Montag, 5. Dezember 2016

Opfer der Begierde

von Thomas Heck...

Eine 19-jährige Medizinstudentin aus Freiburg wurde von einem minderjährigen afghanischen Flüchtling vergewaltigt und getötet. Der Täter war von einer Freiburger Familie aufgenommen worden, Einbindung in die Gesellschaft, Kennenlernen der Kultur sollten dem aus der Welt Geworfenen, Traumatisierten durch Aufnahme in einer Familie erleichtert werden. Er genoss alle Privilegien, die dieses Land zu geben bereit ist und mordete dennoch. Die Studentin selbst soll im Freiburger Studentenverein „Weitblick“ aktiv gewesen sein, der sich weltweit für Bildung und in Deutschland für die Integration von Flüchtlingen einsetzt. Sie entstammte dem Milieu, das Mitmenschlichkeit in unbedingte Aufnahmebereitschaft für die Gepeinigten dieser Welt übersetzt, bezahlte dafür dennoch mit ihrem Leben. 


Insgeheim dachte ich mir, endlich hat es mal ein richtiges Opfer getroffen, nicht weil das Opfer es verdiente, sondern durch ihr Verhalten zu den Zuständen beitrug. Eine jene Beifallsklatscher, die mit ihrem Lächeln bei manchen Flüchtlingen Erwartungen und Sehnsüchte weckte, wie es unverschleierte Frauen unbewusst durch ihre Naivität gegenüber Muslimen oftmals tun. Der Clash der Kulturen, den die Gutmenschen und Willkommensklatscher in diesem Lande immer noch nicht begriffen haben, um die man aber wissen muss, wenn man das Land mit jungen, kräftigen Muslimen flutet. 


In der Traueranzeige baten die Eltern um Spenden für Weitblick Freiburg e. V., jenem Verein, der unter anderem Spenden sammelte, um Bibliotheken für Flüchtlinge einzurichten. Die Tragik könnte größer nicht sein. In diesem Verbrechen spiegelt sich, geschrumpft auf einen Punkt, was in der Fläche des Landes geschehen ist, seit Deutschland die Grenzen für die globalen Flüchtlingsströme öffnete.

Es war das Leitmotiv der Willkommenskultur, das Leid anderer zu lindern, Gutes zu tun. Als Folge dieses Tuns kam auf die Helfenden, auf dieses Land, aber nicht nur Dankbarkeit, sondern auch Kriminalität und Terrorismus und religiöser Fundamentalismus zu – und wie immer richtete sich das Vergrößerungsglas der Öffentlichkeit auf das Scheitern, die Missachtung, die Undankbarkeit.

Der Mord von Freiburg stellt nun eine kaum zu ertragende Zuspitzung dar. Der Hilfsbedürftige mordet den Helfer. Eine junge Frau, die das Beste, was diese Gesellschaft zu bieten hat, in sich vereint: Nächstenliebe, Bildung, Gemeinsinn, wurde zum Opfer ihrer Hilfsbereitschaft. Sie wurde getötet von dem, der sein Überleben ihrer Hilfe zu verdanken hat. Sie bezahlte ihre Nächstenliebe mit dem Leben.

Der Fall habe eher „regionale Bedeutung“, zudem gelte bei dem noch minderjährigen Verdächtigen „der besondere Schutz von Jugendlichen“, schrieb die in Hamburg ansässige Redaktion von ARD-Aktuell am späten Samstagabend in einem Facebook-Kommentar. „Auf ‚Tagesschau.de‘ sowie auf Facebook und Twitter haben wir am Nachmittag berichtet.“ Auf diesen Eintrag reagierten zahlreiche Nutzer mit Kritik. Was ist das für ein Land, wo über den Mord eines Flüchtlings nicht berichtet wird, während ein Knallfrosch vor der Tür einer Moschee für volle mediale Aufmerksamkeit sorgt. Sogar Kanzlerin Merkel war nach einem "Anchlag" auf eine Moschee vor Ort und zeigte sich solidarisch mit den Muslimen. Marias Familie muss auf dieses Privileg verzichten. Political Correctness absurd. 

