Posts mit dem Label Justiz werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Justiz werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Mittwoch, 10. Januar 2024

Die Gesellschaft zwingt Familien-Clans zu Kriminalität...

von Thomas Heck...

Wenn arabische Familien-Clans hierzulande weitestgehend ungestraft ihren "Geschäften" nachgehen und dabei Strafaten en masse begehen, ist laut einer Studie nicht der Straftäter schuld. Nein, Sie sind es. Und ich. Die Gesellschaft ist daran schuld. Mit ihrem verdammten Rassismus. Der verhindere "individuelle Entflastungsmöglichkeiten" und "begünstige eine kriminelle Karriere". Ja, wir zwingen die Familien-Clans geradezu, den kriminellen Weg zu gehen. Kann man sich kaum ausdenken.


Forscher der TU Berlin haben Angehörige arabischer Großfamilien interviewt, viele davon sind verurteilte Straftäter. Ergebnis der über dreijährigen und vom Bund mit 660.000 Euro geförderten Studie: Nicht die Clans sind das Problem, sondern die deutsche Gesellschaft!

Sie pfeifen auf Gesetze, belächeln die Polizei und tanzen dem deutschen Rechtsstaat immer wieder auf der Nase herum. Eingewanderte Großfamilien aus dem arabischen Kulturkreis, landläufig als „kriminelle Clans“ bezeichnet, haben sich in vielen deutschen Großstädten breitgemacht – und weiten ihre Machtpositionen stetig aus.


Drogenhandel, Schutzgelderpressung, illegales Glücksspiel, Waffengeschäfte, Sozialleistungsbetrug oder spektakuläre Raubüberfälle wie beim Jahrhundert-Coup im Grünen Gewölbe in Dresden – die „Geschäftsfelder“ der Banden sind so vielfältig wie gewinnbringend.

Besonders in Berlin, Bremen und im Ruhrgebiet treiben kriminelle Angehörige von Familien wie den Remmos, Abou-Chakers, Miris oder Al-Zeins ihr Unwesen. Jahrelang sah sich die Staatsmacht außerstande, den berüchtigten Dynastien Einhalt zu gebieten oder einzelne Täter, sofern rechtlich überhaupt möglich, aus Deutschland abzuschieben. Oft fehlte es schon am politischen Willen.

Kriminelle Clans ignorieren unseren Rechtsstaat

Erst in letzter Zeit legen die Behörden eine härtere Gangart an den Tag – mit Razzien in Wettbüros und Shishabars, Kontrollen, Sicherstellungen, Verhaftungen, Verurteilungen oder öffentlichkeitswirksamen Kampfansagen an die Szene. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) spricht gern von einer „Politik der tausend Nadelstiche“.

Auch Wissenschaftler zerbrechen sich den Kopf über Clankriminalität und versuchen mit Hilfe diverser Studien, das Phänomen zu erklären.

Die neueste Arbeit kommt von Experten der Technischen Universität (TU) Berlin. Das im Oktober 2020 gestartete Forschungsprojekt „Biographien und Lebenswelten von Angehörigen großfamiliärer Strukturen“ wurde erst vor wenigen Tagen abgeschlossen.

Die vollständigen Ergebnisse sollen im Februar oder März 2024 veröffentlicht werden. FOCUS online konnte schon jetzt mit Studienleiter Robert Pelzer sprechen.

Was er und seine Mitstreiter in knapp dreieinhalbjähriger Recherche herausgefunden haben, dürfte für hitzige Diskussionen sorgen. Denn als Fazit ihrer Arbeit steht eine für viele wohl überraschende Erkenntnis:

An der Ausbreitung der Clankriminalität sind nicht so sehr die Täter schuld, sondern die deutsche Gesellschaft!

Forscher behaupten: Gesellschaft schuld an Entwicklung

Die staatlich geförderte Studie – das Bundesministerium für Bildung und Forschung sponserte das Projekt mit 660.000 Euro – gibt unter anderem Schulen, Arbeitgebern, Medien, Polizei und Politik eine Mitschuld daran, dass Mitglieder arabischer Großfamilien ins kriminelle Milieu abrutschen und zum Teil schwere Straftaten begehen.

Doch was genau haben die Forscher untersucht? Auf welches Material stützen sie sich? Woraus ziehen sie ihre Schlüsse? Und was bedeutet das für den Kampf gegen die Clankriminalität?

FOCUS online fragte Studienleiter Robert Pelzer. Er ist Soziologe und Kriminologe am Zentrum Technik und Gesellschaft der TU Berlin, wo er den Forschungsbereich „Sicherheit – Risiko – Kriminologie“ leitet.

Pelzer: „Wir haben 10 biographische Interviews von ein bis dreistündiger Dauer geführt, in denen die Interviewten ausführlich über ihre Lebensgeschichten berichtet haben.“ Die Befragten waren zwischen 21 und 55 Jahre alt, die meisten haben familiäre Wurzeln in Palästina und dem Libanon, sieben von ihnen waren polizeibekannt und hatten Hafterfahrungen. Die Interviews seien mündlich auf Deutsch geführt worden, „insbesondere in Shisha-Bars“.

Zusätzlich führten die Forscher Kurz-Interviews mit insgesamt 18 Angehörigen von Großfamilien und deren Begleitpersonen. Befragt wurden außerdem Mitarbeiter aus Strafverfolgungsbehörden, der Justiz, sozialen Arbeit, aber auch Rechtsanwälte von Betroffenen.

Großfamilien in Deutschland „ausgegrenzt und stigmatisiert“

„Ergänzend haben wir die Straftatenbiographien von 46 zufällig ausgewählten Personen, die von polizeilicher Seite dem Phänomen ‚Clankriminalität‘ zugerechnet werden, anhand von Ermittlungsakten und Auszügen aus dem Bundeszentralregister analysiert“, so Robert Pelzer zu FOCUS online.

Zur Frage, ob die relativ geringe Datenmenge ausreicht, um von einem repräsentativen Einblick mit belastbaren Ergebnissen sprechen zu können, sagte Pelzer: „In der qualitativen Biographieforschung arbeitet man üblicherweise mit wenigen Interviews.“ In dem Forschungsansatz gehe es „nicht um statistische Repräsentativität“, sondern darum, die Vielfalt von Betroffenen-Biographien „anhand von beispielhaften Fällen“ aufzuzeigen.

Zur Kernaussage der Studie sagt er: „Es ist sehr deutlich geworden, dass die medial suggerierte Vorstellung von Angehörigen arabischsprachiger Großfamilien als pauschal kriminelle und gewaltbereite Personen, die sich gegenüber der Mehrheitsgesellschaft in Parallelwelten und eine Paralleljustiz zurückziehen und die die Werte und die Rechtsstaatlichkeit der Mehrheitsgesellschaft unisono ablehnen, nicht haltbar ist.“

Die kriminellen Karrieren der Befragten „unterscheiden sich wesentlich weniger von deutschstämmigen Kriminellen als dies in den Medien meist suggeriert wird“.

TU Berlin Kriminologe und Studienleiter Robert Pelzer



Pelzer weist zudem darauf hin, dass Angehörige arabischsprachiger Großfamilien in Deutschland oft „ausgegrenzt und stigmatisiert“ würden und „von Alltagsrassismus betroffen“ sein. Das wirke sich „negativ auf individuelle Entfaltungsmöglichkeiten aus“ und begünstige „eine kriminelle Karriere“.

Gegenüber FOCUS online betont Pelzer, im Kontext mit Clans bedeute Stigmatisierung, „dass Personen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Großfamilie als potenzielle Kriminelle etikettiert und dementsprechend behandelt werden“.

