Freitag, 21. Juli 2017

In Dünkirchen kämpften damals schwarze Briten? Nicht wirklich...

von Thomas Heck...

Politische Korrektheit ist heutzutage das Gebot der Stunde. Wenn Maria Furtwängler sagt, dass in deutschen Filmen Frauen eine zu geringer Rolle spielen, dann ist zwar ihre Meinung, stösst bei mir bei gefühlter Mehrheit an lesbischen Tatort-Kommissaren auf Fragezeichen. Das Thema steht dennoch auf der Agenda. Nicht ohne Grund hatten die letzten beiden Star Wars-Filme Frauen als Hauptdarstellerinnen gewählt. 

Die letzten Oskar-Verleihungen standen in der Kritik, weil keine Schwarzen als Preisträger zu verzeichnen waren. Gut zu wissen. dass neben der schauspielerischen Leistung auch die Hautfarbe schwarz ein Kriterium sein kann. Eine zutiefst rassistische Sichtweise durch Schwarze, denn was kann der weiße Schauspieler dafür, nicht schwarz zu sein? Absurd, aber Beleg meiner These, dass der heutige Rassismus mehr von der Schwarzen Community ausgeht. 


Heute startet der neue Film Dunkirk, der die Evakuierung britischer Truppen aus Dünkirchen im 2. Weltkrieg beschreibt. Nun wurde in amerikanischen Meiden bemängelt, dass in dem Film Frauen keine Rollen spielen und auch Schwarze keine Hauptdarsteller seien. Der Regisseur hätte also aus Gründen der politischen Korrektheit, entgegen historischer Genauigkeit, schwarze Darsteller wählen müssen.

Was kommt als nächstes? Was ist mit Schauspielern, die nicht wissen, zu welchem Geschlecht sie zugehörig sind? Conan der Barbar als Transgender? Conchita Wurst als Rambo? Unterwäsche in Brutal-Rosa? Kannste Dir nicht ausdenken.

Sollte nochmals Steiner - Das Eiserne Kreuz neu verfilmt werden, muss zwingend Denzel Washington als Hauptdarsteller gecastet werden. Dem Mann wäre dann der Oskar sicher. Schwarz lackiert.

Feldwebel Steiner...


Gefunden auf Daily Wire...



"Sie (26) hat mich (82) wegen meines Körpers geheiratet..."

von Thomas Heck...

Wo die Liebe hinfällt... Seit zwei Jahren ist der 82jährige Leon Campen mit der 26jährigen Filippina Amy verheiratet. Doch sie darf nicht nach Deutschland. Jetzt verklagt er das Auswärtige Amt. Es war Liebe auf den ersten Klick! Pensionär Leon Campen lernte Amy im Dating-Portal „Filipinocupid.com“ kennen. Er besuchte sie auf den Philippinen. Nach zehn Monaten waren alle nötigen Papiere in der deutschen Botschaft eingereicht, die Hochzeitsparty stieg kurz darauf im Nobel-Hotel Shangri-La in Manila.

Fast zwei Jahre hält die Ehe nun schon. Doch Verkehr hat das Paar nur per Computer! Amy bekommt trotz Hochzeit kein Visum für Deutschland! Die Ausländerbehörde in Campens Heimat Heinsberg (NRW) und die deutsche Botschaft in Manila behaupten, die Beziehung sei eine Schein-Ehe. „Stimmt nicht“, sagt der frühere Lehrer.

Am Donnerstag zog er vor das Berliner Verwaltungsgericht, verklagte das Auswärtige Amt – stellvertretend für die deutsche Botschaft. Campen will erreichen, dass die Botschaft Amy eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland erteilt.