Der Freiburger Oberbürgermeister Salomon beschwor in einer Pressekonferenz die Bürger seiner Stadt zu berücksichtigen, dass es sich um einen Einzelfall handelt. Er hat recht. Die Taten Einzelner dürfen nicht zu einer pauschalen Verurteilung der überwiegenden Mehrheit der Unbescholtenen führen, sagen die Befürworter der Willkommenskultur. Sie haben recht. Wären die Grenzen im September 2015 geschlossen geblieben, würde die Medizinstudentin aus Freiburg noch leben, sagen die Kritiker der Willkommenspolitik. Sie haben recht.

Der Mord von Freiburg ist ein Einzelfall, ja. Und dennoch kann niemand frei auf diesen Einzelfall blicken, ohne einen Zusammenhang zum Flüchtlingsstrom herzustellen, der im letzten Jahr bei uns angekommen ist. Ein Strom, in dessen Mitte auch Gefahr für unser Land mitschwamm, ein Strom, in dem sich auch der Täter befand. Die Öffentlichkeit blickt gebannt auf diese Einzelfälle. Es ist ihr gutes Recht.

Was ist ein Menschenleben wert?

von Thomas Heck...



Gesprochenes Recht im Deutschland des Jahres 2016 hat mit gefühlter Gerechtigkeit wenig zu tun. Das weiss jeder, der die Gazetten des Landes nach Gerichtsurteilen durchforstet. Bewährung für Vergewaltiger und Kinderschänder, Sozialstunden für Ficki Ficki am Kölner Hauptbahnhof und Totschläger. Das ist Deutschland mit der ganzen Milde des Gesetzes.


Bewährungsstrafe oder Gefängnis für den Fahrdienstleiter, der für die Katastrophe von Bad Aibling verantwortlich ist? Nach sechs Verhandlungstagen verkündet das Landgericht Traunstein das Urteil im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling. Beim Zusammenstoß zweier Züge am 9. Februar starben 12 Menschen, fast 90 wurden verletzt.


Im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten wird heute mit Spannung das Urteil erwartet. Am Vormittag verkündet der Vorsitzende Richter der Großen Strafkammer am Landgericht Traunstein den Schuldspruch.

An einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung besteht kein Zweifel. Selbst die Verteidiger des angeklagten Fahrdienstleiters hatten dies in ihren Plädoyer am Freitag eingeräumt. Allerdings halten sie eine Bewährungsstrafe für ausreichend. Allenfalls komme eine Haftstrafe von maximal zweieinhalb Jahren infrage. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen vier Jahre Gefängnis beantragt. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre. So viel ist ein Menschenleben wert.

Zu Prozessbeginn hatte der Bahnmitarbeiter gestanden, bis kurz vor dem Zusammenstoß der beiden Züge am 9. Februar in dem oberbayerischen Kurort das Fantasy-Rollenspiel "Dunkeln Hunter 5" auf seinem Handy gespielt zu haben. Dabei geht es um das Töten von Dämonen. Die Vorschriften der Deutschen Bahn (DB) verbieten jedoch die private Nutzung von Smartphones im Dienst.

Womöglich vom Spielen auf dem Smartphone abgelenkt stellte der Fahrdienstleiter im Stellwerk mehrere Signale falsch, wie die fünftägige Beweisaufnahme im Prozess ergab. Beim Absetzen eines Notrufes drückte er eine falsche Taste. Der Alarm erreichte die Lokführer nicht. Dadurch kam es zum Frontalzusammenstoß auf eingleisiger Strecke. Bei dem Unglück starben 12 Menschen, fast 90 wurden teils lebensgefährlich verletzt.

Bekannt wurde in dem Verfahren auch, dass die Bahn auf der Unglücksstrecke seit mehr als 30 Jahren veraltete Signaltechnik einsetzt. Eine Vorschrift von 1984, zusätzliche Anzeigen zu installieren, war nicht umgesetzt worden, wie ein Unfallexperte des staatlichen Eisenbahn-Bundesamtes aussagte. Die Bahn muss dies nur im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten tun.

Was ist also ein Menschenleben wert? Nichts. Denn die Menschen, die an dem Unglückstag den Zug benutzten, wussten nicht um diese Umstände, konnten es nicht wissen. Ganz schön kaltschnäuzig, wie mit unserer Sicherheit umgegangen wird. Und durch die ganze Milde des Gesetzes werden die Angehörigen der Opfer nochmals bestraft. Gerechtigkeit sieht anders aus. Egal, wie das Urteil letztlich ausgehen wird.

Sonntag, 4. Dezember 2016

Die Scheindebatte um die Obergrenze für Flüchtlinge

von Thomas Heck...

