Dienstag, 14. November 2017

Von Mitläufern und Mittätern...

von Thomas Heck...

Jamaika ist, wenn für die Erhaltung oder Erlangung der Macht jegliche Grundsätze über Bord geworfen werden. Und sicher scheint nur eins zu sein: Sollte es tatsächlich zu der Jamaika-Koalition kommen, ist die Frage, ob der Hund mit dem Schwanz wedelt oder wer wirklich was zu sagen hat.


Und es bleibt zu hoffen, dass das Ende der Jamaika-Koalition kommt, bevor die Kanzlerin Deutschland noch tiefer in die Scheiße reiten kann und am Ende vielleicht auch noch Gerechtigkeit erfolgen wird... 



Denn der Bürger, dem man während seines gesamten Arbeitslebens nahezu 50% seines Einkommens weggenommen hat und am Ende seines Arbeitslebens erklärt bekommt, dass das Geld leider nicht für die nächsten 15 Jahre reichen wird, aber gleichzeitig realisiert, dass der gleiche Staat in den nächsten 3 Jahren über 90 Milliarden Euro für illegale Einwanderer bereitstellt, hätte darauf einen Anspruch. Denn Jamaika steht u.a. für den weiteren, ungebremsten Zuzug illegaler Einwanderer.

Manche sind in Deutschland doch gleicher als andere. Es sind nicht die Deutschen...

von Thomas Heck...

Den Deutschen würde durch Flüchtlinge nichts weggenommen werden. So heisst es. Doch eine gewisse Ungleichbehandlung kann man schon ausmachen, wenn Flüchtlingen eine angemessene Unterkunft gezahlt wird, den schon länger hier Lebenden jedoch Grenzen auferlegt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun bestätigt.

Eine Hartz-IV-Empfängerin lebt in einer 77-Quadratmeter-Wohnung. Ab 2008 bezahlt das Jobcenter nicht mehr die volle Miete. Die Frau klagt, ihr Recht auf Existenzminimum sei verletzt. Das Bundesverfassungsgericht sieht das anders. 



Empfänger von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf eine volle Übernahme ihrer Wohn- und Heizkosten. Es sei verfassungskonform, dass der Gesetzgeber „keinen Anspruch auf unbegrenzte Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung normiert hat“, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.

Zwar müsse der Staat das menschenwürdige Existenzminimum garantieren, doch das bedeute nicht, dass „jedwede Unterkunft im Falle einer Bedürftigkeit staatlich zu finanzieren und Mietkosten unbegrenzt zu erstatten wären“, hieß es in der Erklärung weiter. Vielmehr dürften Jobcenter die Erstattung auf einen Betrag begrenzen, der für vergleichbare Wohnungen im „unteren Preissegment“ üblich sei. (Az. 1 BvR 617/14 u.a.). Dabei wird vergessen, dass es diese vergleichbaren Wohnungen am Markt gar nicht mehr gibt.

Geklagt hatte eine Hartz-IV-Bezieherin aus Freiburg, die seit 2005 allein in einer 77 Quadratmeter großen Wohnung lebt. Zunächst hatte das zuständige Jobcenter die Miete und die Heizkosten vollständig, ab 2008 nur noch teilweise übernommen. 

Statt die monatliche Gesamtmiete von damals 642 Euro zu übernehmen, zahlte das Jobcenter fortan nur noch den „angemessenen“ Gesamt-Mietanteil von 439 Euro monatlich.

Vor den Sozialgerichten scheiterte die Frau mit ihrer Klage auf Übernahme der tatsächlichen Unterkunftskosten. Sie legte daraufhin Verfassungsbeschwerde ein. Darin gab sie an, in ihrem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verletzt zu sein.

Hartz-IV-Empfänger im unteren Mietpreissegment

In einem zweiten Verfahren hatte das Sozialgericht Mainz die Regelungen zur Übernahme der Kosten für eine „angemessene“ Unterkunft für verfassungswidrig gehalten und das Bundesverfassungsgericht ebenfalls um Überprüfung gebeten.

