Montag, 13. Februar 2017

Merkels öffentlicher Absturz

von Thomas Heck...

Die Wahl eines SPD-Bundespräsidenten durch die Stimmen der CDU offenbart Merkels Dilemma immer mehr. Was man im Tagesgeschäft an kleineren Hinweisen erahnen muss, manifestierte sich in der Bundesversammlung: Merkel ist am Ende. Ihre Zeit läuft erbarmungslos ab.


Was für ein Absturz: Vor Wochen laut dem Time-Magazin noch die "mächtigste Frau der Welt", davor lange Zeit unumstrittene Nummer eins der Union, Garant für den Wahlsieg 2017, Beliebtheitswerte, die durch die Decke schossen und die doch kaum zu glauben waren. Und jetzt? Eine Kanzlerschaft im Abendrot, Endzeitstimmung im Berliner Regierungsviertel. Zu besichtigen ist die öffentliche Demontage der Angela Merkel, aber auch: ihre Selbstauflösung als Politikerin. Die Frau, von der es hieß, sie würde alles vom Ende her denken, kühl und rational, hat sich beim Flüchtlingsthema völlig verrannt. Vielleicht werden erst Historiker in fernen Zeiten ergründen, wie dieser machtbesessenen Frau das passieren konnte. 


Die Deutschen sind mehrheitlich gegen ihre Flüchtlingspolitik - sie waren es übrigens von kurzen Ausnahmen abgesehen die ganzen letzten Monate schon. Europa ist gegen sie - die EU steht kurz vor dem Zerfall. Ihre eigene Partei gehorcht nicht mehr. Verzweifelt versuchen die Koalitionspartner CSU und SPD, das rettende Ufer zu erreichen. Merkels Zeit läuft ab.



Die tot angespülten Kinder sind auch Merkels tote Kinder. Die Toten vom Breitscheidplatz sind auch ihre Toten. Die tausendfach mißbrauchten und vergewaltigten Frauen sind natürlich auch Merkels Opfer.

Aus einem humanitären Akt, in einer Notsituation die deutschen Grenzen für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge zu öffnen, ist längst ein politisches Trauma geworden. 3.000 Flüchtlinge passieren sogar jetzt noch, im harten Winter, Tag für Tag die deutsche Grenze. Das macht hochgerechnet aufs Jahr: erneut eine Million oder sogar mehr. Eine Stadt von der Einwohnerzahl Kölns ins Land lassen, Jahr für Jahr? Und noch kennt keiner die wahren Zahlen, weil der Staat in seiner Pflicht, die Grenzen zu kontrollieren, jämmerlich versagt. 

Kein Staat der Welt lässt das zu. Aus gutem Grund. Weil es verantwortungslos ist: gegenüber den Flüchtlingen, von denen sich immer mehr auf den lebensgefährlichen Weg ins gelobte Land "Germany" machen. Die toten Kinder, die an die Strände der Ägäis gespült werden, sie sind inzwischen auch Merkels tote Kinder. Denn ohne ihre Willkommens-Gesten wären die meisten von ihnen nicht in die Boote der Schlepperbanden gestiegen. Als Ziel geben sie ja schließlich nicht "Polen" oder "Frankreich" an. Wäre Merkel moralisch konsequent, müsste sie die deutsche Marine in Marsch setzen, um die Flüchtlinge sicher übers Meer zu bringen und wenigstens dieses elende Sterben zu beenden. Über die Alternative, die Flüchtlinge nach Rettung konsequent zurückzuführen, denkt sie nicht mal im Ansatz nach und setzt ihre erbärmliche Politik der Alternativlosigkeit unbeirrt fort.



Verantwortungslos handelt Merkel auch gegenüber Deutschland, für das die Kanzlerin ja immerhin auch noch zuständig ist, eigentlich ausschließlich zuständig ist. Man muss schon ein sehr sonniges Gemüt haben oder einfach nur ein dummer Gutmensch sein, um daran zu glauben, dass die frauenfeindlichen Silvester-Exzesse in Köln und Hamburg nicht nur ein erster Vorgeschmack waren auf das, was droht, wenn man noch weit mehr junge muslimische Männer weitgehend unkontrolliert ins Land lässt als bisher schon.

