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Mittwoch, 26. März 2025

Gysi als Alterspräsident: Wenn die SED 2.0 die neue Volkskammer eröffnet

von Julian Marius Plutz

Tiefpunkt des deutschen Parlamentsgeschichte: Ein Ex-Mauerschützenpartei-Salonsozialist darf das Plenum eröffnen



Eines ist so sicher wie die radikal-islamische Gesinnung des Nationalspielers Antonio Rüdiger: Der 25. März 2025 wird in die Geschichte dieser Bundesrepublik Deutschland eingehen. Das Land, welches innerhalb eines Jahrhunderts gleich zwei Diktaturen hervorgebracht hat, konstituiert seinen 21. Bundestag. Seit dem Jahr 2017, als eine neue Partei namens AfD das erste Mal ins sogenannte “Hohe Haus” gewählt wurde, fühlten sich die übrigen Parteien genötigt, die über Jahrzehnte gewachsene parlamentarische Tradition wieder und wieder zu verändern oder zu schleifen. Unter Bruch der Geschäftsordnung werden da Präsidiums- und Ausschussvorsitzämter verweigert, parteinahe Stiftungen sabotiert, voreingenommene Ordnungsrufe verhängt und antidemokratische Obstruktionspraktiken geübt.

Und nun auch das: Fortan ist nicht mehr derjenige Alterspräsident und darf den neuen Bundestag eröffnen, der vom Geburtsjahr her am ältesten ist, sondern der Abgeordnete, der am längsten im Parlament sitzt. Damit verhinderten die Herrschenden bereits 2017 erfolgreich, dass ein AfDler diesen rituellen Akt übernahm – und dass nun, 2024, der 85-jährige Alexander Gauland zum Zuge kam, dem diese Ehre eigentlich gebührte.

Ein DDR-Systemvertreter als herbeigetrickster “Alterspräsident”

Diese Normenanpassung des Einheitsparteienblocks gegen die unliebsame Opposition hatte zur Folge, dass der neue Bundestag anstatt von Gauland nun von Gregor Gysi als “dienstältestem Abgeordneten” eröffnet wurde – was der Direktgewählte aus Treptow-Köpenick heute auch tat. Bereits vor diesem denkwürdigen Vorgang fragte sich hierzulande so mancher – darunter auch ich –, wie es eigentlich sein kann, dass ein antidemokratisches SED-Mitglied, welches als Rechtsanwalt in der DDR Mandanten an die Stasi verraten haben soll (und damit mutmaßlich Blut an den Händen hat), ein vorgeblich demokratisches Parlament eröffnen darf.

Dass das nicht nur geht, sondern auch gewollt ist, zeigte die heutige erste Sitzung des 21. Bundestages. Mit Ausnahme der AfD war jede andere Fraktion mit dieser Personalie des “Alterspräsidenten” (alias mutmaßlichem “IM Notar”) auch hochzufrieden: Gleich zu Beginn der Sitzung lobten Redner von den Grünen bis zur CDU den sozialistischen Juristen über den grünroten Klee. So sei der Berliner “für seinen Humor” bekannt und für seine brillante rhetorische Fähigkeit. Seit ich politisch denken kann, begegnen mir diese wohlwollenden Adjektive über Gysi, und ich kann es nicht mehr hören. Welchen Wert haben Witz und Schlagfertigkeit bei einem anzunehmenden Verbrecher? Wie wichtig ist eine passende Pointe und ein lustiger Satz, wenn man weiß, dass – wie der DDR-Experte Hubertus Knabe zutreffend schrieb — die Täter wie Gysi unter uns sind?

Um was soll sich Deutschland noch alles kümmern?

So gesehen hat der illegitime Alterspräsident nicht enttäuscht: In seiner abgelesenen Rede galoppierte das rhetorische Talent in einem kaum erträglichen Worthülsenritt durch das Parteiprogramm der ehemaligen SED. Allen Ernstes sprach Gysi etwa über Weihnachtsbäume und vergaß auch nicht, das offenbar höchste deutsche Staatsziel, die Digitalisierung in Afrika, anzusprechen. Mit 5G für Kongolesen ist die Welt am deutschen Wesen genesen! Und wie es sich für einen waschechten Kommunisten gehört, empfahl der inoffizielle Gysi höhere Steuern auf „Kapitalverwertung“ – er meint wohl Kapitalvernichtung –, um dann zu seinen im Holocaust getöteten Familienangehörigen überzuleiten. Dieses moralinsauer aufgeladene Thema nutzte er natürlich prompt, um auf die „besondere Verantwortung für die Palästinenserinnen und Palästinenser“ einzugehen.

Die Argument dazu man sich auf der Zunge zergehen lassen: Weil die Deutschen Auschwitz-Birkenau möglich gemacht haben, müssen die neuen Deutschen 2025 dafür sorgen, dass die Judenschlächter einen eigenen Staat bekommen. Auch wenn ich das Wort nicht teile und es für toxisch halte: In diesem Moment kann ich nachempfinden, warum der eine oder andere von „Schuldkult“ spricht. Welche aus einer diffusen Schuld entstandene Verantwortung sollte denn die heutige deutsche Generation tragen, die mit ihren Vorgängern bis auf genetische Marker (und den offenbar zeitlosen Hang, politischer Propaganda zu vertrauen), nichts teilt? In Mikronesien sollen die afghanischen Schabrackenhyänen vor dem Aussterben bedroht sein, sagen Klimaexperten – und die müssen es ja wissen. Warum ist dort eigentlich nicht der deutsche Staat hinterher, um diese himmelschreiende Gemeinheit mit Steuergeld zu kitten?

Mit Vollgas in den Abgrund

Was Gregor Gysi in seiner Rede um jeden Preis zurechtbiegen, beschönigen und kitten wollte, ist die gesamte – und damit auch seine eigene – Vergangenheit im Unrechtsstaat DDR. Denn im Gegensatz zur ewigen Schuld und Verantwortung lange verblichener Täter, was das NS-Regime angeht, haben lebend Zeitgenossen wie Gysi selbst bewiesen, was es heißt, ein maßgeblicher Teil einer Diktatur zu sein. Die Täter von gestern – der Alterspräsident konnte sich bis heute nie von den Vorwürfen lossagen, er wäre ein Stasi-Spitzel gewesen – eröffnen die Parlamente von heute. Alles ganz normal in einer Republik, die die eine, ältere Diktatur zu Recht verurteilt (wenn auch reflexhaft und in maßloser Übertreibung), aber mit der anderen, jüngeren Diktatur längst ihren Frieden gemacht hat. Heute ist die “Partei des Schießbefehls”, wie es Julian Reichelt richtig sagt, Teil einer kruden, weil menschenfeindlichen, demokratiefeindlichen, oppositionsfeindlichen Politikerkaste, der alles ganz egal ist, was nicht der Karriere und Pfündesicherung ihrer Kader dient.

