Freitag, 17. März 2023

Wahlrechtsreform: Das Ende Deutschlands, wie wir es kennen

von Roland Tichy...

Die Ampel treibt die große Transformation machtvoll weiter. Jetzt will sie die Opposition im Bundestag schwächen und so ihre Macht auf Dauer zementieren. Die Entscheidung fällt noch diese Woche.


Über die notwendige Verkleinerung des Deutschen Bundestags wird seit Jahren debattiert. Jetzt hat die Ampel-Koalition eine Lösung gefunden: Die CSU und die Linke fliegen aus dem Bundestag. Dann ist er kleiner. Und praktisch: Die Oppositon ist geschwächt, der großen Transformation nach dem Bauplan der Ampel und ihrer Koalitionsvereinbarung steht dann nichts mehr im Weg. Die Bundesrepublik verändert ihr, wenn das Gesetz zur Bundestagswahl 2025 wirksam wird, ihr Gesicht.

Die drohende Wahlrechtsreform

Und das geht so: Bislang zieht eine Partei in den Bundestag ein, wenn sie mindestens 3 Direktmandate gewinnt. Dann ziehen nicht nur diese 3 Abgeordneten nach Berlin, sondern auch Listen-Kandidaten. Das kommt der Linken zu Gute. Bundesweit hat sie nur 4,9 Prozent der Stimmen erhalten, aber 3 Direktmandate gewonnen. Damit ziehen insgesamt 39 Abgeordnete ein; das entspricht dem Anteil von 4,9 Prozent. Es ist eine Regel, die das absolute Aus durch die bestehende 5-Prozent-Klausel mildern soll und kleinere Parteien etwas privilegiert.

Diese „Grundmandatsklausel“ soll jetzt entfallen: Es müssen 5 Prozent erreicht werden, egal wie viele Direktmandate errungen werden. Und so geht es der CSU an den Kragen: Sie hat zuletzt 2021 zwar in Bayern 31,7 Prozent erreicht – aber bundesweit wären das nur 5,2 Prozent. Das ist nahe an der Todesgrenze – obwohl die CSU sogar 45 Direktmandate errungen hat. Das Selbstbewusstsein der CSU rührt auch daher, dass ihren Kandidaten vor Ort das Vertrauen ausgesprochen wird – nicht nur der mehr oder weniger unpersönlichen Liste. Direkt gewählte Abgeordnete sind selbstbewusster und unabhängiger als die Listenkandidaten der Grünen und SPD, die noch abhängiger von den Parteigremien und faktisch weisungsgebunden sind. Bis jetzt.

Die Ampel will genau das jetzt beseitigen, und die komplette CSU wie auch die Linke gleich mit. Es ist ein brutaler Anschlag auf die Demokratie, und die SPD ist sich dessen wohlbewusst. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich schrieb am Montag an alle SPD-Bundestags­abgeordneten: „Heute haben wir die Möglichkeit, den entscheidenden Schritt zu machen, ohne von den Interessen einer Partei aufgehalten zu werden, die nur in einem Bundesland zur Wahl steht.“ Es ist eine Lex CSU, bringt er damit zum Ausdruck; ein Gesetz, das die CSU beseitigen soll und damit die bürgerliche Opposition schwächt. Denn ohne die Stimmanteile der CSU schrumpft die gemeinsame Fraktion aus CDU und CSU auf nur mickrige 22,5 Prozent.

Betroffen ist auch die Linke, sie verschwände. Nun bin ich kein Freund von Gregor Gysi; ich kann auch über seine Witze nicht lachen. Aber wenn eine Mehrheit der Wähler für ihn stimmen, hat er das Recht auf einen Sitz im Bundestag; dort ist der Ort, an dem man sich mit ihm auseinanderzusetzen hat. Nicht durch einen Regelbruch, der missliebige Stimmen zum Schweigen bringt.
Die CSU erntet, was sie gesät hat

Nun muss man nicht unbedingt nur Mitleid mit der CSU haben. Sie war ihrerseits nie zimperlich mit Konkurrenten.

In Bayern hat sie sich der Konkurrenz in Form der politisch ähnlich gestricken „Bayernpartei“ schon frühzeitig und brutal entledigt. Ein Teil der Parteispitze der BP wurde am 8. August 1959 in der sogenannten „Spielbankenaffäre“ wegen eidlicher Falschaussage zu erheblichen Zuchthausstrafen verurteilt, was die CSU medienwirksam für sich zu nutzen wusste. Aber selbst der ehemalige CSU-Ministerpräsident und Justizminister Hans Ehard nannte diesen Richterspruch später „ein barbarisches Urteil“: „Man hat die beiden Politiker im Untersuchungsausschuss in Nebensächlichkeiten drauflosschwören lassen. Es ist doch vergleichsweise ganz wurscht, ob einer gelbe Stiefel angehabt hat oder rote.“ Die CSU hatte vorher Belastungsmaterial gegen die BP gesammelt und war in die undurchsichtige Aufdeckung des Falls verwickelt.

Der damalige CSU-Generalsekretär Fritz Zimmermann seinerseits entkam einem Urteil nur, weil er beim Eid „Unterzuckerung“ und einen „Blackout“ vorschieben konnte. In seiner Gesamtwürdigung der Verhandlung hielt das Gericht damals fest: „Es kann keine Rede davon sein, dass die Unschuld des Angeklagten erwiesen wäre …“ Zimmermann musste nur mit dem Spitznamen „Old Schwurhand“ leben, aber brachte es trotzdem später bis zum Bundesinnenminister.

Trotz dieser Geschichte aus den Flegeljahren der Republik ist man doch erschrocken, wie am Freitag um 9 Uhr das Wahlrecht zu Lasten der Opposition geändert werden soll. Man stelle sich vor, in Ungarn oder Polen würden auf diese Weise zwei Oppositionsparteien einfach beseitigt. Sofort wäre von einem kalten Staatsstreich die Rede, und insbesondere Ungarns Regierungschef Viktor Orbán müsste mit einer sofortigen Bestrafung durch Ursula von der Leyen persönlich rechnen; alle EU-Mittel würden sofort gesperrt, Ungarn müsste mit dem Ausschluss aus der EU rechnen.

In Deutschland geht es glatt durch. Und während im Bundestag die Vorbereitung für diesen skandalösen Vorgang läuft, kritisieren deutsche Politiker Israel; dort geht es um die Neufassung der Machtverteilung zwischen Parlament und Verfassungsgericht. Deutsche Politiker bis hin zu Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zeigen sich „besorgt“ und heben mahnend die Finger; so auch Bundesjustizminister Marco Buschmann. Es sind dieselben Finger, mit denen auch die FDP mithelfen will, die Opposition zu schwächen. Denn die FDP ist mit von der Partie. Sie hat ihr politisches Schicksal an Grüne und SPD gekettet und hofft so auf das politische Gnadenbrot durch Gefälligkeit.

Die CSU reagiert hilflos. Sie will das Bundesverfassungsgericht anrufen. Aber bekanntlich ist auch dieses Gericht nicht wirklich unabhängig; die Richter werden faktisch durch die Parteivorsitzenden gemäß Parteiproporz besetzt. Es ist längst zum parteipolitischen Gericht pervertiert und so fallen seine Urteile in jüngster Zeit aus: passend zur politischen Mehrheitslage. Das hat der CSU durchaus behagt, auch weil der Präsident Stephan Harbarth ein langjähriger Fraktionsfreund der CDU war, ehe er auf Betreiben von Angela Merkel trotz fehlender fachlicher Kompetenz in das Amt des Verfassungsgerichtspräsidenten gehievt wurde. Es ist also durchaus fraglich, ob die CSU irgendetwas vor einem Gericht gewinnen kann, in dem längst grüne Richter, besser gesagt: Richterinnen, die Richtung vorgeben.

Die große Transformation läuft

Die CSU ist jetzt das Opfer ihrer eigenen Politik, in der die Parteien demokratische Gepflogenheiten missachten und sich demokratische Institutionen untertan gemacht haben. Der Missbrauch demokratischer Gebräuche, wie er insbesondere unter der mit der Demokratie immer fremdelnden Bundeskanzlerin Angela Merkel üblich wurde, schlägt ihr jetzt ins Kontor. Auch bei der rücksichtslosen Verdrängung der AfD, der die zustehenden Posten eines Bundestagsvizepräsidenten ebenso verwehrt wurden wie die von Ausschussvorsitzenden, war die CSU immer vorne dabei – Demokratie ist, was ihr nutzt und ihrem parteipolitischen Gegner schadet.

Jetzt könnte es so sein, dass die CSU aus dem Bundestag fliegt und die Rolle der AfD, die bundesweit locker über die Fünf-Prozent-Hürde springt, sogar gestärkt wird. Die Union könnte dem nur entgehen, wenn sich CDU und CSU zu einer Partei, beispielsweise „Konservatives Bündnis“ vereinen würde. Allerdings wäre die Sonderrolle der CSU als konservative Kraft vorbei; sie wäre nur noch ein weiterer Landesverband der vermerkelten Union. Der Föderalismus als Orgaisationsprinzip Deutschlands wäre weiter geschwächt; der nächste Schritt in einen Zentralstaat mit reduzierter Vielfalt getan.

Man könnte sich also zurücklehnen und eine Tüte Popcorn bestellen, wenn die Lage nicht wirklich sehr dramatisch wäre. Denn die Ampel will diese Zementierung ihrer Macht am Wählerwillen vorbei für ihre große Transformation nutzen. Jetzt zeigt sich in aller Brutalität, worum es geht:

Millionen von Hausbesitzern sollen enthaust werden, indem man ihre Immobilien mit Zwangsauflagen belegt, die diese zur Aufgabe ihres Eigentums zwingen. Ein Volk von Mietern in Staatsbauten ist das Ziel; denn Miete schafft Abhängigkeit; dann können wieder die Parteibüros die Wohnungen vergeben wie in der DDR.

Die Energieversorgung des Landes wird zerstört; die Landschaft soll durch gigantische Windmühlenparks auf bis zu 20 Prozent der Gesamtfläche Deutschland industrialisiert werden, denn das offizielle vorgegebene 2-Prozent-Flächenziel für Windräder betrifft nur den Sockel. Insgesamt beträgt der Flächenbedarf das Zehnfache.

Mit dem Transsexuellen-Gesetz sollen künftig schon Zwölfjährige „Pubertätsblocker“ erhalten, um ihr Geschlecht in die gewünschte Richtung zu lenken und ihre natürliche Sexualität zu zerstören.

Journalisten großflächig im Sold der Bundesregierung, der letzte freie Rest wie TE bedroht von Denunziationsportalen die jede abweichende Meinung aufführen und mit Ausschluss bestrafen sollen – Meinungsfreiheit ist eine seltenes und bedrohtes Exemplar auf der Roten Liste.

