Dienstag, 14. August 2018

Der fortwährende Betrug des ZDF im Umgang mit der AfD...

von Thomas Heck...

Dass die öffentlich-rechtlichen Medien nur noch Hetzmedien sind, deren Existenz durch die bloße Anwesenheit der AfD, so sie denn weiter Bedeutung gewinnen, in höchster Gefahr ist, ist mittlerweile allen klar. Und dass ARD und ZDF daher in nicht neutral über die AFD berichten können? Geschenkt. Doch wenn ARD oder das ZDF, wie in diesem Fall, über das normale Maß der Berichterstattung hinausgeht, dann können wir von FakeNews reden. Und bieten lassen muss man sich ein derartiges Verhalten nicht. Und vor allem sollen sie es nicht Interview nennen.

Was war passiert? Vergangenen Sonntag wurde die Sommer-Interviews-Reihe mit Thomas Walde im ZDF fortgesetzt. Dieses Mal war Gevatter Gauland an der Reihe, über den man denken kann was man will. Wenn er nichts zu sagen hat, dann sagt der auch nichts. Und ob der nun den Klimawandel leugnet und keine Antworten auf Digitalisierung, sicherer Renten und eben dem Klimawandel hat, so what, befindet er sich doch in guter Gesellschaft. Denn wenn es politische Kräfte gäbe, die sichere Renten für jedermann sicherstellen würden, gäbe es nicht die unzähligen Rentner im Nebenjob, deren Hauptberuf offensichtlich das Sammeln von Pfandflaschen ist. Bei der Digitalisierung hat selbst die Kanzlerin vor Jahren noch das Internet als Neuland bezeichnet, eine ordentliche Infrastruktur mit Breitbandnetzen überall hat auch sie nach 12 Amtsjahren  nicht hinbekommen, auf diesbezügliche Nachfragen beim Sommerinterview mit der Kanzlerin oder einen ihrer Schergen kann der Zuschauer lange warten. Und beim Klima, da ist Gauland halt anderer Meinung und dabei ist er nicht alleine. 

Wenn dann aber Thomas Walde versucht, den alten Gauland auf die Rolle zu stellen und ihm 3, in Worten drei angeblich spontane Demonstranten präsentiert, die zufälligerweise und wie gesagt ganz spontan gegen die AfD und Gauland demonstrieren, darf man sich schon fragen, wie spontan die ganze Aktion denn wirklich war, wenn interessanterweise der O-Ton der drei "Aktivisten" so klar aus über 30 Meter Entfernung zu hören war, als würden diese mit Mikrophonen verkabelt sein. Wenn dann auch Bilder auftauchen, die einen der Demonstranten zeigen, der bereits schon früher als Claqueur im ZDF-Studio saß, stellt sich der Verdacht, dass hier gemauschelt wurde, wie so häufig. Öffentlich-rechtlicher Betrug am Gebührenzahler.




Wenn der Herr mit dem vollen Haar Ihnen bekannt vorkommen sollte, verwundert das nicht. Und es ist auch nicht das erste Mal, dass das ZDF Ihnen ein ausgesuchtes und handverlesenen, vermutlich bezahltes Publikum als Claqueere für eine Demokratie-Simulation einsetzt und versucht, die Ihnen als normale Bürger aus dem Volk zu verkaufen. Wir hatten drüber bereits im letzten Jahr während des Bundestagswahlkampfes berichtet, es lohnt sich, nochmals reinzuschauen.


Nun ist auch mir klar, dass große Fernsehanstalten nichts dem Zufall überlassen können, doch hier hat Journalisten-Laiendarsteller Thomas Walde übertrieben und sein Publikum betrogen, ist aber auch hier in guter Gesellschaft, wie man bei den Kollegen von CNN ebenfalls erkennen kann, die nach islamistische Anschlägen schon mal nachhelfen, wenn es an muslimischer Anteilnahme mangelt. Mittlerweile in Klassiker im Netz.

Fehlt noch der wissenschaftliche Nachweis, dass das ZDF den Ton der Demonstranten hochgezogen hat. Bitteschön...


Sonntag, 12. August 2018

Die CDU ist nur noch die Polit-Hure der Republik

von Thomas Heck...

Die CDU ist nur noch ein Schatten ihrer selbst und steht für eine Prinzipienlosigkeit, die die Partei ergriffen hat, seit Merkel die CDU führt und Kanzlerin ist. Ob in der Energiepolitik, der Euro-Rettung und in der Migrationspolitik: Merkel würde mit jedem ins Bett gehen, nur um des Machterhalts willen. Nichts geschieht im System Merkel ohne Grund. Manchmal muss sich auch eine CDU prostituieren, so das Credo der Kanzlerin. Was früher Aufgabe einer FDP als Zünglein an der Waage war, ist heute nochmals Politik in Deutschland. Nicht ohne Grund hat daher Daniel Günther, CDU-Ministerpräsident Schleswig-Holsteins, einer Koalition mit der Linkspartei das Wort geredet und diese öffentlichkeitswirksam ins Spiel gebracht. Bis vor kurzem noch ein Ding der Unmöglichkeit. Bleibt zu hoffen, dass die Kanzlerin kurz über lang über ihre Prinzipienlosigkeit stolpern wird. 



Eloquenter formuliert das zugegebenermaßen die WELT:

Koalitionen: Die CDU blickt in den Abgrund der eigenen Prinzipienlosigkeit. Schnell wurde der schwarz-linke Testballon, den Daniel Günther losließ, wieder runtergeholt. Wenn es ein Prinzip der Union geben sollte, dann das: Sie koaliert weder mit der Linkspartei noch mit der AfD. Oder ist alles egal?

Explosionsgefahr gebannt: Daniel Günther steht nun wieder ganz hinter Merkels ehernem Grundsatz 

Daniel Günther hat seinen schwarz-linken Versuchsballon sofort wieder vom Himmel geholt. Das war auch gut so. Es bestand erhebliche Explosionsgefahr, auch die eines Flächenbrandes in der CDU. Irgendwann ist für große Teile der Partei dann mal Schluss mit Experimenten.

Erst die Energiewende, dann Wegfall der Wehrpflicht, danach eine schwarz-grüne Koalitionssondierung auf Bundesebene, anschließend die Flüchtlingsaufnahme ab 2015 – und jetzt, ein Jahr vor dem 30. Jahrestag des Mauersturzes, soll die Partei Adenauers und Kohls anfangen, mit den Erben der SED zu regieren?!

Die Union ist ja sehr flexibel, und sie hält viel aus. Sie hat auch wirklich viele frühere Tabus über Bord geworfen, deshalb ist sie ja die einzig glaubwürdige Kanzlerpartei. Aber mit der Linken zu regieren ist dann doch ein Schritt zu viel. Die Linke ist nicht einfach eine Partei. Sie ist noch immer das Symbol einer untergegangenen Diktatur, und ihre wichtigsten ausländischen Partner sind noch immer die übrig gebliebenen Linksdiktaturen in Kuba und China sowie die neuen Linksregime in Venezuela und Nicaragua.

