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Mittwoch, 20. Mai 2026

Tiefer NGO-Staat: Der antifaschistische Komplex

von Thomas Hartung

Für linke „Demokratieretter” heiligt der Zweck die Mittel



Die Bundesrepublik besitzt ein eigentümliches Talent zur Institutionalisierung moralischer Selbstbilder. Kaum ein anderer westlicher Staat hat in den vergangenen Jahrzehnten ein derart dichtes Netz aus Demokratieförderung, Extremismusprävention, Antidiskriminierungsarbeit und „zivilgesellschaftlichem Engagement“ hervorgebracht wie Deutschland. Offiziell dient dieses System der Verteidigung der Demokratie. Tatsächlich entsteht dabei jedoch zunehmend ein staatsnahes ideologisches Milieu mit eigener Moral, eigener Sprache und eigener Immunitätskultur. Der jüngste Fall aus Brandenburg wirkt deshalb weniger wie ein Ausrutscher als wie ein Symptom. Nach dem angeblichen Anschlag auf den Antisemitismusbeauftragten Andreas Büttner gerieten ausgerechnet zwei leitende Mitarbeiter einer geförderten Demokratie-NGO unter Tatverdacht. Das Bundesfamilienministerium prüft laut “Junge Freiheit” inzwischen Fördergelder und Verbindungen der Organisation. Der Verdacht lautet auf Inszenierung und Täuschung – also genau auf jene moralische Manipulation, vor der dieselben Milieus sonst permanent warnen.

Bemerkenswert ist dabei nicht nur der Vorgang selbst; bemerkenswert ist vor allem das politische Umfeld, aus dem er stammt. Denn die Bundesrepublik hat sich über Jahre eine Art antifaschistischen Staatsadel geschaffen: NGO-Funktionäre, Demokratiepädagogen, Extremismusforscher, Antidiskriminierungsbeauftragte, Aktivisten in staatlich alimentierten Projekten und ein dichtes Netzwerk aus Medien, Stiftungen und Förderinstitutionen. Dieses Milieu versteht sich längst nicht mehr als normaler Teil demokratischer Konkurrenz, sondern als moralische Aufsicht über die Demokratie selbst.

Der moralische Vertrauensvorschuss

Gerade darin liegt das eigentliche Problem. Wer sich „gegen Rechts“ positioniert, erhält in Deutschland beinahe automatisch kulturelle Legitimität. Die moralische Selbstdefinition ersetzt dabei zunehmend die kritische Prüfung des eigenen Handelns. Der Begriff „Demokratie fördern“ bedeutet längst nicht mehr politische Offenheit, sondern oft politische Vorstrukturierung. Gefördert werden fast ausschließlich jene Projekte, die ideologisch anschlussfähig an den herrschenden Konsens bleiben.

Oppositionelle oder konservative Positionen erscheinen dagegen nicht als legitimer Teil demokratischer Vielfalt, sondern als potenzielles Sicherheitsproblem. Dadurch entsteht eine doppelte Moralordnung. Ein rechter Täter gilt sofort als Ausdruck eines gesellschaftlichen Klimas. Ein linker Täter erscheint fast immer als bedauerlicher Einzelfall innerhalb eines grundsätzlich „engagierten“ Umfelds.

Genau dieses Muster zeigte sich auch beim Berliner Fall, über den die Zeit berichtete. Dort wurden mehrere linksextreme Täter wegen eines brutalen Überfalls auf einen Aktivisten des „Dritten Wegs“ verurteilt. Das Opfer wurde niedergestochen und lebensgefährlich verletzt. Doch die eigentliche politische Brisanz lag weniger in der Tat selbst als in den Biographien der Täter: Einer arbeitete in der Gedenkstätte Sachsenhausen. Ein anderer am Zentrum für Holocauststudien. Weitere waren als Jugendsozialarbeiter tätig. Man muss sich diese Konstellation vergegenwärtigen: Menschen, die beruflich Demokratie, Erinnerungskultur und politische Bildung repräsentieren, beteiligen sich gleichzeitig an schwerer politischer Gewalt. Und dennoch blieb der öffentliche Schock bemerkenswert begrenzt.

Die Immunität des „guten“ Extremismus

Wäre dieselbe Konstellation spiegelverkehrt denkbar gewesen – etwa rechte Täter aus staatsnahen Bildungsinstitutionen –, hätte dies wochenlange Debatten über Netzwerke, Radikalisierung und institutionelles Versagen ausgelöst. Bei linksextremen Tätern hingegen dominieren fast immer dieselben Reflexe: psychologisieren, relativieren, kontextualisieren. Nie spricht man von einem „linksextremen Vorfeldmilieu“. Nie ist von „toxischen Narrativen“ oder „digitaler Hasskultur“ die Rede. Nie fordert jemand eine umfassende Überprüfung staatsnaher NGO-Strukturen. Gerade hierin offenbart sich die eigentliche Schieflage des Systems. Die Bundesrepublik behandelt linke Ideologie nicht wie eine normale politische Position, sondern wie eine moralische Zusatzlegitimation.

Wer antifaschistisch auftritt, gilt fast automatisch als demokratisch. Selbst dann noch, wenn sich autoritäre oder gewaltförmige Muster längst offen zeigen. Dabei besitzt dieser neue antifaschistische Komplex eine bemerkenswerte Binnenlogik. Er lebt institutionell von der permanenten Behauptung gesellschaftlicher Gefährdung. Ohne „Kampf gegen Rechts“ verliert ein erheblicher Teil dieser Förderlandschaft seine moralische Existenzgrundlage. Deshalb entsteht zwangsläufig eine politische Dramatisierungsökonomie: Je größer die behauptete Bedrohung, desto größer die Legitimation der eigenen Strukturen.

Die neue Funktionärsklasse

Historisch erinnert dieses System zunehmend an jene spätmodernen Funktionärsmilieus, die sich weniger über konkrete Leistungen als über moralische Verwaltungszuständigkeit definieren. Nicht Produktion, Wissenschaft oder klassische Staatsaufgaben erzeugen dort Legitimität, sondern die Verwaltung gesellschaftlicher Gesinnung. Das erklärt auch die eigentümliche Aggressivität vieler Aktivistenmilieus. Sie betrachten politische Gegner nicht mehr als Mitbürger mit anderer Auffassung, sondern als moralische Abweichung. Opposition erscheint nicht als demokratische Normalität, sondern als delegitimierende Gefahr. Dadurch verschiebt sich die politische Kultur insgesamt: Aus Dissens wird „Hass“, aus Kritik „Desinformation“, aus Opposition „Delegitimierung“. Gerade hierin liegt die eigentliche autoritäre Dynamik unserer Zeit.

Denn autoritäre Systeme entstehen nicht nur durch offene Repression. Oft beginnen sie mit moralischer Selbstermächtigung.
Eine politische Klasse erklärt sich selbst zum Träger des Guten – und verliert dadurch schrittweise die Fähigkeit zur demokratischen Selbstbegrenzung. Der antifaschistische Staatsadel hält sich für die demokratische Mitte der Republik. Tatsächlich entwickelt er jedoch zunehmend eine politische Kultur der Ausgrenzung, moralischen Feinderklärung und institutionellen Säuberung.

Der moralische Staat gegen die offene Gesellschaft

Die eigentliche Ironie dieser Entwicklung ist beinahe historisch tragisch: Ausgerechnet jene Milieus, die permanent vor „Faschismus“ warnen, reproduzieren zunehmend selbst jene Denkformen, die sie offiziell bekämpfen: moralische Homogenisierung, Feindmarkierung, politische Entmenschlichung, institutionelle Ausschließung.

Natürlich ist die Bundesrepublik keine Diktatur. Doch Demokratien können schleichend illiberal werden, wenn moralische Selbstgewissheit rechtsstaatliche Neutralität ersetzt. Und genau deshalb sind die Fälle aus Brandenburg und Berlin mehr als bloße Einzelfälle. Sie wirken wie ein Brennglas auf eine Republik, die sich angewöhnt hat, staatlich finanzierte Moraleliten über normale demokratische Konkurrenz zu stellen. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht mehr nur: Wer kontrolliert diese Strukturen? Sondern: Wer kontrolliert eigentlich jene, die sich selbst für die moralischen Kontrolleure der Gesellschaft halten?


Dienstag, 19. Mai 2026

Die Einheitspartei der Angst

von Michael Münch

Der Linksstaat mauert sich und die seinen ein – doch es wird ihm auf Dauer nichts nützen



Wie jetzt noch schnell die Altparteien aus lauter Panik vor der AfD ein Weimarer Sammelsurium basteln – zu köstlich. Die Katze ist aus dem Sack: In Bundestag und Landtagen wird fieberhaft an einem letzten großen Abwehrpakt gestrickt.

Kleinstparteien des linken Spektrums mit zwei, drei Prozent sollen plötzlich mit ins Boot geholt werden, damit aus zerstückelten Resten plus einer nach links gedrifteten Union doch noch eine künstliche Mehrheit gegen die AfD entsteht; ein verzweifelter letzter Versuch, die eigene Macht zu retten, indem man die Demokratie zur Einheitspartei der Verzweiflung umbaut. In diesen Tagen offenbart sich das deutsche Parteiensystem in seiner ganzen tragikomischen Pracht: Wo einst echte Konkurrenz herrschte, formiert sich ein hastig zusammengeschraubter Schutzwall, eine Brandmauer, die immer öfter zerbröselt – und mühsam wieder aufgerichtet, doch auf Dauer keinen Bestand haben wird.

Bundestag und immer mehr Landtage basteln an Regeln und Posten zur Verhinderung eines Machtwechsels – als ginge es nicht um das Land, sondern allein ums nackte Überleben der Altparteien. Selbst Splittergruppen, die sonst kaum jemand bemerkt, sollen jetzt plötzlich mitspielen; Hauptsache, das linke Panoptikum addiert sich irgendwie zur erstrebten Noch-Mehrheit auf. Das Kalkül erinnert fatal an die späte Weimarer Republik: Je mehr Splitter, desto größer die Blockade, desto wahrscheinlicher der Kollaps. In Ostdeutschland zeichnet sich bereits das traurige Endspiel dieser Entwicklung ab: Nur noch Linke und linksgespülte Schwarze – als angebliche Kontrahenten gegen die AfD. Eine echte Opposition? Überflüssig! Stattdessen werden lieber Geschäftsordnungen verbogen und Schwellen manipuliert.