Angesichts des veritablen Skandals dieser Gysi’schen Volkskammereröffnung 2.0 wirkte die Rede der neuen Bundestagspräsidentin Julia Klöckner fast wie aus der Zeit gefallen: Die einstige Weinkönigin bemühte sich immer, Worte zu finden, die der Würde ihres Amtes gerecht wurden – auch wenn es leider nicht reichte. Anders gesagt: Vielleicht ist ja die “Würde” dieses neuen Bundestages genau jene, die Gregor Gysi repräsentiert: Egozentrisch, von sich selbst eingenommen, selbstgerecht, moralisch überheblich, unschlau und voller Lügen. So ist es denn nur folgerichtig, dass dieser 25. März in die Geschichte eingeht: Als weiterer Meilenstein auf dem beschrittenen Weg, eine Gesellschaft, die ihren eigenen Untergang herbeigewählt hat, abzuwickeln. Gregor Gysi ist nicht der Totengräber dieses Landes; er ist der verklosterte Grabredner, der sich selbst am besten gefällt. Schnallen Sie sich an, liebe Leser. Die Höllenfahrt in den totalen Abgrund nimmt gerade erst Fahrt auf.



Donnerstag, 13. März 2025

Einberufung des alten Bundestags und verspätete konstituierende Sitzung des neuen: Ein Verstoß gegen das Grundgesetz?

von David Cohnen

Reaktivierung des alten Bundestages für Grundgesetzänderungen: Beispielloser Vorgang



Die derzeit diskutierte Änderung des Grundgesetzes durch den noch amtierenden Bundestag und die damit verbundene Aufnahme von rund einer Billion Euro neuer Schulden unter einer möglichen CDU/CSU-SPD-Regierung werfen erhebliche Fragen auf, mit denen ich mich heute auseinandersetzen möchte. Die Frage ist, ob in Verbindung mit damit die extrem verspätet einberufene erste Sitzung des neuen Bundestages ein Verstoß gegen das Grundgesetz ist. Die Bundestagswahl fand 23. Februar 2025 statt und gemäß Artikel 39 Absatz 2 des Grundgesetzes muss der neu gewählte Bundestag am 30. Tag nach der Wahl zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten; dies bedeutet, dass die Sitzung bis zum 25. März 2025 stattfinden muss. Laut Medienberichten ist sie das zwar – die konstituierende Sitzung wurde tatsächlich für den 25. März 2025 angesetzt, was formal gerade noch innerhalb der gesetzlichen Frist läge. Dennoch stellt sich die Frage, warum dieser spätestmögliche Termin gewählt wurde und welche politischen Implikationen dies haben könnte, da ja fast zwei Wochen früher der alte Bundestag nochmal zusammengerufen wird, um die Verfassung zu ändern.

Die Einberufung der ersten Sitzung des neuen Bundestages obliegt gemäß Grundgesetz dem Bundespräsidenten. In der Praxis erfolgt die Terminfindung jedoch in Abstimmung mit dem Vorältestenrat, der sich aus Vertretern der neu gewählten Fraktionen zusammensetzt. Politische und organisatorische Erwägungen spielen dabei eine Rolle. Historisch gesehen wurde die 30-Tage-Frist in einer Vielzahl von Fällen, insbesondere in den letzten Jahrzehnten, durchaus vollständig ausgenutzt, etwa bei den Wahlen 2005, 2009, 2013, 2017 und 2021. Die Wahl des spätestmöglichen Termins ist daher nicht ungewöhnlich; wirft aber in diesem Fall Fragen auf.

Kritische Frage: Warum so spät?

Die Entscheidung, die konstituierende Sitzung erst am letzten möglichen Tag abzuhalten, entspricht zwar einem historischen Muster, regt jedoch zur Diskussion an. Wäre eine frühere Einberufung nicht sinnvoll gewesen, um die Arbeitsfähigkeit des neuen Bundestages zeitnah sicherzustellen? Die Nutzung der vollen Frist könnte auf organisatorische Zwänge hinweisen, wie etwa die Vorbereitung der Fraktionsbildung oder anderer administrativer Abläufe, die vor der Konstituierung erforderlich sind. Koalitionsverhandlungen, die typischerweise erst nach der Konstituierung intensiv beginnen, spielen hierbei weniger eine Rolle. Dennoch nährt die späte Terminwahl Spekulationen über mögliche politische Absichten, insbesondere im Hinblick auf Entscheidungen des noch handlungsfähigen alten Bundestages.

CDU/CSU und SPD verabredeten in ihren Sondierungsverhandlungen eine Grundgesetzänderung, die eine Neuverschuldung von fast einer Billion Euro ermöglichen soll. Eine solche Änderung erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag, die im alten Bundestag noch erreichbar sein könnte, im neuen jedoch fraglich ist. Dies führt zu dem Verdacht, dass die volle Ausschöpfung der Frist genutzt werden könnte, um diese Änderung noch mit dem alten Bundestag zu beschließen. Historisch gesehen ist jedoch festzuhalten, dass in der 30-tägigen Übergangszeit zwischen einer Bundestagswahl und der Konstituierung des neuen Bundestages bisher noch nie eine Grundgesetzänderung versucht oder beschlossen wurde.

Zweifelhafte politische Neutralität des Verfahrens

Die Terminwahl durch den Bundespräsidenten erfolgt in einem etablierten Verfahren und spiegelt oft praktische Erfordernisse wider, wie sie in der Vergangenheit häufig vorgekommen sind. Dennoch wird diskutiert, ob die zeitliche Nähe zu möglichen Entscheidungen des alten Bundestages die Wahrnehmung der Neutralität beeinflussen könnte. Beweise für eine bewusste Verzögerung mit politischer Zielsetzung liegen bisher nicht vor.