Natürlich kann es in Sachsen, Thüringen, Brandenburg nach den Landtagswahlen 2019 Wahlergebnisse geben, die den Parteien diesseits von AfD und Linken keine Regierungsmehrheit bescheren. Solche Ergebnisse wird es besonders dann geben, wenn Linke oder AfD mit der Aussicht auf Ministerposten antreten können, weil CDU oder SPD diese Parteien vorauseilend umwerben und sich selber dadurch entwerten. Natürlich gibt es auch Linke, mit denen man punktuell gut zusammenarbeiten kann. Brandenburgs CDU-Chef ebenso wie dortige Linke finden einander sehr verlässlich.

Das ist aber nicht das entscheidende Kriterium. Die Union hat seit Merkels Kanzlerschaft wenige Grundsätze eisern unterstrichen. Ein Grundsatz aber gehört zum Kern des Selbstverständnisses: Die Union koaliert nicht mit AfD oder Linkspartei. Die Botschaft dahinter ist: Wir regieren nicht mit Gruppierungen, deren Haltung zu bestimmten Werten, Übereinkünften und Bündnisprinzipien insgesamt unklar oder schwankend ist.

Das ist auch richtig so. Es kommt nicht darauf an, dass Einzelne in solchen Parteien pragmatisch auftreten. Es kommt darauf an, dass die Gesamtpartei bei solchen Werten, Übereinkünften und Bündnisfragen berechenbar zuverlässig auftritt. Denn auf solcher Zuverlässigkeit fußt der Ruf der Union. Auf solcher Berechenbarkeit beruht Deutschlands Bündnisfähigkeit. Das ist weitaus wichtiger als die Frage, wie in einem Bundesland die Regierungsfähigkeit sichergestellt wird, sollten die Wähler sie tatsächlich infrage stellen.

Die Wähler werden das tun, wenn sie glauben, die CDU habe den Kompass beiseitegeworfen. Eine CDU, die nicht mehr weiß, wer sie ist und was sie will, eine CDU, die in den Wahlkampf geht wie jemand, der zur Disco strebt und tanzen will, egal mit wem — eine solche CDU provoziert die Wahlresultate, vor denen sie sich fürchtet. Machtwille ohne Prinzipien lässt die eigenen Wähler kopfschüttelnd zurück und endet im Abseits. Die SPD in Thüringen kann darüber inzwischen nicht nur Lieder, sondern ein ganzes Oratorium singen.

Horst Drehhofers Betrugsversuch mit der Rückführung nach Spanien...

von Thomas Heck...

Wenn man gar nicht erst in die Versuchung kommen will, Flüchtlinge aus Deutschland nach Spanien zurückzuführen, schickt man seinen besten Mann für solch heikle Aufgaben nach Madrid: Nein, nicht einen 007, sondern Horst Drehhofer, unseren besten Bundesheimathorst alle Zeiten. Der hat etwas geschafft, was gar nicht so öffentlich werden sollte, nämlich ein Rückführungsabkommen zu stricken, bei dem gar nicht zurückgeführt werden wird. Denn genau das hat der Minister geliefert. Der Dumme ist wie immer der Bürger, der sich nun auf einen weiteren Flüchtlingsabsturm, diesmal aus Spanien, freuen kann. Ich fasse mal kurz zusammen:

Wenn diese Flüchtlinge es schaffen, durch Frankreich bis nach Deutschland zu kommen, dann bleiben sie in Deutschland. Nur wenn sie durch Italien oder die Schweiz nach Österreich reisen und es dann auch noch schaffen, die 3 von 90 Übergänge zu nehmen, die kontrolliert werden, nur dann, und es ist kaum zu glauben, nur dann werden sie nach Spanien zurückgeschickt. Und auch nur, sofern überhaupt ein Asylantrag in Spanien gestellt wurde. Aber auch nur dann, wenn diese Flüchtlinge volljährig sind, MUFLs bleiben ebenfalls in Deutschland. Ob mit einem solchen Abkommen Wahlen in Bayern gewonnen werden können, darf bezweifelt werden. 

Gleiches gilt für die Tatsache, dass Maßnahmen des Staates, die der Lösung des Flüchtlingsstroms dienen, wohl nur noch nach kosmetischen Gesichtspunkten geplant und durchgeführt werden. Von einer ernsthaften Senkung der illegalen Migration keine Spur und wir reden hier nicht von der linksversifften Merkel-CDU, sondern vom ehemaligen Hoffnungsträger der CSU Horst Seehofer. Wenn von denen ebenfalls nichts mehr zu erwarten ist, wird die Luft in Deutschland dann doch dünn.



Nach dem Rückführungsabkommen Seehofers Symbolpolitik

Das Rücknahmeabkommen mit Spanien werde nicht nur in der Praxis wirkungslos sein, sondern vermutlich auch in Bezug auf den Frieden in der Union, kommentiert Katharina Hamberger. Seehofer spekuliere wahrscheinlich darauf, dass Sondervereinbarungen mit südeuropäischen Ländern platzen, um am Ende wieder den nationalen Alleingang androhen zu können.

Horst Seehofer will sich nicht vorwerfen lassen, nicht alles für den heimischen Landtagswahlkampf getan zu haben, meint Katharina Hamberger (dpa / picture alliance / Emmanuele Contini)

Eines von drei Rücknahmeabkommen steht nun also – das mit Spanien. Aber es ist ein Abkommen, das kaum Auswirkungen haben wird und damit noch mal vor Augen führt, welch Augenwischerei der Kompromiss zwischen CDU und CSU nach dem Streit über den sogenannten Masterplan ist, der nach wochenlangen Auseinandersetzungen zustande kam, bei dem die verbalen Verletzungen, vor allem von Seiten der CSU fast zu einem Auseinanderbrechen der Bundesregierung gesorgt hätten.

Um das zu verhindern, waren die sogenannten Transitverfahren, die ohne die Abkommen mit eben unter anderem Spanien nicht möglich wären, der letzte Ausweg. Insgesamt ein unwürdiges Schauspiel, von dem niemand profitiert hat, auch nicht die CSU, die in den Umfragen seit Anfang Juli nicht mehr die 40-Prozent-Marke überschritten hat. Das hat mittlerweile sogar der ein oder andere Christsoziale gemerkt und versucht zumindest den Eindruck von Selbstkritik zu vermitteln – nur Horst Seehofer nicht. Auch sein Verhalten bzw. "Nicht-Verhalten" zum nun geschlossenen Abkommen lässt den Rückschluss zu, dass er noch nicht bereit ist, auf Eskalation zu verzichten.

