Montag, 8. Mai 2017

6.000 Migranten in 2 Tagen. Das ist staatlich geförderte Schlepperei

von Thomas Heck...

In den letzten 2 Tagen wurden 6.000 illegale Einwanderer in libyschen Hoheitsgewässern angeblich vor dem Ertrinken gerettet und sicher nach Europa geleitet. Man muss sich mal die Zahlen auf der Zunge zergehen lassen. 

Rechnet man sich die Zahlen einmal hoch, wären das 60.000 in 20 Tagen, 600.000 in 200 Tagen, 6 Mio. in 2.000 Tagen. Das hat nichts mehr mit Seenotrettung zu tun, wo man die Menschen vor dem Ertrinken rettet und an das sichere Ufer transportiert. Das ist staatlich geförderte und finanzierte Einwanderung von Siedlern, darunter einigen Flüchtlingen.


Und die Entwicklung war abzusehen. Den vor Ort agierenden NGO's wurde ja schon vorgeworfen, die illegalen Einwanderer durch Blinkzeichen zu lotsen und weitere Menschen zum Start der Überfahrt zu animieren. 

Was bleibt ist die Frage, was unsere Politiker eigentlich damit bezwecken?

Bei der Tagesschau liest sich das naturgemäß ganz anders:

Innerhalb von 48 Stunden sind rund 6000 Flüchtlinge aus dem Mittelmeer gerettet worden. An der Aktion waren neben libyschen Fischern, der italienischen Marine und der EU-Grenzschutzagentur Frontex auch verschiedene NGOs beteiligt.
Helfer im Mittelmeer haben binnen zwei Tagen rund 6000 Bootsflüchtlinge gerettet. Am Samstag brachten Schiffe der Marine, der Küstenwache, der EU-Grenzschutzbehörde Frontex und von Nichtregierungsorganisationen etwa 3000 Flüchtlinge in Sicherheit, wie die italienische Marine mitteilte. Am Freitag waren es ebenso viele gewesen. Viele von ihnen wurden nach Italien gebracht.

Lob für zivile Retter

UN-Flüchtlingskommissar Filippo Grandi lobte vor allem den Einsatz der Nichtregierungsorganisationen, die er ausdrücklich gegen Kritik italienischer Politiker in Schutz nahm. Die Rettungsbemühungen von staatlichen Stellen und Nichtregierungsorganisationen seien "wahrhaft bemerkenswert", erklärte Grandi. "Gemeinsam haben sie Zehntausende Menschenleben gerettet." Im vergangenen Jahr hätten Nichtregierungsorganisationen im zentralen Mittelmeer rund 46.000 Flüchtlinge aufgegriffen, dies sei rund ein Viertel der Geretteten gewesen. In diesem Jahr seien es bereits 33 Prozent.
In den vergangenen Tagen waren die zivilen Retter - insbesondere die Gruppen SOS Méditerranée und Ärzte ohne Grenzen - von Politikern und Justizvertretern in Italien kritisiert worden. Ihnen wird vorgeworfen, durch ihre Rettungsaktionen im Mittelmeer weitere Menschen von der nordafrikanischen Küste zur Flucht zu ermuntern und somit auch den Schleppern in die Hände zu spielen.
Flüchtlinge im Hafen von Sizilien | Bildquelle: REUTERS
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Viele der Flüchtlinge wurden nach Sizilien gebracht.