Dass nach dem Gesetz nur die angemessenen Unterkunftskosten übernommen werden müssen, genügt jedoch zur Sicherung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, entschied das Bundesverfassungsgericht nun. Das Grundgesetz gebe keinen exakt bezifferten Anspruch auf die Höhe von Sozialleistungen vor. Nicht jede Unterkunft müsse bei Bedürftigkeit zur Deckung des Existenzminimums durch staatliche Mittel finanziert werden.

Es sei auch zulässig, dass der Gesetzgeber die Kostenübernahme nur für „angemessene“ Wohnungen vorsieht, befanden die Karlsruher Richter. Die Fachgerichte könnten dies im Einzelfall ermitteln. Als „angemessen“ gelten die marktüblichen Mieten im unteren Preissegment am jeweiligen Wohnort des Leistungsberechtigten.

Den Antrag auf Überprüfung des Sozialgerichts Mainz wies das Bundesverfassungsgericht als unzulässig zurück.

Montag, 13. November 2017

Lasse ma den Karneval in Kölle, dit is nüscht für Berlin...

von Thomas Heck...

... könnte man singen und Berlin ist nun wahrlich kein Karnevalspflaster, ob mit oder ohne Islamisten. Dennoch hat die närrische „fünfte Jahreszeit“ begonnen. Doch für die Berliner Jecken wird sie zum Trauerspiel. Ihr Karnevalsumzug mit tanzenden Funkenmariechen, bunten Wagen und jeder Menge Kamelle auf dem Kudamm, der der Höhepunkt der Narren-Saison sein sollte, muss ausfallen. Kein Sponsor ist bereit, für das fröhliche Spektakel Geld auszugeben. Denn die Sicherheitsmaßnahmen gegen islamistischen Terror kosten Geld, viel Geld. Allein das Aufstellen der Merkel-Legos ging bei den Berliner Weihnachtsmärkten schnell in den sechsstelligen Bereich.

Berlin und Karneval passen wohl nicht zusammen. Dabei gibt es Menschen in der Stadt, die sich gerne öffentlich zum Narren machen. Wie die 300 Berliner, die in bunten Kostümen verkleidet am vergangenen Sonnabend, dem 11.11., um 11.11 Uhr das Charlottenburger Rathaus stürmten. So wie fast überall im Land wollten auch sie in Berlin den Beginn der Karnevalszeit feiern. Die Stimmung war aber alles andere als fröhlich. Selbst Vize-Karnevalspräsidentin Christiane Holm fiel es schwer, ein freudiges „Berlin Heijo“ herauszuschmettern – den Schlachtruf der Hauptstadt-Jecken. Dit is nüscht für den Berliner.



„Wir müssen den für den 4. Februar 2018 geplanten Umzug vom Olivaer Platz zum Breitscheidplatz absagen“, sagt Holm. Sie rechnet mit verschärften Sicherheitsbestimmungen durch den Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz vor einem Jahr. „Betonpoller auf der Strecke, mehr Sicherheitspersonal – damit hätten wir Mehrkosten von 50.000 bis 60.000 Euro“, sagte Holm dem KURIER. „Das können wir uns nicht leisten.“ 200.000 Euro für senkrecht aufgestellte Al-Nusra-Busse vor dem Brandenburger Tor geht dagegen immer.

Karneval setzt sich in Berlin einfach nicht durch

Seit Jahren kämpfen 23 Vereine mit 4500 Mitgliedern, dass sich der Karneval an der Spree endlich durchsetzt. 2001 gab es den ersten Umzug. 250.000 Menschen standen damals an der Strecke. Doch das Interesse ebbte schnell ab. Das erste Mal fielen die Umzüge 2014 und 2015 wegen hoher Lärmauflagen und Finanzproblemen aus.

