Mittwoch, 5. April 2017

Unfähig, unfähiger, Jäger

von Thomas Heck...

Wenn von einem unfähigen Politiker berichtet wird, dessen Fehler zu 12 Ermordeten in Berlin führte und der seit Jahren wie Pattex an seinem Posten klebt, kann nur von NRW-Innenminister Ralf Jäger die Rede sein.


Die Argumentation des SPD-Politikers, Anis Amri habe nicht frühzeitig in Abschiebehaft genommen werden können, ist nicht mehr haltbar. Selbst der eigene Gutachter stellt den NRW-Innenminister bloß. 


Die eilig aufgebaute Verteidigungslinie sollte wenigstens bis zur Landtagswahl am 14. Mai halten. Seit Wochen versucht Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, schwerste Vorwürfe abzuwehren und ihren Innenminister Ralf Jäger (beide SPD) zu schützen. Die Opposition wirft der Landesregierung nicht weniger als „Staatsversagen“ vor.

Kraft und Jäger betonen, warum das Land keine Verantwortung dafür trage, dass der zwischen NRW und Berlin pendelnde islamistische Attentäter Anis Amri nicht festgenommen wurde, ehe er am 19. Dezember 2016 mit einem gestohlenen Lastwagen in den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz raste, zwölf Menschen tötete und 50 weitere verletzte.

Um die Verteidigung der eigenen Position zu stärken, beauftragte die Ministerpräsidentin bereits im Januar eigens einen Gutachter. Der Gießener Strafrechtsprofessor Bernhard Kretschmer attestierte schließlich Ende März zugunsten der Landesregierung. Sein Fazit: Im Umgang mit Amri habe er „keine durchgreifenden Anhaltspunkte für ein relevantes Fehlverhalten oder für relevante Versäumnisse“ von Behörden in Nordrhein-Westfalen gefunden.

So weit, so erwartbar, ein Gutachten als Befreiungsschlag für einen angeschlagenen Minister. Entsprechend sollte es zumindest verstanden werden. Schließlich gehört innere Sicherheit zu den wichtigsten Themen im auf Hochtouren laufenden Wahlkampf. Und es steht nicht gut um die SPD-Reputation in dieser Hinsicht: Die Zufriedenheit mit der Arbeit von NRW-Innenminister Jäger ist laut einer Wählerumfrage weiter gesunken, auf nun 24 Prozent.


Auch das Versagen an Silvester 2015/16 lastet auf dem Ressortchef

Der einstmals starke Mann hinter Kraft ist wegen einer Reihe von Problemen in seinem Zuständigkeitsbereich zur Belastung geworden, sieht sich immer wieder mit Rücktrittsforderungen konfrontiert. Am schwersten wiegen neben dem Fall Amri die behördlichen Fehler in der Silvesternacht in Köln 2015/16, als hundertfache Übergriffe auf Frauen unter den Augen der überforderten Polizei geschehen konnten.

Doch Erleichterung kann sich nach dem Gutachten für Jäger und seine Chefin mitnichten einstellen, denn ausgerechnet darin ist eine bemerkenswerte Aussage enthalten. Die Behauptung von NRW-Innenminister Ralf Jäger, die Sicherheitsbehörden des Landes seien bei Anis Amri bis an die „Grenze des Rechtsstaates“ gegangen, scheint nicht mehr haltbar.

Jäger hatte bereits am 5. Januar begründet, warum man in der Tat Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes nicht genutzt und ergo keine Abschiebehaft von Amri angestrengt hatte, obwohl dessen Gefährlichkeit und seine Absicht, einen Terroranschlag zu verüben, den Sicherheitsbehörden nach umfangreicher Observierung früh bekannt gewesen waren. Wörtlich sagte Jäger damals: „Die rechtliche Hürde ist übrigens so hoch, dass dieser Paragraf 58a noch nie in der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung kommen konnte, weil eben die Hürde so hoch ist.“

Dies sei auch die Auffassung im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) gewesen, wo sich Vertreter der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern über islamistische Anschlagsgefahren austauschen und die Person Anis Amri mehrfach Thema gewesen war.