Libysche Fischer retten Flüchtlinge 

Die meisten der Bootsflüchtlinge wagen von der libyschen Küste aus die gefährliche Fahrt übers Meer. Libyens Küstenwache rettete nach eigenen Angaben am Samstag etwa 170 Flüchtlinge aus Seenot, musste ein zweites Flüchtlingsboot jedoch aus Mangel an Personal und Schiffen seinem Schicksal überlassen. Libysche Fischer bargen weitere 371 Menschen von Schlauchbooten aus dem Meer. 129 von ihnen waren zuvor von Angreifern überfallen und ausgeraubt worden, wie ein Sprecher der libyschen Marine berichtete. Da die Angreifer auch den Außenbordmotor des Bootes mitnahmen, trieb das Gefährt stundenlang auf dem Meer, bis ein Fischer es entdeckte und zur Hilfe kam.
Die Zahl der Flüchtlinge, die derzeit von der libyschen Küste in See stechen, liegt derzeit rund 50 Prozent über der Zahl vor einem Jahr. Schlepper nutzen das politische Chaos aus, das in Libyen seit dem Sturz des langjährigen Machthabers Muammar Gaddafi 2011 herrscht. In diesem Jahr sind Schätzungen zufolge mehr als 1000 Migranten im Mittelmeer ums Leben gekommen. Von der libyschen Küste bis nach Italien sind es rund 300 Kilometer.

Sonntag, 7. Mai 2017

Die linke Arroganz einer vermeintlichen Elite

von Thomas Heck...

In Deutschland macht sich faschistisches Gedankengut breit. Manche würden sagen, diesmal von Links. Doch ich sage, der Faschismus in Deutschland war schon immer grundsätzlicher linker Faschismus. Die Nationalsozialisten waren so sozialistisch wie sie national waren. In der Ostzone regierten die linken Verbrecher, sicher keine Völkermörder, doch in ihren verbrecherischen Zielen den Nazis nur im Ausmaß des Verbrechens abgehängt.

Nun im vermeintlich demokratischen Deutschland des 21. Jahrhundert. Hier hat sich eine vermeintliche Elite in der Gesellschaft, in den staatlichen Institution und in den Medien breit gemacht. Diese "Eliten" meinen, für das Volk entscheiden zu können und entscheiden zu müssen, was diese zu denken haben.


Wenn Claus Kleber, der von Zwangsgebühren finanzierter, überbezahlten Anchorman das Heute-Journal moderiert, dann ist das mehr als ein bloßes Vorlesen von Nachrichten. Kleber liefert frei Haus, wie der Bürger Nachrichten einzuordnen hat, wie er zu denken hat, was richtig oder falsch ist. Und die Welt des Oberpopulisten Kleber ist denkbar einfach. Europa gut, Europagegner schlecht, Regierung gut, Linke gute, Rechte schlecht, von Menschen gemachter Klimawandel ist Realität, Wissenschaftler, die das anders sehen, werden zu Klimaleugnern gemacht. Und, und, und... Was für ein Job. Der Mann kann seine private Meinung in der Öffentlichkeit verbreiten und kassiert dafür pro Minute 8.835 €, wie die Süddeutsche Zeitung einmal recherchierte. Plus Nebeneinkünfte. Plus eine äußerst üppigen Altersversorgung, wo sogar Frau Merkel noch blasser werden würde, als sie ohnehin schon ist. Das Ganze zwangsgebührenfinanziert. Ein Schlaraffenland. Da rücken schon mal die Realitäten aus den Angeln. Manche sind halt doch gleicher als andere.

Bei den Politikern geht es weiter. Da werden Bürger, die gegen die Regierung protestieren, als Pack beschimpft (Gabriel) oder zum Problem erklärt (Gauck). Dies überträgt sich auf den Bürger. Wer sich z.B. bei Facebook offen pro AfD outet, sieht sich einem Shitstorm ausgesetzt, der vielleicht angemessen sein würden, wäre das Facebook-Profilbild mit einem Hakenkreuz verziert. Doch schon der geringste demokratische Anspruch auf freie Meinung führt zur Ausgrenzung, zur Denunziation beim Arbeitgeber, teilweise unter Anleitung von Gewerkschaften.

Bundeskanzlerin rezensiert Bücher (Sarrazin) und bezeichnete dieses als "nicht hilfreich". Da werden Sänger (Xavier Naidoo) wegen der Inhalte seiner Lieder verurteilt. Wie in der Ostzone.

