenskultur ohne Vorwarnung

Und dann wurde mit diesem Credo abrupt und ohne jede Vorwarnung gebrochen. Der Islam gehörte auf einmal – zunächst laut Christian Wulff und dann Angela Merkel – auch zu Deutschland und damit zur Deutschlandpartei CDU. Es war ein einziger namhafter CDU-Politiker, der sich dieser neuen Doktrin öffentlich widersetzte. Das war ausgerechnet Merkels treuer Knappe Volker Kauder – eine Tat von Mannesmut vor dem Throne, die bis heute viel zu wenig gewürdigt wurde, öffentlich nicht und nicht in der eigenen Partei. Die CDU ist keine Partei der Helden.

Im Zuge dessen wurde ein zweites Credo getilgt, demzufolge es sich bei Deutschland dezidiert um kein Einwanderungsland handele. Die Folge der Merkelschen Politik der offenen Arme in der Flüchtlingskrise bewirkte das Gegenteil.

Nur, dass Deutschland und die CDU nun Einwanderung (die es ja offiziell nicht gab) nicht gestalteten, sondern erlitten. Mit der Folge, dass der Islam noch mehr zu Deutschland gehört. Der Anteil der Muslime hierzulande ist inzwischen nach Frankreich der höchste in Europa, noch vor Großbritannien. Und beides sind klassische Kolonial- und Einwanderungsländer.

Das geschah in kurzer Zeit – ohne dass Merkel oder die CDU die Bevölkerung in irgendeiner Weise darauf vorbereitet hätten. Die Wehrpflicht hat Merkel weggewischt wie einen Kaffeefleck auf dem Küchentresen. Die Kernkraftwerke wurden schneller abgeschaltet, als sich die Grünen und Jürgen Trittin, der Ingenieur des Ausstiegs, das je hätten träumen lassen – mit all den Folgen und Kosten, die sich jetzt zeigen.

Bei der Asylpolitik war es genauso. Die von ihr vormals verhöhnten Grünen konnten gar nicht genug Beifall klatschen, als die Wogen über Merkel nach deren Kontrollverlust zusammenschlugen. Von den offensichtlichen Begleiterscheinungen reden heute weder sie noch Merkel.

Es geht in diesem Zusammenhang gar nicht darum, wie man inhaltlich zu diesem oder jenem Punkt steht. Es geht darum, dass das alles zum Wesenskern der CDU gehörte (und nicht aus Nostalgie, sondern mitunter auch aus guten Gründen, wie sich heute zeigt). Über die Jahre wurde diese Partei von ihrer regierenden Parteivorsitzenden regelrecht entkernt, wenn es – und vor allem: weil es – ihrem Machterhalt diente. Oder weil sie eine massive Fehlleistung nicht mehr korrigieren wollte. Manches davon ging auch auf die Knochen dieses Landes. Aber alles ging auf die Knochen der CDU.

Fehlendes Vermächtnis

Armin Laschet, der neue Parteivorsitzende und wahrscheinliche nächste Kanzler, steht in der CDU vor einer Riesenaufgabe. „Wer bin ich?“, fragt sich nach 20 Jahren Merkel die Partei – und nicht, wie viele. Eine Identität wäre ihr schon genug. Aber sie hat sie verloren.

Das macht sich nicht nur an Themen, sondern auch an Personen fest. Man muss Hans-Georg Maaßen nicht mögen und seine Standpunkte nicht teilen. Man darf ihn auch für etwas seltsam halten, denn er postet zunehmend krauses Zeug in den sozialen Netzwerken. Aber so jemand hätte in der CDU vor Merkel ganz selbstverständlich Halt gefunden und wäre vor dem Abdriften bewahrt worden.

Jetzt muss sich der Thüringer Landesverband rechtfertigen, weil er Maaßen in einem Wahlkreis aufstellt. Das ist eine groteske Entwicklung: Denn zum selbstverständlichen Personal der CDU gehört zugleich Karin Prien, die Kultusministerin von Schleswig-Holstein. Er wird geächtet, sie wird gefeiert.

Dabei hat sich Karin Prien seinerzeit in der Tür vertan, als sie wie Merkel nach einer politischen Bleibe fürs Leben suchte. Die erste Silhouette von einer CDU nach Laschets Bilde, das Wahlprogramm, lässt erkennen, dass er sich vornimmt, den konservativen Kern der Partei wieder zu stärken.

Und was bleibt von der CDU? Vergeblich sucht man irgendein echtes reformerisches Erbe, das von Merkel bleiben würde. Einen Stempel, den sie in positiver Hinsicht diesem Land aufgedrückt hätte in ihrer Amtszeit – einer Ära, wie man nach 16 Jahren Kanzlerschaft und 20 Jahren CDU-Vorsitz ruhig sagen darf. Gerhard Schröder, ihr Vorgänger, hatte sich mit der Agenda 2010 in ihren eigenen Worten ums Land verdient gemacht. Seine Partei hat ihn deshalb für vogelfrei erklärt. Schröder sei die „Abrissbirne“ der SPD, hat Andrea Nahles einmal gesagt.

Mag sein. Aber er war der Aufschwinger dieses Landes, das nach seinen Reformen die längste und ungebrochenste Boomphase je erlebt hat. Wenn Schröder also die Abrissbirne der SPD ist, dann ist Merkel der Harvester der CDU. Harvester sind diese Ernte-Ungetüme, die im Wald in Sekunden aus riesigen verästelten Fichten und Kiefern zahnstocherförmige Stangen machen. Und leider hat sie nirgendwo die sonst so beliebten Ausgleichsflächen im Land oder in der Partei geschaffen, auf denen wieder aufgeforstet würde.

Die drängenden Zukunftsfragen, Rente und Pflege, das bewahrende Vorsorgeversprechen für die Zukunft, das Norbert Blüm etwas zu sehr auf die Spitze trieb, gehörte einst auch zum Wesenskern der CDU. Und jetzt? Nichts in Sicht weit und breit.

Vor Jahren hat der Karikaturist Sakurai drei Kanzler mit ihren Vermächtnissen gezeigt. Links war Helmut Kohl zu sehen, mit diesem selbstseligen Blick, den er haben konnte, hinter ihm das vereinigte, an der Trennlinie vernähte Deutschland. In der Mitte Gerhard Schröder, das Habsburgerkinn schröderesk gereckt, und hinter ihm die Agenda 2010. Und ganz rechts Angela Merkel, bedröppelt dreinblickend, hinter ihr ein zerquetschtes Auto auf einem Podest. Es war die Zeit der Abwrackprämie. An der Treffsicherheit dieser Karikatur hat sich nichts geändert. Außer dass man statt des Autowracks die zerdetschte CDU einsetzen könnte.

Christoph Schwennicke war Chefredakteur von „Cicero“ und arbeitet als freier Journalist und Geschäftsführer von Corint Media




Soldaten können sterben, denn dafür sind sie da?

von Thomas Heck...

Dass es um die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr nicht zum besten bestellt ist, ist hinlänglich bekannt. Doch es mangelt nicht nur am einsatzbereiten Großgerät. Die Zahl ist schon vornherein nicht einmal im Ansatz so geplant, wie es eigentlich geboten wäre. Es mangelt schon an der Beschaffung. Eine Geldfrage.