Die von der CSU geforderte Obergrenze bei der Aufnahme von Flüchtlingen sorgt weiter für Diskussionen in der Union.


Im Gegensatz zu Bayerns Finanzminister Söder, CSU, der heute im Deutschlandfunk auf der Einführung einer Obergrenze beharrte, erklärte Bundesfinanzminister Schäuble, CDU, den Streit für beendet. Er sagte der Bild am Sonntag, das Grundrecht auf Asyl kenne eine solche Grenze nicht. Es handele sich um eine unnötige Symboldebatte.


Söder hatte gesagt, die Obergrenze wäre ein klares Signal der Glaubwürdigkeit. Andernfalls suggeriere man den Deutschen, dass es völlig unklar sei, ob sich die Ereignisse des Jahres 2015 noch einmal wiederholen würden.


Eine reine Scheindebatte, die jedoch nur das eklatante Versagen der Politik verschleiern soll. Natürlich kann es keine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlinge geben, denn man wird den ersten nach erreichen der Grenze nicht abweisen können, wenn ein Asylgrund vorliegt. Doch die 1.500.000 + X, die bis dato kamen, hätte man abweisen können und müssen wenn keine Papiere vorliegen, kein Asylgrund vorliegt, es sich offensichtlich um Wirtschaftsflüchtlinge handelt oder die Herkunft aus sicheren Herkunftsländern klar ist. Dies bedingt jedoch eine Einreisekontrolle an den Grenzen und eine rigorose Umsetzung der Abkommen von Dublin und Schengen und die strikte Einhaltung deutschen Rechts. 

Flüchtlinge: Warum nicht mal ein Gutachten von McKinsey?

von Thomas Heck...

Ea gibt unterschiedliche Profiteure der Flüchtlingskrise, von linken Gutmenschen, die sich bezahlt als Flüchtlingshelfer alimentieren lassen oder unbezahlt ihr Gewissen aufpolieren lassen, was für die Seele tun. Und dann gibt es noch McKinsey... die für das Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Gutachten mit Inhalten erstellt hat, die jeder von uns schon vorher wusste und für diese Weisheiten 1,8 Mio. Euro kassierte. Warum die gut bezahlten Beamten des BAMF nicht selbst auf diese Erkenntnisse kommen, beantwortet diese Studie nicht.


Die Bundesregierung soll den Druck auf abgelehnte Asylbewerber erhöhen, damit mehr Menschen in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Das geht aus dem Entwurf des Abschlussberichts der Unternehmensberatung McKinsey hervor, der 14 Maßnahmen für eine „konsequentere Rückführung“ ausreisepflichtiger Ausländer vorschlägt. Das vertrauliche Papier soll Lösungen für ein Problem aufzeigen, über das seit Monaten debattiert wird.

Die Durchsetzung der Ausreise von kriminell gewordenen Ausländern gehört zu den Punkten, die die Regierung auf der Basis des McKinsey-Berichts angehen will. Die Berater plädieren für ein mit den Bundesländern koordiniertes „Rückkehrmanagement 2017“, um „zeitnah“ Erfolge zu erzielen. Dazu gehören mehr Abschiebungen sowie mehr freiwillige Rückreisen. „Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam sollten so gestaltet werden, dass sie in der Praxis konsequent anwendbar sind. Dazu sind entsprechende Abschiebungshaft- und Gewahrsamsanstalten einzurichten“, heißt es in dem Papier.


Zudem regt McKinsey die Schaffung eines finanziellen Anreizsystems etwa mit höheren Fördersätzen an, womit „die Anzahl freiwilliger Rückkehrer deutlich erhöht werden“ soll. Außerdem seien eine „konsequente digitale Erfassung im Ausländerzentralregister“, mehr Personal in den Ausländerbehörden und eine Zentralisierung der Verantwortlichkeiten für die Rückkehr in den Bundesländern nötig. Wozu freiwillige Ausreisen, wenn diese erzwungen werden können? Das ist so absurd, als würde man einen Vergewaltiger finanziell belohnen, wenn er nicht mehr vergewaltigt, einen Dieb vergüten, der nicht mehr klaut. Rechtsstaat im Wahn.