Demokratie als Ausgrenzungsparole

Rheinland-Pfalz lieferte das aktuelle Lehrstück: Die Hürde für Untersuchungsausschüsse kurzerhand von 20 auf 25 Prozent hochgesetzt – ein klassischer Schutzmechanismus für die Regierenden. Gleichzeitig gönnt man den 7-Prozent-Grünen einen dritten Landtagspräsidenten, weil zwei offenbar nicht genug symbolische Pöstchen waren, während die 20-Prozent-AfD weiterhin auch in diesem Bundesland keine Vertretung im Landtagspräsidium erhält. So wird Demokratie zur Selbstbedienungsveranstaltung. Dabei war Deutschland genau dann am erfolgreichsten, als die Parteienlandschaft überschaubar blieb; CDU, SPD, FDP als Zünglein an der Waage – später ergänzt um die Grünen –, drei, maximal vier ernstzunehmende Kräfte sorgten für klare Alternativen und stabile Verhältnisse. Das war in der alten Bonner und auch noch de frühen Berliner Republik bewährter Usus. Doch die Dynamik sorgte für andere Kräfte – und die einstigen Volkspartei-Monopolisten kommen damit nicht klar.

Heute droht das Gegenteil dessen, wofür hierzulande einst “die Demokratie” stand (als sie noch wirklich existierte und bevor sie nur noch als Propagandabegriff und Ausgrenzungsparole missbraucht wurde): Ein aufgeblähter, handlungsunfähiger Parlamentarismus, in dem jede künstlich am Überleben gehaltene Splittergruppe anmaßend ihren Tribut fordert, als seien ihre Pfründe ein Erbhof, als hätten die das exklusive Vorrecht, unabhängig vom Wählervotum “unsereDemokratie™“ zu definieren und “retten”. Die Rechnung ist dabei bitter einfach: Je mehr Kleinstparteien man in dieses linke Einheitskartell zwingt, desto unübersichtlicher und reformunfähiger wird das System. Die Bürger spüren das längst. Sie sehen, wie nicht mehr um Inhalte gekämpft wird, sondern nur noch ums blanke Überleben der Etablierten.

Mut zur Ehrlichkeit

Und sie erkennen: Dieser Abwehrkampf ist bestenfalls ein kurzer Aufschub, ein letztes Hinauszögern des politischen Wandels.

Denn Wählerwanderungen lassen sich nicht durch Geschäftsordnungsänderungen und Tricks aufhalten. Die AfD wächst nicht wegen verbotener Ideen – sondern weil große Teile der Bevölkerung sich von den Altparteien nicht mehr vertreten fühlen. Bei Migration, Energie, Wirtschaft und Sicherheit sind die Probleme riesig – wie auch die Ignoranz derer, die sie zu verantworten haben. Und dass genau die Parteien, die uns das eingebrockt haben, die Lösung sein sollen, glaubt kein mündiger Bürger mehr. So simpel ist das. Doch statt ihre Versäumnisse ehrlich aufzuarbeiten, greift das Machtkartell zu immer durchsichtigeren Tricks – und räumt dabei genau die Demokratie ab, die sie magisch-obsessiv beschwört.

Doch das Volk lässt sich nicht ewig täuschen. Es merkt, wenn “unsereDemokratie™” nur noch als Schutzzone für Verlierer und Unfähige dient, die sich an ihre Versorgungsposten klammern Deshalb wird es höchste Zeit, klar und deutlich zu sagen: Stop! Bis hierher und nicht weiter. Ihr hattet eure Chance, ihr habt versagt – jetzt entscheidet der Bürger. Deshalb: Keine weiteren Schutzreformen mehr für das politische Kartell! Keine weitere Aufblähung der Parlamente und des Staatsapparats zugunsten von Minderheiten, die nur Mehrheiten verhindern sollen! Keine Weimarer Verhältnisse im Gewand der Berliner Republik! Die bundesdeutsche Demokratie braucht keine Rettung durch Manipulation. Sie braucht endlich Mut zur Ehrlichkeit – und die Bürger müssen in der Wahlkabine den Mut haben, diese Ehrlichkeit endlich einzufordern.

Donnerstag, 14. Mai 2026

Die EU zerstört die Meinungs- und Pressefreiheit – Politiker, NGOs und Journalisten applaudieren

von Olli Garch

Redeverbote und Sprachkontrolle: Werkzeuge zur geistigen Amputation eines Volkes



Auf allen Ebenen driften Deutschland und Europa zunehmend in autoritäre Verhältnisse ab – und diejenigen, deren Aufgabe es wäre, sich dagegen aufzulehnen, schauen entweder tatenlos zu oder machen sich sogar zu Komplizen dieser Entwicklung, weil sie sie entweder nicht erkennen oder weil sie sich Vorteile davon versprechen. Dies gilt vor allem für die Mainstream-Medien. Da ihre Auflagen und Zuschauerzahlen immer weiter einbrechen, trommeln sie, im Einklang mit der Politik, für Internet-Zensur und die Bekämpfung ihrer Konkurrenz von den freien Medien. Auch sonst singt man stets im Chor mit der Regierung, sei es bei Corona, dem Kampf gegen die AfD, dem Ukraine-Krieg und der Pflege des Feindbildes Russland oder was sonst gerade die offiziell gewünschte Position ist. Dass Deutschland auf der weltweiten Rangliste der Pressefreiheit 2026 im Vergleich zum Vorjahr um drei Plätze auf den 14. Platz abgerutscht ist, löste keine Empörung und Warnungen aus.

Selbst die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ (RSF), die diese besorgniserregende Statistik veröffentlichte, sieht den Grund dafür nicht in politischer autoritativer Repression, sondern lenkt vom realen Problem ab, indem sie eine „Delegitimierung“ der Arbeit vieler Journalisten durch „schnell wachsende publizistische Milieus aus dem rechtsradikalen Spektrum“ behauptet, die mit „Zuspitzung und Desinformation“ immer mehr Reichweite erzielen würden. RSF betet damit genau die Lügen nach, mit denen immer neue Zensur-Maßnahmen gerechtfertigt werden. In Wahrheit machen gerade diese „Milieus“ die Arbeit, die eigentlich die großen Medien machen müssten, und berichten als einzige kritisch und unabhängig, unter erheblichen finanziellen und persönlichen Nachteilen. Dass man dies bei RSF nicht wahrhaben will, erklärt sich auch daraus, dass die Organisation sich zu knapp 20 Prozent aus Mitteln der Bundesregierung und der Berliner Senatsverwaltung sowie aus weiteren Fördermitteln und zweckgebundenen Spenden finanziert, wie aus ihrem eigenen Jahresbericht für 2024 hervorgeht. Dies ist typisch für die Verflechtungen zwischen Politik, großen Medienhäusern und NGOs.

Mit Floskeln abgespeist

Und auch die anderen Organisationen, die sich im Kampf gegen dämonisierte AfD so gerne zu Hütern und Verteidigern der Demokratie aufwerfen, schweigen zu den wahren Missständen, die die Freiheit gefährden. Der Journalist Karsten Montag hat für das „Multipolar Magazin“ eine Presseanfrage an unter anderem Journalistenverbände und -gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen, Sozialverbände, Kirchen und Parteien gestellt, in denen er deren Meinung zur beklagenswerten und skandalösen Situation des von der EU sanktionierten Berliner Journalisten Hüseyin Doğru erfragte. Dieser war vor einem Jahr auf die Liste der Russlandsanktionen gesetzt worden, weil er angeblich über „tiefe strukturelle Beziehungen zu Einrichtungen der staatlichen russischen Medien“ verfügt, „systematisch falsche Informationen über politisch kontroverse Themen“ verbreitet, „politische und religiöse Zwietracht“ sät und damit „Handlungen der Regierung der Russischen Föderation“ unterstützt. Dabei handelt es sich um unbewiesene und völlig willkürliche Behauptungen. Zudem ist seine Arbeit durch die Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt. Doch das spielt für die EU keine Rolle, die Sanktionen gegen Einzelpersonen – unter anderem auch den Schweizer Publizisten Jacques Baud – verhängt und sich dabei die Schiedsrichterrrolle über Richtig und Falsch anmaßt, was ihr und der Politik generell in keinster Weise zusteht.

Montags Presseanfrage wurde von den Adressaten entweder komplett ignoriert oder mit Floskeln abgespeist. Auch von RSF kam keine Antwort; warum, wird verständlich, wenn man sich vergegenwärtigt, dass die Organisation selbst zu denen gehört, die vor „Strategien russischer Desinformation“ warnen: In einer Pressemitteilung heißt es, russische Propaganda werde auch dadurch immer globaler, „dass externe Akteure Desinformationen weltweit verbreiten (…) – ob direkt vom Kreml gesteuert oder nicht“. Staatsmedien wie RT würden erfolgreich Sanktionen in Europa umgehen und ihre Reichweite gleichzeitig ausdehnen. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (DJU) teilte auf die Presseanfrage mit, „zu diesem Einzelfall derzeit keine öffentliche Bewertung abgeben“ zu können. Es lägen „keine weiteren Erkenntnisse zu dem Fall des Medienunternehmers H. Doğru vor, die eine eingehende Prüfung ermöglichen könnten“.

Die üblichen Maulhelden im Rektum des Linksstaats

Auch der systemkonforme und freiwillig gleichgeschaltete Deutsche Journalisten-Verband (DJV) ignorierte die Anfrage. Gegenüber der Tageszeitung „Neues Deutschland“ (nd) erklärte er aber, Doğru sei „für die mit dem russischen Propagandakanal RT verflochtene Plattform RED“ tägig und solange keine gegenteiligen Informationen vorlägen, sehe man „keinen Anlass, die Sanktionen gegen Herrn Doğru zu kritisieren“. Laut „nd“ ist Doğru sowohl Mitglied der DJU als auch des DJV. Dass ihm beide jede Unterstützung verweigern, zeigt, wie tief die Journalistenverbände selbst im Rektum des Linksstaats stecken.

Zu den Organisationen, die Montags Presseanfrage ebenfalls ignorierten oder eine Stellungnahme verweigerten, gehören bezeichnenderweise unter anderem auch Amnesty International, Human Rights Watch, der Europarat (!), das Büro des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der Sozialverband Deutschland, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Deutsche Bischofskonferenz, die Evangelische Kirche in Deutschland, der Zentralrat der Muslime in Deutschland, CDU, SPD, Grüne, die Linke, die FDP, die ehemalige deutsche Außenministerin Annalena Baerbock und die ehemalige Kulturstaatsministerin Claudia Roth. Nicht zufällig handelt es sich bei al diesen um genau die Maulhelden, die jeden Tag tönen, wie heldenmütig sie Demokratie und Freiheit gegen die angebliche Gefahr von „rechts“ verteidigen. Wenn jedoch ein übermächtiger EU-Machtapparat Sanktionen gegen Menschen verhängt, die sich nicht das Geringste zuschulden kommen ließen, sie damit zum bürgerlichen Tod verurteilt, sie finanziell vernichtet und ihren Ruf zerstört: Dann sehen wort- und tatenlos zu, mit mehr als nur klammheimlicher Genugtuung. Es ist eine weitere moralische Bankrotterklärung all dieser Organisationen, die längst selbst Teil des freiheitsfeindlichen Kartells geworden sind.