Es fehlte in Afghanistan an Feuerunterstützung in Form von Artillerie, Kampfhubschraubern oder Jagdbombern, es fehlt ja auch schon an Bereitschaft in der Politik, sich auf Kampfdrohnen einzulassen, die eine gewichtige Rolle spielen könnten. Und die letzten zwei Verteidigungsminister, die von Laiendarstellerinnen und Quotenfrauen simuliert wurden, konnten an der Situation nichts ändern.

Es fehlt aber auch an Hubschraubern, um im Falle des Falles verwundete oder gefallene Soldaten evakuieren zu können. Weil Deutschland in seiner Arroganz und einer gewissen Großmannssucht im Spiel der Großen mitspielen will, aber aus dem Buddelkasten noch nicht entwachsen ist. Leidtragende sind unsere Soldaten, die Ihre Knochen (für was eigentlich?) hinhalten müssen, weil die Politik versagt.



Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Einsatzveteranen, Bernhard Drescher, hat nach dem Selbstmordanschlag auf deutsche Soldaten in Mali einen mangelhaften Schutz der Bundeswehr beklagt. „Unsere Soldaten bekommen bei Auslandseinsätzen nicht den optimalen Schutz“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Bereits vor Wochen wurde mit Blick auf Mali ein Mangel an Transporthubschraubern bemängelt, um die Rettungskette zu schließen.“

Nun habe sich gezeigt, dass neben einem Hubschrauber der Vereinten Nationen und einem französischen Hubschrauber auch ein ziviler Hubschrauber habe angefordert werden müssen, der dann aus Sicherheitsgründen 50 Kilometer vom Anschlagsort gelandet sei. „Und ein Transport von 50 Kilometern über Land bedeuten in einem Land wie Mali 50 Kilometer Risiko“, sagte Drescher.

Er fügte hinzu: „Wenn die Bundestagsabgeordneten für einen Auslandseinsatz der Bundeswehr stimmen, dann müssen sie auch für die entsprechenden Schutzmaßnahmen stimmen - und zwar ohne Einschränkung. Das gilt nicht nur für Hubschrauber, sondern auch für bewaffnete Drohnen. Alles andere macht mich wütend. Denn es ist halbherzig.“

Ein Selbstmordattentäter hatte am Freitag in dem westafrikanischen Krisenland eine UN-Patrouille mit einer Autobombe angegriffen. Dabei wurden 13 Soldaten verletzt, zwölf Deutsche und ein Belgier. Die verletzten Bundeswehrsoldaten wurden am Wochenende zurückgeflogen, sie werden in Kliniken in Ulm und Koblenz behandelt.





Samstag, 26. Juni 2021

Drei weitere Kollateralschäden der Migrationspolitik...

von Thomas Heck...

Wo sind heute die Regenbogenfreunde, die Vielfalt und Diversität skandieren? Wo sind sie? Hätte ein Nazis gemordet, wären die Strassen durch Lichterketten hell erleuchtet, Mahnwachen, Sondersendungen in ARD und ZDF. Messerangriffe auf die indigene Bevölkerung dadegen sind heutzutage allenfalls kurze Schlagzeilen wert. Und wieder rätselt die Republik über die Motive des Täters, obwohl dieser laut vernehmlich Allah U Ackbar schrie, als er drei Mitbürger massakrierte, bevorzugt Frauen und Kinder attackierte. Über die wahren Ursachen wird wie üblich nur hinter vorgehaltener Hand geflüstert...





Der Neger wollte vor allem Frauen und Kinder töten, stach in Nacken und Hals. Die Polizei findet ISIS-Material im Heim des Täters. Er habe mit der Tat laut Eigenaussage seinen Dschihad verwirklicht. Die Tatwaffe besorgte er sich in einer Woolworth-Filiale, stach damit sofort auf Kunden ein und tötete 3 Menschen noch im Kaufhaus. Danach ging der 24jährige Somalier auf der Straße auf Passanten los.


Der Angreifer sei durch „polizeilichen Schusswaffengebrauch“ überwältigt worden. Es gebe keine Hinweise auf einen zweiten Täter. Der Täter stammt aus Somalia. Offenbar wahllos attackiert ein Mann in Würzburg mit einem Messer Passanten, es gibt Tote und Verletzte. Was genau den Somalier zu seiner Tat bewegt hat, ist bislang unklar.

Einen islamistischen Anschlag schließt der Bayerische Innenminister Herrmann am Abend zunächst nicht aus. Nach Angaben von Herrmann befand sich der Mann in psychiatrischer Behandlung. Er sei bereits in der Vergangenheit durch „Gewalttätigkeiten oder -bereitschaft“ aufgefallen. Wie die Polizei weiter zur Identität mitteilte, handelt es sich bei dem mutmaßlichen Täter um einen 24 Jahre alten Mann aus Somalia. Er lebte demnach in einer Obdachlosenunterkunft in Würzburg.

Im Netz kursieren Video-Aufnahmen, die einen Mann dunkler Hautfarbe mit einem langen Messer in der Hand zeigen, der von Passanten in Schach gehalten wird. Die Polizei bittet darum, diese Bilder nicht zu teilen.

Laut verschiedener Berichte soll es mindestens drei Todesopfer und sechs Verletzte geben. Die Polizei spricht bislang lediglich von „mehreren“ Todesopfern.

Am Dienstag gab der deutsche Nationaltorhüter und Mannschaftskapitän Manuel Neuer bekannt, die Mannschaft werde beim Achtelfinale gegen England im Wembleystadion ein Zeichen gegen Rassismus setzen und auf die Knie gehen. 







Donnerstag, 24. Juni 2021

Ungarn: Viel queere Aufregung um nichts?

von Thomas Heck...

Was haben die Ungarn verbrochen, dass ganz Deutschland wieder wie ein Volk hinter Jogi Löw stand und bereit war, bis zum letzten Mann kämpfend für Deutschland unterzugehen? Nur die UEFA konnte verhindern, dass noch andere Geschütze aufgefahren wurden, wie z.B. der perfide Plan, dass Fussballstadion in München in den Farben des Regenbogens zu schmücken, um so die Ungarn in den Wahnsinn zu treiben. Am Ende waren es dann doch Fussballerbeine, die die Ungarn nach Hause schickten. Dennoch eine beachtliche Leistung. Von  den Ungarn.

Doch anstatt gegen die Unterdrückung von Homosexuellen in arabischen Ländern zu protestieren, denken einige auch noch, sie laufen todesmutig mit höchstem persönlichen Risiko auf und klopfen sich selbstgefällig auf die Schulter. Hochpeinlich wird es nur, wenn mit entsprechender Symbolik live im Fernsehen vor dem Logo des Hauptsponsors aus dem arabischem Lande Qatar posiert wird, in dem Schwule öffentlich ausgepeitscht werden, man das Geld aber dennoch dankend annimmt.


