Samstag, 29. Oktober 2016

Unterstützung für 'Märtyrer' Safia Schnitter...

von Thomas Heck...

Und da gibt es noch den Fall der 15jährigen Safia Schnitter alias Safia S., diese messerstechende Mistschlampe, die hinterhältig einen Polizisten in Tötungsabsicht angriff, vermutlich, um ihm die Waffe zu entreißen und damit ein weiteres Blutbad anzurichten. 

Der islamistische Hintergrund gilt als belegt. Hier gibt es nun eine Unterstützerseite im Internet, wo das arme Ding als Opfer dargestellt wird. Die Bilder erinnern an die Märtyrer der Palästinenser, deren gedacht wird. Messer-Intifada, nun auch in Deutschland. Da geht selbst mir das Messer in der Tasche auf.



Der Verteidiger forderte nun Freispruch und hatte gute Chancen, damit durchzukommen. Bleibt nur zu hoffen, dass die Brillenschlange in die geschlossene Psychiatrie verfrachtet wird und hinter Gittern über ihr verpfuschtes Leben nachdenken kann. Denn wer Menschen schlachten kann, kann auch dafür Verantwortung übernehmen.

Islam - Der Wahnsinn mit diesen Irren geht weiter

von Thomas Heck...

Die Islamisierung ist weiter im vollen Gange, nicht mehr schleichend, sondern ganz offen. Und Kritik daran wird schnell als Rassismus angesehen und strafrechtlich bewehrt und abgeurteilt. Während Kritik an allen Religion problemlos möglich, läuft der Gefahr an Leib und Seele zu nehmen, der es wagt, den Islam zu kritisieren. Ein Wahnsinn.

Da muss auch schon mal der Brandschutz herhalten, um christliche Symbole, wie den Weihnachtsbaum zu verbieten. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald verfügte gleich ein komplettes Verbot von Weihnachtsbäumen an Schulen. 

In Ebersberg wurde ein Schulausflug in eine Kirche nach Protesten abgesagt. Jahrelang hatte die Pfarrei Ebersberg zur Erstkommunion die Drittklässler in die Kirche eingeladen. Nun nicht mehr. Grund sind die "berechtigten Einwände von Eltern". Es sei nicht zumutbar, wenn Eltern und Schüler, die nicht der katholischen Konfession angehören, durch diese Angebot in "persönliche Gewissensnöte und Bedrängnis" gebracht werden. Solange man den kleinen Muslimen nicht die Oblaten zwanghaft oral einführt, sehe ich kein Problem, eine christliche Kirche zu besuchen.


Umgekehrt geht es ja auch. Weil ein Schüler im schleswig-holsteinischen Rendsburg sich geweigert hat, an einem Moschee-Besuch teilzunehmen, sollen seine Eltern nun 300 Euro Strafe zahlen. Der 13 Jahre alte Siebtklässler sollte im Frühsommer während des Erdkundeunterrichts mit seiner Klasse die benachbarte Centrum-Moschee besuchen.


Thema des Ausflugs: „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“. Die Eltern seien Atheisten und fürchteten um eine „religiöse Indoktrination“ ihres Kindes, das ebenfalls keiner Glaubensrichtung angehöre. Deshalb wollten sie „aus weltanschaulichen Gründen“ nicht, daß der Sohn die Moschee besuche.

Dies teilten sie auch der Schulleitung mit. Sie hätten die Auffassung vertreten, daß niemand gegen seinen freien Willen zum Betreten eines Sakralbaues gezwungen werden dürfe. Ihr Kind an dem betreffenden Tag einfach krank zu melden, sei für die Eltern nicht in Betracht gekommen, da sie das Problem nicht auf diese Art und Weise lösen wollten, erläuterte Heumann. Wie der Junge später von Mitschülern erfuhr, hätte zur Zeit des Moscheebesuchs auch ein Imam gepredigt.

Die Schule leitete daraufhin ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Schulpflicht ein. Vater und Mutter sollten jeweils ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro zahlen. Hiergegen legten beide Einspruch ein und wandten sich an die islamkritische Bürgerbewegung Pax Europa. Dieser gehört auch Heumann an, der daraufhin das Mandat übernahm. Nun beschäftigt der Fall die Staatsanwaltschaft Itzehoe. Diese muß entscheiden, ob es zum Prozeß kommt. 