Donnerstag, 7. Mai 2026

Staatsanwaltschaft gewährt Hakenkreuzen Absolution: Freisprüche für Erziehungsmedien, Verurteilungen für Andere

von Albrecht Künstle

Mutter Natur macht sich ebenfalls strafbar…



In der “Badischen Zeitung” vom 27. Januar 2026 wurde der Fall eines Schülers beschrieben, der unvermittelt vor der Abschlussprüfung einer Berufsschule laut „Heil Hitler!“ gerufen hatte, die Grußformel der NSDAP, die es gottlob lange nicht mehr gibt. Wen er damit grüßen wollte? Er muss wohl volljährig gewesen sein, wenn der Fall in einer Berufsschule stattfand. Ein solches Verhalten unterliegt dem Paragraphen 86a Strafgesetzbuch, „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“. Die Staatsanwaltschaft Freiburg erkannte darin gleichwohl keine Straftat: Den Hitler-Gruß hätten ja nur 22 Schüler gehört, was nicht als „öffentlich“ gelte – und eine öffentliche Verbreitung wäre laut Strafgesetzbuch nämlich die Voraussetzung für eine Strafbarkeit. Aber: Genau neben diesem vierspaltigen Artikel wird von der Zeitung „erklärt“, dass der nationalsozialistische Ausspruch zusammen mit dem schräg nach oben erhobenen rechten Arm – dem Hitlergruß – erfolgt sei. Unter der an Kinder gerichteten Erklärung wird dann aber kein solches Bild mit erhobenem Arm gezeigt, sondern der leibhaftige Hitler mit der üblichen Hakenkreuzbinde am Arm. Aufschlussreich hierbei: Das gedruckte Hakenkreuz war nicht durchgestrichen oder unkenntlich gemacht. Ausführlicher beschrieben und „eingeordnet“ hatte ich den Fall hier.

Weil in der Kinderspalte kein Bild zur Erklärung des Hitlergrußes verwendet wurde, sondern das Konterfei des nicht grüßenden Hitler, wohl aber mit der Hakenkreuzbinde, erstattete ich Strafanzeige. Denn zumindest eine Regionalzeitung mit einer Auflage von über 100.000 dürfte wohl die Definition „öffentlich“ erfüllen – zumal das Zeigen des Hakenkreuzes zur Erklärung des Hitlergrußes absolut nicht notwendig war. Doch die Staatsanwaltschaft Freiburg erteilte der Zeitung mit Schreiben vom 27. April an mich Absolution: Sie verwies auf den Narrenfreiheitsparagraphen 86a, Absätze 3 und 4 des Strafgesetzbuches , demzufolge „Qualitätsmedien“ offenbar tun dürfen, was Normalsterblichen verboten ist: Hakenkreuze inflationär zu verwenden. Wenn Andere das auch nur im Einzelfall tun, riskieren sie, von denselben Staatsanwaltschaften angeklagt zu werden und die hörigen Gerichte verhängen tausende Euro Strafe – auch in meinem Bekanntenkreis.

Hakenkreuzgeile Lokalzeitungen bleiben unbehelligt

Nur drei Tage nach der obigen Veröffentlichung erschien in derselben Zeitung dankenswerterweise ein Artikel über das Leben des jüdischen Arztes Erich Alphons Oppenheim, der in seinem Heimatort Steinen beliebt war, aber schon 1936 Deutschland verlassen musste – gegen die Entrichtung von 14.000 Reichsmark “Reichsfluchtsteuer”, für die er sein Haus verkaufen musste. Eine wirklich gut recherchierte Reportage – doch der Artikel war unnötigerweise hakenkreuzgeil mit einem Bild des Steinener Rathauses geschmückt, auf dem nicht weniger als zehn Hakenkreuzfahnen zu erkennen waren – obwohl das Rathaus mit keinem Wort erwähnt wurde. Auch hiergegen erstattete ich Strafanzeige, auf die ich bislang noch keine Rückmeldung erhielt. Vermutlich wird die Staatsanwaltschaft auch in diesem Fall ihre schützende Hand über die Erziehungsmedien halten, während die andere Hand in vergleichbaren Fällen von alternativen Medien und Privatpersonen mit dem Daumen nach unten zeigt.

Diese zunehmend leidige selektive Praxis der deutschen Gesinnungsjustiz, bei der Strafbarkeit von Hakenkreuz-Abbildungen mit zweierlei Maß zu messen, veranlasste zumindest eine ausländische Botschaft zur Feststellung, dass die Attribute Demokratie, Gleichheit und Freiheit in Deutschland immer mehr zum Teufel gehen. Politiker in den USA schauen dem Treiben aufmerksam zu und fragen sich, welche Werte amerikanische Soldaten in Deutschland angesichts einer zunehmenden Gesinnungsjustiz eigentlich noch verteidigen sollen. Ich werde wohl einen Vertreter der amerikanischen Botschaft zum Berufungsprozess einladen, wenn meine Verurteilung wegen angeblicher „Volksverhetzung“ verhandelt wird.

Unbestimmte Rechtsbegriffe

Wirklich „unserer Demokratie“ wegen – und zur allgemeinen Entlastung der Justiz – wäre es an der Zeit, das Strafgesetzbuch zu entrümpeln. Denn das Grundgesetz garantiert im Artikel 5, Satz 1: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Diese Grundrechte werden in der praktischen Anwendung teilweise ins Gegenteil verkehrt. Deshalb wäre es überfällig, diese – immer wieder geänderten und arbiträr angewandten – Paragraphen abzuschaffen:
  • § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen)
  • § 130 StGB (Volksverhetzung)
  • § 188 StGB (Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung)
Der Grund: Diese werden in der “Recht”(?)-Sprechung längst ambivalent, willkürlich und damit grundrechtswidrig angewandt, je nach politischer Präferenz. Diese Strafbestimmungen mit unbestimmten Rechtsbegriffen beschäftigen unzählige Staatsanwälte, Strafrechtler und Gerichte – als ob diese nicht anderes zu tun hätten. Sie scheinen mittlerweile etwas ganz ähnliches zu sein wie Trumps Zollpolitik: Eine zusätzliche Einnahmequelle, die auf Bestrafung Abtrünniger basiert. Was für die USA Zölle sind, sind für die Bundesrepublik eingenommene Strafgelder unbotmäßiger Bürger. Wenn letztere nicht gezahlt werden, sind Freiheitsstrafen fällig – die dann aber den Staat und Steuerzahler mehr Geld kosten, als er bei Bezahlung der Strafen einnehmen würde. Alles reichlich absurd.


Mittwoch, 6. Mai 2026

„Schreib dein Buch“: Verhinderte Verfassungsrichterin Brosius-Gersdorf pflegt ihr gekränktes Ego

von Theo-Paul Löwengrub

Auch ohne Bundesverfassungsgerichts-Berufung eine „furchtbare Juristin” in diesem Land: Frauke Brosius-Gersdorf bei “Lanz” 



Auch fast ein Jahr nach ihrer gescheiterten Berufung an das Bundesverfassungsgericht sitzt der Stachel bei SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf noch tief. Seither inszeniert sie sich unaufhörlich als Opfer einer rechten, frauenfeindlichen Kampagne. Sie kommt nicht darüber hinweg, dass der Sitz im höchsten Gericht des Landes, den sie als ihr zustehend ansah, verweigert wurde. Und was macht man da, wenn man zu Selbstkritik nicht fähig und ohne jedes Verständnis für die Argumente der Ablehnung ist? Man opfert medienwirksam herum. So will Brosius-Gersdorf nun als weitere Therapiemaßnahme für ihr zutiefst gekränktes Ego wird sie am 1. September auch noch ein Buch veröffentlichen, das den Titel „Wahl und Wahrheit“ trägt und vom Droemer-Knaur-Verlag mit den vielsagenden Worten: „Die 2025 spektakulär gescheiterte Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht machte deutlich, wie schnell die unabhängige Justiz auch hierzulande zur Zielscheibe populistischer Agitation werden kann“ beworben wird.

Diese paranoide Falschdarstellung verbreitet Brosius-Gersdorf also weiter. Tatsächlich ist ihre Berufung zur Verfassungsrichterin an ihren linksextremen und schauderhaften Ansichten zur Abtreibung gescheitert, die im völligen Widerspruch zur jahrzehntelangen Rechtsprechung des Gerichtes stehen, dem sie angehören will. Kritische Medien haben diese frei zugänglichen Äußerungen lediglich thematisiert, was ihre Aufgabe war. Daraufhin entstand öffentlicher Druck, der die Unionsfraktion im Bundestag schließlich dazu veranlasste, ihre Wahl nicht, wie mit der SPD ausgekungelt, einfach abzunicken. Dies war das – wenn auch unfreiwillig erzwungen – einzig Richtige, was die Union in einem Jahr schwarz-roter Regierung zustande gebracht hat – und das einzige Mal, dass sie sich gegen die SPD durchgesetzt hat. Von einer “rechten Kampagne” kann überhaupt keine Rede sein, auch wenn mittlerweile jede Gegenmeinung, Opposition und Regierungskritik als solche denunziert wird.
Selbstmitleid einer überspannten Egozentrikerin

Trotzdem jammert Brosius-Gersdorf unbeirrt und selbstapologetisch: „Mir ist es wichtig, die Politisierung der Richterwahl, die im Sommer 2025 stattfand, noch einmal aufzuarbeiten und zu zeigen, welche Kampagnen wie gewirkt haben“. Sie versteigt sich gar zu hochtrabenden Einordnungen: „Das Ganze ist ein Stück Zeitgeschichte. Eine solche Politisierung und Instrumentalisierung der Wahl von Richtern für das Bundesverfassungsgericht hat es vorher nicht gegeben.“ Diese Sätze zeigen, dass sie bis heute nicht ansatzweise begriffen hat, dass sie allein an sich selbst gescheitert ist. Damit fehlt ihr nachweislich sowohl das rechtswissenschaftliche als auch das charakterliche Format für ein solches Amt, vermutlich auch das intellektuelle. Sie ist nichts als ein Produkt des Linksstaates, der das Verfassungsgericht und die anderen Institutionen dieses Landes als Erbhöfe für sich und ihresgleichen betrachtet und die Richterwahl im Bundestag, wie die legislative Tätigkeit in dieser Parteiendemokratur generell, lediglich noch als Formalität betrachtet. Hier wird dann persönliches Scheitern zur Opfererzählung umgedichtet und als ungeheuerlicher Affront gewichtet. Dass sie noch immer nicht darüber hinweggekommen ist und sich gar als Person der Zeitgeschichte sieht, zeigt nur einmal mehr, mit was für einer völlig überspannten Egozentrikerin man es hier zu tun hat.