Auf Seite 73 des Gutachtens von Strafrechtsprofessor Kretschmer wird jedoch eine andere Einschätzung deutlich: „Bei voller Kenntnis und Verwertbarkeit aller gesammelten Verdachtsmomente hätte im Frühjahr 2016 – zumal angesichts der seinerzeit festen Verwurzelung Amris in der extremistischen Szene – eine Abschiebungsanordnung nach Paragraf 58a Aufenthaltsgesetz durchaus erfolgreich sein können.“

Generalsbundesanwalt macht deutlich: Es gab nicht einmal eine Aktenfreigabe

Nun schränkt der Gutachter zwar ein, wesentliche Verdachtsmomente hätten „mangels Freigabe“ des Generalbundesanwalts in Karlsruhe nicht im Abschiebehaftantrag verwertet werden können. Aber dem widersprach am vergangenen Freitag Generalbundesanwalt Peter Frank im Untersuchungsausschuss des Landtags. Eine förmliche Anfrage zur Aktenfreigabe an seine Behörde sei aus Nordrhein-Westfalen schlicht „nicht gestellt“ worden. Es hätte ansonsten eine „wohlwollende Prüfung“ dieser Anfrage gegeben, und man würde sich einer Aktenfreigabe „nicht verschließen“. Damit hat der Amri-Untersuchungsausschuss des Landtags eine durchaus belastende Erkenntnis zutage gefördert. Jägers Verteidigungslinie bricht zusehends ein.

Dazu trägt ein weiterer Umstand bei: Ausgerechnet das Landeskriminalamt hatte bereits im März 2016, also sechs Monate nachdem Amri unter falschem Namen in Deutschland eingereist war, empfohlen, den Paragrafen 58a zu nutzen. In einer mehrseitigen Vorlage an die sogenannte Sicherheitskonferenz in Jägers Ministerium regte das LKA eine Abschiebehaft an, „da nach den bislang vorliegenden belastbaren Erkenntnissen zu prognostizieren ist, dass durch Amri eine terroristische Gefahr in Form eines (Selbstmord-) Anschlags vorliegt“. Erwähnt hatten diesen Vorgang, über den die „Bild am Sonntag“ vor eineinhalb Wochen berichtete, weder der Ressortchef noch seine zuständigen Mitarbeiter von sich aus.

Der zuständige Abteilungsleiter im Ministerium, Burkhard Schnieder, räumte schließlich ein, dass er dieser Anregung der Ermittler nicht gefolgt sei und keinen Haftantrag vor Gericht gestellt habe. Schnieder bemühte sich im Ausschuss, die Erkenntnisse zu relativieren. Und er stellte sogar infrage, ob diese überhaupt verwertbar gewesen seien. Dabei war das Landeskriminalamt über Monate hinweg ganz nah an dem Verdächtigen dran, überwachte ihn telefonisch, setzte einen V-Mann ein – konnte den Gefährder wohl am besten einschätzen. Aufmerksam auf Amri war das LKA geworden, weil es im Auftrag des Generalbundesanwalts die Ermittlungen gegen das islamistische Netzwerk des Dschihadisten-Anwerbers Abu Walaa führte.

Fehleinschätzung bei der Frage, wann Tunesien Papiere liefern würde

Obendrein wurde eine äußerst günstige Gelegenheit verpasst, eine längere Haft Amris bis zur Abschiebung nach Tunesien anzustreben: Ende Juli 2016 wurde der Islamist bei einer Personenkontrolle in Friedrichshafen verhaftet, weil er mit gefälschten Papieren in die Schweiz reisen wollte. Zudem war sein Asylantrag bereits Ende Mai abgelehnt worden, er galt also als ausreisepflichtig. Folglich wurde Amri zunächst einmal festgesetzt.