„Dann scheiße ich auf euch und gehe den kriminellen Weg“

Das beginne schon in der Schule. So könne eine Stigmatisierung durch Lehrer oder Klassenkameraden dazu führen, „dass sich Betroffene gemobbt fühlen. Das verursacht Stress und wirkt sich negativ auf das Selbstwertgefühl aus.“ Unter Umständen könne die Stigmatisierung „das Risiko eines Schulversagens“ steigern.

Problematisch werde die Zugehörigkeit zu einer Großfamilie „insbesondere bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz, einem Job oder auch einer eigenen Wohnung“, so Kriminologe Pelzer. „Sowohl die schulisch Erfolgreichen als auch die Schulabbrecher berichten über Erlebnisse der Zurückweisung von Arbeitgebern oder Vermietern mit Verweis auf ihren familiären Hintergrund.“

Über die Folgen der angeblichen Stigmatisierung sagte der Forscher zu FOCUS online: „Es kann passieren, dass Betroffene sich irgendwann mit der Situation abfinden oder gar die Zuschreibung als kriminelles ‚Clanmitglied‘ in das Selbstbild übernehmen und sich dann denken: ‚Okay wenn ihr mir keine andere Chance lasst, dann scheiße ich auf euch und gehe jetzt den kriminellen Weg‘."

Stigmatisierung verstärke also „die Bindung an einen kriminellen Lebensentwurf. Die Kriminalität erscheint irgendwann als alternativlos“, so Pelzer. „Ungleiche Chancen zu gesellschaftlicher Teilhabe spielen eine große Rolle.“

Auf die Frage, warum Angehörige arabischer Großfamilien in Deutschland kriminelle Karrieren starten, sagte der Forscher, eine wichtige Rolle spiele „das Aufwachsen unter prekären sozialen Bedingungen“. Hinzu kämen „Fluchterfahrungen und andere traumatische Erlebnisse“. Zudem würden „die negativen Auswirkungen eines Duldungsstatus“ Straftaten begünstigen.

Von Polizei „häufiger kontrolliert und härter behandelt“

In diesem Zusammenhang wirft Pelzer den Verantwortlichen in Deutschland „institutionelle Diskriminierung“ vor. „Geflüchtete aus dem Libanon und deren Nachkommen in bereits dritter Generation haben in nicht wenigen Fällen keinen Aufenthaltstitel. Sie sind ausländerrechtlich nur geduldet, obwohl vollkommen klar ist, dass ihr Lebensmittelpunkt und ihre Lebensperspektive in Deutschland liegt und sie nicht in den Libanon zurückkehren oder als in Deutschland Geborene dorthin auswandern werden.“

Für den Wissenschaftler steht fest: „Menschen, die hier dauerhaft leben, in ihren Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Integration derart einzuschränken, ist aus kriminalpräventiver Sicht vollkommen kontraproduktiv.“ Es wäre besser, „soziale Ungleichheit zu reduzieren und allen Menschen eine Perspektive zu gesellschaftlicher Teilhabe zu bieten.“

In den Interviews mit Mitarbeitern der TU Berlin berichteten viele Angehörige arabischer Großfamilien „über negative Erfahrungen mit Polizeikontakten“, so Pelzer. Sie glaubten, „dass sie aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes, ihres Nachnamens oder ihrer Herkunft von der Polizei häufiger kontrolliert und härter behandelt werden“.

Über die Rolle der Polizei sagt der Forscher zu FOCUS online: „Feststellen können wir zunächst, dass das Polizei-Verhalten häufig als stigmatisierend erlebt wird und dass diese Erlebnisse dazu beitragen können, dass die Betroffenen sich aus der Gesellschaft zurückziehen.“ Pelzer: „Wie der Rest der Gesellschaft, ist auch die Polizei von Alltagsrassismen geprägt.“

Die Einschätzung des Forschers ist brisant. Denn nach dieser Lesart führt der verstärkte Druck von Polizei und Justiz auf Angehörige arabischer Großfamilien dazu, dass sich die Betroffenen erst recht abschotten und kriminelle Handlungen begehen. Auf die Reaktionen von Clan-Ermittlern in Bund und Ländern darf man gespannt sein.

„Das ist Rassismus“ - Studienleiter kritisiert Medien

Und auch die Medien würden beim Thema Clankriminalität schwere Fehler machen, behauptet der Forscher. Er hält es nämlich für „rassistisch“, wenn man entsprechende Großfamilien, aus denen heraus immer wieder Straftaten verübt werden, als „Remmo-Clan“, „Abou-Chaker-Clan“, „Miri-Clan“ oder „Al-Zein-Clan“ bezeichnet. „Sie müssen sich vergegenwärtigen, dass diesen Familiennamen oder ‚Clans‘ jeweils mehrere hundert oder tausend Menschen zugerechnet werden können. Sie haben zwar denselben Nachnamen, viele Angehörige kennen sich aber nicht und haben im Alltag gar nichts miteinander zu tun.“

Die Forschung zeige, dass traditionelle Clanstrukturen im Alltag kaum noch eine Rolle spielten. Vielmehr hätten sich die Clans in zahlreiche Sub-Gruppen und Sub-Sub-Gruppen ausdifferenziert.

„Wenn also in den Medien von einem bestimmten ‚kriminellen Clan‘ die Rede ist, werden dadurch logischerweise alle Menschen, die sich diesem ‚Clan‘ zurechnen, über einen Kamm geschert, obwohl kriminelle Strukturen nur in einzelnen Gruppen dieses ‚Clans‘ zu finden sind“, so Pelzer.

„Das ist Rassismus, weil das Attribut ‚kriminell‘ einzig anhand von gleichen Nachnamen und einer angenommenen gemeinsamen Abstammung aller Angehörigen, der gesamten Gruppe verallgemeinert zugeschrieben wird.“


Freitag, 29. Dezember 2023

Berliner Justiz sorgte für unsichere Strassen...

von Thomas Heck...

Berlin fällt aktuell nicht durch intelligente politische Entscheidungen auf. Ergänzt wird dieses Unvermögen durch eine Justiz, die einen kopfschüttelnd zurücklässt. Die beiden 34 Jahre alten Männer, die Heiligabend aus dem Maßregelvollzug ausbrachen, sind noch immer auf der Flucht. Jetzt ist klar, warum die Polizei nicht öffentlich nach den beiden Frauen-Hassern sucht.


Fahnder des LKA wollten die Öffentlichkeit bei der Suche nach den beiden Ausbrechern zeitnah einbeziehen. Der zuständige Staatsanwalt bat bereits kurz nach der brutalen Flucht einen Richter, die Fahndung mit Fotos und Personenbeschreibungen zu genehmigen – doch der lehnte ab!

Die unfassbare Begründung: Er sei nicht zuständig. Der Staatsanwalt versuchte es nach B.Z.-Informationen nochmals und bat um Informationen, wie und wo er den Antrag stellen könnte. Doch der Richter soll sinngemäß geantwortet haben, dass er keinerlei Nachfragen wünsche.

► LKA-Fahnder sind weiterhin auf der intensiven Suche nach den beiden Frauen-Hassern, auch in einem weiteren Bundesland. Einer der Ausbrecher ist 2020 wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Das Opfer war seine damalige Lebensgefährtin.

► Auch sein 34-jähriger Komplize ist seiner Ex-Frau gegenüber gewalttätig geworden. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung in mehreren Fällen im vergangenen Jahr verurteilt. Mutmaßlich ist er auch wegen Sexualdelikten polizeibekannt.

