Dienstag, 18. Oktober 2016

Lichterketten gibt es nicht für jeden...

von Thomas Heck...

Nach dem sinnlosen Mord an einen 16jährigen Jugendlichen in Hamburg stehen deutschlandweit Mahnwachen und gedenken dem Toten. Ein Meer aus Lichterketten erhellt unsere Städte. Ein Aufschrei geht durch die Republik. Die ARD sendet heute Abend einen Brennpunkt. Die Familien der Opfer erfahren unsere uneingeschränkte Solidarität.


Sie haben davon noch nichts gehört? Logisch. Denn dem ist nicht so. Es wird keine Lichterketten geben. Keine Mahnwachen. Keinen ARD Brennpunkt. Höchstens warnende Stimmen, die Flüchtlinge nicht unter Generalverdacht zu stellen. Claudia Roth wird höchstens von einem bedauerlichen Einzelfall sprechen. Die Familien werden wohl mit ihrer Trauer alleine bleiben.

Versuchen wir uns die Situation unter anderen Vorzeichen zu vorzustellen. Eine Neonazi sticht einen Flüchtling nieder. Es gäbe diese Lichterketten, es gäbe Mahnwachen und es gäbe den Aufschrei unter Politikern, Presse und Demonstranten, es gäbe den Brennpunkt mit dem Titel "Quo Vadis Deutschland".

Von dieser armen Sau, der gestern im Beisein seiner Freundin in Dschihad-Manier hinterrücks und feige abgestochen wurde und jämmerlich in seinem eigenen Blut ersoffen ist, wird schon morgen keiner mehr sprechen. Allein dafür muss man dieses Land und seine Gutmenschen-Gesellschaft zutiefst verachten. Wehe, wenn der Täter die falsche Nation hat. Ein verdammungswürdiges Verbrechen kann halt nur vom Deutschen ausgehen.

Montag, 17. Oktober 2016

Wie sich die Zeiten ändern

von Thomas Heck...

Schauen Sie noch die üblichen Polit-Talkshows vom Stile Anne Will, Maischberger oder Hart aber fair? Wirklich? Hart im Nehmen, was? 

Erstaunlich ist jedoch die Entwicklung, die derartige Sendungen in den letzten 2 Jahren genommen haben. Während letztes Jahr es schon innovativ und skandalträchtig war, über die Frage zu diskutieren, ob mit der Flüchtlingsinvasion eventuell auch Terroristen einsickern könnte, sind wir heute schon bei der Frage, ob der Staat dem Terror gewachsen ist.


Er ist es nicht. Und während die Journaille immer noch erschüttert ist, wie es passieren konnte, dass sich ein Selbstmordattentäter selbst umbringen konnte und die Linken und Grünen am liebsten Trauerbeflaggung anordnen würden und wie Frau Kipping von der Linkspartei ihren Märtyer gefunden haben, ist gestern ein 16jähriger Junge Opfer eines terroristischen Messerangriffs geworden. Über ihn wird man weniger reden, als über den Schmutzlappen Jaber Albakr, über den vermutlich in den kommenden leidigen Jahresrückblicken als Opfer berichtet werden wird, eine traurige Tatsache, die mehr über diesen gescheiterten Staat aussagt, als all das Geseiere aus den täglichen Talkshows.

Zur Sendung.

Der Jihad des Islam ist mittlerweile auch bei uns Alltag

von Thomas Heck...

Gruselige Szenen an der Alster: Am Sonntagabend hat ein unbekannter Täter einen jungen Mann (16) unter der Kennedybrücke erstochen und seine Freundin (15) ins Wasser gestoßen. Anschließend flüchtete er. Die Hintergründe der grausigen Bluttat sind bislang völlig unklar. 

