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Donnerstag, 14. März 2024

Faeser und Paus linker Denunziantenstaat wirkt...

von Thomas Heck...

Welchen Irrweg mittlerweile die Demokratie in Deutschland unter der Ampel und insbesondere unter dem Einfluss der SPD und den Grünen geht, musste man sich dieser Tage wieder vergegenwärtigen. Bürger, die sich gegen diese Regierung positionieren, bekommen nun sogar Gegenwind im Alltag, z.B. im Beruf oder in der Schule. So wurde eine Schülerin vor der Klasse von der Polizei abgeführt, wegen eines Bekenntnis zu Deutschland. Und so bestätigt sich die alte Weisheit: Der größte Lump im Land ist und bleibt der Denunziant. Heute: Jan-Dirk Zimmermann, Schuldirektor, der hoffentlich bald gefeuert wird.

Paus und Faeser - Die Totengräber der Demokratie...



Welche mittlerweile geradezu perversen Auswüchse der permanente Kampf gegen „Rechts“ annimmt, zeigt ein von der „Jungen Freiheit“ (JF) aufgedeckter ungeheuerlicher Vorfall an einem Gymnasium in Mecklenburg-Vorpommern: Dort wurde Ende Februar eine 16-jährige Schülerin mitten im Chemie-Unterricht von nicht weniger als drei Polizisten (!) abgeführt. Der Grund dafür war, dass sie Monate zuvor auf TikTok ein Schlümpfe-Video gepostet hatte, indem es hieß, dass die Schlümpfe und Deutschland etwas gemeinsam hätten – nämlich, dass beide “blau” seien. Dies bezog sich auf die AfD. Außerdem hatte das Mädchen es gewagt, den Satz zu posten, Deutschland sei „kein Ort, sondern Heimat“.

Was dann passierte, bestätigt einmal mehr, in welchem alarmierend psychopathischen Zustand sich dieses Land mittlerweile befindet: Der Schuldirektor Jan-Dirk Zimmermann rief wegen dieser Lappalie allen Ernstes die Polizei, um sie über „einen möglicherweise strafrechtlichen Sachverhalt“ zu informieren. Es lägen „Informationen vor, wonach eine Schülerin mutmaßlich verfassungsfeindliche Inhalte in sozialen Netzwerken verbreitet haben könnte“. Gesagt, getan: Prompt wurde „ein Funkwagen zur Schule entsandt, um diesen Sachverhalt zu prüfen“, wie ein Polizeisprecher mitteilte. Deswegen wurde die Jugendliche wie eine Schwerverbrecherin abgeführt und durch das gesamte Schulgebäude ins Lehrerzimmer geführt; ein für das Mädchen extrem erniedrigender, traumatischer und sozial belastender Vorgang. Doch, welche Überraschung: Trotz fieberhaftem Nachforschen konnte kein „Anfangsverdacht einer Straftat“ festgestellt werden!

Es fehlen inzwischen die Worte

Dennoch wurde dem Mädchen von den Polizisten in Anwesenheit des Schulsekretärs jedoch “unmissverständlich” klargemacht, solche Postings “zu ihrem eigenen Schutz” künftig zu unterlassen – ohne mit einer Silbe zu erklären, was genau daran verwerflich oder gar justiziabel gewesen sein soll. Nach der Feststellung, dass nach vorliegenden Informationen kein strafrechtlicher Sachverhalt vorzuliegen schien, habe man mit der Schülerin eine Art „Gefährderansprache“ (!) geführt, erklärte die Polizei desweiteren. Eine 16-Jährige, die ein lustiges Heimatbekenntnis mit Comic-Animationen postet, als Gefährderin? Willkommen im besten Deutschland seit 1945.

In einem Land, in dem Islamisten, Terroristen und Schwerverbrecher über ungesicherte Grenzen nach Belieben ein- und ausgehen können (letzteres jedoch eher selten), wo Linksradikale und Klimafanatiker ihr gemeingefährliches Unwesen treiben und in das binnen kürzester Zeit Millionen von Menschen illegal eingereist sind, führt die Polizei eine repressive Einschüchterungsaktion gegen ein 16-jähriges autochthones Mädchen durch, weil es Schlümpfe-Videos geteilt und erklärt hat, Deutschland sei seine Heimat. Und die Polizei hatte sogar noch den Nerv, die JF zu bitten, das “schutzbedürftige Alter des Mädchens” bei der Berichterstattung zu berücksichtigen. Hat man dafür noch Worte?

“Heftige Stasi-Scheiße”

„Das ist so eine heftige, mit Verlaub, Stasischeiße, ich hätte das in meinem ganzen Leben nicht für möglich gehalten, was meiner Tochter hier angetan wurde“, erklärte die aufgebrachte und fassungslose Mutter gegenüber der JF. Die Polizei habe von Anfang an gewusst, dass die Postings ihrer Tochter nicht strafbar waren, “…und trotzdem dieser Aufmarsch, diese Drohungen, diese Unterdrückungen der Meinungsfreiheit!“. Ihre Tochter sei schon einmal von einer Lehrerin angesprochen worden, die mit einem Türken verheiratet sei. Diese habe ihr vorgeworfen, es könne doch nicht wahr sein, dass sie AfD wählen würde, und ob sie wolle, dass ihr Mann und ihre Kinder zurück in die Türkei müssten? Auf den Vorwurf der Mutter gegen den Schuldirektor, warum dieser nicht zuerst mir ihr gesprochen habe, wenn er denn wirklich meine, dass mit ihrer Tochter etwas nicht stimme, habe dieser lapidar entgegnet, dass er dies nicht dürfe und die Auflage habe, “sofort die Polizei zu informieren”.

Enrico Schult, der bildungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, kündigte an, den Vorfall im Plenum zu debattieren. „Dieser skandalöse Vorgang offenbart, dass unsere Schulen immer mehr zur Gesinnungsschnüffelei benutzt werden sollen.” Unter Bezugnahme auf die Begründung des Schulleiters für die Benachrichtigung der Polizei ergänzte Schult: “Sofern es dazu tatsächlich eine Anordnung des Bildungsministeriums gab, muss das dort politische Konsequenzen haben. Denn ein Schulleiter sollte sich eher vor seine Schüler stellen und mindestens zuerst die Eltern ins Vertrauen ziehen, anstatt gleich drei Polizisten zu rufen, weil er eine anonyme Denunziations-Mail über eine Schülerin erhält.” Dieser unglaubliche Vorgang zeigt, dass der Staat auf allen Ebenen all seine Organe einsetzt, um eine Oppositionspartei zu bekämpfen und dabei vor nichts zurückschreckt. Jeder, der dabei ertappt wird, nicht hundertprozentig auf Linie zu sein, muss damit rechnen, aus nichtigstem Anlass in die Mühlen der Justiz und/oder der Medien zu geraten und um seine Existenz bangen. Dies ist nichts anderes als ein neuer Totalitarismus im Gewand der Demokratierettung.


 

 


 

 

 

 

Donnerstag, 7. März 2024

Mogelpackung Aktienrente...

von Thomas Heck...

Die gestern der Öffentlichkeit mit großem Brimborium als der große Wurf verkaufte Aktienrente entpuppt sich bereits auf dem ersten Blick als eine rotgrüne Mogelpackung. Anders war das von einer Regierung, die inhaltlich am Ende ist und die sich finanziell übernommen hat, auch nicht zu erwarten gewesen. Aber die Dreistigkeit, mit der hier unsere Rentenkassen weiter geplündert werden sollen, verblüfft dann.

So will die Ampel die 200 Milliarden-Aktienrente statt nach rein wirtschaftlichen Aussichten, vor allem nach Klima- und Ideologie-Kriterien anlegen. Damit wird die Rente der Zukunft nicht nur einem höheren Risiko ausgesetzt - die Ampel schafft sich erneut einen Schattenweg zur Querfinanzierung ihrer Klimapolitik. Unter Umgehung der Schuldenbremse. Denn was auf dem ersten Blick sinnvoll erscheint, könnte sich letztlich als verlustreicher Boomerang entwickeln.

Die "Anlage-Profis"...


Die Bundesregierung will ein Absinken des Rentenniveaus in der gesetzlichen Altersvorsorge vermeiden. Sie hat dafür Pläne vorgestellt, um das Rentenniveau zu stabilisieren und den erwarteten Anstieg der Rentenbeiträge abzubremsen. Unter anderem soll dafür die Finanzierung auf ein zusätzliches Standbein gestellt werden. Der Bund werde Milliarden am Kapitalmarkt anlegen und aus den Erträgen ab Mitte der 2030er Jahre Zuschüsse an die Rentenversicherung zahlen, kündigten Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesfinanzminister Christian Lindner in Berlin an.

Das Ziel sei, dass Gesetz noch vor der Sommerpause im Bundestag zu verabschieden, so Heil. Alle Menschen müssten sich auf die gesetzliche Rente verlassen können. Ohne die Reform würde sich das Rentenniveau demnach ab 2027 von der Lohnentwicklung abkoppeln. Das bedeute, die Rentnerinnen und Rentner würden im Vergleich zur arbeitenden Bevölkerung ärmer. Das werde mit der Sicherung des Rentenniveaus verhindert. Das Herzstück der Altersvorsorge in Deutschland sei die gesetzliche Rente und werde es auch bleiben.

Lindner betonte, ein geplanter Aufbau eines Kapitalstocks werde den wegen der alternden Bevölkerung zu erwartenden Anstieg der Rentenbeiträge abpuffern. Über ein Jahrhundert seien die Chancen des Kapitalmarkts in der gesetzlichen Rentenversicherung liegengelassen worden, sagte der FDP-Chef. "Jetzt nutzen wir sie."