„Hier läuft etwas gewaltig schief“, empörte sich Heumann gegenüber der JF. „Hätten muslimische Eltern sich geweigert, ihr Kind zu einem Kirchenbesuch zu schicken, hätte sich wohl niemand getraut, sie dafür zu bestrafen.“ Nur wenn sich die Ablehnung gegen den Islam richte, werde sofort politisch korrekt durchgegriffen. Dies sei die typische Privilegierung des Islam gegenüber dem Christentum. „Es kann nicht sein, daß in deutschen Schulen Kruzifixe abgehängt werden, weil sich ein Schüler daran stört und gleichzeitig werden Bußgelder verhängt, weil ein Siebtkläßler nicht in die Moschee möchte.“ 

Der Islam gehört solange nicht zu Deutschland, solange es solche Fälle von Ungleichbehandlung und Diskrimierung gibt und wir werden uns nicht davon abhalten lassen, solche Fälle öffentlich an den Pranger zu stellen. Noch schlimmer, wenn Lehrer und Erzieher ihre Schutzbefohlenen in Moscheen verfrachten, aber Besuche in Kirchen verweigert werden und dies toleriert wird. Integration sieht anders aus.

Dem Islam und seinen Unterstützer unter uns möchte ich in deren Sprache antworten...





Ficki Ficki mit Kindern - sponsored by Heiko Maas

von Thomas Heck...


Kinderehen von Flüchtlingen sollen nach Plänen von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) künftig von Gerichten aufgelöst werden können. Dies solle möglich sein, wenn das Kindeswohl des minderjährigen Ehepartners gefährdet sei, berichtete das Hamburger Magazin „Spiegel“ unter Berufung auf einen Gesetzentwurf des Justizministeriums. Bislang zählt bei der Beurteilung allein die Frage, ob eine Ehe ohne Zwang zustande kam. Eine klare zu der Problematik sieht anders aus.


Das Bundesjustizministerium wollte den Bericht nicht bestätigen. Eine Sprecherin verwies auf die im September zum Thema Kinderehen eingerichtete Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, die bis Ende des Jahres „konkrete Ergebnisse“ zum rechtlichen Umgang mit Kinderehen sowie Informationen über das Ausmaß des Problems vorlegen soll.

Die Debatte um Kinderehen war durch den Flüchtlingszuzug entbrannt. Besonders von CDU und CSU kamen in den vergangenen Monaten Forderungen nach einem Verbot. Das Ausländerzentralregister verzeichnete im Juli nach Angaben des Bundesinnenministeriums 1475 verheiratete Jugendliche in Deutschland – 361 davon waren jünger als 14 Jahre, 120 waren 14 oder 15 Jahre alt

Demnach handelt es sich bei den meisten minderjährig Verheirateten um Syrer – hier waren 664 Fälle bekannt. Weitere Herkunftsstaaten waren Afghanistan (157 Fälle), der Irak (100 Fälle) und Bulgarien (65 Fälle). Unter den minderjährig Verheirateten waren mit 1152 deutlich mehr Mädchen als Jungen.

Maas will mit seinem Vorhaben dem Bericht zufolge auch erreichen, dass künftig über Kinderehen schneller entschieden wird. Die Anhörung über die Frage, ob eine Ehe aufgelöst wird, solle dem Gesetzentwurf zufolge spätestens nach einem Monat erfolgen. Demnach könnten sowohl die Jugendämter als auch die Eheleute das Verfahren beantragen.

In Deutschland sollen Ehen nach derzeitiger Rechtslage nicht vor der Volljährigkeit geschlossen werden. Ausnahmen sind möglich, wenn ein Partner volljährig und der andere mindestens 16 Jahre alt ist. Komplizierter ist die Rechtslage beim Umgang mit im Ausland geschlossenen Ehen. Bisher werden Kinderehen in Deutschland nicht anerkannt, wenn ein Partner jünger als 14 Jahre ist. Bei Ehen, die mit 14-Jährigen oder älteren Minderjährigen geschlossen wurden, haben die Gerichte einen Ermessensspielraum.

Maas will die Kriterien dafür dem Bericht zufolge nun verschärfen. Die Befreiung solle nur erteilt werden, „wenn die beabsichtigte Ehe das Wohl des Antragstellers nicht beeinträchtigt“, heißt es demnach in dem Gesetzentwurf. Ficki Ficki mit Kindern ganz legal...

Der Union geht das nicht weit genug. Sie will Menschen unter 18 Jahren grundsätzlich verbieten zu heiraten. „Im Sinne der Klarheit unserer Rechtsordnung sollten wir ganz konsequent dafür sorgen, dass in unserem Land keinerlei Ehen mit Minderjährigen mehr geschlossen werden können, auch nicht in Ausnahmefällen“, sagte Günter Krings (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Wie das Land mit bereits geschlossenen Ehen mit Kindern umgeht, wird allerdings nicht erwähnt.

