Samstag, 4. April 2026

Schönwetter-Feminismus bei „Wildwasser“: Wenn Toleranz blind macht

von Mirjam Lübke

Endstufe des linkswoken Wahnsinns: Opfer migrantischer Sexualübergriffe bleiben sich selbst überlassen – Hauptsache, die armen Täter werden nicht noch zusätzlich diskriminiert, etwa durch Strafverfolgung



Der Verein “Wildwasser e.V.” trat einst in den Achtzigern in Berlin mit dem Ziel an, Mädchen und Frauen im Kampf gegen sexuellen Missbrauch beizustehen. Auch heute bietet der Verein Selbsthilfegruppen und Notfallhotlines an – sowie die Empfehlung, in akuten Fällen den Polizeinotruf zu kontaktieren. Darüber hinaus werden Präventionsprogramme angeboten, welche Vertrauenspersonen im Umgang mit sexueller Gewalt schulen sollen, um Betroffene zu schützen und aus ihrer Bedrohungslage herauszuholen. So weit, so gut – denn die Zahl der Übergriffe auf Frauen und Mädchen wächst stetig an, da wird jeder Beistand gebraucht. “Wildwasser Berlin” mischte sich nun edoch auch in die Debatte um den Neuköllner Jugendclub ein, in welchem Mädchen monatelang sexuell bedrängt wurden, ohne dass die Betreuer einschritten – zumindest nicht genug, um die Übergriffe zu beenden. Bekanntlich unternahm auch die Bezirksverwaltung nichts, obwohl Berichte von Mädchen vorlagen, die gegen ihren Willen berührt oder geküsst wurden, von der wiederholten Vergewaltigung eines Mädchens ganz zu schweigen. Doch auch “Wildwasser” beginnt sich plötzlich seltsam zu winden, wenn es um Verantwortlichkeiten oder den Umgang mit den Übergriffen geht. Obwohl das Kind längst in den Brunnen gefallen ist, weist der Verein weiterhin auf die Wichtigkeit von Präventionsarbeit hin. Das ist nicht ganz unberechtigt, denn auch diese ist im Jugendclub wohl unterblieben. Ein angesetzter Kurs für die Mitarbeiter wurde immer wieder verschoben. Ob er etwas gebracht hätte?

“Wildwasser” druckst seltsam herum und schiebt den Opferschutz vor, wenn es darum geht, sexuelle Übergriffe zur Anzeige zu bringen: Der Verein bezweifelt nun den Sinn von Strafanzeigen bei Sexualdelikten generell – denn das könne die Mädchen noch mehr unter Druck setzen; die gerichtliche Verurteilungsrate in Berlin sei ohnehin gering und der Prozess für die Opfer “traumatisierend”. Da ist natürlich etwas dran – aber nicht so, wie “Wildwasser“ es meint: Tatsächlich ist in diesem Land nicht auszuschließen, dass auch die migrantischen Täter (oder ihre Familien) die Mädchen privat unter Druck setzen und unter Drohungen davon abbringen wollen, gegen sie auszusagen. Vor Gericht wird die Verteidigung zudem alles unternehmen, um ihre Mandanten aus der Schusslinie zu nehmen und die Opfer als unglaubwürdig erscheinen zu lassen.

“Rassistische Instrumentalisierung” von Missbrauch?

Natürlich ist das entmutigend – aber es ist der Job der Täteranwälte. Nun könnte man erwarten, “Wildwasser” würde sich an die Seite der betroffenen Mädchen stellen, psychologische Hilfe anbieten oder einfach ein offenes Ohr. Als Vertreterinnen der Opfer sollte auch die Frage auf dem Plan stehen, warum so viele Täter freigesprochen werden – liebt die “Zivilgesellschaft” denn nicht sonst die Fahndung nach “diskriminierenden Strukturen”? “Wildwasser” hätte gerade in Zeiten der Ulmen-Fernandes-“Krise” auch einfordern können, Mädchen, die in Jugendzentren belästigt werden, ebenso viel Aufmerksamkeit zukommen zu lassen wie prominenten Damen, die nun zuhauf ihren “virtuellen Missbrauch” beklagen (was bekanntlich mit den Interessen des Justizministeriums übereingeht, die Internet-Zensur auszuweiten). Das alles könnte man von einer Organisation erwarten, die für sich in Anspruch nimmt, an der Seite von Frauen und Mädchen zu stehen. Aber dann lässt “Wildwasser” die Katze aus dem Sack: Genau so wie die anwesenden Sozialarbeiter, die in ihren Aufgaben so kläglich versagt haben, beklagt auch der Verein die “rassistische Instrumentalisierung” der Missbrauchsfälle. Das wirkt sich – wie so häufig – außerordentlich dämpfend auf das Engagement für Frauenrechte aus. Auch wenn die Opfer, wie die Täter auch, selbst einen Migrationshintergrund hatten. Das vergewaltigte Mädchen kam aus einer kurdischen Familie.