Der Bericht stellt fest, dass die Zahl der ausreisepflichtigen Personen bis Ende 2017 auf „mindestens 485.000“ steigen werde. Hingegen liegt die Prognose zu den tatsächlichen Ausreisen für dieses und das kommende Jahr bei jeweils nur 85.000. Die Kosten für einen Ausreisepflichtigen betrügen 670 Euro im Monat. „Im Jahr 2017 werden die direkten Gesamtkosten damit bei rund drei Milliarden Euro liegen“, so die Berater. Aber im Ernst, einen Taschenrechner sollten auch die Beamten des BAMF bedienen können.

Angesichts dieser Kosten sei es ratsam, in die Rückführung und besonders die freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen „zu investieren, um die Dauer ihres Aufenthaltes in Deutschland zu verkürzen“. Die Kosten einer Rückführung durch die Polizei betragen demnach durchschnittlich 1500 Euro, bei einer freiwilligen Rückreise seien es 700 Euro. Laut Bericht reichen die bisherigen Bemühungen nicht aus, um dem „erwarteten erheblichen Anstieg der Gesamtzahl der Ausreisepflichtigen in 2017 nachhaltig entgegenzuwirken“.

Außerdem schlägt McKinsey schärfere Regeln für geduldete Ausländer vor. Sind diese krank oder legen keine Passpapiere vor, sollen sie für Essen oder Kleidung statt Geld nur noch Sachleistungen erhalten. Die „finanzielle Flexibilität“ könne so „verringert“ werden. McKinsey empfiehlt auch, Leistungen bei denjenigen zu kürzen, die zur Klärung der Identität oder zur Beschaffung von Passersatz-Dokumenten nicht beitrügen.

Die momentanen Resultate bei Rückführungen in die Heimatländer sind dem Bericht zufolge „unzureichend“. Zwischen Ausreisepflicht und tatsächlicher Ausreise liegen demnach bisher „bei vollzogenen Rückführungen durchschnittlich zwölf Monate, in manchen Fällen sogar rund 4,5 Jahre“. Nach Verurteilungen wegen einer Straftat benötige man im Schnitt 20 Monate für eine Ausweisung.



Einiges von dem, was die Berater aufgeschrieben haben, findet man auch in Berichten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „AG Rück“. Solche Papiere liegen schon lange auf dem Tisch, doch kaum eine Empfehlung wurde umgesetzt. Das soll sich jetzt offenbar ändern, weil die Rückkehrpolitik zum Top-Thema der Regierung wird. Allerdings sind für die Umsetzung der meisten Vorschläge die 16 Länder verantwortlich. Nicht alle haben bisher zentrale Ausländerbehörden geschaffen, wie es McKinsey verlangt.

Aber aller Druck der Bundesländer auf abgelehnte Asylbewerber nutzt wenig, wenn die Herkunftsstaaten die Menschen nicht nehmen. Bei der Kooperation mit diesen Staaten ist der Bund gefordert, kommt aber kaum voran. Man hätte deshalb erwartet, dass die Autoren der Studie in dieser Frage mit dem Finger auf die Regierung zeigen, aber genau das tun sie nicht. Etwas anderes haben sie demgegenüber ungewöhnlich deutlich formuliert: dass der Staat abgelehnten Asylbewerbern noch mehr Finanzhilfen anbieten soll, damit sie freiwillig ausreisen. Die Zahlen sprechen für solche Angebote, doch der politische Gegenwind dürfte groß sein.

Auf die einfachste Vorsorge, nämlich die Kontrolle über die eigenen Grenzen und die Überprüfung der Einreisenden, kommen die Schlaumeier von McKinsey nicht. 

Unterdessen wird Kritik an den hohen Kosten (1,8 Millionen Euro) für die McKinsey-Studie laut. Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach sagte: „Allerdings stellt sich die Frage, warum man für so viel Geld externen Sachverstand einkauft, der auch in Bundesbehörden und Ministerien zweifellos vorhanden ist.“ Vielleicht, weil so viel Sachverstand gar nicht vorhanden ist.

Und der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, sagt: „Den Bericht hätten Bundes- und Landesbehörden genauso gut erarbeiten können. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Beamten.“

Nicht mal eine Kerze für Maria?

von Thomas Heck...

Der Mord an die Freiburger Medizinstudentin Maria Ladenburger wird eins sicher beweisen: Die Gutmenschen werden uns Freiburg nicht verzeihen. Ich warte schon auf die ersten Mahnwachen... vor Flüchtlingsheimen. Maria arbeitete ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe.