Seit Monaten schon schmeißt die Kanzlerin Nebelbomben in die Debatte, um von ihrem eigenen Versagen abzulenken. Sie sagt: "Wir schaffen das“ - aber wo bleibt der große Integrationsplan des Kanzleramtes, die "Agenda Einwanderung", die konkret benennt, wie sie es zu schaffen gedenkt? Die Integration von einer Million Menschen beschränkt sich nicht darauf, genügend Turnhallen und Dixi-Klos bereitzustellen. Und warum eigentlich fragt sie das Volk nicht, ob es "das" überhaupt schaffen will? Keine Abstimmung im Bundestag darüber. Auch keine Neuwahlen, mit denen sie mutig die Vertrauensfrage stellen könnte, wie einst Gerhard Schröder mit seiner Agenda 2010. Die Zeche zahlt der deutsche Steuerzahler.

Die Aufgabe der deutschen Grenzsicherung soll dafür jetzt die Türkei übernehmen. Das aber ist der Gipfel der moralischen Heuchelei. Ausgerechnet Recep Tayyip Erdogan, der die Menschenrechte in seinem Land mit Füßen tritt, soll jetzt im Hinterhof Europas, wo keiner so genau hinguckt, die Drecksarbeit für Deutschland machen, damit die Kanzlerin ihr schönes Gesicht als "Willkommenskanzlerin" wahren kann. Als Belohnung winken viele deutsche Milliarden und ein forcierter Beitritt in die angebliche "Wertegemeinschaft" EU, was Erdogan nur ermutigen wird, seinen brutalen Bürgerkrieg gegen die Kurden noch zu intensivieren. Apropos Grenzen: Die sind doch nach Merkels Lesart im Zeitalter der Globalisierung angeblich gar nicht zu schützen? Nun ja, in der Türkei schon .... 

In Europa hat Merkel aber ohnehin ausgespielt. Jahrelang bügelte sie die Hilferufe aus den EU-Grenzländern Italien und Griechenland nach einem Quotensystem zur Verteilung von Flüchtlingen ab - nun, wo die Flüchtlinge zu uns kommen, will sie es plötzlich. Jahrelang mahnte sie andere, beim Euro die Maastricht-Verträge einzuhalten - erklärt nun aber europäisches Recht in Form des Dublin-Abkommens zur Abweisung von Flüchtlingen aus sicheren Drittstaaten handstreichartig für "obsolet". Die - im Übrigen irrige - Ansicht, das Aslyrecht kenne "keine Obergrenze" hat sie europaweit für sich exklusiv. Selbst ein liberales Land wie Schweden stoppt jetzt an seinen Grenzen die Masseneinwanderung.


Deutschland aber verliert sich in einem nationalchauvinistischen Ego-Trip, auf dem es anderen gerne schnappende Belehrungen in Sachen Migration und Humanität erteilt. Ein Verhalten, zu dem jetzt hierzulande merkwürdigerweise allen, die deutschen EU-Imperialismus in der Griechenland-Krise noch so wortreich geißelten, partout nichts einfallen will. Vielleicht, weil sie mit deutschem Chauvinismus an sich gar kein so großes Problem haben - wenn er nur der als "richtig" empfundenen Sache dient? 

Dafür wird Polen, auch auf Betreiben eines deutschen EU-Kommissars, unter Aufsicht gestellt, unter anderem wegen angeblicher Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien bei einem neuen Mediengesetz. Droht das Generalgouvernement? Schon wieder? Wie viel Geschichtsvergessenheit ist nötig, um nicht zu begreifen, was die Botschaft, von einen "deutschen Kommissar unter Aufsicht" gestellt zu werden auslöst, in einem Land wie Polen, das mit Deutschland nicht gerade gute Erfahrungen gemacht hat? Einem Land, das man doch zur Bewältigung der Flüchtlingskrise dringend braucht! Warum dagegen der traditionell regierungelenkte Staatsrundfunk in Frankreich für die deutsche Kanzlerin kein größeres rechtsstaatliches Problem darstellt, wird wohl für immer ihr Geheimnis belieben.