Für die Presse und unsere Politiker scheint der Hintergrund völlig unklar zu sein. Ich habe da so meine Meinung und liege da von der Realität vermutlich gar nicht so weit entfernt. Diese Bluttat trägt die Handschrift des IS, der Befehl lautet, wahllos Ungläubige abzustechen. Somit ist der Krieg gegen uns "Ungläubige" in Deutschland angekommen. Dazu bedarf es keines Bekennerschreibens. Auch ein nicht erklärter Krieg ist ein Krieg. Und die Täter sind unter uns. Überall.


Wie die Polizei mitteilte, saß der 16-Jährige mit einer Freundin (15) am Sonntag gegen 22 Uhr abends im Bereich der Außenalster auf den Stufen unterhalb der Kennedybrücke. Plötzlich trat von hinten ein bislang Unbekannter an die beiden Jugendlichen heran. 

Aus dem Nichts fing er an, mit einem Messer auf den 16-Jährigen einzustechen. Zunächst hieß es, dass der Täter den schwer verletzten jungen Mann anschließend in die Alster geschubst haben soll. Im Laufe des Vormittags teilte die Polizei allerdings mit, dass der Messerstecher das 15-jährige Mädchen in die Alster gestoßen habe. 

Anschließend sei der Angreifer auf dem Wanderweg in Richtung Alsterufer geflüchtet. Die junge Frau konnte sich selbstständig aus dem Wasser retten. Sie wurde vor Ort von Sanitätern versorgt und anschließend vom Kriseninterventionsteam des DRK betreut. Der 16-Jährige hatte keine Chance: Er starb im Krankenhaus an seinen schweren Verletzungen. 

Die Einsatzkräfte waren mit 17 Fahrzeugen bis zum frühen Montagmorgen im Einsatz. Die Mordkommission hat Ermittlungen aufgenommen. Das Motiv des bislang unbekannten Täters ist völlig rätselhaft. Mittlerweile gibt es jedoch einen Beschreibung des Angreifers: 

Er soll etwa 1,80 bis 1,90 Meter groß, zwischen 23 und 25 Jahre alt sein und laut Polizei eine "südländische Erscheinung" haben. Er soll kurze, dunkle Haare haben, einen Dreitagebart tragen und zur Tatzeit einen braunen Pullover und eine braune Jeans angehabt haben. 

Eine Stellungnahme aus dem Kanzleramt ist von der dafür politisch Verantwortlichen eher nicht zu erwarten. Dass Mitgefühl unserer Kanzlerin beschränkt sich eher auf allgemeines Geseiere, worauf wir dankend verzichten. Und auf Lichterketten und Mahnwachen werden die Eltern des Teenagers wohl auch verzichten müssen. Der Täter hatte wohl die falsche Nationalität.

Sonntag, 16. Oktober 2016

Judenhass wird nicht bestraft

von Thomas Heck...

Am Vormittag des 1. Januar dieses Jahres stieß ein 49-jähriger Mann aus Fürth nach einer verbalen Auseinandersetzung einen 57-jährigen Mann am Nürnberger U-Bahnhof Langwasser-Süd ins Gleisbett. Dessen Versuch, zurück auf den Bahnsteig zu gelangen, scheiterte, denn der Täter trat immer wieder nach dem Opfer: gegen den Kopf und auf die Finger. Polizisten konnten den betrunkenen Mann schließlich überwältigen. Ein Mitarbeiter der Nürnberger Verkehrsbetriebe VAG hatte zuvor das Gleis gesperrt, sodass Schlimmeres verhindert werden konnte. 