Außer der weh- und selbstmitleidigen Befassung mit ihrem gar so schröcklichen Schicksal beschäftigt sich Brosius-Gersdorf in ihrem angekündigten 300-Seiten-Schmöker auch mit den „großen gesellschaftlichen Streitfragen der Gegenwart“, darunter Meinungsfreiheit, Impfpflicht, Parteiverbote, Trennung von Staat und Kirche sowie Abtreibung. Außerdem will sie erklären, wie man das Grundgesetz „schützen kann“. Danke… auf diese Erhellung können getrost wir verzichten; der beste Schutz des Grundgesetzes war es bereits, sie vom Verfassungsgericht fernzuhalten. Dennoch wird ihr ihr Buch in ihren Kreisen zweifellos noch einmal die volle Anteilnahme sichern und ihre Märtyrerkrone festigen. Wenngleich sich kaum jemand in der Normalbevölkerung für diese anmaßende Nabelschau interessieren dürfte, werden vermutlich Sammelbestellungen durch öffentliche Bibliotheken, Stiftungen, linke NGOs und Empfehlungen der Linkspresse für Abnehmer sorgen (die Ladenhüter-Altpapiersammlungen in Buchform aus der Feder von Baerbock, Chebli oder auch Habeck lassen grüßen!) und Brosius-Gersdorf wenigstens ordentliche Tantiemen bescheren – als Trostpflaster für die verpasste höchstrichterliche Luxusbesoldung. Ein paar Talkshowauftritte sind sicher auch noch drin.


Samstag, 2. Mai 2026

Hausverbot für “Nius”-Redakteur: Wenn „Gemeinwohl“ zur Waffe wird

von Daniel Matissek

Raus mit den Nestbeschmutzern…



Es sind oft kleine Szenen, in denen sich größere Verschiebungen offenbaren: ”Nius”-Redakteur Jens Winter erhielt diese Woche bei einer Podiumsveranstaltung mit Kultusministerin Karin Prien (CDU) im Berliner Publix-Haus – dem Sitz von “Correctiv”, aber auch “HateAid” – ein Hausverbot. Nicht wegen Störung oder Beleidigung, sondern weil ihm die Existenzberechtigung als Journalist abgesprochen wurde: Das, was er tue, sei „kein Journalismus“ – und schon gar kein „gemeinwohlorientierter“ (!), wurde ihm wörtlich entgegengeworfen. Dieser Vorfall ist kein bloßer Einzelfall, sondern ein Symptom. Er steht für eine tiefgreifende Veränderung des journalistischen Selbstverständnisses und der Grundlagen der öffentlichen Ordnung. Der entscheidende Satz fiel mit bemerkenswerter Selbstgewissheit: Man lege die Kriterien des „gemeinwohlorientierten Journalismus“ an – und “Nius” falle „klar durch“. Hier wird also nicht mehr nur zwischen handwerklich gutem und schlechtem Journalismus unterschieden, sondern zwischen legitimem und illegitimem Journalismus überhaupt. Das markiert eine qualitative Verschiebung.

Traditionell definierte sich Journalismus durch Verfahren: sorgfältige Recherche, Quellenkritik, die klare Trennung von Nachricht und Meinung sowie die Öffentlichkeit als letztinstanzliche Kontrollinstanz. Ob ein Medium überzeugt, entschied sich im offenen Wettbewerb der Ideen und Quellen – nicht durch eine autoritative Vorabdefinition. Der Begriff „gemeinwohlorientierter Journalismus“ kehrt dieses Modell um. Er ersetzt Methode durch Moral. Nicht mehr das “Wie” der Berichterstattung steht im Zentrum, sondern das “Wozu”. Journalismus wird nicht länger als offener, fehlbarer und kontingenter Prozess verstanden, sondern als normatives Projekt mit vorgegebenem Ziel.

Die neue Instanz: Moral statt Methode

“Correctiv” versteht sich selbst als gemeinwohlorientiert – finanziert durch Stiftungen und getragen von einem spezifischen publizistischen Ethos. Das mag man belächeln oder misstrauisch beäugen, doch auszusetzen daran ist zunächst nichts. Problematisch wird es erst, wenn diese Selbstbeschreibung zum Ausschlusskriterium für andere Akteure gerät. Wenn eine Institution, die selbst aktiv im Medienfeld agiert und von öffentlichen wie stiftungsnahen Mitteln profitiert, darüber entscheidet, wer überhaupt als Journalist gelten darf, verschiebt sich die Ordnung fundamental: Aus pluralistischem Wettbewerb wird Hierarchie, aus offener Öffentlichkeit wird Kuratierung durch selbsternannte Hüter. Das Hausverbot gegen einen Reporter ist in diesem Sinne mehr als die bloße Ausübung von Hausrecht. Es ist ein symbolischer Akt der Grenzziehung im Namen des „richtigen“ Journalismus. Der Begriff des Gemeinwohls dient dabei als moralische Absicherung. Wer könnte schon explizit gegen das Gemeinwohl sein? Gerade seine semantische Unbestimmtheit macht ihn jedoch gefährlich. Das Gemeinwohl ist kein objektiv messbarer oder naturwissenschaftlich feststellbarer Zustand, sondern eine politische und weltanschauliche Konstruktion.

Unterschiedliche Milieus, Ideologien und Interessengruppen verbinden damit jeweils eigene, oft gegensätzliche Vorstellungen. Wird nun eine partikulare Deutung des Gemeinwohls zur Voraussetzung journalistischer Legitimität erhoben, geraten abweichende Perspektiven nicht mehr als legitimer Teil der Debatte, sondern als Verstoß gegen die gesellschaftliche Ordnung. Die Folge ist eine moralische Schließung des Diskurses.

“Erlaubte“ und „unerwünschte“ Öffentlichkeit

Historisch lohnt ein struktureller Blick – nicht zur platten Gleichsetzung der Gegenwart mit totalitären Systemen, sondern zur Klärung der zugrundeliegenden Mechanismen. Totalitäre Regime haben Öffentlichkeit stets normiert: durch Definition dessen, wer sprechen darf, was als legitime Information gilt und welche Perspektiven „verantwortlich“, „konstruktiv“ oder „gemeinwohldienlich“ sind. Im 25-Punkte-Programm der NSDAP hieß es unter Punkt 23 programmatisch: „Wir fordern den gesetzlichen Kampf gegen die bewusste politische Lüge und ihre Verbreitung durch die Presse. […] Zeitungen, die gegen das Gemeinwohl verstoßen, sind zu verbieten.“ „Gemeinwohl“ war hier klar als völkisch-rassische und nationalsozialistische Einheit definiert. Nach der Machtübernahme 1933 folgte die rasche “Gleichschaltung der Presse”: Oppositionelle Blätter (kommunistische, sozialdemokratische und viele bürgerliche) wurden verboten oder enteignet, das Schriftleitergesetz von 1934 machte Journalisten zu „Trägern öffentlicher Aufgaben“ im Sinne des Regimes, und Joseph Goebbels’Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda kontrollierte Inhalte zentral. Medien wurden nicht mehr als Kontrollinstanz der Macht verstanden, sondern als Instrument zur Formung des „Volksgeistes“.

Auch in der DDR diente der Begriff des “Gemeinwohls” (bzw. des „gesellschaftlichen Fortschritts“ und der „sozialistischen Gesetzlichkeit“) der Normierung der Medien. Die Presse war „Parteiorgan“ und hatte die Aufgabe, die Linie der SED zu popularisieren und „feindliche“ oder „schädliche“ Stimmen auszuschließen. Abweichende Berichterstattung galt nicht als journalistischer Pluralismus, sondern als Sabotage am Aufbau des Sozialismus. Heute gibt es keine (jedenfalls direkte) staatliche Zensurbehörde und keine formale Gleichschaltung; die strukturelle Parallele liegt jedoch im Anspruch: der Idee, dass es eine moralische, stiftungsfinanzierte oder wissenschaftlich legitimierte Instanz geben müsse, die zwischen „erlaubter“ und „unerwünschter“ Öffentlichkeit unterscheidet – begründet mit Argumenten des “Gemeinwohls” oder der “Wissenschaft”.

Wissenschaft als Legitimationsinstrument

Besonders problematisch ist der Verweis auf eine angeblich „wissenschaftliche Perspektive“, aus der heraus ein Medium „kein Journalismus“ sein soll. Echte Wissenschaft beschreibt, analysiert und differenziert. Sie klassifiziert Phänomene, erhebt aber keinen moralischen Bannstrahl und delegitimiert keine Akteure a priori. Wird wissenschaftliche Autorität jedoch dazu instrumentalisiert, publizistische Grenzen zu ziehen und Legitimität zu entziehen, vollzieht sich ein gefährlicher Übergang: von der Analyse zur Normsetzung. In der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft in Deutschland ist diese Tendenz besonders ausgeprägt. Das Fach hat eine lange normative Tradition: Es ging aus der Zeitungswissenschaft hervor, die im 19. und frühen 20. Jahrhundert oft stark weltanschaulich geprägt war. Im Nationalsozialismus wurde sie teilweise zur „Dienstwissenschaft“ des Regimes: Sie lieferte theoretische Begründungen für die Gleichschaltung und die Instrumentalisierung der Presse im Dienste des „Volksganzen“ und des völkischen Gemeinwohls.

Nach 1945 erfolgte eine empirisch-sozialwissenschaftliche Wende (unter anderem beeinflusst durch US-amerikanische Ansätze), doch in den letzten Jahrzehnten hat sich eine erneute “normative Wende” vollzogen. Viele Vertreter des Fachs verstehen ihre Disziplin heute nicht mehr primär als deskriptive, empirische Sozialwissenschaft, die Medienrealität wertfrei untersucht. Stattdessen wird sie zunehmend als normative Unternehmung begriffen, die vorschreibt, wie Journalismus “sein soll”, um „Demokratie zu stärken“, „gesellschaftlichen Zusammenhalt“ zu fördern, „Hass“ zu bekämpfen oder „gerechte“ Öffentlichkeit herzustellen.

Die Nähe zur alten Versuchung

Unter dem Deckmantel wissenschaftlicher Neutralität wird häufig eine sehr spezifische – oft links-progressive und aktivistische – Vorstellung von „guter Öffentlichkeit“ transportiert, mit klaren Vorstellungen darüber, welche Themen, Akteure und Perspektiven dem Gemeinwohl dienen und welche als „schädlich“ oder „undemokratisch“ auszugrenzen sind. Dies geschieht ganz analog zur Abgrenzung “unserer Demokratie™” von unerwünschter Opposition im politischen Raum. Diese Anmaßung von Normativität ist doppelt problematisch. Erstens verwischt sie die Grenze zwischen empirischer Analyse und politisch-moralischer Agenda: Was als wissenschaftliches Urteil daherkommt, ist oft nur die akademische Überhöhung eines weltanschaulichen Vorurteils.