Das Rentenniveau von 48 Prozent soll auch für die Zukunft garantiert werden. Weil das mehr Geld kostet, die Rentenbeiträge aber nicht zu stark steigen sollen, soll eine sogenannte Aktienrente eingeführt werden. Dafür soll ein Fonds eingerichtet werden, den der Bund mit Grundkapital füllt. Finanziert werden soll dies zunächst durch Kredite. Eine Anrechnung bei der Schuldenbremse erfolgt nicht, da der Neuverschuldung ein Kapitalaufbau gegenübersteht. Eine öffentlich-rechtliche Stiftung soll das Geld verwalten und vor allem gewinnbringend anlegen - unter anderem in Aktien. Vielfach ist daher von einer "Aktienrente" die Rede, auch wenn die Regierung den Begriff meidet. Die mit Hilfe des Fonds erhofften Renditen sollen der gesetzlichen Rentenversicherung zufließen. Von zunächst zehn Milliarden Euro pro Jahr ab etwa 2035 ist die Rede. Mögliche Verluste müsste der Bund ausgleichen.

Und hier steckt der Teufel im Detail.Wirft man einen Blick in den Gesetzesentwurf zum Rentenpaket II, dann stößt man dort auf „ESG“ – das angesagte neue Schlagwort in Polit- und Businesskreisen. Es steht für „Environmental, Social and Governance“ (zu dt. etwa „Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführung“), ein Rating-System, das Unternehmen danach bewertet, wie nachhaltig und sozial progressiv sie sind, um Investmententscheidungen davon abhängig zu machen. Es geht beim Anlegen der Rente also nicht mehr um marktwirtschaftliche Erfolgsaussichten und Kreditwürdigkeit, sondern um Ideologie.

Unter dem Punkt „Nachhaltigkeitsaspekte“ wird dort festgehalten: „Die Anlagerichtlinie für das Generationenkapital sollen ESG Kriterien enthalten.“ Jene vom Finanzministerium erlassene Anlagerichtlinie wiederum bestimmt die Mittelverwendung des geplanten Generationenkapitalgesetzes, das Teil des Rentenpakets II ist.

Wie die Vorschriften zu ESG-Kriterien konkret aussehen sollen, wollte keiner der beiden Ministerien auf Anfrage erläutern. Das Arbeitsministerium verwies bezüglich der Umsetzung der Anlagerichtlinien auf das Finanzministerium. Das wiederum erklärte gegenüber Apollo News nur, jene Anlagerichtlinien müssten „noch erarbeitet werden“. Lindners Ministerium betonte jedoch die Unabhängigkeit der Stiftung, die über die Investitionen der Rentengelder wachen soll. Diese würde dann anhand der Anlagerichtlinien „eigenständige Investitionsentscheidungen“ treffen, um die „politische Unabhängigkeit zu gewährleisten“, heißt es in der Antwort auf die Apollo News-Anfrage. „In welche Bereiche die Stiftung letztendlich genau investiert und wo sie ihre Schwerpunkte legt, wird der Stiftungsvorstand daher eigenverantwortlich entscheiden.“

Dennoch heißt es u.a. im Gesetz: „Die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, kann konkrete Anlagevorhaben durch Weisung untersagen.“ Außerdem ist es am Ende so, dass die Vorstandsmitglieder durch das Kuratorium bestellt werden, das selbst von der Bundesregierung ausgewählt wird. Eine politische Kontrolle der Stiftung ist also natürlich gegeben.

Und dass die Investmententscheidungen hin zu grünen Nachhaltigkeitsprojekten beeinflusst, ist kein mögliches Szenario, sondern steht schon fest. Was als „nachhaltiges Investieren“ verkauft wird, kann dabei fatale Auswirkungen haben: So gewähren dann mitunter Banken z.B., die sich, weil sie Teil eines ESG-Fonds sind, ESG-Kriterien verschreiben, entsprechenden Unternehmen aus einem „dreckigen“ Industriezweig keine Kredite mehr. Insbesondere wenn entsprechendes ESG-Investieren eben noch mit Milliarden vom Staat unterstützt wird – wie etwa in den USA mit manchen staatlichen Pensionsfonds.

Dort herrscht nun seit Jahren ein politischer Konflikt rund um ESG: Republikanische Politiker, wie etwa West Virginias Finanzminister Riley Moore, kämpfen dafür, nicht in ESG zu investieren, während linke Aktivisten landesweit versuchen, Pensionsfonds noch schärfere ESG-Regeln aufzudrücken. Moore, der aus einem Staat kommt, in dem etwa Minen einen großen Teil der Wirtschaft und Jobs ausmachen, berichtete bereits in der Vergangenheit von besorgten Geschäftsleuten, die erklärten, wie immer mehr Banken ihnen aus ESG-Gründen Kredite verwehren.

Entsprechende Vorgaben haben also buchstäblich das Potenzial zum Killer ganzer Industrien zu werden, die nicht in die grüne Agenda passen. Mit ESG soll die Geschäftswelt dazu gedrängt werden, die politisch gewünschte Klima-Transformation mitzugehen.

Nicht nur leitet die Ampel so die Rentengelder aus ideologischen Gründen um – die Ampel setzt damit auch die Renten zukünftiger Generationen aufs Spiel. Immer dann, wenn man Investitionsentscheidungen aus politischen, nicht wirtschaftlichen Gründen trifft, wird schließlich auch das Risiko größer, dass jenes Investment am Markt scheitert und Milliarden verbrannt sind.

Klar ist jedenfalls: In Amerika, wo private und staatliche Investoren einst ESG-Vorschriften entwickelten, hat es ESG immer schwerer. Einerseits ziehen immer mehr republikanische Staaten ihre Pensionsgelder aus entsprechenden ESG-Fonds zurück, andererseits sieht auch die Privatwirtschaft langsam ein, dass sich damit die erhofften Gewinne nicht einstellen: BlackRock, State Street und Vanguard, die drei großen US-Vermögensverwalter, unterstützen im vergangenen Jahr immer weniger ESG-Vorhaben, obwohl sie sich einst besonders für ESG starkgemacht hatten.

In den USA sind ESG-Vorgaben also längst auf dem Rückzug. In Deutschland will die Ampel nach ihnen jetzt die Rente zukünftiger Generationen anlegen. Es ist also zu erwarten, dass die Aktienrente ein Rohrkrepierer werden wird, der die Rentenkassen eher belasten denn entlasten wird.



Dienstag, 5. März 2024

Trump darf an den Vorwahlen teilnehmen... Amerikas starke Demokratie...

von Thomas Heck...

Während hierzulande der AfD weiter mit fadenscheinigen Argumenten zu Leibe gerückt wird, ihre Wähler mit Nazis verglichen werden, ihre Repräsentanten und deren Familien verbalen und körperlichen Angriffen ausgesetzt sind, selbiges Phänomen weltweit bei allen konservativen Kandidaten auftritt, um sie auszuschalten, besinnt sich die älteste Demokratie, die USA, auf ihre Werte von Check and Balances, eines ziemlich pfiffigen System der Aufrechterhaltung staatlicher Gewaltenteilung. Der Versuch der Linken in den USA, die dort absurderweise Demokraten heißen, einen politischen Gegner mit allen Mitteln zu beseitigen, ist damit krachend gescheitert. Es bleibt zu hoffen, dass auch hierzulande die Hetzjagd gegen Andersdenkende gestoppt wird und wieder ein demokratischer Geist einzieht und das Bundesverfassungsgericht seiner originären Aufgabe gerecht wird: Dem Schutz der Verfassung...


Auf dem Weg zur zweiten Präsidentschaft hat Donald Trump einen weiteren, diesmal elementar wichtigen juristischen Sieg errungen. Der Oberste Gerichtshof (Supreme Court) der USA hat heute entschieden, dass er an den Vorwahlen der Republikaner im Bundesstaat Colorado teilnehmen darf. Das Oberste Gericht des Staates hatte ihm dies im Dezember untersagt und sich dabei auf Trumps angeblichen Aufruf zum Sturm auf das Kapitol vom 6. Januar 2021 berufen. Die sogenannte “Aufstandsklausel” in der US-Verfassung besagt, dass Amtsträger, die sich an einem “Aufstand” beteiligt haben, nicht für ein höheres Amt kandidieren dürfen. Dabei handelt es sich jedoch um ein reines Strohmann-Argument: Erstens ist das Amt des Präsidenten in der Klausel gar nicht genannt, und zweitens hat Trump zu keinem Zeitpunkt zum Aufstand aufgerufen. Es handelt sich dabei um ein rein wahltaktisches Manöver seiner politischen Gegner, die um jeden Preis verhindern wollen, dass er ins Weiße Haus zurückkehrt.

In Deutschland jedoch gehört der durch mediale Dauerpropaganda in die Köpfe gehämmerte Mythos vom durch Trump losgetretenen “Sturm aufs Capitol” weiterhin zum festen Inventar des Common Sense linker Haltungs-Brahmanen, ebenso wie die “Chemnitzer Hetzjagden auf Ausländer“, der “Sturm der Reichstagstreppe” oder neuerdings das “Potsdamer Geheimtreffen mit Deportationsplänen“.

McCarthy war Kindergeburtstag gegen diese Hexenjagd

Umso verdatterter geben sich die “Tagesthemen”- und “heute journal”-indoktrinierten Empörten nun angesichts dieser Entscheidung – und wittern Betrug und Korruption beim Höchstgericht; ironischerweise also genau das, was ausschließlich auf die Gegner Trumps zutrifft, die zum zweiten Mal eine beispiellose Hexenjagd gegen ihn betreiben, an der sich Biden-Administration und Justizorgane schamlos beteiligen und gegen die selbst die Exzesse des McCarthyismus harmlos anmuten.

Zum Glück fühlen sich die höchsten Richter in den USA so sehr der Verfassung verpflichtet, dass sie ihre Entscheidung unbehelligt von tagespolitischen Erwartungen und Medienkampagnen treffen. So lehnt der Oberste Gerichtshof den Ausschluss Trumps von den Wahlen mit der strikt konstitutionsbasierten Begründung ab, die einzelnen Staaten hätten nicht das Recht, den 14. Verfassungszusatz durchzusetzen. Zum Vorwurf, er habe zum Aufstand aufgerufen, äußerten sie sich gar nicht. Das Urteil der neun Richter erging dabei einstimmig – was äußerst selten ist. Auch in anderen Bundesstaaten, unter anderem Maine und Illinois, hatte man versucht, Trump unter diesem Vorwand an der Teilnahme an den Vorwahlen zu hindern. All diese Versuche sind nun gescheitert, er kann in allen Staaten antreten. Einen Tag vor dem morgigen „Super Tuesday“, an dem in über einem Dutzend Bundesstaaten Vorwahlen stattfinden, ist nun Klarheit geschaffen.