Da wird im Zuge der Bundeswehr-Affäre um den Oberleutnant Franco A. zu einer Medienballon aufgeblasen, von "rechtsextremen Netzwerken" innerhalb der Streitkräfte phantasiert. Da wird ein Wehrmachtsstahlhelm in einer Unteroffizierraum zu einer staatsgefährdenden Straftat aufgebauscht, während von Islamisten in den Streitkräften, die vom MAD Ende letzten Jahres enttarnt wurden, keine Rede mehr ist.

Es ist an der Zeit, sich sein Recht auf freie Meinungsäußerung auch in der Öffentlichkeit wieder zu erkämpfen. An sich eine Selbstverständlichkeit in einer Demokratie. Doch heutzutage reicht schon die falsche Parteizugehörigkeit, um sein Auto nicht mehr gefahrlos auf öffentlichen Straßenland abstellen zu können. Die mediale Aufmerksamkeit beginnt erst, wenn es das Auto einer Flüchtlingshelferin trifft, wie letztens in Berlin-Neukölln. Die tausenden Autos, die in Berlin in den letzten Jahren abgefackelt wurden, scheinen vergessen.

Irgendwo läuft irgendwas in diesem Land grundfalsch.



Freitag, 5. Mai 2017

Festgenommen klingt dramatischer als befragt...

von Thomas Heck...

Only bad news are good news und wenn man durch die Wahl der Headline eine simple Nachricht noch etwas dramatischer gestalten kann und es dann auch noch gegen Trump geht, sind deutsche Medien dabei. So wurde eine afghanische Nationalspielerin mit deutschem Pass bei ihrer Einreise in die USA 5 Stunden befragt worden. In der WELT-Headline wurde daraus ein Eklat mit dem Titel "Deutsche Fußballerin bei USA-Einreise festgenommen". Die WELT war einmal eine seriöse Zeitung.

Die Hamburgerin Mena Ahmadi, afghanische Nationalspielerin mit deutschem Pass, ist bei ihrer Einreise in die USA von Grenzbeamten festgesetzt worden. Die Trainerin der 20-Jährigen vermutet einen rassistischen Hintergrund. 



Sie ist eine 20-jährige junge Frau, in Deutschland geboren, in Hamburg aufgewachsen und beim nahen TSV Glinde und FC Bergedorf 85 als Fußballerin gereift. Jetzt aber erlebte Mena Ahmadi, die von ihren Teamgefährtinnen „als stets höfliche Person“ beschrieben wird, eine mehr als böse Überraschung bei der Einreise in die USA.

Als sie mit der afghanischen Frauenfußball-Nationalmannschaft, die Eltern Ahmadis stammen aus dem asiatischen Land, zu einem Trainingscamp nach Amerika reisen wollte, wurde sie grundlos am Houston International Airport in Gewahrsam genommen – und stundenlang verhört. Ein Skandal, der jetzt selbst amerikanische Medien wie die „Washington Post“empört.

„Ich habe gefragt: ‚Warum dies?‘“, so Mena Ahmadi zu ihren Äußerungenn gegenüber den Einreisebeamten, „weil meine Eltern aus Afghanistan stammen? Ich habe nicht die geringste Ahnung, warum ich hier festgehalten werde.“



Beamte nannten ihr keine Gründe

Etwas mehr als fünf Stunden wurde die festgesetzte Ahmadi („Es war wirklich furchterregend“) dann durch die Grenzbeamten verhört, so ihre Angaben gegenüber Fusion.net. Wie die Fußballerin mit deutschem Pass auf dieser Internetseite ausführt, konnten ihr die Beamten, trotz mehrerer Nachfragen aber keinerlei Gründe nennen, weshalb sie über mehrere Stunden befragt werden müsse.

Auslöser der Aktion, so die Vermutungen, ist die Weisung des amerikanischen Präsidenten Donald Trump, knallharte Kontrollen bei der Einreise von Menschen aus islamisch geprägten Ländern durchzuziehen.

Vordergründig fragten die Beamten der Einreisebehörde dann, so Ahmadi, ob sie oder jemand anderes ihren Flug bezahlt habe, oder ob sie etwa Geld gegeben habe, um in diesem Sommer in der amerikanischen Frauenliga zu kicken, und, und, und.

