Montag, 31. Oktober 2016

Trump ins Weiße Haus, Clinton nach Alcatraz?

von Thomas Heck...


Vor einer Woche lag Clinton in Umfragen zwölf Punkte vor Trump. Die E-Mail-Affäre aber holt sie im Endspurt ein, Trump liegt nun fast gleichauf. Die Demokraten unterstellen dem FBI einen Rechtsbruch. Dabei muss Clinton aufpassen, dass Trumps Versprechen, Clinton würde ins Gefängnis gehen, wenn er Präsident wäre, nicht wahr wird. Da kann man dann schon ein Outfit wählen, welches dem Knast-Outfit entspricht.




Der Einbruch könnte dramatischer kaum sein: Zehn Tage vor der US-Präsidentschaftswahl liegt Hillary Clinton nur noch einen Punkt vor ihrem Rivalen Donald Trump. In einer am Sonntag veröffentlichten Erhebung des TV-Senders ABC News in Kooperation mit der "Washington Post" kam die demokratische Kandidatin nur auf 46 Prozent, Trump dagegen auf 45 Prozent. Der Kandidat der Liberalen, Gary Johnson, käme in dieser Umfrage auf vier Prozent, der Grüne Jill Stein auf zwei Prozent.

In einer direkten Wahl zwischen Trump und Clinton vereint die Demokratin noch 49 Prozent der Wählerstimmen hinter sich, Trump 46. Demnach hätte rund ein Drittel der unentschlossenen Wähler gesagt, dass sie sich im Zuge der neuen FBI-Erkenntnisse nicht mehr für Clinton entscheiden würden.

Für die Erhebung wurden 1.268 Wahlberechtigte zwischen dem 25. und 28. Oktober befragt. Inklusive des Freitags, als FBI-Chef James Comey die Clinton-Affäre wieder aufflammen ließ. Comey hatte gegenüber Kongressabgeordneten gesagt, neue E-Mails seien auf dem Computer des früheren demokratischen Politikers Anthony Weiner gefunden worden. Gegen diesen wird wegen Sex-Nachrichten an eine Jugendliche ermittelt. Die Ermittlungen gegen Clinton waren eigentlich schon im Sommer abgeschlossen.

Am Sonntag verlautete jedoch nun aus Kreisen der US-Strafverfolgungsbehörden, dass die neu aufgetauchten E-Mails offenbar schon seit Wochen innerhalb des FBI bekannt gewesen waren. Die Ermittler im Fall Anthony Weiner seien sich der Existenz und der möglichen Relevanz für die Ermittlung gegen die frühere Außenministerin und demokratische Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton bereits länger bewusst gewesen, hieß es.

Um sie zu prüfen, haben die Ermittler nun einen neuen Durchsuchungsbefehl erwirkt. Zwar besaß das FBI bereis einen Durchsuchungsbefehl in diesem Fall. Er erlaubte jedoch keine eingehende Prüfung von Clintons E-Mails. Deren Inhalt, Zahl und Relevanz blieben damit auch am Wochenende unklar.

Warum die Enthüllungen gerade jetzt ans Tageslicht kamen, lässt Spielraum für Spekulationen. Das Team der Demokratin hatte Comey dafür kritisiert, dass er nicht mehr Informationen zu den Ermittlungen preisgebe und damit in der heißen Phase des Wahlkampfs fehlgeleiteten Spekulationen Tür und Tor öffne.

Der ranghohe Demokrat Harry Reid sieht im Umgang des FBI-Direktors James Comey mit der E-Mail-Affäre sogar einen möglichen Gesetzesbruch. Dass Comey den Kongress elf Tage vor der Wahl über neue FBI-Ermittlungen informiert habe, könnte einem Verstoß gegen den "Hatch Act" gleichkommen, schrieb Reid, demokratischer Minderheitsführer im Senat, am Sonntag in einem Brief an Comey. Dieses Gesetz verbiete es Beamten von Bundesbehörden wie FBI-Mitarbeitern, eine US-Wahl zu beeinflussen.

In diesem Zusammenhang warf Reid Comey Doppelmoral vor. Das FBI habe "explosive Informationen" über enge Verbindungen zwischen Trump und Russlands Regierung. Doch kaum habe Comey von der "kleinsten Andeutung" über Clinton erfahren, habe er sich "beeilt, das im möglichst schlechtesten Licht publik zu machen", kritisierte Reid.