Politische Vernichtungsversuche gescheitert

Dieses Urteil löst nun Schockwellen bei den US-Demokraten aus. Deren offensichtliches Ziel war und ist es, Trump juristisch zu vernichten – weil sie ihn politisch nicht stellen können. Durch eine Flut von Prozessen, die „zufällig“ erst dann Fahrt aufnahmen, als er seine erneute Kandidatur für die Präsidentschaft bekannt gab, und billige Taschenspielertricks wie etwa das Verbot, bei den Vorwahlen seiner Partei anzutreten, will man Trump finanziell ausbluten, ihn zum Staatsfeind und Aufrührer erklären und idealerweise noch ins Gefängnis bringen; und all das nur, um einen erklärten Gegner des seit Jahrzehnten herrschenden Establishments für immer von der politischen Bühne zu fegen. Eine Wiederwahl Trumps ist inzwischen jedoch nicht nur keineswegs mehr ausgeschlossen, sondern wird sogar immer wahrscheinlicher – zumal er inzwischen sogar massive Stimmenzuwächse bei Schwarzen, Latinos und Frauen verbuchen kann, die traditionell eigentlich zur eingeschworenen Klientel der Demokraten gehörten.

Während man in Deutschland die Mär verbreitet, es handele sich bei all diesen politischen und juristischen Manövern gegen Trump um legitime Maßnahmen, weiß in den USA jeder, was wirklich dahinter steckt. Dort herrschen jedoch noch keine Verhältnisse wie in Deutschland, weil die Obersten Richter sich tatsächlich der Verfassung und nicht der Partei verpflichtet fühlen, die sie ins Amt gebracht hat. Dies ist ein Grund, warum – cum grano salis – die Demokratie in den USA, trotz aller innenpolitischen Polarisierung, noch immer funktioniert.


Montag, 4. März 2024

Der Kiez, die Linke und die Handgranate...

von Mario Thurnes...

Die Terroristin Daniela Klette hat in Berlin-Kreuzberg ein linkes Spießbürgerleben geführt. Dass sie dort wie ein Fisch im Wasser abtauchen konnte, zeigt, wie normal politische Gewalt in der linken Szene ist.

Hier wurde am Montag, 26.02.2024, die 65-jährige Daniela Klette (RAF) verhaftet



Die Nachbarn erzählen, sie sei oft Fahrrad gefahren. Eigentlich hätte das Daniela Klette verdächtig machen müssen. Denn wer schon einmal gesehen hat, wie Linke in Berlin-Kreuzberg radfahren, der weiß, dass sie zu jedem Mord bereit sind: Für andere sind sie selbstverliebte Egoisten, die jederzeit bereit sind, Alte oder Kinder über den Haufen zu fahren – in der Eigenwahrnehmung betrachten sie sich als Social Warrior, die sich für die Verkehrswende einsetzen.

Über Jahre hat die Polizei nach den mutmaßlichen RAF-Terroristen Klette, Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub gefahndet. Immer wieder überfielen die Geldtransporter. Dabei sind sie mit brutaler Gewalt vorgegangen und waren bereit, den Geringverdiener am Steuer und seinen Kollegen jederzeit zu töten. Linke können das. Sie fühlen sich dabei sogar wie „die Guten“.

Um sich das schönzureden, genügt ein einfacher Griff zum Zauberkasten von RAF-Mama Ulrike Meinhof: Der Geldbote repräsentiert nicht den Menschen, sondern den Geldtransporter. Der steht wiederum für den Kapitalismus. Den zu bekämpfen befreit die Unterdrückten. Also – Abrakadabra – tötet man keinen Arbeitnehmer, sondern befreit die Unterdrückten. „Und natürlich darf geschossen werden.“ Hokospokus Fidibus.

Die Fahndung nach der „Rentner-RAF“ lief auch mehrfach auf „Aktenzeichen XY… ungelöst“. Erst wieder in der letzten Sendung am Valentinstag. Da hatte es den entscheidenden Hinweis wohl schon gegeben, wie die Ermittler heute sagen. In der Sendung am Valentinstag wies Moderator Rudi Cerne auf die Gefährlichkeit der Täter hin – und dass es daher nicht angemessen sei, sie aus politischen Gründen zu decken. Solche Texte schreibt Cerne nicht selber. Sie entstehen in Abstimmung mit den Ermittlern.

Es ist kein Zufall, dass Klette in Kreuzberg abgetaucht ist. In der Sebastianstraße. Nahe der ehemaligen Mauer. Da traf beides aufeinander: Das Westberliner Milieu aus durchgedrehten Bürgerkindern, die sich den Wahn vom gerechten Kampf ausgedacht haben, der es rechtfertige, Menschen zu ermorden. Und der real existierende Sozialismus in Ost-Berlin, in dem viele RAF-Terroristen abtauchten, nachdem sie registrierten, dass das Volk sie hasst – und nicht im Geringsten darauf wartet, von ihnen befreit zu werden.

Als erste Generation der RAF gelten die Gründer wie Meinhof, Andreas Baader oder die Will-Vesper-Verlegerin Gudrun Ensslin. Zur zweiten Generation gehörten Vertreter wie Peter-Jürgen Boock oder Stefan Wisniewski, die daran scheiterten, Baader und Co aus dem Gefängnis zu befreien. Über die dritte Generation, der Klette mutmaßlich angehörte, ist deutlich weniger bekannt. Anders als ihre Vorgänger hatten sie kaum noch Unterstützung außerhalb linker Löcher wie Kreuzberg. Trotzdem mordeten sie mit einer Präzision und Effizienz, wie es die ersten beiden Generationen nicht kannten. Viel spricht daher dafür, dass die Ost-Berliner Staatssicherheit maßgeblich an ihren Morden beteiligt war. Auch die Wahl eines der letzten Opfer, des Treuhand-Chefs Detlev Karsten Rohwedder.

1998 löste sich die RAF offiziell auf. Da hatte sie ihre Unterstützer in der DDR verloren und auch jede Schlagkraft. Klette und die RAF-Rentner raubten weiter. Der Präsident des Landeskriminalamts Niedersachsen, Friedo de Vries, bemüht sich, in den Medien zu betonen, dass deren Taten nicht politisch motiviert gewesen seien, sondern dem Lebensunterhalt gedient hätten. Das Verständnis scheint unbegrenzt, das deutsche Behörden linken Straftätern entgegenbringen. Das geht soweit, dass der Präsident des Inland-Geheimdienstes, Thomas Haldenwang (CDU), es okay findet, wenn Extremisten Ministerien oder Flughäfen stürmen. Die kleinen Racker wollten ja nur die Politik zum Handeln auffordern.

In Kreuzberg lebte Klette in einer Sozialwohnung. Die Wohnungsbaugesellschaft Berlin Mitte war ihr Vermieter. Parkst du in Deutschland falsch oder bezahlst nicht für ÖRR-Propaganda, verfolgt dich der Rechtsstaat mit aller Härte und Konsequenz. Bist du eine linke Terroristin, verschafft dir der Sozialstaat noch günstigen Wohnraum. Man kennt sich in Berlin, man hilft sich. Und wem hat die Mieterin Klette denn schon geschadet?

In ihrer Wohnung fanden die Einsatzkräfte eine Handgranate. Nach der Verhaftung musste das mehrgeschossige Gebäude geräumt werden, um die Granate zu entsichern. Gut. Unangenehm. Aber sonst ist sie den Nachbarn angenehm aufgefallen: ging mit dem Hund spazieren, fuhr Fahrrad und überfiel Geldtransporter. Aber damit wollte sie ja die Unterdrückten befreien und der Geldbote repräsentiert halt den Kapitalismus. Und der ist böse – nicht eine 65-Jährige, die zu Weihnachten Kekse in der Nachbarschaft verschenkt. Linke Spießer sind nur mit Zynismus zu ertragen.

500 Meter von Klettes Wohnung entfernt, in der Alten Jakobstraße, verhafteten im Dezember Ermittler einen Anhänger der Mörder- und Vergewaltigerbande Hamas. Der linke deutsche Terror und der arabische gingen schon immer Hand in Hand. Der Kriegsdienstverweigerer Baader lernte von ihnen schießen und um ihren Kumpel Andreas aus dem Knast zu holen, einigten sich deutsche und arabische Terroristen darauf, die Lufthansa-Maschine Landshut zu entführen. Um die Menschheit zu befreien. Wohlgemerkt. Und natürlich dürfen Unschuldige in die Luft gesprengt werden.

Aber es hat ja in Deutschland nichts mit nichts zu tun: Arabische Mörder sind Einzelfälle, die Gefahr kommt von rechts und sie setzen sich doch nur für Palästina ein. „Ja, aber Israel…“ wird der Gute in Deutschland wohl noch sagen dürfen. Und linke deutsche Terroristen? Rauben für den Lebensunterhalt. Stürmen Flughäfen, um Politiker zum Handeln aufzufordern. Gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen.

Gut. Die DGB-Gewerkschaft GdP sagt, dass Klette in Kreuzberg so bequem untertauchen konnte, sei ein Zeichen dafür, wie gut vernetzt die linksradikale Szene in Deutschland sei. Aber die werden bestimmt auch bald auf Linie gebracht. Die von der GdP. Denn die Gefahr kommt von rechts und wer da nach links schaut, wird im Faeserland zum Volksfeind. Auch wenn es das Volk anders sieht. Aber das Volk war für Linke nie mehr als eine Chiffre, um sich selbst alle Freiheiten rausnehmen zu dürfen. Solange das Volk diese Freiheiten nicht einsieht, wird es halt als Geldbote oder Mallorca-Tourist der Lebensgefahr ausgesetzt, bis es befreit ist.