Viel Porzellan hat Trampel Merkel elefantengleich in Europa zerschlagen. Es wird Jahre dauern ­und viele deutsche Steuermilliarden kosten, um es wieder zu kitten. Ob sie diese Aufgabe noch übernehmen kann? Ob der Wähler das zulassen wird?

Nur dann, wenn sie ihren Kurs ändert. Sie hat dafür nur noch wenige Monate Zeit. Vielleicht sogar nur ein paar Wochen. Im März sind drei wichtige Landtagwahlen. Die CDU ist, wenn sie ihre Macht gefährdet sieht, eine sehr unsentimentale Partei.

Merkel muss ihren Flüchtlings-Wahnsinn beenden. Oder sie wird schon bald nicht mehr Kanzlerin sein. 

Bundespräsident sollte lächeln und ansonsten die Schnauze halten

von Thomas Heck...

Wenn man ein neues Amt bekleidet, ist es manchmal schwer, vom alten Amt loszulassen. Bundespräsident Steinmeier tappte in diese Falle und verharrt noch in der alten Funktion. So äußerte er sich dahingehend gegen über dem US-Präsidenten Trump, den er schon früher in infamer Art und Weise beleidigte: Steinmeier stellt sich auf schwierige Gespräche mit den USA ein. 

Gleichzeitig ist Steinmeier jedoch der Politiker, dessen Kopf tief im Hintern von Diktatoren wie Putin, Erdogan oder den iranischen Mullahs steckt und dabei nicht den Gestank der Unfreiheit vernimmt. Aber gleichzeitig erwartet er schwierig Gespräche mit dem demokratisch gewählten Präsidenten einer befreundeten Nation, die uns die Demokratie geschenkt hat.





Als Außenminister Frank-Walter Steinmeier hatte er noch im Dezember letzten Jahres die Resolution des Weltsicherheitsrats begrüßt, die den israelischen Siedlungsbau in den besetzten palästinensischen Gebieten verurteilt. Der Siedlungsbau behindere die Möglichkeit eines Friedensprozesses und gefährde die Grundlagen der Zwei-Staaten-Lösung, erklärte Steinmeier am Samstag in Berlin. "Ich bin der festen und tiefen Überzeugung, dass nur eine verhandelte Zwei-Staaten-Lösung dauerhaft Frieden bringen und dem legitimen Streben beider Parteien gerecht werden kann", betonte der Minister. Dies sei schon lange die Position der Bundesregierung.


Nochmals zur Erinnerung, was die originären Aufgaben des Bundespräsidenten sind. Da steht nichts von einer Außenministerfunktion.  
  • Er vertritt den Bund völkerrechtlich. 
  • Er beglaubigt diplomatische Vertreter. 
  • Er hat auf Bundesebene das Begnadigungsrecht, welches er allerdings teilweise an andere Bundeseinrichtungen delegiert hat; er kann aber keine Amnestie aussprechen. 
  • Er fertigt Bundesgesetze durch seine Unterschrift aus und lässt sie durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt verkünden. 
  • Er schlägt dem Deutschen Bundestag einen Kandidaten als Bundeskanzler zur Wahl vor, ernennt und entlässt ihn. 
  • Auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernennt und entlässt er Bundesminister. 
  • Er ernennt und entlässt Bundesrichter, Bundesbeamte, Offiziere und Unteroffiziere, sofern nichts anderes durch Anordnungen und Verfügungen bestimmt ist. 
  • Nach dreimalig gescheiterter Kanzlerwahl oder nach einer gescheiterten Vertrauensfrage hat er die Entscheidung zur Auflösung des Deutschen Bundestages. 
  • Er verkündet, dass der Verteidigungsfall festgestellt worden und eingetreten ist, und er gibt völkerrechtliche Erklärungen ab, wenn ein Angriff erfolgt; der Bundespräsident hat insofern allein die Funktion der Kriegserklärung. 
  • Er beruft den Bundestag (abweichend von den Parlamentsbeschlüssen) und die Parteienfinanzierungskommission nach dem Parteiengesetz ein. 
  • Er veranlasst Staatsakte aus wichtigem Anlass und ordnet die Staatssymbole an.