Im Rahmen einer kollektivistischen Opferideologie greift dann allerdings die linke Grundregel, den Schutz der Gesamtgruppe (“Migranten”) über den Schutz für betroffene Mädchen zu stellen. Es ist die bekannte Opferhierarchie, die im Westen mittlerweile zum Alltag geworden ist. Der kulturelle Hintergrund der Täter spiele keine Rolle, behauptet “Wildwasser” denn auch aus dem Stegreif, – als sei dies eine unwiderlegbare wissenschaftliche Doktrin. Wir kennen das Argument, auch unter Deutschen gäbe es schließlich sexuellen Missbrauch, ursächlich seien in Wahrheit nicht die Herkunft, sonderm die “patriarchalen Strukturen”, welche jeden Mann zum potentiellen Täter machen. Da werden mal eben so alle pädagogischen Erkenntnisse der letzten Jahrzehnte über den Haufen geworfen, ohne auch nur ansatzweise die Widersprüche zu bemerken, in welche sich die Migrationsdebatte somit immer wieder verwickelt: Das “Umfeld”, die Familie oder auch “die Gesellschaft” werden immer wieder gern herangezogen, wenn jemand zum Täter wird, das gilt in der Szene sogar für bestimmte deutsche Täter.

Wo “ungläubige” Mädchen zu Freiwild werden

Doch bei Migranten gilt die Milieutherorie auf einmal nicht mehr; hier sollen muslimischer Antisemitismus, die überproportional häufige Beteiligung von Migranten aus diesem Kulturkreis an Sexualstraftaten oder auch das aggressive Verhalten vieler muslimischer Schüler gegenüber ihren Klassenkameraden ausschließlich die reaktive Folge von “Diskriminierung” und “Rassismus” sein. Folgt man dieser Auffassung, so reagieren Migranten aus dem muslimisch-arabischen Kulturkreis seltsam selektiv auf äußere Einflüsse – nur aus solche nämlich, die vom “Westen” ausgehen. Kultur, Herkunft und Religion sollen dann dagegen keine Rolle spielen – dagegen sind die jungen Männer also quasi resistent, oder wie dürfen wir das verstehen? Von wegen: Immerhin geben junge Muslime in Deutschland mehrheitlich an, die Scharia über das deutsche Gesetz zu stellen – ein religiöses Gesetzeswerk also, das es erlaubt, “ungehorsame” Ehefrauen körperlich zu züchtigen, und das etwa siegreichen Kriegern die Frauen und Mädchen der unterlegenen Kriegspartei als Beute zuspricht. Nicht alle, aber viele muslimische Familien legen an ihre Töchter weitaus höhere Sittlichkeitsvorschriften als an Söhne an – westlich geprägte Mädchen gelten per se als unanständig und daher als sozusagen frei verfügbar.

Während viele aktuell gerade linke Männer öffentlich selbst an den Pranger stellen und einfach dafür schämen, dass sie Männer sind, ist die stets angeprangerte “toxische Männlichkeit” gerade dort reichlich vorhanden, wo man als toleranter, weltoffener Mensch nicht hinschauen darf. Das hält auch manche deutschen Männer nicht von Sexualstraftaten ab – aber unsere Gesellschaft hält diese Männer nicht für tolle Hechte, wie es unausgesprochen oder latent in vielen muslimischen Familien der Fall ist. Alle Fortschritte, die im Bereich der sexuellen Selbstbestimmung im Westen gemacht wurden, landen jedoch rasch in der Mülltonne, wenn der migrantische Opferstatus grundsätzlich als höherer Wert angesehen wird als der Schutz von Mädchen und Frauen, und Kritik an den “Werten” der Scharia-Kultur pauschal kriminalisiert wird.