Eine klare Angabe, warum und weshalb sie derlei Fragen beantworten sollte, sei ihr niemals vom Leiter des Verhörs genannt worden. „Er hat mir überhaupt nicht richtig zugehört, sondern nur gesagt: Oh, ich muss etwas verifizieren … es war eine relativ kurze Antwort.“


Ihre Trainerin versteht die scharfe Kontrolle nicht

Vor ihrer Reise in das amerikanische Camp, hatten die Frauen der afghanischen Fußball-Nationalmannschaft, so Ahmadis Angaben, dabei noch über den aus dem Weißen Haus angeordneten „Muslim Ban“ diskutiert. Und dabei – im Spaß – angemerkt, dass sie wohl aufgrund der verschärften Sicherheitsbestimmungen bei der Einreise in die USA „schikaniert“ werden würden.

Die afghanischen Fußballerinnen wollen in Amerika eigentlich nur an einem Trainingscamp der Women’s Premier Soccer League (WPSL) teilnehmen. Auch, um sich in diesem Rahmen für Teams amerikanischer Universitäten zu empfehlen.

Haley Carter, Nationaltrainerin Afghanistans, zeigte sich auf Twitter überaus verärgert über das Festsetzen von Mena Ahmadi. Zumal diese mit deutschem Pass und gültigem Visum angereist sei. Deshalb sei eine derart scharfe Kontrolle kaum nachvollziehbar.

Carter vermutet deshalb, dass die Einreisekontrolle einen rassistischen Hintergrund gehabt habe. „Wenn sie eine etwas weniger gefärbte Haut und einen westlich klingenden Namen gehabt hätte“, so die Mutmaßungen der Trainerin, „wäre sie wahrscheinlich nicht befragt worden.“

Wie Rechts darf ein Soldat der Bundeswehr sein?

von Thomas Heck...


Nur weil eine Bundesverteidigungsministerin selbstbewusst rüberkommt und vor der Kamera eloquent den Ärger von sich abperlen lässt, wie ein Neoprenanzug das Wasser, heisst das nicht, dass sie tatsächlich selbstbewusst ist. Denn bei Ursula von der Leyen ist fast alles für die Kamera arrangiert. Das war schon zu Zeiten der Ministerin für Arbeit und Soziales schon so, wo laut Spiegel schon mal eine Mitarbeiterin abgestellt war, für die Ankunft des Fahrstuhls zu sorgen, damit Frau Ministerin nach Ankunft im Ministerium mit dem Dienstauto nahtlos und dynamisch den Aufzug betreten konnte. 

Perfekt eben, so wie die Mutter von sieben Kindern es schafft, neben der Kindererziehung und Familie mit perfekter Frisur das mittlerweile dritte Bundesministerium zu wuppen und nebenbei noch einen Flüchtling bei sich aufzunehmen. Die Frau scheint nicht von diesem Planeten zu sein und wird offensichtlich für noch höhere Aufgaben vorbereitet. Doch die perfekte Fassade hat Risse bekommen, denn das Krisenmanagement im Umgang mit Oberleutnant Franco Albrecht lässt einiges zu wünschen übrig. 

Es ist nämlich die Frage zu klären, ob es notwendig war, die gesamte Führungsriege der Bundeswehr an den Pranger zu stellen, denn Franco Albrecht hatte Disziplinarvorgesetzte, namentlich einen Kompaniechef einer Kompanie des Jägerbataillons 291, den Bataillonskommandeur des Jägerbataillons 2 und des Brigadekommandeurs der Deutsch-Französischen Brigade.

Denn die sind nämlich bei Dienstvergehen des Oberleutnants Albrecht zuständig. Zuerst der Kompaniechef mit einfachen Disziplinarmaßnahmen und dann der Bataillonskommandeur, wenn die Disziplinargewalt des Kompaniechefs nicht ausreicht. Hinzu kommen gerichtliche Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entlassung aus der Bundeswehr.