Das Hochzeitsfoto von Leon und Amy, aufgenommen am 30. November 2015 in Manila. Die Kinder sind Verwandte der Braut (Foto: Privat)

Als Beweis für die Ernsthaftigkeit der Beziehung legte er Liebesbriefe von ihm und Amy vor – 3000 DIN-A4-Seiten! Täglich sprechen beide eine Stunde via Skype. Amy hat sogar schon Deutsch gelernt. Viermal besuchte Campen seine große Liebe inzwischen auf den Philippinen. Aber dort zu leben – das kann er sich nicht vorstellen. „Ich unterstütze sie mit 600 Euro jeden Monat“, sagt der Rentner. „Schließlich ist sie meine Ehefrau.“

Hand aufs Herz, spielt der Altersunterschied – immerhin 56 Jahre – für Sie beide wirklich gar keine Rolle? „Nein, auf den Philippinen ist das absolut kein Thema“, sagt Campen. „Ich werde für diese Liebe kämpfen, denn meine Sehnsucht wird immer stärker.“

Am Ende der Verhandlung war die Vertreterin des Auswärtigen Amtes von der „schützenswerten Ehegemeinschaft“ überzeugt. Die Ausländerbehörde aber stellt sich weiter quer.

Das Gericht will seine Entscheidung am Freitag bekannt geben.

Merkels "Erfolgsgeschichte"...

von Thomas Heck...

Selbst wenn man berücksichtigt, dass für die Medien der Grundsatz gilt, only bad news are good news und die reißerische Überschrift Auflage bringt. Unter Merkel hat sich das Land nachhaltig verändert, teilweise unumkehrbar. Insofern ist die Merkelsche Alternativlosigkeit Programm geworden und wurde zur Maxime erhoben. 


Die folgenden zehn Headlines entstammen alle aus Merkels Amtszeit. 

1.) "Die Deutschen zahlen so viele Steuern wie nie" (Handelsblatt, 18.7.2017)
2.) "Öffentliche Schulden so hoch wie nie" (FAZ, 25.6.2012)

3.) "Strom ist teuer wie nie " (Welt, 27.4.2016)
4.) "In Deutschland werden so wenig Babys geboren wie nie" (Zeit, 12.11.2010)
5.) "Lehrermangel groß wie nie" (Süddeutsche Zeitung, 6.8.2010)
6.) "Zahl der illegalen Einreisen nach Deutschland so hoch wie nie" (Focus.de, 9.4.2015)
7.) "Wehrbeauftragter: Die Bundeswehr ist so frustriert wie noch nie" (Welt, 28.1.2014)
8.) "Kritik der Polizeigewerkschaft: So viele Überstunden wie nie" (Tagesschau.de, 31.1.2017)
9.) "Kriminalstatistik Berlin: Zahl der Taschendiebstähle hoch wie nie" (Tagesspiegel, 13.3.2017)
10.) "Nach 12 Jahren Kanzlerschaft von Angela Merkel geht es Deutschland so gut wie nie zuvor in der Geschichte." (Horst Seehofer auf seiner Facebook-Seite, 28.5.2017)
Erschreckend ist daran für mich nicht, dass Horst Seehofer Merkel lobt, erschreckend ist, dass die Umfragewerte für Merkel immer noch hoch sind.

20 Mal mehr Schadstoffe im Büro erlaubt als auf der Straße

von Thomas Heck...


Abgasmanipulationen, Fahrverbote, Bevölkerungsschutz: Große Teile von Politik und Medien zeigen sich alarmiert und rufen den Diesel-Notstand aus. Dabei ignorieren sie Experten-Rat und simple Fakten. Ist die mediale Hysterie berechtigt? Sind die Grenzwerte sinnvoll und die Bürger wirklich in Gefahr? Wer sich mit dem Thema Grenzwerte bei der Luftreinhaltung intensiver beschäftigt, kommt ganz schnell ins Grübeln.

An erster Stelle steht die bislang öffentlich nicht gestellte Frage: Wieso gibt es eine akute Gefährdung der Bevölkerung durch einen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Stickstoffdioxid im Freien, wenn am Arbeitsplatz für Beschäftigte in geschlossenen Räumen viel höhere Werte völlig unbedenklich sind?

Das ist kein Fake! Höchst offiziell sind am deutschen Arbeitsplatz für Beschäftigte laut Bundesgesundheitsblatt 950 Mikrogramm pro Kubikmeter Innenraumluft als „Maximale Arbeitsplatz-Konzentration“ (MAK) erlaubt. Also gut 20 Mal so hoch wie für Stickstoffdioxid auf Straßen – und zwar acht Stunden täglich und 40 in der Woche.