Eine grundsätzliche Frage ergibt sich aus der Rolle des Volkes als Souverän: Am 23. Februar 2025 hat das Volk gewählt und damit seinen Willen klar zum Ausdruck gebracht. Selbst wenn das Grundgesetz vorschreibt, dass die konstituierende Sitzung innerhalb von 30 Tagen stattfinden muss und der alte Bundestag bis dahin handlungsfähig bleibt, entsteht hier ein erheblicher Widerspruch: Der Souverän hat entschieden, doch während dieser Übergangszeit – insbesondere wenn sie vollständig ausgenutzt wird – ist der neue Bundestag nicht in der Lage, diesen Willen unmittelbar umzusetzen. Stattdessen behält das alte Parlament, dessen Legitimation durch die Wahl zumindest infrage gestellt wurde, die Macht, weitreichende Entscheidungen zu treffen.

Demokratische Legitimation untergraben

Ein Extremfall als Gedankenspiel verdeutlicht die Tragweite dieses Problems: Stellen wir uns vor, die Parteien des alten Bundestages wären für einen Kriegseinsatz, während das Volk bei der Wahl mehrheitlich Parteien gewählt hätte, die diesen Einsatz ablehnen. Innerhalb der 30-Tage-Frist könnte der alte Bundestag dennoch den Krieg erklären – eine Entscheidung, die dem neuen Willen des Souveräns diametral widerspräche. Ein solches Szenario wäre ein drastisches Beispiel dafür, wie die Handlungsfähigkeit des alten Bundestages die demokratische Legitimation untergraben könnte. Dieser Zustand wirft die Frage auf, ob die gesetzliche Regelung mit dem Prinzip der Volkssouveränität vollständig vereinbar ist. Die aktuelle Situation ist eingebettet in eine Phase politischer Instabilität. Nach dem Scheitern der Ampelkoalition (FDP, SPD, Grüne) im Herbst 2024 – ausgelöst durch Streit über Schuldenaufnahme zugunsten der Ukraine-Unterstützung und Haushaltsprobleme – wurden Neuwahlen notwendig. Die Parteien lassen sich grob in zwei Blöcke einteilen: einen individualistisch geprägten (CDU/CSU, AfD, FDP, teils BSW), der Migration begrenzen, die Schuldenbremse halten und Klimapolitik einschränken möchte, und einen kollektivistisch orientierten (SPD, Grüne, Linke), der eine offenere Migrationspolitik, Klimaschutz und Umverteilung durch Schuldenaufnahme befürwortet.

Kooperationen gestalten sich schwierig: Alle Parteien lehnen die AfD ab, CDU und CSU zusätzlich die Linke, während die CSU auch die Grünen ausschließt. Nach der Wahl am 23. Februar 2025 hat das Volk mehrheitlich individualistische Parteien gestärkt, doch FDP und BSW scheiterten am Einzug in den Bundestag. Dadurch bleibt der CDU/CSU kaum eine andere Wahl, als mit der SPD zu verhandeln – trotz erheblicher inhaltlicher Differenzen, etwa in der Schuldenpolitik (CDU/CSU: Schuldenbremse vs. SPD: höhere Verschuldung) oder der Ukraine-Unterstützung. Besonders auffällig ist das Verhalten des CDU/CSU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz, der vor der Wahl eine Änderung der Schuldenbremse – und damit des Grundgesetzes in diesem Punkt – kategorisch ausgeschlossen hatte. Nun geht er jedoch mit der SPD den entgegengesetzten Weg und plant eine Grundgesetzänderung zur Schuldenaufnahme, um eine Koalition zu ermöglichen. Diese Änderung würde dem Wahlergebnis widersprechen und wäre nur mit dem alten Bundestag, unter Einbeziehung der Grünen, mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit umsetzbar.

Mögliche Konsequenzen

Die späte Terminsetzung hat rechtliche Konsequenzen nach sich gezogen. Die AfD und die Linke haben Klagen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, da sie in der Nutzung der Frist einen Versuch sehen, den neuen Bundestag in seiner Entscheidungsgewalt zu umgehen. Das Gericht wird prüfen, ob die Vorgehensweise verfassungskonform ist oder ob die Fristnutzung rechtlich problematisch ist. Sollte sich der Verdacht einer taktischen Nutzung der Übergangszeit bestätigen, könnte dies schwerwiegende Folgen haben. Zum einen gibt es demokratische Bedenken, weil eine bewusste Umgehung des neuen Bundestages das Vertrauen in demokratische Institutionen untergraben und die gesellschaftliche Krise verschärfen könnte. Zudem könnte im Zuge einer normenrechtlichen Überprüfung eine Grundgesetzänderung, die unter diesen Umständen beschlossen wird, vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden. Auch die politischen Auswirkungen sind erheblich: Die Diskussion könnte die öffentliche Wahrnehmung parlamentarischer Prozesse nachhaltig beeinflussen.

Unabhängig von der rechtlichen Bewertung wird die beabsichtigte Grundgesetzänderung, die mit einer Neuverschuldung von fast einer Billion Euro verbunden ist, von vielen Bürgern als unerträgliche Manipulation empfunden. Diese Sichtweise, die nicht nur von einzelnen, sondern von einer Vielzahl von Menschen geteilt wird, zeigt die Brisanz des Vorhabens – egal, wie das Bundesverfassungsgericht letztlich entscheiden mag.

Anhaltende politische Polarisierung

Es bleibt also festzuhalten, dass die Wahl des spätestmöglichen Termins für die konstituierende Sitzung am 25. März 2025 formal zulässig ist und entspricht der gängigen Praxis, die 30-Tage-Frist voll auszuschöpfen; dass jedoch vorher der alte Bundestag früher innerhalb der Frist einberufen wird, in der sich eigentlich der neue Bundestag konstituiert, und in dieser Übergangszeit eine Grundgesetzänderung beschließt, ist ein in der Geschichte der Bundesrepublik beispielloses Vorgehen und wirft erhebliche politische und ethische Fragen auf. Die anhaltende politische Polarisierung und das Scheitern bisheriger Koalitionen offenbaren ein tiefergehendes Dilemma, das die Regierungsbildung erschwert und den Willen des Souveräns potenziell untergräbt – insbesondere wenn zentrale Wahlversprechen wie die Verteidigung der Schuldenbremse durch den CDU/CSU-Kanzlerkandidaten zugunsten einer Koalition mit der SPD aufgegeben und in ihr Gegenteil verkehrt wurden.