Zum Helden avanciert man dieser Tage auch, wenn man zivilen Ungehorsam zeigt. So hatte ich eigentlich erwartet, dass das Stadion in München trotz UEFA-Verbots in allen Farben erstrahlen würde, doch soweit reichte der Mut nicht. Ein junger Mann, der die ungarische Nationalhymne zum Anlass nahm, um mit seiner Fahne aufs Spielfeld zu rennen, wird einer harten Bestrafung wohl entgehen. Ob er sich den gleichen Stunt in Qatar trauen würde, darf dagegen bezweifelt werden.


Doch was für ein Gesetz haben die Ungarn eigentlich verabschiedet, welches von Ursula von der Leyen als eine Schande bezeichnet wurde? Sie droht mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Was ist der Inhalt, welches soviel Hysterie rechtfertigen würde?

Denn bevor wir uns dem Kampf der entrechteten und geknechteten Schwulen und Lesben in Ungarn anschließen,  die in arabischen Ländern müssen aus bekannten Gründen noch ein wenig warten, sollten wir uns zuvor nochmals vergewissern, um was es bei dem Gesetz genau geht. Doch lesen Sie selbst.


1. Änderung des Gesetzes XXXI von 1997 über den Schutz von Kindern und die Vormundschaftsverwaltung

Abschnitt 1

(1) Im Untertitel „Die Ziele und Grundsätze des Gesetzes“ des Gesetzes XXXI aus dem Jahr 1997 über den Schutz von Kindern und die Vormundschaftsverwaltung (im Folgenden „Gyvt.“) wird folgender Abschnitt 3/A hinzugefügt:

„Abschnitt 3/A

Im Rahmen des Kinderschutzsystems schützt der Staat das Recht der Kinder auf eine ihrem Geburtsgeschlecht entsprechende Selbstidentität. ”

(2) In den Gyvt. wird folgender Abschnitt 6/A angefügt:

„Abschnitt 6/A

Um die Erfüllung der Ziele dieses Gesetzes und die Verwirklichung der Rechte des Kindes zu gewährleisten, ist es verboten, Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Inhalte zugänglich zu machen, die pornografisch sind oder die Sexualität in unangemessener Weise darstellen oder die eine Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, eine Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität propagieren oder darstellen. ”


3. Änderung des Gesetzes XLVIII von 2008 über die Grundbedingungen und bestimmte Beschränkungen für wirtschaftliche Werbetätigkeiten

Abschnitt 3

In § 8 des Gesetzes XLVIII von 2008 über die Grundbedingungen und bestimmte Beschränkungen wirtschaftlicher Werbetätigkeiten wird der folgende Absatz (1a) angefügt:

„(1a) Es ist verboten, Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Werbung zugänglich zu machen, die Sexualität in unzulässiger Weise darstellt oder die Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität propagiert oder abbildet. ”


5. Änderung des Gesetzes CLXXXV von 2010 über Mediendienste und Massenkommunikation

Abschnitt 9

(1) § 9 (1) des Gesetzes CLXXXV von 2010 über Mediendienste und Massenkommunikation (im Folgenden „Mttv.“) wird durch die folgende Bestimmung ersetzt:

„(1) Mit Ausnahme von Nachrichtensendungen, politischen Informationssendungen, Sportsendungen, Programmvorschauen, politischer Werbung, Teleshopping, Werbung für Gemeinschaftseinrichtungen und öffentlichen Bekanntmachungen haben Mediendiensteanbieter, die lineare Mediendienste anbieten, alle Programme, die sie ausstrahlen wollen, in eine der Kategorien nach den Absätzen (2) bis (7) einzustufen. “

(2) § 9 Abs. 6 Mttv. wird durch folgende Regelung ersetzt

„(6) Programme werden in die Kategorie V eingestuft, wenn sie geeignet sind, die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von Minderjährigen negativ zu beeinflussen, insbesondere weil sie als zentrales Element Gewalttätigkeit, die Propagierung oder Darstellung einer Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität oder die unmittelbare, naturalistische oder grundlose Darstellung von Sexualität enthalten. Diese Programme werden als „nicht geeignet für Zuschauer unter achtzehn Jahren“ eingestuft. “

(3) Dem § 32 des Mttv. wird folgender Absatz (4a) angefügt:

„4a) Programme gelten nicht als Werbung für öffentliche Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen, wenn sie geeignet sind, einen negativen Einfluss auf die angemessene körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung von Minderjährigen auszuüben, insbesondere dadurch, dass sie als zentrales Element die unentgeltliche Darstellung von Sexualität, Pornografie, die Propagierung oder Darstellung der Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, der Geschlechtsumwandlung oder der Homosexualität enthalten. “

(4) § 168/A Abs. 1 Mttv. wird durch folgende Regelung ersetzt

„(1) Der Medienrat erstellt unter Berücksichtigung der Erfahrungen des Vorjahres bis zum 1. Dezember des dem betreffenden Jahr vorangehenden Jahres einen jährlichen Aufsichtsplan und veröffentlicht ihn innerhalb von fünfzehn Tagen auf seiner Internetseite. Der Medienrat erstellt seinen jährlichen Aufsichtsplan mit besonderem Augenmerk auf die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz von Kindern und Minderjährigen. Der Medienrat stellt die Kohärenz der von ihm erstellten Aufsichtspläne sicher. Die Pläne können auf der Grundlage der Erfahrungen aus dem ersten Halbjahr zum Ende des betreffenden Halbjahres überprüft werden; die Pläne können vom Medienrat erforderlichenfalls geändert werden. Geänderte Aufsichtspläne werden vom Medienrat innerhalb von fünfzehn Tagen nach der Änderung auf seiner Website veröffentlicht. “

(5) § 179 Abs. 2 Mttv. wird durch folgende Regelung ersetzt

„(2) Werden im Zusammenhang mit den Bestimmungen des Absatzes 1 Probleme festgestellt und wird gegen dieses Gesetz oder die betreffenden Bestimmungen des Pressefreiheitsgesetzes verstoßen, ist der Medienrat verpflichtet, den Mitgliedstaat, dessen Rechtshoheit der in Absatz 1 genannte Mediendiensteanbieter unterliegt, zur Durchführung wirksamer Maßnahmen aufzufordern. In einem solchen Ersuchen hat der Medienrat den Mitgliedstaat aufzufordern, Maßnahmen zur Beseitigung der vom Medienrat benannten Verstöße zu ergreifen. “

6. Änderung des Gesetzes CCXI von 2011 über den Schutz von Familien

Abschnitt 10

(1) § 1 Abs. 1 des Gesetzes CCXI aus dem Jahr 2011 über den Schutz von Familien (im Folgenden „Csvt.“) wird durch die folgende Bestimmung ersetzt:

„(1) Der Staat schützt die Institutionen der Familie und der Ehe auch wegen ihrer Würde und ihres Wertes an und für sich, insbesondere die Beziehung zwischen Eltern und Kindern, bei denen die Mutter eine Frau und der Vater ein Mann ist. “

(2) § 1 Abs. 2 des Ksvt. erhält folgende Fassung:

„(2) Der Schutz organisierter familiärer Beziehungen und die Verwirklichung des Rechts der Kinder auf eine ihrem Geburtsgeschlecht entsprechende Selbstidentität spielen eine Schlüsselrolle bei der Erhaltung ihrer körperlichen, geistigen und sittlichen Gesundheit. “