Obwohl die Kommunen längst an der Belastungsgrenze operieren, sollen die Grenzen für immer neue Zuwanderer noch weiter geöffnet, das Staatsbürgerschaftsrecht aufgeweicht werden in der Hoffnung, dankbare Wähler zu gewinnen.

Mit der Zerstörung der finanziellen Solidität des Haushalts durch die monströse Verschuldung Marke Christian Lindner wird der Weg in weitere Steuererhöhungen geebnet, die zwingend notwendig werden, um den bewusst herbeigeführten Staatsbankrott zu vermeiden. Dabei sind die Steuereinnahmen von rund 520 Milliarden Euro in den Jahren 2009 bis 2023 auf fast 940 Milliarden gestiegen – und es reicht immer noch nicht. In den vergangenen drei Jahren hat Deutschland 850 Milliarden Euro zusätzliche Schulden aufgenommen; in den 70 Jahren davor waren es 1.300.

Staatsschulden, Inflation, Belastung der Normalbürger mit Verpflichtungen und Abgaben, immer neue Steuern, Zerstörung seiner wirtschaftlichen Infrastruktur: Es ist ein sozialistisches Programm der Verstaatlichung und Enteignung, das vor aller Augen abläuft.

Da stört Opposition nur.



Donnerstag, 16. März 2023

Der ökonomische und gesellschaftliche Kollaps rückt näher

von Helena Zeus...

Wer regelmäßig die Nachrichten verfolgt, spürt eine schleichende Veränderung in der Berichterstattung: Selbst öffentlich-rechtliche Medien realisieren allmählich, dass Deutschland in vielen Bereichen vor dem Zusammenbruch steht. Die Probleme türmen sich immer höher auf, und die Regierenden sind mit dieser Situation vollkommen überfordert. Sie sind weder willens noch in der Lage, Strategien zu entwickeln, wie man die nahende reale Katastrophen bekämpfen kann. Es brennt mittlerweile in allen Bereichen. Die Gesamtsituation zu beschreiben würde alle Dimensionen sprengen, so dass ich nachfolgend nur ein paar Punkte ansprechen möchte, um zu veranschaulichen, wie ernst die Lage in Deutschland ist.


Da ist zu allererst der Bereich der Migration. Jeden Tag strömen hunderte, manchmal tausende Migranten aus islamischen Gesellschaften über die deutsche Grenze mit dem Ziel, am deutschen Sozialstaat zu partizipieren. Der Migrationsdruck seit 2015 hat dazu geführt, dass die Kommunen vollkommen überlastet sind. Jeder kommt rein, so gut wie niemand muss wieder gehen. In acht Jahren hat man es nicht geschafft, mit den Herkunftsländern Rücknahmeabkommen zu schließen oder Grenzkontrollen zu etablieren. Aufgrund fehlender Kapazitäten entstehen flächendeckend neue Containerdörfer und es werden Schulturnhallen konfisziert, um darin Flüchtlingsunterkünfte einzurichten. Bundesinnenministerin Nancy Faeser steckt angesichts dieser Katastrophe weiter den Kopf in den Sand und flüchtet sich in Arbeitskreise, die Lösungen erarbeiten sollen - als ob die Problematik vollkommen neu und nicht seit Jahren bekannt wäre.

Kulturnation ohne Heimat

Dabei weiß jeder vernünftige Mensch, dass nur Grenzkontrollen, das Aussetzen des Asylrechts und das Forcieren von Abschiebungen diesen Irrsinn stoppen könnten, bevor es zum finalen Kollaps kommt. In vielen Städten sind Deutsche bereits in der Minderheit. Eine Kulturnation verliert ihre Heimat und ihre Identität. Was stattdessen aus unserem Land wird, ähnelt immer mehr den Shitholes, aus denen die Zuwanderer geflohen sind. Der Spruch von Peter Scholl-Latour, "Wer halb Kalkutta aufnimmt, rettet nicht Kalkutta, sondern wird selbst zu Kalkutta”, ist brutale Realität geworden.

Dann ist da der Bereich Bildung. Angesichts der alarmierenden Krise fällt Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger nichts Besseres mehr ein, als zu einem "Bildungsgipfel” einzuladen - dem die meisten Länder aus Protest fernbleiben, denn geredet wurde genug, nur gehandelt wird seit Jahren nicht. Die fatalen Folgen einer katastrophalen Bildungspolitik werden immer offensichtlicher: Jedes fünfte Kind kann nach der vierten Klasse nicht ausreichend lesen, rechnen und schreiben. Und eine wachsende Zahl von Jugendlicher verlässt die Schule ohne Abschluss - obwohl das Anforderungsniveau immer weiter abgesenkt wurde. Es fehlen Zehntausende Lehrer, und durch die enorme Zuwanderung von Großfamilien vor allem aus bildungsfernen, meist islamischen Gesellschaften sind die Schulen mit der Integration vollkommen überfordert. Die Folge: Es wachsen Generationen ungebildeter, nicht in den Arbeitsmarkt integrierbarer zukünftiger Bürgergeldempfänger heran.

Gesundheit, Pflege, Rente: Ein Desaster

Dann der Bereich Gesundheitswesen: Bundesgesundheitsminister Lauterbach, der trotz bizarrer Lügen, Fehlentscheidungen und jetzt auch noch biographischer Ungereimtheiten im Amt bleiben darf, redet gerne und viel, aber sitzt die Probleme genauso aus wie seine Vorgänger. Die Defizite der Krankenkassen steigen immer weiter - nicht zuletzt wegen der wachsenden Zahl von Mitgliedern, die keine Beiträge zahlen. Immer mehr Krankenhäuser stehen vor der Insolvenz. Es fehlen zigtausende Ärzte, sowohl im ambulanten Bereich als auch den Kliniken. Zusätzlich warnen Apotheken vor Engpässen bei Medikamenten. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Menschen sterben, weil sie nicht mehr adäquat behandelt werden konnten.

Dann der Bereich Pflege, wo zum einen die Pflegeversicherung hohe Defizite aufweist und andererseits überall Personal fehlt. Die Zustände in vielen Pflegeheimen sind eine Schande für ein angeblich so reiches Land, so wie die Situation vieler Senioren insgesamt: Während die Altersversorhug in Zeiten grassierender Inflation für immer weniger Rentner ausreicht, einen Mindeststandard an Lebensqualität zu ermöglichen, wächst auch bei der Rentenversicherung das Defizit stetig. Es müssen jedes Jahr mehr Milliarden an Steuergeldern in die Rentenversicherung fließen, damit das System nicht kollabiert.

Ebenso explodieren die Sozialausgaben, die mittlerweile den größten Teil der öffentlichen Haushalte verschlingen. Auch die riesigen Pensionslasten, die aufgrund des immer größeren Beamtenapparats zu zahlen sein werden, sind ein weiterer milliardenschwerer Posten, dessen Finanzierung in kleinster Weise gesichert ist.

Prädikat "Nicht zukunftsfähig”

Dann das Thema Verkehrsinfrastruktur: Ein in der Regierung weitgehend isolierter Verkehrsminister hat keine Chance, selbst die dringendsten notwendigen Investitionen gegen den eigenen Koalitionspartner durchzusetzen. Die Autobahnen sind überlastet, Baustellen landauf-landab, an denen nur noch ausgebessert, kaum ausgebaut und modernisiert wird. Jeden Tag ist es für Pendler ein Vabanquespiel, ob sie einigermaßen pünktlich zur Arbeit kommen oder stundenlang in Staus stehen müssen. Die Deutsche Bahn ist hier keine Alternative, weil sie aufgrund ihres jahrelangen Sanierungsstaus in einem verheerenden Zustand ist und längere Fahrten mit mehrmaligem Umsteigen regelmäßig einer Odyssee gleichen. Die Zahl der maroden Brücken im Land geht in die Zehntausende, kommunale und Landesstraßen strotzen vor Schlaglöcher, Fußgängerzonen sind in die Jahre gekommen, den meisten Städten und Gemeinden fehlt das Geld für dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen.

Dann der Bereich Energie und Wirtschaft. Ein planloser Wirtschaftsminister Habeck ergötzt sich im Erfinden immer neuer Verbote und undurchdachter Zwangsregelungen, um das Klima zu retten, aber sieht dabei nicht, wie desolat die Zustände in diesem Land mittlerweile sind. Die meisten deutschen Innenstädte wirken verwahrlost, die Leerstände wachsen mittlerweile sogar in den Großstädten, Kleinstädte wirken immer öfter wie Geisterstädte, nennenswerten Einzelhandel findet man dort kaum noch. Der grüne Umbau der Gesellschaft macht Energie unbezahlbar und treibt die Industrie, das Rückgrat des Wohlstands Deutschlands, aus dem Land. Neue Arbeitsplätze deutscher Firmen entstehen vor allem im Ausland, während in Deutschland ein riesiger Stellenabbau droht - vor allem in den Schlüsselindustrien, Automobil, Maschinenbau und Chemie.

Führungsstärke Fehlanzeige

Die Bevölkerung in Deutschland ist in wenigen Jahren um mehrere Millionen Menschen gewachsen, doch die notwendige soziale und bauliche Infrastruktur steht dafür gar nicht zur Verfügung. Vor allem Wohnraum fehlt und das nicht mehr nur in den Ballungsräumen. Das von Wirtschaftsminister Habeck angekündigte Ziel, jedes Jahr 400.000 Wohnungen zu bauen, wird fulminant verfehlt; steigende Zinsen, immer abstrusere Bauvorschriften und die Preisexplosion bei den Baumaterialien werden im Gegenteil zu einem weitgehenden Erliegen des Wohnungsbaus führen.

Dann der Bereich Außenpolitik. Die Außenministerin Baerbock reist unermüdlich durch die Welt, bereits 69 Auslandsreisen hat sie auf der Uhr, die entgegen ihrem Wahlversprechen fast ausschließlich im Regierungsflieger stattfanden. Auf ihrem Instagram-Account kann man schöne Bilder bewundern, die eher an Abenteuerurlaube erinnern als an eine effektive Außenpolitik, die deutsche Interessen in der Welt vertritt. Im Verteilen von Steuergelder - meist ohne Gegenleistung - ist Baerbock jedenfalls sehr engagiert. Wie sagte sie so treffend: "...egal, was meine deutschen Wähler denken”.