Mit einem Sponsor aus dem Rheinland sollte der Karneval in Berlin wieder durchstarten. Trotz Sicherheitsmaßnahmen wegen des Anschlages fand der Umzug im Februar 2017 erstmals wieder auf dem Kudamm statt. An den Kosten von 120.000 Euro für das Spektakel, das nur einige Tausend Zuschauer hatte, beteiligte sich damals der Kölner Kostümhändler Deiters.

Nun ist Schluss mit lustig. „Für den Umzug von 2018 steht der Kölner Geldgeber nicht mehr zur Verfügung“, sagt Vize-Karnevalspräsidentin Holm. „Und ein anderer Sponsor fand sich nicht. Man kann es auch so verstehen, dass keiner will. Der Karneval kommt in Berlin nicht so an wie in den Hochburgen im Rheinland.“ Und das hat nun wirklich nichts mit den Flüchtlingen zu tun und Merkel ist daran auch nicht schuld.

Wenn der Syrer für immer in Deutschland bleibt...

von Thomas Heck...

Es gibt ja immer noch Naivlinge die denken, dass die syrischen Kriegsflüchtlinge nach Ende des Krieges wieder nach Syrien zurückkehren werden, um das Land wieder aufzubauen. Da wird es allerdings Zeit, diese Leute auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen. Glauben Sie ernsthaft, dass auch nur eine einzige syrischen Familie, deren Kinder zur Schule gehen, die eine vom Staat finanzierte Wohnung (oder gar Haus) bewohnen, von denen der Normal-Syrer selbst in Friedenszeiten nur träumen kann, freiwllig gehen wird? Insbesondere wenn man von der ewigen Kanzlerin so nett eingeladen und willkommen geheißen wird. Es schon fast etwas Sexuelles hat...



Unser syrischer Blogger-Freund von der Huffington Post, Aras Bacho, wird ebenfalls nicht gehen. Gleiches gilt für Iraker, Afghanen, Kurden, Iraner, Marrokkaner, Tunesier, Ghanaer, Nigerianer, Somalier und Äthiopier. Eigentlich gilt das für jeden, der mit oder ohne Pass, mit oder ohne Kontrolle, mit oder ohne Erlaubnis, mit oder ohne Grund, mit oder ohne Straftaten, mit oder ohne Familie, mit oder ohne Arbeit, nach Deutschland gekommen ist. Egal, was die Kanzlerin erzählt, die tief im Innern doch spürt, dass sie diese Wähler für sich gewinnen will.


In Sozialen Medien schreien jetzt schon einige wieder "Hetze". Doch warum? Darf diese Frage nicht gestellt werden? Haben die Syrer einen Anspruch oder das Recht, dauerhaft in Deutschland zu bleiben und muss der deutsche Steuerzahler das finanzieren? Ist es legitim, die Rückkehr der syrischen Kriegsflüchtlinge, auch die von Aras Bacho, zu fordern?

Sonntag, 12. November 2017

Schwulenfeindlich ist OK... wenn man grün ist...

von Thomas Heck...

Man versuche sich den Aufschrei vorzustellen, Alexander Gauland hätte sich über die "grünen, schwulen Volker Beck" geäußert, oder ein AfD.Abgeordneter des Deutschen Bundestags hätte sich mit Crystal Meth minderjährige Stricher dienstbar gemacht. Wenn der grüne Abgeordnete Volker Beck das tut, wie er es getan hat, gibt es eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage, Mandat bleibt unangetastet.

Auf dem Landesparteitag der Bremer Grünen spricht die EU-Abgeordnete Helga Trüpel über die Jamaika-Sondierungsgespräche in Berlin. Dann leistet sie sich eine Entgleisung gegenüber CDU-Politiker Jens Spahn. Sie äußert sich auf dem Landesparteitag am Samstag abschätzig über den „rechten, schwulen Jens Spahn“. Kurz darauf erklärte sie schriftlich, ihre Mitgliedschaft vorerst ruhen zu lassen. Das EU-Mandat bleibt. Bringt ja auch Geld. Manche sind aber auch gleicher als andere.