Bei ihrer Flucht aus dem Maßregelvollzug hatte einer der beiden Täter eine Krankenschwester (45) unter einem Vorwand zu sich gerufen und sie mit einer Pfanne brutal niedergeschlagen. Eine Kollegin (53), die der Krankenschwester zu Hilfe eilte, wurde von ihm mit einem Messer attackiert. Die Frau erlitt Stichverletzungen am Hals, beide Frauen kamen ins Krankenhaus.

Laut Polizei saßen beide Täter nicht in Sicherungsverwahrung.



Heute wurde zudem bekannt, dass in Berlin für den Silvesterabend für mehrere der üblichen antisemitischen Israelhasser-Veranstaltungen für die Zeit von 22.00 bis 01.00 bislang kein Versammlungsverbot ausgesprochen wurde. Die Polizei ist entsetzt. Berlin wird also brennen und in Gewalt versinken. Jedem Polizisten, der sich am 31.12. nicht krank meldet, sei jetzt schon mal gedankt... aber es wurde ja im Vorfeld geradezu gefleht, man möge die Einsatzkräfte nicht angreifen, was vermutlich so erfolgreich sein würde, als würde Israel die Waffen strecken, um die Hamas zu besänftigen. In diesem Sinne wünsche wir allen einen guten Rutsch ins neue Jahr und einen friedliches Silvester. Mein Wunsch für den 31.12. - dass die Polizei den Randalierern mal so richtig den Arsch aufreisst.


Nach letztem Update hat die Polizei die Hass-Demo gegen Israel verboten. Schaun mer mal, ob sich alle dran halten.

 

Mindestens 7000 Frauen sind in Deutschland seit 2015 Opfer sexueller Übergriffe von Flüchtlingen geworden

von Thomas Heck...

Zum Jahresende 2023 bestätigt sich, was viele Kritiker der ungehinderten Migration schon seit mindestens 10 Jahren bemängeln. Die Auswirkungen der Migration auf die Sicherheit in Deutschland. So wurden seit 2015 mindestens 7.000 Frauen Opfer sexueller Übegriffe von Flüchtlinge. Und die Dunkelziffer lässt sich kaum bemessen.

Wir wurden als Nazis beschimpft, im besten Fall als islamophobe Arschlöcher, für die bloße Beschreibung eines Fakts. Was wurde an den Kriminalstatistiken gefälscht, gedreht, interpretiert, sofern diese überhaupt vorlagen. Letztlich haben sich die schlimmsten Befürchtungen bewahrheitet. In allen Bereichen. Messermord, Terrorismus, Vergewaltigung. Das Deutschland des Gegenheit ist in Sachen Sicherheit ein ganz anderes Land geworden.

Denn durch die fast ungebremste Migration junger Männer wanderten zahlreiche Sexualstraftäter ein. Die CDU will auch deswegen die Asylzahlen senken – die Grünen schweigen zu dem Thema.

Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums wird statistisch gesehen jede siebte Frau in ihrem Leben Opfer schwerer sexualisierter Gewalt.



Die irreguläre Migration nach Deutschland wirkt sich negativ auf die Sicherheit im öffentlichen Raum aus. Besonders betroffen sind Frauen und Mädchen. Zusätzlich zu der Gewalt, die sie ohnehin durch Inländer erfahren, sind sie durch Sexualverbrecher gefährdet, die mit der Asylmigration ins Land kamen.

Das zeigen die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik. In den Jahren 2015 bis 2022 gab es mehr als 8590 angezeigte Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffen durch Zuwanderer. Unter dem Begriff «Zuwanderer» erfasst das Bundeskriminalamt (BKA) Menschen, die über das Asylsystem nach Deutschland gekommen sind. Über 90 Prozent der Opfer von Sexualdelikten sind weiblich.

In einem Beitrag für die NZZ beschreibt der Migrationsforscher Ruud Koopmans die Risiken der europäischen Asylpolitik. Koopmans sieht dringenden Reformbedarf, um das Sterben im Mittelmeer und in der Sahara zu beenden. Aber auch für die einheimische Bevölkerung der Zielländer sei irreguläre Einwanderung gefährlich, sagt der Migrationsexperte.
Die meisten Vergewaltigungsopfer sind Deutsche

Tausende Frauen in Deutschland hat sie die sexuelle Unversehrtheit gekostet. Koopmans schreibt, dass zwischen 2017 und 2020 über 3000 Frauen einer Vergewaltigung durch einen oder mehrere Flüchtlinge zum Opfer fielen. Die meisten von ihnen sind deutsche Staatsangehörige.

Im Jahr 2022 betrug der Anteil der Asylmigranten an der Gesamtbevölkerung weniger als 2,5 Prozent.
Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik; Bundeskriminalamt: Kriminalität im Kontext von Zuwanderung



Als Zuwanderer gelten im seit 2015 jährlich durch das BKA herausgegebenen Bundeslagebild «Kriminalität im Kontext von Zuwanderung» Menschen mit dem Aufenthaltsstatus «Asylbewerber», «Schutzberechtigte und Asylberechtigte» sowie Asylsuchende mit einer Duldung und auch solche, die sich unerlaubt im Land aufhalten.

BKA nutzt irreführenden Begriff

Nicht jede einzeln angezeigte Vergewaltigung entspricht einem weiblichen Opfer. Ein sexueller Übergriff kann, beispielsweise im Fall einer Gruppenvergewaltigung, mehrere Täter haben, so dass die Zahl der weiblichen Opfer etwas unter der Fallzahl liegt.

Wie viele Frauen genau Opfer einer Vergewaltigung, sexuellen Nötigung oder eines sexuellen Übergriffs werden, ist nicht öffentlich einsehbar. Der NZZ liegen aber die Zahlen einer Sonderauswertung des BKA für das Bundesinnenministerium vor.

Sie zeigen, dass seit 2017 jährlich mehr als 1000 Frauen einen sexuellen Übergriff durch Zuwanderer erlebt haben. Man kann also von mindestens 7000 weiblichen Opfern seit dem Krisenjahr 2015 ausgehen.

Der vom BKA verwendete Begriff der «Zuwanderer» ist insofern irreführend, als er verschleiert, dass es sich um irreguläre Migration handelt. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist eher von Flüchtlingen die Rede. Migrationsexperten sprechen bei Asylbewerbern, die aus Afrika nach Europa kommen, um ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern, von «Wirtschaftsmigranten».

Weniger als 2,5 Prozent der Bevölkerung sind Asylmigranten

Auch im Kontext sind die Zahlen brisant. Im Jahr 2022 gab es laut der Polizeilichen Kriminalstatistik fast 12 000 gemeldete Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung. Von den gerundet 10 000 Tatverdächtigen waren 6366 Deutsche und 3679 Nichtdeutsche. Zuwanderer machten 1155 der Tatverdächtigen aus. Sie sind damit überrepräsentiert bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gemessen an ihrem geringen Bevölkerungsanteil.

Denn der Anteil von Asylmigranten lag 2022 bei weniger als 2,5 Prozent an der Gesamtbevölkerung. Sie sind nicht nur bei Vergewaltigungen, sondern auch bei anderen Gewaltdelikten wie Mord und Totschlag stark überrepräsentiert.

Der Anteil der Asylmigranten an der Gesamtbevölkerung beträgt weniger als 2,5 Prozent. Junge Männer sind in dieser Gruppe im Vergleich zur restlichen Bevölkerung überrepräsentiert.
Quellen: BKABundestag



Beim Straftatbestand Vergewaltigung gibt es ein gewaltiges Dunkelfeld. Experten gehen davon aus, dass nur 20 Prozent aller Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zur Anzeige gebracht werden. Der Kriminologe Christian Pfeiffer sagte der «Tagesschau», dass die niedrige Zahl an verurteilten Vergewaltigern daher komme, dass «85 Prozent der Frauen keine Anzeige machen, und dann gibt es auch keine Verurteilungen». Übergriffe im eigenen Zuhause, in der Familie und in der Partnerschaft werden meist nicht angezeigt.