Bildquelle: BILD

Dagegen liegt der Grenzwert für NO2 bei den 246 Verkehrsmessstationen im Freien bei nur einem Zwanzigstel des MAK-Wertes. Und diese Vorgabe soll jetzt Diesel-Autos mit Fahrverboten treffen? Absurd. Und eine berechtigte Frage, warum über diese Fakten nicht öffentlich diskutiert wird. Es bleibt der Verdacht, dass es gar nicht um die Umwelt geht, sondern ein Ansatz gesucht wird, den Individualverkehr nachhaltig einzuschränken.

In der Tat gibt es präzise Angaben für die NO2-Emissionen aus Kraftfahrzeugen: 71 Prozent stammen aus PKW, davon 67 Prozent aus Dieselmotoren. Doch muss wirklich der Bevölkerungsschutz ausgerufen werden, sobald der geringe Grenzwert von 40 Mikrogramm überschritten wird? Wissenschaftler hegen an den Werten große Zweifel.

Ein führender Toxikologe wie Professor Helmut Greim von der Technischen Universität München bestreitet sogar die wissenschaftliche Basis der festgelegten Grenzwerte von 40 µg NOim Freien. Greim war von 1992 bis 2007 Vorsitzender der MAK-Kommission, die Luftwerte am Arbeitsplatz bewertet. Aus Sicht des erfahrenen Giftkundlers hätten Epidemiologen der Weltgesundheitsorganisation WHO diese niedrigen Werte nur errechnet und festgelegt. Aber diese seien nicht plausibel. Das habe er als Experte bei der Bundestagsanhörung bereits am 8. September 2016 deutlich gesagt.

„Die in der Umwelt, auch an dicht befahrenen Straßen gemessenen NO2-Konzentrationen sind erheblich niedriger als die Arbeitsplatzgrenzwerte,“ argumentiert Greim. Es sei daher nicht plausibel, dass Überschreitungen der Grenzwerte im Freien automatisch mit Gesundheitsschäden verbunden sind. 

Demnach scheint eine Belastung von 40 µg NO2 im Freien völlig unbedenklich, solange der Arbeitnehmer bei der Innenluft dem 20fach höheren Grenzwert (950 µg) ausgesetzt sein darf. Denn wer hält sich schon lange Zeit direkt am Straßenrand, direkt an einer Messstation auf, wo ein Zwanzigstel der Innenraumnorm als Grenzwert festgelegt wurde?

Aus toxikologischer Sicht, so Greim, würden die aktuell festgestellten Überschreitungen nicht zu Gesundheitsschäden führen. Zudem wollen Seuchenkundler künftig den Grenzwert sogar auf 20 Mikrogramm runter schrauben. „Das ist ein Schmarrn!“, meint Greim. „Epidemiologen errechnen ihre Werte, wir Toxikologen messen sie und setzen danach Grenzwerte fest“, erklärt der Giftkundler.

Grenzwertlüge schürt Dieselpanik

Laut Umweltbundesamt sei die NO2-Gesamtbelastung zwischen 1990 und 2014 von 3 Millionen Tonnen auf ungefähr 1,3 Millionen Tonnen um nahezu 60 Prozent zurückgegangen, betont Greim in seiner Stellungnahme für den Bundestag. Insgesamt sei also die Stickstoffdioxid-Belastung deutscher Städte in den letzten 25 Jahren deutlich gesunken. Nur an einzelnen Messstellen direkt an Straßen würden sie gelegentlich überschritten. Für Passanten entstehe anders als am Arbeitsplatz mit erlaubten 950 Mikrogramm nur eine Kurzeitbelastung.

Schon für die Bewohner in den angrenzenden Häusern seien die Werte wieder niedriger. Obendrein halten sich Stadtbewohner laut Toxikologen Greim zu mehr als 70 Prozent des Tages in Innenräumen auf. Eine internationale Untersuchung fand 2015 zudem heraus, dass entlang der Berliner Stadtautobahn - mit der zum Teil höchsten Verkehrsdichte Deutschlands - die stärkste Belastung im Jahresmittel bei über 60 µg lag. Betroffen davon seien aber nur 0,02 Prozent der Bevölkerung einer Millionenstadt.