Wer mehr will, sollte sich auch gefälligst demokratisch vom Volk wählen lassen. Wer durch die Wahl-Farce bei der Bundesversammlung ins Amt gehoben wird, sollte lächeln und ansonsten einfach die Schnauze halten.

Sonntag, 12. Februar 2017

Habemus Papam - wir haben einen neuen... Außenminister

von Thomas Heck...

Wer heute Langeweile hatte, konnte aber 13 Uhr die ganze Scharade live im fernsehen verfolgen, Hintergrundberichte inklusive. Die Wahl zum Bundespräsidenten ohne Alternative. Denn was ist die Alternative, wenn es die Union nicht schafft, einen eigenen Kandidaten aufzustellen? 


Es verdichtet sich für mich den Eindruck, hier wurde bewusst ein VEB-Einheitskandidat durchgeboxt, mit dem man die Gesetze durchboxen kann, die benötigt werden, um dieses Land endgültig in die Gesellschaft umzubauen, die Merkel will. Ein Land ohne Grenzen, offen für ungehemmte Einwanderung in unsere Sozialsysteme, ohne jegliche Obergrenzen, ohne jegliche qualifizierte Zuwanderung, ein Umbau in einer islamische Gesellschaft, wo das Kopftuch zur Normalität wird, die Kritik daran unter Strafe gestellt und gesellschaftlich geächtet wird. Mit Steinmeier hat man so einen Bundespräsidenten.

Dabei wurde im Vorfeld doch viel diskutiert. Steinmeier, der gerne wollte und auch wurde, Finanzminister Schäuble, wo sich das Land fragte, ob Deutschland schon reif für einen behinderten Bundespräsidenten sei, Martin Schulz, Katrin Göring-Eckhard, warum nicht mal einen Neger (Roberto Blanko) fragte Titanic einst, eine Frau müsse es sein, ein Ossis auf jeden Fall, jemand mit Migrationshintergrund, dann müssen die deutschen Bürger begreifen, dass sie nicht gefragt werden und die Wahl des Bundespräsidenten von einem demokratischen Prozess so weit entfernt ist, wie der Besuch eines Bordells von einer Liebesbeziehung. 

Denn der Bundespräsident wird alle 5 Jahre von der Bundesversammlung gewählt, welche zur Hälfte aus den Bundestagsabgeordneten besteht und zur anderen Hälfte aus Wahlmännern und Wahlfrauen, die von den Landesparlamenten der Bundesländern gewählt werden. Die Kandidatenauswahl im Vorfeld der Wahl ist stark von der absehbaren parteipolitischen Stimmverteilung in der Bundesversammlung und parteitaktischen Überlegungen geprägt. Je nach Ausgangslage versuchen die Parteien, in einem innerparteilichen Prozess einen Kandidaten zu finden, für den sie sich in der Bundesversammlung entsprechende Zustimmungen erhoffen. Direkte Demokratie sieht anders aus.