Und was macht der Bundeskanzler Scholz? Positiv formuliert könnte man es so sehen, dass er vollkommen "unaufgeregt” regiert. Leider ist das in einer Zeit, in der es an allen Ecken brennt, nicht wirklich zielführend. Zumal er mit der Auswahl seiner Minister seiner eigenen Partei keine glückliche Hand hatte. Das Aussitzen immer drängender Probleme à la Merkel wird nicht mehr lange gut gehen. Führungsstärke wäre zwingend notwendig - aber die hat Scholz bisher gänzlich vermissen lassen.

Die Welt schüttelt den Kopf

Es gab seit Jahren viele warnende Stimmen von Experten in Wirtschaft Rechtswissenschaften und alternativen Medien, die all diese Missstände vorausgesehen und vor den katastrophalen Folgen gewarnt hatten. Diese Leute wurden nicht selten als rechtsextrem beschimpft, oft diskreditiert und gesellschaftlich geächtet. Wer am Anfang seiner Karriere stand, schwieg daher oft genug wider besseren Wissens. Bis heute kommen die Warnungen meist von Menschen, die am Ende ihrer beruflichen Laufbahn stehen und nichts mehr zu verlieren haben.

Deutschland befindet sich in einem ideologischen Wahn, man glaubt wieder einmal, es besser zu wissen als alle anderen. Die Welt schüttelt den Kopf über diesen Irrsinn, aber die selbsternannte politische Elite in Deutschland macht unbeirrt weiter. Nur lassen sich die negativen Entwicklungen, die von der vorherigen Kanzlerin Angela Merkel eingeleitet wurden, immer schwieriger vertuschen. Trotz Rekordeinnahmen der öffentlichen Haushalte wird seit Jahren das von den Steuerzahlern hart erwirtschaftete Geld nicht mehr im Inland investiert, sondern zu einem großen Teil in alle Welt verschleudert. Und weil das wohl nicht reichte, lud man auch noch die Bedürftigen aus aller Herren Länder ein, ins Ddeutsche Sozialsystem einzuwandern.

Dem Patrioten blutet das Herz

Die neue Ampel-Regierung fungiert diesbezüglich dann noch als Brandbeschleuniger. Die Mär vom "reichen Land” wird zwar wie ein Mantra von den Regierenden immer wieder verkündet, dabei ist dieses Land alles andere als zukunftsorientiert und leistungsfähig - und reich ist es schon lange nicht mehr. In bester spätrömischer Dekadenz schauen wir zu, wie uns andere Länder überholen, aufstrebende Nationen, die nicht selten dank deutscher Entwicklungshilfen und deutschem Know-How ökonomisch und gesellschaftlich an uns vorbeiziehen. 200.000 hochqualifizierte Deutsche verlassen jedes Jahr das Land, weil sie in solchen Ländern bessere Perspektiven sehen als in einer Heimat, in der Leistungsbereitschaft nicht mehr gefördert, sondern mit immer höherer Steuerlast bei sinkendem Lebensstandard bestraft wird.

Als deutscher Patriot blutet einem das Herz: Man will dagegen ankämpfen, dass dieses Land im Chaos versinkt, aber aufgrund des Fehlens einer starken Opposition verliert man die Hoffnung, dass eine Kurskorrektur möglich sein kann. Die größte Oppositionspartei, die CDU, steht noch immer unter dem Einfluss der Merkelianer, Friedrich Merz hat sich als schwacher Parteivorsitzender erwiesen, der die Zeichen der Zeit nicht erkannt hat, und wenn ihm doch einmal die Wahrheit herausrutscht, rudert er beim leisesten Gegenwind wieder zurück. Es ist fatal, dass weder in der Regierung noch in der Opposition fähige Personen an den entscheidenden Positionen sitzen, die sich dem Land verpflichtet fühlen und keinen ideologischen oder externen Interessen dienen. Eine solche fatale Konstellation hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben.

Schwächung der Demokratie

Und so erinnert das Land immer mehr an die Endzeit der Weimarer Republik. In welche Katastrophe Deutschland damals gesteuert ist, weil extreme Kräfte von links und rechts die Demokratie zerstören wollten (was den Faschisten dann letztendlich gelang), müsste eigentlich gerade uns eine Warnung sein, die wir immer so viel auf unsere Vergangenheit geben. Geschichte wiederholt sich nicht - aber sie reimt sich. Die immer kriminelleren Machenschaften der verharmlosend als "Aktivisten” bezeichneten Terroristen der "Letzten Generation”; der Hass der Linken auf das einstige Erfolgsmodell Deutschland; der wachsende Einfluss von Islamisten auf die Politik; die Entfremdung wachsender Teile der Bevölkerung von der Gesellschaft: All dies sind bedenkliche Gefahren für den demokratischen Rechtsstaat. Und zunehmend tragen auch die Übergriffe der Politik auf die Privatsphäre der Bevölkerung - zuerst während der "Pandemie” und jetzt zur angeblichen Rettung des Klimas - zur Schwächung der Demokratie bei.

Es müssen sich nun endlich diejenigen aus der Deckung wagen, die wissen, was zu tun ist und wie man ein Land wie Deutschland reformieren muss, um die Katastrophe noch zu stoppen. Es bleibt uns nur die Hoffnung, dass es dazu nicht schon zu spät ist.



Mittwoch, 15. März 2023

Es ist ein Prozess…

von Rocco Burggraf...

Acht Wochen hat es gedauert, bis ich vorgestern nun im Beisein meiner staunenden Eltern in einem fulminanten, vier Stunden währenden Schlussakt zwei 49-Euro-Tickets für den deutschlandweiten öffentlich-rechtlichen Personennahverkehr geordert hatte. Online, das Ganze. Dem vorausgegangen waren Anschaffung und Einrichten eines seniorengerechten Notebooks samt Drucker, Fertigung maßgeschneiderter Handlungsanweisungen auf DIN A4 (Schriftgröße 14), Einrichten von Accounts, Mailadressen, Bankvollmachten, Online-Zugängen, einfachen, Super- und Wiederherstellungspins, Seal-Nummern, beantworteten Verifizierungsalgorithmen, Herunterladen von TAN-Generatoren, eingerichteten Lastschriftverfahren, Kündigungen bestehender Abonnements, Durchforsten von Postbank-Foren mit leidgeprüften Kundenselbsthilfegruppen, Beantworten von Bestätigungsmails sämtlicher Beteiligter und diverser Zugangsdaten mit den vorgeschriebenen Sonderzeichen, Geburtstagen, Handynummern und der schwierigen Entscheidung zwischen allgemeinen oder doch personalisierten Werbebotschaften.


Das angekündigte Handyticket kann derzeit noch nicht beantragt werden. Nun werden also Chipkarten erwartet. Und eine monatliche Ersparnis von 50 Euro; allerdings um en Preis (m)einer nun vermutlich deutlich verkürzten Lebenserwartung. Das Ansinnen, meinen Erzeugern die Vorzüge der Digitalisierung nahezubringen, muss ich wohl als gescheitert betrachten. Kommt vor. Ich hoffe, die E-Postkutsche kommt mit den Beförderungsgutscheinen wenigstens den Berg hoch. Warm genug dafür ist es ja. Den biometrischen Lichtbildausweis dürfen sie halt dann nicht vergessen! Schließlich gilt es zu verhindern, dass sich eine polizeiliche Sondereinheit auf der Wache mit der Wiederherstellung der öffentlichen Beförderungsordnung befassen muss.

Alltagsbeherrschende Projekte

Bereits vor drei Monaten hatte ich mit dem "Projekt Führerscheintausch” begonnen, dass nun wahrscheinlich im April abgeschlossen sein wird. Solche Projekte beherrschen jetzt meinen Alltag. Täglich informiere ich unzählige Behörden über mein Tun und Lassen, und darüber, was sie von mir, meinen Angehörigen und meinen Auftraggebern an finanziellen Zuwendungen zu erwarten haben. Zwischendurch betreibe ich noch ordinär Familiäres, schreibe mir den Frust über den Absturz meines mir nach langer Wartezeit zugesprochenen Heimatlandes von der Seele und versuche meinem Beruf nachzugehen. Ich gehöre dabei keineswegs zu den Langsamen. Ganz im Gegenteil. Ich weiß nach jahrelanger Beschäftigung mit der Materie, was zu tun ist. Wo man anruft. An welchen Strippen man ziehen muss. Mit wem man gut zusammenarbeitetet und mit wem besser nicht. Von der Beauftragung eines größeren Bauprojektes bei mir bis zur Schlüsselübergabe an die sogenannten „Bauherren“ (eine noch weitgehend unentdeckte Begriffsaltlast) veranschlage ich derzeit drei Jahre. Nicht wenige listige Kollegen offerieren bei der Auftragsvergabe nur zwei - und erklären dann den entgeisterten Auftraggebern hinterher, warum es vier oder fünf gedauert hat.

Den wenigsten dürfte es entgangen sein, dass das Unterfangen, in Deutschland ein Haus zu bauen, inzwischen zu einem ähnlichen technischen, logistischen und vor allem bürokratischen Affenzirkus wie die oben beschriebenen Digitalisierungsbestrebungen geworden ist. Nur eben proportional größer. Eine der unzähligen, von mir gern angeführten Grotesken ist, dass luftdichte Gebäudehüllen gefordert werden, nur um anschließend mit einem ausgetüftelten Lüftungskonzept und teuren Spezialbauteilen dafür zu sorgen, dass man drinnen doch noch Luft kriegt und die Ecken hinterm Schrank nicht schwarz werden. Deutsche Wände und Decken sind doppelt so dick wie im europäischen Durchschnitt und mindestens dreimal so teuer - und schon werden neue Ummantelungen vom vor Ideen sprühenden Kinderbuchautoren gefordert. Neue Heizungen sowieso. Was im Großen so prima funktioniert, kann ja im kleinen Häuschen des gemeinen Werktätigen nicht falsch sein! Man verbietet also schon mal Heizungssysteme und hofft darauf, dass irgendwer schon neue herstellt und einbaut.

Irrationales Wünschdirwas

Ein Muster vielleicht? Nun ja. Erst würgt man den Wohnungsbau mit irrsinnigen Vorschriften und Teuerungen ab, dann lädt man Millionen neue Bewohner zum Kommen ein. Erst verkündet man in aller Welt, wir hätten Platz - und dann stapelt man Container, schmeißt Mieter aus ihren angestammten Behausungen und schlägt leninistische Enteignungen vor. Erst verbietet und demontiert man modernste Kraftwerke, und dann hofft man auf Speicher, Wetter und Himmel. Zuerst beschließt man das Verbot von Millionen Fahrzeugen und hofft dann inständig auf die plötzliche Entstehung einer funktionierenden Ladeinfrastruktur und einen flächendeckend funktionierenden öffentlichen Verkehr. Erst verbietet man Opposition und Kritik, wo immer es geht - und hofft dann darauf, dass die Demokratie auch ohne Widerrede klarkommt. Die Welt als utopistisches, von jeglicher Rationalität befreites Wünschdirwas.

