Die Grünen-Politikerin und der Buchhändler-Branchenverband starteten eine Strafexpedition gegen ein Buch und seinen Verlag. Die Aktion endete in einer peinlichen Niederlage vor Gericht. Jetzt wurde das Urteil rechtskräftig.

In der vergangenen Woche endete ein langer Feldzug der früheren Kulturstaatsministerin Claudia Roth und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels gegen das Buch von Martin Wagener „Kulturkampf um das Volk“ und den Lau-Verlag, in dem Wageners Text erschien. Er endete mit einem Sieg für die Meinungsfreiheit und der Einsicht bei den Börsenverein-Verantwortlichen, dass sie sich von der Politikerin in einen bizarren Kampf gegen ein Verlagshaus hatten treiben lassen, dessen Interessen der Verband eigentlich hätte verteidigen müssen. Am 29. August wies das Landgericht Frankfurt die Klage des Börsenvereins gegen den Verlag auf Rückzahlung eines Druckkostenzuschusses für das Wagener-Buch als unbegründet ab. Jetzt teilte der Börsenverein mit, er werde keine Rechtsmittel dagegen einlegen und das Urteil akzeptieren. Diese Einsicht kommt spät, aber immerhin stellte sie sich dann doch ein.
Wie kam es überhaupt zu der Kampagne gegen ein Buch und seinen Verlag, für die es in der bundesdeutschen Literaturgeschichte kein Vorbild gibt? Wageners Buch, erschienen 2021, entstand während der Corona-Zeit, in der es aufgrund der politischen Maßnahmen weder Buchmessen noch Lesungen gab. Um die wirtschaftliche Unsicherheit von Verlagen zu mildern, legte die Bundesregierung damals noch unter Kulturstaatsministerin Monika Grütters das Programm „Neustart Kultur“ auf, aus dem auch bescheidene Druckkostenzuschüsse an Verlagshäuser flossen. Bewerben konnte sich jedes Unternehmen, das die formalen Kriterien erfüllte. So auch der Lau-Verlag, ein kleiner, privat geführter Verlag. Er erhielt für das Buch „Kulturkampf um das Volk“ einen Druckkostenzuschuss von 7.500 Euro, ausgezahlt vom Börsenverein, der das Geld aus dem Topf der Staatsministerin damals verteilen durfte.
Wageners Buch zielte mitten in die Argumentation des Verfassungsschutzes, der damals sein Gutachten zur AfD vorbereitete. Nach Ansicht des Nachrichtendienstes stellt sich schon jemand gegen die Verfassung, der überhaupt eine gewachsene historisch-kulturelle deutsche Identität behauptet. Das in dem Buch kritisierte Bundesamt für Verfassungsschutz verfasste im Juni 2023 eine schriftliche Attacke auf Wageners Buch unter dem Etikett eines „Gutachtens“, das sich allerdings gar nicht erst die Mühe machte, überhaupt den Begriff „verfassungswidrig“ zu definieren. Auftraggeber: das Staatsministerium für Kultur und Medien, nunmehr unter Leitung der Grünenpolitikerin Claudia Roth. Auf Druck des Verfassungsschutzes hatte der BND schon vorher Wageners Sicherheitseinstufung aufgehoben, was bedeutet, dass er nicht mehr am „Zentrum für Nachrichtendienstliche Aus- und Fortbildung“ der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung lehren darf.
Der Börsenverein verlangte, nachdem das auf Bitte von Roth entstandene Verfassungsschutzschreiben vorlag, den Druckkostenzuschuss von dem Verlag mit der Begründung zurück, Wageners Werk sei verfassungswidrig und deshalb nicht förderungswürdig gewesen. Ohne politischen Druck aus dem Hause Roth wäre ein solches Vorgehen des Börsenvereins gegen eines seiner Mitglieder angesichts der sehr überschaubaren Summe kaum denkbar gewesen. Soweit bekannt richtete sich ansonsten keine Rückforderung gegen einen der hunderte Verlage, die seinerzeit den Corona-Zuschuss erhielten. Der Lau-Verlag verweigerte die Rückzahlung und verwies darauf, dass das Buch den Förderkriterien voll und ganz entspreche – und die für die Auszahlung des Zuschusses Verantwortlichen damals auch keinerlei Beanstandungen vorbrachten.