Abkommen mit Spanien ist Augenwischerei

Aber der Reihe nach. Das Abkommen mit Spanien ist Augenwischerei, weil es in der Praxis wenig bringen wird, auch, wenn Spanien mittlerweile das europäische Land ist, an dessen Küste die meisten Flüchtlinge ankommen. Aber diese müssten, um überhaupt von dem Abkommen betroffen zu sein, mehrere Bedingungen erfüllen. So müssten sie erwachsen sein und einen Asylantrag in Spanien stellen. Dann müssten sie sich von Spanien bis nach Deutschland durchschlagen – und zwar nicht bis an die nächstgelegene deutsche Grenze, sondern an die deutsch-österreichische Grenze.

Dort sind im Moment die einzigen Grenzübergänge, an denen kontrolliert wird. Und zwar auch nur drei an der Zahl – es gibt nach wie vor zahlreiche Möglichkeiten, anders nach Deutschland zu kommen. Denn es ist mit gutem Grund EU-rechtlich im Schengen-Raum nicht möglich, einfach mal alle Grenzen dicht zu machen. An so einem Grenzübergang müsste jemand, der in Spanien einen Asylantrag gestellt hat, außerdem kontrolliert und festgehalten werden und erst dann könnte diese Person im Rahmen des jüngsten Abkommens nach Spanien zurück gebracht werden. Schätzungen, wie viele Menschen das betreffen wird, gibt es nicht. Aber es ist davon auszugehen, dass es eine verschwindend geringe Zahl sein wird. Von Einzelfällen ist die Rede. Reine Symbolpolitik also!

Italien zeigt kein Interesse an Abkommen

Klar könnte man sagen: Das ist doch erst das erste von drei geplanten Abkommen. Die mit Italien und Griechenland stehen noch aus. Aber bis diese zustande kommen, kann es noch dauern. Vor allem Italiens rechts-nationalistische Lega hat kein Interesse an "Rückführungsabkommen". Selbst dann nicht, wenn auch in diesem Fall die Zahl der Betroffenen gering wäre.

In Anbetracht dieser Fakten, könnte man meinen, scheint es nur konsequent, dass das Innenministerium erst drei Tage nach dem Zustandekommen des Abkommens, fast wie zufällig, verkündete, dass es abgeschlossen sei und kein großes Buhei darum macht. Vielleicht hätte die Sprecherin des Ministeriums die Unterzeichnung erst gar nicht erwähnt, wäre nicht sowieso die Reise der Bundeskanzlerin nach Spanien angesprochen und damit ein Anlass geschaffen worden. Noch nicht mal Seehofer selbst fühlte sich dazu berufen, dieses Abkommen als "Erfolg" zu verkaufen – das musste sein parlamentarischer Staatssekretär Stephan Mayer erledigen.

Aber tatsächlich hat das offenbar weniger mit der Faktenlage zu tun. Seehofer hätte die Chance gehabt, den Vorwurf zu widerlegen, dass er mehr ankündigt als er liefert, dass er durchaus auf der internationalen Bühne was erreichen kann und dass er dafür die Bundeskanzlerin nicht braucht. Auch ist Seehofer fähig ,Symbolpolitik, die kaum praktische Auswirkungen hat, als Erfolg zu verkaufen. Dass er eher im Hintergrund blieb, hat also vermutlich einen anderen Grund.

Seehofer hat Wahlkampf im Blick

Der Bundesinnenminister und CSU-Chef hat noch nie besondere Begeisterung für diese Abkommen gezeigt. Hat er doch gleich mehrfach bevor überhaupt verhandelt wurde, darauf hingewiesen, dass bei schwierigen Gesprächen, wie die mit Griechenland und Italien, die Regierungschefs am Ende eine Übereinkunft finden müssten. Seehofer spielt also einerseits den Ball zurück ins Feld der Kanzlerin und spekuliert womöglich andererseits darauf, dass die anderen Deals platzen, um am Ende wieder jenen "nationalen Alleingang" androhen zu können, in der Hoffnung, dass dies für die CSU im Wahlkampf noch Punkte bringt.

Der Bayer will sich nicht vorwerfen lassen, nicht alles für den heimischen Landtagswahlkampf getan zu haben – es geht auch um sein politisches Erbe und die Frage, mit welchen Erfolgen er von der politischen Bühne abtritt. Während die meisten verbal abrüsten, will er das nicht tun, Selbstkritik – im Moment nicht gerade seine Stärke.

Das lässt befürchten, dass die Rücknahmeabkommen nicht nur in der Praxis nahezu wirkungslos sind, sondern auch in Bezug auf den Unionsfrieden.

Donnerstag, 9. August 2018

Gaza ist mal wieder fällig... alle Jahre wieder...

von Thomas Heck...

Es scheint wieder an der Zeit zu sein, der Hamas im Gaza-Streifen eine Lektion zu erteilen. Was die Tagesschau Eskalation nennt und dabei verschweigt, von wem die Aggression ausgeht, sind in erster Linie gefährliche Provokationen der Hamas, die hunderte von Raketen wahllos auf israelische Ortschaften, Schulen und Kindergärten abfeuert. Kinder in Sderot, nah am Gaza-Streifen haben nach Alarmierung ca. 15 Sekunden Zeit, den schützenden Bunker zu erreichen. Israel schaut sich das eine Weile an, muss aber gegen die Bedrohung seiner Zivilbevölkerung vorgehen, die kein Staat hinnehmen muss.


Und wie immer stösst die Berichterstattung in Deutschland übel auf, wir haben darüber gerade im Falle Gaza schon oft berichtet. In der Regel sind Raketenangriffe auf Juden gerade für die öffentlich-rechtliche Journaille des Antisemitischen Rundfunk Deutschland, der Tagesschau offensichtlich nicht dramatisch genug, zumal die meisten Raketen vom israelischen Abwehrsystem Iron Dome abgefangen werden. Erst der israelische Luftschlag gegen militärische Ziele im Gaza-Streifen bringen die Bilder, die die Tagesschau dann bringt. 

Diese perfide Spiel der öffentlich-rechtlichen Desinformations-Kampagne, ob bewusst oder durch Unwissenheit sei dahingestellt, beides hinterlässt einen faden Beigeschmack, wird so seit dem Abzug Israels aus dem Gaza-Streifen so praktiziert. In der Realität sieht es so aus. Ein Verdrehung von Fakten, eine Verdrehung von Ursache und Wirkung, bezahlt mit GEZ-Zwangsgebühren.


n-tv ist auch unglücklich, wenn man es nicht mal den Juden einschenken kann. Nur so sind solche Schlagzeilen zu erklären.




In den Printmedien sieht es ebenfalls nicht besser aus. 


Der uninformierte Leser gewinnt hier den Eindruck, Israel sei der Aggressor, die Eskalation begann mit den Luftangriffen., israelische Angaben erfolgen meist im Konjunktiv, um diese zu relativieren. Hier rächt sich eine offensichtliche Weisungsgebundenheit der öffentlich-rechtlichen Medien, die hier die neutrale Stellung Deutschlands zwischen Israel und den Palästinensern widerspiegelt. Wie man überhaupt zwischen einem demokratischen Staat und eine faschistischen, antisemitischen, homophoben und frauenfeindlichem Terrororganisation neutral agieren kann, wird mir immer ein Rätsel bleiben, zumal Deutschland ganz im Gegenteil palästinensischen Terror gegen israelische Zivilisten über Märtyrer-Renten finanziert. Eine neutrale Berichterstattung ist daher gar nicht mehr zu erwarten, stellt aber deutsche Medien in ein ganz schlechtes Bild.