Zweitens wiederholt sich strukturell eine alte Versuchung: Wissenschaft wird nicht zur kritischen Instanz, sondern zur Legitimationsressource für die Ausgrenzung unerwünschter Stimmen. Historisch zeigte sich dies besonders drastisch im Dritten Reich, wo Teile der Zeitungswissenschaft die pressepolitischen Maßnahmen des Regimes theoretisch unterfütterten. In milderer, aber dennoch bedenklicher Form erscheint heute die Tendenz, abweichende Medien nicht durch Gegenargumente zu widerlegen, sondern sie per „wissenschaftlicher“ Klassifikation als „nicht gemeinwohlorientiert“ oder „kein Journalismus“ zu brandmarken. Der eigentliche Schaden solcher Entwicklungen liegt nicht im Einzelfall eines Hausverbots; er liegt im Signal: Journalismus wird zunehmend nicht mehr durch Offenheit, methodische Redlichkeit und Überprüfbarkeit definiert, sondern durch ideologische Zugehörigkeit zu einem normativen Rahmen. Der Bürger wird nicht mehr als mündiger Rezipient angesprochen, der unterschiedliche Quellen prüft und bewertet, sondern als jemand, der vor „falschen“ oder „gemeinwohlschädlichen“ Medien geschützt werden muss. Das ist eine paternalistische Wende.

Die Freiheit verteidigt sich nicht selbst

Man muss gar kein Anhänger von “Nius” sein, um diesen Vorgang kritisch zu betrachten, befindet Gerd Buurmann auf X. Die zentrale Frage lautet nicht, ob man ein bestimmtes Medium gut oder schlecht findet – sondern wer darüber entscheidet, ob es als Teil der pluralistischen Öffentlichkeit existieren darf. Eine freiheitliche Perspektive beharrt darauf, dass diese Entscheidung nicht von Stiftungen, NGOs, moralischen Gremien oder normativ aufgeladenen Teilen der Wissenschaft getroffen wird, sondern allein im offenen, unzensierten und argumentativen Diskurs.

Pressefreiheit bedeutet nicht, dass alle Medien gleichwertig oder gleich gut sind. Sie bedeutet, dass ihre Qualität und Legitimität nicht vorab durch selbsternannte Hüter des Gemeinwohls definiert werden darf. Der Begriff des „gemeinwohlorientierten Journalismus“ mag gut gemeint sein. In der praktischen Anwendung droht er jedoch zur neuen Zensurformel zu werden – nicht durch direktes Verbot, sondern durch systematische moralische und „wissenschaftliche“ Delegitimation. Und genau darin liegt die eigentliche Gefahr für die offene Gesellschaft.


Donnerstag, 30. April 2026

Oppositionsentmachtung: Die Totengräber von Mainz

von Michael Münch

RIP Demokratie – auch in Rheinland-Pfalz



Die Totengräber von Mainz haben gerade ihr eigenes Grab geschaufelt, beziehungsweise es noch weiter vertieft. Heute fanden die abschließenden Beratungen über den geplanten Handstreich gegen die AfD statt: Mit dem bereits abgewählten Landtag wollen SPD, Grüne und CDU die Verfassung so ändern, dass für Untersuchungsausschüsse fortan nicht 20, sondern 25 Prozent der Stimmen nötig sind. Damit kann die AfD aus eigener Kraft keine solchen Ausschüsse beantragen – und ein U-Ausschuss vor allem zu Corona wird es wohl nicht geben.

Dieses perfide Manöver wird Konsequenzen haben, und zwar gewaltige. Denn was sich CDU, SPD und Grüne hier leisten, ist eine schamlose Missachtung des Wählerwillens und Entmachtung der Wähler – wohlgemerkt durch bereits abgewählte Mehrheiten im alten Plenum. Das Parteienkartell ändert die Spielregeln, weil ihnen nach dem neuen Wahlergebnis ansonsten drei Sitze fehlen würden, um die AfD von ihren demokratischen Rechten abzuhalten und so mundtot zu machen.

Entrechtung der Opposition

Also soll fortan ein Quorum von 25 Prozent statt 25 Prozent gelten; es ist die nächste gezielt gegen die AfD maßgeschneiderte Entrechtung der Opposition gegen 24 AfD-Abgeordnete. Dieses charakterlose Treiben wird jetzt für alle Bürger offensichtlich – auch für jene, die bisher (noch!) nicht AfD gewählt haben; es zeigt, wie dreckig und unverhohlen die abgewählten Regierenden mit der vielbeschworenen “Demokratie” in Wahrheit umspringen.

Sie fürchten nicht deren Missbrauch, sondern sie fürchten demokratische parlamentarische Aufklärung. Und ganz besonders fürchten sie die Aufarbeitung von Corona, Lockdowns, Schulschließungen, Impfdruck und von jahrzehntelangem rotem Filz in Mainz. Die Corona-Verbrechen sollen unterm Teppich bleiben, da vielen der damaligen Akteuren, sogar rechtliche Konsequenzen, andernfalls sogar Gefängnisstrafen drohen könnten. Deshalb kastriert die abgewählte Regierung jetzt in letzter Minute charakterlos das schärfste Kontrollinstrument der Opposition – und genau davor warnen lautstark renommierte Verfassungsrechtler. Zum Beispiel Professor Dr. Friedhelm Hufen, ehemaliges Mitglied des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs, der attestiert: „Demokratie ist nicht nur Mehrheit. Demokratie sind auch die Prinzipien die dahinter stehen… Die Opposition hat eine wichtige Funktion. Da kann man nicht einfach sagen: Jetzt kommt die AfD und dann ändern wir das. Das macht einen schlechten Eindruck und ist auch verfassungspolitisch ganz unmöglich.“

Verfassungsrechtler bestürzt

Oder auch Prof. Dr. Hinnerk Wißmann, Staatsrechtler und Professor für Öffentliches Recht an der Universität Münster, der über die geplante Änderung urteilt: „Sie vernichtet demokratische Legitimität sie bereitet eine schiefe Bahn und sie nützt absehbar politisch nichts. Ein Parlament, dessen Nachfolger bereits gewählt sind, beschließt angesichts der Wahlergebnisse, dass für die neuen Abgeordneten dann doch besser andere Regeln gelten sollen… Hätte man noch vor wenigen Jahren in einem verfassungsrechtlichen Planspiel einen solchen Umgang mit dem ‚schärfsten Schwert der Opposition‘ zugrunde gelegt, hätte das als bösartige Unterstellung oder als Beschreibung totalitärer Bestrebungen gegolten.“ Dies sind keine Randmeinungen; nein: Es sind klare Warnungen aus dem Herzen des Staatsrechts.

Was in Rheinland-Pfalz passiert, liegt auf einer Ebene mit dem, was in Sachsen (drohende Beamtenentlassung von AfD-Mitgliedern) und Sachsen-Anhalt (“Parlamentsreform” zur Beschneidung von Rechten der AfD im Falle eines Wahlsieges im September) praktiziert wird. Die Charakterschwäche hinter diesen Machenschaften ist abstoßend. Das ist kein bloßer Eingriff ins Verfassungs- und Staatsrecht, sondern Machtmissbrauch mit Paragraphen. Legal? Vielleicht, formal; aber moralisch verkommen. Und vor politisch dumm: denn genau das wird die AfD, die momentan mit 4,5 bis 5 Prozent Vorsprung zur Union als (noch) zweitstärkster die deutschlandweit beliebteste Partei ist, sogar noch weiter stärken. Der Bürger sieht es und wünscht sich echte Kontrolle. Er will unbedingt faire und saubere Aufklärung. Genau deshalb hat er die AfD gewählt. Jeder weitere solcher dreckigen Tricks macht deutlich, warum die etablierten Parteien das Vertrauen final verloren haben. Jeder Versuch, die Opposition zu kastrieren, treibt der AfD neue Wähler zu.

Unwesen der Selbstbedienung

Die Menschen wollen keine geschönte “Unsere Demokratie™”. Sie wollen eine echte Demokratie, in der ihr Wille bestimmt – ohne Gesinnungspolizei, ohne Leitplanken Warnschilder und ohne Repressalien. Der schlaue Bürger erkennt die dreckigen Machenschaften der Altparteien. Das Muster ist mittleweile bundesweit bekannt. Friedrich Merz hat bei seinem “Schuldenputsch” mit einem bereits abgewählten Bundestag vorgemacht – und jetzt gieren CDU, SPD und Grüne in Mainz auf dieselbe Weise. Abgewählte schaffen Fakten gegen die neu Gewählten. Das Unwesen der Selbstbedienung hat sich tief eingeprägt. Doch es muss aufhören. Sofort. Denn wer der Opposition das Kontrollrecht nimmt, verdeutlicht den Bürgern indirekt, dass ihre Stimme nur bedingt zählt.
Das ist nicht nur böse, sondern erbärmlich. Und es wird sich rächen, spätestens bei der nächsten Wahl. Und bei der übernächsten. Und so weiter.

Die Totengräber beerdigen nicht die AfD, sondern ihre eigene Glaubwürdigkeit. Und sie säen genau den späteren Protest, den sie angeblich bekämpfen wollen. Dreckig, schamlos und kontraproduktiv. Das ist der wahre Skandal von Mainz. Wer daran etwas ändern will, sollte diese Petition unterschreiben!


Freitag, 3. April 2026

SPD-Justizministerin Hubig: Lügen, verwirren, Verbotsgesetze durchdrücken, kritische Medien drangsalieren

von Alexander Schwarz

Falschdarstellungen und Unwahrheiten verbreiten, um die eigene Agenda zu verschleiern: Da ist Justizministerin Hubig (l.) beim Lügenkanzler in guter Gesellschaft



Beim politisch-medialen Kartell liegen die Nerven zunehmend blank. Weil seine ständigen Lügen und Täuschungen eine immer kürzere Halbwertszeit haben, schlägt es um sich und überschreitet dabei alle Grenzen. Nachdem die vor zwei Wochen gestartete Collien-Fernandes-Deepfake-Posse, die als Vorwand diente, um im Handstreich neue Internet-Zensurmaßnahmen durchzudrücken, innerhalb weniger Tage völlig in sich zusammengebrochen ist, bemüht SPD-Justizministerin Stefanie Hubig sich fieberhaft um Schadensbegrenzung. Obwohl Hubig sich bei ihrem Gesetzentwurf gegen „digitale Gewalt“ mehrfach und überdeutlich auf den Fall Fernandes bezog, lässt sie dies nun vehement bestreiten und jeden einschüchtern, der es ausspricht. Dabei zeigt sogar ein Instagram-Video ihres eigenen Ministeriums, in dem gleich zu Beginn mehrere Schlagzeilen aus der Fernandes-Berichterstattung eingeblendet wurden, was man als Grund für die Gesetzesverschärfung verstanden wissen wollte. Dabei war auch das Interview mit Hubig abgebildet, das in der gleichen „Spiegel“-Ausgabe erschien, in der die Fernandes-Affäre losgetreten wurde. Hubig blättert sogar in dem Magazin – und hat just die Seite mit dem Bericht über Fernandes aufgeschlagen!