Aber zurück zum Bauen. Da will man den normativen Dschungel jetzt mit einem Verzweiflungsakt durchschlagen. Die Machete für den regulatorischen Wildwuchs heißt „Gebäudetyp E“ und bedeutet nichts anderes als eine umfassende Befreiung vom inzwischen völlig irrsinnigen Vorschriftenballast. Früher gründete man im Fall des Nicht-mehr-weiter-Wissens einen Arbeitskreis. Jetzt heißt das dynamisch und bedeutungsschwanger „Taskforce“. Eine solche „Taskforce Gebäudetyp E“ kümmert sich derzeit darum, die gemeinte Genehmigungsrevolution in eine kleidsame, dem deutschen Behördenwesen angepasste Vorschrift zurückzuverwandeln. Deutscher geht’s einfach nicht. Zur Gesichtswahrung wird nicht etwa die absurde Baugesetzgebung endlich ans reale Leben angepasst - sondern man erfindet eine Vorschrift zur Befreiung von Vorschriften.

Überfordertes bräsiges Technokratiemonster

Ein Schema auch das: Aussetzung von Strafen... Duldung von Nichtaufenthaltsberechtigten… Einschränkung von Grundrechten und EU-Verträgen. Unzählige Potemkinsche Kulissen, mit denen überall das krasse Versagen des Systems überdeckt werden soll. Die Deutschen haben sich zwar den im Verhältnis zur Bevölkerung mit weltgrößten und teuersten Verwaltungsapparat gegönnt; der kann aber keine einzige der ihm gestellten Aufgaben noch halbwegs befriedigend bearbeiten, geschweige denn aufkommende Krisen bewältigen. Mit jeder neuen Herausforderung zeigt sich das bräsige Technokratiemonster verlässlich überfordert und muss durch neue, aus dem Boden gestampfte Sondereinheiten ersetzt werden. Denen freilich regelmäßig auch nichts weiter einfällt, als dem Steuerzahler noch tiefer in die Taschen zu greifen. Notfalls an bestehenden Gesetzen vorbei.

Anleihekaufprogramme. Rettungsfonds. Sondervermögen. Transferleistungen. So heißen die Werkzeuge, mit denen Hochstapler eine funktionierende Marktwirtschaft herbeisimulieren. Das wiederholt sich bei immer neuen Bankenzusammenbrüchen, die mit Rettungsfonds aus Steuergeldern beantwortet werden. Das ist so im "Pandemie”-Fall, wenn plötzlich nicht legitimierte Expertenräte, Medien und Ministerpräsidentenkonferenzen die Geschicke des Landes bestimmen und mit Nothilfeprogrammen den Zusammenbruch der Wirtschaft verhindern müssen. Das ist so im Kriegsfall, bei dem plötzlich bemerkt wird, dass wir eine Parlamentsarmee mit lauter Holzsoldaten in den Kasernen sitzen haben, die weder über Gerät, Munition noch Kompetenzen verfügt und für die nun abermals Sonderpakete im dreistelligen Milliardenbereich geschnürt werden müssen. Die Zahlenden sind immer dieselben.

Das Ende in Scherben

Die vielen Auguren aus Ökonomie, Rechtsstaat, Militär trauen sich regelmäßig erst am Ende ihrer Karrieren, auf das Kartenhaus hinzuweisen, auf das ein Schneeballsystem zurollt. Hier ist von oben bis unten jeder sich selbst der Nächste, und die Sintflut ist vermutlich… dann eben da. Die ablegenden Archen kann man derzeit kaum noch zählen.

Mit den vorhandenen Strukturen, Kontrollmechanismen und innerhalb geltender Gesetze - darunter dem Grundlegendsten von allen - geht offensichtlich nichts mehr. Deutlicher als mit den permanenten halsbrecherischen Rettungsaktionen zu Lasten der Bürger kann sich ein politisches System gar nicht mehr als dysfunktional delegitimieren. Dass das auch fürderhin so weitergehen wird, bis am Ende alles in Scherben fällt, kann man nicht zuletzt am Bildungssystem erkennen, bei dem wir sukzessive im internationalen Vergleich abschmieren und seit nunmehr 30 Jahren von "Reformen” schwafeln. Die gelernte Elternbeirätin Saskia Esken hat daher jetzt eine revolutionäre Idee: Sie fordert im Rahmen des Bildungsgipfels ein (Überraschung!) „100 Milliarden schweres Sondervermögen“. Es ist übrigens der einzige Vorschlag, von dem in Bezug auf Bildung etwas zu lesen ist. „Es ist ein Prozess!“ betont dazu die Bildungsministerin Stark-Watzinger. Wer mag da jetzt noch widersprechen?



Dienstag, 14. März 2023

Grüne raus aus dem Landtag? Die Befangenheit des Verfassungsgerichtshof NRW...

von Jörg Gastmann...

Unter anderem dank der Unterstützung durch Leser von Ansage! konnte eine Klage beim nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshof gegen den Landtag NRW finanziert werden. Dabei ging es um die verfassungswidrigen Landeslisten und ungültigen Zweitstimmen für die Grünen. Ansage! berichtete unter anderem hier im Detail über den Fall. Kurzfassung: Die Landeslisten der Partei “Bündnis 90 / Die Grünen” diskriminieren entgegen Artikel 3 Grundgesetz die Kandidaten nach Geschlecht. Frauen stehen grundsätzlich immer auf Platz 1, es sind 100 Prozent weibliche Kandidaten möglich, Männer sind hingegen auf maximal 50 Prozent begrenzt. Transfrauen konkurrieren nicht mit Frauen, sondern mit Männern um Listenplätze.


Dirk Westerheide, Landesvorsitzender der Partei „neo – Wohlstand für Alle“, die an der NRW-Landtagswahl teilnahm, legte daher eine Wahlprüfungsbeschwerde ein. Bei einem Erfolg würden die Grünen alle Zweitstimmenmandate verlieren; Folge: die NRW-Landesregierung aus CDU und Grünen hätte keine Mehrheit mehr. Wie erwartet bügelten die im Landtag vertretenen Parteien – mit Ausnahme der AfD – die Wahlprüfungsbeschwerde ab. Der nächste Schritt war also eine Klage gegen diese Ablehnung beim Verfassungsgerichtshof NRW in Münster. Auch hier gilt: Hat die Klage Erfolg, platzt die Landesregierung. Vor diesem Hintergrund ist entscheidend, ob die Richter am Verfassungsgerichtshof NRW befangen sind. Schauen wir uns den Partei-Hintergrund der Richter nachfolgend einmal an.

CDU-, FDP- und Grünen-Richter urteilen über CDU-Grüne Regierung

Frau Professor Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb wurde 2021 von der Laschet-CDU-Regierung zur Präsidentin gewählt beziehungsweise ernannt. Professor Dr. Andreas Heusch war 2021 laut Wikipedia „als bevorzugter Kandidat der Landesregierung für das Amt des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs gehandelt“ worden. Er wurde schließlich Vizepräsident. Dr. Bernd Grzeszick wurde 2021 ebenfalls von der Laschet-CDU-Regierung zum Landesverfassungsrichter gewählt / ernannt. Dr. Dirk Gilberg arbeitete von 2007 bis 2010 für die Rüttgers-CDU-Regierung. Dr. Matthias Röhl saß für die FDP – den Grünen-Ampel-Koalitionspartner der Bundes-FDP – im Düsseldorfer Stadtrat.

Professor Dr. Joachim Wieland wurde bereits 2006 von der Rüttgers-CDU-Regierung zum Landesverfassungsrichter ernannt. Bei Wikipedia ist über ihn nachzulesen: “Wegen des Vorwurfs der Befangenheit durfte Wieland diejenigen Verfahren, welche die AfD wegen fehlender parlamentarischer Auskünfte gegen das Land NRW führt, nicht entscheiden.“ Und Dr. Claudio Nedden-Boeger ist Mitglied bei den Grünen. Zusammengefasst: Mehr Befangenheit eines Gerichts ist kaum möglich.

Einstieg von Professor Schachschneider

Mit Unterstützung von Ansage!-Lesern gelang es, Verfassungsrechts-Koryphae Professor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider zu gewinnen, der eine „Beschwerde gegen die Zurückweisung des Wahleinspruchs“ einreichte (siehe im Wortlaut hier). Ein Sieg war von vorherein unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen, sofern die Richter über ihre Partei-Schatten springen. Im wahrscheinlichsten Fall würden der Landtag NRW und der Verfassungsgerichtshof NRW zeigen, dass auch sie außerhalb des Grundgesetzes stehen und dessen Anwendung verweigern. Die öffentliche Debatte darüber kann den Grünen, ihren Koalitionspartnern und dem politischen Establishment enorm schaden, sofern diese Ansage!-Artikelreihe größere Verbreitung findet.

In seiner ersten Antwort lehnte der Landeswahlausschuss – gegen die Stimmen der AfD – die Wahlprüfungsbeschwerde mit der bemerkenswerten Begründung ab, Parteien seien in ihren Satzungen nicht an das Grundgesetz gebunden (!). Seit dies von Professor Schachtschneider widerlegt wurde und der Landeswahlausschuss sowie der Landtagspräsident argumentativ nichts entgegenzusetzen hatten, konzentriert sich der Landeswahlausschuss nunmehr auf formaljuristische Spitzfindigkeiten, um einen demokratisch besetzten Landtag zu verhindern.

Schlagabtausch: Argumente vs. Formaljuristerei

Einziger Aufhänger ist dabei Paragraph 3 des Wahlprüfungsgesetzes NRW, der einschränkt: „Einspruchs- und antragsberechtigt ist jeder Wahlberechtigte, jede in einem Wahlkreis mit einem Wahlvorschlag aufgetretene Partei, der Präsident des Landtags sowie der Landeswahlleiter. Der einzelne Wahlberechtigte bedarf hierzu der vorherigen schriftlichen Zustimmung von mindestens 50 weiteren Wahlberechtigten.“ Das heißt: Für Wahlberechtigte schufen die Regierungsparteien in NRW ohne sachlichen Grund die Hürde einer Unterschriftensammlung. Eine solche Hürde gibt es in anderen Bundesländern nicht, und im nachfolgenden Schriftsatz demontierte Professor Schachtschneider diese verfassungswidrige Hürde mit den Worten: “Jeder Bürger hat ein Recht auf Demokratie. Dieses Recht ist als Grundrecht jedes Bürgers, gestützt auf Art. 38 Abs. 1 GG, in ständiger Rechtsprechung vom Bundesverfassungsgericht praktiziert (seit BVerfGE 89, 155 (171 ff.). Das ist ein wegen Art. 20 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG nicht einschränkbares Grundrecht. Dieses Grundrecht kann nicht etwa wegen Art. 33 Abs. 4 Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen eingeschränkt werden, der es dem Gesetzgeber überträgt, ‘das Nähere’ (s.: der Wahlprüfung) durch Gesetz zu regeln.”