Tolerante Kuscheligkeit bis zum Untergang

Das erklärt aber noch nicht, warum die Sozialarbeiter des Berliner Jugendclubs – und auch die Damen von “Wildwasser” – sich nicht in diesen konkreten Fällen an die Seite der Mädchen gestellt haben. Niemand hat von ihnen verlangt, verbindliche Erklärungen zur Migrations- und Integrationspolitik abzugeben; niemand hat allgemeine Stellungnahmen über das Macho-Verhalten der von ihnen betreuten männlichen Jugendlichen erwartet. Ein rechtzeitiges Eingreifen hätte eventuell verhindert, dass es innerhalb der Einrichtung zu sexuellen Übergriffen wie mehrfachen Vergewaltigungen gekommen wäre, die bei den Behörden angezeigt werden mussten. Die Sozialarbeiter jedoch haben offensichtlich sehr lange weggeschaut, sexualisierte Berührungen bewusst ignoriert und vor allem die Beschwerden der Mädchen nicht ernst genommen. Dabei ist es sogar vollkommen gleichgültig, welche Nationalität die respektlosen Jugendlichen hatten – man hätte ihnen lediglich beizeiten sehr deutlich klarmachen müssen, wie wenig man bereit ist, ein solches Verhalten zu dulden: Hausverbote erteilen. Die Täter zusammenrufen und ihnen eine Standpauke halten, die sich gewaschen hat und ihnen vor Augen führt, dass ihr Verhalten Konsequenzen haben wird. Aber vor allem, dass ein Jugendclub kein Spielplatz für ihr Macho-Verhalten ist. Wahrscheinlich – das kann ich nur vermuten – sind Mädchen auch bereits fortgeblieben, weil sie nicht mehr in den Club gehen wollten. Auch das hätte auffallen müssen.

Stattdessen wieder einmal: “Tolerante” Kuscheligkeit und die nach außen gelebte Illusion, es sei alles in bester Ordnung; exakt das also, was wir von unzähligen Schulen in Deutschland ebenfalls schon zur Genüge kennen. Wenn Frauenorganisationen wie “Wildwasser” dann ebenfalls kneifen, wenn es um klare Worte geht, müssen wir uns nicht wundern, dass aus übergriffigen Jugendlichen irgendwann übergriffige Männer werden, die – sofern das überhaupt möglich ist – noch größeren Schaden anrichten. Und zu allem Überdruss stehen uns auch noch Gesetze ins Haus, die uns erschweren sollen, uns darüber öffentlich auszutauschen und uns zu vernetzen. Wir tolerieren uns wieder einmal bis in den Abgrund.


Demokratieverachtung pur: CDU und SPD planen Verfassungsänderung in Rheinland-Pfalz, damit AfD keine U-Ausschüsse einsetzen kann

von Wilma Fricken

Der abgewählte SPD-Ministerpräsident Alexander Schweitzer und sein designierter CDU-Nachfolger Gordin Schnieder führen die Koalitionsverhandlungen – und wollen die Opposition entmachten 



Rheinland-Pfalz hat sich bereits unter den Landtagswahlen am 22. März abgewählten Ampelregierung zu einer Art Pionier-Bundesland der antidemokratischen Oppositionsverfolgung entwickelt. Der Ausschluss des AfD-Kandidaten Joachim Paul bei der Ludwigshafener Oberbürgermeisterwahl sowie die nachfolgenden Versuche, AfD-Kandidaten von Wahlen auszuschließen, wie auch die angedrohten Repressalien gegen AfD-Anhänger im Staatsdienst, gingen teils deutlich über das hinaus, was sich andere Landesregierungen bislang trauten. Auch deshalb erreichte die AfD bei der Wahl vorvergangenen Sonntag ihr im Westen bislang stärkstes Ergebnis von 19,5 Prozent.