Dabei ist hier mit Argumenten sowieso kein Blumentopf zu gewinnen. Denn in dem Konflikt sind die Sympathien schnell verteilt. Entweder ist man israelfreundlich oder man ist ganz offen antisemitisch, tarnt sich nur als israelkritisch. Denn Sympathien für islamistische Terroristen kann ja nicht wirklich der Hintergrund für die Pally-Freunde sein, ist denn auch Deutschland bereits mehrfach den Angriffen palästinensicher Terroristen ausgesetzt gewesen. Die RAF arbeitete eng mit der PLO zusammen, deutsche Terroristen wurden von arabischen Terroristen ausgebildet, gemeinsame Aktionen fulminierten in der Entführung von Arbeitgeber-Präsident Schleyer und die anschließende Entführung der Lufthansa-Maschine Landshut. Bei der Entführung einer Air France-Maschine nach Entebbe selektierten deutsche Terroristen die Passagiere nach Juden und Nicht-Juden. Vorfälle, die man heute angesichts der Antisemitismus-Debatte nicht vergessen sollten, ist doch Judenhass in der deutschen Linken tief verwurzelt.

Und so wird es nicht mehr lange dauern, bis Israel mit einer größer angelegten Operation die militärische Infrastruktur der Hamas in Schutt und Asche legen wird. Auch dabei wird es wieder trotz sorgfältiger Aufklärung zivile Opfer unter den Arabern geben, billigend in Kauf genommen von einer Hamas, die sich um das Wohl des Volkes noch nie gesorgt hat und die diese Opfer für die eigene Zwecke instrumentalisiert, verstärkt durch simulierte Opfer von Pallywood-Prductions, die einen Propagandakrieg gegen Israel führt, begierig aufgenommen von der internationalen Presse, denen dramatische Bilder wichtiger sind, als seriöse Berichterstattung. 

So wird es zum Schlagabtausch zwischen Israel und der Hamas kommen. Alles Jahre wieder, solange die Hamas nicht vom eigenen Volk aus dem Gazastreifen geworfen wird. Die Palästinenser haben die Wahl. Auch bereits jetzt. An jedem verdammten Tag an der Grenze zu Israel. Es wäre an der Zeit, den Pfad der Gewalt zu verlassen.






Die BILD-Zeitung ist und bleibt ein Drecksblatt...

EHEFRAU VON DIKTATOR ASSAD AN BRUSTKREBS ERKRANKT 

Darf man sich freuen, dass Syriens mörderische Mutter Krebs hat?

Der syrische Präsident Baschar al-Assad mit Ehefrau Asma im Krankenhaus. Die erste Behandlung hat Syriens „First Lady“ hinter sich. Foto: facebook.com/SyrianPresidency/

von: Daniel Böcking*

Die Frau des Chemiewaffen-Schlächters Baschar al-Assad (52) hat Brustkrebs. Und – in aller Ehrlichkeit – liegt ein Gedanke nicht fern, so schäbig er auch ist. Nämlich: „Das trifft die Richtige!“

Asma al-Assad (42) ist das schöne, moderne und doch so heuchlerische Propaganda-Gesicht der Assads: Während ihr Mann Kinder mit Chemiewaffen vergast, zeigt sie sich mit lachenden Jungen und Mädchen auf Instagram. Sie verteidigt seinen mörderischen Krieg gegen das eigene Volk und genießt dabei ihr Luxusleben an seiner Seite, ihre eigenen drei Kinder schlafen sicher in den Bunkern ihrer Paläste.

Nun die Diagnose: Brustkrebs. Bösartiger Tumor. Früh erkannt. Behandlung begonnen. Ein Foto zeigt sie im Krankenhaus. Links von ihr: Asssad, der Tyrann. Rechts: Infusionsschläuche.

Auf Twitter gab es Genesungswünsche, aber auch diese Kommentare: „Hoffentlich erholt sie sich nie!“ oder „Ich wünsche ihr einen langen, schmerzvollen Tod.“ User sendeten lachende Smileys und daneben zum Gebet gefaltete Hände, als wollten sie sich für eine göttliche Strafe bedanken.

Das mag menschlich sein. Aber christlich ist das nicht. Denn nach christlichem Verständnis straft Gott so nicht. „Er lässt seine Sonne aufgehen über Böse und über Gute“, heißt es in der Bibel (Matthäus 5,45). Und zur Schadenfreude: „Wer sich über eines andern Unglück freut, wird nicht ungestraft bleiben“ (Sprüche 17,5).

Was für eine Katastrophe wäre es, wenn wir jedes Leid und jede Krankheit als Strafe Gottes sehen würden – besonders die Geißel Krebs, die jedes Jahr Millionen Menschen trifft. Vielleicht fällt es bei all der Abscheu gegenüber dem Ehepaar Assad schwer: Doch Christen sind aufgerufen zu beten. Auch für ihre Feinde, auch für die Bösen.

Woran wir Christen aber auch glauben: Es wird ein gerechtes Gottes-Urteil geben für Asma al-Assad, die mörderische Mutter Syriens. Nicht hier durch Brustkrebs. Aber dann, wenn sie einmal vor Gott treten muss

*BILD-Redakteur Daniel Böcking ist seit fünf Jahren Christ und Autor des Buchs „Ein bisschen Glauben gibt es nicht. Wie Gott mein Leben umkrempelt“ (Gütersloher Verlagshaus)

Asma al-Assad - Die lächelnde Ehefrau der Bestie

Ihr Mann Baschar ist für Hunderttausende Tote verantwortlich – doch sie hält ihm unvermindert die Treue. Asma al-Assad Foto: HANDOUT/AFP

Asma al-Assad (42) lernte ihren Mann in London kennen: Sie war Bankerin, er Augenarzt. Nachdem Baschar 2000 den Diktatorenthron von seinem verstorbenen Vater erbte, heirateten beide und weckten im Westen Hoffnung auf Reformen.

Doch als die Syrer 2011 nach Freiheit verlangten, schlug Assad grausam zurück. Asma blieb nicht nur für die Propagandafotos stets die lächelnde Frau an seiner Seite. Auch dann, als er ihre Heimatstadt Homs dem Erdboden gleichmachte. In einem Facebook-Post richtete sie sich gestern an das syrische Volk: „Meine Entschlossenheit kommt von Eurer Entschlossenheit und Stärke in den letzten Jahren.“

Mittwoch, 8. August 2018

Wenn der Neger nicht mehr kontrolliert werden darf...

von Thomas Heck...