Darüber hinaus stellt sich die grundsätzliche Frage, ob die Handlungsfähigkeit des alten Bundestages in dieser Phase mit der unmittelbaren Umsetzung des Wählerwillens vereinbar ist, insbesondere in Extremszenarien etwa einem Kriegseinsatz entgegen dem Wahlausgang. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird klären, ob die verfassungsrechtlichen Grenzen gewahrt wurden. Unabhängig davon dürfte die öffentliche Debatte über die Motive, die demokratische Legitimität und die Folgen dieses Vorgehens anhalten.



Freitag, 18. Oktober 2024

Deutschlands Bundestagsvizepräsidentin SPD-Özoguz hetzt gegen Israel

von Alexander Schwarz...

 
Eine Schande für Deutschland und das Parlament: 
Aydan Özoğuz



Wenn spätere Historiker einmal versuchen werden, die Umstände zu ergründen, die zum Zusammenbruch Deutschlands durch islamische Massenmigration geführt haben, wird vermutlich auch die berüchtigte Aussage der ehemaligen Flüchtlingsbeauftragten und heutigen SPD-Bundestagsvizepräsidentin Aydan Özoğuz Erwähnung finden, die 2015 zynisch verkündet hatte, das “Zusammenleben in Deutschland” müsse von nun an “täglich neu ausgehandelt” werden. Gemeint, wenn auch nicht offen ausgesprochen, waren damit die Rückzugsgefechte einer im Zustand der kulturellen Verdrängung befindlichen schwindenden deutschen indigenen Bevölkerung gegenüber zugewanderten Austauschbevölkerung: Letztlich soll das Angestammte weichen.

Dasselbe wünscht sich Özoguz offenbar auch für Israel. Auf Instagram meinte sie nun in einem entlarvenden Skandal-Post, einen Beitrag des israelfeindlichen Vereins „Jüdischen Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost“ teilen zu müssen, der einen militärischen Schlag der israelischen Armee auf das Al-Aksa-Krankenhaus im Gazastreifen zeigt. Das Bild ist mit der klar antisemitisch ausgerichteten, volksverhetzenden Unterschrift „Das ist Zionismus“ versehen. Dass sich unter dem Krankenhaus eine Kommandozentrale der Hamas befand, wurde hier natürlich nicht erwähnt. Nachdem Özoğuz' Post massive Empörung hervorgerufen hatte, löschte sie den Beitrag eilig wieder. Der israelische Botschafter Ron Prosor kritisierte: „Zionismus, also die Überzeugung, dass Juden – wie andere Völker auch – einen eigenen Staat haben sollten, wird auf dem Bild mit Zerstörung gleichgesetzt. Frau Özoğuz stellt damit indirekt das Existenzrecht Israels in Frage.“ Das sei einer Bundestagsvizepräsidentin „absolut unwürdig“ und könne „nicht einfach unter den Teppich gekehrt werden“.

Geliefert wie bestellt - und sie bleibt im Amt

Özoğuz ließ daraufhin lediglich schmallippig mitteilen, ihr Anliegen sei es angeblich gewesen, „auf das zivile Leid beider Seiten aufmerksam zu machen“. Es liege nicht in ihrer Absicht, „radikale Gruppen auf irgendeiner Seite zu unterstützen“. Dies ist jedoch schon angesichts ihrer bisherigen Islampropaganda, ihrer eigenen Biographie und ihrem familiären Umfeld äußerst unglaubwürdig. Die Brüder der protokollarisch zweithöchsten Frau im Staate, Yavuz und Gürhan, sind Hardcore-Islamisten, die die scharia- und strenggläubige Website “muslimmarkt.de” betreiben. Schon dass sich Özoğuz von diesen kaum glaubhaft bis gar nicht distanziert, spricht Bände. Allerdings scheint die SPD-Politikerin mit ihrer üblichen Verharmlosungsstrategie scheint diesmal jedoch nicht durchzukommen: Aus CDU und FDP hagelt es Kritik und Rücktrittsforderungen. Auf Antrag von CDU-Chef Friedrich Merz wurde für heute Nachmittag eine Tagung des Ältestenrates des Bundesrates einberufen. „Wir sind als CDU/CSU-Bundestagsfraktion fassungslos, dass antisemitische Hetze bei der Trägerin eines solch hohen Amtes des Deutschen Bundestags offensichtlich Zustimmung findet“, heißt es in dem Schreiben. Natürlich blieb der Vorgang ohne Erfolg: Die SPD-Hetzerin tritt nicht zurück.

Geliefert, so wie bestellt. Wie man sich bettet, so liegt man – und wie man hierzulande dem politischen Islam im Zuge einer jahrzehntelangen fehlgeschlagenen “Integrationspolitik” dem Weg bereitet hat, so braucht sich niemand heute zu wundern, dass selbst höchste Staatsrepräsentanten antisemitische und reaktionäre Stereotypen verbreiten. Und während sich all diese Ungeheuerlichkeiten vollziehen, wird der AfD seit sieben Jahren das ihr zustehende Amt eines Bundestagsvizepräsidenten verweigert – weil sie angeblich “zu radikal” ist. Nach diesen Maßstäben dürfte Özoğuz, die seit Jahren immer wieder mit solchen Ausfällen auffällt, keinen Tag länger im Amt bleiben.



Freitag, 5. Juli 2024

Reisekasse leer? Ab jetzt bitte mit dem Fahrrad!

von Mirjam Lübke...