Weil man beim Börsenverein wohl erkannte, dass das offenbar eilig zusammengeschusterte Verfassungsschutzpapier für eine rechtliche Auseinandersetzung nicht ausreichte, beauftragte die Körperschaft Rechtsprofessor Alexander Thiele, Prorektor der BSP Business and Law School, mit einem ausführlichen Gutachten zu „Kulturkampf um das Volk“. Auch Thiele vermochte auf 38 Seiten keine einzige verfassungswidrige Stelle bei Wagener aufzuspüren, und flüchtete sich deshalb in wolkige Formulierungen wie „Graubereich“ und angebliche Verfassungsfeindlichkeit „zwischen den Zeilen“.
Unter anderem heißt es in Thieles Ausführungen, Wageners Thesen „können sich diesem Graubereich insofern auch dann wenigstens partiell annähern, wenn sie eine ausdrückliche und insbesondere rechtliche Differenzierung zwischen kulturellen und sonstigen Deutschen nicht vornehmen oder sogar explizit ablehnen, sofern sich aufgrund der Lektüre eine dahinterliegende andere ‚eigentliche‘ Ansicht nachgerade aufdrängt. […] Insoweit wird sich der Autor oder die Autorin ab einem bestimmten Zeitpunkt auch nicht mehr darauf berufen können, dass einzelne Aussagen und Passagen für sich genommen jeweils einer verfassungsfreundlichen Interpretation zugänglich wären, wenn und weil sich die zwischen den Zeilen hervortretende verfassungsfeindliche Ansicht aufgrund dieses kontextbezogenen Gesamteindrucks dann nicht mehr glaubhaft leugnen lässt. Wann diese Schwelle überschritten ist, wird man oftmals aber erneut nicht punktgenau angeben können.“
Mit der einzigen juristisch relevanten Frage befasste sich Thiele gar nicht erst. Nämlich: Existieren überhaupt formale Rückforderungsgründe? Schließlich hatte der Verlag eine zutreffende Projektbeschreibung zu dem Buch zusammen mit dem Förderungsantrag eingereicht. Das Geld wurde auf dieser Grundlage bewilligt. Bei Alexander Thiele handelt es sich übrigens um einen der führenden Köpfe des Aufrufs linker Juristen, die die inzwischen gescheiterte SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht Frauke Brosius-Gersdorf vehement unterstützten.
„Der Lau-Verlag freut sich, dass dem Urteil aus Frankfurt klar zu entnehmen ist, dass das Buch ‚Kulturkampf um das Volk‘ von Prof. Dr. Martin Wagener keine verfassungsfeindlichen Aussagen enthält“, kommentiert Inhaber Willi Lau die Entscheidung, mit der das Landgericht Frankfurt den Bestrafungsversuch abschmetterte: „Genau das hatten zuvor ja auch mehrere Rechtswissenschaftler, das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit und die sehr tiefe Analyse von Mathias Brodkorb festgestellt. Verlag und Autor sind vor der Drucklegung zudem von mehreren Korrektoren unterstützt worden – auch sie hatten keine problematischen Passagen erkannt. Unser Eindruck war immer: Einige Personen in Politik und Medien konnten mit der sehr direkten, aber immer sachlichen Kritik am Verfassungsschutz nicht umgehen.“
Das Verfahren einschließlich Gutachten dürfte den Börsenverein deutlich mehr gekostet haben als den Betrag von 7500 Euro, den er vom Lau-Verlag eintreiben wollte – vom Reputationsschaden einmal abgesehen. Beides wäre den Verantwortlichen erspart geblieben, wenn sie Roths Anmaßung einfach freundlich zurückgewiesen hätten. Wageners Buch verschaffte die Affäre dagegen zusätzliche Bekanntheit. Es lohnt sich also, dürfte man sich am Sitz des unabhängigen Kleinverlags sagen, bei politisch-juristischem Druck nicht klein beizugeben.



Grünen-Politikerin Claudia Roth
Das Berliner Humboldt Forum bei Nacht 