Der 49-Jährige wurde vor Gericht gestellt, in der vergangenen Woche wurde das Urteil gesprochen: fünf Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Interessant ist, dass die Staatsanwaltschaft zunächst zusätzlich noch eine Anklage wegen Volksverhetzung erhoben hatte. Wie der Klageschrift zu entnehmen war, hatte der Täter als Motiv bei seiner ersten Vernehmung gegenüber der Polizei angegeben, er habe sein Opfer – nach Medienberichten ein Grieche – für einen Juden gehalten. Der Täter soll dem Beamten gesagt haben: »Ich hab’ das gemacht, weil er ein Jude ist, das nächste Mal mache ich es richtig. Ich wusste gleich, dass er ein Jude ist, da ich es gerochen habe (...). Ich hasse alle Juden. Es kam nur kein Zug. Scheiße.« 



Das ist Volksverhetzung. Doch die Anklage wegen Volksverhetzung wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft fallen gelassen. »Eine Einstellung auf Basis von Paragraf 154 II StPO ist nicht mit einem Freispruch zu verwechseln«, gibt Friedrich Weitner, Pressesprecher am Oberlandesgericht Nürnberg, zu bedenken. Für den Tatbestand der Volksverhetzung müsse eine Tat allerdings öffentlich passiert sein; antisemitisch geäußert hatte sich der Mann aber nur gegenüber dem Polizeibeamten. Deutsche Logik.

Für den Anwalt Achim Doerfer, der sich mit dem Fall beschäftigt hat, ist nicht nachvollziehbar, warum der offensichtliche Judenhass des Täters – von ihm selbst als Tatmotiv geäußert – nicht zu einer Anklage wegen versuchten Mordes führte, sondern nur wegen versuchten Totschlags. »In vergleichbaren Fällen, wenn etwa Rassismus vorliegt, gilt das meist als ›niederer Beweggrund‹, ein Charakteristikum für Mord.«


Bei der Hauptverhandlung wurde lediglich darauf verwiesen, dass es bei dem Angeklagten keinen rechtsradikalen Hintergrund gebe. Zudem spielte eine Rolle, dass die Schuldfähigkeit des Angeklagten eingeschränkt war. Er hatte zur Tatzeit einen Blutalkoholwert von 2,11 Promille.

Zur Frage nach der Motivation des Täters gesellt sich auch die Frage nach der Berichterstattung. In der ersten Pressemitteilung der Polizei Mittelfranken vom 3. Januar war allerdings von Antisemitismus nicht die Rede – nur von einem »Streit zweier Männer«, der »eskalierte«. Erst ab Ende September tauchten erste Berichte über das Tatmotiv auf, obwohl schon früh klar war, dass Judenhass den Täter angetrieben haben könnte. 

Nur wenige Medien, darunter der Regionalsender Franken TV, hatten zu Prozessbeginn ausführlicher über die antisemitischen Ausfälle des Täters berichtet, doch spätestens nach der Urteilsverkündung dürfte die Tat in der breiteren Öffentlichkeit als typisches Verbrechen, das im Suff geschehen ist, wahrgenommen werden. 

Führt Öffentlichkeit zu Nachahmern? Aus Gerichtsreporterkreisen in Franken war zu hören, man habe die antisemitischen Äußerungen zwar zur Kenntnis genommen, aber nicht gesondert erwähnen wollen, um keine Trittbrettfahrer zu ähnlichen Taten zu motivieren.

Ein schwieriges Argument. Mehr als 1400 antisemitische und antiisraelische Straftaten gab es laut Bundesregierung 2015. Der Behauptung, dass durch detailreiche Berichterstattung Judenhass eine Bühne bereitet würde, hält Rechtsanwalt Doerfer entgegen, dass gerade die sogenannte Generalprävention nicht nur für das Strafrecht gelte, sondern sich auch in der medialen Behandlung fortsetze. »Potenzielle Nachahmer werden doch im Rechtsstaat gerade durch die schuldangemessen harte Bestrafung und dann die Berichterstattung darüber abgeschreckt«, so Dörfer.

Ein weiteres Beispiel eines wachsenden Judenhasses in Deutschland auch durch die wachsende Zahl von Muslimen in diesen Lande. Man braucht bloss die einschlägigen Seiten in sozialen Medien besuchen. In Verbindung mit einer Justiz, die auf diesem Auge besonders blind ist, eine sehr gefährliche Kombination.