Freitag, 28. Oktober 2016

Mit dem Fahrdienst zur Demo

von Thomas Heck...


Ob zur Kita, zur Demo oder vom Sommerfest nach Hause: Der Brandenburger Linkspartei-Abgeordnete Norbert Müller hat den Fahrdienst des Bundestags wohl schamlos ausgenutzt. Müller sah sich offenbar im Recht, doch seine Bundestagsfraktion ist nun sauer auf ihn - und Müller muss auf die Autos verzichten.


Er ließ sich seit Ende 2014 Dutzende Male kostenlos herumkutschieren: Der Potsdamer Linken-Bundestagsabgeordnete Norbert Müller muss sich wegen allzu großzügiger Nutzung des Parlamentsfahrdienstes rechtfertigen. Denn Müller nutzte Dienstfahrzeuge nicht nur im Stadtgebiet von Berlin, wie es eigentlich gedacht ist – sondern fast 70 Mal auch für Fahrten außerhalb der Stadt, vor allem in seine Brandenburger Heimat und den dortigen Wahlkreis. Müller hatte die Fälle selbst eingeräumt. Er veröffentlichte eine Liste seiner Fahrten im Internet, hier ein paar Beispiele im Wortlaut:

  • "06./07.05.2015: Fahrten von zu Hause zum Reichstagsgebäude und zurück (GDL-Streik die ganze Woche)"
  • "13.08.2015: 11.00 Uhr von Rathaus Ludwigsfelde nach Proschim/Lausitz (Sommertour Landesgruppe)"
  • "05.07.2016: nach 21.00 Uhr von Beach Mitte (Berlin), Sommerfest der Fraktion DIE LINKE im Bundestag nach Hause"
  • "02.06.2016: 14.30 vom Büro nach Hause (Kind musste spontan aus Kita abgeholt werden)"

In den meisten der 60 Fälle ließ sich Müller entweder in seine Heimat bringen oder von dort abholen – und glaubte sich offenbar im Recht. „Die Ausübung des Mandates bringt es mit sich, dass Abgeordnete regelmäßig Termine wahrnehmen müssen, die entweder sehr spät am Abend oder sehr früh am Morgen stattfinden, sodass eine Ab- und Anreise mit dem ÖPNV nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist“, versuchte sich Müller auf seiner Homepage zu erklären. „Die Bundestagsfraktion der Linken stellt daher, wie andere Fraktionen auch, den Fahrservice für die Abgeordneten zur Verfügung“, so seine Worte.

Doch damit sitzt Müller einem gehörigen Irrtum auf, wie die parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion, Petra Sitte, im Gespräch mit FOCUS Online klarmacht: „Wenn ein Fraktionskollege von außerhalb Berlins kommend morgens um 7.30 Uhr auf der Matte stehen muss, dann soll er die öffentlichen Verkehrsmittel oder meinetwegen ein Taxi nehmen. Der Parlamentsfahrdienst ist dafür nicht gedacht“, sagt sie. „Das war das Problem bei Norbert Müller. Dass er offenbar davon ausging, dass es normal wäre, den Fahrdienst für solche Zwecke zu nutzen.“


Einige der 60 Fahrten seien zwar in Ordnung gewesen – andere waren es nicht, so Sitte. Müller habe sich offenbar auch zu einigen Veranstaltungen fahren lassen, die der Arbeit in seinem Wahlkreis dienten. „Auch dafür sind die Fahrzeuge in Berlin nicht gedacht.“ So steht es auch auf der Homepage des Bundestags: Fahrten in Ausübung des Mandats - zum Beispiel im Wahlkreis - müssen Abgeordnete demnach selbst aus der "schmalen" Kostenpauschale bezahlen.

„Für Ziele außerhalb von Berlin hat jede Fraktion täglich zwei Fahrten zur Verfügung“, erklärt Sitte weiter. „Das sind meistens Termine, bei denen die Fraktion vertreten wird.“ Der Fahrtdienst außerhalb Berlins sei daher in der Regel für die Fraktionsführung gedacht – und nicht für normale Abgeordnete wie Müller.