Dabei ist das Amt an sich nicht ohne und geht weit über das Repräsentative hinaus. Der Bundespräsident hat in seiner Funktion als Staatsoberhaupt unter anderem folgende Aufgaben: 
  • Er vertritt den Bund völkerrechtlich. 
  • Er beglaubigt diplomatische Vertreter. 
  • Er hat auf Bundesebene das Begnadigungsrecht, welches er allerdings teilweise an andere Bundeseinrichtungen delegiert hat; er kann aber keine Amnestie aussprechen. 
  • Er fertigt Bundesgesetze durch seine Unterschrift aus und lässt sie durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt verkünden. 
  • Er schlägt dem Deutschen Bundestag einen Kandidaten als Bundeskanzler zur Wahl vor, ernennt und entlässt ihn. 
  • Auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernennt und entlässt er Bundesminister. 
  • Er ernennt und entlässt Bundesrichter, Bundesbeamte, Offiziere und Unteroffiziere, sofern nichts anderes durch Anordnungen und Verfügungen bestimmt ist. 
  • Nach dreimalig gescheiterter Kanzlerwahl oder nach einer gescheiterten Vertrauensfrage hat er die Entscheidung zur Auflösung des Deutschen Bundestages. 
  • Er verkündet, dass der Verteidigungsfall festgestellt worden und eingetreten ist, und er gibt völkerrechtliche Erklärungen ab, wenn ein Angriff erfolgt; der Bundespräsident hat insofern allein die Funktion der Kriegserklärung. 
  • Er beruft den Bundestag (abweichend von den Parlamentsbeschlüssen) und die Parteienfinanzierungskommission nach dem Parteiengesetz ein. 
  • Er veranlasst Staatsakte aus wichtigem Anlass und ordnet die Staatssymbole an. 

Der Bundespräsident erhält Amtsbezüge in Höhe von 10/9 des Amtsgehalts des Bundeskanzlers. Sie sind im Bundeshaushalt mit 199.000 Euro ausgewiesen zuzüglich 78.000 Euro Aufwandsgeld (Aufwandsentschädigung), aus dem auch die Löhne des Hauspersonals für die freie, voll eingerichtete Amtswohnung des Bundespräsidenten zu zahlen sind.

Die Bezüge nach dem Ausscheiden aus dem Amt regelt das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (BPräsRuhebezG). Danach werden die Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder auf Lebenszeit gewöhnlich als Ehrensold weitergezahlt. Dennoch ist es nach Ansicht des Staats- und Verfassungsrechtlers Hans Herbert von Arnim möglich, dass bei einem Rücktritt aufgrund persönlicher Gründe der Rechtsanspruch auf den Ehrensold nicht mehr gegeben ist. Der „Altpräsident“ (Bezeichnung für ehemalige Bundespräsidenten) behält weiterhin ein Büro im Bundespräsidialamt. So erhalten mit Scheel, Herzog, Wulff insgesamt 3 ehemalige Bundespräsidenten diesen Ehrensold. Köhler verzichtete darauf. An Christian Wulff, der bislang jüngste Bundespräsident, entzündete sich anläßlich seines Rücktritts die Diskussion, ob ihm der Ehrensold zustehe. 

Ich halte diese Diskussion für Bestandteil einer Neiddebatte, der sich an Wulff entzündete, denn dieser Ehrensold bringt Deutschland nicht um, da wird ganz anders Geld versenkt. Viel wichtiger ist die Frage, ob Deutschland überhaupt noch das Amt des Bundespräsidenten benötigt. Von den Vätern des Grundgesetzes als Gegengewicht zur Bundesregierung hat er ausgedient, wenn selbst die Flüchtlingskapriolen einer Bundeskanzlerin Merkel ohne rechtliche Konsequenzen bleiben. 

Die unterirdische Berichterstattung am heutigen Wahltag verstärkt den Frust des Bürgers, der an dieser Wahl in feinster Weise beteiligt war. Hier klüngeln die Mächtigen aus, der Kandidat wird faktisch nur noch abgenickt. 



Samstag, 11. Februar 2017

Justitia ist nicht blind

von Thomas Heck...

Wer heute noch glaubt, dass Justitia blind ist, nicht nur partiell auf dem linken oder rechten Auge, der hat noch nicht begriffen, dass Justitia sehr genau hinschaut, wer da als Angeklagter sitzt. Und es macht einen erheblichen Unterschied, ob ein deutscher NPD-Politiker oder ein Flüchtling auf der Anklagebank sitzt.

Nur der Flüchtlingsbonus kann erklären, wie Urteile unterschiedlicher nicht ausfallen können...

Fall 1:

Ein NPD-Politiker Mail Schneider verübt einen Brandanschlag auf ein leeres Flüchtlingsheim, BEVOR dort Flüchtlinge einziehen konnten. Das harte doch für mich gerechte Urteil: 8 Jahre Haft.