Annalena Baerbock schwebt auf die außenpolitische Bühne – um sich nach Kräften zu blamieren – und die Bürger maximal mit Extravaganzen vor den Kopf zu stoßen…



Der Monat hat gerade erst angefangen und das Taschengeld ist schon alle? Das Loch in der Reisekasse ist so tief wie das legendäre Bohrloch auf der russischen Halbinsel Kola? Eine nicht unvertraute Situation, in der uns irgendein sehr vernünftiger Mensch in der Regel den Ratschlag erteilt, beim nächsten Mal sparsamer zu sein und vor allem unser Geld nur für »sinnvolle Dinge« auszugeben. In der Taschengeldfrage haben Eltern und Kinder in der Regel sehr unterschiedliche Vorstellungen von der Sinnhaftigkeit erwerbbarer Güter. “Star Wars“-Bilder für das Sammelalbum und die Matchbox-Variante des Space Shuttles aus “Moonraker” gehörten in den Augen meiner Mutter nicht gerade zu den Dingen, die ein Mädchen besitzen muss. Sie entwickelte auch wenig Verständnis dafür, warum ich unbedingt wissen musste, ob die rothaarige Herzensdame meines bevorzugten deutschen Astronauten nun ihn oder den bösen amerikanischen General heiraten würde. Oder diese wichtige Frage vorher durch einen globalen thermonuklearen Krieg ohnehin keine Bedeutung mehr hätte. Für Buch und Busfahrkarte zum Laden reichte das Taschengeld nicht – also ging es zu Fuß dorthin.

Dem Bundestag geht es nun ähnlich: Wie Bundestagspräsidentin Bärbel Bas verkündete, ist das Taschengeld für Dienstflüge der Abgeordneten nun ebenfalls erschöpft – und unsere Möglichkeit, zur Rettung der Situation mal eben die Treppe der Nachbarin für 10 Mark zu putzen, besteht in diesem Falle nicht. Gerade die Grünen im Bundestag gehen nicht gerade gern zu Fuß und nutzen nur selten – höchstens zu propagandistischen Zwecken – das Fahrrad zum Erreichen ihrer ökologischen Ziele. Schon Claudia Roth jettete gern um die Welt, um sich die “Folgen des menschengemachten Klimawandels” vor Ort anzusehen – rein zufällig dort, wo es besonders schön ist. Annalena Baerbock unternimmt gern jene kurzen Flüge, die den Grünen sonst ein Dorn im Auge sind und für den Normalbürger verboten werden sollen. Vor ein paar Monaten erst geriet sie in die Schlagzeilen, als sie die Flugbereitschaft nach Dänemark beorderte, weil sie früher nach Hause wollte, um zu telefonieren. So, als gäbe es in Kopenhagen nur Dosen-Telefone.

Nur neidisch?

Ende Juni wollte sie Fußball schauen, dazu musste wieder ein Flugzeug her – was die hessischen Grünen noch nicht einmal den Spielern gönnten. Was an diesem Flug unter die Bezeichnung “dienstlich” fallen könnte, erschließt sich einem ebenso wenig wie die Notwendigkeit einer persönlichen Visagistin in Baerbocks Tross. Die verdient mit 7.500 Euro brutto im Monat mehr als der durchschnittliche Stationsarzt in einem deutschen Krankenhaus.

“Ach, ihr seid doch nur neidisch!”, tönt es aus Baerbocks Fanblase in solchen Fällen, und das stimmt sogar ein bisschen. Denn der Normalbürger muss sich mit allerlei Preissteigerungen herumplagen, an denen die rot-grüne Politik der Berliner Ampel nicht ganz unschuldig ist.

Und diese Preissteigerungen betreffen eben nicht nur Luxusgüter und Reisen, sondern auch Alltägliches wie Miete, Strom und das zum Leben Notwendige. Wer von seinem Gehalt nicht viel abzwacken kann, um es für Notfälle zu sparen, der steht im Regen, wenn der Zahnersatz knackt, eine neue Brille fällig ist oder das Auto nicht mehr über den TÜV kommt. Und der normale Fußballfan macht sich mit Bus und Bahn auf den Weg zum Spiel, eingepfercht zwischen anderen begeisterten Fußballfans. Da kann man schon mal sauer werden.

Aber das ist es nicht allein. Es ist der allgegenwärtige Belehrbär-Modus, welcher der Bevölkerung seit ein paar Jahren zugemutet wird und für den nur eingefleischte Öko-Freaks Verständnis aufbringen können. Bei jedem kleinen Vergnügen werden uns Katastrophenszenarien vor Augen geführt: Wer heiß duscht, tötet mindestens zwanzig Eisbären durch Förderung des Klimawandels. Das gleiche gilt für Arbeitnehmer, die sich nicht dem morgendlichen Gedränge in Bus und Bahn anvertrauen wollen, sondern lieber ihr Auto behalten.

So richtig “betuppt”

Niemand würde Ricarda Lang einen gelegentlichen Burger bei Mäckes übelnehmen, denn wir sind alle nur Menschen. Aber wenn uns Tofu und frische Insekten aufgehalst werden sollen, dann macht so etwas wütend. Grüne bestimmen gern, wofür wir unser Taschengeld – pardon, unser durch tägliche Arbeit verdientes Gehalt – ausgeben sollen. Aber sie verhalten sich dabei wie strenge Eltern, die ihre Kinder dazu anhalten, jeden Cent ins Sparschwein zu stecken, während sie selbst in Saus und Braus leben. Und noch vorgeben, das sei ganz normal.

Wie jüngst bei Twitter werden wir zur Investition in das “Gute und Richtige” gern auch einmal so richtig “betuppt”: Wieder einmal postet ein Wärmepumpen-Freund eine dieser belehrenden Anekdoten aus dem Paulanergarten, die mittlerweile in den unterschiedlichsten Varianten in den sozialen Medien zu finden sind. Diesmal soll sich das bedeutsame Gespräch tatsächlich in einem Biergarten zugetragen haben – und wie üblich hatte der Umwelt-Aktivist seine Ohren sperrangelweit aufgesperrt. Jemand berichtet seinem Tischnachbarn stolz, er habe für 30.000 Euro eine Ferienwohnung auf Sylt erworben. Sein Gegenüber reagiert vorbildlich mit erhobenem verbalem Zeigefinger: “Für die Wärmepumpe hattest du aber angeblich kein Geld!” Nun sollte man tatsächlich skeptisch sein, wenn einem jemand zu diesem Preis eine Ferienwohnung auf der Promiinsel anbietet, denn eine kurze Recherche bei einer Immobilienplattform im Internet listet ganz andere Hausnummern im gehobenen sechsstelligen Bereich.