Nun setzt die brandmauerbedingt schon vor der Wahl gesetzte künftige Landesregierung aus CDU und SPD diesen Kurs der Demokratieverachtung offen fort – und plant den nächsten Anschlag auf Oppositionsrechte: Beide Parteien streben nach Medienberichten offenbar eine gezielte Verfassungsänderung an, um die Kontrollrechte der AfD als stärkster Oppositionsfraktion einzuschränken. Weil die künftig mit 24 Abgeordneten als größte Oppositionskraft im Mainzer Landtag vertretene AfD nun nämlich das nach geltender Landesverfassung erforderliche Quorum von einem Fünftel der Abgeordneten erfüllt, um eigenständig Untersuchungsausschüsse einzuberufen, wollen ihr die künftigen Regierungs-Kartellparteien dieses mächtiges Instrument parlamentarischer Kontrolle entziehen. Mit ihrer Zweidrittelmehrheit erwägen CDU und SPD nun allen Ernstes eine Verfassungsänderung, die das Quorum für Untersuchungsausschüsse auf 25 Prozent anhebt – ähnlich wie im Bundestag.

Wählerwille mit Füßen getreten

Mit diesem linken Kunstgriff könnte die AfD aus eigener Kraft keine Untersuchungsausschüsse mehr einsetzen und bräuchte dazu die Unterstützung anderer Fraktionen – die es wiederum brandmauerbedingt nicht geben wird. Das “schärfste Schwert der Opposition” wäre damit stumpf gemacht, “UnsereDemokratie™” könnte in bewährter Manie weiter ihre bürgerfeindliche Politik fortsetzen und vor allem Verfehlungen der Vergangenheit, parlamentarisch unaufgearbeitet lassen. Betroffen wären von diesem weiteren Putsch gegen die Opposition vor allem jene Themen, die die AfD im Wahlkampf angekündigt hat – die Aufklärung der Coronapolitik und der affärenumwitterte roten Filz aus 35 Jahren SPD-geführten Landesregierung (einschließlich kriminell gewährter Sonderurlaube samt Weiterbeförderung von Staatssekretären)

Das “Freilich-Magazin” erkennt hier richterweise zutreffend ein eiskaltes und reines Machtkalkül der etablierten Parteien: CDU und SPD fürchten die konsequente Oppositionsarbeit der AfD und wollen deren Möglichkeiten zur Kontrolle der Regierung daher gezielt beschneiden, was ein Angriff auf demokratische Grundprinzipien darstellt: Denn in einer echten Demokratie muss die Opposition zwingend das Recht haben, die Regierung zu kontrollieren – unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung. Die geplante Änderung dient nichts anderem als einer systematischen Entmachtung der AfD, da das eigentlich angestrebte Parteiverbot in weite Ferne gerückt und sich als nicht gerichtlich duchsetzbar erwiesen hat. Der Wille jedes fünften rheinland-pfälzischen Wähler wird dabei jedoch nicht minder mit Füßen getreten.

Perfider Plan wird zum Bumerang werden

CDU und SPD untergraben Demokratie und Transparenz, um sich vor unbequemer Kontrolle zu schützen, und versuchen mit zunehmendem Wegschmelzen ihrer Wählerschaft, gemeinsam ihre Macht institutionell zu zementieren. Die Folgen der geplanten Verfassungsänderung reichen weit über die Erschwernis von Untersuchungsausschüssen hinaus; sie beträfe darüber hinaus potenziell auch weitere geschützten Oppositionsprivilegien wie Enqueterechte – und würde die parlamentarische Arbeit der AfD ganz erheblich.

Die Strategie, statt einer überfälligen inhaltlichen Auseinandersetzung, einem parlamentarisch zwingend vorgesehen Dialog zwischen allen gewählten Parteien und konstruktiver Kompromissfindung weiter auf die demokratieverachtende Brandmauer zu setzen und nun sogar die Beschneidung von Minderheitenrechten durchzupeitschen, wird allerdings zum Bumerang werden: Die Wähler wissen genau, was hier vor sich geht und mit welcher Kaltschnäuzigkeit eine Wagenburg bröckelnder Kartellparteien die Konkurrenz auszusperren versucht. Neben einem weiteren Vertrauensverlust in die Demokratie und einer Steigerung der Politikverdrossenheit wird sich diese miese Aktion umso mehr bei kommenden Wahlen zugunsten der AfD auswirken – nicht nur in Rheinland-Pfalz.