Dass es sich um eine offensichtlich von langer Hand vorbereitete Kampagne handelte, fiel also nicht nur im Thema stehenden Experten, sondern auch aufmerksamen Beobachten sofort auf – auch dem Rechtsanwalt Patrick Baumfalk, der das Ganze auf “anwalt.de” mit der Feststellung kommentierte: „Es dauert keine 48 Stunden, bis Bundesjustizministerin Hubig den Fall namentlich als Begründung für ihr Gesetz gegen digitale Gewalt heranzieht.“ Daraufhin erhielt er prompt eine E-Mail von Eike Götz Hosemann, dem Leiter des Pressereferats des Justizministeriums, in der es hieß: „Diese Behauptung ist unzutreffend. Ministerin Hubig hat den von Ihnen sogenannten ‚Fall Fernandes‘ nicht als Begründung für das Vorhaben eines Gesetzes gegen digitale Gewalt herangezogen.“ Hosemann hielt es sogar für geboten, diese glatte Lüge via X öffentlich zu machen. Dabei war das einzige an Baumfalks Aussage unzutreffende Detail, dass es in Wahrheit gar keine 48, sondern nur 24 Stunden gedauert hatte, bis Hubig den Fall Fernandes als Grund für ihren Gesetzesvorstoß heranzog – und das, obwohl es zu diesem Zeitpunkt – und bis heute – nichts als unbewiesene Behauptungen von Fernandes über ihren Ex-Mann Christian Ulmen gab und die Kernvorwürfe nicht einmal von ihr selbst behauptet werden. Doch ausgerechnet die Justizministerin wischte das elementare rechtstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung also einfach beiseite und vermittelte den Eindruck, die Deepfake-Vorwürfe von Fernandes seien zweifelsfrei erwiesen und Anlass genug für ein neues Gesetz.

Skandalöse Amtsführung

Aber nicht nur Advokat Baumfalk, auch die „Welt“-Journalistin Fatina Keilani wurde vom Justizministerium angegangen: Nachdem Hubig am vergangenen Sonntag in der ARD-Sendung von Caren Miosga zu Gast war – wie auch Fernandes –, hatte Keilani am Montag in einem Kommentar geschrieben: „Aber sie ist ja nun einmal in derselben Sendung, und das sieht doch schon irgendwie nach Parteinahme aus, oder nicht? Und hat das Ministerium nicht auch Bezug auf den Fall genommen, um dem eigenen Gesetzesvorhaben Schub zu verleihen? Überhaupt ist diese Gleichzeitigkeit von Skandal und bereitliegendem Gesetzentwurf kurios.“ Diese in Anbetracht von Hubigs skandalöser Amtsführung noch sehr freundliche und gemäßigte Formulierung habe genügt, klagt Keilani, dass kurz nach 11 Uhr morgens ein Pressesprecher Hubigs angerufen und ihr “in ziemlich forschem Tonfall“ angebliche Falschberichterstattung unterstellt habe. Ihren Artikel ergänzte sie daraufhin um den Zusatz: „Ein Sprecher von Hubig wies dies am Montag gegenüber ‚Welt‘ zurück. Es bestehe kein Zusammenhang. Das Gesetz sei schon länger in Arbeit, und das Ministerium habe zu keinem Zeitpunkt Bezug auf den Fall Fernandes genommen.“ Eine Anfrage von „Nius“, ob das Justizministerium den Vorfall bestätigt und warum es Journalisten einschüchterte, blieb ebenso unbeantwortet, wie Fragen nach der Mitwirkung der Organisation “HateAid” bei der Planung des Gesetzes.

Hubis gesamtes Verhalten in den letzten zwei Wochen hätte eigentlich zehnmal ihren Rücktritt oder ihre umgehende Entlassung gerechtfertigt: Die überforderte und/oder unfähige SPD-Ministerin verbreitet nachweislich nicht nur Lügen, sondern will auch noch andere zwingen, diese zu übernehmen. Allerdings hat sie damit in Bundeskanzler Merz ein leuchtendes Vorbild, weshalb ihr auch kein Ungemach droht. Außerdem tritt Hubig die Unschuldsvermutung mit Füßen, indem sie auf die bloßen Behauptungen von Fernandes hin eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen will und sich damit indirekt an der Vorverurteilung von Christian Ulmen beteiligt – obwohl die Ermittlungen der Behörden sich erst im absoluten Anfangsstadium befinden, die spanische Justiz den Fall offenbar nicht vor Gericht bringen will und ein etwaiges Urteil noch Lichtjahre entfernt wäre, sofern es überhaupt zu einem Verfahren kommt und sich in dieser hochgradig dubiosen und unseriösen Psy-Op zur Durchsetzung eines weiteren freiheitsfeindlichen Gesetzes irgendetwas substanziell Justiziables ergeben sollte. Der ganze Fall ist ein weiteres Beispiel für die Machtanmaßung der Politkaste.

Hatz auf kritische Medien auch im Fall Dipama

Früher hätte das Gebaren von Hubig zu einem medialen Orkan geführt, der sie aus dem Amt gefegt hätte, doch seit die Mainstream-Journaille auf die Seite der Regierung übergegangen ist, zieht sie mit der Politik an einem Strang. Der „Spiegel“, „Bild“ und fast alle anderen großen Medien waren an der Entfesselung und Verbreitung dieser aufgebauschten Geschichte beteiligt und stecken nun wieder als Komplizen zu tief drin. Sie beschränken sich lediglich darauf, ihre Artikel zu dem Thema zu korrigieren und um Transparenzhinweise zu ergänzen, in denen sie klarstellen, dass „ein falscher Zusammenhang zwischen Deepfake-Pornos und der Anzeige gegen Christian Ulmen suggeriert“ worden sei, wie etwa die „Süddeutsche Zeitung“ schreibt. Die “Tagesschau” löschte oder änderte einfach sang- und klanglos ihre Beiträge von Beginn der Affäre, als sie die “Spiegel”-Anschuldigungen unkritisch übernommen, den Fall in Top-Priorität vermeldet und Fernandes sogar in den “Tagesthemen” minutenlang interviewt hatte; sie war selbstverständlich und durchschaubar Teil der Medienkampagne.

Aber auch sonst macht der Staat sich weiterhin zum Rächer verletzter linker Befindlichkeiten: Die Staatsanwaltschaft München I hat ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen einen Journalisten von „Apollo News“ eröffnet, weil dieser im vergangenen September einen kritischen Artikel über Hamado Dipama, ein Mitglied des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunks, verfasst hatte. Dipama, ein aus Burina Faso stammender abgelehnter Asylbewerber, der aber natürlich trotzdem in Deutschland bleiben durfte, hat in diesem Räderwerk des woken Wahnsinns seinen auskömmlichen Platz als fanatischer “antikolonialer” Aktivist gefunden und wird als solcher vom linken Medienzirkus verzückt herumgereicht. Als der “Norddeutsche Rundfunk” die Moderatorin Julia Ruhs abgesetzt hatte, reagierte Dipama mit einer regelrechten Hasstirade: „Die Unterwanderung durch Rechte und Neo-Faschisten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss gestoppt werden“, schrieb er. Die Münchner Kriminalpolizei verlangt von „Apollo News“ nun allen Ernstes die Herausgabe der Personalien des unter Pseudonym schreibenden Autors, was Chefredakteur Max Mannhart jedoch tapfer verweigert. Insgesamt geht Dipama gegen mindestens 30 verschiedene Äußerungen über sich strafrechtlich vor, darunter auch gegen den „ÖRR Blog“ und den „Tichys Einblick“-Autor Josef Kraus, der deswegen sogar vor einem Monat einen Hausbesuch von zwei Polizisten erhielt. Auch “Journalistenwatch” wurde abgemahnt – obwohl ein auf der Berichterstattung von “Apollo News” fußender Bericht nach Bekanntwerden der Dementierung bestimmte Aussagen durch Dipama schon Wochen zuvor durch die Redaktion selbst von der Seite genommen worden war. Während dieses Land also in realer Kriminalität versinkt, der die Behörden aber längst nicht mehr Herr werden, verschwendet die Justiz vom Provinzstaatsanwalt bis hinauf zur Justizministerin lieber Zeit und Ressourcen, um Medien zu verfolgen, die sich kritisch, aber sachlich mit einem hetzerischen Migranten auseinandersetzen. Und die Justizministerien beteiligt sich massiv an einer Kampagne zu Gesetzesänderungen, wobei sie sich ausdrücklich auf völlig unbewiesene Behauptungen stützt. Auch dieser Fall beweist damit, dass dieser Staat, von der Spitze abwärts, völlig außer Kontrolle geraten ist und bedenkenlos immer weitere Grenzen überschreitet.


Sonntag, 22. März 2026

Zufall oder Kampagne? Collien Fernandes als Maskottchen der Klarnamenpflicht

von Olli Garch

Rumopfern mit Agenda? Collien Fernandes gestern in den “Tagesthemen” 



Seit die Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes am Donnerstag mit der Nachricht an die Öffentlichkeit ging, sie habe unter anderem wegen Anmaßung des Personenstands, öffentlicher Beleidigung, Offenlegung von Geheimnissen, wiederholter Körperverletzung im familiären Näheverhältnis und schwerer Bedrohung angezeigt, und ihm „virtuelle Vergewaltigung“ vorwirft, brechen medial alle Dämmae. Wirtschaftskrise, Pleitewelle, massenhafter Jobabbau, die Epstein-Akten, der gigantische Schuldenbetrug der Bundesregierung oder die Kriege in der Ukraine und im Iran – alles ist plötzlich zweitrangig angesichts von Fernandes‘ Vorwürfen, die alle Medien dominieren. Allein „Bild“ haut im Stakkatotempo immer neue Artikel zu dem Thema heraus. Zehn Jahre lang soll Ulmen unter Fernandes‘ Namen Fake-Profile erstellt, vermeintlich private, aber falsche Nacktfotos und Sexvideos von ihr herumgeschickt, Männer kontaktiert und sich ihnen gegenüber als seine eigene Frau ausgegeben haben. An Weihnachten 2024 habe Ulmen ihr schließlich gestanden, dass er hinter all diesen Aktionen stecke, deren Urheber Fernandes über Jahre auf die Spur zu kommen versuchte. Soweit ihre Vorwürfe. Ulmen selbst ließ sie bisher nur seht allgemein über ein Anwaltsschreiben dementieren, ging aber nicht konkret darauf ein.