Deutschland ist ein krankes Land. Hier werden nicht nur Straftäter aus aller Herren Länder eingeladen, bei uns Straftaten zu begehen. Wir haben auch noch eine Presse, die sich weigert, selbst bei schwersten Straftaten Roß und Reiter zu benennen. Gutmenschen begrüßen selbst Straftäter an den Bahnhöfen. Und nebenbei verbietet auch noch ein Gericht, dass Neger nicht mehr kontrolliert werden dürfen. Die Drogenhändler vom Görlitzer Park lachen sich ins schwarze Fäustchen. Hinzu kommt, dass auch die Strafverfolgungsbehörden nicht die kompletten technischen Möglichkeiten moderner Forensik nutzen können, müssen sie sich doch an ein Gesetz halten, welches ihre Arbeit in absurder Art und Weise behindert. Haarfarbe, Augenfarbe und Herkunft dürfen nicht ausgewertet werden.

§81e Molekulargenetische Untersuchung (Auszug)

(1) An dem durch Maßnahmen nach §81a Abs. 1 erlangten Material dürfen auch molekulargenetische Untersuchungen durchgeführt werden, soweit sie zur Feststellung der Abstammung oder der Tatsache, ob aufgefundenes Spurenmaterial von dem Beschuldigten oder dem Verletzten stammt, erforderlich sind; hierbei darf auch das Geschlecht der Person bestimmt werden. Untersuchungen nach Satz 1 sind auch zulässig für entsprechende Feststellungen an dem durch Maßnahmen nach §81c erlangten Material. Feststellungen über andere als die in Satz 1 bezeichneten Tatsachen dürfen nicht erfolgen; hierauf gerichtete Untersuchungen sind unzulässig.


So könnte heutzutage die erweiterte DNA-Analyse Information über Haarfarbe, Augenfarbe und die Herkunftsregion liefern. Darf sie aber nicht, weil in Deutschland verboten. Denn aus Angst vor Rassismusvorwürfen darf die Polizei diese Informationen nicht nutzen. So ist der Mörder von Carolin K. bis heute nicht gefasst, obwohl hinreichend DNA-Spuren vorhanden sind. Obwohl er bereits in Kufstein in Österreich gemordet hat, darf die DNA in Deutschland nur auf das Geschlecht untersucht und mit einer Datenbank abgeglichen werden. Eine Frau kann als Täter ausgeschlossen werden. Was für ein Erfolg. 

Deutschland ist daher für die Straftäter aus aller Welt erste Wahl. Ein Schlaraffenland sozusagen. Datenschützer und linke Politiker stören sich am Merkmal der Herkunft. Damit würde Rassismus gefördert, so deren Argument. Dafür kann man schon mal einen Mörder frei rumlaufen lassen. Datenschutz wird in Deutschland zum Täterschutz. Datenschützer und linke Politiker werden zu Mittätern, haben Blut an den Händen und fördern Verbrechen.

Eine Petition soll dem ein Ende setzen. Wenn Sie auch der Meinung sind, dass Mörder mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu ermitteln sind, dann unterzeichnen Sie auch die Petition. Zur Petition geht es hier.

Genau absurd ist es, wenn, wie in Berlin geschehen, nach ausgebrochenen Gefängnisinsassen aus Datenschutzgründen nicht mit Fotos gefahndet werden kann, um die Persönlichkeitsrechte der Schmutzlappen zu wahren.

Aktuell findet ein Kongress bei der Amadeu-Antonio-Stiftung, um auf die Risiken des DNA-Racial-Profiling hinzuweisen. So darf der Neger eben kein Straftäter sein.

Seit November 2016 haben Ermittler, Politiker und Journalisten die Forderung erhoben, die Anwendung erweiterter forensischer DNA-Analysen in Deutschland gesetzlich zuzulassen. Es geht dabei insbesondere um die Bestimmung der Haut-, Haar- und Augenfarbe (was unter dem Begriff DNA-phenotyping zusammengefasst wird) sowie der sogenannten „biogeografischen Herkunft“.

Aus Sicht von Wissenschaftlern und Minderheitenvertretern sind erweiterte DNA-Analysen in der Forensik äußerst problematisch, da sich ein solches Verfahren vor allen Dingen gegen Minderheiten richtet. Schon 2016 formierte sich ein breites akademisches Bündnis und übte Kritik an der bevorstehenden Gesetzgebung, da zahlreiche Fragen zu den wissenschaftlichen Grundlagen, der Praxisanwendung oder den weitreichenden gesellschaftlichen Folgen nach wie vor ungeklärt waren und sind. Dennoch wurden diese Technologien in vielen Medien, in der Politik und von seiten der Ermittlungsbehörden einseitig als positiv dargestellt.

Im Sinne des Diskriminierungs- und Minderheitenschutzes ist es notwendig sich kritisch mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Nicht nur Sinti und Roma sondern auch andere Minderheiten und gesellschaftliche Gruppen sind davon betroffen. Sie werden dadurch pauschal kriminalisiert und massiv verdächtigt. Denn die Debatte um die Zulassung erweiterter DNA-Analysen knüpft unmittelbar an rassistische Diskurse an, durch die spätestens seit dem 11. September 2001 nicht-mehrheitsdeutsche Personen allein aufgrund ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen Herkunft kriminalisiert und weitere stigmatisiert werden. Die Folgen sind Diskriminierung und gesellschaftliche Ausgrenzung. 

Die gemeinsame Fachveranstaltung der Amadeu Antonio Stiftung und des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma soll differenzierte wissenschaftliche Positionen und Fragen in die Debatte einbringen, um eine breite öffentliche Diskussion zum Thema erweiterte DNA-Analysen anzustoßen.


Dazu passt auch die Nachricht, die heute die Runde gemacht hat. Am Bahnhof Bochum kontrollierte die Bundespolizei ohne Anlass einen schwarzen Deutschen. Er fühlte sich rassistisch diskriminiert und klagte. Ein Gericht gab ihm recht.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat die polizeiliche Identitätsfeststellung eines schwarzen Deutschen am Bochumer Bahnhof als nicht verfassungsgemäß eingestuft. Zwar habe der Mann durch sein "auffälliges Verhalten" Anlass zur Personenkontrolle gegeben, die Polizisten hätten ihn jedoch "auch wegen dessen dunkler Hautfarbe" kontrolliert. (Az. 5 A 294/16) Es handelt sich um ein Urteil in zweiter Instanz, eine Revision ließ das OVG nicht zu. Über eine Beschwerde gegen den Beschluss müsste das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Der Kläger hat durch das Urteil keinen Anspruch auf Entschädigung; bei dem Verfahren handelte es sich nämlich um eine sogenannte Feststellungsklage. Dabei stellen Gerichte lediglich fest, ob zum Beispiel eine Behörde rechtmäßig gehandelt hat. Das Urteil erhöht aber die Chance, dass der Kläger in einem möglichen zivilrechtlichen Prozess Schmerzensgeld bekommt.