Schon jetzt findet sich kein Zeitungsartikel oder Kommentar, kein Statement eines Politikers, der den Mord eines afghanischen Flüchtlings erwähnt, der nicht gleichzeitig davor warnt, den Mord nicht zu instrumentalisieren. Natürlich sind nicht alle Flüchtlinge Mörder und Vergewaltiger. Fakt ist aber auch, dass Maria noch leben würde, hätte Merkel nicht letztes Jahre die Grenzen geöffnet. Insofern liegt die politische Verantwortung natürlich bei Merkel.

Auf Schweigemärsche wird Maria wohl verzichten müssen, ebenso wie ihre Familie dafür Verständnis haben muss, dass sich Politiker nicht den langen Weg nach Freiburg machen werden, um zu kondolieren. Dafür hatten Maria und ihr Mörder leider die falsche Nationalität. Man versuche sich, dass mediale Erbeben vorzustellen, hätte ein Deutscher einen Flüchtling vergewaltigt und getötet. Ein vermeintlich fremdenfeindlicher Tramfahrer in Berlin, der nur einer jungen Syrerin der Strassenbahn verwies, weil diese verbotenerweise einen fettigen Döner aß, erhielt jedenfalls mehr mediale Aufmerksamkeit, als es Maria jemals schaffen wird.


Natürlich kann man auch argumentieren, auch ein Deutscher hätte sie getötet haben können. Hat sie aber nicht, es war ein Flüchtling. 

Im Schwarzwälder Boten eine Zusammenfassung der Ereignisse:

Ein 17-Jähriger steht im dringenden Verdacht, die 19 Jahre alte Medizinstudentin Maria L. in Freiburg vergewaltigt und ermordet zu haben.

Der junge Mann war vor einem Jahr als Flüchtling nach Deutschland eingereist und lebte bis zu seiner Verhaftung am Freitagmittag gegen 12:30 Uhr bei einer Freiburger Familie in Obhut. Er wurde am Samstag dem Haftrichter vorgeführt und in U-Haft gesteckt. Zu sämtlichen Tatvorwürfen schweigt er bisher. Polizei und Staatsanwaltschaft sind dennoch von seiner Täterschaft überzeugt: „Es gibt einen Ermittlungserfolg“, so der Chef der Freiburger Staatsanwaltschaft Dieter Inhofer am Samstagnachmittag in einer eigens einberufenen Pressekonferenz.

Verdächtiger dank auffälliger Frisur erkannt

Die Beweislast gegen den jungen Mann, der seit seiner Einreise als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling im Jahr 2015 bereits einmal im Zusammenhang mit einem Vorwurf der Körperverletzung mit der Polizei zu tun hatte, der sich dann aber als unzutreffend herausstellte, ist erdrückend: Die DNA des 17-jährigen konnte sowohl am Mordopfer als auch an einem Schal, den der Mann einer Videoauswertung zufolge in der Tatnacht trug, sichergestellt werden. Außerdem entdeckten die Spezialisten der Kriminaltechnik am Landeskriminalamt (LKA) in Stuttgart ein auffälliges, 18,5 Zentimeter langes, teilweise blond gefärbtes Haar in einem Gebüsch am Tatort, das sich nach langwierigen Untersuchungen am vergangenen Montag ebenfalls zweifelsfrei der Täter-DNA zuordnen ließ.

Der Verdächtige, den eine junge Polizeibeamtin dank seiner auffälligen Haartracht auch bei der Auswertung von Videomaterial aus einer Straßenbahn der Freiburger Linie 1 in der Tatnacht entdeckt hatte, wurde zur Fahndung ausgeschrieben. Vier Tage später schnappte die Falle zu: Der Mann fiel einer Streife in Freiburg-Lettenweiler auf, wo auch Maria L. in einem Studentenwohnheim lebte. Die Streifenbeamten nahmen eine Personenkontrolle vor und zogen die Ermittler der zuletzt knapp 70-köpfigen „SoKo Dreisam“ hinzu: Der Verdächtige konnte vorläufig verhaftet werden. Eine DNA-Probe wurde angeordnet und brachte das Ergebnis: Der Täter ist den Fahndern ins Netz gegangen.