Der republikanische Präsidentschaftskandidat Donald Trump begrüßte die Untersuchungen. "Das System ist vielleicht doch nicht so sehr manipuliert, wie ich es vermutet hatte", sagte er. Trump forderte seit langem eine strengere strafrechtliche Verfolgung Clintons und kündigte im Falle seines Wahlsieges eine eingehende Untersuchung an.

Für Clinton kommen die neuen Enthüllungen ohnehin zur Unzeit. Vor einer Woche wollten in dieser Umfrage noch 50 Prozent der Befragten für Clinton stimmen, während sich 38 Prozent für Trump als nächsten US-Präsidenten aussprachen. Ganz zwölf Prozentpunkte weniger. Dies war die höchste Zustimmungsrate für Clinton seit Beginn des Wahlkampfs und gleichzeitig der schlechteste Wert für den Immobilienmogul. Die Wahl findet am 8. November statt.

Clinton gibt sich derweil kämpferisch. Sie werde sich in den letzten Tagen vor dem Urnengang nicht "vom Kurs abbringen" lassen, erklärte sie am Sonntag bei einem Wahlkampfauftritt mit homosexuellen Anhängern in Florida. "Ich höre jetzt nicht auf, wir wärmen uns erst auf. Wir lassen uns nicht ablenken, ganz egal was uns unsere Gegner entgegenschleudern." Nun kämpft sie aber auch nicht nur mit Wattebällchen und viel Dreck wurde auf Trump geschleudert.

Die Wahl wird spannend bleiben, wenn bis zur letzten Urne gewählt wird. Und wer weiss, vielleicht sehen wir Hillary hinter Gittern, wie wir vielleicht auch andere gerne hinter Gittern sehen würden... kleiner Vorgeschmack gefällig?


Propagandamaschine läuft wie geschmiert

von Thomas Heck...

Die Flüchtlingskrise macht die Frage nach der Integration von Zuwanderern aktueller denn je. Eine Studie des statistischen Amts der Europäischen Union ist nun der Frage nachgegangen, wie gut Zuwanderer der zweiten Generation auf dem Arbeitsmarkt und im Bildungsvergleich abschneiden. Das Ergebnis: EU-weit weisen Einwanderer der zweiten Generation sogar einen höheren Bildungsgrad auf als Altersgenossen ohne Migrationshintergrund. 



Laut der Studie hatten 2014 37,5 Prozent der Personen mit Migrationshintergrund zwischen 25 und 54 Jahren einen tertiären Bildungsabschluss, das heißt einen Abschluss an einer Universität oder Fachhochschule. Bei den Einheimischen lag der Anteil hingegen nur bei 30,9 Prozent.

Auch bei der Beschäftigungsquote in der entsprechenden Altersgruppe schneiden die Zuwanderer der zweiten Generation etwas besser ab. Sie liegen EU-weit bei 79 Prozent, die Gruppe ohne Migrationshintergrund mit 78,6 Prozent knapp dahinter.



Aber. Die zahlen spiegeln nicht Situation in Deutschland wider. Denn es gibt jedoch große Unterschiede zwischen den Ländern. In Deutschland stellt sich die Situation etwas anders dar: Hier haben 29,2 Prozent der 25- bis 54-Jährigen ohne Migrationshintergrund einen tertiären Bildungsabschluss, bei den Zuwanderern der zweiten Generation sind es 25,1 Prozent.

Die Beschäftigungsquote der Gruppe ohne Migrationshintergrund ist mit 86 Prozent ebenfalls höher als bei den Zuwanderern der zweiten Generation mit 80,9 Prozent. Trotzdem zeigen sich auch in Deutschland deutliche Verbesserungen von der ersten zur zweiten Zuwanderergeneration. Und wenn wir es schaffen würden, kriminelle Elemente konsequent abzuschieben, sähe die Quote noch besser aus.

Eine Studie zum Anteil von Migranten, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind, weil sie sich durch Vollverschleierung dem Arbeitsmarkt entziehen, eine um Migranten bereinigten PISA-Studie, eine Studie, die den Anteil von Häftlingen in Gefängnissen beziffern, den Anteil von Migranten an Sexualstraftätern, an Vergewaltigungen, an sonstigen Straftätem findet man dagegen aufgrund der Political Correctness nicht, was sämtliche übrige Studien, die Migranten ins positive Licht stellen zu wollen, als billiger Versuch medialer Propaganda entlarvt. Schade. Das würde Teile der Bevölkerung wirklich verunsichern. Mich zum Beispiel. Mich würde das verunsichern.