Fall 2:


Ein Flüchtling zündet in der Nacht ein bewohntes Asylheim an, in dem 26 Menschen, darunter 10 Kinder, leben. Zuvor entfernt er auch noch die Brandmelder. Also 26-facher Mordversuch. Das Urteil: Haftstrafe 7 Jahre und 9 Monate.

Mich verwundert am Fall 2, dass die Haftstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.


Facebook-Fundstück...


Ein sogenannter pakistanischer Flüchtling vergewaltigte in Berlin eine Studentin und überfiel fünf weitere Frauen (Welt), dafür ist er jetzt vor Gericht zu acht Jahren Haft verurteilt worden.

Ja, es gibt also doch noch Richter die durchgreifen…

Ach äh doch nicht.
Tschuldigung, mein Fehler, der Typ hat bloß vier Jahre bekommen.

Aber hier:

Fünf Serben haben in Hamburg eine Vierzehnjährige brutalst vergewaltigt, die Tat gefilmt und das Mädchen in einem Hinterhof abgelegt. Die Täter müssen allesamt für acht Jahre in den Knast.

Guter Richter – richtig so!

Ähh, wieder falsch, sorry, da hatte ich mich wohl geirrt.
Der Haupttäter bekam vier Jahre, die Mittäter lediglich Bewährungsstrafen.

Hmm, irgendwo hatte ich es doch gelesen?!

Ach ja, hier, das war`s:

Onur Urkal, das war der Typ der am Alex in Berlin mit seinen Migranten-Kumpels, den chancenlosen Jonny K. so brutal zusammengetreten hatte, dass dieser an den Folgen der barbarischen Attacke starb.

Ja, der hatte acht Jahre bekommen.
Glaube ich zumindest.. ich guck besser noch mal.

Mist, wieder falsch. Der hat nur viereinhalb Jahre bekommen.

Also Cihan A., der Tottreter von Daniel K. in Kirchweyhe war`s definitiv nicht, der hatte nur fünf Jahre bekommen, naja, das Opfer war halt nur ein Deutscher.

Auch dieser Onur K., der den Dachdecker Thomas M. (44) am S-Bahnhof Harburg wegen 20 Cent totprügelte war es nicht, denn der wurde ja vom Richter mit einer Bewährungsstrafe beschenkt weil, so meinten die Richter damals: „Es sei zu bezweifeln, dass die „schwerwiegende Tat wirklich Ausdruck besonderer krimineller Energie ist..“ (Mopo)

Also irgendwo habe ich doch vom 8-Jahre-Urteil gelesen, bloß wo?

Jau, jetzt ist es mir wieder eingefallen, na endlich.

Die grauen Zellen, ihr wisst schon…

Brandstiftung, es ging um Brandstiftung in einem Flüchtlingsheim. Da waren doch die zwei Pakistanis, die an mehreren Stellen in einer bewohnten Flüchtlingsunterkunft in Heidelberg an mehreren Stellen Feuer gelegt hatten, die haben sicherlich acht Jahre bekommen, oder?

Ne, das war es jetzt doch nicht, wie man aus der Rhein-Neckar-Zeitung erfährt:

„Er legte Feuer in einer Flüchtlingsunterkunft und gefährdete das Leben von über 100 zumeist schlafenden Menschen. Das Heidelberger Landgericht verurteilte den Pakistaner jetzt zu einer Bewährungsstrafe von 17 Monaten. (…)Ein mitangeklagter Landsmann sah zu, ohne einzugreifen. Der 27-Jährige wurde wegen Beihilfe zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. “

Aha, also Bewährung für die Pakistanis, die 100 Menschenleben gefährdeten.

Man man man, Brandstiftung, Brandstiftung. Wo war es denn bloß?

Vielleicht bei der Brandstiftung in einer Flüchtlingsunterkunft in Lampertheim, bei der zwei Eritreer randaliert und schließlich Feuer gelegt hatten, so dass 49 Bewohner in Lebensgefahr gebracht wurden und ein Sachschaden von 100.000 Euro entstand?