Seit 2015 kommen vor allem junge Männer

Wer denkt, dass der hohe Anteil an jungen, alleinstehenden Männern bei der Migration eine Ursache für die vielen Sexualdelikte ist, liegt richtig. Während in der Gesamtbevölkerung 49 Prozent männlich sind (und viele älter oder jünger sind als der durchschnittliche Asylmigrant), machen, ohne Ukrainer, Männer etwa zwei Drittel der irregulären Zuwanderer aus. Doch das allein erklärt die Überrepräsentation bei Straftaten nicht.

Quelle: Bamf



Bei Vergewaltigungen sticht die Überrepräsentation männlicher Flüchtlinge geradezu hervor. Im Jahr 2020 waren Flüchtlinge mit 14 Prozent um das Fünffache bei begangenen Vergewaltigungen überrepräsentiert, wie Koopmans in seinem Buch «Die Asyl-Lotterie» schreibt. Bei Sexualdelikten insgesamt – dazu gehört auch sexuelle Belästigung und sexueller Missbrauch – sind sie 3,3-mal so häufig tatverdächtig, wie ihr Anteil an der Bevölkerung vermuten liesse.

Gründe dafür sind sowohl die eigenen Gewalterfahrungen der Männer in ihrer Kindheit und Jugend, die Gewalt für sie wie ein legitimes Mittel erscheinen lassen, als auch die teilweise archaischen Strukturen ihrer Herkunftsländer.

Das Herkunftsland spielt eine Rolle

Islamisch geprägte Länder wie Afghanistan, Iran und Syrien sind – im Gegensatz zu westlichen Nationen – gekennzeichnet durch ihre patriarchale Struktur. Frauen und Mädchen werden systematisch herabgesetzt und als Menschen zweiter Klasse behandelt. Auch die Frauen in Flüchtlingsunterkünften oder auf dem Weg nach Europa sind der Gefahr ausgesetzt und als Alleinreisende oft schutzlos.

Im Jahr 2022 stellten Syrer laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) 33 Prozent der Asylanträge. Als Bürgerkriegsflüchtlinge bekommen sie fast immer subsidiären Schutz bescheinigt. Obwohl sich in Teilen Syriens die Lage beruhigt hat, rät das Auswärtige Amt von Ausschaffungen noch immer ab.

Quelle: Bamf



In der Kriminalstatistik macht sich der Unterschied bei den Herkunftsländern stark bemerkbar. Koopmans hält fest, dass Syrer nicht zweimal so häufig, wie es bei den gesamten Straftaten der Fall ist, sondern dreimal so oft eines Sexualdeliktes verdächtigt werden. Migranten aus Afghanistan und Pakistan – beides Länder mit sehr hoher Geschlechterungleichheit – sind ebenfalls als Tatverdächtige gerade bei Sexualdelikten stark vertreten.

CDU fordert Ausschaffungen nach Syrien und Afghanistan

Die NZZ hat alle Parteien, die mit Fraktionen im Bundestag vertreten sind, nach einer Stellungnahme zu den Fallzahlen gefragt. Trotz mehreren Anfragen, auch an Abgeordnete des Innenausschusses, gab es keine Reaktion der Grünen.

Der CDU-Abgeordnete Christoph de Vries, Mitglied des Innenausschusses, hält fest: «Es ist unübersehbar, dass das Risiko für Frauen, Opfer einer Vergewaltigung oder es anderen Sexualdelikts in Deutschland zu werden, durch die Asylmigration aus dem arabischen Raum und den Maghrebstaaten in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat.»

Die Asylzahlen müssten dauerhaft gesenkt und Straftäter konsequent abgeschoben werden – auch nach Syrien und Afghanistan – fordert der CDU-Politiker. Der Schutz von Frauen müsse «Vorrang vor dem Schutz von Sexualstraftätern und anderen Kriminellen haben».

Bundesinnenministerium nennt Taten «abscheulich»

Es sei nicht hinnehmbar, dass «Frauen öffentliche Plätze wie am Jungfernstieg in Hamburg in den Abendstunden zunehmend meiden, weil sie dort von jungen Flüchtlingen regelmässig belästigt werden», sagte der Christlichdemokrat der NZZ. De Vries fordert, dass «sich Grüne und SPD, die gewöhnlich für Frauenquoten und gendergerechte Sprache lauthals ihre Stimme erheben, auch an dieser Stelle für den Schutz von Frauen engagieren».

Die FDP-Abgeordnete Ann-Veruschka Jurisch sagte ebenfalls, es sei nicht hinnehmbar, wenn Asylbewerber das «Gastrecht missbrauchen und Straftaten begehen, insbesondere auch Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung». Die Liberale verweist auf das «Rückführungsverbesserungsgesetz» der Ampel-Koalition: «Die neuen Regelungen zielen darauf ab, die Abschiebung von Straftätern zügig umzusetzen.»

Konfrontiert mit den Zahlen, antwortet das von der Sozialdemokratin Nancy Faeser geführte Bundesinnenministerium: «Diese Taten sind abscheulich. Das gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen.» Jede dieser Taten gelte es aufzuklären und «mit der vollen Härte des Rechtsstaates zu ahnden», sagte ein Sprecher der NZZ.

Co-AfD-Chefin Weidel findet Fallzahlen «unfassbar»

Die Co-Vorsitzende der Alternative für Deutschland, Alice Weidel, nennt die Zahlen «unfassbar». Der NZZ sagte Weidel: «Hinter jedem Fall steht ein schreckliches persönliches Schicksal.» Frauen in Deutschland müssten aufgrund des «politisch gewollten Kontrollverzichts» um ihre körperliche Unversehrtheit fürchten.

Der «überproportionale Anteil von ‹Flüchtlingen› unter den Tatverdächtigen» bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sei «das erschreckende Ergebnis der unverantwortlichen Politik der offenen Grenzen seit 2015», kritisierte Weidel.

Wie auch das Bundesinnenministerium fordert die AfD-Co-Chefin die «ganze Härte des Rechtsstaats» und darüber hinaus eine anschliessende Abschiebung für verurteilte Täter. Nicht eine «falsch verstandene Toleranz gegenüber den ausländischen Straftätern, sondern der Schutz der eigenen Bürger» sollte künftig im Vordergrund stehen, sagte Weidel.

Täter sind oft polizeibekannt

Der erste stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Bundespolizeigewerkschaft, Manuel Ostermann, sagte der NZZ: «Die Täter sind nicht selten polizeibekannt und geniessen in Deutschland aber einen temporären Schutzstatus». Bei Migranten, auch solchen mit subsidiärem Schutz, die rechtskräftig verurteilt worden seien, solle die Abschiebung sofort vollzogen werden, fordert Ostermann.

Wenn keine Identitätsdokumente vorlägen, die nötig seien, um eine Person auszuschaffen, wäre eine Abschiebehaft mit der Dauer von bis zu sechs Monaten gesetzlich möglich, erklärt Ostermann. «Wer Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung begeht, der darf in Deutschland kein Bleiberecht haben.»

Der Bundespolizist sagte ausserdem: «Wir erleben in Deutschland insbesondere für Frauen einen kollektiven Freiheitsverlust.» Es sei «keine Seltenheit, dass Frauen öffentliche Plätze oder Festivitäten meiden, weil die objektive und subjektive Gefahr, Opfer einer Gewalttat zu werden, stetig steigt».