Doch bei den Grünen muss der moralische Kompass besonders geeicht sein, sind sie doch diejenigen, die die halbe Bevölkerung mit ihrer Obermoral drangsalieren.


Auf dem Parteitag sprach die 59-Jährige über die aktuelle bundespolitische Situation und die Sondierungsgespräche über eine Jamaika-Koalition mit CDU, CSU und der FDP in Berlin. Sie warnte davor, diese ungewöhnliche Konstellation abzulehnen: „Wenn das Verhandlungsergebnis gut genug ist, sollten wir es machen.“

Und dann folgte ihre sprachlich völlig missglückte Begründung: „Wenn Merkel das nicht hinkriegt, dann ist sie weg. Und dann kommt dieser rechte, schwule Jens Spahn vielleicht. Daran habe ich nun gar kein Interesse.“ Spahn ist ein prominenter Vertreter des konservativen CDU-Flügels und wird als einer der kommenden starken Männer in der CDU gehandelt. Er wollte sich nicht dazu äußern.

Ihre Aussage über Spahn sei ihr von „Buten un Binnen“ und Radio Bremen als homophob ausgelegt worden, schreibt Trüpel in ihrer Erklärung. „Ich habe auf Nachfrage gesagt, dass ich bei der Formulierung einen Fehler gemacht habe, weil ich hätte sagen müssen und wollen, dass Jens Spahn, obwohl er schwul ist, rechte Gesellschaftspolitik macht, was ich deutlich kritisiere.“

Bei einem Schwulen könne man ja hoffen, dass er aufgrund seiner eigenen Differenzerfahrung mitfühlender bei Flüchtlingen und Migranten wäre. Dies sei Spahn aber nicht. „Das habe ich kritisiert. Ich habe nicht kritisiert, dass er schwul ist“, so Trüpel. Sie habe außerdem nicht gesagt, dass alle Schwulen rechts oder alle Rechten schwul seien. Tja, aus dem kommt Frau Trüpel nicht mehr raus.

„Die heutige Mitgliederversammlung bringt mich dazu, meine Mitgliedschaft bei den Grünen ruhen lassen, bis wir unsere Konflikte geklärt haben“, schreibt Trüpel. Sie begründet ihre Entscheidung mit parteiinterner Kritik. „Mein Level an Kränkungen durch wenige bei den Bremer Grünen, das ich bereit bin auszuhalten, ist jetzt überschritten.“ Manche hätten sie bewusst missverstehen wollen.

CDU-Landeschef Jörg Kastendiek kritisierte Trüpels Äußerung scharf: Sie mache eine tief verwurzelte Intoleranz gegenüber anders denkenden und anders lebenden Menschen deutlich. „Ihre Entschuldigung macht es leider auch nicht besser.“ Diese sei halbherzig und werde durch die gleichzeitige inhaltliche Polemik vollends entwertet. Er erwarte, dass sich die Parteispitze der Bremer Grünen von Trüpels Bemerkung eindeutig distanziere.

Das tat diese nicht. Ralph Saxe, Vorstandssprecher der Bremer Grünen, sagte: „Helga Trüpel hat das richtiggestellt und sich dafür entschuldigt. Ich habe die Entschuldigung angenommen.“ Es sei völlig abwegig, Trüpel Homophobie vorzuwerfen. „Wir schätzen Helga sehr und wünschen uns, dass sie ein aktiver und nicht ein ruhender Teil unseres Landesverbandes ist.“

Trüpel sitzt seit 2004 für die Bremer Grünen im Europaparlament. In der Bremer Ampel-Regierung von Klaus Wedemeier war sie zwischen 1991 und 1995 Senatorin für Kultur, Ausländerintegration und Jugend. Ihr Mandat im Europaparlament will sie trotz ruhender Mitgliedschaft behalten. Klar, das bringt ja auch das Geld in die Privatkasse. Sowas gibt man auch als Grüner nicht auf.