Vielleicht gab es da acht Jahre?

Ne, auch da gab es natürlich Bewährungsstrafen wie man bei der Hessenschau nachlesen kann:

„Mit Bewährungsstrafen von jeweils zwei Jahren ist am Montag beim Amtsgericht Bensheim ein Prozess wegen Brandstiftung gegen zwei Asylbewerber zu Ende gegangen. Angeklagt waren zwei 19 und 23 Jahre alte Eritreer. Sie hatten im vergangenen Oktober im Erdgeschoss ihrer Flüchtlingsunterkunft in Lampertheim (Bergstraße) Büroräume in Brand gesetzt.“

Leute, was bin ich doch für ein Esel.

Ich hatte doch tatsächlich ein winziges Detail vergessen, um die Voraussetzungen herauszufinden, wann man in Deutschland acht Jahre Haft bekommt.

Wie konnte ich das nur vergessen?

Um acht Jahre in den Knast zu wandern, muss man Deutscher sein!

Ja, man muss Deutscher sein, denn wir leben schließlich in Deutschland.

Deutschland, ihr versteht schon.

Das Land in dem Einheimische schon mal wegen nicht gezahlter GEZ oder Facebook-Postings in den Knast wandern, während arabische Gewohnheitsverbrecher und „südländische“ Intensivtäter sich fast alles herausnehmen können.

Das Land in dem sich sog. Künstler, Journalisten und Politiker permanent gegen die eigenen Landsleute stellen und in dem deutsche Rentner in Mülleimern nach Pfandflaschen suchen, während für ausländische Scheinasylanten deutsches Steuergeld in Unsummen ausgegeben wird.

In Deutschland, also in dem Land, in dem der antideutsche Rassismus ganz offen zur Schau getragen wird und sich von der Kirche, über die Gerichte bis hinein in die Politik durch sämtliche Institutionen zieht. 
In so einem rassistischen Land bekommen natürlich nur Deutsche acht Jahre Haft für eine Brandstiftung, selbst dann, wenn das angezündete Gebäude unbewohnt und leerstehend ist, ausländische Brandstifter hingegen, bekommen für vergleichsweise schwerwiegendere Brandstiftungen milde Urteile.

Mir geht es dabei auch nicht um Relativierungen, denn Straftaten müssen nun mal bestraft werden.

Mir geht es vielmehr um den Artikel 3. des Grundgesetzes, in dem es heißt:

1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
3. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Wenn bei vergleichbaren Straftaten, völlig unterschiedliche Urteile gefällt werden, kann von „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ aber wohl kaum noch eine Rede sein und wenn sogar der Staatsanwalt betont:
„„Die rechtsextreme Gesinnung der Täter wirkt strafverschärfend“ (Welt)

..dann ist natürlich auch der Absatz 3, wonach niemand wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf, nur noch zur inhalsleeren Worthülse verkommen.

Dieses Land stinkt förmlich nach Rassismus, nach antideutschem Rassismus und die Justiz ist zur Gesinnungsjustiz verkommen.

In allen meinen Aussagen berufe ich mich auf den Artikel 5 im GG.
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten!

-Michael Weilers-

Danke...

Donnerstag, 9. Februar 2017

Auf den Weg in den islamischen Gottesstaat

von Thomas Heck...

Das Land Berlin darf muslimische Bewerberinnen wegen eines Kopftuchs nicht pauschal von einer Anstellung als Grundschullehrerin ausschließen. In einem Berufungsverfahren verurteilte am Donnerstag das Landesarbeitsgericht Berlin das beklagte Land zu einer Entschädigungszahlung von insgesamt 8.680 Euro wegen Benachteiligung.



Der klagenden Kopftuchträgerin war im Bewerbungsverfahren gesagt worden, sie habe wegen des Berliner Neutralitätsgesetzes keine Chance auf einen Arbeitsplatz an einer allgemeinbildenden Schule.