Sonntag, 30. Oktober 2016

Zeitung lesen wie in der DDR

von Thomas Heck...


Es ist wie in DDR. Man muss bei Zeitungen immer zwischen den Zeilen lesen, um der Wahrheit näher zu kommen. Die WELT liefert uns eine sehr eindeutige ethnische Herkunft der Täter:

“Ein Mann …. dunkles Haar …”. Wären die Täter Deutsche, gäbe es einen klaren und eindeutigen Hinweis. Anhand der hier vorliegende Informationen folgert der Leser messerscharf: Araber oder Türken, auf jeden Fall Muslime.


Nach der Messerstecherei in Frankfurt am Main sucht die Polizei nun nach vier mutmaßlichen Tätern. Bei der Auseinandersetzung im S-Bahnhof Frankfurt Hauptwache waren am frühen Samstagabend vier Menschen verletzt worden. Die Auseinandersetzung hatte in der C-Ebene begonnen und sich bis zur darübergelegenen B-Ebene fortgesetzt.

Der Bahnhof in der Innenstadt musste nach der Auseinandersetzung zur Haupteinkaufszeit gegen 17.40 Uhr gesperrt werden. Auf beiden Ebenen des Gebäudes, in denen sich die Tat ereignete, waren am Boden später deutliche Blutlachen zu erkennen.

Vier Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren seien ins Krankenhaus gebracht worden, teilte die Polizei mit. Ein 18-Jähriger wurde demnach leicht verletzt, die drei anderen schwer. Inzwischen sind aber alle außer Lebensgefahr, sagte eine Polizeisprecherin der „Welt“.

Die Polizei geht nach den bisherigen Ermittlungen davon aus, dass es sich um Auseinandersetzungen „privater Natur“ handelte: „Im Vorfeld hatte es offenbar schon Streit zwischen den Jugendlichen gegeben.“ Noch ist nicht klar, ob es sich um gegnerische Gruppen handelte und worum es ging. Nach Angaben des Hessischen Rundfunks hat die Mordpolizei die Ermittlungen übernommen, da sie von einem versuchten Tötungsdelikt ausgeht.

Nach jetzigem Stand sucht die Polizei nach vier Männern, die auf der Flucht sind. Es sei aber nicht auszuschließen, dass noch weitere Personen an der Messerstecherei beteiligt waren. Die Polizei wertet derzeit Videomaterial aus. Nach Zeugenaussagen und Vernehmung der Verletzten sucht die Kriminalpolizei Frankfurt aktuell nach mutmaßlichen Tätern mit folgendem Profil:

1. Ein Mann, 17 bis 20 Jahre alt, etwa 1,80 Meter groß und kräftig, dunkles Haar. Er trug eine dunkle Baseballkappe, eine dunkle wattierte Jacke, Jeans, Umhängetasche und weiß-schwarze Sneakers.

2. Ein Mann, 17 bis 20 Jahre alt, etwa 1,75 Meter groß, dunkles Haar, das an den Seiten abrasiert ist. Er trug eine dunkle Trainingsjacke mit weißen Streifen der Marke Adidas, eine dunkle Jeans, schwarz-weiße Turnschuhe und eine Umhängetasche mit rot-braunem Schultergurt.

3. Ein 17 bis 20 Jahre alter Mann, kräftig, mit dunklem, kurzem Haar. Er trug eine dunkle wattierte Jacke, helle Jeans, helle Turnschuhe und eine Umhängetasche mit braun-beigem Muster.

4. Ein 50 bis 60 Jahre alter Mann mit dunklem Haar und Hinterhauptglatze. Er soll eine dunkle Jacke, Jeans und dunkle Halbschuhe getragen haben.

Im sozialen Netzwerk Twitter mahnte die Polizei, Spekulationen zu unterlassen. Es bestehe „keine Gefahr“, twitterten die Beamten als Reaktion auf die Mutmaßungen einiger Nutzer, es könne sich um einen terroristischen Hintergrund handeln. Würde eine Gefahr für die Bevölkerung bestehen, wäre dies kommuniziert worden, schreibt die Polizei. Wer es glaubt... der Polizei glaube ich heute nicht mehr. Die Hessenschau spricht von einem Streit unter Jugendlichen. Beruhigen tut mich das nicht.