Langzeitstudie ohne negative Befunde

Darüber hinaus bewies eine groß angelegte Langzeitstudie durch das Health Effect Institute, Boston (HEI 2015) an Ratten durch Inhalation von Dieselabgasen eines EURO 5 Motors mit Partikelfilter, dass Auswirkungen auf die Lunge durch Partikel nicht nachweisbar waren. Leichte Reizungen der Atemwege traten erst bei einer NO2-Konzentration von etwa 8000 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft auf. Sogar Stickstoffdioxidkonzentrationen von 2000 µg, die den Emissionen eines EURO 5 Dieselmotors entsprechen, hätten keine nachteiligen Wirkungen in den Lungen der Versuchstiere ausgelöst. 

Dementsprechend sei der in Deutschland gültige Grenzwert von 950 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft für Arbeitsplätze aus Ergebnissen von Tierversuchen, Untersuchungen an exponierten Personen wie auch gesammelten Informationen abgeleitet worden und gut begründet. In der Schweiz, in Österreich, der Europäischen Kommission und den USA gelten ähnliche Werte.


Öffentliche Schwarz-Weiß-Malerei

Daher mahnt auch der Präsident des Verbandes der Automobilindustrie Matthias Wissmann zur Vernunft. „Die Schwarz-Weiß-Malerei, die sich in Teilen von Öffentlichkeit und Politik derzeit findet, ist eher ein Zerrbild als Abbild“, kritisiert der Automann die Dieselhysterie. Mit welchen Methoden dabei gearbeitet wird, musste Toxikologe und Grenzwertkritiker Greim nach seiner Anhörung selbst erleben. In einer Kurzfassung des Bundestages steht heute noch: Er zweifele nicht an den festgelegten Grenzwerten – das Gegenteil ist der Fall!

Greim steht damit nicht allein: Für den Diplom-Mathematiker Arnold Vaatz ist die Beschwörung der festgelegten Grenzwerte das „Symptom einer rein ideologischen Betrachtungsweise“. Der frühere sächsische Umweltminister und heutige Unionsfraktionsvize im Bundestag beklagt, Politik und Verbände seien nicht mehr bereit „große und kleine Risiken zu unterscheiden“. Im Gegenteil: „Sie werden systematisch durch Feindbilder ersetzt.“

Stickstoffdioxid-Alarm in Deutschland...

...und was macht Europa? Das deutsche Messstellennetz ist dicht gewebt. Es werden fast flächendeckend Werte erhoben, die 1990 in der Breite kaum messbar waren. Unsere Nachbarn hingegen scheinen an Messungen nicht so brennend interessiert. Schlägt man einmal die gültige EU-Karte für Luftreinhaltung von EMEP (European Monitoring and Evaluation Programme) auf, kommt der Betrachter beim Studium der Netze oder besser der Löcher bei unseren Nachbarn aus dem Staunen nicht mehr raus. Klickt man bei Status „All“ die Länder durch, steht Deutschland mit 51 Stationen einsam an der Spitze.


„In Deutschland wird’s gemacht, in Italien wird gelacht“

Flächenländer mit großen Städten wie Frankreich (28), Spanien (25) oder Finnland (25) besitzen oft nur halb soviel EMEP-Stationen. Griechenland (5), Polen (7) und Rumänien (8) liegen hier gar nur im einstelligen Bereich. Lediglich Großbritannien (49) und Schweden (31) nähern sich deutschem Niveau mit etwas mehr Messstationen. 

Dieselanteil am Fahrzeugbestand EU-Kern (Januar - Mai 2017)

Italien 56,1 Prozent
Spanien 50,5 Prozent
Frankreich 47,6 Prozent
Großbritannien 44 Prozent
Deutschland 41,9 Prozent

Aber auch bei der Aufstellung setzen die Deutschen auf ganz andere Maßstäbe: In der Metropole Berlin steht der Feinstaubmess-Container in der Frankfurter Allee 86b ganz nahe an der dreispurigen Magistrale. Andere Länder bevorzugen, wenn sie überhaupt einen Messpunkt aufstellen, lockere Distanz.