Berlin muss Großteil der Verfahrenskosten tragen. Der Grüne  Justizsenator von Behrendt, dass ist der Knilch, der Polizeischüler im Abgeordnetenhaus nicht ertragen kann und die Bestrafung von Schwarzfahrer abgeschafft hat, begrüsste das Urteil und kündigte an, dass der rot-rot-grüne Senat sich für die Abschaffung des Neutralitätsgesetz einsetzen werde, welches religiöse Symbole bei Lehrern oder Polizei verbietet. Nun wird de Kopftuch und damit dem Symbol für einen faschistischen und menschenverachtenden Islam Tür und Tor geöffnet.

Das Land hatte im ersten Urteil vom April vergangenen Jahres noch gesiegt. Nun muss Berlin der Frau zwei Monatsgehälter zahlen sowie zwei Drittel der Verfahrenskosten tragen. Das Land kann gegen das Urteil in Revision gehen. "Wir sind sehr zufrieden und erleichtert", sagte Klägeranwältin Maryam Haschemi. Die Klägerin war dem Prozess wegen Krankheit ferngeblieben. Ohrenschmerzen können es nicht gewesen sein.

In ihrem Urteil bewertete die 14. Kammer des Landesarbeitsgerichts nicht die Verfassungskonformität des Neutralitätsgesetzes, sondern versuchte dieses verfassungskonform auszulegen. Demnach hätte die Schulverwaltung bei der Klägerin von Ausnahmemöglichkeiten Gebrauch machen können. Stattdessen wurde ihr eine Beschäftigung als Grundschullehrerin pauschal verwehrt. Spitzfindigkeiten, die natürlich sofort von Islamisten ausgenutzt werden.


Lediglich Aussichten auf Anstellung an einer Berufsschule

Eine solche Benachteiligung wäre nach Ansicht der Kammer nur dann mit der Verfassung vereinbar, wenn von der Kopftuch tragenden Lehrerin "eine konkrete Gefährdung für den Schuldfrieden" ausgehe. Diesen Nachweis habe das Land aber nicht erbracht. Für mich nicht verständlich, warum das Land nicht einfach aus anderen Gründen ablehnt, ggf. keinen Grund nennt.

Die Klägerin hatte im Jahr 2008 ihr zweites Staatsexamen abgelegt und ist seitdem berechtigt, in der Unterstufe zu unterrichten. Nach mehreren Jahren als islamische Religionslehrerin bewarb sich die Frau im Jahr 2014 auf eine der vielen unbesetzten Stellen in Berlins allgemeinbildenden Schulen. Sie hatte aber lediglich Aussichten auf Anstellung an einer Berufsschule. 

"Weltanschaulich neutral"

Das Bundesverfassungsgericht hatte in zwei Urteilen ein pauschales Kopftuchverbot für unzulässig erklärt. In erster Instanz war die Lehrerin vor dem Berliner Arbeitsgericht dennoch gescheitert, weil das Verbot religiöser Kleidung für alle Religionen gelte und die Frau an einer Berufsschule hätte arbeiten dürfen. Daher konnte das Gericht keine Benachteiligung erkennen. Dieses Urteil wurde nun in zweiter Instanz abgeändert.

Das Land Berlin wurde durch einen Oberregierungsrat von der Senatsverwaltung für Bildung vertreten. Dieser argumentierte, dass der Klägerin wiederholt ein Arbeitsvertrag angeboten worden sei und dieses Angebot auch weiterhin bestehe. Die Frau habe wie jeder andere Berliner Lehrer kein Mitspracherecht, in welchem Schultyp sie eingesetzt werde. Demnach sehen alle Arbeitsverträge für Berliner Lehrer gleich aus.

Die Klägerin lehnte in dem Berufungsverfahren einen Vergleich ab, wonach sie anstelle eines Kopftuchs ihr Haar auch mit einer Perücke bedecken könne. So sei der Konflikt mit einer anderen muslimischen Lehrerin beigelegt worden, sagte der Vertreter des Landes. Perücken seien "weltanschaulich neutral". Eine Perücke komme für ihre Mandantin "aus Glaubensgründen nicht in Frage", sagte die Anwältin.