Pure Willkür

Wäre die Geschichte so passiert, dann hätte der Käufer eine Bruchbude sondergleichen erworben oder die 30.000 Euro wären im Säckel eines Betrügers gelandet. Für die sagenhaften 30.000 Euro – eben den Preis einer Wärmepumpe – wurden in derlei Geschichten auch schon teure Sportwagen und andere Luxusgegenstände erworben. Der Fantasie der Wärmepumpen-Münchhausen sind keine Grenzen gesetzt. Ein kleiner Tipp für die nächste Märchenstunde: Eine gebrauchte Kelly-Bag von Hermès entspricht dem Gegenwert von zwei der stromfressenden Ungetüme für den heimischen Vorgarten. Kauften wir uns nun alle die teuren Taschen anstatt der Wärmepumpe, würde wenigstens kein Zusammenbruch des deutschen Stromnetzes drohen. Das hat die Ampel bekanntlich auch ruiniert. Das alles lässt sich nur noch unter dem Begriff der Dreistigkeit zusammenfassen, gewürzt mit einer Prise elitärer Dekadenz. Da wird uns etwas aufs Auge gedrückt, das wir, selbst wenn wir es haben wollten, gar nicht alle gleichzeitig nutzen könnten, weil jene, die es uns aufs Auge drücken, zugleich die Grundvoraussetzung für die allgemeine Nutzung zunichte gemacht haben.

Wenn wir uns nun auch noch alle E-Autos kaufen wie gewünscht, ginge gar nichts mehr. Das grenzt schon an klassische “Double-Bind“-Kommunikation, bei welcher dem Angesprochenen komplett widersprüchliche Botschaften vermittelt werden (“Ich liebe dich, aber ich brauche meine Freiheit!”). Im Falle der Grünen könnte man das wie folgt übersetzen: “Es ist wichtig, dass du dich an meine Regeln hältst, sonst passiert etwas Schlimmes. Für mich aber gelten keine Regeln!” Natürlich ist so ein Verhalten pure Willkür – aber wer es als solche benennt, wird mit der nächsten Moralkeule überzogen. Das schminkt auch die beste Visagistin nicht weg, was sich an stetig sinkender Zustimmung für grüne Politik deutlich zeigt. Bärbel Bas hat nun erst einmal »Taschengeldentzug« angedroht, vorerst werden keine Dienstflüge mehr gewährt. Wer nun aber glaubt, damit sei ein Hauch von Vernunft in den Bundestag eingezogen, wird enttäuscht. Regierungsmitglieder dürfen weiterhin auf Staatskosten fliegen, das Verbot trifft nur die normalen Abgeordneten. Somit vor allem die Opposition, welche die Misere gar nicht angerichtet hat. Aber auch dafür gibt es wahrscheinlich eine wunderbar klingende Erklärung.


Sonntag, 14. April 2024

Wenn eine Bundestagsvizepräsidentin Irans Propaganda weiterspinnt

Das widerliche Gesicht des SPD-Parlamentarismus. Israelhass und Antisemitismus. Und sowas ist Bundestagsvizepräsidentin des Deutschen Bundestags. Man muss erkennen, dass Israels Sicherheit als Staatsräson unter einer SPD einen Dreck wert ist...

Bundestagsvizepräsidentin Aydan Özoğuz (SPD)



Nach heftiger Kritik löscht die SPD-Politikerin Aydan Özoğuz einen Tweet, in dem sie Israel vorwirft, den Angriff durch den Iran „provoziert“ zu haben – was an die offizielle Erklärung des Teheraner Terrorregimes anschließt. Einsichtig zeigt sie sich aber in keiner Weise. Das ist unwürdig und befremdlich.

Zum ganz großen Wurf holte Bundestagsvizepräsidentin Aydan Özoğuz nach Beginn des iranischen Angriffs gegen Israel aus. Auf dem Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter) wurde die Sozialdemokratin grundsätzlich. Dabei verrührte sie mal eben Russlands Invasion in der Ukraine, Irans Angriff, den Hamas-Terror gegen Israel sowie die Militäroffensive des jüdischen Staats in Gaza in folgenden zwei Sätzen: „Zu viel Kriege, zu viele Menschenleben gefährdet, Geiseln nicht befreit, Menschen in Hungerkatastrophe. Mache mir um alle Menschen Sorge in #Ukraine #Israel #Gaza.“

Doch auf diese eher befindlichkeitsfixierte Einordnung ließ Özoğuz dann noch zwei anklagende Sätze folgen, die bei Vertretern und Unterstützern von Irans Terrorregime Wohlgefallen finden dürften: „Warum musste diese Situation noch provoziert werden? Bombardierung der iran. Botschaft hat Nahost weiter gefährdet.“ Das ging direkt an die Adresse Israels.


Die Stellvertreterin von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) schloss somit – ob beabsichtigt oder nicht, das weiß nur Özoğuz selbst – argumentativ direkt an die offizielle Begründung der Teheraner Führung für den Angriff an; diese beruft sich auf das Recht auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der UN-Charta: Der iranische Angriff sei eine Reaktion auf einen israelischen Angriff gegen die iranische Botschaft im syrischen Damaskus Anfang April (bei der nach iranischen Angaben hochrangige Mitglieder der Revolutionsgarde getötet wurden).

Die israelische Armee hat nach Eigenaussage keine Erkenntnisse darüber, dass es sich um eine Botschaft gehandelt habe. Und: Die Teheraner Führung selbst hatte in der Vergangenheit keine Skrupel, Botschaften anderer Länder anzugreifen oder eigene diplomatischen Vertretungen für die Organisation von Anschlägen zu missbrauchen.

Özoğuz spinnt im Kern also Propaganda weiter, die Israel die Schuld dafür gibt, dass es jetzt von einem Terrorregime angegriffen wird, das die Vernichtung des jüdischen Staats zum erklärten Ziel hat und der größte Unterstützer der Hamas-Barbaren ist. Eine klassische Täter-Opfer-Umkehr.

„In einer solchen aufgeheizten Situation...“

Das ging auf X dermaßen vielen Nutzern gegen den Strich, dass ein Shitstorm gegen Özoğuz losbrach – der die Politikerin dazu brachte, ihren Beitrag zu löschen. Doch auch in der Erklärung dafür gab die SPD-Abgeordnete ein schlechtes Bild ab: „In einer solchen aufgeheizten Situation zeigen die ganzen Kommentare, dass auch hier alle aufeinander losgehen. Deshalb habe ich meinen Post gelöscht. Der Krieg ist schlimm genug.“


Erstens lässt Özoğuz damit keinerlei Einsicht erkennen, dass ihr Ursprungstweet einfach Unsinn gewesen sei. Zweitens kann von „alle aufeinander“ in dieser Gemengelage kaum die Rede sein – eher stimmen würde: „Sehr viele auf Özoğuz.“ In die heftige Kritik mischten sich auch Rücktrittsforderungen. Man mache sich nichts vor: Das wird vermutlich nicht passieren.