Weiter schreibt Professor Schachtschneider: „50 Unterstützer eines Wahleinspruchs zu finden, ist für die meisten Bürger unmöglich. Kaum einer kennt überhaupt so viele andere Wahlbürger. Wer als Einzelner gegen eine Wahl in Nordrhein-Westfalen Einspruch erhebt, müßte tausende von Bürgern um eine solche Unterstützung bitten, um 50 Unterstützer zu finden. Das ist unzumutbar.“ Wer glaubt, es sei einfach, 50 Bürger zur Unterstützung eines Rechtsstreits gegen eine Landesregierung zu finden, kann das ja mal selbst versuchen. Fast niemand möchte in Rechtsstreitigkeiten verwickelt werden – und schon gar nicht gegen eine Regierung, die Polizei, Staatanwaltschaften, Finanzamt, Gewerbeaufsicht und alle sonstigen Behörden unter sich hat, die politische Gegner in Schwierigkeiten bringen können (siehe unter anderem Kontosperrungen und die allgegenwärtige Cancel Culture gegen Oppositionelle).

Blamage für Landtagspräsident André Kuper (CDU)

Bemerkenswert und unzweifelhaft verfassungswidrig ist auch die Einschränkung, dass Parteien nur dann einspruchsberechtigt sind, wenn sie „in einem Wahlkreis mit einem Wahlvorschlag aufgetreten“ sind, will sagen: wenn sie mit Erststimmen -Kandidaten angetreten sind. Für Erststimmen-Mandate genügen nicht 5 Prozente wie bei Zweitstimmen-Mandaten; nur wer die meisten Stimmen eines Wahlkreise erhalten hat, kann diese Mandate gewinnen, was in der Regel 25 bis 35 Prozent der Stimmen erfordert. Da seit Gründung der Bundesrepublik noch nie ein Kandidat einer Kleinpartei ein Direktmandat gewonnen hat, sind Erststimmen-Kandidaturen für Kleinparteien eine reine Zeit- und Geldverschwendung. Die großen Parteien treten hingegen immer auch mit Erststimmen-Kandidaten an. Offensichtlich diskriminiert also Paragraph 3 des Wahlprüfungsgesetzes NRW kleine Parteien, während es große Parteien privilegiert. Bei der Frage, ob Dirk Westerheide seine Wahlprüfungsbeschwerde als Vertreter der Partei „neo – Wohlstand für Alle“ oder als Wahlberechtigter einlegte, entschied sich Professor Schachtschneider für die “sowohl-als-auch“-Argumentation.

Wer Interesse an juristischen Kabinettstücken hat, wird Freude an Professor Schachtschneiders Schachzug haben, Landtagspräsident André Kuper (CDU) bei seinen Pflichten festzunageln. Dazu verwendete er Paragraph 2 des Wahlprüfungsgesetz NRW, der besagt: “Werden dem Präsidenten des Landtags nach Ablauf dieser Frist in amtlicher Eigenschaft Umstände bekannt, die einen Wahlmangel begründen könnten, kann er innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden dieser Umstände Einspruch einlegen.“

Staat darf Bürger nicht “ins Messer laufen” lassen

Das Wort „kann“ heißt hier nicht, dass es sich Landtagspräsident Kuper aussuchen kann, ob er für einen demokratischen und verfassungsmäßigen Landtag sorgt. Sondern „kann“ bedeutet, dass ihm dieses Gesetz die rechtliche Grundlage zum Handeln gibt. Professor Schachtschneider nimmt dem Landtagspräsidenten den Interpretationsspielraum, indem er schreibt: „Das ‘kann’ in der Vorschrift gibt dem Präsidenten kein Ermessen, allenfalls einen Beurteilungsspielraum, allerdings nur einen kleinen. Dogmatisch teilt hier das Wort ‘kann’ eine Befugnis zu. Die Klärung der Rechtmäßigkeit der Wahl ist seine Amtspflicht.”

Und schließlich beruft sich Professor Schachtschneider auf Paragraph 25 Verwaltungsverfahrensgesetz: Dieser schreibt Behörden vor, Bürgern bei möglichen Formfehlern rechtzeitig und klar Hilfestellung bei der Beseitigung derselben zu leisten. Professor Schachtschneider hierzu: „Auch wegen der Missachtung dieser Vorschrift kann sich der Landtag nicht auf den Mangel an Klarheit des Einspruchsschreibens berufen. Auf die Richtigkeit und Klarheit wirken auch die Gerichte hin, wenn Klageanträge oder sonstige Anträge gestellt werden. Diese Hilfestellung ist ein allgemeines Gebot fairen Umgangs der Amtswalter mit den Bürgern. Es ist dem Staat nicht gestattet, die Bürger gewissermaßen ‚ins Messer laufen‘ zu lassen, weil deren Einsatz für das Recht nicht die richtigen Verfahrensschritte gegangen ist. Sie dürfen Rechtsklärungsinitiativen nicht abzuwehren, die ihnen etwa aus parteilichen Interessen nicht nützlich sind.”

Nachfolgend dokumentiert Ansage! den Schriftsatz im Wortlaut (gekürzt um die Einleitung):

Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider
Ordinarius a. D. des Öffentlichen Rechts
der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen
Königsallee 51 – 53
48143 Münster
VerfGH 78/22

Wahlprüfungsbeschwerde

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

ich danke für Ihr Schreiben in Sachen Wahlprüfungsbeschwerde 78/22.
Erlauben Sie mir, die folgenden Überlegungen zur Zulässigkeit der Beschwerde vorzutragen.

Ich nehme jetzt erst Stellung zu Ihrem Schreiben vom 15. November 2022, weil ich auf eine substantielle Erwiderung des Landtages des Landes Nordrhein-Westfalen auf die Beschwerdebegründung gewartet habe. Ich bitte um Verständnis.

Zur Sache:

1. (…) Es gibt weitere gewichtige Gesichtspunkte für die Zulässigkeit der Beschwerde:
Der Präsident des Landtags hätte den oder die Einspruchsführer auf die Unklarheit, wer der Einspruchsführer ist, Dirk Westerheide oder die Partei „neo. Wohlstand für alle“ oder alle drei Beschwerdeführer, hinweisen müssen, um diesen Gelegenheit zu geben. die Unklarheit zu beheben. Es war für eine solche Klarstellung noch viel Zeit, weil der Einspruch vom 20. Mai 2022, zwei Monate lang nach der Wahl erhoben werden kann. Die Wahl hat am 15. Mai 2022 staatgefunden.

Der Landtag kann sich darum nicht darauf berufen, daß das Einspruchsschreiben keine Klarheit über den oder die Einspruchsführer geschaffen hat. Das ist ein venire contra factum proprium. Der Landtag hat es nach diesem gefestigten Prinzip verwirkt, den Einspruch zurückzuweisen. Folglich kann auch das Verfassungsgericht aus der Unklarheit nicht die Unzulässigkeit der Beschwerde folgern, keinesfalls die des Beschwerdeführers Dirk Westerheide.

Dagegen steht auch der verwaltungsrechtliche Grundsatz des § 25 Abs. 1 S. 1 VerwVerfGes. Nach dessen Absatz 1 „soll die Behörde die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung (!) von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehendlich oder aus Unkenntnis unterblieben, unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind.“ Der Tatbestand dieser Vorschrift des Bundesgesetzes ist erfüllt. Der Landtag handelt im Einspruchsverfahren nicht als Gesetzgeber, sondern als vollziehende Gewalt. Auch wegen der Mißachtung dieser Vorschrift kann sich der Landtag nicht auf den Mangel an Klarheit des Einspruchsschreibens berufen.

Auf die Richtigkeit und Klarheit wirken auch die Gerichte hin, wenn Klageanträge oder sonstige Anträge gestellt werden. Diese Hilfestellung ist ein allgemeines Gebot fairen Umgangs der Amtswalter mit den Bürgern. Es ist dem Staat nicht gestattest, die Bürger gewissermaßen ‚ins Messer laufen‘ zu lassen, weil deren Einsatz für das Recht nicht die richtigen Verfahrensschritte gegangen ist. Sie dürfen Rechtsklärungsinitiativen nicht abzuwehren, die ihnen etwa aus parteilichen Interessen nicht nützlich sind. Dieser Rechtsgrundsatz kommt auch in der Pflicht zur Rechtsmittelbelehrung von Verwaltungsakten (§ 58 VwGO) zur Geltung. Die vornehmlichste Aufgabe des Staates ist es, das Recht zu verwirklichen. Vielfach agiert er jedoch immer noch als Obrigkeit über die Untertanen, nicht als Diener der Bürger. Mandatsträger verteidigen ihre Mandate wie ihr Eigentum. Sie sind aber Vertreter des Volkes.

2. Die Wahlprüfung ist ein objektivrechtliches Verfahren. Es geht darum, die Legalität des Parlaments zu sichern. Ohne diese Legalität, die nur durch ein verfassungsgemäßes Verfahren erreicht werden kann, sind alle Akte der Parlaments, insbesondere die Gesetze, illegal, wenn auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts um der Rechtssicherheit willen nicht nichtig (i. d. S. BVerfGE 121, 266, 311 ff., Rnrn.134 ff.).Wenn die Verfassungswidrigkeit nicht festgestellt wird, heilt das die Verstöße gegen das Wahlrecht nicht. Es wird gegebenenfalls der Rechtsschutz, der Sache nach für das ganze Volk, versagt, der freilich verfahrensrechtliche Voraussetzungen hat. Der Rechtsstaat, der um der Freiheit willen der Verwirklichung des demokratischen Prinzips bedarf, muß in jeder Weise darauf bedacht sein, die Verfassungsmäßigkeit seines wichtigsten Organs, des Parlaments, zu gewährleisten. Sonst geht das essentielle Vertrauen der Bürger in ihren Staat verloren. Demgemäß muß ein Verfahrensfehler eines Wahleinspruchs übergangen werden, wenn der Wahleinspruch den Verstoß oder den möglichen Verstoß der Wahl gegen das Wahl- und Verfassungsrecht dem Präsidenten des Landtags zur Kenntnis gebracht hat. Die Einspruchsführer nehmen eine bürgerliche Pflicht wahr, das Recht, zumal das Recht einer für ihr Land demokratisch essentiellen Wahl, im Interesse des Volkes insgesamt zu verwirklichen. Allemal hätte der Präsident des Landtages auf die formalen Mängel des Einspruchs hinweisen müssen, um die Legalisierung der Wahlen, gegen die rechtliche Bedenken entstanden sind, sicherzustellen.