Wie konnte es dann überhaupt zu Müllers Nutzung des Fahrdienstes kommen? Der Fehler liegt im System. „Wenn ein Abgeordneter aus der Linksfraktion den Fahrdienst für außerhalb Berlin buchen will, muss sein Antrag dafür kein klassisches Genehmigungsverfahren durchlaufen“, gibt Sitte zu. Das heißt: Jeder Linken-Abgeordnete kann den Fahrtdienst für außerhalb Berlin einfach buchen – und braucht dafür keine gesonderte Genehmigung durch die Fraktion. Das nutzte Müller offenbar aus.

Die parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion verteidigt die gängige Praxis jedoch. „Von den anderen Abgeordneten gab es keine derartigen Bestellungen wie von Norbert Müller. Ein Großteil der Fraktion hat den Fahrdienst außerhalb Berlins sogar noch nie genutzt. Daher sahen wir nie Anlass, an der Genehmigungspraxis etwas zu ändern“, so Sitte.

In der Fraktion soll nun teils Wut darüber herrschen, dass Müller den Fahrtdienst sogar deutlich öfter in Anspruch nahm als etwa Fraktionschef Dietmar Bartsch. Sie selbst sei erst im September darauf aufmerksam gemacht worden, dass Müller den Parlamentsfahrdienst intensiv nutzen soll, sagt Sitte. „Ich habe mir anschließend zuarbeiten lassen, ob das wirklich der Fall war und sofort gesagt: Das wird nicht fortgesetzt.“

Müller selbst schreibt auf seiner Homepage, dass er als junger Vater Verantwortung für seine Kinder übernehmen wolle – und aufgrund der häufigen Termine am späten Abend deswegen „wohl auch in Zukunft“ auf die Nutzung des Fahrdienstes angewiesen sein werde.

Die parlamentarische Geschäftsführerin Sitte macht ihm nun einen Strich durch die Rechnung. „Es gibt keine weitere Bereitstellung von Fahrzeugen für Norbert Müller“, sagt sie. 

Donnerstag, 27. Oktober 2016

Erleichterung - NSU-Nazis doch keine Kinderficker

von Thomas Heck...

Die DNA-Spur des NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt im Mordfall Peggy ist nach Informationen von SWR und BR wahrscheinlich doch eine Verunreinigung und keine echte Spur. Demnach dürfte die "Tatortgruppe" des Landeskriminalamts Thüringen den Treffer versehentlich verursacht haben. Da stellt sich schon die Frage, was die da in der Ostzone überhaupt können.



Die Ermittler der "Tatortgruppe" des Landeskriminalamts Thüringen hatte sowohl das Wohnmobil untersucht, in dem sich Uwe Böhnhardt im November 2011 in Eisenach das Leben nahm, als auch den Fundort des Leichnams von Peggy im Juli 2016. Nach Recherchen von SWR und BR ist ein Meterstab aus einer Fotoausrüstung der Tatortgruppe des LKA möglicherweise der Grund für die Verunreinigung. Ein solcher Meterstab wird an Tatorten eingesetzt, um bei Fotoaufnahmen Größenverhältnisse darzustellen. Warum nach den Untersuchungen die Ausrüstungen nicht dekontaminiert werden ist ein weiteres Rätsel ostzonaler Ermittlungsarbeit.

Nach dem überraschenden Fund einer DNA-Spur von Böhnhardt am Fundort der Leiche von Peggy überprüften die Ermittler, ob in beiden Fällen von der Tatortgruppe des LKA Thüringen gleiches Arbeitsmaterial eingesetzt wurde - durch das die DNA-Spur von einem Ort an den anderen überragen worden sein könnte. Man wurde offenbar fündig: Auf Listen, die die Tatortarbeiten dokumentieren, wurde in beiden Fällen der gleiche Meterstab entdeckt. Nun sind die Ermittler auf der Suche nach dem Zollstock, um sich Gewissheit zu verschaffen.

Von der zuständigen Staatsanwaltschaft Bayreuth und dem LKA Thüringen war zunächst keine offizielle Stellungnahme zu erhalten. Für den Nachmittag wurde eine Pressekonferenz angekündigt. Ob da verkündet wird, künftig bei wichtigen Fällen nur noch richtige Polizeikräfte einzusetzen, bevor der NSU noch der Mord an dem Lindbergh-Baby, die Morde des Jack The Kipper und des Zodiac-Killers angehängt werden, ist noch unklar.

Ein Opfer gibt es dennoch. Die Glaubwürdigkeit unserer Polizei und Staatsanwaltschaft, die es nicht mal schafft, in so wichtigen Fragen einen Zollstock nach Benutzung so zu reinigen, dass eine Kontamination mit DNA ausgeschlossen werden kann.