von Thomas Heck...
Vor 4 Jahren gab es bei einer Demonstration in Berlin eine Explosion mit einem Super-Böller, bei dem 14 Polizisten zum Teil schwer verletzt wurden. Zwei davon, die damals operiert werden mussten, sind bis heute in psychotherapeutischer Behandlung und leiden unter den Folgen der Explosion.
Nun wurde das Urteil gesprochen. Die Staatsanwaltschaft selbst hatte eine Bewährungsstrafe von 1½ Jahren gefordert. Das Gericht ging mit einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren und der Zahlung von 3.500 Euro an zwei Polizisten über das geforderte Strafmaß hinaus. Zwei der drei Angeklagten wurden freigesprochen.
Zwei Jahre Bewährung für die das Herbeiführen einer Explosion? Dass muss man sich auch einmal auf der Zunge zergehen lassen. Folgende Faktoren führten zu dem für mein Rechtsempfinden sehr milden Urteil:
Die Staatsanwaltschaft hatte die drei Angeklagten ursprünglich wegen versuchten Mordes angeklagen wollen. Dieser Vorwurf wäre jedoch nur haltbar gewesen, wenn es sich bei dem Angeklagten um einen ausgebildeten Pyrotechniker gehandelt hätte, der die Wirkung des Super-Böllers hätte voll einschätzen können. Die Kammer glaube dem Angeklagten, dass er keine Tötungsabsicht hatte. "Er ist auch kein Krawallmacher, der in der Vergangenheit ständig aufgefallen ist", so das Gericht.
Verstehe, man muss in Berlin also ein ausgebildeter Pyrotechniker sein, um für ein Sprengstoffattentat verurteilt werden zu können. Sofern ich nicht die Wirkung abschätzen kann, die meine Bombe verursacht, gehe ich weitestgehend straffrei aus. Nach dieser Logik verwundert es schon, dass jemals ein Bombenleger verurteilt wurde, jemals ein RAF-Terrorist zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Man ist auch nach Lesart der Urteilsbegründung per se kein Krawallmacher, nur weil man mal eine Bombe wirft.
Zugutegehalten wurde dem nicht vorbestraften Johannes E. auch die überlange Verfahrensdauer. Sie sei durch ungenügende Kapazitäten bei Staatsanwaltschaft und Gericht, für das sogenannte Haftsachen Priorität hätten, zustande gekommen. Die drei Anklagten waren nicht in Haft. Wozu auch? Dass sich die Angeklagten nach Aussagen der verletzten Polizisten bislang nicht persönlich entschuldigt hatten, war dem Gericht offensichtlich keine strafverschärfende Wirkung wert.
Prioritäten haben unsere Polizisten schon lange nicht mehr. Und dann kann es schon mal passieren, dass Bombenleger nicht in Untersuchungshaft kommen, deswegen keine Priorität vorliegt und deswegen letztlich keine Haftstrafe herausspringt.
Angesichts solcher Urteile verwundert es mich nicht, dass Frust und Ärger bei unserer Polizei immer mehr vorherrschen. Auch in der Presse wenig Aufregung. Willkommen in der Stadt der Bekloppten. Ihr Bombenbauer der Welt, schaut auf diese Stadt und erkennt, dass Ihr hier nicht bestraft werdet...