von Thomas Heck...
Wenn Jugendliche oder Kinder ausländischer Familien vergewaltigen, können sie sich dennoch sicher sein, auch weiterhin in den Genuss des deutschen Wohlfahrtsstaates zu kommen. Eine Zusammenarbeit mit dem Staat ist da nicht notwendig. Wozu auch. Bulgarische Vergwaltiger können sich weiter sicher fühlen. Und so könnte sich dieser Dialog zwischen Eltern und Jugendamt abgespielt haben, überliefert ist das aber nicht:
Der Kontakt mit den Familien sei am Montag über die jeweilige Gegensprechanlage an den Haustüren erfolgt..., ich fasse es nicht. Nach einer Vergewaltigung. Wird vermutlich so abgelaufen sein: Palim, Palim..."ja"..." "Hallo hier ist das Jugendamt, wir wollten mit ihnen über ihren Sohn sprechen"... "Mein Sohn?, hau ab du Hurensohn"......"aber" ..."nix aber, ich figge deine Mudda"... "aber ihr Sohn soll doch eine Frau vergewaltigt haben"... "mein Sohn hat das nicht notwendig und nun verschwindest du Fotze"... "gleich kommen meine Mann und meine andere 14 Söhne von Wettbüro, dann kriegst du auf Fresse"..."verpiss dich du rassistisch Sau"......."ja gut einen schönen Tag noch und Entschuldigung"... Familien von 12-jährigen Vergewaltiger lehnen Hilfen des Jugendamtes ab, so wird es in Medien berichtet werden. Und eine Heerschar von Sozialpsychologen und Sozialarbeitern wird fachliche Gründe dafür finden, es dabei bewenden zu lassen. Deutschland im Jahre 2019...
Drei 14-Jährige und zwei 12-Jährige sollen in Mülheim eine junge Frau vergewaltigt haben. Nun versuchte das Jugendamt, den Familien zu helfen – bislang erfolglos. Denn die Eltern sind nicht zur Kooperation verpflichtet.
Im Fall der mutmaßlichen Vergewaltigung einer Frau in Mülheim haben die Familien der beiden zwölfjährigen Tatverdächtigen Hilfsangebote nicht angenommen. Dies teilte ein Stadtsprecher am Dienstag mit. Der Kontakt mit den Familien sei am Montag über die jeweilige Gegensprechanlage an den Haustüren erfolgt. Mitarbeiter des Jugendamts hätten den Familien dabei Hilfestellungen angeboten. Diese hätten sie jedoch abgelehnt.
„Es obliegt der Verantwortung der Eltern, das anzunehmen“, sagte der Sprecher. Über die Besuche der Mitarbeiter bei den Familien der Tatverdächtigen hatte zuvor die „Bild“-Zeitung berichtet.
Drei 14-Jährige und zwei Zwölfjährige stehen im Verdacht, am Freitagabend in Mülheim eine junge Frau in einem Waldstück vergewaltigt zu haben. Die beiden Zwölfjährigen sind strafunmündig. Einer der 14-Jährigen sitzt wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft. Er soll in der Vergangenheit in noch strafunmündigem Alter wegen zwei sexuellen Belästigungen aufgefallen sein, hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Alle fünf Tatverdächtigen sind Türkisch sprechende Bulgaren. Die Bezirksregierung Düsseldorf erklärte, dass die Verdächtigen bis zu den Sommerferien ihre Schulen in Mülheim nicht mehr besuchen werden.
Keine Gefährdung des Kindeswohls
Eine Gefährdung des Kindeswohls liege in den beiden Familien offensichtlich nicht vor, sagte der Sprecher weiter. Dies habe die Polizei geprüft, als sie die beiden Zwölfjährigen nach der Tat zu ihren Familien gebracht habe. Eine sogenannte Inobhutnahme der Kinder ist nach früheren Angaben der Stadt nur möglich, wenn die Eltern mit der Situation überfordert sind.
Zu den Familien der drei 14 Jahre alten Tatverdächtigen sei kein Kontakt aufgenommen worden. Dort seien zunächst die Strafermittlungsbehörden am Zuge, sagte der Stadtsprecher weiter. „Dort kommt es darauf an, wie die Staatsanwaltschaft diesen Fall weiter beurteilt.“ Das Jugendamt sei aber immer offen für Beratungsgespräche.
Die Polizei will noch weitere Zeugen vernehmen und DNA-Spuren auswerten. Eine eigene Ermittlungskommission soll nicht gebildet werden. Der Fall wird von einem Kommissariat bearbeitet, das sich nur mit Sexualstraftaten befasst.
Angesichts des jungen Alters der Tatverdächtigen hatte unter anderem der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, gefordert, das Alter für die Strafmündigkeit in Deutschland auf zwölf Jahre herabzusetzen.
Der Deutsche Richterbund wies das Ansinnen zurück. „Die Gleichung mehr Strafrecht gleich weniger Kriminalität geht bei den Jugendlichen nicht auf“, teilte der Vorsitzende Jens Gnisa mit. Das Jugendstrafrecht habe sich im Grundsatz bewährt. „Es hat durch den darin niedergelegten Erziehungsauftrag zu einem deutlichen Rückgang der Jugendkriminalität geführt“, so Gnisa. Man sehe daher auch keine Notwendigkeit, das Alter für Strafmündigkeit auf zwölf Jahre herabzusetzen.