(3) In der Csvt. wird folgender Abschnitt 5/A angefügt:

„Abschnitt 5/A

Zum Schutz der in diesem Gesetz genannten Ziele und zum Schutz von Kindern ist es verboten, Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Inhalte zugänglich zu machen, die pornografisch sind oder die Sexualität in unzulässiger Weise darstellen oder die eine Abweichung von der dem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität, eine Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität propagieren oder darstellen. “

7. Änderung des Gesetzes CXC von 2011 über die nationale öffentliche Erziehung

Abschnitt 11

(1) In § 9 des Gesetzes CXC von 2011 über die nationale öffentliche Erziehung (nachfolgend „Nktv.“) wird der folgende Absatz (12) hinzugefügt:

„(12) Bei der Durchführung von Aktivitäten, die die sexuelle Kultur, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung und die sexuelle Entwicklung betreffen, sind die Bestimmungen des Artikels XVI (1) des Grundgesetzes besonders zu beachten. Solche Aktivitäten dürfen nicht auf die Propagierung der Abweichung von der Selbstidentität entsprechend dem Geburtsgeschlecht, der Geschlechtsumwandlung oder der Homosexualität gerichtet sein. “

(2) Im Untertitel 7 des Nktv. wird folgender Abschnitt 9/A angefügt:

„Abschnitt 9/A

(1) Eine Person oder Organisation mit Ausnahme eines Mitarbeiters, der als Lehrer in einer Bildungs- und Erziehungseinrichtung angestellt ist, einer Fachkraft, die in einer solchen Einrichtung Schulgesundheitsdienste erbringt, und eines staatlichen Organs, das an einem mit einer solchen Einrichtung abgeschlossenen Kooperationsvertrag beteiligt ist, darf eine im Unterricht oder anderweitig organisierte Aktivität für Schüler, die sich auf die Sexualkultur, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung, die sexuelle Entwicklung, die schädlichen Auswirkungen des Drogenkonsums, die Gefahren des Internets und jede Form der körperlichen oder geistigen Gesundheitsentwicklung (im Sinne dieses Abschnitts im Folgenden „Programm“) bezieht, nur dann durchführen, wenn sie von dem durch Gesetz bestimmten Organ registriert ist.

(2) Die Daten im Register nach Absatz (1) gelten als aus Gründen des öffentlichen Interesses zugängliche Daten, die auf der Website des durch Gesetz zur Führung des Registers nach Absatz (1) bestimmten Organs veröffentlicht werden müssen.

(3) Das Register gemäß Absatz (1) muss Folgendes enthalten:

a) Titel des Programms,

b) Kontaktdaten und

ba) Name einer natürlichen Person Programmeigentümer oder

bb) Name und Sitz eines Organisationsprogrammbesitzers,

c) Angabe der Art der öffentlichen Erziehungseinrichtung, in der das Programm durchgeführt werden soll,

d) Datum der Registrierung und Zeitraum (Schuljahr), in dem das registrierte Programm in einer öffentlichen Erziehungseinrichtung durchgeführt werden kann, und

e) Thema des Programms.

(4) Das zur Führung eines Registers nach Absatz 1 bestimmte Organ ist berechtigt, Daten im Register nach Absatz 1 bis zum Zeitpunkt ihrer Löschung aus dem Register zu verarbeiten. “

(3) Dem § 79 der Nktv. wird folgender Absatz (8) angefügt:

„(8) Stellt die für öffentliche Erziehungsaufgaben zuständige Behörde bei einer Untersuchung fest, dass eine Bildungs- und Erziehungseinrichtung gegen die Bestimmungen des § 9/A Abs. 1 verstoßen hat, so hat sie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Leiter der Einrichtung und die Person oder das Mitglied der Organisation nach § 9/A Abs. 1 einzuleiten, die die Tätigkeit ausüben, die nicht in dem dort genannten Register eingetragen ist. “

(4) Dem § 94 Abs. 1 der Nktv. wird folgender Buchstabe j) angefügt:

(Der für Bildung zuständige Minister wird ermächtigt,)

„j) das nach § 9/A Abs. 1 zur Führung des Registers befugte Organ zu benennen und die näheren Voraussetzungen für die Eintragung sowie die näheren Bestimmungen über die Führung und Veröffentlichung des Registers festzulegen,“

(in einem Dekret.)



 

Mittwoch, 23. Juni 2021

Bürgermeisterin Monika Herrmann: „Die meisten Menschen brauchen ihr Auto nicht“

Monika Herrmann, Bezirkschefin in Friedrichshain-Kreuzberg, ist Verkehrspolitikerin geworden. Sie erzählt, wie sie sich die Straßen der Zukunft vorstellt. „Bisher hat der Staat nicht stark genug reguliert“, sagt sie. Es reiche „nicht mehr aus, an die Vernunft zu appellieren und auf Freiwilligkeit zu setzen“.

Monika Herrmann hat beim Radfahren schon viele gefährliche Situationen erlebt. Deshalb kam sie mit Helm zum Interviewtermin.



Berlin - Wo in der Bergmannstraße heute noch Autos fahren, sollen sich künftig Fußgänger, Radfahrer und Insekten tummeln. Wenn es um die Mobilitätswende in Berlin geht, steht der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg in Berlin ganz vorn. Dahinter steckt Monika Herrmann, die Bürgermeisterin. 

„Verkehrspolitik macht Spaß“, sagt die Grünen-Politikerin. Künftig möchte sie nicht mehr nur auf Bezirksebene, sondern in ganz Berlin verkehrspolitisch wirken. Im Interview mit der Berliner Zeitung erzählt die 56-Jährige ihre Ziele.

Berliner Zeitung: Frau Herrmann, Grüne wie Sie wollen möglichst wenig Autos in der Innenstadt. Franziska Giffey, die Landeschefin der SPD werden will, hat das vor kurzem als „wirklichkeitsfremd“ bezeichnet. Fühlen Sie sich ertappt?

Monika Herrmann: Was Franziska Giffey als „wirklichkeitsfremd“ diffamiert, ist weltweit in vielen großen Städten längst Realität. Warum dürfen die Menschen in Kopenhagen, Amsterdam, Wien, London, Oslo, Barcelona, Paris und anderswo zunehmend in Kiezen leben, die sicherer, lebenswerter, gesünder und kinderfreundlicher sind, während wir in Berlin weiterhin um jeden Meter Freiraum kämpfen müssen? Als wären wir unerwünschte Bittsteller und Bittstellerinnen in der eigenen Stadt?

Das Bezirksamt hat angekündigt, dass ein Abschnitt der Bergmannstraße aufgerissen und zum Teil bepflanzt wird. Bedeutet das nicht eine Zerstörung öffentlich finanzierter Infrastruktur?

Das kommt darauf an, wie Sie sich fortbewegen. Für diejenigen, die zu Fuß gehen oder Rad fahren, wird der Bewegungsraum erweitert. Für diejenigen, die Auto fahren, wird es in der Tat eine Einschränkung sein. Aber es ist nun einmal unser Ziel, den Platz für Kraftfahrzeuge zu beschränken. Wir wollen, dass der motorisierte Individualverkehr in der Innenstadt so stark wie möglich reduziert wird.