Der Kläger wollte nach eigenen Angaben im November 2013 seine Freundin vom Bochumer Hauptbahnhof abholen. Er kam vom Sport und trug einen Kapuzenpullover, wegen des schlechten Wetters habe er die Kapuze über seinen Kopf gezogen. Nach kurzer Zeit sei er von Bundespolizeibeamten um seinen Ausweis gebeten worden. Die Polizei behauptete, er habe sich die Kapuze übergezogen, um nicht erkannt zu werden. Außerdem nannten sie zur Begründung dessen dunkle Hautfarbe und, dass er illegal eingereist sein könnte. Der Betroffene fühlte sich rassistisch diskriminiert und klagte zunächst vor dem Verwaltungsgericht Köln. Das Kölner Gericht wies die Klage ab, das OVG in Münster kippte nun diese Entscheidung. 

In seinem Urteil verwies das OVG jedoch darauf, dass eine Identitätsfeststellung in Anknüpfung an die Hautfarbe "bei Vorliegen hinreichend konkreter Anhaltspunkte" gerechtfertigt sein könne. Dazu müsse die Polizei aber im Einzelfall darlegen, dass Menschen beispielsweise mit dunkler Hautfarbe an dem entsprechenden Ort überproportional häufig Straftaten begehen. Der Rechtsvertreter der Polizei konnte allerdings keine entsprechenden Kriminalitätsstatistiken vorlegen. Zwar gebe es Eigentumsdelikte durch Migranten, ein Großteil der registrierten Straftaten werde aber von Deutschen ohne Migrationshintergrund begangen. "Die bloße Behauptung, dass zum Großteil Nordafrikaner für Eigentumsdelikte verantwortlich sind, reicht nicht. Die Behörde hat eine erhöhte Darlegungslast", sagte die Vorsitzende Richterin Ricarda Brandts. Auch die Spekulation über die illegale Einreise wies Brandts ab: "Der Kläger hat den Bahnhof ja von außen betreten. Das haben die Beamten ja gesehen."

"Mit dem heutigen Urteil hat das OVG deutlich gemacht, dass das Verbot rassistischer Diskriminierung bei Polizeikontrollen streng beachtet werden muss", sagte der Anwalt Sven Adam. "Wenn das Gericht allerdings – wenngleich unter strengen Voraussetzungen – Ausnahmen von diesem Verbot andeutet, werden wir in weiteren Verfahren auch gegen solche Ausnahmen kämpfen." Der Kläger zeigte sich froh über die Entscheidung. "Zwar glaube ich nicht, dass derartige Kontrollen nun aufhören, das Urteil ist jedoch ein großer Schritt in die richtige Richtung", sagte er.

Racial Profiling, also die anlasslose Personenkontrolle nur aufgrund der vermeintlichen Herkunft, gilt als nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus Artikel drei des Grundgesetzes vereinbar und ist auch in keinem polizeilichen Dokument verankert. Allerdings stellt sie laut Betroffenen eine regelmäßige polizeiliche Praxis dar. Dagegen gehen sie in den vergangenen Jahren vermehrt gerichtlich vor, und die Gerichte entscheiden zunehmend zu ihren Gunsten. Damit auch künftig kein Neger mehr in Deutschland kontrolliert werden darf.

Eine Bürgschaft ist doch kein Ponyhof...

von Thomas Heck...

Manchmal ist das Hemd doch näher als die Jacke. Und manchmal kommt man aus dem Lachen nicht mehr raus. Denn spätestens beim Geld trennt sich die Spreu vom Weizen und es zeigt sich, was Solidaritätsbekundungen für Flüchtlinge wirklich wert sind. Das ist so fast so komisch, wie der Versuch linker Gutmenschen in Kreuzberg, die Ansiedlung von Flüchtlingen in ihrem Kiez unter fadenscheinigsten und hanebüchendsten Begründungen zu verhindern. Denn spätestens wenn in direkter Nachbarschaft das Containerdorf für Flüchtlinge entsteht, wird selbst der linkeste unter den Revolutionären mit einem "Wir haben nichts gegen Flüchtlinge, aber..." steil aus der Kurve kommen. Versprochen. Selbst Kathrin Göring-Eckart oder Claudia Roth würden da schon Wege aus der Krise finden, doch selbst sind nicht so blöde, eine Bürgschaft für Flüchtlinge zu unterschreiben.



Und nun geht es ans Eingemachte, ans Geld. Wenn Gutmenschen als Bürgern für Flüchtlinge eingetreten sind, dann taten sie es bewusst, auch um sich gut zu fühlen und der Gesellschaft zu zeigen, seht her, ich tue etwas gutes für Flüchtlinge. Eine zeitlang galt es selbst unter Bürgerlichen als schick: "Wir tun jetzt was für Flüchtlinge"... nicht "ich parshippe jetzt", sondern "wir bürgen jetzt für einen Neger".

Nur beim Bezahlen tun sich diese Gutmenschen dann etwas schwerer, insbesondere wenn sie sich Gewähr werden, was das im Einzelfall bedeutet. Denn diese Bürgschaften sind teuer geworden. Dem Versuch der Bürgen, nun diese aufgetretenen Kosten zu sozialisieren, sie also auf die Gemeinschaft umzulegen, während man das Wohlgefühl geholfen zu haben für sich privatisieren konnte, muss von Beginn an entgegnet werden. Die sollen gefälligst zahlen. Eine Bürgschaft ist doch kein Ponyhof. Und Dummheit muss schon mal grundsätzlich bestraft werden. 


Die Bundesregierung will für die Flüchtlingsbürgen jetzt "sachgerechte Lösungen finden", sagt ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums am Freitag (20.07.2018) dem WDR"Die dazu erforderlichen internen Gespräche sind noch nicht abgeschlossen." Auch das Kanzleramt ist nach WDR-Informationen daran beteiligt.

Doch für wen diese "sachgerechten Lösungen" gedacht sind, weiß die Bundesregierung noch nicht genau. Sie kann momentan nicht einmal beziffern, wie viele Bürgen solche Verpflichtungserklärungen unterschrieben haben.
Dies herauszufinden, habe sich "als sehr aufwändig herausgestellt", sagt der Ministeriumssprecher. "Die Bundesregierung geht davon aus, dass aussagekräftige Daten frühestens Ende August vorliegen werden."

Rückzahlung für Bürgen ausgesetzt

Ein weiterer Knackpunkt ist die Frage der Zuständigkeit. Das Bundesarbeitsministerium betont zwar, dass die Bundesagentur für Arbeit "die Jobcenter" am 16. März 2018 angewiesen habe, die Ansprüche für den verbürgten Lebensunterhalt "festzusetzen, diese aber vorerst nicht zu vollstrecken"
Im Klartext: Die Bürgen müssen erst mal nicht zahlen. Doch diese Regelung gelte nur für Jobcenter, die der Aufsicht des Bundes unterstehen.
Bescheid-Abrechnung
Bescheid für Flüchtlingsbürge
In Nordrhein-Westfalen gibt es 35 Bundes-Jobcenter. Für weitere 18 ist das Land zuständig. Darunter befindet sich auch das Jobcenter im Kreis Minden-Lübbecke. "Die Länderbehörden wurden entsprechend unterrichtet", sagt der Sprecher des Bundesarbeitsministeriums. Trotzdem sind viele Bürgen im Bereich der Länderbehörden aufgefordert worden zu zahlen.
Auf WDR-Anfrage konnten weder das NRW-Arbeitsministerium noch Bundes- und Landes-Agentur für Arbeit erklären, warum das so ist.