Der Linke rechtfertigt seine Taten durch seinen eigenen bedingungslosen Einsatz. Für die Befreiung der Menschheit kämpft er bis zuletzt. Oder er zieht sich in seine Kreuzberger Sozialwohnung zurück, backt Kekse, besucht Pilates-Kurse, geht mit dem Hund raus, fährt Fahrrad und schießt auf Arbeitnehmer für das Geld, mit dem er sich sein linkes Spießerleben bezahlt. Der Staat ist schuld. Wenn er schon untergetauchten linken Terroristen Sozialwohnungen besorgen kann, dann sollte Bürgergeld ja wohl auch noch drin sein. „Und natürlich darf geschossen werden.“



Samstag, 2. März 2024

Deutscher Asyl-Irrsinn: 79-jährige demente Koreanerin abgeschoben, hochkriminelle Migranten dürfen bleiben

von Alexander Schwarz...

Aus der Wohnung geholt: Nur die notdürftigsten Habseligkeiten durfte die Rentnerin zusammenpacken, bevor sie in den Flieger gesetzt wurde...




In Deutschland können zwar Millionen von Muslimen illegal einwandern, ihre Großfamilien nachholen, lebenslange Vollalimentierung genießen und Sonderrechte für sich einfordern, ohne die Abschiebung fürchten zu müssen – doch der gleiche Staat, der dies zulässt, zögert keinen Moment, bei denen, die sich nicht wehren können und keine kriminellen Clans oder Großfamilien hinter sich haben, mit aller Härte durchzugreifen. So wurde in Thüringen, wo der Linken-Ministerpräsident Bodo Ramelow per Minderheitsregierung herrscht , eine fast 79-jährige, demenzkranke Koreanerin gnadenlos des Landes verwiesen. Die unmenschliche Behördenfarce ereignete sich in der Landeshauptstadt Erfurt.

Vor zwei Wochen wurde dort Jung Soun Lee, die Schwiegermutter des früheren Spitzen-Biathleten Jörn Wollschläger, in aller Frühe aus ihrer Wohnung geholt und in einer Nacht- und Nebelaktion zum Frankfurter Flughafen verfrachtet, von wo aus sie unbarmherzig nach Seoul abgeschoben wurde. Weder durfte ihre Familie sie begleiten, noch ihr mehr als die 50 Euro Weggeld zustecken, die die Polizei ihr in die Hand drückte; nicht einmal körperlichen Kontakt zum Abschied durften die Angehörigen zu Lee aufnehmen. Wollschlägers Frau reiste ihrer Mutter, die man nach ihrer Übersiedlung nach Deutschland 2019 mit einem 60-monatigen Einreiseverbot belegt hatte, nach Seoul nach.

Wie eine Terroristin abgeführt

Jung Soun Lee hat keinen Cent an Sozialleistungen in Deutschland bezogen, Weil sie im bürokratischen Chaos während des Corona-Wahns ihre Aufenthaltsgenehmigung nicht verlängern konnte. setzten sich die Abschiebemühlen unerbittlich in Gang - mit dem Ergebnis, dass bei ihr am Ende das kein Problem war, was bei Millionen "junger Schutzsuchender" und selbst brachial straffällig gewordenen illegalen Migranten hierzulande immer wieder scheitert: Ihr Abschiebung. Wie eine Terroristin wurde die alte Dame abgeführt und des Landes verwiesen.

Zuvor hatte sich eine "Härtefallkommission" des Falls angenommen; von dort war der Familie zugesagt worden, eine Aufenthaltsgenehmigung werde erteilt, sobald eine Verpflichtungserklärung der Familie und ein Pass vorgelegt würden. Diese Erklärung der Familie lag dabei die ganze Zeit über vor; Lees hingegen war von der Ausländerbehörde ohne Angabe von Gründen eingezogen worden, worauf die Härtekommission auch hingewiesen worden war. Dann verfingen der Fallstricke der kafkaesken deutschen Bürokratie: Die Ausländerbehörde forderte von Lee eine Krankenversicherung. Die AOK war zwar bereit, die Frau zu versichern, verlangte als Voraussetzung dafür jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung – die es jedoch nur gegen Vorlage der Krankenversicherung gibt.

Abschiebung klar unrechtmäßig

Statt Lee aus diesem Dilemma zu helfen, ließen die Behörden ihre Mühlen weitermahlen - mit dem Resultat, dass Lee vom System mit der Konsequenz und Gnadenlosigkeit außer Landes geschafft wurde, die bei unzähligen eingewanderten Wirtschaftsmigranten, Kriminellen und Islamisten nie anzutreffen ist. Laut "Thüringer Allgemeine" sicherte der mit dem ungeheuerlichen Vorgang konfrontierte Erfurter Sicherheitsdezernent Andreas Horn (CDU) Lee zwar eine neuerliche Prüfung des Falls zu; doch nun, da Lee - noch dazu in schlechter gesundheitlicher Verfassung - erst einmal in Korea ist, dürfte es für ihre Familie noch schwerer werden, einen legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland zu beschaffen.

Lees Familie nahm vorsorglich juristische Hilfe der Rechtsanwältin Jekaterina Main in Anspruch. Diese erklärte: „Die Abschiebung ist unrechtmäßig und die behördlichen Fehler sind nachweisbar.“ Es sei „einfach unverhältnismäßig, einen hochbetagten Menschen abzuschieben, der Deutschland keinen Cent gekostet habe und der sich auf Menschen verlassen kann, die für ihn sorgen“, sagte sie weiter.

An Vergewaltiger, Clankriminelle und Messermörder traut sich der Staat nicht ran

Die Schande dieses Vorgehens im Staate Ramelow zeigt nichts nur das Chaos des dysfunktionalen Asyl- und Zuwanderungsrechts, sondern vor allem das totale öffentliche Kontrollversagen. In diesem Staat wird nur noch gegen Deutsche mit festem Wohnsitz und Sozialversicherungsnummer sowie gegen Ausländer, die sich gesetzestreu verhalten, mit der „vollen Härte des Rechtsstaates“ durchgegriffen. Diejenigen, die das System nach Kräften ausnutzen, genießen dagegen alle Freiheiten. Unerbittlich ist der Staatsapparat nur bei denen, die Regeln respektieren: Die nicht abtauchen; die legal versuchen, ihre Anliegen zu erledigen; die sich nicht missbräuchlich verhalten.

Wer hingegen Identitätsschwindel betreibt, falsche oder gar keine Angaben macht, selbst schwere Straftaten begeht und anschließend die Opferkarte ausspielt, dem droht kein Ungemach. Arabische Clankriminelle können hier jahrelang ihr Unwesen treiben, migrantische Messermörder werden in aller Eile für psychisch krank erklärt und in Krankenhäuser gesteckt, Vergewaltiger kommen mit Bagatellstrafen davon, das Ausmaß des Sozialbetrugs kann nicht einmal mehr geschätzt werden - aber kultivierte, integrationswillige Zuwanderer aus dem asiatischen Raum, die für ihren Fleiß bekannt sind und nicht ständig über ihre eigene "Diskriminierung" jammern, werden wie Schwerverbrecher behandelt.



Donnerstag, 29. Februar 2024

Verteidigungsexperten werfen Pistorius Vertuschung vor!

von Thomas Heck...

Das geht ja wieder gut los. Der jüngst begonnene Einsatz der Fregatte "Hessen" im Roten Meer steht unter keinem guten Stern. Vorgestern wohl erstmals der Abschuss von Drohnen der Huthi-Rebellen. Dann ein Beschuß einer weiteren Drohne, einer US-amerikanischen, gottlob ohne Abschuß. Es weckt aber Zweifel an der Einsatzfähigkeit der betagten Fregatte. Und auch mit dem Nachschub an Munition sieht es wohl nicht ganz so rosig aus. Hinzu kommen Mängel in der Kommunikation. Nicht technisch bedingt, sondern zwischen Minister und Parlament. Vorwurf: Wenn Pannen passieren, soll es vertuscht werden.

Verteidigungsminister Boris Pistorius und Fregattenkapitän Volker Kübsch letzte Woche bei einem Besuch an Bord der Fregatte „Hessen“, die sich inzwischen im Roten Meer befindet



Schwere Vertuschungsvorwürfe gegen Verteidigungsminister Boris Pistorius (63, SPD)!

Es geht um den gefährlichen Einsatz der Fregatte „Hessen“ im Roten Meer gegen die Raketen-Angriffe auf Handelsschiffe.

Verteidigungsexperten des Bundestags fühlen sich nicht richtig informiert. Sie sprechen von Vertuschung und einem Egotrip des Verteidigungsministers!

Auslöser: In einer vertraulich eingestuften Meldung an die Obleute des Vereidigungsausschusses berichtete die Bundeswehr am Dienstag im Detail über den Abschuss zweier Drohnen der Huthi-Rebellen. Kurz nach dem Vorfall ging das Schreiben raus.

ABER: Einen mindestens ebenso dramatischen Vorgang erwähnte die Bundeswehr mit keinem Wort.


Bereits am Montag hatte die Fregatte zwei Fehlschüsse auf eine US-Drohne abgefeuert. Doppelt peinlich für die Marine, weil sie nicht nur auf einen Verbündeten gezielt hatte, sondern auch noch mit zwei Raketen daneben geschossen hatte. Das alles hatte das Pistorius-Haus den Abgeordneten aber lieber verschwiegen.