Was in der Bergmannstraße für 2021 geplant ist, erinnert an den Sponti-Slogan „Unter dem Pflaster liegt der Strand“.

Es geht nicht nur um Verkehrsberuhigung und Flächengerechtigkeit, sondern auch um Klimaschutz. Heute heizen sich die Straßen im Sommer enorm auf. Wir müssen Fahrbahnen entsiegeln, um die Situation zu verbessern. Wie Straßen danach aussehen könnten, wollen wir in der Bergmannstraße zeigen. Es wird dort kleine Wasserflächen oder Wasserläufe geben, außerdem pflanzen wir Bäume und Blumen.




Eine Simulation des künftig gesperrten Abschnitts zeigt spielende Kinder und Spaziergänger. Was hat diese Bullerbü-Idylle mit dem meist harten Alltagsleben in der Millionenstadt Berlin zu tun?

Natürlich wird in der Bergmannstraße weiterhin Lieferverkehr möglich sein. Außerdem überlegen wir, ob sich zum Beispiel auf dem ehemaligen Flughafen Tempelhof eine Station einrichten lässt, in der Waren vom Lkw auf Lastenräder umgeladen werden können. Für den lokalen Einzelhandel sehe ich auch sonst keine Probleme. Im Gegenteil: Erfahrungen aus anderen Städten lassen Einnahmesteigerungen erwarten. Was Feuerwehr, Notarztwagen und Polizei anbelangt: Niemand muss befürchten, dass sie nach der Umgestaltung dort nicht mehr fahren können. Dafür wird ihnen der breite Radweg, der 2021 angelegt wird, zur Verfügung stehen.

So sieht die Bergmannstraße in Kreuzberg heute aus. Künftig sollen auf einem längeren Abschnitt keine Autos mehr fahren, und die Fahrbahn wird aufgerissen.


Stand bei der Bürgerbeteiligung auch die Nullvariante zur Wahl – dass in der Bergmannstraße alles so bleibt, wie es ist?

Die Nullvariante war selbstverständlich dabei. Sie war auch Thema eines Antrags, der in der Bezirksverordnetenversammlung gestellt wurde. Wenn wir hier von Vorbildcharakter sprechen, dann gehört übrigens die umfangreiche Bürgerbeteiligung dazu. Es gab Vorort-Termine, Versammlungen in der Columbiahalle und unter freiem Himmel, das Bezirksamt organisierte eine Haushaltsbefragung, Online-Befragungen und Befragungen im Kiez sowie eine Ausstellung in der Bergmannstraße. Wer sich beteiligen wollte, konnte sich beteiligen.

Die Autogegner haben sich durchgesetzt.

Wir haben nicht alle Wünsche erfüllt. Der Abschnitt der Bergmannstraße, der sich vor dem Ärztehaus erstreckt, bleibt für Autos befahrbar.

Werden nun andere Wohnviertel nach dem Vorbild der Superblocks im Bergmannkiez umgestaltet?

Was in der Bergmannstraße geschieht, kann als Blaupause dienen. Nicht entfernt fordern Bürger, die Katzbachstraße ebenfalls für den Durchgangsverkehr zu sperren. Dazu haben wir ein Gutachten in Auftrag gegeben: Könnte zwischen der Zossener und der Katzbachstraße ein Superblock entstehen? Es reicht nicht aus, eine einzelne Straße zu sperren, im Bergmannkiez wird zum Beispiel ein System von Einbahnstraßen dazukommen. Wir müssen mit allen Akteuren sprechen, auch mit dem Einzelhandel und dem Gewerbe, und wir müssen berücksichtigen, dass sich Verkehr verlagert, wenn Straßen gesperrt werden.

Welche Bereiche stehen sonst noch auf der Liste?

Für den Wrangelkiez ist eine ähnliche Studie in Gang. Dort läuft gerade die Haushaltsbefragung. Wir wissen, dass die dortige Bürgerinitiative einen absolut autofreien Kiez haben will, doch auch dort gibt es Lieferverkehr. Ich will dem Gutachten nicht vorgreifen, aber ich gehe davon aus, dass Kraftfahrzeuge weiterhin in den Kiez fahren dürfen. Ein weiteres Thema ist die Oranienstraße, die eine Radfahrhölle ist. Dort wollen die Menschen endlich sicher Rad fahren. Allerdings verläuft dort mit der M29 eine der wichtigsten Buslinien Berlins, und es gibt viele Geschäfte, die beliefert werden. Und wir haben das SO36, das weiterhin mit Tourbussen erreichbar sein muss. Die Bands können ihre Verstärkerboxen nicht weit schleppen.

Wäre es sinnvoll, die Oranienstraße für Durchgangsverkehr zu sperren?

Auch das wird diskutiert. Hier finden gerade die Beteiligungswerkstätten statt. Wir sprechen außerdem über die Variante, eine Fußgängerzone einzurichten. Ich würde die Straße gern für den Kfz-Durchgangsverkehr sperren, aber wir sollten den Stadtumbau in Schritten und Phasen planen.

Wo wären sonst noch Fußgängerbereiche denkbar?

Im Friedrichshainer Samariterkiez haben wir bereits begonnen, den Verkehr zu beruhigen. Wir müssen auch über den Boxhagener Platz und die umliegenden Straßen sprechen. Inzwischen bekommen wir aus fast jedem Kiez Briefe von Bürgerinitiativen: Wir wollen auch eine Fußgängerzone! Allerdings müssen wir aufpassen. Wenn wir den Verkehr ausschließlich über die Hauptstraßen führen…

Dann würden sie unbewohnbar.

Genau. Auch dort leben Menschen, und dort gibt es ebenfalls Initiativen. Wir haben an einer Studie zur Umweltgerechtigkeit mitgearbeitet. Ein Ergebnis war, dass an den Ausfallstraßen in die Außenbezirke vor allem ärmere Menschen wohnen. Dort rollt der Pendlerverkehr durch, was dazu führt, dass Straßen wie die Frankfurter Allee die Hölle sind. Daran sieht man: Die Verkehrswende ist kein reines Innenstadtthema. Die Menschen in den Außenbezirken brauchen gute Angebote, um ihre Autos stehen zu lassen.
Wären Sie dafür, auch auf Hauptverkehrsstraßen den Autoverkehr einzuschränken – etwa indem es nur noch einen Fahrstreifen pro Richtung gibt?

Ja, das sollte man prüfen. Wichtig ist für uns, dass es nicht nur mehr Platz für Radfahrende und zu Fuß Gehende gibt, sondern auch, dass das Busspurennetz wächst.

Allein im Bergmannkiez fallen 190 Parkplätze weg. Sie müssen sich den Vorwurf anhören, dass Sie Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, nicht vertreten.

Es gibt Menschen, die ihr privates Auto wirklich brauchen. Das stimmt. Doch die meisten Menschen in der Stadt brauchen ihr Auto in Wahrheit nicht, sie wollen lediglich ein Auto haben. Wenn auf den Straßen nur noch Kraftfahrzeuge unterwegs wären, die tatsächlich dringend benötigt werden, hätten wir viel weniger Verkehr. Noch mal: Die Zahl der Autos in Berlin muss spürbar verringert werden. Sonst erreichen wir die Klimaziele nicht.