Die Frage ist aber auch, welcher Dienstvergehen sich Franco Albrecht schuldig gemacht hat? Reicht eine rechte Gesinnung aus, einen Soldaten aus der Bundeswehr zu entfernen? Und was ist eine rechte Gesinnung? Wo fängt die rechte Gesinnung an? Wann beginnt die Strafbarkeit? Was ist mit einem Anhänger der AfD? Was mit einem Republikaner? Was ist mit der NPD? Was ist mit Linksextremisten, was mit Kommunisten, was mit Islamisten? Diese Fragen sind gar nicht so einfach zu beantworten. 


Der Soldat auf Zeit schwört: „Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe.“ Da steht nichts von "ich will ein guter Demokrat sein". Natürlich wäre es schön, wenn wir durch und durch lupenreine Demokraten in der Bundeswehr hätten, doch es handelt sich auch bei unseren Soldaten um Individuen. Jeder hat seine eigene Meinung. 

Was sagen die Einstellungsvoraussetzungen?

Als Soldat auf Zeit kann eingestellt werden, wer Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes ist, die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, charakterlich, geistig und körperlich für den Dienst in der Bundeswehr geeignet ist, eine Körpergröße von 155 cm nicht unterschreitet, nicht vorbestraft ist, keine unverhältnismäßig hohen Schulden hat, mindestens die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat, am Tag der Einstellung das 17. Lebensjahr vollendet (unter 18 Jahren ist das schriftliche Einverständnis der gesetzlichen Vertreter erforderlich).


Für die Einstellung als Unteroffizieranwärter ist weiterhin erforderlich: Das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet zu haben, mit einem verwendbaren Eingangsberuf ist eine Einstellung bis zum erreichen des 40. Lebensjahr möglich, mindestens eine Hauptschule mit Erfolg besucht zu haben oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben zu haben.

Für die Einstellung als Offizieranwärter ist überdies erforderlich: Die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (Abitur) oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand, zum Beispiel Reifezeugnis der erweiterten Oberschule, Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand, zum Beispiel Reifezeugnis der erweiterten Oberschule, Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss und bestandene Abschlussprüfung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf. Die Mitgliedschaft in einer Regierungspartei ist nicht mehr notwendig. Insofern bleibt die Frage Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eine reine Gewissensfrage.

Der STERN hat sich schon 2014 damit befasst und die Frage gestellt, wie rechts darf ein Soldat sein, setzt aber sofort voraus, dass rechts = schlecht ist. Für mich zu einfach.

Die Bundeswehr zieht noch immer rechte Spinner, aber auch gewalttätige Neonazis an. Rausgeschmissen werden nur wenige.


Drei Soldaten in Daun hören auf der Stube Rechtsrock der Band Sleipnir, zwei Streifensoldaten zeichnen in Ulm Hakenkreuze in den Schnee und ein Freiwillig Wehrdienstleistender stürmt in einer Gruppe ein FlüchtlingsAsylantenwohnheim in Kleinlangheim und uriniert in die Waschmaschine und auf die Wäsche. Das sind nur drei von 58 Fällen mit „Verdacht auf rechtsextreme Betätigung“, die im letzten Jahr an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages gemeldet wurden. Der für Extremismusabwehr zuständige Militärische Abschirmdienst (MAD) hat sogar 309 „rechtsextremistische Verdachtsfälle“ bei der Bundeswehr gezählt. Die Selbstkontrolle scheint auf den ersten Blick zu funktionieren. Aber mit welchen disziplinarischen Maßnahmen werden die Vergehen bestraft? Wann muss ein rechter Soldat seine Uniform ausziehen?