Marcel Fratzscher, der Comical Ali der Voodoo-Ökonomie

von Michael "Die Stahlfeder" Werner

Liegt nicht nur notorisch, sondern garantiert falsch: DIW-Chef Marcel Fratzscher



Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, ist der Comical Ali der Voodoo-Ökonomie: Er ist eine vom Regime fürstlich bezahlte Sprechpuppe und soll das pseudo-akademische Fundament legen für den ideologischen Dreck, der dieses Land wirtschaftlich komplett zerstört. Vor genau zehn Jahren, als Merkels Flüchtlingsmärchen noch auf Hochtouren lief, gab Fratzscher seine berüchtigte Expertise zur Rentenfrage der Zukunft ab und prophezeite: “Die Flüchtlinge werden die Renten der Babyboomer zahlen.”

Es ist allerdings nicht so, dass man immer erst zehn Jahre warten muss, bis sich Fratzschers Aussagen als kompletter Bullshit erweisen. Jeder Mensch mit einem Intelligenzquotienten oberhalb Zimmertemperatur und drei korrekt verdrahteten Synapsen, der unfallfrei durch die Grundschulmathematik gekommen ist, kann Fratzschers Aussagen bereits widerlegen, sobald sie gerade seinen Mund verlassen haben, noch bevor sie also irgendjemand gehört hat.

Irgendwie nützlich

Denn alles – wirklich alles – was dieser Systemstiefellecker in den letzten Jahren verlautbart hat, hat sich als blühender Blödsinn erwiesen – und vielfach sogar als das genaue Gegenteil dessen, was dann tatsächlich eintrat, von der Beschäftigungsentwicklung über die Wachstumsprognosen bis hin zu seinen epic fails bei der Inflationsentwicklung.

Dennoch finde ich Fratzscher irgendwie nützlich: Denn immer, wenn ich aus irgendwelchen Gründen bei einem gerade sehr aktuellen und akuten Thema, das mich ehrlich gesagt nicht allzu brennend interessiert, mitreden will oder soll, ohne mich näher in die Materie zu vertiefen, gucke ich einfach, was Fratzscher dazu sagt, und behaupte dann einfach das glatte Gegenteil – mit dem wohligen Gefühl der Sicherheit, damit auf garantiert und jeden Fall richtig zu liegen.


Freitag, 3. April 2026

Todesstrafe für Palästinenser? - Eine Übersicht

 

Screenshots verschiedener Schlagzeilen großer Medien

Das israelische Parlament, die Knesset, hat am Montag eine Gesetzesänderung beschlossen, die die Todesstrafe vorsieht.
Eine Zusammenfassung.

Am Montag hat die Knesset eine Gesetzesänderung beschlossen, die die Todesstrafe für Terrorismus vorsieht. Sowohl die Medien, als auch Social Media, gehen steil. Das Gesetz wird häufig als rassistisch beschrieben, da es nur für Palästinenser gelten würde.
Das Problem ist: Die wenigsten scheinen das Gesetz tatsächlich gelesen zu haben.

Bereits an dem Montag hatte ich mir die öffentlich zugänglichen Informationen herausgesucht und versucht, irgendwie zu verstehen, was dort genau beschlossen wurde. Das hatte ich dann auf Social Media gepostet.

Bis zum nächsten Tag waren die allgemeinen Reaktionen so enorm, dass mein Ehrgeiz geweckt war. Ich merkte schnell, dass das Gesetz nirgendwo öffentlich zugänglich war. Denn die Knesset hatte ihre Homepage eingeschränkt.
Mir gelange s dann doch, zumindest den letzten Gesetzesentwurf zu bekommen. So, wie er in die Abstimmung gegangen ist. Den Entwurf für die zweite und dritte Lesung, das heißt in Deutschland tatsächlich genauso.

Dann gab es einige Problemchen mit der Übersetzung. Weil unterschiedliche Übersetzer ein ganz entscheidendes Wort unterschiedlich übersetzten.
Schlussendlich ist es aber dennoch gelungen.

Deshalb gebe ich hier barrierefrei eine Zusammenfassung der Ergebnisse und Postings wieder. Auch, weil diese recht Häufig von Nutzerinnen und Nutzern gespeichert und geteilt wurden.
Zumal mir ein wichtiges Detail auch erst durch aufmerksame Kommentare auffiel. Aber genau dafür hatte ich das Original ja öffentlich bereitgestellt. Danke auch hier nochmal.