Seit Jahren versuchen Politiker und Planer, Menschen das Auto abspenstig zu machen. Trotzdem steigt die Zahl der Kraftfahrzeuge immer weiter an. Ist die Politik gescheitert?

Bisher hat der Staat nicht stark genug reguliert. Das muss sich ändern. Angesichts der Bedrohung des Klimas reicht es nicht mehr aus, an die Vernunft zu appellieren und auf Freiwilligkeit zu setzen. Parken in Berlin muss deutlich teurer werden. 10,20 Euro pro Jahr für eine Anwohner-Parkvignette sind lächerlich, die Jahresgebühr fürs Parken müsste auf einen dreistelligen Betrag steigen. Außerdem muss es höhere Strafen für illegales Parken geben, und es muss häufiger kontrolliert werden. Wir können gern auch über eine City-Maut für Berlin sprechen. In London, Mailand oder Stockholm funktioniert das sehr gut! Inzwischen wird auch für München eine Maut diskutiert.

In unserer Demokratie können Politiker abgewählt werden. Was Sie fordern, geht an der Alltagswirklichkeit vieler Menschen vorbei. Haben Sie keine Angst davor, dass die jetzige Verkehrspolitik nach der nächsten Wahl 2021 nicht mehr möglich ist?

Das befürchte ich nicht. Das Verkehrsprogramm, mit dem die Grünen 2016 in den Wahlkampf gezogen sind, wurde honoriert. In Friedrichshain-Kreuzberg hat das Fahrrad einen großen Stellenwert, darauf reagieren wir. Ich glaube nicht, dass wir Grünen wegen einer konsequenten Verkehrspolitik abgewählt werden. Wir werden eher ein Problem bekommen, wenn wir nicht konsequent genug sind und die Mobilitätswende nicht energisch genug vorantreiben.

Besitzen Sie einen Führerschein und ein Auto?

Weder noch.

Haben Sie eine persönliche Abneigung gegen Autos?

Nein. Im Urlaub mieten wir uns schon mal ein Auto. Und wenn es in Berlin einen größeren Gegenstand zu transportieren gibt, nutzen wir Carsharing. Aber ein eigenes Auto? Wozu?

Wie sieht Ihre Mobilitätsbiografie aus?

Ich bin jetzt 56 Jahre alt. Meine erste Monatskarte hatte ich mit sechs Jahren. Nach fünf Jahrzehnten als Stammkundin müsste ich jetzt langsam mal die goldene Ehrennadel der BVG bekommen. In Rudow, wo ich aufgewachsen bin, fuhr ich als Kind viel Rad. Als ich Ende 20 war, begann ich, auch weite Wege mit dem Fahrrad zurückzulegen. Außer im Winter, Glätte mag ich nicht. Jetzt bin ich fast nur noch mit dem Fahrrad unterwegs. Mit meinem E-Bike komme ich locker durch Berlin.

Anfang September gab das Landgericht dem Antrag eines AfD-Abgeordneten statt und ordnete an, dass acht Pop-up-Radwege entfernt werden – vor allem in Ihrem Bezirk. Hat die Entscheidung Sie überrascht?

Ja, das hat sie! Wir probieren gern ungewöhnliche Dinge aus, aber es muss immer rechtlich korrekt zugehen. Unsere Leute haben alles genau geprüft, und sie kamen zu dem Schluss, dass Pop-up-Radwege zulässig sind. Nach der Straßenverkehrsordnung muss keine besondere Gefährdungssituation vorliegen, wenn ein Radfahrstreifen eingerichtet werden soll.

Wie geht es jetzt weiter?

Ich bin optimistisch. Wir warten jetzt erst einmal ab, ob die nächste Instanz, das Oberverwaltungsgericht, der Beschwerde des Senats stattgibt und die Sache klärt. Wenn es allerdings am Ende bei der Rechtsauffassung des Landgerichts bliebe, würde allen Bezirksämtern, nicht nur uns, die Arbeit enorm erschwert. Mit der Mobilitätswende, die so viele Menschen wollen, kämen wir dann nicht mehr voran. Wir dürften künftig erst dann Radfahrstreifen markieren, wenn es auf den betreffenden Abschnitten stapelweise Todesfälle gegeben hat. Das wäre genau das, was viele Menschen der Verwaltung vorwerfen: dass sie erst dann tätig wird, wenn etwas Schlimmes passiert ist.

Welche Folgen hätte es, wenn die Pop-up-Radwege entfernt werden müssten?

Wenn die Pop-up-Radwege wegmüssten, wäre das für die Radfahrenden eine Katastrophe. Der Kottbusser Damm und andere Straßen wären für sie nicht mehr befahrbar. Dann hätten wir dort wieder die Radfahrhölle, die wir vorher dort hatten.

Möchten Sie nach der nächsten Wahl 2021 weitermachen?

Ich überlege, ob ich in Kreuzberg für das Abgeordnetenhaus kandidiere. Wenn ich mich dazu entschließe, wäre die Verkehrspolitik mein Schwerpunkt. Daran habe ich wirklich Spaß. Falls jetzt die Frage kommt, ob ich nicht Staatssekretärin oder Verkehrssenatorin werden möchte: Nein, das möchte ich nicht!

Warum nicht? Zu viel Verantwortung?

Ich habe jetzt 15 Jahre politische Leitung hinter mir, als Stadträtin und seit 2013 als Bezirksbürgermeisterin. Ich möchte keinen Chefinnenposten mehr haben. An Wochentagen nehme ich an fast jedem Abend an einer Ausschusssitzung oder einer anderen Veranstaltung teil. Da wird man müde. Als Senatorin hätte ich nicht einmal am Wochenende frei, es gäbe eine Sieben-Tage-Woche mit 15, 16 Stunden am Tag. Das würde ich nicht schaffen. Ich will erst mal ruhiger treten. Außerdem muss der Nachwuchs Raum bekommen. Er soll nicht warten müssen, bis Menschen wie ich endlich gehen oder vom Stuhl fallen.

Apropos treten: Rad fahren werden Sie aber weiterhin?

Ja.

Das Gespräch führte Peter Neumann.




Samstag, 19. Juni 2021

Eine ganze Hundertschaft verletzt... nicht eine Identitätsfeststellung...

von Thomas Heck...

Massive Angriffe auf die Polizei, brennende Barrikaden, brennende Autos, teilweise Mordversuche. Eine ganze Hundertschaft der Polizei wurde verletzt und dennoch wurde bei der "Brandschutzbegehung" nicht eine einzige Identitätsfeststellung vorgenommen. Feiger agieren die Beamten sonst nur bei arabischen Clans, während sie bei Verstößen gegen die Corona-Auflagen groß aufmarschiert. "Man wollte nicht weiter eskalieren", heisst es seitens der Berliner Polizei. Es wirkt die Anweisung des rot-rot-grün-versifften Berliner Senats, die auch keine linksextreme Gewalt gesehen haben wollen. Dit jeht nur in Berlin... jetzt droht ein Dieselfahrverbot.