„Werden dem Präsidenten des Landtags nach Ablauf dieser Frist in amtlicher Eigenschaft Umstände bekannt, die einen Wahlmangel begründen könnten, kann er innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden dieser Umstände Einspruch einlegen“. Diese Regelung des § 2 Abs. 1 S. 2 des Wahlprüfungsgesetzes Nordrhein-Westfalen ist zu verallgemeinern. Es geht um die Legalität vor allem der Gesetze. Das „kann“ in der Vorschrift gibt dem Präsidenten kein Ermessen, allenfalls einen Beurteilungsspielraum, allerdings nur einen kleinen. Dogmatisch teilt hier das Wort „kann“ eine Befugnis zu. Die Klärung der Rechtmäßigkeit der Wahl ist seine Amtspflicht.

Zudem steht eine Rücknahme der Beschwerde wegen des objektivrechtlichen Gegenstandes des Wahlprüfungsverfahrens einer Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht entgegen, weil die Rechtmäßigkeit der Wahl wegen deren demokratischen Essentialität von größtem öffentlichem Interesse ist (S. Magiera, in: M. Sachs, Grundgesetz. Kommentar, 8. Aufl. 2018, Art. 41, Rn. 13). Der Landtag ist durchgehend fehlerhaft besetzt, weil die Kandidaten der Partei Die GRÜNEN/Bündnis 90 wegen des Paritätsgrundsatzes dieser Partei nicht den Wahlgrundsätzen gemäß aufgestellt worden sind. Das betrifft alle Mandate, besonders aber die der Partei Die GRÜNEN/Bündnis 90. Eine rechtmäßige Kandidatenliste der GRÜNEN/Bündnis 90 hätte die Wahl erheblich beeinflußt, wenn etwa anstelle einer Frau, wie im Frauenstatut dieser Partei vorgesehen, ein Mann den ersten Platz der Wahlliste eingenom-men hätte und damit der Praxis der Parteien nach der Kandidat der GRÜNEN/Bündnis 90 für das Amt des Ministerpräsidenten gewesen wäre.

3. Nach § 2 Abs. 2 Wahlprüfungsgesetz des Bundes „kann den Einspruch jeder Wahlberechtigte, jede Gruppe von Wahlberechtigten und in amtlicher Eigenschaft jeder Landeswahlleiter, der Bundeswahlleiter und der Präsident des Bundestages einlegen“.
Diese Regelung müssen gemäß Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG auch die Landesverfassungen treffen; denn sie ist notwendig, um die Verwirklichung der Wahlgrundsätze sicherzustellen, in diesem Verfahren der der Gleichheit der Wahl. Zu deren Bedeutung BVerfGE etwa 121, 266, Rn. 91: „Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl trägt der vom Demokratieprinzip vorausgesetzten Gleichberechtigung der Staatsbürger Rechnung (vgl. BVerfGE 41, 399 [413]; 51, 222 [234]; 85, 148 [157 f.]; 99, 1 [13]). Die Gleichbehandlung aller Staatsbürger bei der Ausübung des Wahlrechts ist eine der wesentlichen Grundlagen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, wie sie das Grundgesetz verfasst (vgl. BVerfGE 6, 84 [91]; 11, 351 [360]). Der Grundsatz der Gleichheit der Wahl gebietet, dass alle Staatsbürger das aktive und passive Wahlrecht möglichst in formal gleicher Weise ausüben können. Er ist im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit zu verstehen (vgl. BVerfGE 51, 222 [234]; 78, 350 [357 f.]; 82, 322 [337]; 85, 264 [315]; 95, 408 [417]).“

Jeder Bürger hat ein Recht auf Demokratie (grundlegend K. A. Schachtschneider, Der Anspruch auf Demokratie – Überlegungen zum Demokratierechtsschutz des Bürgers, JZ 1970, S. 401 ff.). Dieses Recht ist als Grundrecht jedes Bürgers, gestützt auf Art. 38 Abs. 1 GG, in ständiger Rechtsprechung vom Bundesverfassungsgericht praktiziert (seit BVerfGE 89, 155 (171 ff.). Das ist ein wegen Art. 20 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG nicht einschränkbares Grundrecht. Dieses Grundrecht kann nicht etwa wegen Art. 33 Abs. 4 Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen eingeschränkt werden, der es dem Gesetzgeber überträgt, „das Nähere (s.: der Wahlprüfung) durch Gesetz zu regeln. Die näheren Regeln erlauben keine Einschränkung des Grundrechts, sondern lediglich Bestimmungen über die Durchführung des Wahlprüfungsverfahrens. Sonst würde, wie oben zitiert, die feiheitliche demokratische Grundordnung verletzt. Wegen dieses Rechts des Bürgers auf Demokratie dürfen die Einspruchsrechte des Bürgers gegen Wahlen, die das Wahlrecht verletzen, nicht durch irgendwelche Hürden geschmälert werden, wie diese § 3 Abs. 1 S. 2 Wahlprüfungsgesetz Nordrhein-Westfalen errichtet hat. Das Bundeswahlrecht zeigt das in dem zitierten § 2 Abs. 2 Wahlprüfungsgesetz, das keine derartigen Hürden eines Wahleinspruchs kennt. Das Bürgerrecht auf demokratische Wahlen, wie sie die Wahlgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 S. GG und ebenso Art. 31 Abs. 1 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen regeln, ist ein Grundrecht und darf nicht durch schwer überwindbare Hindernisse geschmälert werden.

50 Unterstützer eines Wahleinspruchs zu finden, ist für die meisten Bürger unmöglich. Kaum einer kennt überhaupt so viele andere Wahlbürger. Wer als Einzelner gegen eine Wahl in Nordrhein-Westfalen Einspruch erhebt, müßte tausende von Bürgern um eine solche Unterstützung bitten, um 50 Unterstützer zu finden. Das ist unzumutbar. Diese Bestimmung in § 3 Abs. 1 Nordrhein-Westfalen ist offensichtlich verfassungswidrig und damit nichtig. Es ist für eine kleine Partei auch sinnlos, einen Wahlkreiskandidaten aufzustellen, weil eine solche Partei keinerlei Chance hat, ein Direktmandat zu erlangen. Eine Partei muß im Übrigen bei ihrer Entscheidung, einen Direktkandidaten aufzustellen, nicht in Rechnung stellen, daß sie die Wahl wegen irgendwelcher Verletzung des Wahlrechts wird anfechten müssen. Nach Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG muß
„die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen“.
Nach Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG „muß das Volk in den Ländern, Kreisen und Gemeinden Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist“.

Eine verfassungsmäßige Ordnung, die die Rechtmäßigkeit der Wahlen nicht sicherstellt und den Bürgern nicht das Recht gibt, auf die Rechtmäßigkeit der Wahlen hinzuwirken, genügt nicht den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes, insbesondere nicht dem demokratischen Grundsatz, aber keinesfalls dem des Rechtsstaates. Zu diesen Grundsätzen gehört das Recht jeden Bürgers, auf die Rechtmäßigkeit der Wahl durch Einspruch beim Parlament und gegen die Zurückweisung des Wahleinspruchs durch den Landtag durch Beschwerde bei dem Verfassungsgericht oder einem Wahlprüfungsgericht hinzuwirken. Das Volk hat in Nord-rhein-Westfalen seit der Wahl vom 15. Mai 2022 keine Vertretung, die aus gleichen Wahlen hervorgegangen ist, wenn weil dieser Grundsatz bei der Aufstellung der Kandidatenlisten einer Partei mißachtet worden ist. Das ist in der Begründung der Beschwerde gegen die Ablehnung des Wahleinspruchs durch den Landtag vom 6. Oktober 2022 dargelegt.

Karl A. Schachtschneider


Habeck-Panne! Bürger müssen viel mehr selbst bezahlen

von Thomas Heck...

Und wieder hat unser oberschlauer Wirtschaftsminister Robert "The Brain" Habeck in den großen Topf mit brauner Masse gegriffen. Oder wie wir hier in Berlin so eloquent sagen: Er hat mal wieder verkackt. Seine Aussagen zu Entlastungen für Bürger, die vom Verbot von Öl- und Gasheizungen betroffen sein werden, entpuppen sich bei näherem Hinsehen als... warme Luft. Habeck ist eine Null im Bundeswirtschaftsministerium, er ist ein unwissender grüne Nichtsnutz, dem man die Wirtschaft dieses Landes anvertraut hat. Mit den zu erwartenden Folgen.


Wenn Robert Habeck (53, Grüne) da mal den Mund nicht zu voll genommen hat. Seit Tagen verspricht der Wirtschaftsminister: Immobilien-Besitzer erhalten massive Hilfen, wenn sie ab 2024 ihre Öl- bzw. Gasheizung z.B. gegen eine saubere, aber viel teurere Wärmepumpe austauschen. Es solle „große sozialpolitische Unterstützungsmaßnahmen“ geben, so Habeck. Konkret: „direkte Zuschüsse, Kredite und steuerliche Förderungen“. Doch die Versprechen könnten sich als heiße Luft entpuppen!

► Problem 1: Habeck fehlt das Geld. Im Bundeshaushalt für das nächste Jahr ist bislang keine Rücklage für Hilfen vorgesehen. Und im Klimafonds (KTF) sind die meisten Milliarden auf Sicht von mehreren Jahren schon verplant.

► Problem 2: die aktuelle Bundeshaushaltsordnung (BHO). Sie lässt bei einem Verbot von Öl- und Gasheizungen und dem daraus folgenden Einbauzwang z.B. von Wärmepumpen staatliche Förderung nur unter ganz bestimmten Bedingungen zu.

Im Klartext: Ab 2024 könnten Häuschen-Besitzer z.B. beim Einbau einer Wärmepumpe (kostet bis zu 25 000 Euro) auf den Kosten sitzen bleiben. Obwohl Habeck etwas anderes verspricht. Eine schwere Panne!


Denn das schrittweise Aus für die insgesamt 20 Millionen Öl- und Gasheizungen in Deutschland wird für Besitzer von Häuschen und Wohnungen richtig teuer. Auf bis zu 150.000 Euro taxiert der Eigentümerverband „Haus&Grund“ die Folgekosten je Wohneinheit.