Flüchtlingsbürgen in Minden wehren sich gegen Asylkosten

Von Uwe Pollmann
  • Mindener, die für Flüchtlinge gebürgt haben, sollen jetzt zahlen
  • Behörden fordern bis zu 60.000 Euro zurück
  • Bürgen schließen sich zusammen und fordern politische Lösung
Hilde Wiegand ist nicht arm. Sie ist pensionierte Beamtin, ihr Mann war Lehrer. Die beiden Mindener helfen seit Jahren Asylsuchenden. Als der Syrienkrieg begann, bürgten sie auch für syrische Flüchtlinge. Allein in NRW gibt es schätzungsweise 7.000 Bürgen.

69-Jährige half junger Syrerin, ihre Mutter aus dem Krieg zu holen

Doch was die Behörden jetzt mit ihnen machen, das kann sie nicht verstehen. 21.000 Euro mussten sie bisher schon für die Lebenshaltungskosten an die Kommune zahlen. Und das werde nicht alles sein.

Die 69-Jährige hatte vor über drei Jahren eine junge syrische Frau, die sie seit langem betreut, aufs Amt begleitet. Diese wollte Mutter und zwei Schwestern aus dem Krieg holen. Sie hatte von einem Landesprogramm gehört, nach dem man das mit Hilfe einer Bürgschaft tun konnte.

Doch der Verdienst der Syrerin war zu gering. "Sie weinte bitterlich. Also haben wir das gemacht." Es sollte ja auch nur so lange sein, bis die Flüchtlinge Asyl erhielten. Und das geschah laut Hilde Wiegand recht schnell.

2016 neue Gesetzeslage

Aber 2016 änderte sich die Gesetzeslage. Seither müssen viele Bürgen drei Jahre lang die Kosten für die Unterbringung übernehmen - auch dann, wenn der Asylantrag bereits anerkannt wurde. Neben Hilde Wiegand trifft das landesweit mehrere tausend Bürger. Allein im Kreis Minden-Lübbecke haben Bürger 576 Mal Verpflichtungserklärungen unterschrieben.

"Wie viele Menschen dahinter stehen, wissen wir noch nicht genau", sagte Katja Sonntag vom Welthaus Minden am Montagabend (16.07.2018) bei einer Info-Veranstaltung. "Aber wir wollen, dass sich Betroffene jetzt vernetzen."

Schon vor knapp einem Jahr hatte NRW-Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) Hilfe für Flüchtlingsbürgen angekündigt. Bisher ist offenbar noch nichts passiert.

Integrationsminister will Flüchtlingsbürgen helfen

Eine Aufforderung der Kanzlerin

Etwa 50 Bürger kamen, darunter Magdalene Wichmann, die für syrische Flüchtlinge gebürgt hat: "Frau Merkel hat doch gesagt: Wir schaffen das." Das empfand die 82-Jährige als Aufforderung zu helfen: "Jetzt haben wir eine Geldforderung von 8.000 Euro erhalten."

Stefan Straube-Neumann hat für sieben Syrer gebürgt

Bei Stefan Straube-Neumann sind es sogar mehr als 60.000 Euro. Der Mindener hat für sieben Syrer gebürgt, weil ihn die Not in Syrien seit Jahren rührt. 2014 hat er einen Hilfstransport mit 20 Tonnen Kleidung für Flüchtlinge an der syrisch-türkischen Grenze organisiert.

Syrer in Minden hatten ihn um Bürgschaften gebeten. "Da habe ich unterschrieben. Ich war ja auch bereit, bis zur Anerkennung des Asyls zu zahlen. Das wären vielleicht 10.000, 12.000 Euro gewesen. Aber eben nicht für den gesamten Zeitraum."

Bürgen fordern politische Lösung

Das Welthaus, der Verein für Demokratie und Vielfalt sowie der Evangelische Kirchenkreis wollen das nicht hinnehmen. Man müsse politischen Druck aufbauen, fordern die Bürgen. "Der Staat lobt doch immer die Zivilgesellschaft", sagt ein Betroffener. "Aber wenn man was tut, lässt er uns allein."

Dienstag, 7. August 2018

EU gegen USA: "Jetzt herrscht Krieg..."

von Thomas Heck...

Die Europäische Union setzt den Handelssanktionen der USA gegen den Iran ein "Abwehrgesetz" entgegen und haben somit den USA unter Trump wohl den Krieg erklärt. Dies tut die EU, um den Handel mit einem Unrechtsregime zu schützen, in dem Schwule gehängt und Ehebrecherinnen gesteinigt werden, welches Israel mit atomarer Vernichtung droht und weltweiten Terrorismus unterstützt und mit dem Deutschland um die 3 Mrd. Euro Außenhandel betreiben will. Dafür erklärt man jetzt einen Handelskrieg mit den USA, mit denen Deutschland immerhin ein Handelsbilanzüberschuss von über 50 Mrd. Euro erwirtschaftet. Die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme kann mir als Wirtschaftswissenhaftler nicht vermittelt werden. Als Mensch verstehe ich es noch weniger. Doch genau dafür hat sich die EU-Außenbeauftragte Mogherini in Teheran für die Mullahs hübsch gemacht und extra das Kopftuch angelegt, wo die moderne iranische Frau zunehmend aus Gründen des Widerstands den Hijab ablegt, während EU-Vertreterinnen auf die Knie fallen.




Es tritt morgen in Kraft und soll europäische Wirtschaftsunternehmen schützen, wenn sie die Sanktionen ignorieren. Das haben die EU-Außenbeauftragte Mogherini sowie die Außenminister Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens angekündigt. Sie wollen der Erklärung zufolge außerdem, dass der Zahlungsverkehr mit dem Iran sowie Gas- und Ölgeschäfte fortgeführt werden können.

Das Gesetz basiert auf einer EU-Verordnung von 1996, die aktualisiert wurde. Es ermöglicht Entschädigungszahlungen für europäische Unternehmen, die durch US-Sanktionen an Geschäften gehindert werden. Auch die Bestrafung von Firmen, die sich an die Handelsbeschränkungen halten, ist vorgesehen.

Noch ungeklärt ist, was aus einem geplanten Bargeldtransport des Iran per Flugzeug wird. Die iranische Führung will 300 Millionen Euro aus der staatlichen Europäisch-Iranischen Handelsbank ins Land holen. Das Geld soll bei der Bundesbank abgehoben und dann nach Teheran geflogen werden. Die Bundesbank änderte inzwischen ihre Geschäftsbedingungen. Ab dem 25. August müssen für Barabhebungen dieser Größenordnung Erklärungen vorgelegt werden - unter anderem zur Verhinderung von Terrorismusfinanzierung.