Union: „Wenn Pannen passieren, soll alles vertuscht werden“

Florian Hahn (49, CSU), verteidigungspolitischer Sprecher der Union, zu BILD: „Hurra-Meldungen werden sofort verteilt, schlechte Nachrichten unter den Teppich gekehrt. Das zeigt, wie Pistorius das Wort Parlamentsarmee tatsächlich ausbuchstabiert: Egotrip statt verantwortungsvolle Unterrichtung des Parlaments.“

Auch der CDU-Verteidigungsexperte Ingo Gädechens (63) ist empört, sagt BILD: „Jubelbotschaften sofort verkünden – aber wenn Pannen passieren, soll alles vertuscht werden. So eine Informationspolitik des Hauses von Boris Pistorius ist eine Unverschämtheit gegenüber dem Parlament!“

Die Abgeordneten entschieden über die Einsätze der Bundeswehr und müssten dann auch über alle Ereignisse voll umfassend informiert werden.


Alarmiert zeigt sich Gädechens über die dramatische Munitionssituation der Marine: „Jeder unnötige Schuss ist ein Problem und beeinflusst unmittelbar die weitere Einsatzfähigkeit unserer Fregatte. Umso verrückter, dass das Verteidigungsministerium entschieden hat, die Abgeordneten nicht zu informieren. Es ist inakzeptabel, solche Informationen aus der Zeitung zu erfahren.“


Hintergrund: Die Abfangraketen vom Typ SM2 der Fregatte Hessen werden nicht mehr produziert, können deshalb nicht mehr nachbeschafft werden. Flottillenadmiral Axel Schulz, Befehlshaber des größten maritimen Kampfverbandes der Bundeswehr, hat bereits im NDR gewarnt: „Irgendwann wird uns gerade die Hochwert-Munition ausgehen. Wenn wir alles verschossen haben, dann wird der Einsatz sowieso beendet sein für uns.“

Doch Marine-Inspekteur Jan Christian Kaack (62) redete das Munitionsproblem klein. Er betonte, dass für den Einsatz ausreichend Munition vorhanden sei. „Wir werden zeitnah Munition nachführen“, so der Marine-Chef.

Allerdings: Er hatte im Januar bei einer Tagung noch vor Munitions-Problemen gewarnt: „Im Bereich der Beschaffung von Munition sind wir leider noch nicht da, wo wir hinmüssen.“ Wenn er auf den aktuellen Munitionsverbrauch der Partner-Nationen im Roten Meer blicke, „mache ich mir große Sorgen um die Durchhaltefähigkeit unserer Einheiten“.


Freitag, 16. Februar 2024

„Stalinismus light“ mit Nancy Faeser

von Mirjam Lübke...

Faeser, SPD-Bundesinnenministerin




Mich plagt seit einiger Zeit neben meinem üblichen saisonalen Heuschnupfen eine weitere schwere Allergie: Das Erscheinen von Nancy Faeser auf dem Fernsehbildschirm löst unverzüglich heftigste Symptome aus. Neben quälenden Kopfschmerzen empfinde ich unerträgliche Freiheitsangst und das kaum zu unterdrückende Bedürfnis, einen Schuh auf das TV-Gerät zu werfen. Glücklicherweise laufe ich daheim fast ausschließlich barfuß herum und habe spontan daher kein Wurfgeschoss zur Hand. Sonst würde mich der Verfassungsschutz wohl unverzüglich zu den 14.000 "gewaltbereiten Rechtsextremisten” zählen oder mich zumindest der "Verächtlichmachung der Demokratie" bezichtigen. Das hört sich ein wenig nach Majestätsbeleidigung an, jedoch durfte man im wilhelminischen Deutschland zumindest in den eigenen vier Wänden denken, was man wollte. Aber ich muss vorsichtig sein, was ich schreibe... sonst erklärt man mich noch zur "Reichsbürgerin".

Die Nancy-Faeser-Allergie wird leider in keiner Warn-App geführt; es gibt also keinerlei Hinweise darauf, wann in den Medien zu einem verstärkten Aufkommen der Innenministerin zu erwarten ist. Mit leichter Beimengung von Haldenwang und Paus, welche sich mit ihr als Trio infernale der sogenannten "Demokratierettung" zusammengeschlossen haben. Michael Klonovsky, den ich wegen seiner beißenden Ironie sehr schätze, bemerkte dann auch sehr treffend: "Der Antifa-Freundin Nancy Faeser den Schutz der Demokratie anzuvertrauen ist, als wenn Sie Ihren Hund während des Urlaubs zum Tierpräparator bringen.” Mit anderen Worten und wohlfeil gegendert: Die Böckin ist zum Gärtner geworden.

Meiden des Auslösers

Eine Milderung der Symptome wäre nur durch das Meiden des Auslösers zu erzielen, und wohl auch deshalb schauen sich viele Bürger die Nachrichten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk erst gar nicht mehr an. Allerdings möchte ich gerne vorab wissen, was mich in einer möglichen Diskussion an regierungsfreundlichen Antworten erwartet. Zum anderen sind diese Nachrichten ein großartiges Übungsfeld, um alles, was man sich über Framing, Desinformation und Agenda-Setting theoretisch angelesen hat, in der Praxis zu erkennen. Die von Nancy Faeser gesetzte Agenda lautet seit einiger Zeit "Rechtsextremisten als Gefahr für die Demokratie”. Da Nancy Faeser selbst bereits in einem Antifa-Magazin publiziert hat, muss man nicht lange raten, wo für sie rechter Extremismus beginnt; wahrscheinlich schon beim Seeheimer Kreis der SPD.

Auch Familienministerin Lisa Paus denkt ähnlich. Im Netz will sie nun auch "Hasskommentare unterhalb der Strafbarkeitsgrenze” bekämpfen lassen, während Faeser sich darauf konzentriert, Geldströme zu kontrollieren. In vorauseilendem Gehorsam wird das bereits umgesetzt: Eine Sparkasse drohte einem Kunden mit Kontoentzug, sollte er noch einmal an die AfD spenden. Wie hoch die Summe war, wurde nicht verraten, aber sie wird wohl kaum ausgereicht haben, um den immer wieder heraufbeschworenen "Staatsstreich” zu finanzieren.

Das Hauptziel: Angst schüren

"Wer sich nichts zuschulden kommen lässt, hat auch nichts zu befürchten”, kommentierte eine Leserin unter dem Beitrag von Björn Höcke zum Thema. Seine Kritik an Faesers Politik legte sie deshalb als Schuldeingeständnis aus. Eine sehr kurzsichtige Sichtweise, die uns allerdings schon häufiger präsentiert wurde, wenn der Staat wieder einmal eine Überwachungsmaßnahme plante; so etwa beim Abhören "verdächtiger" Personen. Dabei stellt so etwas eine klassische "Slippery Slope” dar, eine Rutsche in beliebig ausweitbare Beschränkungen der Meinungsfreiheit. Am Beispiel der woken Bewegung kann man das hervorragend nachvollziehen: Ging es zunächst nur um den Kampf gegen die Ausgrenzung von bestimmten Minderheiten, so ist es heute nahezu unmöglich, noch einen Hauch von Kritik an diesem radikalen Vorgehen zu üben. Deshalb geraten auch "rechte" Intellektuelle, die auf diesen Zusammenhang hinweisen, in die Schusslinie des Verfassungsschutzes.

Das Hauptziel jedoch ist es, in der Bevölkerung Angst zu schüren. Während die Ampel über Aufrüstung nachdenkt, Katarina Barley gar von einer EU-Atombombe träumt, soll die Opposition in möglichst aggressivem Licht erscheinen. Nicht neu ist es, diffuse Andeutungen zu streuen, die AfD habe etwas mit den NSU-Anschlägen zu schaffen, obwohl sie noch gar nicht gegründet war, als die Attentate verübt wurden. Deutschen mit Migrationshintergrund wird eingeredet, sie seien allesamt von Abschiebung bedroht. Wer dieser Behauptung als Migrant widerspricht, hat mit massiven Anfeindungen zu rechnen ("Wir freuen uns schon auf deine Deportation!”). Als das "heute-Journal” kürzlich von den Störmanövern gegen den Vortrag einer Israelin an einer deutschen Uni berichtete, schob es sofort einen Beitrag über angebliche rechte Umtriebe auf der Plattform TikTok nach. So als seien es nicht Linke und radikale Palästinenser gewesen, die letztlich den Abbruch dieses Vortrags erzwungen hatten – das wurde geflissentlich verschwiegen.

Versammlungsrecht am liebsten nur noch für regierungsnahe Gruppen

Wer glaubt, hier ginge es tatsächlich um die Verhinderung politischer Gewalt, ist naiv. Vor der generellen Verurteilung politischer Gewalt drückt sich die Mainstream-Politik nach wie vor. Mit der Antifa sympathisieren Politiker der SPD und der Linken ganz offen; Greueltaten wie die der "Hammerbande” um Lina Engel werden relativiert oder gar für gut befunden. Jedenfalls folgte hier kein "Aktionsplan”. Und die Ablehnung islamistischen Terrors ist ebenfalls stets nur kurzlebig, wenn wieder einmal etwas passiert ist; schon bald geht man dann dazu über, uns rasch zu erklären, dass die Täter eigentlich Opfer von Diskriminierung und Ausgrenzung oder durch die Medien provoziert worden seien oder man nun jetzt nicht in "Rassismus" verfallen dürfe. Eine Bevölkerung, die sich durch die erwiesenen Fake-News von "Correctiv" auf die Straße treiben lässt, versteht wohl auch, warum Menschen wegen einer einzigen Mohammed-Karikatur randalieren.

Es ist viel von "Radikalisierung" die Rede, vor allem, wenn Missstände mit deutlichen Worten angeprangert werden. Das Recht auf öffentliche Versammlungen würde man am liebsten nur noch den Gruppen vorbehalten, die ohnehin regierungsnah sind. Auch wenn diese scheinbar die Ampel für ihre Laschheit in Sachen Klimapolitik oder jetzt der Bekämpfung der "Rechten" kritisieren; so ist eben das politisch gewollt. Auf diese Scheinopposition kann man sich immer berufen... der "Volkswille" fordert es schließlich ein! Wer radikalisiert sich hier also wirklich? Nancy Faeser sägt jedenfalls ordentlich an den Grundfesten der Meinungsfreiheit. Wer glaubt, dies hätte etwas mit "Demokratieförderung" zu tun, öffnet Eier wohl auch mit der Baggerschaufel. Da bleibt letztlich keine Substanz mehr übrig.