Auch hier der leider nötige Hinweis:
Ich persönlich bin grundsätzlich gegen die Todesstrafe. Und ich lehne die Rechtsradikalen in der israelischen Regierung ab.
Ich verteidige nicht das Gesetz, sondern stelle die Fakten zur Verfügung.

Vorgeschichte und Hintergrund

Um die Vorgänge richtig einordnen zu können, ist etwas Hintergrund notwendig.

Ein Gesetzgebungsverfahren dauert in Israel ähnlich lange, wie in Deutschland.
Den ersten Entwurf zu dem Gesetz konnte ich bis zum November 2025 zurückverfolgen.

Eingebracht wurde der Entwurf durch die ultranationalistische Partei Otzma Yehudit („Jüdische Stärke“) die mit 5% im Parlament sitzt. Die Sperrklausel der Knesset liegt bei 3,25%.
Da Netanjahu sich an der Macht halten wollte, ist er nach der Wahl 2022 eine Koalition mit den rechtsradikalen Parteien eingegangen. Und denen musste er Ministerposten versprechen.
Mit dabei ist auch die Mafdal, die aber auch nur 5,8% in der Knesset hat. Deren Vorsitzender Smotrich heute Finanzminister ist und immer wieder durch radikale Äußerungen auf sich aufmerksam macht.

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Der Sicherheitsminister Itama Ben-Gvir mit Personenschutz auf dem Tempelberg. 03.08.2025

Der Vorsitzende der Otzma Yehudit ist Itamar Ben-Gvir. Der wurde bereits 2007 wegen rassistischer Aufhetzung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Nur eine von dutzenden Anklagen über viele Jahre. Und ausgerechnet der ist nun Polizeiminister.

Der ist aber entgegen vieler Behauptungen gar nicht Initiator des Gesetzes, sondern Limor Son Har-Melech, die für die im Parlament sitzt.
Limor Son Har-Melech war Siedlerin, als sie - im siebten Monat schwanger - während der zweiten Intifada 2003 mit ihrem Mann im Auto von bewaffneten Palästinensern angegriffen wurde. Ihr Mann wurde getötet, sie und das ungeborene Kind überlebten schwer verletzt.
In englischen Quellen wird sie als „anti-arabisch rassistisch“ bezeichnet.

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Die rechtsradikale Abgeordnete Limor Son Har-Melech. Die Narbe im Gesicht stammt von dem Überfall durch radikale Palästinenser. Die Kopfbedeckung (Tichel, hebr.: Mitpachat) weist sie als orthodoxe Jüdin aus. 27.02.2025

Kein neues Gesetz

Der eingebrachte Gesetzesentwurf ist kein neues Gesetz, sondern eine Gesetzesänderung.
Und das macht die Sache für Laien kompliziert. Denn man muss genau schauen, welche Gesetze wie geändert werden sollen. Die im Entwurf aber nicht mehr genannt werden. Auch das läuft in Deutschland ganz genauso.
Das könnte ein Grund sein, warum viele Medien und sogar Politiker nur einen Teil der Änderung beachtet haben.

Denn der Gesetzesentwurf soll zwei Gesetze ändern. Das ergibt sich aus der Lebensrealität in Israel.
Für Verbrechen in Israel ist ein ziviles Strafgericht zuständig. Für das Besetzte Westjordanland, genauer gesagt nur für die vollständig von Israel kontrollierten Gebiete C, aber Militärgerichte.
Wir haben also einmal eine Änderung der Vorschriften für die Militärgerichte und einmal eine Änderung des Strafgesetzbuches.

Änderung der Militärvorschrift

Zunächst die Änderung des §209 der „Verordnung über Sicherheitsvorschriften“.
„Das Gebiet“ ist in dem Entwurf definiert als das Westjordanland. Das in Israel aus historischen Gründen aber nicht so genannt wird. (Den Namen bekam es, weil es bis 1967 von Jordanien besetzt und annektiert wurde.)