Frisch Erbrochenes aus dem Rechtsstaat

von Thomas Heck...

Manchmal dreht sich in diesem Land die Scheiße in einer Geschwindigkeit, dass ich mit dem Schreiben gar nicht mehr hinterherkomme. Jede einzelne Geschichte scheint dem Wahnsinn entsprungen, jegliche Vernunft, jegliche Menschlichkeit, der klare Menschenverstand scheint außer Kraft gesetzt zu sein, das Lot der Gerechtigkeit hängt schief. Es ist was sehr faul im Staate Deutschland. Denn es stinkt.

Nach den milden Urteilen im Prozess um eine Gruppenvergewaltigung hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Doch nun stellt sich heraus: Die Behörden wissen offenbar nicht einmal, wo sich die jugendlichen Täter, die mit Bewährungsstrafen davongekommen waren, aufhalten. Die Familie eines Täters könnte das Land bereits verlassen haben. Wenn sie denn auf ewig weg bleiben, wäre schon viel gewonnen, doch mit Gerechtigkeit hat das nicht viel zu tun.



Das Verbrechen: Im Februar hatten vier junge Männer ein 14-Jähriges Mädchen sexuell missbraucht. Zwei von ihnen hatten das schwer betrunkene Mädchen vergewaltigt, bevor sie Flaschen und eine Taschenlampe in sie eingeführt hatten. Das Opfer hatte sich dabei übergeben und geschrien. Ein 15-jähriges Mädchen filmte das Verbrechen mit ihrem Handy. Anschließend legten sie das bewusstlose Opfer bei Temperaturen um den Gefrierpunkt in einem Hinterhof ab.



Das Urteil: Am 20. Oktober fiel das Urteil im Prozess gegen die vier jungen Männer und die 15-Jährige. Der 21 Jahre alte Haupttäter muss für vier Jahre ins Gefängnis, die übrigen Angeklagten zwischen 14 und 17 Jahren erhielten Bewährungsstrafen. In der Urteilsbegründung nimmt das Gericht bereits vorweg, dass die Urteile für die Öffentlichkeit milde erscheinen mögen. Als Begründung für das geringe Strafmaß führt es an, dass die Jugendlichen geständig waren, außerdem hätten sie eine positive Sozialprognose. Da lachen ja die Hühner... Straftäter vom Balkan mit einer günstigen Sozialprognose... wo hat es sowas schon mal gegeben?


Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. „Das Urteil weicht bei drei von fünf Angeklagten von unserem Antrag ab und ist in diesen Fällen milder als unser Antrag. Das wollen wir überprüft haben“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft zu FOCUS Online.


Es ist also möglich, dass auch die auf Bewährung frei gekommenen Täter doch noch eine härtere Strafe bekommen. Doch dabei könnte es ein weiteres Problem geben. Wie die „Bild am Sonntag“ berichtet, sollen die Behörden nicht wissen, wo sich die Täter derzeit aufhalten. Das Blatt zitiert Gerichtssprecher Kai Wantzen: „Da bei den jugendlichen Tätern das Gericht nicht zu der Auffassung kam, dass akute Fluchtgefahr besteht, wurde die Untersuchungshaft aufgehoben.“

Das Blatt fragte beim Verwalter des Hauses nach, in dem die Familie von einem der Täter wohnt: der 16-jährige Alexander K. Der Mann sagte der „Bild“, die Familie sei längst ausgezogen. „Wir haben auch keine Nachsendeadresse.“ Über drei Ecken habe er gehört, dass die Familie nach Serbien gegangen sein soll.


Die Familien der Täter waren bereits im Gericht unangenehm aufgefallen. Beim Prozessauftakt hatten die Angeklagten Verwandte und Freunde im Zuschauerbereich ausgelassen begrüßt und sich in Siegerpose gezeigt. Die Mutter eines Angeklagten hatte gewunken und ihrem Sohn Kusshände zugeworfen. Als schließlich das Urteil verkündet wurde, brach unter den Zuschauern Jubel aus.