Auffallend sind auch bei diesem neuerlichen, aus dem Nichts losgetretenen Skandalon sowohl Timing als auch Synchronizität und Engführung des Themas mit in die Debatte gedrückten, “zufällig” dazu passenden Forderungen nach Netzkontrolle in Namen der Bekämpfung “digitaler Gewalt” in den Medien. Dass linke NGOs wie Hate-Aid (mit denen Fernandes schon seit längerem kooperiert) wie auch Vertreter der „Zivilgesellschaft” bis zu Luisa Neubauers nun die Trommel für “Frauenrechte” rühren” und den Fall begeistert aufgreifen, ist kein Wunder. Und dann die deutsche Politik: Entweder springt sie deshalb mit voller Wucht auf diesen Zug auf, weil ihr der Anlass wie gerufen kommt – oder sie hat es gerufen. Da richtet der um seine Wiederwahl am Sonntag kämpfende rheinland-pfälzische SPD-Ministerpräsident Alexander Schweitzer Fernandes aus, sie stehe „exemplarisch für ein wachsendes Problem: Frauen werden im digitalen Raum gezielt entwürdigt, manipuliert und angegriffen – oft anonym und folgenlos für die Täter. Wir brauchen deshalb eine proaktive Strafverfolgung“. Das Wörtchen „proaktiv“ dürfte hier das Schlüsselwort für noch mehr Zensur sein. Auch Schweizers hessischer CDU-Amtskollege Boris Rhein verkündete, dass sexualisierte Gewalt „wirklich jede Frau treffen kann“ – und gegen solche „Straf- und Schandtaten“ müssten „wir mit aller Härte vorgehen“. Deshalb hätten „wir als Hessen beim letzten Ministerpräsidentengipfel die Forderung durchgesetzt, Betreiber von Internet- und Social-Media-Plattformen für die Verbreitung intimer Bilder und KI-Deepfakes härter zu bestrafen und eine Beweislastumkehr zulasten der Täter einzuführen“.

Zufällig die passenden Reden vorbereitet

Auch SPD-Fraktionschef Matthias Miersch zog just zum Fall Fernandes prompt die passenden Reden aus der Schublade und kündigte an: „Wir werden mit dem digitalen Gewaltschutzgesetz die Lücken schließen, die solche Täter bisher ausnutzen. Wenn es weitere Verschärfungen braucht, müssen wir diese auf den Weg bringen. Die Scham muss endlich die Seite wechseln“. Und SPD-Justizministerin Stefanie Hubig
hat – ebenfalls rein zufällig – bereits einen fertig ausgearbeiteten Gesetzentwurf zur Strafverschärfung bei Deepfakes parat, der „Bild“ – natürlich – vorliegt. „Digitale Gewalt ist brutal. Sie kann Menschen so stark verletzen wie körperliche Gewalt. Deshalb mache ich keinen Unterschied zwischen analoger und digitaler Gewalt: Jeder Übergriff ist einer zu viel“. Es sei „ein gesamtgesellschaftliches Problem, das wir gemeinsam angehen müssen“, so Hubig. Kein Wunder also, dass hier viele einen nicht bloß zeitlichen Zusammenhang vermuten. Dass Fernandes ausgerechnet zu einem Zeitpunkt und mit einer derartigen Wucht mit dem Thema vorprescht, in dem die Politik über immer neue Internet-Beschränkungen und Social-Media-Verbote nachdenkt, obwohl sie doch bereits seit Weihnachten 2024 gewusst haben will, dass Ulmen der Urheber ihres Martyriums ist, halten viele hinter vorgehaltener Hand nicht für einen Zufall, sondern für eine konzertierte Aktion, die auch dazu dient, Fernandes verblassende Prominenz wieder aufzupeppen.

Die kluge Journalistin Silke Schröder schreibt: “Ich bin die Verblödung so leid. Sind Menschen wirklich zu dumm zu sehen, dass der Fall Ulmen-Fernandes nur deshalb politisch-medial so aufgeblasen wird, um künstlich das Problemfeld autochthoner ‚Männergewalt‘ zu befeuern? Und um dem Plan zur Klarnamenpflicht im Internet weiter Nahrung zu geben? Gibt es wirklich Menschen, die nicht kapieren, dass das ganze Gefasel um ‚toxische Männlichkeit‘, Gesetze zur Bestrafung von ‚Cat Calling‘ und nun dieser Fall primär dazu benutzt werden, um vom tatsächlichen Problem abzulenken?! Und dass das tatsächliche Problem mit sexueller Gewalt ganz woanders liegt und täglich größer wird?” Und der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Ulrich Vosgerau kommentiert auf X: “Ich neige nun wirklich nicht zu Verschwörungstheorien – aber ich werde misstrauisch. Das letzte Mal, als Spiegel und Bild-Zeitung eine orchestrierte Medien-Kampagne durchgeführt haben (‚die rechte und die linke Hand des Teufels‘?), auch damals schon mit der Tendenz ‚Regierung/Gesetzgeber müssen endlich etwas untenehmen!‘, ging es um den 1.100seitigen Geheimbericht des Verfassungsschutzes gegen die AfD, der aber als solcher streng geheim bleiben sollte. Als er eine Woche später geleakt wurde, war die Luft raus, Spiegel+Bild waren blamiert: es stand nur breitgetretener Kappes drin. (…) Heute geht es Bild+Spiegel darum, schnellstens eine Klarnamenspflicht und Identitätskontrolle im Internet einzuführen.”

Wer solche Ex-Kollegen hat, braucht keine Feinde mehr

Neben dieser offenkundigen politmedialen Agenda zur Netzregulierung und Meinungskontrolle ist hier aber noch etwas anderes erschreckend: Die öffentliche Kreuzigung Ulmens geschieht, wohlgemerkt, ohne dass irgendjemand außer ihm und Fernandes selbst wissen kann, was von alledem wirklich passiert und wahr ist. Die Unschuldsvermutung wird diesmal sogar noch extremer mit Füßen getreten wie bei Till Lindemann – obwohl dieser Fall eigentlich einen lehrreichen Ausgang nahm, der umso mehr zur Zurückhaltung ermahnen würde. Doch ein Gericht ist hier gar nicht mehr notwendig, angeführt von „Bild“ ist das Medientribunal in vollem Gange und hat sein Urteil längt gesprochen. Die skrupellose öffentliche Hetzjagd auf den toxischen Mann als Täter bei blinder Solidarisierung mit der Frau als Opfer folgt dem Prinzip “schuldig bei Verdacht” und nach gängigen Feindbildern: Es dauerte keine 24 Stunden, bis die ersten öffentlichen Absetzbewegungen von Ulmen einsetzten, der nun als absolute Unperson gilt, von der man sich gar nicht entschieden genug distanzieren kann

Die Schauspielerin Pheline Roggan, die jahrelang mit Ulmen für die Fernsehserie „Jerks“ vor der Kamera stand, machte den Anfang, versicherte Fernandes ihrer Solidarität und zog eine Parallele zum Fall der Französin Gisèle Pelicot, die von ihrem eigenen Mann über viele Jahre anderen Männern zur Vergewaltigung dargeboten wurde. Wenig später zog Emily Cox nach, die in „Jerks“ Ulmens Freundin spielte. Auch sie fiel dem Kollegen in den Rücken – und bekundet nun blindlings ihre Bewunderung für Fernandes‘ vorgeblichen „Mut“, „Klarheit“ und „Kraft“. „Die beiden Kolleginnen haben ihre Wahl also getroffen – und unterstützen ihre Serien-Kollegin klar und deutlich mit ihrem Statement“, kommentiert „Bild“ wohlwollend. Ironischerweise wird dort nun auch das erkannt, was man im Gegensatz zu Fernandes‘ Anschuldigungen tatsächlich schon immer hätte wissen können: Dass es sich bei Ulmen durchaus um einen fragwürdigen Charakter und eine Extrempersönlichkeit handelt; das allerdings macht ihn noch lange nicht zum Vergewaltiger. Serien wie „Jerks“, mit ihren „Fremdschäm-Momenten für die TV-Ewigkeit“, in der Ulmen „sich selbst mit (vermeintlicher) Selbstironie trottelig und sexuell gestört“ gespielt habe, sehe man nun jedenfalls mit ganz anderen Augen, befindet „Bild“, und raunt: „Steckte da viel mehr echter Ulmen drin, als Zuschauer vermuteten? (…) „Hätte man das damals schon ahnen können? Warum fanden wir das damals überhaupt lustig? Hätten wir damals eher protestieren statt lachen sollen?“.

Beisenherz mal wieder

Auch der unsägliche linke Agitator Micky Beisenherz streute sich medienwirksam Asche aufs Haupt: Erst letzten Freitag war Fernandes in der von ihm moderierten Sendung „Kölner Treff“ zu Gast gewesen, wo der Fall ebenfalls zur Sprache kam; bezeichnenderweise vermied Fernandes da aber noch, Ulmen zu beschuldigen. Nichts sollte offenbar den Zeitablauf der Kampagne stören, dafür wurde das Thema in Beisenherz‘ linker Laberrunde gewissermaßen schonmal vorgeteasert. In seinem Podcast tut Beisenherz nun so, als habe Fernandes Zurückhaltung etwas mit seiner allzu zurückhaltenden Gesprächsführung zu tun: Im sei erst im Nachhinein klar geworden, dass der Schwerpunkt an diesem Abend nicht richtig gesetzt war. „Wieder mal bin ich schuld“, jammert Beisenherz: Er habe sich „völlig zu Recht von der Redaktion vorwerfen lassen“ müssen, dass er sich in der Sendung zu lange und auch aus persönlichem Interesse beim Thema „Traumschiff“ aufgehalten habe, wo Fernandes zum Ensemble gehört.