Mittwoch, 14. Februar 2024

Bundeskanzler Scholz traf sich kurz vor „Geheimkonferenz“ mit Correctiv

von Thomas Heck...

Was bleibt vom "Geheimtreffen von Potsdam" außer, dass die Öffentlichkeit mit Lügen hinters Licht geführt wurde? Die Frage nach den politischen Verantwortlichkeiten, denn es entsteht mehr und mehr der Verdacht, dass hier eine linksgrüne Regierung mit geheimdienstlichen Methoden am Werke war, um das Volk mit Protesten gegen rechts für die eigene politische Agenda zu vereinnahmen. Dass das unvorstellbar ist werden viele an dieser Stelle sagen, doch es nicht ungewöhnlich, eher üblich für Diktaturen, was die Frage nach unserer Demokratie aufwirft. Denn um die ist es gar nicht gut bestellt. Sollte sich nur ein Teil dessen bestätigen, was hier recherchiert wurde, wäre das ein veritabler Skandal. 

Bundeskanzler Olaf Scholz – wusste er von der sogenannten „Correctiv-Recherche“ bevor sie durchgeführt wurde?



Die Bundesregierung hat sich öfter mit dem Rechercheportal Correctiv getroffen als bisher bekannt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des AfD-Bundestagsabgeordneten Matthias Moosdorf hervor, die NIUS exklusiv vorliegt.

Demnach kam es unmittelbar vor „Geheimtreffen“ am 25. November 2023 in Potsdam zu zwei Begegnungen zwischen der Correctiv-Geschäftsführerin, Jeannette Gusko, und Vertretern des Bundeskanzleramts.

Persönliches Treffen zwischen Correctiv und Bundeskanzler Scholz

Nur acht Tage vor der Konferenz am Lehnitzsee traf Gusko persönlich auf Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).

In der Antwort der Bundesregierung auf Moosdorfs Frage nach Treffen zwischen Vertretern der Bundesregierung und Correctiv heißt es wortwörtlich: „Eine Begegnung des Bundeskanzlers mit der Geschäftsführerin von Correctiv, Frau Gusko“, hat „spontan am Rande der Konferenz Ostdeutschland 2030 am 17.11.2023“ stattgefunden.

Zudem fand zehn Tage vorher, am 7. November 2023, eine Diskussionsrunde im Bundeskanzleramt statt, bei der Correctiv-Geschäftsführerin Gusko teilnahm und unter anderem auf den Ostbeauftragten der Bundesregierung, Carsten Schneider (SPD), traf.

Zählt man die bislang bekannten nicht-öffentlichen Treffen und Diskussionsveranstaltungen aus den letzten vier Jahren zusammen, trafen Regierungsvertreter und Correctiv-Journalisten insgesamt elfmal aufeinander.

Was besprachen die Vertreterin von Correctiv und der Bundeskanzler?



Über die genauen Inhalte der nicht-öffentlichen Treffen gibt die Bundesregierung derweil keine Auskunft. Demnach unterlägen „nicht-öffentliche bzw. nicht veröffentlichte Gespräche, die Journalistinnen und Journalisten in Ausübung ihrer durch die Pressefreiheit geschützten Redaktions- oder Recherchetätigkeit mit Vertreterinnen und Vertreter von Behörden führen“ dem Recherche- und Redaktionsgeheimnis, heißt es in der Antwort.

Zweifel an der journalistischen Unabhängigkeit von Correctiv

Bereits am Wochenende hatte die Berliner Zeitung über mehrere Treffen zwischen Correctiv-Journalisten und Vertretern der Bundesregierung berichtet. Demnach kam es laut einer Antwort auf die Anfrage des AfD-Politikers Leif-Erik Holm zu mindestens drei nicht-öffentlichen Treffen zwischen Redaktionsmitarbeitern von Correctiv und Vertretern der Bundesregierung. So gab es beispielsweise am 2. Juni 2020 ein Treffen zwischen Regierungsvertretern, Correctiv und Facebook. Das Thema: die Bekämpfung von Desinformation.

Begegnungen zwischen Correctiv und der Bundesregierung sind vor dem Hintergrund brisant, dass sich in den vergangenen Wochen Zweifel an der journalistischen Unabhängigkeit von Correctiv mehren. Recherchen von NIUS hatten enthüllt, dass Correctiv in den vergangenen zehn Jahren mehr als 2,5 Millionen Euro Steuergelder aus Finanzmitteln des Bundes und Länder erhalten hatte. Zahlreiche Projekte des Medienhauses, das sich auf der eigenen Website als „gemeinwohlorientiert“ und „unabhängig“ beschreibt, wären ohne die finanzielle Unterstützung aus Ministerien nicht zu stemmen gewesen.

Correctiv wusste zum Zeitpunkt des Kanzlertreffens bereits vom geplanten „Geheimtreffen“

Als Jeannette Gusko am 17. November auf Olaf Scholz traf, wusste Correctiv nach Recherchen von NIUS schon längst darüber Bescheid, dass das Treffen zwischen AfD-Politikern, rechten Aktivisten, Unternehmern und Vertretern der Werte-Union infiltriert wird. Der in Potsdam eingeschleuste Gast, der unter dem Alias Walter Redelfs firmierte, checkte über die Website booking.com nach Informationen von NIUS bereits am 16. Oktober im Gasthaus am Lehnitzsee ein – einen Monat vor dem privaten Treffen zwischen Gusko und Scholz und zwei Wochen, bevor einer der Gastgeber, Gernot Mörig, eine Einladung verschickte, in der erstmals der Name Martin Sellner fiel.

Der eingeschleuste Gast beim Treffen in Potsdam checkte schon Mitte Oktober ein.



Ende Januar hatte Correctiv-Gründer David Schraven gegenüber der Berliner Zeitung erklärt, bei derartigen Treffen handele es sich um „unverbindliche Gespräche“. Man führe „kein Buch“. Zudem komme es „grundsätzlich immer mal wieder vor“, dass sich Regierungsvertreter mit Correctiv-Mitarbeitern unterhalten würden.

Bestens vernetzt im SPD-Milieu

Bei Jeannette Gusko, die am 17. November 2023 auf Kanzler Scholz traf, handelt es sich nach eigenen Angaben um eine „Verfechterin sozialer Gerechtigkeit“, „Anführerin für Systemveränderungen“ und „Feministin“, die seit Jahren im Milieu der Kanzlerpartei SPD bestens vernetzt ist. Die Correctiv-Geschäftsführerin trat mehrmals bei Veranstaltungen der Friedrich-Ebert-Stiftung auf und hielt auf einem SPD-Parteitag eine Rede. Dazu ist sie befreundet mit der SPD-Politikerin Sawsan Chebli, wie gemeinsame Bilder zeigen. Zusammen mit Chebli unterschrieb sie 2019 als eine von 20 Erstunterzeichnerinnen einen SPD-Appell zum internationalen Frauentag, der eine 50:50-Parität zwischen Männern und Frauen bei allen Wahlen forderte.

Schon 2015 war Jeannette Gusko einer Einladung ins Bundesfamilienministerium gefolgt, als die SPD-Politikerin Manuela Schwesig die Behörde leitete. Dort referierte sie vor Kommunalpolitikern zum Thema Social Media. Die 1984 in Berlin geborene Aktivistin erhielt dafür eine Aufwandsentschädigung von 200 Euro, wie das Bundesfamilienministerium NIUS bestätigte.




Dienstag, 13. Februar 2024

Faeser und Paus: Die Ampel-Frontfrauen und der Frontalangriff auf unsere Meinungsfreiheit

von Thomas Heck...

Was heute zwei Bundesminister dieser Bundesregierung ablieferten, war ein Angriff auf unsere Demokratie, auf unser Grundgesetz, auf unsere Meinungsfreiheit. Was Lisa Paus von den Grünen und Nancy Faeser von SPD wagten zu sagen, ist einer Demokratie unwürdig, doch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Über beide habe ich hier im Heck Ticker hinreichend geschrieben, was ich von denen halte, bedarf keiner weiteren Erwähnung, zumal es justiziabel wäre.

Lisa Paus, die es nicht mal schaffte, sich eindeutig zum Existenzrecht Israels zu bekennen, nehme ich als Ministerin mit Gewissen nicht mehr ernst. Vor einem Menschen, dem man seine Gesinnung im Gesicht ablesen kann, werde ich keinen Respekt haben.

Nancy Faeser, die sich im Wahlkampf in Hessen ihren Ministerstuhl warm hielt, um im Falle eine Wahlniederlage pekuniär keinen Schiffbruch zu erleiden, und auf Steuerkosten zum Wahlkämpf nach Hessen reiste, die migrantische Messerstecher und Vergewaltiger tunlichst im Land belassen will und permanent für Nachschub an Migranten ohne jedwede Kontrolle sorgt,  die hunderte Bundestagsabgeordnete mit geheimdienstlichen Stasi-Methoden aushorchte, die sich für deutsche Opfer nicht interessiert, will mir mit Moral kommen? Lächerlich.


Die wichtigsten Sätze des Grundgesetzes sind so unmissverständlich und glasklar formuliert, dass wirklich jeder im Land sie versteht. Das Problem ist: Während das Recht auf Meinungsfreiheit eine beruhigende Wirkung auf die Bevölkerung hat, scheint die Regierung sehr beunruhigt bei der Lektüre. Hier ist Artikel 5 noch einmal zum Nachlesen.

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Die Botschaft lautet: Jeder darf sagen, was er will. Artikel 5 ist die juristische Übersetzung von: Die Gedanken sind frei. Die Meinungsfreiheit endet erst dort, wo andere beleidigt werden („Recht der persönlichen Ehre“) oder der Jugendschutz gefährdet ist. Sie endet ausdrücklich NICHT dort, wo die Regierung kritisiert wird. Im Gegenteil. Das Grundgesetz schützt die Bürger vor der erdrückenden Macht des Staates. Achtung: Kritik an der Regierung kann auch beleidigend sein, ohne dass es im juristischen Sinne eine Beleidigung darstellt. „Idiot“, „Nichtskönner“, „Versager“ – natürlich ist das beleidigend. Aber es ist vollkommen legal.