Gesetz über die Todesstrafe für Terroristen, 2026

Interne Nummer: 2199298
Aktenzeichen: 2025-001649
Anhang Nr. ca. 1159- /A

Ein Einwohner des Gebiets, der vorsätzlich den Tod einer Person verursacht und die Tat einen Terrorakt im Sinne des Gesetzes zur Terrorismusbekämpfung (5776–2016 […]) darstellt, wird mit dem Tode bestraft, und zwar ausschließlich mit dieser Strafe.
Wenn jedoch das Militärgericht aus besonderen, zu protokollierenden Gründen feststellt, dass besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer es angemessen ist, gegen den Terroristen eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen, so ist es ihm gestattet, eine solche Strafe wie oben beschrieben [Lebenslange Haft] und ausschließlich diese Strafe zu verhängen.

In diesem Unterabsatz bezeichnet „Einwohner des Gebiets“ eine Person, die im Einwohnerregister des Gebiets eingetragen ist, oder eine Person, die in dem Gebiet wohnt, auch wenn sie nicht in dem genannten Register eingetragen ist, mit Ausnahme von israelischen Staatsbürgern oder Einwohnern Israels.

Keypoints:

• Diese Änderung betrifft ausschließlich die Militärgerichte!

• Die Änderung richtet sich nicht ausschließlich gegen Palästinenser, sondern gegen Menschen, die im Westjordanland leben. (Da es im Westjordanland wenige Ausländer gibt, wären aber sicher mehrheitlich Palästinenser betroffen.)

• Diese Änderung schließt israelische Staatsbürger oder Einwohnern Israels eindeutig aus.

Änderung des Strafgesetzes

Geändert werden soll auch der § 301a „Mord unter erschwerenden Umständen“ des allgemeinen Strafgesetzbuches.

Im Strafgesetzbuch, 5737–1977, wird in § 301a nach Absatz (b) Folgendes eingefügt:

„(c) Ungeachtet der Bestimmungen in Absatz (a) wird, wer vorsätzlich den Tod eines Menschen herbeiführt, mit der Absicht, die Existenz des Staates Israel zu vernichten, unter den in Absatz (a) genannten Umständen, mit der Todesstrafe oder lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft, und zwar ausschließlich mit einer dieser Strafen.“

Keypoints:

• Diese Änderung betrifft auch Ausländer und israelische Staatsbürger, unabhängig von Ethnie, Religion o.ä.

• Diese Definition des Motivs ist hier enger gefasst. Hier wird nicht die allgemeine Definition für Terrorismus verwendet, sondern die „Absicht, die Existenz des Staates Israel zu vernichten“.

Fallbeispiele

Um das zu verdeutlichen, ein paar kurze Fallbeispiele.

• Ein Palästinenser mit Wohnhaft Westjordanland töten einen israelischen Siedler:
Er würde vor ein Militärgericht gestellt werden, die Todesstrafe wäre wahrscheinlich.

• Ein Palästinenser aus dem Gazastreifen tötet einen Menschen (muss kein Israeli sein):
Er würde vor ein ziviles Strafgericht gestellt werden, die Todesstrafe ist unwahrscheinlich.

• Ein Palästinenser aus dem Gazastreifen tötet einen Menschen (muss kein Israeli sein). Es wird festgestellt, dass er ein Bekennerschreiben hinterlassen hat oder/und Mitglied einer Terrorgruppe ist:
Er würde vor ein ziviles Strafgericht gestellt werden, die Todesstrafe ist wahrscheinlich.

• Ein deutscher Staatsbürger reist nach Israel und tötet dort einen Menschen (muss kein Israeli sein):
Er würde vor ein ziviles Strafgericht gestellt werden, die Todesstrafe ist unwahrscheinlich.

Die unterschiedliche Behandlung zwischen zivilem Strafgericht und Militärgericht ergibt es also nicht explizit aus diesem Gesetz. Sondern aus den Vorschriften, die eh schon existieren.

Klarstellung:

  • Die Änderung formuliert eindeutig als Tatvoraussetzung die vollendete Tötung.
    Die Behauptung, mit diesem Gesetz könne Israel jeden zum Tode verurteilen, der auch nur Steine wirft, ist falsch.

  • Die Änderung ist nicht rückwirkend gültig.
    Die Behauptung, das Gesetz ermögliche Israel, rückwirkend palästinensische Gefangene zu töten, ist falsch.