Viele Verbrechen wären vermeidbar gewesen

Der Migrationsforscher Ruud Koopmans schreibt in seinem Buch die «Asyl-Lotterie»: «Die Opfer, von denen in diesem Kapitel nur eine kleine Minderheit erwähnt wurde, hatten nicht einfach das Pech, zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort gewesen zu sein.» Viele der Leidensgeschichten wären vermeidbar gewesen, hätte Deutschland eine andere Migrationspolitik gehabt, schlussfolgert Koopmans.

Es ist eine Konsequenz der Politik der offenen Grenzen seit 2015, verantwortet durch die ehemalige Kanzlerin Angela Merkel, die Tausende Frauen in Deutschland dieser Gefahr ausgesetzt hat. Doch auch nach dem Ende der Ära Merkel ist keine Besserung in Sicht. In einem Sommerinterview sagte Innenministerin Faeser: «Wir müssen das Europa der offenen Grenzen retten.» Die Frage bleibt nur, welchen Preis das hat.



Donnerstag, 21. Dezember 2023

Maserati-Diebe gefasst! Und wieder laufengelassen...

von Thomas Heck...

Da werden die Diebe nicht schlecht gestaunt haben. Da werden zwei Diebe mit gefälschten Papieren und gestohlenem Auto erwischt. Und die Polizei lässt die Täter wieder laufen. Geschehen in Bayern. Die Lachen der Verbrecher ist bis nach Berlin zu hören. Deutschland siecht nur noch vor sich hin.

Dreiste Maserati-Diebe mit gefälschten Papieren erwischt!

Am Sonntag stoppten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Passau an der Rastanlage Donautal den Fahrer und Beifahrer eines Maserati Levante. Bei der Kontrolle stießen sie auf Unregelmäßigkeiten bei den Fahrzeugpapieren und dem Typenschild.


Nach intensiver Überprüfung kam die Wahrheit ans Licht: Komplett-Fälschung! Der rund 100.000 Euro teure Maserati Levante war Mitte November 2023 in Italien gestohlen worden.

Die beiden Männer, ein 31-Jähriger und ein 20-jähriger Rumäne, wollten den Luxus-Sportwagen in ihr Heimatland bringen. Doch das klappte nicht: Fahrzeug sichergestellt, Fahrer und Beifahrer vorläufig festgenommen. Nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Maßnahmen durften die beiden Männer weiterfahren – ohne den gestohlenen Maserati selbstverständlich.

Der 20-jährige Fahrer musste zudem auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Passau eine Sicherheitsleistung hinterlegen, um das Strafverfahren zu sichern.


Was eigentlich ist an Untersuchungshaft grundsätzlich auszusetzen?

Montag, 4. Dezember 2023

„Unsre Remmos“ und der Deppenstaat: 3,8 Millionen Steuergeld für Clan-Anwaltskosten - Hätte man sie mal besser abgeschoben...

von Jochen Sommer...

Schauplatz des spektakulären Kunstraubs, für den die Staatskasse nun nochmals indirekt blechen darf: 
Das Grüne Gewölbe in Dresden



Laut „Bild“-Informationen erhält der kriminelle Remmo-Clan sage und schreibe über 3,8 Millionen Euro vom Steuerzahler, um die Anwaltskosten der Verbrecher zu bezahlen, die wegen des Juwelendiebstahls im Grünen Gewölbe in Dresden von 2019 vor Gericht standen - weil das Land Sachsen mit seiner Beschwerde gegen die hohen Kosten für die Pflichtverteidiger der sechs Clanmitglieder gescheitert ist. Der Fall beweist einmal mehr, wie sehr der deutsche Staat mittlerweile zu einer Karikatur seiner selbst geworden ist. Allenfalls noch eine schwindende Zahl der in der alten Bundesrepublik sozialisierten indigenen Michel respektiert Behörden und Justiz noch, ansonsten ist schon heute kaum jemand mehr so dumm, sich noch an Gesetze zu halten - was kein Wunder ist angesichts solcher Begebenheiten.

Vor einem knappen Jahr ließ die sächsische Justiz sich auf einen absurden Deal ein, in dessen Folge die Verbrecher zu Witzstrafen von vier bis sechs Jahren verurteilt wurden, weil sie so gnädig waren, einige der geraubten Schmuckstücke zurückgaben. Aufgrund des riesigen Streitwerts sind auch die Verfahrenskosten mit rund 114 Millionen (!) Euro gigantisch. Die Staatskasse in Sachsen wollte diese Summe nicht akzeptieren, scheiterte damit aber vor dem Dresdner Oberlandesgericht. Dieses verwarf auch die Rüge des Freistaats gegen „die Kostenentscheidung im Adhäsionsverfahren“ (Schadensersatzforderung) als „unzulässig“.

Offiziell "mittellos"

Die Entscheidung ist unanfechtbar. Somit stehen den zwölf Remmo-Pflichtverteidigern nun jeweils 120.081,71 Euro für das Strafverfahren und 240.139,62 Euro für das gescheiterte Adhäsionsverfahren zu. Weitere Auslagen der Anwälte im Zusammenhang mit dem Prozess, wie etwa Hotelkosten, werden noch einmal gesondert aus der Staatskasse bezahlt. Den Versuch des Landesamts für Finanzen, das zu zahlende Geld mit der Schadensersatzforderung aufzurechnen, hält der Jurist Gerhard Rehn für aussichtslos. „Rein formal sind die Remmos Empfänger des Geldes. Sie müssen damit ihre Pflichtverteidiger zahlen. Der Freistaat kann es als Schadensersatz für fehlende Juwelen nicht pfänden, weil es Abtretungen an die Anwälte geben wird“, erklärte er. Sachsen muss nun abwägen, ob man das Risiko eingeht, einen sündhaft teuren Zivilprozess gegen die fünf verurteilten Clanmitglieder anzustrengen. Diese gelten jedoch offiziell als mittellos, sodass der Staat wiederum auf den Kosten sitzenbleiben würde.

Im Klartext bedeutet das alles, dass der deutsche Steuerzahler einer Bande von Berufsverbrechern, die sich an einigen der wertvollsten und unwiederbringlichen Kulturschätzen des Landes vergriffen haben, fast vier Millionen Euro in den Rachen werfen muss, damit diese ihre Anwälte bezahlen können. Einige der wichtigsten Stücke sind nach wie vor nicht wieder aufgetaucht. Ob diese verkauft oder eingeschmolzen wurden oder als mögliche Verhandlungsmasse für weitere Deals in der Hinterhand gehalten werden, ist unklar. Klar ist dagegen, dass der Staat sich auch hier von Migranten am Nasenring durch die Manege ziehen lässt und sich lächerlich macht. Ob die Remmos aus dem Lachen über diesen wehrlosen Beutestaat bereits wieder herausgekommen sind, war bei Redaktionsschluss nicht bekannt.



Mittwoch, 29. November 2023

Urteil zu Hamburger Gruppenvergewaltigung: Wenn Frauen zu viel Verständnis haben

von Mirjam Lübke...