Nun wurde die Ausländerbehörde des Kreises Kleve eingeschaltet, sie war seit der Zuweisung von Amri nach Emmerich im August 2015 ausländerrechtlich durchgehend für den Mann zuständig. Dort richtete man nach der Verhaftung Amris an Jägers Haus die Frage, ob Paragraf 58a infrage komme. Doch das Ministerium verneinte, weil man weiter keine Chancen sehe, den Mann in absehbarer Zeit abzuschieben. Es fehlten Passersatzpapiere aus Tunesien. Amri kam schließlich frei.

Dass auch diese Argumentation des Ministeriums bezweifelt werden kann, meinte vorige Woche dann Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) im Untersuchungsausschuss. Der CDU-Politiker verwies auf einen Zeitpunkt Ende Oktober 2016, als tunesische Behörden die Identität Amris bestätigt hatten. Ab da habe man von einer zügigen Bearbeitung der Passersatzpapiere in Tunesien ausgehen können. De Maizière: „Man hätte spätestens ab Oktober mit guten Gründen einen Antrag auf Sicherungshaft stellen können. Es wurde aber nicht einmal versucht.“

Längst erfasst der Fall Amri auch den Geschäftsbereich von Ministerpräsidentin Kraft. Ein internes Dokument vermittelt den Eindruck, dass ihre Staatskanzlei versuchte, Einfluss auf die Chronologie der Behördentätigkeit im Fall Amri zu nehmen. Die „Bild am Sonntag“ zitierte aus der Mail einer Abteilungsleiterin. Demnach wolle man das NRW-Innenministerium bitten, „die Internetinfo zu optimieren, z. B. Chronologie des Geschehens unter besonderer Berücksichtigung auch der Verfahrensschritte, die außerhalb NRW stattfanden“.

Zusätzlichen Streit verursacht nun der geplante Zwischenbericht des Untersuchungsausschusses, da die Aufklärung absehbar bis zum Ende der Legislaturperiode in wenigen Wochen nicht beendet werden kann. CDU und FDP lehnen den Entwurf ab, den die rot-grünen Regierungsfraktionen unterstützen. Nach Ansicht der Opposition werden darin Zeugenaussagen verkürzt und wichtige Aktenbestandteile ausgeklammert. „Durch Auslassungen und Hervorhebungen soll der Öffentlichkeit vorgegaukelt werden, der Ausschuss bestätige die bisherige Verteidigung der Landesregierung“, sagte CDU-Obmann Daniel Sieveke. Sein FDP-Kollege Joachim Stamp reichte Klage gegen den Zwischenbericht ein. Am Freitagabend soll nun Minsiterpräsidentin Hannelore Kraft vor dem Ausschuss aussagen.

Trauer als Event - mit Rostbratwurst

von Thomas Heck...

Deutschland ist stark im "Zeichen setzen". Ein Zeichen gegen Terrorismus, obwohl islamischer Terror im eigenen Land mehr oder weniger geduldet wird, ein Zeichen gegen Antisemtismus, obwohl wird uns neuen islamischen Judenhass massenweise importieren. Ein Zeichen für die Frauenquote, obwohl eine solche Quote uns das Grauen, nämlich Kanzlerin Merkel geschaffen hat. Wir setzen Zeichen gegen Kindesmißbrauch, tun ab nichts gegen Zwangsehen, gegen verheiratet Minderjährige, die als Flüchtlinge nach Deutschland kommen.

Wir sind Heuchler. Wer ein "Zeichen" setzt, kauft sich auf die billigste Art und Weise frei, die man sich vorstellen kann. Es ist ein einzige Symbolhandlung, ohne jegliche Verpflichtung, ohne dass das eigene Handeln verändert werden muss. Ein Zeichen beruhigt das Gewissen. In diesem Kontext ist das Ausleuchten des Brandenburger Tores nach weltweiten Anschlägen zu sehen. Reduziert auf ein Touristenspektakel, welches neben Schaulustigen auch Würstchenverkäufer anzieht, die da Geschäft wittern. Insgesamt eine armselige Veranstaltung. Nun auch ein Politikum. Weil tägliches Ausleuchten jedem deutlich zeigt, wie sehr Anschläge mittlerweile Bestandteil des weltweiten Alltags geworden sind. Trauer als Event und ein Selfie mit Bratwurst in den Hand.