Das Thema Deepfake, das im “Kölner Treff” natürlich rein zufällig ebenfalls ein Grund war, warum Fernandes eingeladen war, sei dadurch „ein bisschen zu kurz“ gekommen. Es tue ihm „wirklich extrem leid“, was Fernandes erleiden musste, so Beisenherz weiter, der auch gleich gravitätisch von „Vertrauensmissbrauch“, „Machtausübung“ und „Selbstaufwertung durch die Degradierung anderer“ schwadronierte. Solche Taten seien kein Einzelfall, sondern “Ausdruck eines männlichen Problems” – wenn von solchen Fällen die Rede sei, seien es „eigentlich immer Männer, die Frauen degradieren“ – er vollzog also gleich eine (Selbst-)Anklage stellvertretend für und gegen alle Männer und dürfte sich damit das Wohlwollen seiner Blase erhalten haben. Auch weitere mehr oder weniger prominente Männer meldeten sich inzwischen mit Unterstützung für Fernandes zu Wort, allen voran natürlich der unvermeidliche Pro7-Systemclown Joko Winterscheidt, der immer sofort wittert, woher der politisch-medial erwünschte Wind weht. Und Oliver Pocher rief bereits das Karriereende Ulmens aus.
Kein Wort zur Jugendzentrum-Missbrauch, aber Ausflippen wegen “virtueller Vergewaltigung”

Fernandes legte inzwischen in der “Tagesschau” nach, wo das Thema ebenfalls prominent behandelt wird – im Gegensatz zu dort regelmäßig unter den Teppich gekehrten echten Vergewaltigungen und Gruppenvergewaltigungen von Frauen und Mädchen durch Exponenten der Bereicherungsgesellschaft: Deutschland sei für sie ein „Täterparadies“, ließ sie wissen; Sie habe das Gefühl, „dass von vielen noch nicht so richtig begriffen wurde, dass digitale Gewalt reale Gewalt ist, dass Opfer da massiv drunter leiden, nicht nur ich, auch andere – und in intensive psychotherapeutische Behandlung müssen“. Der “Täter” (Ulmen) lebe „mit seinem Hauptsitz in Spanien. Also hatten wir dadurch eben die Möglichkeit, diesen Sachverhalt in Spanien anzuzeigen. Und dort sind die Gesetze wesentlich schärfer. Das zeigt ja, dass Deutschland ein absolutes Täterparadies ist, wenn der Täter ein sehr umfangreiches Schreiben vorlegt, in dem es nur darum geht, dass bitteschön Deutschland zuständig sein soll. Das zeigt doch ein großes Versagen, eine große Schutzlücke in der Justiz“, so Fernandes. Auch das klingt lupenrein nach Untermauerung der politischen Forderung nach Klarnamenpflicht und digitaler Überwachung.

Und auch hier ist interessant, dass ein – schon aufgrund der unklaren Sachlage und hochsubjektiven einseitigen Schilderung denkbar ungeeigneter – Einzelfall einer deutschen Prominenten medial ausgeschlachtet wird, um ein freiheitsfeindliches und in seiner Tragweite brandgefährliches Gesetz zur Netzkontrolle zu promoten, während umgekehrt unzweifelhafte massenhafte Verbrechen von illegalen Einwanderer im Kontext überfälligen Grenz- und Migrationskontrolle ja nicht thematisiert werden dürfen, weil dies ja menschenverachtend und populistisch sei. Doch bei einem “deutschen” Täter wird wegen einer „virtuellen Vergewaltigung“ mehr Bohei gemacht als wegen abertausendfach geschehenden Gruppenvergewaltigungen von Frauen durch Zuwanderer, von der strukturellen Unterdrückung muslimischer Frauen ganz zu schweigen. Nichts übrigens illustriert diese kaum noch zu ertragende Heuchelei treffender als die Schweigespirale um den ungeheuerlichen Skandal im Berliner Jugendzentrum, dessen Mitarbeiter, im Verbund mit dem Jugendamt, Vergewaltigungen durch Migranten in den eigenen Räumen vertuschte – weil man arabische Jugendliche nicht stigmatisieren wollte. All die Arschlöcher – und einen milderen Ausdruck gibt es für diese Heuchelei leider nicht –, die über diese Abgründen kein Wort verlieren, sich jetzt aber in gespieltem Entsetzen der Anklage eines eines TV-Sternchens ergehen und und Tiraden über die verachtenswerten triebgesteuerten deutschen Männer abfeuern, haben jede Glaubwürdigkeit und jede moralische Berechtigung verspielt, sich jemals noch zu Fürsprechern von Opfer- und Minderheitenrechten zu machen.


Freitag, 13. Dezember 2024

Fall Kramer: Die Fratze des totalitären Linksstaats

von Theo-Paul Löwengrub

Brandgefährlich, weil skrupellos und voreingenommen: Polit-Aktivist Kramer in der Fehlbesetzung als thüringischer Verfassungsschutzpräsident



Der Skandal um den thüringischen Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer markiert in seiner niederträchtigen, perfiden und abgefeimten Einzigartigkeit einen Tiefpunkt der politischen Verkommenheit in der Umsetzung der Staatsdoktrin “gegen rechts”. Das einzig Positive daran ist die für jedermann ersichtliche Selbstentlarvung des “Verfassungsschutzes” als antidemokatisches Werkzeug zur Unterdrückung von Oppositionellen und missliebigen Meinungen – geleitet von stalinistischen und halbseidenen Apparatschiks, die unter normalen Umständen (etwa in einem intakten Rechtsstaat, der die Vor-Merkel-Bundesrepublik noch war) niemals in entsprechende Positionen hätten aufrücken können, das es ihnen charakterlich, qualifikatorisch und formal an den Minimalvoraussetzungen fehlt.

Doch die Inkompetenz hat auch ihr Gutes: Weil Linksradikale immer überziehen müssen, hat Kramers mit seinen unverfrorenen Machenschaften – insbesondere der Unterdrückung eines die AfD entlastenden Gutachtens – die von ihm selbst betriebene Einschätzung dieser Partei als “gesichert rechtsextrem” ad absurdum geführt, womit das Verbotsverfahren final vom Tisch sein dürfte. Danke wenigstens dafür. Auch wenn die Systemmedien den Skandal um einen der schillerndsten und unseriösesten Führungsbeamten dieses Landes (dessen Karriere nur im Thüringen des gestern durch Mario Voigt als Ministerpräsident abgelösten Mauerschützenparteikaders Bodo Ramelow möglich war) beharrlich herunterspielen oder – wie ARD und ZDF – so gut wie komplett totschweigen, arbeiten die Mühlen der unabhängigen freien Medien, allen Schikanen zum Trotz, unermüdlich weiter – und fördern immer neue Enthüllungen zur Causa Kramer zutage und über einen Typus von Staatsfunktionär, den man in Deutschland nach zwei Diktaturen eigentlich niemals mehr in führenden Ämtern sehen wollte.

Auf Du und Du mit Stasi-Kahane

So berichtet “Apollo-News”, dessen verdienstvolle Recherchen zu Kramer diese Woche den Stein ins Rollen gebracht hatten, dass dieser bereits in einem Symposium am 20. Juni 2016 zum bezeichnenden Thema „Migration und Sicherheit – Wie Extremisten Flüchtlingsbewegungen zu instrumentalisieren versuchen“, an dem mehrere Landesämter für Verfassungsschutz beteiligt waren, niemand Geringeres als Anetta Kahane, die Gründerin und damalige Vorsitzende der linksradikalen steuergeldgepamperten Amadeu-Antonio-Stiftung, als Referentin geladen hatte – und zwar zum Thema „Migration und Rechtsextremismus“. Dabei wurde nicht erwähnt, dass Kahane von 1974 bis 1982 inoffizielle Mitarbeiterin der Stasi war. Auch privat scheint dies Kramer, der seit Jahren enge Kontakte zu Kahane unterhält, nicht im Geringsten zu stören: 2019 lobte er sie in einem Grußwort und nannte sie „Freundin Anetta“. Zudem sitzt er auch noch im Stiftungsrat der Amadeu-Antonio-Stiftung.

Auch ansonsten hat Kramer wenig Berührungsängste mit realen Feinden von Demokratie, Freiheit und Grundgesetz: So war 2018 war in seiner Behörde und auf seinen ausdrücklichen Willen hin auch noch ein Mitglied der Islamisten-Szene zu Gast – obwohl es über den Mann mehr als 90 Einträge im behördeninternen Informationssystem NADIS gab. Laut „Apollo News“ verbreitete der mit Bart und Kaftan auftretende Mann dabei ein solches Unbehagen, dass Mitarbeiter sogar die Gänge mieden, um eine Begegnung zu vermeiden. Kramer, dem dies nicht entging, lud dazu ein, ihm eventuelle Sicherheitsbedenken mitzuteilen. Seine Tür stehe “immer offen”, teilte er in einer E-Mail mit. Als einige Mitarbeiter dieses Angebot in gutem Glauben annahmen, kehrten sie jedoch laut Zeugenaussagen eingeschüchtert und „verängstigt“ aus den Gesprächen mit Kramer zurück.

Menschlich unterirdischer Minustyp

Diese Vorfälle zeigen einmal mehr, welche Zustände in einer Behörde herrschen, die seit 2015 von einem Mann geführt wird, der als studierter Sozialpädagoge (!) nicht nur nicht die gesetzlich vorgeschriebene Anforderung eines Jurastudiums mit der Qualifikation zum Richteramt erfüllt, sondern sich auch charakterlich als völlig ungeeignet für sein Amt erwiesen hat. Die Bedrohung eines unliebsamen Mitarbeiters, der nur seine Pflicht erfüllte, indem er das besagte Gutachten verfasste, das aufzeigte, wie unhaltbar die von Kramer erzwungene Einstufung der AfD als angeblich „gesichert rechtsextrem“ war, samt Verwerfung dieses Gutachtens, Kramers Kungelei mit MDR-Journalisten; die enge Verbindung zur linksextremen Ex-Stasi-Informantin Kahane; seine frühere Teilnahme an Putin-nahen Rockerfeiern; ein menschlich ganz und gar unterirdischer Führungsstil: Die Personalie Kramer ist ein einziger Skandal, der fast noch mehr über diejenigen verrät, die solche Minustypen in höchste Ämter des Linksstaates hieven, um den politischen Gegner zu bekämpfen, als über ihn selbst.

Kramer war und ist immer ein voreingenommener linker Aktivist, und genau so sieht auch seine unsägliche Amtsführung aus. Und so erklärt es sich, dass Figuren, die eigentlich selbst ein Fall für den Verfassungsschutz wären (jedenfalls einen, der dem Gebot von Neutralität, politischer Unvoreingenommenheit und obligater Äquidistanz zu beiden extremistischen Rändern – nicht nur einem – verpflichtet wären), hierzulande nicht nur von jedem staatlichen Argwohn verschont bleiben, sondern auch noch hofiert und von maximal befangenen Aktivisten in höchsten Behördenämtern protegiert werden. Statt sie selbst kritisch zu durchleuchten, werden sie als vorgebliche “Experten” und vermeintlich loyale, der Staatsräson verpflichtete Hüter der freiheitlichen Grundordnung präsentiert, die dann über die veröffentlichte Wahrnehmung – und am Ende die weltanschauliche Einstufung der AfD samt Verbotsverfahren – mitentscheiden dürfen. Auch wenn letzteres, wie gesagt, durch die nunmehrige Offenlegung der Affäre Kramer einstweilen hinfällig geworden sein dürfte: Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem dies kroch.