Das Urteil zur Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen durch neun Männer im Hamburger Stadtpark lässt einen, wie schon viele ähnliche Urteile, ratlos und wütend zurück. Lediglich einer der neun Täter erhielt eine Gefängnisstrafe, die anderen nur Bewährung. Die Voraussetzung für eine solche Bewährung sollten eigentlich Reue und eine gute Sozialprognose sein - aber von Reue zeigten die Männer kein Spur. Und das mitgelieferte psychiatrische Gutachten stellt ihnen indirekt auch keine gute Sozialprognose aus. Denn mit ihrem Migrationshintergrund landen sie fast schon automatisch in der Rolle des unterprivilegierten, an den Rand der Gesellschaft gedrängten Opfers. Seit Jahren schon hören wir diese Täterbeschreibungen, mit denen eine gewisse Klientel die "Du kommst aus dem Gefängnis frei"-Karte im Justiz-Monopoly gezogen hat. Von der Einleitung von Präventionsmaßnahmen indes fehlt jede Spur - das hieße schließlich, junge Migranten aus einem bestimmten Kulturkreis unter Generalverdacht zu stellen.



Der Koran und seine Ausführungen über den Umgang mit "Ungläubigen" kommt heute nicht mehr direkt ins Spiel; das könnte für die Islamverbände sonst unangenehm werden. Am 12. Januar 2007 fällte eine Familienrichterin des Frankfurter Amtsgerichts ein denkwürdiges Urteil: Sie verweigerte einer Deutschen, die von ihrem marokkanischen Noch-Ehemann belästigt und geschlagen wurde, die Härtefallscheidung. Ihre Begründung: Der Koran gewähre dem Ehemann in Sure vier ausdrücklich ein "Züchtigungsrecht”; dies hätte die Frau bedenken müssen, als sie jemanden aus dem islamischen Kulturkreis heiratete. "Selbst schuld, wenn Sie das Kleingedruckte nicht lesen", so klingt das in meinen Ohren. Man kann der Ehefrau eine gewisse Naivität nicht absprechen, weil sie auf die Liebesschwüre eines Mannes hereinfiel, der sie als Ticket nach Deutschland betrachtete - aber eine juristische Folge daraus abzuleiten, ist schon ein starkes Stück. Vor allem, da sich eine deutsche Staatsbürgerin eigentlich darauf verlassen können müsste, hierzulande dem einheimischen Recht zu unterstehen und nicht der Scharia. Schon gar nicht, sollte diese einem brutalen Ehemann als Schutzschild dienen dürfen.
Angst, "rassistisch" anzuecken

Damals allerdings wussten Feministinnen noch, was in solchen Fällen zu tun war - allen voran Alice Schwarzer, die zu dieser Zeit erstmals als "islamophob" etikettiert wurde: Sie erhoben lautstarken Protest gegen das Urteil, welches daraufhin von einer höheren Instanz einkassiert wurde. Wenn "islamophob" zu sein bedeutet, Angst davor zu haben, der Staat könne uns im Namen des Korans den gesetzlichen Schutz entziehen, dann bekenne ich mich gern zu meiner Islamophobie. Allerdings wäre das dann wieder einmal dem vorauseilenden Gehorsam deutscher Behörden anzulasten: Die haben nämlich eine Höllenangst vor dieser Zuschreibung. Da stellen auch viele Frauen das Wohlergehen und die Sicherheit ihrer Geschlechtsgenossinnen hinten an. In ihrer Angst, "rassistisch" anzuecken, schweigen sie - oder tragen als Richterin oder Gutachterin das System mit. Dabei wird von Männern mit Migrationshintergrund doch im Grunde genau das Gleiche erwartet wie von Einheimischen: Keine Gewalt gegen Frauen auszuüben. Was ist an der Aufforderung zur Gleichbehandlung "rassistisch"? Nimmt man es schon hin, dass sich die Täter aufgrund ihres Migrationshintergrunds "irgendwie anders" benehmen? Auch wenn ihr Anteil an Sexualstraftaten überproportional hoch ist, so gibt es doch offensichtlich auch eine Menge Migranten, die sich nicht derart aufführen. Damit sollte der die soziale Stellung als Ausrede eigentlich vom Tisch sein.

Noch entsetzlicher ist es nur noch, wie die Opfer - oft noch sehr junge Mädchen - als Kollateralschäden der Einwanderungspolitik abgetan werden. In Hamburg ließ sich die Gutachterin Nahlah Seimeh weitschweifig über das "identitätsstiftende Moment einer Gruppenvergewaltigung" aus - als hätten die Männer im Park ein bisschen gemeinsam Fußball gespielt. Man verzeihe mir meinen Sarkasmus, aber das hört sich an, als sei die brutale Vergewaltigung eine Art Therapiemaßnahme gewesen, um den armen, von der Gesellschaft Geächteten ein wenig Erleichterung zu verschaffen. Kein Wort darüber, dass die Männer sich bei der Tat gegenseitig filmten, um ihre "Leistung" anschließend ihren Freunden zu zeigen. Zwar verfüge ich nur über ein wenig psychologisches Laienwissen, aber für mich sprechen daraus ein unglaublicher Sadismus und das Fehlen jeglichen Mitgefühls. Darüber hinaus auch eine ordentliche Portion Feigheit - denn nur im Rudel ist man stark.

Kampf um die "Ressource Frau"

Und in der deutschen Gesellschaft hinterlässt das bereits jetzt deutliche Spuren. Der Protest von Feministinnen bleibt aus. Aber auch die "normale" Familie nimmt es mittlerweile hin, dass ihre Töchter gewisse Orte nicht mehr gefahrlos besuchen können. Es ist leichter und bequemer, dem Opfer ein "selbst schuld, wenn du dahin gehst!" entgegenzuschleudern, als gegen die Vereinnahmung des öffentlichen Raumes zu protestieren. Dabei waren die meisten betroffenen Mädchen noch viel zu jung, um die Gefahr einschätzen zu können. Wer es einfach hinnimmt, dass sich Frauen nicht mehr frei bewegen können, hat schon kapituliert. Oder er freut sich heimlich, dass die Angst ihm den Kampf um die "Ressource Frau" erleichtert - auch diese Haltung habe ich schon erlebt.

Noch vor ein paar Jahren hätte ich nicht geglaubt, dass ich einmal diese Meinung vertreten würde, aber das wachsende Ausmaß der Gruppenvergewaltigungen hat mich dazu gebracht: Es wird Zeit, den Tätern ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland zu entziehen und sie ins Flugzeug zu setzen. Bei manchen geht das nicht mehr, weil sie längst einen deutschen Pass erlangt haben. Diese Täter sollten allerdings nicht auf Kuscheljustiz treffen. Vor allem dann nicht, wenn sie schon ähnliche Straftaten begangen haben. Was jedoch das Wichtigste ist: Die Rücksichtnahme und Empathie von Staat, Justiz und Gesellschaft muss endlich wieder den Frauen und Mädchen gelten, welche diesen Verbrechen zum Opfer fallen. Denn sie sind es, die lebenslang unter der Tat leiden werden.


Die sehr verständnisvolle Richterin mit den eiskalten Augen.



Montag, 27. November 2023

Berlin-Justizmonopoly für kriminelle Syrer: Gehen Sie nicht ins Gefängnis, vergewaltigen Sie weiter!

von Theo-Paul Löwengrub...

Die deutsche Justiz, prototypisch in Gestalt der Berliner Staatsanwaltschaft, hat es wieder einmal geschafft, schwere Verbrechen durch Menschen, die in Deutschland nicht das Geringste verloren haben, nicht nur nicht zu ahnden, sondern sie auch noch zu ermöglichen: Am Freitag attackierte ein 25-jähriger Syrer eine 78-jährige Frau in ihrer Wohnung in Berlin-Moabit, wobei er sie beinahe erwürgt hätte. Die durch die Schreie der Frau alarmierten Verwandten konnten ihn nur mit größter Mühe von der Frau lösen. Auf der Flucht stahl er einer Passantin noch eine Flasche Schnaps, bevor er schließlich festgenommen werden konnte. Dabei leistete er jedoch Widerstand, wurde verletzt und musste ambulant im Krankenhaus behandelt werden.