Die Anwälte der Hauseigentümerin der Rigaer Straße 94 sind ungehalten über die Berliner Polizei und den Senat. Bei der Brandschutz-Begehung in der Linksradikalen-Hochburg am Donnerstag und dem damit verbundenen Polizeieinsatz wäre es nach Auffassung der Rechtsanwälte Markus Bernau und Alexander von Aretin gesetzlich zwingend geboten gewesen, die Personalien der Anwesenden aufzunehmen. Darauf hat die Polizei jedoch verzichtet.

Bernau und von Aretin vermuten, dass der Senat der Polizei aufgegeben habe, auf Identitätsfeststellungen zu verzichten, um so zu deeskalieren. Denn bereits in den Tagen zuvor hatte die linksautonome Szene zu Krawallen aufgerufen und zahlreiche Sachbeschädigungen wie Autobrandstiftungen begangen.


„Wir hatten Strafantrag wegen Haufriedensbruch gestellt“, sagte Bernau der Berliner Zeitung. „Dazu kommen Straftaten wie schwerer Landfriedensbruch und Körperverletzung. 61 Polizisten wurden durch die Linksextremisten verletzt, zwei davon sogar schwer. Deshalb ist es ein Skandal, dass nicht die Personalien der Leute in dem Haus, insbesondere der Besetzer, überprüft wurden.“

Nur vier oder fünf legale Mietverträge

Bereits während des Einsatzes am Donnerstag erklärte die Polizei, nur dann die Identität von in dem Haus angetroffenen Personen festzustellen, wenn es Anhaltspunkte dafür gebe, dass diese eine Straftat begangen hätten. 

„Diese Anhaltspunkte gab es“, sagt Bernau. „Die Polizei hatte von uns eine Liste der Wohnungen bekommen, die nachweislich besetzt sind. Wir baten um Feststellung der Personalien der Besetzer. Am Donnerstag wäre die Chance dafür gewesen, als das Haus weit offen stand. „Wir können die Leute nur auf Räumung der Wohnung verklagen, wenn wir auch wissen, wer da wohnt.“

Im Vorderhaus gibt es vier oder fünf legale Mietverträge. Hinzu kommen im Seiten- und im Hinterhaus 14 Wohnungen, für die es Mietverträge aus dem Anfang der Neunzigerjahre gab. Die letzten Mieter sind aber in den 1990er-Jahren ausgezogen. Die Verträge hierfür wurden im letzten Monat durch den Eigentümer gekündigt.

Polizei: Keine rechtliche Handhabe

Für die Brandschutzbegehung sicherte die Polizei in dem Haus alle öffentlichen Bereiche wie etwa den Hausflur. Die Bewohner hielten sich in den Wohnungen auf und warteten auf den Brandsachverständigen, der als Einziger das Recht hatte, die Wohnungen zu betreten. „Es gab aber keine rechtliche Handhabe für uns, in die Wohnungen zu gehen und dort die Identitäten von Personen zu überprüfen“, sagt Polizeisprecherin Anja Dierschke. Die Handhabe hätte es nach ihren Worten nur gegeben, wenn der Sachverständige in einer Wohnung bedroht worden wäre oder wenn die Polizisten durch den Türspalt einen der Verdächtigen wiedererkannt hätten, die am Mittwoch und Donnerstag die Polizei angegriffen haben. Und so kam es laut Dierschke am Donnerstag zu keiner einzigen Identitätsfeststellung.

Die Bilanz der beiden Krawalltage: 16 Freiheitsentziehungen und 34 Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen versuchten Totschlags, tätlichen Angriffs und gefährlicher Körperverletzung. Gegen einen Steinewerfer vom Mittwoch wurde bereits Haftbefehl erlassen.

Innensenator Andreas Geisel (SPD) befand deshalb am Freitag, dass sich der Rechtsstaat durchgesetzt habe. Er empfahl „jedem, der mit markigen Sprüchen um Aufmerksamkeit heischt“, zuerst einen Blick in die Gesetzbücher. „Mit der Ramme rein ins Haus und alle rausholen, klingt in manchen Ohren vielleicht verlockend, ist aber fern ab jeder Realität und würde vor keinem Gericht dieses Landes Bestand haben“, so Geisel, der den Ball an den Hauseigentümer zurückspielte: 

„Der Schlüssel zum Erfolg liegt beim Eigentümer. Wenn er das teilbesetzte Haus räumen lassen will, was ich unterstütze, muss er dies vor Gericht durchbringen. Hat er einen entsprechenden Räumungstitel, wird die Polizei in Amtshilfe tätig. So wie es zuletzt in der Liebigstraße 34 auch geschehen ist.“

Sogar Rauchmelder an der Decke

Das würden Bernau und von Aretin ja gern. Aber dann müssten sie wissen, gegen welche Personen sich der Räumungstitel richten muss. Doch die Identitätsfeststellungen blieben aus.

Wie berichtet, konnte der Brandschutzgutachter in dem Haus keine gravierenden Mängel feststellen, die ein sofortiges Handeln nötig gemacht hätten. Die Bewohner hatten Zeit, sich auf die Begehung vorzubereiten. Sogar Rauchmelder sollen ordnungsgemäß an den Decken angebracht worden sein. 

Der Brandschutzgutachter wird jetzt sein Protokoll erstellen und der Bauaufsicht des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg übergeben. Die Bauaufsicht unter der Leitung des grünen Baustadtrates, der die Begehung lange versucht hatte zu verhindern, muss dann über eventuelle Auflagen entscheiden. Das Dauerdrama um die „Rigaer 94“ wird sich also weiter hinziehen.







Freitag, 18. Juni 2021

Und als nächstes kommt die Epsilon-Mutante aus Lampukistan...

von Thomas Heck...

Die Impfquoten steigen, die Inzidenzen sinken, doch schon droht neues Umgemach in Form einer neuen Mutante. Gute Gelegenheit, das Drangsalieren der hiesigen Bevölkerung noch etwas zu verlängern, weshalb auch immer. Ob die nahende Bundestagswahl oder ob man einfach Gefallen daran gefunden hat. Wer weiß das schon, denn mit Fakten hat das alles nichts mehr zu tun.




Der Angriff der Delta-Deppen: 
Lockdown jetzt – und dann für immer
 
Hoffen auf baldiges Ende der Öffnungen: Brinkmann, Wieler (Fotos: Imago)


Einige Wochen müssen die Zero-Covid-Lockdown-Hohepriester und Verfechter der unbefristeten harten Staatsmaßnahmen nun in Schockstarre mit ansehen, wie die Inzidenzzahlen trotz fortschreitender Öffnungen immer weiter in den Keller stürzen und sich die bundesweite „Inzidenz“ Richtung einstelliger Werte bewegt (10,3 betrug der Wert heute). Jetzt wittern sie Morgenluft – dank der „Delta-Variante“, die doch hoffentlich bald schon auch in Deutschland wieder zuschlagen wird und – wie derzeit schon verhalten in England und Portugal – für „steigende Fallzahlen“ sorgen dürfte. 