Dann noch die schwierigen Abwägungen, sollten mehrere Anschläge in verschiedenen Ländern stattfinden, so wie ja Anschläge zur Realität in allen Großstädten gehören. Wie soll dann illuminiert werden? 30 Minuten die französische Flagge, Schnitt, dann 30 Minuten die britische Flagge? Oder lieber mit elektronischen Übergängen im Stile einer überladenen Powerpoint-Präsentation für die heutige Handy-Generation? Ich warte schon auf den erste Studiengang gendergerechtes Terroropfer-Web-Design als Masterstudium. Jobgarantie inklusive. Weil, es sollte schon professionell aussehen. Was kommt als nächstes? Am Jahresende ein Wettbewerb, welche Illumierung des Jahres die Schönste war. Als Hauptpreis winkt eine Reise zum Anschlagsort mit der höchsten Zahl an Opfern, Gruselfaktor inklusive.






Doch anstatt das Übel an der Wurzel zu packen, lässt man potentielle Attentäter und Gefährder auf freien Fuß und legt sich mittlerweile nur noch ein breites Repertoire an Landesflaggen-Dateien an, um weltweiter Opfer gedenken zu können. Doch eine andere Lösung scheint in Sicht.


Berlins Kultursenator Klaus Lederer will die Beleuchtung des Brandenburger Tors nach Terroranschlägen in den jeweiligen Nationalfarben abschaffen. Zuvor solle das Tor jedoch ein letztes Mal in den russischen Farben angestrahlt werden, forderte der Linken-Politiker auf seiner Facebook-Seite. Damit könne man die Unterstellung ausräumen, es gäbe "eine Hierarchisierung der Opfer".

Auswahl drohe "willkürlich" zu werden 


Künftig solle man jedoch ganz auf die Geste verzichten, so Lederer. Der Auswahl wohne "ein willkürliches Moment inne", schrieb er. "Jede Entscheidung für eine Beleuchtung (...) wirkt inzwischen faktisch als Entscheidung gegen eine andere, es sei denn, es wird nahezu täglich (...) beleuchtet." Was aufgrund nahezu täglicher Anschläge weltweit ja nicht unrealistisch ist.

Der Senat hatte sich am Montagabend dagegen entschieden, nach dem Anschlag in der St. Petersburger Metro das Brandenburger Tor in den russischen Nationalfarben anzustrahlen. St. Petersburg sei keine Partnerstadt von Berlin, hieß es. Die Entscheidung wurde auf Twitter heftig kritisiert, viele Nutzer warfen der Landesregierung mangelnde Solidarität mit den russischen Opfern vor.


Für Orte mit besonderem Berlin-Bezug 

"Man kann Kondolenz und Trauer auch ausdrücken, ohne das Brandenburger Tor zu beleuchten", sagte Senatssprecherin Claudia Sünder. Das Anstrahlen des Berliner Wahrzeichens bleibe Städtepartnerschaften und Orten mit besonderem Bezug zu Berlin vorbehalten.

Die Regel zu ändern, sei derzeit nicht vorgesehen, beschied die Senatssprecherin. Auch Lederers Aufforderung, das Wahrzeichen für St. Petersburg ein letztes Mal anzustrahlen, konnte sich nicht durchsetzen. Der Senat habe sich darauf verständigt, das Beileid stattdessen durch einen Kondolenzbesuch zu bekunden, sagte Sünder.