Trotz des Mordversuchs und des gesamten Verhaltens des Mannes hielt die zuständige Staatsanwältin es jedoch nicht für nötig, ihn dem Haftrichter vorführen zu lassen - sondern setzte ihn kurzerhand auf freien Fuß. Kaum wieder in Freiheit, vergewaltigte der Mann eine Frau in seiner Flüchtlingsunterkunft. Seither ist er auf der Flucht. Ein um Fassung ringender Ermittler kritisierte: „Die Vergewaltigung hätte verhindert werden können. Wie soll man dem Opfer erklären, dass der Täter eigentlich hätte in der Haftzelle sitzen müssen?“ Es handelt sich um keinen Einzelfall: Immer wieder werden in Deutschland von entweder vorsätzlich de-facto-strafvereitelnden Organen der Rechtspflege oder von heillos überforderten Staatsanwälten und Richtern eingewanderte und vom Grundgesetz nicht vorgesehene Rechtssubjekte mit "Zuwanderungsgeschichte", wie es politisch neuerdings heißen muss, trotz schwerster Straftaten weiter auf die Bevölkerung losgelassen.

...bis das Spiel wieder von vorne beginnt

Dies auch dann, wenn diese Zuwanderungsgeschichte ihre unweigerliche Fortsetzung fast immer in den Polizei- und Gerichtsakten findet. Auch im vorliegenden Fall könnte man blind Wetten darauf abschließen, wie diese Geschichte nach bewährtem Muster weitergeht: Sobald der Syrer gefasst ist wird er aller Erfahrung nach in Windeseile für psychisch krank und daher schuldunfähig erklärt, in eine Psychiatrie oder besten Fall den Berliner Maßregelvollzug verfrachtet, wo er bestenfalls auf Kosten der Allgemeinheit verwahrt wird, bis er beim nächsten betreuten Freigang türmt oder aufgrund fehlender Kapazitäten entlassen wird.

Oder er wird direkt wieder auf die Menschheit losgelassen, und wenn er weitere Verbrechen begeht, beginnt das Spiel von vorne. An das, was jedes rational und von normaldenkenden Regierenden geführte Gemeinwesen (wo solche Kriminellen zumeist erst gar nicht ins Land gelassen werden) in solchen Fällen täte, ist in Deutschland natürlich nicht zu denken: Ausweisung und notfalls direkte Abschiebung ins Herkunftsland. Erstens, weil dafür schon grundsätzlich der politische Wille fehlt (erst recht in Berlin), und zweitens, weil nach Syrien generell nicht abgeschoben wird. Auch die Berliner Staatsanwältin hat daher wohl keine Konsequenzen dafür zu befürchten, dass sie nun eine Vergewaltigung auf dem Gewissen hat. Der seit Jahren erprobte Schlendrian auf Kosten von Leben und Sicherheit der Bürger, wird immer so weitergehen. Die Justiz wird sich weiterhin zum faktischen Komplizen von Migrantenkriminalität machen und der skandalöse Fall innerhalb kürzester Zeit aus den Schlagzeilen verschwinden. Anscheinend legt es der Rechtsstaat wirklich darauf an, Zustände herbeizuführen, in denen die Bürger die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung irgendwann selbst in die Hand nehmen. Vermutlich ist dies am Ende der Preis der "Weltoffenheit" à la Bunte Republik Deutschland.



Mittwoch, 1. November 2023

Ein weiteres Skandal-Urteil, diesmal vom Bundesverfassungsgericht...

Kann ein Mann, von dem alle wissen, dass er ein 17-jähriges Mädchen erst vergewaltigt und dann ermordet hat, in Deutschland darauf vertrauen, dass der Staat ihn schützt und NICHT vor Gericht stellt?

Ja. Er kann. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil verkündet, das für Bürger ohne Jura-Studium nicht zu begreifen und für die Familie des ermordeten Mädchens schlichtweg nicht zu akzeptieren ist. Das Urteil aus Karlsruhe lautet: Obwohl es eine neue, eindeutige Beweislage gibt, darf der schon einmal in diesem Fall Angeklagte kein 2. Mal vor Gericht gestellt werden.


Das ist passiert: Frederike von Möhlmann war am Abend des 4. November 1981 beim Musikunterricht in Celle, kam aber nie zu Hause an. Ihre Leiche wurde vier Tage später in einem Waldstück gefunden. Nachdem sie vergewaltigt wurde, schnitt der Täter ihr die Kehle durch. Ein grausames Verbrechen, das die Familie bis heute belastet und garantiert nicht vergessen hat.

Im Zentrum der Ermittlungen stand schnell Ismet H. Der Mann wurde zunächst lebenslänglich verurteilt und dann doch noch 1983 vom Bundesgerichtshof aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Hätte es 1983 die Technik von heute gegeben, wäre das nicht passiert, denn: 2012 wurden mithilfe einer DNA-Untersuchung das Sperma von Ismet H. an einer Binde nachgewiesen. Ein handfester Beweis.

Der Fall konnte aber nicht mehr vor Gericht, weil in Deutschland der Grundsatz gilt: Nach einem Freispruch darf ein Mensch nicht mehr für dasselbe Verbrechen angeklagt werden. Frederikes Vater kämpfte sein Leben lang gegen diesen Grundsatz, der ganz grundsätzlich gegen sein Gerechtigkeits-Empfinden verstoßen hat. 2021 war sein Kampf erfolgreich: Der Bundestag verabschiedete ein Gesetz, das es ermöglicht, in besonders schweren Fällen (Mord, Völkermord, Kriegsverbrechen) aufgrund neuer Beweise ein Verfahren neu aufzurollen. Davor war ein neuer Prozess nach einem Freispruch nur möglich, wenn es ein frisches Geständnis gab, andere Beweismittel mussten ignoriert werden.

Ismet H. wurde erneut verhaftet, legte Verfassungsbeschwerde ein – und bekam nun von höchster Stelle Recht. Er wird aus der Untersuchungshaft entlassen. Begründet haben die Karlsruher Richter die Entscheidung mit dem Paragraf 103 unseres Grundgesetzes: „Niemand darf wegen derselben Tat aufgrund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.“ Das gelte auch für Anklagen vor Gericht. Das entscheidende Wort in der Begründung der Karlsruher Richter lautet „Rechtsfrieden“.

Juristen feiern das Urteil als einen Meilenstein für die Rechtssicherheit in Deutschland. Wer einen Gerichtssaal als freier Mann verlässt, müsse darauf vertrauen können, dass das auch Bestand hat.

13 Semester Jura mögen reichen, um die Rechtslogik hinter dem Urteil von Karlsruhe zu verstehen. Aber der gesunde Menschenverstand sagt: Das kann nicht wahr sein. Wie kann eine Beweislage, die schon vor 40 Jahren zu einem Urteil geführt hätte, heute nicht mehr gelten? Wie kann ein Verfahren, dessen Ende schon immer falsch war, nicht noch einmal neu aufgerollt werden? Wie können die wichtigsten deutschen Richter einer trauernden Familie die Botschaft mitgeben, dass ein Vergewaltiger und Mörder mehr Schutz genießt als das Opfer?

Das Grundgesetz schützt die Bürger vor dem Staat. Aber wer schützt die Bürger, wenn der Staat einen Mörder schützt? Die Botschaft von Karlsruhe lautet: Mord verjährt doch. Und der Staat erklärt Unrecht zu Recht. Er schützt einen überführten Mörder. Was das Bundesverfassungsgericht „Rechtsfrieden“ nennt, ist am Ende nichts anderes als ein „Unrechtsfrieden“.