Nur falls es jemand vergessen haben sollte: „Delta-Variante“ ist die antirassistische Bezeichnung der „indischen Mutante„, die angeblich im April und Mai reihenweise kerngesunde Menschen auf dem Subkontinent kollabierten ließ und eine, so wurde uns erzählt, beispiellose Explosion inklusive Überlastung des indischen Gesundheitssystems (das, nach westlichen Standards, in der Fläche auch schon vor Corona praktisch nicht vorhanden war) bedingte. Was uns zuvor monatelang aus Brasilien berichtet wurde, wurde dann einfach 14.000 Kilometer weiter auf dem Globus fortgestrickt.

Dumm nur: In Indien fielen die Zahlen sogar noch schneller als bei uns, ganz ohne Lockdown und vor allem ohne auch nur annähernd vergleichbaren Impffortschritt (gerade einmal 3,5 Prozent der Bevölkerung sind dort geimpft, entsprechend Platz 91 der Staatenabfolge). Und trotzdem fallen dort, wo diese so gefährliche „Delta-Variante“ herkommt, seit Wochen konstant die Zahlen- was wiederum auf einen Schnupfen, ein stinknormales und schon immer dagewesenes Saisonales Erkältungsvirus hindeutet, und eben nicht auf die „tödliche Pandemie“.

Doch das hält Politik und Medien nicht davon ab, vor der fatalen Potenz dieser Variante zu warnen. „Wesentlich ansteckender“ sei sie als die anderen Mutationen, „60 Prozent laut Studien„, belehrt „NDR Info„, das Aufklärungsformat des „Norddeutschen Rundfunks“, seine Zuschauer und Hörer. Die Symptome seien andere („Kopfschmerzen, Schnupfen, raue Kehle„), weshalb Jugendliche die Infektion „häufig als Erkältung abtun„, so eine Studie. Dass dies womöglich daran liegt, dass es sich um genau das handelt – eine Erkältung – scheint den öffentlich-rechtlichen Unheilsverkündern nicht in den Sinn zu kommen.

Hoffnung auf „Indisches Wellenreiten“ 

Obwohl diese „Delta-Variante“ derzeit nur sechs Prozent der Corona-Fälle in Deutschland ausmacht (bei etwas über 31.000 aktiven Fällen also rund 1.800 überwiegend symptomlose Betroffene), fährt RKI-Cheftierarzt Lothar Wieler heute schwere Horrorgeschütze auf: Der Anteil der Doppelmutante steige immer schneller, die Frage sei „nicht mehr ob, sondern wann die Delta-Welle Deutschland voll erfasst„. Wielers Fazit: „Delta wird überhandnehmen„. Man fragt sich inzwischen, welche Tabletten dieser Mann nimmt oder was er geraucht hat, ehe er vor die Öffentlichkeit tritt.

Doch Wieler ist angesichts dieser grotesken Panikhetze angesichts eines schlichtweg marginalen, vernachlässigteren „Infektionsgeschehens“ nicht der einzige, bei dem die Frage nach seinem Geisteszustand zwingend angezeigt ist. In vorderster Reihe derer, die einfach nicht damit klarkommen, dass wieder Normalität einkehrt, gehört auch die Helmholtz-Virologin Melanie Brinkmann, die angesichts des „steigenden Anteils der Delta-Variante in Deutschland“ – wohlgemerkt sind dies derzeit ganze 1.800 Fälle, bei 84 Millionen Einwohnern! – „erschüttert über die derzeitigen Öffnungsschritte“ ist, wie sie heute erklärte. Besonders schockiert zeigt sich Brinkmann über die Debatten zur die Abschaffung der Maskenpflicht, die sie (wie schon Wieler heute früh, der die FFP-/OP-Lappen am liebsten für alle Ewigkeit beibehalten würde) für „kontraproduktiv“ – denn Masken seien von allen Maßnahmen noch „das geringste Übel„, so die Wissenschaftlerin.

Nicht alle durch den Gang der Dinge in den vergangenen zwei Monaten blamierten Katastrophenpropheten von gestern bleiben so stur und realitätsresistent wie Brinkmann. Andere Dauerbegleiter dieser Pandemie, um die es tröstlich-erfrischend ruhig geworden war in den letzten vier Wochen, reagierten ganz unterschiedlich: Christian Drosten etwa – dessen Prognosen von März zufolge wir um aktuell ja bis zu 100.000 Neuinfektionen haben müssten – hüllt sich ganz in Schweigen, und Karl Lauterbach konzedierte diese Woche gar ganz kleinlaut, Virologe Hendrik Streeck, der den schnellen Rückgang der „dritten Welle“ vorhergesagt hatte, habe „recht gehabt„.

Blamierte Katastrophenpropheten sind zurück

Ihrer Warn- und Drohbesessenheit treu blieb allein die vergeistige Nerds- und Wissenschaftsfraktion, die in dieser Pandemie zum ersten Mal so etwas wie soziale Akzeptanz oder Wichtigkeit erfahren durfte (und darum das Erreichte offenbar nicht gefährden bzw. die eigene „Systemrelevanz“ durch eine Rückkehr zur Normalität wieder verlieren möchte). Deshalb wehrt sie sich mit Händen und Füßen gegen jede Renormalisierung des Alltags. In diese Kategorie gehört neben „Kassandra“ Brinkmann auch der Physiker und Modellierer Dirk Brockmann, der „die vielen parallelen Lockerungen“ für „gewagt“ hält: „Wir machen die gleichen Fehler noch einmal„, so der Theoretiker, der es laut „dts Nachrichtenagentur“ „klüger“ fände, wenn zunächst einzelne Maßnahmen zurückgenommen und abgewartet würde, welche Auswirkung dies auf das Infektionsgeschehen habe.

Dass es sich bei all diesen „Experten“ nicht um verschrobene Außenseiterstandpunkte handelt, die ihre verdiente Antwort durch Ignoranz und entschiedene öffentliche Zurückweisung erhielten, sondern im Gegenteil um einflussreiche Stimmen, zeigte sich heute auf der Bundespressekonferenz in Berlin: dort nahm Bundesgesundheitsminister Jens Spahn den Ball gerne auf – und verkündete „mit Blick auf den Herbst„, künftig dürfe man „nicht mehr erst bei einer Inzidenz von 50“ eingreifen, „sondern früher„. 

Konkret sagte dieser Skandalminister damit nichts anderes als dies: Harte Einschränkungen bei (wohlgemerkt völlig willkürlich zusammengetesteten) Inzidenzwerten von 20 oder 30 positiven Fällen (selbst wenn die Getesteten kerngesund sind) auf 100.000 Einwohner – und schon gehen die Schließungen und Verbote wieder los. Wozu dann eigentlich die Bevölkerung geimpft werden soll, scheint niemanden mehr zu interessieren. Schon die Meldung, dass laut Einreiseverordnung der Bundesregierung auch Geimpfte nach Rückkehr aus Risikogebieten in Quarantäne müssen, machte offenbar kaum jemanden stutzig. Taugt die Impfung also gar nichts? Oder dient sie ganz anderen Zwecken? Wer lügt hier? Angesichts des grassierenden Irrsinns und der bleibenden Einschnitte, die diese Psychose unrettbar als Tribut für alle Zukunft fordert, bleibt nur noch die Wahl zwischen Resignation, Rebellion oder Exil. (DM)