Die Bundesregierung weiß es nicht genau, wie eine Antwort auf eine Anfrage (pdf) der Fraktion Die Linke zeigt. Die braune Bilanz beim Bund: Drei Soldaten aus den 2013 erkannten 309 Verdachtsfällen flogen als „erkannte Extremisten“ vorzeitig aus der Bundeswehr. In 143 Fällen hat sich der Verdacht auf eine rechte Gesinnung nicht bestätigt. Und 94 Fälle werden noch untersucht. Bleiben weitere 69 rechte Kandidaten, deren Status unklar ist. Das komplette Bild fehlt also. „Informationen über Einzelmaßnahmen zu erkannten Rechtsextremisten werden statistisch nicht erfasst“, heißt es lapidar in der Antwort der Bundesregierung.

Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Ulla Jelpke, kritisiert das scharf: „Dass Informationen über disziplinarische Maßnahmen gegen vom MAD erkannte Neonazis nicht erfasst werden, ist eine unglaubliche und fahrlässige Schlamperei – wenn die Behauptung denn stimmt.“

Die Vorschriften zum Umgang mit rechten Soldaten sind im Grunde eindeutig, wie die Bundesregierung in der Antwort klar formuliert: „Erkannten Rechtsextremisten in den Streitkräften wird der Dienst an der Waffe untersagt. Auch werden sie nicht als Ausbilder eingesetzt.“ Die Einhaltung der Gesetze lässt sich aber schwer überprüfen. Denn Datenschutz und Nachlässigkeit verhindern eine saubere Buchführung der rechtsextremen Vorfälle.

So lässt die Bundesregierung offen, ob es zwischen den 309 MAD-Fällen und den 58 dem Wehrbeauftragten gemeldeten „besonderen Vorkommnissen“ Überschneidungen gibt. Lücken hat auch die erstmals erstellte Liste mit disziplinarischen Maßnahmen in den 58 Fällen. Bei vier schwebenden Verfahren ist nicht bekannt, wie die Bundeswehr gegen die Soldaten vorging. Und selbst bei Vorfällen, die an Staatsanwaltschaften übergeben wurden, haben Soldaten weiterhin Zugang zu Waffen oder dürfen als Vorgesetzte oder Ausbilder Befehle erteilen. Das scheint der propagierten, harten Linie gegen Neonazis in Bundeswehruniform zu widersprechen.

Für die Linke-Abgeordnete Jelpke ist die Folgerung daraus klar: „Wenn die Gesetze vorsehen, dass selbst erkannte Neonazis weiter in der Bundeswehr beschäftigt werden müssen, müssen sie geändert werden.“

Donnerstag, 4. Mai 2017

Wer trauert um Niklas P.? Jedenfalls nicht der Richter...

von Thomas Heck...

Ich kann nicht die Beweislage beurteilen. Ich weiß nicht, was passiert ist. Ich weiß aber, dass sich Skandalurteile wiederholen. Und ich weiß, wenn Richter ihre Urteile moralisch manifestieren wollen. So führte der Vorsitzende aus: "Das Verfahren wurde instrumentalisiert. Personen aus Kirche, Politik und Medien haben sich in Szene gesetzt. Der Prozess sei größer gemacht worden, als er eigentlich ist. Der Angeklagte sei dämonisiert worden. Die sozialen Medien hätten sich einmal mehr als "asozial" entpuppt." Man mag sich kaum ausmalen, wie es der Mutter von Niklas P. geht. Schlimm, wenn sich ein Richter als asoziales und empathieloses Element entpuppt.

Es ist ein bewegender Augenblick, als Thomas Düber sich von seinem Sitz erhebt und das Wort ergreift. Der Nebenklageanwalt im Prozess um den Tod von Niklas P. redet langsam und mit leiser Stimme. Seine Mandantin, die Mutter des Opfers, hört in aufrechter Haltung zu. 

"Es war ein Jahr, in dem meine Mandantin vielfach durch die Hölle gehen musste. Ein Jahr der Trauer um den Verlust des geliebten Kindes", sagt Düber zu Beginn seines Plädoyers. Es gehe nun ein Prozess zu Ende, der ihren "Glauben an Gerechtigkeit und Moral hat schwinden lassen." Im persönlichen Gespräch wird er später sagen: "Sie ist am Boden zerstört."