„So strenge Umweltzonen wie in Deutschland gibt es in Europa nicht“, sagt ein Brüsseler Verkehrsexperte. Das rigorose Umweltzonensystem gebe es eben nur in Deutschland. Bereits der frühere Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) hatte dafür eine Erklärung: „In Brüssel wird’s erdacht, in Deutschland wird’s gemacht, in Italien wird gelacht!“

Donnerstag, 20. Juli 2017

Heer, Stahl und Sturm kämpfen für Zschäpe bis zur letzten Patrone...

von Thomas Heck...


Der Prozeß gegen Beate Zschäpe und die NSU liegt in den letzten Zügen. Im 4. Jahr der Prozeßführung. In diesen 4 Jahren ist viel passiert. Die Augen der Republik lasten auf diesem Prozeß, der ein unwürdiges Versagen des Staates beenden und Gerechtigkeit wiederherstellen soll. Bleibt abzuwarten, ob er das zu leisten vermag. Zwischendurch gibt es ja einen Franco A., wo immer noch nicht geklärt ist, ob und wann es zu einem Prozeß, ja überhaupt zu einer Anklage kommen wird.

Doch bis dahin müssen noch beim Zschäpe-Prozeß grundsätzlichen Fragen der Prozessführung geklärt werden. Darf die Verteidigung die Plädoyers in der Schlussphase des NSU-Prozesses mitschneiden oder nicht? Der Streit um diese Frage verzögert zwar den weiteren Ablauf. Das, was dahintersteckt, ist aber bemerkenswert. Viele Prozessbeobachter waren erwartungsfroh in den Tag am Münchener Oberlandesgericht gestartet. Endlich würde mit den Plädoyers die Schlussphase dieses Mammutprozesses eingeläutet. Doch daraus wurde nichts. Insofern kämpfen Heer, Stahl und Sturm, ironischerweise die Anwälte von Zschäpe, für Mandantin bis zur letzten Patrone...

Dahinter steckt ein Streit, der durchaus einen spannenden Kern hat. Die Verteidigung hatte nämlich beantragt, die Plädoyers der Bundesanwaltschaft im Ton mitzuschneiden oder zumindest die schriftliche Version ausgehändigt zu bekommen. Ansonsten müsse man beim Zuhören alles selbst mitschreiben. Für Angeklagte und Verteidiger sei das bei einem geplanten Plädoyer von etwa 22 Stunden eine schwierige Sache.

Richter Manfred Götzl: Die Persönlichkeitsrechte der Anklagevertreter würden beeinträchtigt.

Bundesanwalt Herbert Diemer: "Jeder Sender wird zu dem Ergebnis kommen, das er will."

Ausnahme vom "Mündlichkeitsprinzip"? 

Ein Tonmitschnitt, oder auch ein Wortlautprotokoll in eine Strafverhandlung für rein interne Zwecke - wo liegt das Problem? Aber ganz so einfach ist das nicht. Dazu muss man wissen: In einem Strafverfahren wie dem NSU-Prozess ist es nach der Strafprozessordnung grundsätzlich nicht vorgesehen, dass die Hauptverhandlung mitgeschnitten oder im Wortlaut protokolliert wird. Es gilt traditionell das "Mündlichkeitsprinzip" im Strafverfahren.

Aber so ein Mitschnitt für interne Zwecke ist auch nicht gesetzlich verboten. Das Gericht kann ihn ausnahmsweise zulassen. Das ist in der Praxis noch nicht vorgekommen. Aber ein Ausnahmeprozess ist der NSU-Prozess nun einmal, mit bald 400 Verhandlungstagen und Plädoyers, die mehrere Tage dauern sollen. Die Entscheidung, ob es so eine Ausnahme geben soll, liegt im Ermessen des Vorsitzenden Richters.

Persönlichkeitsrechte und Medienskepsis

Manfred Götzl lehnte den Antrag ab. Die Persönlichkeitsrechte der Anklagevertreter würden beeinträchtigt. Denn ein Mitschnitt für interne Zwecke könne - illegalerweise - an die Öffentlichkeit gelangen, und mit ihm mögliche Versprecher oder ähnliche Dinge.