Nach Anschlägen wie etwa in Paris, Brüssel, London, Istanbul (Partnerstädte von Berlin), aber auch Jerusalem war das Berliner Wahrzeichen aus Solidarität mit den Betroffenen in den jeweiligen Nationalfarben beleuchtet worden. Auch andere Hauptstädte verzichten mittlerweile auf ähnliche Gesten. 

EU etwa doch sexy? Nicht doch...

von Thomas Heck...

Wenn man nicht weiß, wohin mit des Steuerzahlers Geld, passieren merkwürdige Dinge und es werden Sachen subventioniert und gefördert, die man unter normalen Umständen niemals vermuten würde. Oder hätten Sie vermutet, dass Ihre vereinnahmten Steuern für die Förderung eines Bordells Verwendung finden würden?

Die Europäische Union hat Fördergelder für den Bau eines Bordells an der deutsch-tschechischen Grenze ausgegeben. Darüber berichtet das MDR-Nachrichtenmagazin "Exakt" am Mittwoch, 5. April, ab 20.15 Uhr im MDR Fernsehen. Nach Recherchen von "Exakt" handelt es sich um den "Partynightclub" auf einem ehemaligen Bauernhof in Pomezi. Demnach subventionierte die EU dort mit 40.000 Euro die Modernisierung einer Pension, die nun als Bordell betrieben wird.



Der Fall wird laut "Exakt" derzeit in Brüssel von der Europäischen Kommission geprüft, die gegebenenfalls die Antikorruptionseinheit OLAF einschalten will. Brüssel geht der Frage nach, ob Amtsträger den mutmaßlichen Subventionsbetrug unterstützt haben.

Der Antragsteller, eine Betreiberfirma des Gebäudes, ist inzwischen zur Rückzahlung der Fördersumme aufgefordert worden. Der Geschäftsführer der vermeintlichen Pension war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

In Tschechien werden Fördergelder schon nach formal richtiger Antragsstellung ausgezahlt und danach wird erst der Verwendungszweck kontrolliert. Der sächsische EU-Abgeordnete Peter Jahr (CDU) hat in diesem Zusammenhang das tschechische Fördersystem kritisiert und ein Umsteuern gefordert. "Der Fall zeigt sehr deutlich, dass die Kontrollen in erster Sekunde stattfinden müssen, dort werden entscheidende Fehler gemacht, dort wird versucht zu betrügen", sagte er "Exakt". Eine Auszahlung der Subventionen vor Baubeginn leiste dem Missbrauch Vorschub. Es bestünde erheblicher Nachbesserungsbedarf, vor allem von den Verantwortlichen in der Region.

Dienstag, 4. April 2017

Was wollen die Türken nur von Erdogan?

von Thomas Heck...

Was wollen die alle nur von Erdogan? Wieso füllt dieser Irre vom Bosporus selbst im kleinsten deutschen Kaff die Hallen mit kleinen und kleinsten Dooftüchern und minderbemittelten 3er-BMW-Fahrer, die allesamt in Deutschland geboren und aufgewachsen sind? Reicht es wirklich aus, wenn Erdogan uns Deutsche als Nazis beschmipft? Ist es so einfach? 


Für den türkischen Wähler reicht das offensichtlich als Qualifikation aus, denn an der wirtschaftlichen Situation der Türkei kann es ja nicht liegen, die weitestgehend auf Pump aufgebaut ist. Die Lage ist so fragil, dass man sich schon wundert, wie er mit potentiellen Kunden redet, auf deren Einreise als Touristen die Türkei dringend angewiesen ist. Doch Erdogan kann sich darauf verlassen, dass außer Ermahnungen aus Deutschland nicht mehr als warme Luft kommen wird. So schreibt der SPIEGEL:


Die Nachricht kam für den Präsidenten zur richtigen Zeit: Kurz bevor Recep Tayyip Erdogan am vergangenen Sonntag in Ankara zu Zehntausenden Anhängern sprach, gab das türkische Statistikamt (TÜIK) die Wirtschaftsdaten für 2016 bekannt. Das türkische Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist danach um 2,9 Prozent gewachsen - trotz des Putschversuchs vom vergangenen Juli und trotz düsterer Prognosen internationaler Experten, die der Türkei eine Rezession vorhergesagt hatten.