Am frühen Mittwochnachmittag, nach 18 Prozesstagen, verlässt Walid S. das Bonner Landgericht als freier Mann. Vor der Tiefgarage am nahegelegenen Friedensplatz warten bereits seine Kumpels. Der heute 21-Jährige wurde zwar wegen einer anderen Schlägerei zu einer achtmonatigen Jugendstrafe verurteilt, doch die hat er durch die lange Untersuchungshaft bereits abgesessen. Als Hauptangeklagter wegen des Todes von Niklas P. wurde Walid S. freigesprochen.



dpa Gedenken an Niklas P.

Niklas P. war mit Freunden und Freundinnen in der Nacht zum 7. Mai 2016 nahe dem Kurpark im Bonner Stadtteil Bad Godesberg auf eine andere Gruppe Jugendlicher getroffen. Die Staatsanwaltschaft war anfangs überzeugt, dass Walid S. den 17-Jährigen niedergeschlagen und ihm, als er regungslos am Boden lag, noch ins Gesicht getreten habe. Niklas starb wenige Tage später im Krankenhaus. 

Doch während des Prozesses kamen Zweifel auf, ob S. wirklich der Täter war. Selbst die Staatsanwaltschaft forderte schließlich einen Freispruch.

"Wir können nicht beweisen, dass er geschlagen hat. Wir können nicht beweisen, dass er am Tatort war", begründet Richter Volker Kunkel das Urteil. Bevor er sich der Begründung widmet, holt der Vorsitzende zu einer Generalkritik aus: "Das Verfahren wurde instrumentalisiert. Personen aus Kirche, Politik und Medien haben sich in Szene gesetzt", poltert Kunkel. Der Prozess sei größer gemacht worden, als er eigentlich ist. Der Angeklagte sei dämonisiert worden. Die sozialen Medien hätten sich einmal mehr als "asozial" entpuppt. An Niklas' Mutter gewandt sagt Kunkel: "Hochachtung dafür, wie Sie dieses Verfahren durchgestanden haben. Sie haben unser Mitgefühl." 

Fast eine Stunde lang seziert der Vorsitzende minutiös die Beweisaufnahme - vor allem auch, um der Mutter des Opfers verständlich zu machen, warum die Zweifel an der Täterschaft von Walid S. eine Verurteilung nicht zuließen. Vor allem die Aussagen des Hauptbelastungszeugen schätzte das Gericht als nicht belastbar ein. 

Abenteuerliche Geschichte über nächtlichen Jackentausch

Der Begleiter von Niklas in der Tatnacht hatte Walid S. zwar auf Bildern wiedererkannt, aber zwischenzeitlich auch andere Tatverdächtige ins Spiel gebracht, die zur fraglichen Zeit nachweislich nicht am Tatort gewesen sein konnten. Auch eine Jacke, die beim Angeklagten gefunden wurde und auf der winzige Blutspritzer des Opfers waren, reichte dem Gericht nicht aus. Walid S. hatte eine abenteuerliche Geschichte von einem doppelten Jackentausch in der Tatnacht erzählt. Aber neben einer Mischspur des Angeklagten befanden sich an der Jacke zahlreiche DNA-Spuren unterschiedlicher Menschen, die allesamt zum Freundeskreis des Angeklagten zählen. Darunter auch die DNA von Hakim D., dem eigentlichen Besitzer der Jacke. 

In den Vernehmungen wurde der Name Hakim D., dessen Ähnlichkeit mit Walid S. selbst die Staatsanwaltschaft verblüffte, immer wieder genannt. Den Aussagen zufolge habe man sich in der Godesberger Szene erzählt, dass D. der Täter sei. Der Tunesier, der zwischenzeitlich wegen einer anderen Sache im Gefängnis saß, verweigert bis heute die Aussage. In den nun neu beginnenden Ermittlungen wird er wieder in den Mittelpunkt rücken. "Einen weiteren Tatverdächtigen haben wir nicht", sagte Staatsanwalt Florian Geßler dem SPIEGEL. 