Aber festzuhalten ist: Dass einer Politikerin, die im sechsköpfigen Präsidium des Parlaments sitzt, als erste öffentliche Äußerung einfällt, Israels Vorgehen gegen seine Feinde an den Pranger zu stellen, ist hochgradig befremdlich – und einer Bundestagsvizepräsidentin unwürdig. Es wirft auch ein schlechtes Licht auf die Kanzlerpartei SPD, aus der am Sonntag dröhnendes Schweigen zu dem Vorfall zu vernehmen war.

Wie war das noch mal mit der deutschen Staatsräson?


Dienstag, 16. Januar 2024

Gelenkter Bürgerrat - Der Beschiss lauert überall...


Überraschung: Gelenkter „Bürgerrat“ empfiehlt mehr staatliche Lenkung

Ein Gremium geloster Bürger stellt Empfehlungen vor, die sich lesen wie ein grünes Aktionsprogramm. Wer sich mit den Hintergründen des Rates befasst, weiß, warum: Hier startete ein Modellprojekt zur Postdemokratie.

IMAGO / Steinach

Im Mai 2023 beschloss eine Bundestagsmehrheit, etwas für die Förderung von „mehr Bürgerbeteiligung“ zu tun – die Einsetzung eines „Bürgerrates“, der die Aufgabe übernehmen soll, dem Bundestag in politischen Fragen Empfehlungen zu geben. Jetzt legte dieser „Bürgerrat“ zum ersten Mal Empfehlungen vor. Das Premiere-Thema lautete: Ernährung. Wer sich näher mit der Genese dieses in der Verfassung nicht vorgesehenen Gremiums befasst, den wundert es kaum, dass alle neun Punkte fast eins zu eins dem grünen Parteiprogramm entsprechen.

Eigentlich besitzt Deutschland schon einen Bürgerrat, und zwar unter dem Namen Bundestag. Und eigentlich gehört es zur Aufgabenbeschreibung von Abgeordneten, mit Bürgern zu sprechen, um deren Ansichten in ihrer politischen Arbeit zu berücksichtigen. Wollten die Berufspolitiker die Stimmen der Bürgerbasis stärker an Entscheidungen beteiligen, gäbe es außerdem die Möglichkeit, auf Bundesebene Volksabstimmungen nach Schweizer Vorbild einzuführen.

Die Ampel-Koalition wählte einen anderen Weg: den „Bürgerrat“ als Instrument einer gelenkten Demokratie, die Debatten nicht führt, sondern simuliert. Das beginnt schon mit der Rahmensetzung: Worüber der Rat debattieren soll, entscheidet er nicht selbst – sondern der Bundestag per Mehrheit, konkret mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und der Linkspartei. Und schon die vorgegebene Fragestellung lenkt die Debatte: „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“. Die Möglichkeit, dass es sich bei der Ernährung um eine reine Privatangelegenheit handelt, die den Staat nichts angeht, scheidet also schon von vornherein aus.

Die Bürgerratsmitglieder gehen nicht aus einer Wahl hervor. Wer hineinkommt, entscheidet ein undurchsichtiges Losverfahren. Dabei wurden per Algorithmus zunächst 20.000 Personen in 82 ebenfalls ausgelosten Gemeinden ermittelt; von den 2.220, die sich dann zur Teilnahme bereit erklärten, siebte der Algorithmus noch einmal so lange aus, bis 160 übrigblieben. Angeblich soll der Rat nach Alter, Geschlecht, Herkunft und Bildungshintergrund genau die deutsche Bevölkerung abbilden.

Die Namen der Ratsmitglieder und Angaben zu ihrem Hintergrund sucht man auf der entsprechenden Bundestagsseite vergeblich, ebenso den Auswahlalgorithmus, was die Überprüfung der Ausgewogenheit praktisch unmöglich macht. Es berät also ein nicht durch Wahlen legitimiertes und faktisch anonymes Gremium zu einem Thema mit vorgeprägter Tendenz. Der „Bürgerrat“ beratschlagt außerdem nicht selbständig, sondern betreut von Moderatoren aus einem Konsortium von Unternehmen und Vereinen. Dort wiederum dominiert eine ganz bestimmte politische Richtung. Wer eigentlich dieses Konsortium unter welchen Maßgaben zusammenstellte, bleibt ebenfalls im Dunkeln.

Für etwas Transparenz über den Verlauf der Beratungen sorgte ein Bürgerratsmitglied – Stefan Staudenecker aus Ehingen in Baden-Württemberg, der im November 2023 das Gremium aus Protest wegen der aus seiner Sicht offenkundig einseitigen Lenkung verließ. Der Schwäbischen Zeitung sagte er, dass sein Entschluss schon direkt nach dem Auftaktwochenende in Berlin gefallen sei, nachdem er nähere Erkundigungen zum Moderationsteam eingeholt hatte. Es ergebe für ihn „keinen Sinn, mit solchen Personen ein Arbeitspapier zu erarbeiten“, so Staudenecker: Vor allem die Hauptmoderatorin Jana Peters sei „eher politisch grün und links“. Bei Peters handelt es sich um ein grünes Parteimitglied, und zwar keines von der Basis: 2021 war Peters Vorsitzende der Grünen in Bad Vilbel, im gleichen Jahr kandidierte sie für den Bundestag. Außerdem arbeitet Peters für das Beratungsunternehmen ifok, das wiederum zu dem Konsortium gehört, das den Bürgerrat organisiert.