Artikel 5 ist unsere Garantie dafür, dass wir die Mächtigen für ihre Pläne und Entscheidungen kritisieren dürfen – ohne vom Staatsapparat dafür belangt zu werden. Es ist ein Abwehrrecht der Bürger gegen die Regierung, es schützt das Volk davor, im Zweifel die Klappe halten zu müssen. Die Meinungsfreiheit ist das höchste Alltagsgut des Grundgesetzes. Und man kann es nicht anders sagen: Die Ministerinnen Paus (Grüne) und Faeser (SPD) haben ein offensichtliches Problem mit diesem demokratischen Schutzwall gegen die Staatsgewalt.

Die Mehrheit der Deutschen ist das erste Mal seit Gründung der Bundesrepublik der Meinung, dass man momentan mit politischen Meinungsäußerungen vorsichtig sein müsse. 44 Prozent der Bürger sagen, dass man nicht mehr frei sprechen könne – nur 40 Prozent haben das Gefühl, dass die Gedanken wirklich frei sind. Das zeigt der große „Freiheitsindex“ von Allensbach.

Falls Sie sich fragen, warum das so ist – hier sind die Ampel-Frontfrauen Faeser und Paus mit zwei frischen Zitaten vom Tage. Lesen Sie sich die Sätze einmal laut vor. Sie sind historisch.

Fall 1: Familienministerin Lisa Paus hat heute in Berlin gesagt: „Wir wollen dem Umstand Rechnung tragen, dass Hass im Netz auch unter der Strafbarkeitsgrenze vorkommt. Viele Feinde der Demokratie wissen ganz genau, was auf den Social-Media-Plattformen gerade noch so unter Meinungsfreiheit fällt.“

Fall 2: Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat getwittert: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“

Zu Fall 1: „Hass im Netz unter der Strafbarkeitsgrenze“, das heißt nichts anderes als: Vollkommen legale Meinungsbeiträge, die der Regierung nicht passen und die Ministerin Paus im Sinne der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit aushalten müsste – aber unter gesellschaftlich stigmatisieren und später auch rechtlich unter Strafe stellen möchte.

Zu Fall 2: „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen“, droht Innenministerin Faeser. Und ja, es ist eine Drohung. Nicht jeder, der den Staat verhöhnt, ist ein Staatsfeind. Das Gegenteil ist der Fall. Ich komme gerade vom Karneval im Rheinland. Da wird auf jedem zweiten Motto-Wagen ein Repräsentant des Staates verhöhnt – und der Ministerpräsident lacht mit.

Was soll man denn mit einem Staat machen, der über ein Jahr lang Bürgergeld an ukrainische Flüchtlinge zahlt, die gar nicht mehr in Deutschland leben? Oder der in der größten Energiekrise unserer Zeit freiwillig die Atomkraftwerke abschaltet? Soll ich diesen Staat jetzt loben, weil die oberste Dienstherrin der Polizei es sich verbittet, den Staat zu verhöhnen?

Das ist furchterregend. Faeser und Paus sollten als Mitglieder der Bundesregierung eigentlich Repräsentanten der Demokratie sein. Stattdessen sind sie Botschafter der Repression. Sie kreieren eine gesellschaftliche Spaltung zwischen GUTEN und SCHLECHTEN Meinungen, sie wollen diese ideologische Wertung nicht nur im gesellschaftlichen Klima, sondern auch in Gesetzen verankern.

Die beiden Worte, die dann oft fallen, lauten: Hass und Hetze. Klingt ja auch irgendwie strafbar. Ist es aber nicht. Hass und Hetze sind zwei extrem subjektive Worte. Jeder Mensch empfindet anders. Was für den einen nicht mal ein klärendes Gespräch unter Freunden wert wäre, ist für den anderen schon purer Hass. Wer soll bitte gerichtsfest darlegen können, was strafbarer Hass und was strafbare Hetze ist? Es gibt einen guten Grund, warum deutsche Gesetzestexte so extrem trocken sind: Sie lassen keinen Spielraum für Gefühle. Hass und Hetze sind subjektive Wahrnehmungen und können niemals juristisch dingfest gemacht werden.

Vor Menschen, die für ihre Überzeugung ins Gefängnis gewandert sind, habe ich schon einmal grundsätzlich mehr Respekt als vor Menschen, die zu Anti-Oppositions-Demos an der Seite der Regierung aufrufen. Deswegen habe ich sehr gut zugehört, als DDR-Bürgerrechtler Arnold Vaatz (CDU) bei meinem Kollegen Ralf Schuler zu Besuch war. Vaatz weigerte sich einst, den Reservistendienst bei der NVA anzutreten – und wanderte dafür in den Knast.

Heute fühlt sich Vaatz an die Stimmung in der DDR erinnert: „Alle, die sich in irgendeiner Weise grundsätzlich vom Kurs unserer Regierung absetzen und dem rot-grünen Lebensgefühl entgegenstellen, sollen gleichermaßen kriminalisiert werden. Und das halte ich für einen absolut bedenklichen Zustand.“ Die DDR-Freiheitskämpfer haben in der Regel sehr gute Antennen für politische Mechanismen. Wir sollten ihre Stimme ernst nehmen.

Und übrigens: Falls ich den Staat mit diesem Text verhöhnt habe, so tut es mir nicht leid.




Samstag, 10. Februar 2024

Jetzt landet die Correctiv-"Recherche" vor Gericht...

von Thomas Heck...

Darf in einem Rechtsstaat ein Nachrichtenmedium mit konspirativen Methoden Bürger abhören, belauschen, heimlich fotographieren und Gespräche aus einem privaten Umfeld veröffentlichen? Dürfen Journalisten das oder gilt nicht für jeden Bürger der Grundsatz, dass privat bleiben muss, was privat gesagt wird? Ist es in diesem Staat schon wieder soweit, dass man sich erst umschauen muss, bevor man sich zu bestimmten politischen Themen zu äußern wagt? Dass man befürchten muss, auch im privaten Umfeld belauscht und ausspioniert zu werden? Ich persönlich neige eigentlich nicht zu Paranoia, überlege mir aber dieser Tage genau, was ich noch am Telefon sage und was besser nicht. Eine fatale Entwicklung, beweist es doch, dass ich zu diesem Staat, dem ich mein Leben lang als Soldat gedient hatte, nicht mehr über den Weg traue.

Laut einer Recherche von „Correctiv“ sollen Rechte bei einem „Geheimtreffen“ die „Remigration“ deutscher Staatsbürger geplant haben. Gegen den Artikel gibt es inzwischen zwei Klagen und eine Strafanzeige. WELT erklärt, worum gestritten wird.

Hat Rechtsextremist Martin Sellner bei einem „Geheimtreffen“ mit AfD- und CDU-Politikern die „Remigration“ deutscher Staatsbürger geplant? 



Einen Monat nach ihrem Erscheinen wird über die Investigativ-Recherche der Plattform „Correctiv“ noch immer kontrovers diskutiert: Haben im Potsdamer „Landhaus Adlon“ wirklich Mitglieder von AfD, CDU und andere radikale Rechte einen „Masterplan“ zur „Remigration nicht-assimilierter deutscher Staatsbürger“ entwickelt? Woher wussten die Journalisten von „Correctiv“, was in diesem privaten Kreis besprochen wurde – haben sie das „Geheimtreffen“ etwa abgehört? Und wenn ja, ist so etwas legal?

Diese Fragen müssen nun die Ermittlungsbehörden und die Gerichte klären. Eine Teilnehmerin des Treffens hat Strafanzeige gegen die „Correctiv“-Journalisten gestellt, zwei weitere in dem „Correctiv“-Artikel genannte Personen haben Klage gegen die Berichterstattung eingereicht. WELT hat mit beiden Seiten gesprochen und kennt ihre Argumente sowie den aktuellen Verfahrensstand.

Die juristische Auseinandersetzung um die „Correctiv“-Recherche spielt sich auf zwei verschiedenen Ebenen ab: der des Strafrechts und der des Presserechts. Am 15. Januar hat die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy Strafanzeige und Strafantrag gestellt. Das fünfseitige Dokument liegt WELT vor. Die Anzeige richtet sich gegen Unbekannt und alle Personen, die im „Correctiv“-Artikel als das „Team hinter der Recherche“ bezeichnet wurden.

Haben sich die „Correctiv“-Journalisten strafbar gemacht?

Aus Sicht von Huy beruhen „die gesamten, inhaltlich teilweise auch unzutreffenden Wortwiedergaben und Informationen des Berichts ausschließlich auf strafbaren Handlungen der Correctiv-Mitarbeiter“. Sie wirft ihnen vor, „im besonderen Maße mit gemeinschaftlich begangener, hoher krimineller Energie“ gehandelt zu haben und dass die Journalisten ihr und den anderen Teilnehmern des Treffens Schaden zufügen wollten.

Obwohl „Correctiv“ laut Huy also auch inhaltlich falsch berichtet haben soll, kommt der Straftatbestand der Verleumdung in ihrer Anzeige nicht vor. Stattdessen nennt die AfD-Abgeordnete vor allem Paragraf 201 Strafgesetzbuch (StGB). Demnach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, „wer unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht“.

Huy argumentiert unter Verweis auf einen juristischen Kommentar und eine Bundesverfassungsgerichts-Entscheidung, dass heimliches Abhören auch nicht mit der Pressefreiheit gerechtfertigt werden könne. Doch hat es überhaupt irgendeine Aufnahme gegeben? Das Medienportal „Nius“ schrieb am 14. Januar, ihm gegenüber hätte „Correctiv“ verneint, „die Veranstaltung aufgezeichnet zu haben, beispielsweise mit einem Richtmikrofon“.