Die Missbrauchsgefahr, dass einzelne Passagen herausgegriffen und verzerrt zusammengestellt werden könnten, ist auch das zentrale Argument von Bundesanwalt Herbert Diemer. "Wir wissen doch, jeder Sender wird zu dem Ergebnis kommen, das er will", sagte er. Auch wenn sich das auf die Situation einer illegalen Verwendung bezieht - deutlicher kann man allgemeine Medienskepsis kaum ausdrücken.

Dabei müssen Medien für ihre Berichte immer einzelne Passagen auswählen, das gehört zum journalistischen Handwerk. Aber sie verfälschen damit nicht automatisch. Wenn Medien falsch gewichten, wäre das ein journalistisches Problem, aber kein Problem des Mitschnitts. Doch das ist eine andere Baustelle.

Bundesanwaltschaft bringt Verteidigung auf die Palme

Richter Götzl ergänzte noch: Eine eigene Mitschrift anzufertigen, gehöre zum Berufsbild des "forensisch arbeitenden" (also vor Gericht tätigen) Juristen. Frei übersetzt: Liebe Verteidiger, ordentlich mitzuschreiben, ist halt Ihr Job. Rumms, das saß, und brachte die Verteidigung richtig auf die Palme.



Beate Zschäpes Verteidiger Wolfgang Stahl, Wolfgang Heer, Anja Sturm (v.r.n.l.)

Sie hielt dagegen: Auf Persönlichkeitsrechte könnten sich die Bundesanwälte in amtlicher Funktion nicht berufen. Und überhaupt: Nicht nur die Verteidiger müssten dem Plädoyer folgen können, sondern auch die Angeklagten selbst. Verhärtete Fronten am Nachmittag im Gerichtssaal: Ob man nicht doch zumindest den schriftlich verfassten Vortrag austeilen könne? Dieser "Kompromiss" wurde immer wieder in den Raum gestellt.

Das Gericht wird erneut beraten und kommenden Dienstag weitermachen. Wie schnell sich der Streit lösen lässt, ob und wann genau die Plädoyers kommende Woche starten, ist noch offen.

Wer aber sind die Anwälte von Beate Zschäpe? Darüber schrieb der Spiegel schon 2013:
















Wolfgang Heer ist keiner der Juristen, die sich in Rage reden, wenn sie über ihre Fälle plaudern. Der Kölner spricht zumeist beherrscht und leise mit leichtem rheinischen Zungenschlag. Verlieren kann er sich allenfalls in Feinheiten der Strafprozessordnung. Ein Anwalt, wie sie in den Terroristenprozessen der Siebziger eine Rolle gespielt haben, als es neben juristischen Fragen auch um solche der Weltanschauung ging, ist er keinesfalls. Gefragt, warum er Beate Zschäpe vertrete, sagt Heer: "Weil das mein Beruf ist."


Das ist ein bisschen tiefgestapelt, denn natürlich reizt den 39-Jährigen auch und vielleicht sogar vor allem die fachliche Herausforderung. Heer wird sich als Pflichtverteidiger - aller Voraussicht nach gemeinsam mit seinem Koblenzer Kollegen Wolfgang Stahl und der Berliner Rechtsanwältin Anja Sturm - auch vor Gericht für die derzeit prominenteste Angeklagte der Republik einsetzen: Die Bundesanwaltschaft wirft Beate Zschäpe unter anderem die Mitgliedschaft in der Terrortruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" sowie zehnfachen Mord, versuchten Mord und besonders schwere Brandstiftung vor. 

"Die Vorwürfe halte ich für gewagt", so Stahl. 

Außerdem stören sich die Rechtsanwälte derzeit vor allem an der Informationspolitik der Ankläger: "Es ist skandalös und respektlos gegenüber der Mandantin und ihrer Verteidigung, dass der Generalbundesanwalt die Öffentlichkeit über den Inhalt der Anklageschrift informiert, die nicht förmlich zugestellt wurde und der Verteidigung demzufolge nicht bekannt ist", so Heer. 