Das lenkende Konsortium besteht aus dem Verein „Mehr Demokratie e.V.“, der den Grünen nahesteht, der schon genannten ifok GmbH, dem „Institut für Partizipatives Gestalten (IPG)“ der Sortition Foundation, dem Unternehmen Event & Regie und der Agentur monteundvogdt. Die Vorsitzende von „Mehr Demokratie e. V.“ Claudine Nierth bezeichnet sich selbst als „Politaktivistin“. Im Jahr 2012 entsandte sie die Landtagsfraktion der Grünen in Schleswig-Holstein als Mitglied in die 15. Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten. Ein Vorstandsmitglied von „Mehr Demokratie e. V.“ kommt direkt aus der Berufspolitik: Karl-Martin Hentschel saß bis 2009 der Grünen-Fraktion von Schleswig-Holstein vor. Ein weiteres Vorstandsmitglied, Marie Jünemann, trat mehrfach als Referentin bei grünen Parteiveranstaltungen auf, und engagierte sich 2022 sowohl für das von den Grünen unterstützte „Transparenzgesetz“ als auch für die Gründung eines „Bürger*innenrat Klima“ Berlin.

Das beteiligte Beratungsunternehmen ifok wiederum nimmt schon auf der eigenen Webseite die wesentlichen Resultate vorweg, über die die Bürger unter der Regie ihrer Mitarbeiterin Peters angeblich ergebnisoffen beratschlagen sollen. Bei ifok heißt es: „Die Ernährungsweise in unserem Land geht auf Kosten der Umwelt und verbraucht zu viele Ressourcen. Die Wissenschaft ist sich einig, dass in einer stärker pflanzenbasierten Ernährung ein Schlüssel für ein besseres Klima liegt. Dieses Potential möchten das Umweltbundesamt und das Bundesumweltministerium ausschöpfen und die pflanzenbasierte Ernährungsweise in Deutschland fördern.“

Bei so vielen Vorgaben und wohlwollender Lenkung überraschen die Empfehlungen des „Bürgerrates“ wirklich nicht. Das Gremium rät dazu, allen Kindern ein „gesundes und kostenloses“ Mittagessen zu verabreichen, was natürlich nicht „kostenlos“ zu bewerkstelligen ist, sondern mit erheblichem Aufwand an Steuergeld. Warum auch Kinder von Gutverdienern Essen auf Steuerzahlerkosten erhalten sollen, begründet der Rat nicht. Er folgt damit dem Pfad der vormundschaftlichen Politik, Leistungen staatlich zu finanzieren, zu denen viele Bürger auch selbst in der Lage wären – um mit den Ausgaben dann wiederum noch höhere Steuern und Abgaben zu begründen.

Die weiteren Ratschläge lauten: Einführung eines „verpflichtenden staatlichen Labels für Einkäufe“. Mit ihm soll „bewusstes Einkaufen gesünderer Lebensmittel leichter gemacht werden“; es „soll Kunden helfen, Produkte einfacher und besser vergleichen zu können“. Auch der Bürger selbst bedarf offenbar dingend der wohlwollenden Lenkung, findet der gelenkte Bürgerrat. Eine andere Empfehlung legt dem Staat die Einführung eines „verpflichtenden und staatlich kontrollierten, ganzheitlichen Tierwohllabels“ nah, das „den gesamten Lebenszyklus von Nutztieren abbilden“ soll. Für Landwirte würde das einen enormen bürokratischen Aufwand bedeuten – und für den Staat den Aufbau einer neuen Kontrollinstanz.

Die nächste Empfehlung entspricht wortwörtlich einer alten grünen Forderung, nämlich der Ernährungslenkung per Steuer. Der Rat schlägt nämlich vor, die Mehrwertsteuer „für Obst und Gemüse in Bio-Qualität sowie für Hülsenfrüchte“ auf Null zu setzen, für Zucker dagegen auf 19 Prozent. Außerdem in der Liste der Ratschläge: die von Bundeslandschaftsminister Cem Özdemir seit langem gewünschte „Verbrauchsabgabe zur Förderung des Tierwohls“. Ein konkretes Verbot empfiehlt der „Bürgerrat“ auch, und zwar in Form einer Altersgrenze von 16 Jahren für den Kauf von Energydrinks. „Die Gesundheitsschäden und das Suchtpotential“ seien „ähnlich gravierend wie bei Zigaretten und Alkohol“, heißt es in dem Ratspapier. Die schädliche Wirkung liegt nach Ansicht einiger Wissenschaftler im Koffein, das die Drinks enthalten – allerdings sehen die meisten Experten den „übermäßigen Genuss“ dieser Getränke als schädlich an, nicht den gelegentlichen.

Aus allen Empfehlungen des „Bürgerrats“ spricht ein geschlossenes Gesellschaftsbild: Bürger können nicht selbständig entscheiden, welche Nahrungsmittel ihnen guttun, sondern brauchen bei der Auswahl dringend eine intensive Führung durch staatliche Stellen. Landwirte sollten stärkeren Kontrollen unterworfen, Fleisch per Sonderabgabe verteuert werden. Ein Minderheitsvotum innerhalb des Rates, das möglichweise das Konzept der gelenkten Gesellschaft kritisch sieht, scheint nicht zu existieren. Jedenfalls findet sich dazu keine Veröffentlichung. Diese Art der Debattensimulation überzeugt offenkundig nicht alle.

Aber sie entspricht der postdemokratischen Grundvorstellung, die sich auch in der Forderung von Grünen, SPD und Linken nach einem Geschlechterproporz im Parlament einerseits und nach einem AfD-Verbot andererseits zeigt: Parlamenten sollen sich nach diesem Ideal in Standesvertretungen verwandeln, in denen kein echter Streit mehr stattfindet – auch deshalb, weil bestimmte Ansichten von vornherein ausgeschlossen werden.

Übrigens sorgt der Bundestag auch für den Fall vor, dass die Vorschläge des „Bürgerrats“ nicht so ausfallen wie erwartet: Es gibt keine Pflicht, sie parlamentarisch umzusetzen. Darüber entscheidet die gleiche Mehrheit, die schon die Fragestellungen formulierte, wiederum von Fall zu Fall. Den Ratschlägen zum Bereich Ernährung jedenfalls – die ersten des „Bürgerrats“ – sicherte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas aber wohlwollende Behandlung zu: „Mit diesen Empfehlungen“, so Bas, „sollten sich alle Fraktionen im Deutschen Bundestag intensiv beschäftigen. Der erste Bürgerrat des Deutschen Bundestages ist ein gelungenes und innovatives Beispiel für lebendige Demokratie.“

Erschienen auf Tichys Einblick...