Die Kosten ergeben sich z.B. aus dem Einbau einer Wärmepumpe sowie Folgekosten für Fußbodenheizung, Solaranlage und möglicherweise sogar ein neues Dach. Statt der von Habeck versprochenen üppigen staatlichen Förderung droht also ein Kosten-Hammer, den die Betroffenen zu sehr großen Teilen allein stemmen müssen. In der Ampel-Regierung ist das Problem bekannt. Bei gesetzlichem Zwang werde staatliche Förderung „extrem schwierig“, hieß es aus der Regierung.


Auf eine offizielle BILD-Anfrage erklärte Habecks Ministerium: Die Abstimmung über die Förderung sei „ein parallel laufender Prozess“ mit anderen Ministerien „und durchaus üblich. Jetzt gilt es abzuwägen, auf welcher Basis die Förderung erfolgt“.

CDU-Haushälter Andreas Mattfeldt (53) bestätigt: „Haushaltsrechtlich gibt es extrem hohe Hürden für so eine Förderung.“ Mattfeldt bemängelt außerdem, dass Habeck im Haushalt für 2024 „null finanzielle Vorsorge getroffen“ hat.

Der Präsident des Steuerzahler-Bundes, Reiner Holznagel (46), warnt den Wirtschaftsminister: „Wenn der Gesetzgeber den Einbau verbietet, ist gleichzeitig eine finanzielle Förderung von alternativer Heiztechnik haushaltsrechtlich problematisch. Hier werden Hoffnungen geschürt, die später nicht eingehalten werden können.“

„Haus&Grund“-Präsident Kai Warnecke (50) fordert eine Änderung des Haushaltsrechts, damit es doch noch Zuschüsse vom Staat geben kann. Warnecke: „Wer morgen fördern und unterstützen will, muss heute dafür den Grundstein legen. Das hat Habeck nicht getan. Darum muss der Bund zumindest fördern, was er von den Eigentümern gesetzlich fordert.“



Montag, 13. März 2023

Angst essen Hirn auf: Helden im Widerstand gegen den Klima-Holocaust

von Daniel Matissek...

Die Historisierung der NS-Herrschaft und des Dritten Reichs wird nicht nur durch das allmähliche Aussterben seiner letzten Zeitzeugen beschleunigt, sondern vor allem durch immer unsäglichere Relativierungen seiner epochalen Greuel: Die schamlose Vereinnahmung dieses Menschheitsverbrechens für tagespolitische und heutige Zwecke wird zunehmend ausgerechnet von der Linken betrieben, die ansonsten ihren “Antifaschismus” wie eine Monstranz vor sich hertragen und hinter jedem Nazi-Vergleich Verharmlosung oder Geschichtsvergessenheit wittern. Konkret geht es um die so geistesgestörte wie zynische Mode von Klima-Aktivisten, das “Verbrechen” des angeblich menschgemachten Klimawandels mit der Barbarei der Nazis auf eine moralische Stufe zu stellen.


Die Bildungsferne, Geschichtslosigkeit und oftmals schiere Dummheit einer verhetzten jüngeren Generation, deren Schulzeit nicht länger von kritischem Denken und Wissensaneignung, sondern von Mitläufertum und ideologietriefender Hirntränke geprägt ist, mag nur ein schwacher Trost oder Erklärung für diese unappetitliche und frustrierende Verstiegenheit sein, mit der vor allem die Klimafanatiker der „Letzten Generation“ von sich reden machen. Tatsächlich begeben sich sogar gestandene Juristen auf dieses ahistorische Glatteis – wie die unfassbare Entgleisung zeigt, zu der sich Gerd Winter, Verteidiger der Sektensprecherin Carla Hinrichs, bei deren Prozess in Berlin hinreißen ließ. Hinrichs steht dort wegen Nötigung aufgrund ihrer Verkehrsblockaden vor Gericht, Winter ist ihr ehemaliger Universitätsprofessor. Im Prozess schleuderte der Anwalt dem Richter folgende Tirade entgegen: „Meine Generation hat ihre Eltern gefragt: Habt ihr den NS-Staat toleriert oder gar unterstützt, oder habt ihr Handlungsspielräume, ihn zu bekämpfen, ausgenutzt? Diese Frage stellt sich neu mit der noch viel größeren Katastrophe, die auf uns zukommt, und sie wird auch Ihnen, Herr Vorsitzender, gestellt werden.“

Geschichtspervertierender Unsinn

Winter bezeichnet die angebliche Klimakrise also allen Ernstes als „größere Katastrophe“ als die Zeit des Nationalsozialismus. Besser lässt sich kaum noch verdeutlichen, welches verheerende Ausmaß von Verblendung die Klimahysterie angenommen hat, als am Beispiel dieser unsäglichen Aussagen eines wohlgemerkt bereits 80-jährigen (!) Professors der Rechtswissenschaften, der schon aufgrund seines Alters und seiner Lebenserfahrung wissen müsste, welch hanebüchenen und geschichtspervertierenden Unsinn er hier zusammenredet. Anna Staroselski, Präsidentin der Jüdischen Studierenden-Union Deutschlands, kritisiert zu Recht empört: “Abgesehen davon, dass die Täterfrage in den Familien über Jahrzehnte totgeschwiegen wurde und in den meisten Fällen bis heute nicht thematisiert wird, ist es entsetzlich, dass der Rechtswissenschaftler Gerd Winter für die Rechtfertigung der Aktionen der Letzten Generation eine Parallele zwischen dem heutigen deutschen Rechtsstaat und dem NS-Regime zieht.“ Weiter sprach Staroselski von einer „widerlichen Obsession, alles mit dem Nationalsozialismus zu vergleichen, um einem bestimmten Thema mehr Gewicht zu verleihen“.

Auch die Universität Bremen, Winters Alma Mater, sah sich zu einer deutlichen Distanzierung von dessen Äußerungen gezwungen und betonte, dass dieser sich „nicht mehr im aktiven Dienst“ befinde. Allerdings scheint eine dienstliche Verbindung durchaus noch zu bestehen: Winter hielt gerade noch im letzten Wintersemester ein Seminar zum Thema Kreislaufwirtschaftsrecht. In seinem angeblichen pro-bono-Nebenjob als Hinrichs Strafverteidiger plädierte er – wenn auch erfolglos – auf Freispruch vom Vorwurf der Nötigung. Dabei stimmte er ebenfalls in den apokalyptischen Duktus seiner Mandantin und ihrer Gesinnungsgenossen ein: „Im Vergleich zu den massiven Klimaschäden, zu deren Verhinderung die Angeklagte beitragen wollte, ist dieser Effekt vernachlässigbar“, äußerte er und meinte damit den angeblich nur „minimalen Störeffekt“, den der Protest im Straßenverkehr gehabt habe, wie er anschließend erläuterte; eine für einen Rechtsprofessor a.D. bemerkenswerte und eigenwillige Interpretation des Rechtstaatsprinzips, in der neuerdings Täter definieren dürfen, welche Schäden ihre Taten überhaupt angerichtet haben oder nicht.

Carla aus Bremen und Jana aus Kassel: Gute versus böse Relativierer

Diesem gefährlichen Nonsens schloss sich das Gericht zum Glück nicht an, wenngleich das Urteil gegen die Klima-Megäre das Gegenteil einer generalpräventiven Abschreckung war: Hinrichs wurde zu einer ridikülen Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt. Selbst gegen dieses lasche Verlegensheitsurteil hat sie jedoch bereits Berufung angekündigt – kein Wunder, geht es ihr hier doch allein um die maximale öffentliche Ausschlachtung und Stilisierung als “Widerstandskämpferin”. Das ist nämlich der wahre Hintergrund auch von Winters unsäglicher Geschichtsrelativierung: Indem der “Klimawandel” mit dem Holocaust auf eine Stufe gestellt wird, können sich die selbstklebenden Wohlstandskids nämlich praktischerweise in der Tradition von Weißer Rose & Co. sehen. Bezeichnend ist, dass das salonlinke Empörium der Medien hierzu schweigt, während die 22-jährige “Jana aus Kassel” wochenlang mainstreammedial durch den Dreck gezogen wurde, weil sie sich bei einer Corona-Protestaktion mit Sophie Scholl verglichen hatte. Der eine Vergleich ist so absurd wie der andere, doch da es sich bei den Klimaklebern inzwischen um eine bundesweit tätige kriminelle Vereinigung handelt, die zudem noch von Politik und einflussreichen Eliten Ertüchtigung und Unterstützung erfährt, wiegt die perfide Geschichtsrelativierung hier deutlich schwerer.

Dazu passt auch der Fanatismus der “Aktivisten”: Bereits vor dem ersten Gerichtstermin hatte Carla Hinrichs nicht die allergeringste Einsicht gezeigt. „Es war moralisch richtig. Und es ist auch aus juristischer Sicht kein Verhalten, das durch dieses Gericht bestraft werden sollte“, ließ sie in der üblichen selbstgerechten Verblendung verlauten. Nach dem Urteil erklärte sie, allenfalls vor Haftstrafen, am meisten aber vor allem vor der „Klimakatastrophe und ihren Folgen“ Angst zu haben. Beide Sorgen sind aus unterschiedlichen Gründen unrealistisch, doch die hysterische Grundstimmung der Klimabewegung macht ihre eigenen Anhänger keiner rationalen Einsicht mehr zugänglich; um Rainer Werner Fassbender zu paraphrasieren: “Angst essen Hirn auf”. Ein Umdenken ist bei solchen Fanatikern also nicht mehr zu erwarten und die lächerliche Geldstrafe wird ebenfalls nichts zur Verhinderung weiterer Straftaten beitragen. Ganz i Gegenteil kapitulieren bereits die ersten deutschen Städte vor den Forderungen der Klimasekten, um sich deren Terroraktionen zu ersparen. Bei soviel Rückenwind fällt dann auch die NS-Verharmlosung durch schwachsinnige Vergleiche nicht mehr weiter ins Gewicht.




Habeck und Özdemir auf energiepolitischer Geisterfahrt in Südamerika

von Jochen Sommer...

Aktuell fliegen Deutschlands Klima-Mullahs um Robert Habeck wieder mal Langstrecke fürs Klima: Diesmal lassen sie sich in Brasilien von dortigen Lobbyvertreter der Wind- und Solarindustrie das Potential von riesigen Windparks in der Passatwindzone demonstrieren, mit denen künftig "grüner Wasserstoff" nach Deutschland geliefert werden soll. Anschließend geht's weiter nach Kolumbien - will man sich dort über klimaschonenden Koks-Anbau informieren? Die Gastgeber wittern goldene Zeiten: Anscheinend hat man auch in Südamerika von Deutschlands freigiebiger und grenzenloser Bereitschaft gehört, mit Milliardengeldern im Ausland die aus dem Nichts zu errichtende Infrastruktur jeder noch so wolkigen Zukunftstechnologie zu fördern, um die energiepolitische Geisterfahrt im eigenen Land fortsetzen und den Ausstieg aus bewährten, erschwinglichen und verlässlichen Energieträgern voranzutreiben. Derselbe grüne Mist, der bereits in Kanada zum Abschluss erster Abkommen führte, soll nun auch in Brasilien eingefahren werden.