"Die Unschuldsvermutung bekommt nicht besonders viel Raum"

Generalbundesanwalt Harald Range hatte am Donnerstag in einer Erklärung vor Journalisten den Inhalt der Anklage gegen Zschäpe öffentlich gemacht. Dies hatte er mit dem "überragenden Interesse der Allgemeinheit" begründet sowie damit, dass die Angeschuldigte vor "Fehlspekulationen über den Anklageinhalt" geschützt werden solle. "In der Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft", kritisiert nun wiederum Verteidiger Stahl, "bekommt die Unschuldsvermutung nicht gerade besonders viel Raum. Ich halte das für schwer erträglich." 

Am Donnerstag bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) München den Eingang der etwa 500 Seiten starken Anklageschrift und der mehr als tausend Ordner Ermittlungsakten, woraufhin die Bundesanwaltschaft eine Pressekonferenz einberief. Dass erst das zuständige Gericht die Unterlagen an alle Verfahrensbeteiligten weiterleitet, in diesem Fall an Dutzende Anwälte der fünf Angeklagten und zahlreichen Nebenkläger, ist nicht unüblich. 

Die Anklage gegen Zschäpe stuft die 37-Jährige als "Mittäterin" ein. Sie sei genauso für die terroristischen Verbrechen des NSU verantwortlich wie ihre Komplizen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos, die die Mordanschläge "letztlich unmittelbar ausführten", so Range. Den Vorwurf begründet die Bundesanwaltschaft mit einer "wertenden Betrachtung" der Gesamtumstände. Zschäpe habe die unverzichtbare Aufgabe gehabt, dem Dasein der terroristischen Vereinigung "den Anschein von Normalität und Legalität" zu geben. Sie habe ihren Nachbarn und Bekannten die häufige Abwesenheit von Böhnhardt und Mundlos "unverfänglich" erklärt - während diese mögliche Anschlagsziele ausgespäht und die Morde begangen hätten. 

Heer, Stahl, Sturm - die drei Anwälte von Beate Zschäpe sind allesamt um die 40 Jahre alt und erfahrene Strafverteidiger. Sie vertraten bisher Mörder, Mafiosi und Milieugrößen, Islamisten, Betrüger und korrupte Manager. Dabei haben die Juristen viel gesehen und einiges erlebt, gleichwohl gehören sie noch nicht zu den ganz prominenten Namen ihrer Zunft. Auch das mag ein Grund sein, weshalb sie sich das Mammutverfahren antun werden. Zudem ist die Bezahlung nicht ganz schlecht, bis zu tausend Euro pro Verhandlungstag kann ein auswärtiger Pflichtverteidiger vor einem Oberlandesgericht aufrufen. 

"Das ist ein historisches Verfahren"

Doch man darf den drei Juristen schon glauben, wenn sie auf die Frage nach ihrer Motivation, das Mandat zu übernehmen, nicht mit finanziellen Interessen, sondern sehr spontan und einhellig mit einem sportlichen Gedanken antworten: "Das ist ein historisches Verfahren", so Anwältin Sturm, "daran mitwirken zu können ist ungemein spannend." Und Verteidiger Stahl sagt: "Man hat selten die Chance, Teil eines solchen Prozesses zu sein." 

Die politischen Ansichten ihrer Mandantin teilen die Verteidiger allesamt nicht, sie sind keine Szeneanwälte - auch wenn die "Titanic" aufgrund der drei Nachnamen spottete, die Ankläger in diesem Verfahren müssten dann folgerichtig "Friedrich Schutz und Claudia Staffel" heißen. 

"Ich möchte dazu beitragen", sagt Anja Sturm, "dass der Angriff auf unsere demokratische Grundordnung mit einem besonderen Maß an Rechtsstaatlichkeit beantwortet wird. Ich verteidige einen Menschen, nicht seine Taten." Die drei Juristen reklamieren professionelle Distanz für sich. "Ich gehe absolut nüchtern an diese Sache heran. Meine private Meinung dazu ist vollkommen irrelevant", so Wolfgang Heer. 

Man darf gespannt sein, wie die Strategie des Verteidigertrios ausfallen wird. Heer und Stahl können vor Gericht durchaus bissig werden. Zudem haben die Anwälte mit der Aussage ihrer Mandantin noch einen großen Trumpf in der Hinterhand. Bislang schweigt Beate Zschäpe, die Frage ist nur: Wie lange noch?