Freitag, 27. Oktober 2023

Die Rechtmäßigkeit der israelischen Angriffe auf Gaza...

von Lord Guglielmo Verdirame...

Es wurde viel über die Verhältnismäßigkeit im Gesetz zur Selbstverteidigung gesprochen. Ich beziehe mich auf die Worte, die der edle Lord, Lord Pannick, vor ein paar Tagen über den Test der Verhältnismäßigkeit verwendete. Es bedeutet nicht, dass die Verteidigungskraft gleich der Kraft sein muss, die bei dem bewaffneten Angriff eingesetzt wurde. Verhältnismäßigkeit bedeutet, dass man Gewalt anwenden kann, die in einem angemessenen Verhältnis zum Verteidigungsziel steht, das darin besteht, weitere Angriffe zu stoppen, abzuwehren und zu verhindern.



Israel hat seine Kriegsziele als die Zerstörung der Fähigkeiten der Hamas beschrieben. Aus rechtlicher Sicht sind diese Kriegsziele mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Selbstverteidigungsrecht vereinbar, wenn man bedenkt, was die Hamas nach eigenen Angaben tut und was sie getan hat und weiterhin tut. Wenn man einen Staat, der in Selbstverteidigung handelt, auffordert, einem Waffenstillstand zuzustimmen, bevor er seine rechtmäßigen Verteidigungsziele erreicht hat, bedeutet dies, dass man diesen Staat auffordert, sich nicht mehr zu verteidigen. 

Damit solche Forderungen vernünftig und glaubwürdig sind, müssen sie von einem konkreten Vorschlag begleitet werden, der darlegt, wie Israels legitime Verteidigungsziele gegen die Hamas mit anderen Mitteln erreicht werden sollen. Es ist keine Antwort, zu sagen, dass Israel einen Friedensvertrag abschließen muss, weil die Hamas nicht an einem Friedensvertrag interessiert ist. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt auch im Recht der Feindseligkeiten, nicht nur in der Selbstverteidigung. Das Recht des bewaffneten Konflikts verlangt, dass bei jedem Angriff, der ein Risiko für das Leben der Zivilbevölkerung darstellt, dieses Risiko im Verhältnis zu dem erwarteten militärischen Vorteil nicht übermäßig groß sein darf. Diese Regel bedeutet nicht, dass Zivilisten in einem bewaffneten Konflikt nicht auf tragische Weise ihr Leben verlieren, selbst wenn sie gewissenhaft beachtet werden. Das Recht der bewaffneten Konflikte kann im besten Fall die Schrecken des Krieges mildern, aber nicht beseitigen. 

Die große Herausforderung in diesem Konflikt besteht darin, dass die Hamas die Art von Kriegspartei ist, die diese Regeln zynisch ausnutzt, indem sie Zivilisten, die unter ihrer Kontrolle stehen, einem Risiko aussetzt und sie sogar benutzt, um Immunität für ihre militärischen Operationen, ihre militärische Ausrüstung und ihr militärisches Personal zu erlangen. Eine Analyse der Anwendung der Regeln der Verhältnismäßigkeit bei gezielten Angriffen in diesem Konflikt muss immer mit dieser Tatsache beginnen. 

Es gab auch einige Diskussionen über den Belagerungskrieg. Im britischen Handbuch zum Recht der bewaffneten Konflikte, das die offizielle Rechtsauffassung der Regierung widerspiegelt - es handelt sich um ein Dokument des Verteidigungsministeriums -, heißt es: "Belagerung ist eine legitime Methode der Kriegsführung ... Es wäre ungesetzlich, eine unverteidigte Stadt zu belagern, da sie ohne Widerstand besetzt werden könnte". Der Gazastreifen ist keine unverteidigte Stadt. Es stimmt, dass die belagernden Streitkräfte Verpflichtungen haben, wenn sich Zivilisten in dem eingekesselten Gebiet befinden, und zu diesen Verpflichtungen gehört auch die Zustimmung zur Durchfahrt von humanitärer Hilfe durch Dritte. 

Aber es ist nicht richtig zu sagen, dass die Einkreisung eines Gebietes, in dem sich Zivilisten befinden, nach dem Kriegsrecht nicht zulässig ist. Ein weiterer Punkt, der das Kriegsrecht betrifft, ist ebenfalls von besonderer Bedeutung für die Praxis der britischen Regierung. Es wurde bereits erwähnt, dass die Regierung den Standpunkt vertritt, dass der Gazastreifen weiterhin von Israel besetzt ist, auch wenn sich Israel 2005 zurückgezogen hat. Bis 2005 war die traditionelle Auffassung, dass die Besetzung eine physische Präsenz in dem Gebiet erfordert. Diese Auffassung steht im Einklang mit Artikel 42 der Haager Landkriegsordnung von 1907, der besagt, dass ein Gebiet dann besetzt ist, wenn es tatsächlich unter die Autorität der Besatzungsmacht gestellt ist. Dies ist auch die Auffassung des britischen Handbuchs zum Recht der bewaffneten Konflikte, das die offizielle Rechtsposition des Vereinigten Königreichs widerspiegelt und besagt, dass die Besetzung endet, sobald die Besatzungsmacht das Gebiet geräumt hat. 

Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seiner Rechtsprechung einen ähnlichen Ansatz für die Besetzung gewählt. Daher hat mich die Haltung der britischen Regierung in dieser Frage, die sich meines Wissens nach nicht geändert hat, immer ziemlich verwirrt. Ja, es stimmt, dass Israel eine bedeutende Kontrolle über den Luftraum und die Seegebiete ausgeübt hat, aber schon rein geografisch gesehen braucht es zwei - Israel und Ägypten - um die Landzugänge zum Gazastreifen zu kontrollieren. Grundsätzlich ist es die Hamas, die für die Regierung und Verwaltung des Gazastreifens verantwortlich ist. Ich bin mir bewusst, dass dies eine juristische Frage ist, auf die der Minister vielleicht nicht sofort antworten möchte, aber es ist eine wichtige Frage, denn die juristische Fiktion, dass Israel nach den Gesetzen für bewaffnete Konflikte immer noch die Besatzungsmacht sei, wurde von der Hamas unerbittlich ausgenutzt, um Israel für alles verantwortlich zu machen, während sie die tatsächliche Kontrolle über das Gebiet, die Menschen und die Ressourcen nutzte, um Krieg zu führen. Abschließend möchte ich noch kurz etwas zu der Art und Weise sagen, wie über den Krieg berichtet wird. Wenn eine schwerwiegende Anschuldigung erhoben wird, insbesondere eine, die ein Kriegsverbrechen darstellen könnte, wird die unmittelbare Reaktion des gesetzestreuen Kriegführenden darin bestehen, zu sagen: "Wir untersuchen das". Der nicht gesetzestreue Kriegsteilnehmer hingegen wird sofort die andere Seite beschuldigen und sogar erstaunlich genaue Opferzahlen nennen. Die Ermittlungspflicht ist eine der wichtigsten Pflichten in bewaffneten Konflikten. Die Art und Weise, in der über den Angriff auf das Krankenhaus berichtet wurde, hat dazu geführt, dass die Seite, die kein Interesse an der Einhaltung der Gesetze in bewaffneten Konflikten hat, die Schlagzeilen bekommen hat, die sie wollte.

Rede von Lord Guglielmo Verdirame, Professor und Anwalt für internationales öffentliches Recht, im britischen House of Lords...