Freiburgs OB warnt vor Pauschalverdächtigungen gegenüber Flüchtlingen

Polizeipräsident Bernhard Rotzinger und Freiburgs Oberbürgermeister Dieter Salomon (Grüne) lobten den Erfolg der Ermittler. Salomon sprach von einem großen Fahndungserfolg und warnte angesichts der Herkunft des mutmaßlichen Mörders vor Pauschalverdächtigungen gegenüber Flüchtlingen. Rotzinger betonte, wie gut alle Beteiligten Polizei- und LKA-Kräfte bei der Fahndung zusammengearbeitet hätten: Alles habe wie „ein sehr gut abgestimmtes Räderwerk“ ineinander gegriffen, so der Polizeipräsident. An der Fahndung seien Polizeikräfte aus dem ganzen Land beteiligt gewesen, ergänzte der Freiburger Kripo-Chef Peter Egetemaier: „So eine Arbeit braucht Zeit und Geduld“.

Tatsächlich waren die Ermittlungen im Fall Maria L. von einem riesigem Aufwand geprägt, wie der Chef des Kriminaltechnischen Instituts am LKA Stuttgart, Andreas Stenger, betonte: Neben den Spuren am Opfer, dem Fahrrad in der Nähe des Tatorts und dem schwarzen Schal, von dem sich schließlich zeigte, dass er dem Täter gehörte, wurden auch mehrere Säcke Dornengestrüpp abgemäht und gesichert. Bei der mikroskopischen Untersuchung des Gestrüpps fanden die LKA-Experten schließlich das lange Haar aus dem Zopf des mutmaßlichen Täters, dessen Haarwurzel zur Täter-DNA des Mordopfers passte. „Dieses Haar war das entscheidende Detail“, so Stenger.

Zusammenhang mit Mordfall in Endingen?

Auf Polizei und Staatsanwaltschaft wartet nun ein großer Berg Arbeit: Zunächst gilt es zu klären, ob der Afghane auch für den Mord an Carolin G. (27) in Endingen vor einem Monat verantwortlich sein könnte. Noch, so Dieter Inhofer, habe man hierfür keine Indizien. Außerdem, so SoKo-Leiter David Müller, wisse man nicht, wie die Tat genau ablief und ob Täter und Opfer sich vor der Tat schon in irgendeiner Weise kannten. Es stünden nun Vernehmungen der Familie an, bei der Jugendliche lebte, sowie Durchsuchungen und weitere Ermittlungsmaßnahmen. Man habe allerdings, so der SoKo-Chef weiter, durch Befragungen und die umfangreiche Analyse von Foto- und Videomaterial ein recht klares Bild von den letzten Stunden im Leben von Maria L.: Die junge Frau besuchte am Abend vor ihrem Tod eine große Studentenparty im Freiburger Institutsviertel. Von dort machte sie sich in der Mordnacht um 2:37 mit ihrem Rad auf den Heimweg entlang der Dreisam nach Littenweiler im Osten der Stadt: „Das war der Weg, den sie üblicherweise nutzte“, so Müller.

Parallel dazu haben Überwachungsvideos aus der Straßenbahn ergeben, dass der mutmaßliche Mörder der jungen Frau um 1:57 Uhr in der Freiburger Stadtmitte in eine Straßenbahn der Linie 1 stieg. Hinweise, dass er vorher auf der gleichen Party wie sein späteres Opfer war, gibt es zurzeit nicht. Er war schwarz gekleidet und trug einen schwarzen Schal, wie ihn die Polizei später am Tatort in der Dreisam auffinden sollte.

17-Jährigem blühen maximal zehn Jahre Haft

An der Endhaltestelle Lassbergstraße in Littenweiler stieg der junge Mann aus dem Zug. Ob er von dort aus mit dem herrenlosen Fahrrad, das die Polizei am Tag nach der Tat unweit des Tatorts auf dem Dreisamuferweg fand, an die Dreisam fuhr, um seinem Opfer aufzulauern, ist derzeit noch unklar: Die DNA-Spurenlage am Rad deutet zwar darauf hin, dass der 17-jährige damit gefahren ist. Wem das Rad jedoch gehört, ist trotz rund 400 Hinweisen aus der Bevölkerung bisher offen, so David Müller weiter. „Wir wissen aber, dass der Mann 50 Minuten vor der Tat etwa einen Kilometer vom Tatort entfernt war.“

Gegen ihn wird nun wegen des Tatverdachts der Vergewaltigung und des Mordes ermittelt. Als 17-jähriger fällt er unter das Jugendstrafrecht: Im Fall einer Verurteilung blühen ihm maximal zehn Jahre Haft. Mehr ist ein Menschenleben offensichtlich nicht wert.