Politiker, so seriös wie ihre Outfits



Wie auch in Deutschland, wo die nachhaltige Zerstörung der heimischen Natur durch Windkraftausbau bereits beschlossene Sache ist, soll nun also mit Segen der wahnhaften deutschen Ampel-Politik auch in Brasilien alles getan werden, um das Land zu "verspargeln”. Dass dabei noch weitaus eindrucksvollere und schätzenswertere Biotope dran glauben müssen, juckt doch die Grünen nicht: Beeindruckt lassen sich Cem Özdemir und Habeck in Belo Horizonte erklären, dass Offshore-Windanlagen theoretisch 100 Gigawatt jährlich produzieren könnten, von denen große Teile in Form "grünen Wasserstoffs” nach Deutschland exportiert werden könnten (sicher nicht klimaneutral, sondern mit schwerölbefeuerten Tankschiffen, Anm. des Heck Tickers).

Tanz ums grüngoldene Kalb

Die Umweltschäden durch einen solchen großflächigen Eingriff entlang der Atlantikküste interessieren dabei ebenso wenig wie das Problem neuer Abhängigkeiten, in diesem Fall von einem hochkorrupten System in Übersee. Habeck und seine Delegation finden aber auch die Windparks im Inland ganz großartig. Anscheinend ist die Regenwaldabholzung hierfür dann plötzlich kein Problem mehr.

Wie grotesk die Vorstellung ist, Deutschland könnte durch windkraftproduzierten Wasserstoff seinen Energiebedarf decken, zeigt die Tatsache, dass alleine nur zur Versorgung der deutschen Stahlindustrie mindestens 10.000 Windräder entstehen müssten, die dauerhaft laufen müssten, um die Elektrolyse von Wasser zur Gewinnung des Energieträgers zu gewährleisten. Die chemische Industrie veranschlagt sogar noch mehr. Von hinten bis vorne ist dieses schauderhafte ideologische Spektakel nicht zu Ende gedacht, doch die deutsche Öffentlichkeit tanzt munter weiter ums grüngoldene Kalb.

Utopische Luftschlösser

Egal, was die Ampel sich in Kanada, Südostasien oder nun Brasilien an utopischen Luftschlössern herbeiphantasiert: In der harten Realität sieht es so aus, dass in Deutschland in wenigen Wochen die letzten drei zuverlässigen Atomkraftwerke abgeschaltet werden, und in der Praxis dann durch vergleichsweise schmutzige Kohle ausgeglichen werden müssen, die zum einzigen verbleibenden Rettungsanker wird. Über diesen Irrwitz machen sich inzwischen sogar ausländische Medien lustig. Das renommierte "Wall Street Journal“ (WSJ) spottet: "Kohle lässt Deutschlands Lichter an” und verweist unter Berufung auf Daten des Statistischen Bundesamtes darauf, dass der Kohleanteil an der Stromversorgung unter Rot(gelb)grün bereits deutlich angestiegen ist: Von 30,2% im Jahr 2021 auf 33,3% 2022.

Schuld daran war weniger der Ukraine-Krieg als der Hype um erneuerbare Energien „und die Politiker, die sie lieben“, so das WJS. "Allen voran Grünen-Politiker – wie Wirtschafts- und Energieminister Robert Habeck... sind verantwortlich dafür, dass Deutschland wieder mehr Dreckig-Kohle verstromen muss”, bringt es "Bild" auf den Punkt. Und Gitta Connemann, die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion und CDU-Bundestagsabgeordnete, sagt: „Die Ampel wird als Klimasünder-Regierung in die Geschichte eingehen. Die Grünen verstromen lieber schmutzige Kohle, als CO2-armen Atomstrom zu nutzen.“ Und demnächst versündigen sie sich auch noch an der unberührten Natur Kanadas und Brasiliens, um ihre Wahnvorstellungen zu exportieren und "grünen Wasserstoff" zu importieren. "So wird Deutschland zum klimapolitischen Schmuddelkind Europas“, befindet Connemann.


Anne Will giftet gegen Grüne: „Sie haben sich keine Gedanken gemacht, wie das laufen kann!“

von Thomas Heck...

Ich habe ich es schon als Jugendlicher gesagt und gedacht: Mit einer grünen Machtergreifung werden wir unsere individuelle Freiheit verlieren. Und man erkennt die Stoßrichtung der grünen Ideologen. Der Kampf gegen das Auto in Berlin. Der Kampf gegen Öl- und Gasheizung durch "Wirtschaftsminister" Robert Habeck und seine Ankündigung, kurz bevor er mit Flieger klimaneutral nach Brasilien entschwebte. Sie werden uns das Auto, das Fliegen, das Heizen nicht per Gesetz verbieten, das wäre schon per Grundgesetz nicht möglich. Aber sie werden es so teuer machen, dass sich das der Normalbürger nicht mehr wird leisten können. 


Schluss für Omas Häuschen? Und erst recht für das der Kinder und der Enkel? Robert Habeck will Öl- und Gasheizungen verbieten. Brüssel fordert, die Energiestandards in allen Einzel- und Mehrfamilienhäusern zu erhöhen. Wer soll das bezahlen? Der ARD-Sonntagstalk macht sich auf die Suche nach Antworten. 

Die Grünen, manche erinnern sich vielleicht noch, mögen keine Einzelheime. Politisch ist ein Abschaffen des Traums vom privaten Wohnglück nicht durchsetzbar. Finanziell vielleicht schon. In neuneinhalb Monaten will Robert Habeck den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen verboten haben. „Ganz schnell und ganz streng“, sagt Anne Will. Kosten von mehr als 150.000 Euro, schon für ein kleines Eigenheim, heißt es. Sprengstoff für die Regierungskoalition, Stoff für den ARD-Sonntagstalk. „Ist das jetzt der nächste überhastete Vorstoß, den die Regierung wieder einsammeln wird?“, fragt die Moderatorin. Grünen-Parteivorsitzender Omid Nouripour verspricht: „Wir werden Wege finden, wie wir das bezahlbar machen.“ Souverän wirkt er dabei nicht – und liefert damit seinem Regierungspartner die Steilvorlage. Es gibt ja keine Wärmepumpen, die schnell lieferbar sind. Keine Handwerker. Keinen grünen Strom.

„Die Pläne richten sich massiv gegen Eigentümer!“

„Der Gesetzentwurf muss zurück in die Montagehalle“, hat FDP-Chef Christian Lindner verkündet und Christian Dürr, Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion, wiederholt es bei „Anne Will“. Sehr vage verspricht er für seine Partei, die in Umfragen gerade um die Fünf-Prozent-Hürde ringt: „So wird’s nicht kommen wie im Vorschlag von Robert Habeck!“ Und der dritte Bündnispartner in der Regierungskoalition, die SPD? Für die ist Stephan Weil in die Diskussionsrunde zugeschaltet. Niedersachsens Ministerpräsident befindet: „Das Ganze hat einen jahrzehntelangen Vorlauf. Jetzt geht man eineinhalb Schritte zu schnell vor.“ Drei Parteien, eine Regierung – und keinerlei Einigkeit also. Und die CDU? „Die Union hat Fehler gemacht, deshalb ist sie abgewählt worden“, gibt Gitta Connemann zu. Die CDU-Bundestagsabgeordnete und Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion wird deutlich: „Die Pläne richten sich massiv gegen Eigentümer. Das sind Summen, die viele nicht bezahlen können.“

„Wir überfordern die Haushalte!“

So viel Gegenwind? Da ließe sich ein ganzer Windpark gut betreiben. Der Grünen-Vorsitzende Omid Nouripour erinnert an die Milliardenprogramme, die von der Bundesregierung im vergangenen Jahr aufgelegt wurden. Kurz: Er will Milliarden, um finanzierbar zu machen, was die Menschen nicht finanzieren können. „Der Finanzminister hat gerade die Eckwerte seines Haushalts zurückgezogen“, sagt er. Und deshalb will der Grüne nicht allein seinen Wirtschaftsminister, sondern auch gleich den Finanzminister in die Montagehalle schicken, um da an Forderung einerseits und Finanzierung andererseits zu schrauben. „Wir sind nicht am Ende des Weges“, versucht Nouripour einzulenken. Doch da greift ihn die Moderatorin frontal an. „Sie haben sich keine Gedanken gemacht, wie das laufen kann“, giftet Anne Will. Und FDP-Mann Christian Dürr nimmt den Ball bereitwillig auf. „Wir überfordern die Haushalte und den Bundeshaushalt, das kann’s nicht sein“, sagt er und versichert: „Wir sind uns alle einig, dass das so nicht kommen kann.“

Und die Moderatorin sagt: „Wow!“

Das ist der Optimismus einer Partei, die gerade in Umfragen um die Fünf-Prozent-Hürde kämpft. Tatsächlich wächst der Druck auf die Hausbesitzer. Brüssel will die Energiebilanz von Gebäuden bis 2033 massiv verbessert haben. Acht Millionen Ein- und Mehrfamilienhäuser in Deutschland schaffen die Vorgaben nicht. 254 Milliarden Euro an Investitionen sind dafür veranschlagt. „Es geht in die richtige Richtung“, stimmt Grünen-Chef Nouripour den EU-Plänen zu. Und er sagt den optimistischen Satz: „Sie haben zu wenig Vertrauen in deutsche Ingenieurskunst.“ Beim Plädoyer für die Technik wenigstens gibt es eine – kleine Schnittmenge – mit dem kleinen Regierungspartner. „Die FDP ist die Partei der Technologieoffenheit“, bringt Christian Dürr in die Diskussion ein. Die Moderatorin beeindruckt er damit nicht wirklich. Anne Will sagt sehr ironisch nur: „Wow!“

„Das verunsichert die Menschen!“

Zu einem „Wow“ werden die Hausbesitzer und Wohnheimwünscher an diesem Abend vor dem Bildschirm kaum gekommen sein. Sie werden eher der CDU-Abgeordneten Connemann zustimmen, wenn die befindet: „Es geht um mehr Realismus.“ Und ihre Kritik an der Regierung aus Oppositionssicht wird wohl mancher teilen können: „Wir haben drei Parteien in der Ampel, die sich in keinem Punkt einig sind. Eine Liebesheirat verändert sich in Rosenkrieg. Das verunsichert die Menschen.“