Erdogan instrumentalisierte die Zahlen prompt für seinen Wahlkampf. Die internationalen Institute seien vom türkischen Volk ein weiteres Mal eines Besseren belehrt worden, sagte er auf der Kundgebung in Ankara.


Die türkische Bevölkerung stimmt am 16. April über ein Präsidialsystem ab, das sämtliche Macht im Staat bei Erdogan bündeln würde . Erdogan stellt die Europäer im Vorfeld des Referendums als feindliche Macht dar, um nationalistische Wähler zu mobilisieren. Erst am Wochenende bezeichnete er die EU als "Kreuzritter-Allianz". Türkische Regierungspolitiker betonen seit Wochen, dass es dem Land sehr viel besser gehe, als ausländische Beobachter behaupten. 

Die Wachstumsraten scheinen Erdogan auf den ersten Blick recht zu geben. Die Banken Goldman Sachs und JPMorgan haben ihre Konjunkturprognosen für die Türkei 2017 inzwischen vorsichtig nach oben korrigiert. Doch die Berichte über einen vermeintlichen Befreiungsschlag trügen.

Reformen zeigen nur kurzfristig Wirkung



Zum einen ist das Wachstum noch immer deutlich niedriger, als die türkische Regierung gehofft hat. Ankara hat Anfang 2016 eine Zunahme des BIPs von 4,5 Prozent prophezeit und war selbst nach dem Putsch von einem Plus von 3,5 Prozent ausgegangen. 2015 war die türkische Wirtschaft noch um 6,1 Prozent gewachsen.

Zum anderen ist selbst der moderate Aufschwung teuer erkauft. Erdogan hat in den vergangenen Wochen und Monaten eine Reihe von Dekreten erlassen, die vor allem ein Ziel haben: Die türkische Konjunktur zumindest vorübergehend irgendwie am Laufen zu halten.

So hat seine Regierung die Mehrwertsteuer auf Möbel von 18 auf acht Prozent gesenkt und die Konsumsteuer auf Haushaltsgeräte ganz abgeschafft. Bezeichnenderweise laufen beide Initiativen am 30. April aus - also unmittelbar nach dem Verfassungsreferendum.

Erdogan drängt die Zentralbank, trotz wachsender Inflation, den Leitzins zu senken, um Investitionen auf Pump zu fördern. Er hat die Regeln bei der Kreditvergabe gelockert und Staatsausgaben ein weiteres Mal erhöht. 

Die Reformen zeigen kurzfristig Wirkung: Der private Konsum, der etwa zwei Drittel der türkischen Wirtschaftsleistung ausmacht, ist nach Berechnungen von Goldman Sachs im vierten Quartal 2016 um fast zehn Prozent gestiegen. 

Tourismusbranche leidet unter politischen Unruhen 

Doch der Niedergang der türkischen Ökonomie ist damit nicht gestoppt - sondern nur verlangsamt. Die strukturellen Probleme bleiben bestehen und dürften sich mittelfristig umso stärker auswirken.

Anleger ziehen aus Sorge um die Stabilität in der Türkei Kapital ab. Ausländische Investitionen sind seit 2015 um die Hälfte eingebrochen. Die Ratingagenturen Moody's und Standard & Poor's haben die Kreditwürdigkeit der Türkei auf Ramschniveau heruntergestuft.

Die Lira ist im Vergleich zum Dollar so schwach wie seit 1981 nicht mehr und wird durch die Zinspolitik der Regierung weiter fallen. Die Inflation ist auf einen Rekordwert von 11,2 Prozent angestiegen. Dies führt früher oder später dazu, dass die Menschen weniger konsumieren und dadurch die Konjunktur lahmt.