Das Urteil hat heftige Diskussionen ausgelöst. Eine Petition auf change.org, die ein härteres Urteil fordert, hat Stand Sonntag mehr als 90.000 Unterstützer.


Auch erfahrene Strafrechtsexperten kritisierten das Urteil. „Für mich hört es sich an, als ob das Gericht zu sehr nach unten gerutscht ist mit seinem Urteil“, sagte der Strafrechtler Jens Rabe.

Für den Haupttäter sieht das Strafrecht einen Strafrahmen von zwei bis 15 Jahren vor. Das Gericht nahm verminderte Schuldfähigkeit an, weil er zum Tatzeitpunkt betrunken war. Der Strafrahmen verschiebt sich damit auf sechs Monate bis 11 Jahre und drei Monate. Bei Anwalt Rabe löst das Bauchschmerzen aus: „Natürlich kann man die verminderte Schuldfähigkeit annehmen. Trotzdem liegt man mit dem Urteil noch im unteren Mittelfeld dessen, was möglich ist.“

Die Bewährungsstrafen für die anderen Angeklagten ist auf das Jugendstrafrecht zurückzuführen. Anders als bei Erwachsenen stehe für junge Täter einzig und allein der Erziehungs- und nicht der Sühnegedanke im Vordergrund, erklärte Rabe.

Der Einzelfall der kein Einzelfall ist

von Thomas Heck...

Am 16. Oktober sitzen zwei Jugendliche sitzen an der Alster, als von hinten ein Mann auf einen von ihnen einsticht und tötet. Bis jetzt ist der Angreifer nicht gefasst. Nun reklamiert die Terrormiliz IS offenbar diese Tat für sich. Bis heute hat sich das ZDF geweigert, über die Bluttat zu berichten, weil es nicht über "Einzelfälle" berichte. 

Nun liest man eigentlich täglich von Messerangriffen, Amokläufen, Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffen von irgendwelchen muslimischen Spinnern, von Einzelfällen kann man da eigentlich nicht mehr reden. Und ob der IS sich nun dazu bekennt oder in Mossul wird eine Ziege vergewaltigt, spielt keine Rolle. Egal, was Ayman Mazyek, IS-Vertreter für Deutschland, dazu sagt.



Die Terrormiliz Islamischer Staat hat nach Angaben ihres Sprachrohrs Amak einen Messerangriff auf zwei Menschen in Hamburg verübt. Ein "Soldat" des IS habe den Angriff am 16. Oktober ausgeführt, teilte Amak mit. An diesem Tag war ein 16-Jähriger an der Hamburger Alster von einem Unbekannten mit mehreren Messerstichen getötet worden. Die 15-jährige Begleiterin des Opfers wurde vom Angreifer ins Wasser gestoßen, blieb aber unverletzt.

Die Polizei konnte auf Anfrage zunächst keine Auskunft dazu geben, ob sich die IS-Mitteilung auf diese Tat beziehen könnte. Hamburgs Polizeipressesprecher Timo Zill sagte: "Der Staatsschutz ist ab sofort in die Ermittlungen involviert." In der von Amak auf Arabisch und Englisch verbreiteten Mitteilung ließ der IS selbst offen, ob die angeblichen Opfer getötet wurden.

Die Nachricht des IS-Sprachrohrs konnte nicht unabhängig verifiziert werden. Die gewählten Formulierungen lassen keinen eindeutigen Schluss zu. Der "Soldat" des IS habe die Attacke "als Reaktion auf die Aufrufe ausgeführt, Bürger der Koalitionsländer (gemeint ist wohl das internationale Bündnis gegen die Terrormiliz) anzugreifen", hieß es weiter. Üblicherweise reklamieren die Extremisten über die Kanäle von Amak Anschläge für sich – nur nicht so lange nach einer Tat.

Bei dem Angriff am 16. Oktober war ein Mann von hinten an die unter der Kennedybrücke sitzenden Jugendlichen herangetreten und hatte mehrmals auf sein Opfer eingestochen. Der 16-Jährige starb kurz darauf im Krankenhaus an seinen schweren Verletzungen. Der Täter soll 23 bis 25 Jahre alt und 1,80 bis 1,90 Meter groß sein, kurze, dunkle Harre und einen Dreitagebart haben und "südländisch" ausgesehen haben. Er sei nach der Tat davongelaufen.