Montag, 6. August 2018

Fluchtursachen bekämpfen... was bedeutet das eigentlich?

von Thomas Heck...

Durch die Medien und die Politik geistert seit langem der Terminus des "Fluchtursachen bekämpfen". Doch was bedeutet das konkret? Für manche beginnt das schon bei der Bekämpfung des Klimawandels, wobei sich die Frage gestellt werden darf, wieviele Menschen bereits heute tatsächlich kommen, weil vielleicht in 100 Jahren der Meeresspiegel im 5 cm ansteigen wird, vielleicht aber auch nicht. Vermutlich niemand. Ich behaupte, dass die Menschen aus Afrika von Klimawandels bis dato nichts gehört hatten. Den Klimawandel können wir also als Fluchtursache getrost ad acta legen.


Krieg ist sicher die Fluchtursache Nummer 1. Diesen zu bekämpfen ist aber ein sehr sportliches Ziel. Gerne wird immer die Beschränkung von Waffenexporten herangezogen. Den Völkermord in Ruanda von 1994, begangen mit Messern und Macheten, hätte so nicht verhindern werden können. Und Korvetten für Saudi-Arabien sehe ich auch nicht als das große Problem an. Das Thema scheint also nicht so einfach zu lösen zu sein. Und Krieg wäre zudem auch kein Asylgrund.

Hunger und Armut ist ebenfalls eine Fluchtursache, ohne Asylgrund zu sein. An der Lösung dieses Problems ist die Weltgemeinschaft bislang ebenfalls jämmerlich gescheitert. Und lassen Sie sich nicht einreden, dass in Afrika Menschen hungern, weil Sie am Wochenende fulminant gegrillt haben. Oder dass in der Sahel-Zone die Menschen verdursten, weil Sie es gewagt haben, gestern Abend nochmals Ihren Garten zu wässern.

Die Hauptfluchtursache und damit die Motivation, dass die Menschen nach Europa und in Europa vornehmlich nach Deutschland streben, sind nicht Krieg, Hunger und die Angst vor dem Klimawandel, sondern einzig und allein der Einkommensunterschied zwischen hartem Leben und Arbeit im Heimatland und der Aussicht eines leichten und staatlich bezahlten Lebens in Deutschland, so zumindest die Erwartungshaltung, die auch in keinerlei Art und Weise von der Regierung in Frage gestellt wird. Zutiefst menschlich und nachvollziehbar, da würde ich auch kommen. Doch, gäbe es kein Geld in Deutschland, gäbe es keine Flüchtlinge. So einfach ist das. Eine simple Kommunikation und deutliche Ansage der Regierung gefolgt von stringenten Maßnahmen, beginnend bei der Seenotrettung und sofortige Rückführung bis hin zur konsequenten Abschiebung bei ablehnenden Asylentscheid würde schon zielführend sein.

Was ebenfalls fehlt, ist eine deutliche Ansage einer Bundeskanzlerin Merkel, die mit einer unbedachten Aussage, alle Syrer aufzunehmen, die ganze Party erst ausgelöst hatte und halb Afrika plötzlich zu Syrern mutierten und die Asylbehörden und Gerichte bis heute belasten. Doch damit ist eher nicht zu rechnen.

Ein Notreisepass für Sami A. - Es muss schon seine Ordnung haben...

von Thomas Heck...

Die Posse um den nach Tunesien abgeschobenen Sami A. geht seinem endgültigen und absurden Höhepunkt entgegen. Dieser Fall zeigt mir, dass dieser Staat eine Rechtssprechung gegen die Bürger betreibt, weil das Leben, die Gesundheit und das Recht für Terroristen als höherwertig angesehen wird, als das von Ihnen oder Ihren Kindern. Allein die Tatsache, dass Gerichte Zwangsgelder gegen Städte und Gemeinde verhängen, wenn sie nicht Gefährder wieder "nach Hause" holen, zeigt die ganze Absurdität der Situation.



Im Fall des nach Tunesien abgeschobenen Sami A. gibt es eine neue Wendung. Der zuständige tunesische Ermittlungsrichter hat einer Anwältin des Mannes telefonisch mitgeteilt, „dass er kein Ausreiseverbot gegenüber ihrem Mandanten verhängt und keine Bedenken habe, wenn dieser nach Deutschland ausreise“. Dass damit auch jegliche Asylgründe faktisch weggefallen sind, Foltergefahren inklusive, scheint diesen Winkeladvokaten gar nicht aufzufallen.




Das geht nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung"aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen von Freitag hervor, mit dem es ein Zwangsgeld von 10.000 Euro gegen die Stadt Bochum verhängte. Die Anwältin Seda Basay-Yildiz bestätigte der Zeitung das Gespräch mit dem Ermittlungsrichter und dessen Zusammenfassung im Gerichtsbeschluss.

Dem widersprach jedoch der Sprecher der für Terrorismus zuständigen Staatsanwaltschaft in Tunesien, Sofiane Sliti, berichtet die dpa am Sonntagmittag. Es werde weiter gegen den aus Deutschland abgeschobenen Gefährder ermittelt und er müsse in Tunesien bleiben, sagte Sliti demnach.

Das Gericht hatte die Ausländerbehörde der Stadt zuvor aufgefordert, den Tunesier bis Dienstag der abgelaufenen Woche zurückzuholen. Es bemängelte eine „grob rechtswidrige“ Abschiebung und sieht den Mann in Tunesien der Gefahr von Folter und unmenschlicher Behandlung ausgesetzt. Eine absurde Befürchtung, ist doch Samir A. in Tunesien auf freien Fuss gesetzt worden. Was für ein Irssinn. Die Stadt Bochum hatte – über den verantwortlichen Landesminister Joachim Stamp von der FDP– erst nach Ablauf der Frist am Mittwoch eine Anfrage zur Rückholung des Mannes aufgesetzt; sie lag den tunesischen Behörden bis Freitag jedoch nicht vor. Dieses Vorgehen erscheine "in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland mehr als befremdlich", schrieb das Gericht nach Angaben der "F.A.S." in seiner Urteilsbegründung. Als befremdlich finde ich es dagegen, dass sich ein Staat wie Deutschland so vehement für einen solchen Schmutzlappen einsetzt, anstatt nach dem "Abschiebefehler" das ganze Thema beruhigt seinen Weg gehen zu lassen.  

Der in Deutschland als Gefährder eingestufte Sami A. war Ende Juli aus tunesischer Untersuchungshaft entlassen worden. Die Behörden dort behielten seinen Reisepass ein, der zudem abgelaufen ist. Allerdings zeigte das Gelsenkirchener Gericht noch einen anderen Weg auf, um den Tunesier zurückzuholen: Deutschland kann ihm einen sogenannten Notreiseausweis ausstellen. Alles muss schon seine Ordnung haben. Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich... Rechtsstaat Deutschland... das Land der Irren und Bekloppten... für Terroristen das Land in dem Milch und Honig fließen...