Hinzu kommt, dass der Tourismus, einer der wichtigsten türkischen Wirtschaftszweige, aufgrund der politischen Unruhen im vergangenen Jahr um ein Drittel eingebrochen ist, und auch für 2017 keine Erholung in Sicht ist. Schon jetzt müssen an der türkischen Mittelmeerküste reihenweise Hotels schließen. Das Sterben der Branche dürfte sich fortsetzen - mit verheerenden Folgen für den türkischen Arbeitsmarkt.

Erdogan schert sich darum nicht groß. Er setzt alles darauf, das Referendum am 16. April zu gewinnen. Dass es auch einen 17. April geben wird, scheint er vergessen zu haben.

Montag, 3. April 2017

Für Russlands Opfer bleibt das Brandenburger Tor schwarz

von Thomas Heck...


Wenn heute abend der Botschafter Russlands aus seinem Botschaftsgebäude Unter den Linden nach links aus dem Fenster schaut, wird er sehen, wie es um die Solidarität des Berliner Senats mit den Opfern des Anschlags in St. Petersburg bestellt ist. Das Brandenburger Tor ist nicht in den Landesfarben Russlands illuminiert, sondern es ist schwarz.


Denn Berlin hat heute aus dummen wie durchsichtigen politischen Gründen entschieden, das Brandenburger Tor nicht in den Farben Russlands zu beleuchten. St. Petersburg ist keine Partnerstadt Berlins, die formalistisch korrekte, aber dennoch kaltschnäuzige und empathielose Begründung aus dem Roten Rathaus. St. Petersburg ist „keine Partnerstadt Berlins“, da geht sowas nur noch „in Ausnahmefällen“ (dafür war der Terror diesmal wohl zu normal). Grundlage ist eine Entscheidung des Regierenden Bürgermeisters, getroffen vor dem Anschlag - besser wäre es wohl gewesen, auf diese Art der Anteilnahme grundsätzlich zu verzichten, anstatt eine Zwei-Klassen-Betroffenheit zu definieren.

Man mag zu Putin und seinem politischen System stehen wie man will, ich lehne es ausdrücklich ab, ich kritisiere es. Russland ist eine Bedrohung für unsere Freiheit. Das darf aber nicht ein Anlaß dafür sein, Opfer 2. Klasse zu schaffen, denn es starben unschuldige Menschen. Heute hat Berlin den Opfern von St. Petersburg den Respekt versagt.


Der islamische Terror wütet weltweit und hinterlässt überall seine blutig Spur. Ihm ist das politische System gleichgültig, der Islam will das Blut der Ungläubigen in Strömen fließen sehen. Je blutiger, desto besser. Warum? Weil es nicht islamisch ist. So einfach. Es braucht für Terroristen des Islam kein Bekennerschreiben oder lückenlose Befehlskette. Damit hat das politische Berlin, die Rot-Rot-Grüne Regierung unter Führung des Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD), jeglichen moralischen Anspruch verloren. Die Begründung der Stadt Berlin ist widersprüchlich und wirkt nicht aufrichtig.

Müller posierte mit Islamisten letztens am Breitscheidplatz zu Berlin, um der Opfer des islamischen Terror in Berlin zu gedenken, was schon ein Affront für die immer noch namenlosen Opfer und deren Angehörigen ist, die eher eine Rechnung vom Krankenhaus erhalten haben, als ein Kondolenzschreiben eines unmoralischen Bürgermeisters. Und jetzt verweigert man Russland die Ehrerbietung seiner Toten. Die Botschaft ist klar. Das politische Berlin will nicht für Menschen, die in Russland leben und starben, Trauer zeigen. Eine Verachtung für die Opfer.

Die Welt hat einen Feind und mit diesem muss endlich Schluß gemacht werden: Islamischer Terror. Berlin ist besser und hat mehr verdient. Ich schäme mich für meine Stadt und für meinen Senat, den ich nicht gewählt hatte und für den ich nur noch Verachtung übrig habe.