„Das ist natürlich alles Unfug“

„Correctiv“-Anwalt Thorsten Feldmann erklärt im Gespräch mit WELT, die „Correctiv“-Redaktion kenne die Anzeige von Huy bislang bloß aus den Medien, sehe den Ermittlungen aber „völlig gelassen“ entgegen. „Derartige Dinge haben wir erwartet und im Vorfeld natürlich geprüft. Die Vorwürfe wegen angeblich unsauberer Recherche dienen nur dazu, Correctiv zu diskreditieren. Es wurde sogar fabuliert, die Geheimdienste hätten das Treffen abgehört und Correctiv eine Aufnahme zur journalistischen Verwertung zur Verfügung gestellt. Das ist natürlich alles Unfug“, so Feldmann.

Huy beklagt in ihrer Anzeige auch einen Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild, weil im „Correctiv“-Artikel ein von ihr nicht autorisiertes Foto einer „Geheimkamera“ abgebildet ist. Dagegen trägt Feldmann vor, die von „Correctiv“ gemachten Fotos würden ein „zeitgeschichtliches Ereignis“ zeigen und dürften daher nach dem Kunsturhebergesetz auch ohne Einwilligung der dargestellten Personen verbreitet werden.

Ebenso wenig komme laut Feldmann eine Strafbarkeit nach Paragraf 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen) in Betracht, da die Fotos die Teilnehmer des Treffens nicht in ihrer Intimsphäre verletzen oder sie herabwürdigen würden. Auf Anfrage von WELT teilte die Staatsanwaltschaft Potsdam zu Huys Anzeige mit, es werde derzeit geprüft, ob ein Anfangsverdacht vorliegt, was Voraussetzung für die Aufnahme von Ermittlungen sei.

Anwalt: „Spießrutenlauf“ für Teilnehmer des Treffens

Parallel dazu wird um den Inhalt des „Correctiv“-Artikels vom 10. Januar gekämpft. Rechtsanwalt Carsten Brennecke hat der „Correctiv“-Redaktion zwei Abmahnungsschreiben geschickt. Einmal vertritt der Jurist einen Unternehmer, der im „Correctiv“-Text als Spender genannt wird. „Correctiv“ soll klarstellen, dass Brenneckes Mandant nicht an dem Potsdamer Treffen teilgenommen hat und „nicht etwa – wie von Correctiv suggeriert – an Sellner oder die Identitäre Bewegung gespendet hat, sondern für eine Wahlprüfungsbeschwerde“. Ganz grundsätzlich gehe es auch darum, ob er überhaupt namentlich in dem Text genannt hätte werden dürfen, wo er doch auch während der Veranstaltung nur am Rande erwähnt wurde.

„Alle von Correctiv namentlich identifizierten Teilnehmer des Treffens sind seit der Veröffentlichung des Artikels nämlich einem Spießrutenlauf mit schweren Folgen für ihr Privat- und Berufsleben ausgesetzt“, erklärt Brennecke im Telefonat mit WELT. Die Konfrontation mit den Vorwürfen habe Correctiv seinem Mandanten auch nicht etwa an seine Privat-Mailadresse, sondern an den Firmenverteiler geschickt.

Feldmann stellt sich dagegen auf den Standpunkt, dass der Unternehmer aufgrund seiner Vergangenheit so relevant sei, dass „Correctiv“ ihn namentlich erwähnen durfte. Weil „Correctiv“ die Passage nicht abändern wollte, hat Brennecke einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen „Correctiv“ beim Landgericht Hamburg gestellt – er rechnet mit einer Entscheidung spätestens Anfang nächster Woche.
Staatsrechtler fühlt sich falsch dargestellt

Brenneckes anderer Mandant ist der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau, der auf dem Potsdamer Treffen einen kritischen Vortrag über das Briefwahlrecht gehalten hat. Über ihn schrieb „Correctiv“ im Artikel: „Der Verfassungsrechtler spricht über Briefwahlen, es geht um Prozesse, um das Wahlgeheimnis, um seine Bedenken in Bezug auf junge Wählerinnen türkischer Herkunft, die sich keine unabhängige Meinung bilden könnten.“ Vosgerau wehrt sich gegen die „Unterstellung, er habe pauschal türkischen Migrantinnen die Fähigkeit zur Bildung einer unabhängigen politischen Meinung abgesprochen“.

Laut Brennecke habe Vosgerau in seinem Vortrag kritisiert, dass es bei der Briefwahl – im Gegensatz zur geheimen Stimmabgabe im Wahllokal – zu unkontrollierbaren Zwangssituationen bei der Stimmabgabe kommen könne und die von ihrem Vater oder Bruder bedrohten türkischen Migrantinnen als „ein Beispiel“ genannt. „Correctiv“ habe diesen Kontext einfach weggelassen – das wiege besonders schwer, da der Leser von „Correctiv“ schon an anderer Stelle den Eindruck vermittelt bekommen habe, alle Teilnehmer des Treffens wären Rassisten.

Schließlich stelle „Correctiv“ in dem Artikel zwei große Vorwürfe auf, so Brennecke: „Erstens, dass über die Zwangsausweisung deutscher Staatsbürger beraten worden sei und zweitens, dass man diese nach rassistischen Kriterien wie der Hautfarbe oder der Herkunft der Betroffenen durchführen wollte.“ Mit dem Vorwurf, auf dem Treffen sei eine Ausweisung nach rassistischem Kriterien besprochen worden, habe die Redaktion Brenneckes Mandanten aber nie konfrontiert. „Sonst hätten sie dem auch entschieden widersprochen. Stattdessen wurde der Eindruck erweckt, als hätten die Teilnehmer diese angeblichen Pläne widerspruchslos zur Kenntnis genommen oder unterstützt.“

Nur Nebensächlichkeiten bisher angegriffen?

In dem Artikel heißt es auch: „An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag“ will Vosgerau sich nicht erinnern können. Dabei habe Vosgerau, so Brennecke, den „Correctiv“-Journalisten geschrieben, als sie ihn mit den Ergebnissen ihrer Recherche vor Veröffentlichung konfrontiert haben, er habe „generell“ nicht gehört, dass bei dem Treffen über die „Remigration“ deutscher Staatsbürger gesprochen worden wäre, und sowas sei rechtlich auch gar nicht möglich.

„Wenn Correctiv so viel Wert darauf legt, in dem Artikel Herrn Vosgerau als ‚Juristen‘ und ‚Verfassungsrechtler‘ zu bezeichnen, dürfen sie seine rechtliche Einschätzung zum zentralen Vorwurf nicht einfach unterschlagen“, findet Brennecke. Auch diese Sache ist nun seit Freitag vor Gericht.

Was ist nun von den beiden Klagen zu halten? „Der Kern der Berichterstattung“ sei auf juristischem Wege bisher nicht angegriffen worden, fasst Feldmann zusammen, „sondern wenige nebensächliche Formulierungen und die angeblichen Recherche-Methoden“.

Das liege daran, dass der Artikel von „Correctiv“ so geschrieben sei, dass er viele Wertungen enthalte, die man äußerungsrechtlich nicht angreifen könne, und kaum Tatsachenbehauptungen, hält Brennecke dagegen. Das betreffe insbesondere die Aussage, man habe auf dem Treffen über die Ausweisung deutscher Staatsbürger nach rassistischen Kriterien gesprochen. „Correctiv hat es geschickt vermieden, das als Tatsachenbehauptung zu berichten. Das ist der einzige Grund, wieso meine Mandanten nur gegen einzelne niederschwellige Passagen und nicht gegen die zentralen Vorwürfe vorgehen.“
Eidesstattliche Versicherungen sollen Klarheit schaffen

Um der „Legendenbildung“ entgegenzutreten, habe Brennecke trotzdem vor Gericht auch dazu vorgetragen. Seinem Antrag für Vosgerau hat er nach eigener Aussage eidesstattliche Versicherungen von sieben Teilnehmern beigefügt, in denen sehr detailliert aufgeführt werde, was auf dem Treffen gesagt wurde und was nicht. „So schildern die Teilnehmer in dem Wissen, dass sie sich bei einer Falschaussage strafbar machen würden, dass Sellner zwar in seinem Vortrag gefordert hat, dass ausreisepflichtige Asylanten und Ausländer schneller abgeschoben werden sollten, dass es dabei aber nie um deutsche Staatsangehörige oder rassistische Kriterien gegangen sei.“

Auf die Rückfrage einer Unternehmerin zu vormaligen Ausländern mit deutschem Pass habe Sellner keine Abschiebung für möglich gehalten oder gefordert. Wenn sie beispielsweise in Bezug zu Islamismus oder Clan-Kriminalität auffällig werden würden, habe Sellner gesagt, bestünde nur die Möglichkeit, dass der deutsche Rechtsstaat mit den bestehenden rechtlichen Mitteln entschieden gegen Straftaten vorgehe, sodass sie sich entweder wieder rechtmäßig verhalten oder freiwillig dorthin auswandern würden, wo es laschere Regeln gebe. Der zentrale Vorwurf des Correctiv-Berichts, „der momentan die Menschen auf die Straße treibt“, werde durch die eidesstattlichen Versicherungen als falsch zurückgewiesen, behauptet Brennecke.

Spannend wird nun, ob und wie „Correctiv“ zu den eidesstattlichen Versicherungen Stellung nehmen wird. In ihren „Fragen und Antworten“ zur Recherche schreibt die Redaktion: „Wir haben sehr zuverlässige Quellen und daher überhaupt keinen Zweifel daran, dass unsere Darstellung dessen stimmt, was bei dem Treffen gesagt wurde.“ Über die Quellen könne man allerdings keine Auskunft geben, um diese nicht in Gefahr zu bringen. Angesichts der breiten Wellen, die die Recherche geschlagen hat, ist davon auszugehen, dass beide Seiten den Instanzenzug vollständig ausschöpfen werden. Der juristische Streit um die „Correctiv“-Recherche hat also gerade erst begonnen.