Mittwoch, 5. Juli 2017

Was macht eigentlich... Franco A.?

von Thomas Heck...

Von Franco A. hört man seit langem nichts mehr. Gibt es diesen ominösen Oberleutnant überhaupt? Nun ein Rückschlag für die Ermittler im Fall des rechtsextremen Soldaten Franco A.: Der Bundesgerichtshof sieht keinen ausreichenden Tatverdacht, um einen Komplizen, ebenfalls ein Soldat, in U-Haft zu halten. Es stellt sich nun die Frage, ob es gelingt, diesen seltsamen Fall noch bis zur Bundestagswahl am köcheln zu lassen. So berichtet SPIEGEL Online:



Der Bundesgerichtshof will einen mutmaßlichen Komplizen des terrorverdächtigen Soldaten Franco A. aus der Untersuchungshaft entlassen. Maximilian T. soll noch an diesem Mittwoch auf freien Fuß gesetzt werden. Laut einer knappen Mitteilung sieht das Gericht gegen den Oberleutnant keinen dringenden Tatverdacht. Es sei unwahrscheinlich, dass er an der vermuteten Tatplanung beteiligt war.

Für die Ermittler ist die Entscheidung ein herber Rückschlag. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Franco A. wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat. So verdächtigen die Fahnder den Oberleutnant, gemeinsam mit T. und einem weiteren Verdächtigen Anschläge gegen hochrangige Politiker geplant zu haben.

Maximilian T. war kurz nach der Festnahme von Franco A. Ende April ebenfalls in U-Haft genommen worden. Als Gründe wurden damals angegeben, dass T. von den Plänen von A. wusste, sich an der Beschaffung einer Waffe beteiligte und zudem eine Liste mit potenziellen Zielen für Anschläge verfasst haben soll.

Zudem soll T. seinen Kameraden A. - beide waren beim Jägerbataillon 291 im französischen Illkirch stationiert - bei der Organisation einer zweiten Identität unterstützt haben. A. hatte sich Ende 2015 als syrischer Flüchtling ausgegeben und bekam unter seiner Alias-Identität David Benjamin sogar eingeschränkten Schutz.

Franco A. schweigt weiterhin

Die Ermittler sehen einen Tatverdacht gegen Maximilian T., weil er im Januar 2017 gemeinsam mit A. nach Wien reiste. Dort, so die Vermutung, besorgte sich A. eine Pistole, die er vor der Abreise nach Deutschland am Flughafen versteckte. Bis heute gibt es Zweifel, ob sich die Pistole, die mehr als 70 Jahre alt ist, wirklich als Tatwaffe eignet.

Die Anwälte von T., Jennifer Gehrke und Thomas Heil, hatten die Theorie der Ermittler bezweifelt. So sei T. schon durch die Sicherheitskontrolle in Wien gegangen, als A. die Waffe versteckte. Zudem enthalte die angebliche Todesliste, die die Polizei bei ihm fand, keinerlei Hinweise, dass die Soldaten tatsächlich Anschläge gegen die genannten Personen und Einrichtungen planten.

Das von der Bundesanwaltschaft gegen ihren Mandanten zusammengetragene Indiziengerüst sei "in erheblichem Maße lückenhaft und mit Ungereimtheiten belastet", sagte Heil dem SPIEGEL. Und weiter: "Wir werden im weiteren Verfahren für die Erkenntnis streiten, dass die These, unser Mandant habe eine wie auch immer geartete staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, in jeder Hinsicht unbegründet ist."

Franco A. schweigt seit seiner Festnahme. Allerdings hatte er vorher bei Vernehmungen der Bundeswehr angegeben, er habe die Pistole in Wien bei einem Trinkabend in einem Busch entdeckt. Als er sie am Flughafen in seiner Jacke wiedergefunden habe, will er sie aus Angst in der Toilette versteckt haben.

Wie stichhaltig sind die Anschuldigungen gegen Franco A.?

Die Entscheidung des BGH macht deutlich, dass es erhebliche Zweifel an den Vorwürfen gegen Franco A. und die Gruppe um ihm gibt. Bis heute sitzt ein weiterer Beschuldigter, der Student Matthias F., in Untersuchungshaft. Er soll für A. bei der Bundeswehr gestohlene Munition für Pistolen und Gewehre versteckt haben.

Die Bundesanwälte stehen nun vor der Frage, ob sie den angenommenen Tatplan der Soldaten, also Anschläge gegen Spitzenpolitiker als Protest gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung, wirklich gerichtsfest nachweisen können. Gelingt dies nicht, wäre es mehr als eine Schlappe für die Terrorfahnder aus Karlsruhe.

Die zentrale Frage lautet, ob die Soldaten tatsächlich einen Anschlag planten. Oder heckte Franco A. seine Legendierung als Asylbewerber möglicherweise nur aus, um die mangelhaften Kontrollen der deutschen Behörden bei der Registrierung von Flüchtlingen aufdecken wollte? 

Ein solches Manöver wäre zwar durchaus illegal - ein Terrorverdacht aber würde sich daraus nicht ergeben.

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