Knapp 50 Zeugen hatte das Gericht gehört. Zur Klärung des Geschehens konnte allerdings kaum einer etwas beitragen. Denn die meisten der Befragten erinnerten sich angeblich an nichts mehr. Nebenklagevertreter Düber sprach von einer "pathologischen Amnesie". 

Während des Prozesses hatte sich eine Art Schweigekartell gebildet. Zeugen sollen eingeschüchtert und bedroht worden sein. Roman W., der als Mittäter angeklagt ist und dessen Urteil nächste Woche gefällt werden soll, sitzt nach zwischenzeitlicher Freilassung wieder in U-Haft, weil er einen Zeugen zusammengeschlagen haben soll. "Der Rechtsstaat kapituliert vor falsch verstandener Loyalität und Ehrgefühl", kritisiert Nebenklageanwalt Düber. "Es bringt meine Mandantin an die Grenzen des Erträglichen, dass es Menschen gibt, die wissen, wer es war, aber schweigen."

Beschimpfungen im Web

Der Nebenklageanwalt kritisiert die Ermittlungsbehörde scharf. "Die Staatsanwaltschaft hat andere Ermittlungsansätze zu schnell außer Acht gelassen", sagt Düber. Alternative Möglichkeiten der Täterschaft seien nicht ausreichend verfolgt worden. Auch Martin Kretschmer, der Verteidiger von Walid S., hatte beklagt, dass sich die Ermittler zu schnell auf seinen Mandanten fokussiert hätten. "Eine andere Täterschaft war irgendwann gar nicht mehr gewollt."

In der Tat standen die Behörden zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung unter Druck. Niklas starb nur wenige Monate nach der Kölner Silvesternacht, Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger stand zu dieser Zeit wegen der schleppenden Aufklärung schwer unter Beschuss. In dieses Spannungsfeld hinein fiel der Tod von Niklas P.. Und wieder standen mutmaßliche Täter nordafrikanischer Herkunft im Mittelpunkt. Häufig wurde der Vorwurf laut, Düsseldorf erwarte von den Ermittlern rasche Ergebnisse.

Die Staatsanwaltschaft wehrt sich: "Das stimmt einfach nicht. Wir hatten keinen Druck. Weder aus einem Ministerium noch von der Generalstaatsanwaltschaft. Ich habe keinen einzigen Anruf erhalten", beteuerte Staatsanwalt Geßler. Im Internet war er immer wieder beschimpft worden - vor allem, als er wegen einer für den Tod entscheidenden Vorschädigung von Niklas' Blutgefäßen im Gehirn die Anklage von Totschlag auf Körperverletzung mit Todesfolge minderte. "Es ist erschreckend, wie viele Leute da draußen rumlaufen, die keine Ahnung haben, wie ein Rechtsstaat funktioniert", sagt Geßler. 


dpa Denise P. im Bonner Landgericht

Die Mutter von Niklas hat Akten gewälzt, Aussagen akribisch mitgeschrieben und sich mit Experten der Uni Bonn auseinandergesetzt, um das Zeugenverhalten für ihre Bewertung besser einordnen zu können. Sie hält Walid S. für den Täter. Und doch verkenne sie nicht, sagt ihr Anwalt im Plädoyer, dass ihr subjektives Empfinden nicht zur Verallgemeinerung tauge und dass sich die Zweifel aus juristischer Sicht nicht einfach so vom Tisch wischen ließen. 

Sie könne jetzt nur noch hoffen, dass ihre "schmerzliche Erfahrung" ein Umdenken bei jenen bewirkt, die genau wissen, wer ihr den Sohn genommen hat. "Sie wünscht niemandem, auf die Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit Dritter angewiesen zu sein", erklärt Düber. 

Ermittler, Verteidigung und Nebenklage bezweifeln allerdings gleichermaßen, dass doch noch Zeugen aus der Kurpark-Clique ihr Schweigen brechen. Und dann könnte das passieren, was für die Mutter von Niklas immer als das Schlimmste galt: Der Verantwortliche für den Tod ihres Sohnes bliebe unbestraft.