  • Die Änderung sieht nicht zwingend die Todesstrafe vor.
    Sowohl ein Militärgericht als auch ein ziviles Strafgericht können eine lebenslange Haftstrafe beschließen.
    Die Richter der Militärgerichte sind jedoch „gelenkt“, da sie eine lebenslange Freiheitsstrafe diese begründen. Dort wäre die Todesstrafe also eher die Regel.

  • Israel hat die Todesstrafe nicht „eingeführt“ oder „wieder eingeführt“.
    Sie wurde nur seit Eichmann nicht verhängt. Auch auf „Verrat in Kriegszeiten“ steht nach wie vor die Todesstrafe.

Die Berichterstattung und Propaganda

Zunächst ist das Gesetz - korrekter: die Änderung - nicht das, als das es durch die Medien und andere dargestellt wird.

Ja, die ultranationalistische und zumindest in Teilen rassistische Partei Otzma Yehudit hat das Gesetz eindeutig so geschrieben, dass es Palästinenser adressiert. Aber das ist eben nur eine Tendenz.
Die Medien steigen einfach darauf ein, was diese sehr kleine, populistische und radikale Partei selber nach außen trägt.

Es ist und bleibt aber falsch, dass das Gesetz ausschließlich Palästinenser betrifft. Ebenso wie viele andere propagandistische Falschbehauptungen, wie dass Israel nun auch Steine werfende Kinder hinrichten würde oder die vielen palästinensischen Gefangenen entsorgen würde.

Das Gesetz wurde auch keineswegs so eindeutig angenommen, wie es dargestellt wurde. Es bekam 62 von 120 Stimmen, eine knappe Mehrheit. Bei 48 Gegenstimmen. Was die restlichen Abgeordneten gemacht oder warum sich einige enthalten haben, darüber kann man natürlich wunderbar streiten.

Erneut wird dieses Gesetz übertragen und dazu genutzt, Israel insgesamt zu verdammen.
Natürlich, die Regierung hat das Gesetz beschlossen, dann muss Israel auch den Kopf dafür reinhalten. Aber auch viele Israelis sind mit dem Gesetz alles andere als einverstanden.
Was dabei völlig untergeht ist nicht nur, dass auch alle arabischen Staaten die Todesstrafe haben. Es wird auch völlig ignoriert, dass Gefangene immer wieder durch Geiselnahmen freigepresst wurden.
Der Initiator des genozidalen Massakers vom 7. Oktober Yahya Sinwar wurde beispielsweise freigepresst.

Der Mann hinter dem Krieg: Yahya Sinwar
Er ist der Mann, der hinter dem Terroranschlag auf Israel steckt. Er ist der Mann, der als Chef der Hamas den Krieg steuert. Und hinter Yahya Sinwar steckt eine…
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Was bei weltweiten Demonstrationen und einem Generalstreik im Westjordanland – der einem nicht sofort als sinnvoll ins Auge fallen mag – schlicht ignoriert wird ist, dass es in beiden Gesetzesänderungen unmissverständlich um die Tötung von Menschen aus terroristischen Motiven geht. Nichts weniger.
Mir persönlich erschließt sich nicht, bei aller Ablehnung der Todesstrafe, warum man ausgerechnet für diese Personengruppe Partei ergreift.

Wenn man etwas gegen die vermeintliche oder in der Praxis tatsächliche Ungleichbehandlung hat, dann muss man gegen die Praxis der Rechtsprechung allgemein, besser noch gegen die Besatzung protestieren. Nicht gegen dieses Gesetz alleine.

Aussicht

Sehr viele und viel Berufenere haben inzwischen erklärt, dass dieses Gesetz recht sicher vom obersten Gericht einkassiert wird. Es würde also nie umgesetzt werden.

Israel hat keine ausformulierte Verfassung. Das oberste Gericht, das tatsächlich einfach nur „oberstes Gericht“ heißt (ähnlich wie der Supreme Court in den USA) hat damit eine Funktion auf Verfassungsebene. Seine Urteile werden so zu sagen zur Verfassung.
Ich nehme als Laie an, dass die eingeschriebene Ungleichbehandlung in der Änderung der Militärverordnung das Problem sein wird. Aber auch das ist dann sehr kompliziert, weil die Richter auch „im Geiste“ dessen Urteilen können, was den Grundsätzen des Staates entsprechen würde.

Im Oktober sind Wahlen. Diese Gesetzesänderung ist in meinen Augen, und in den Augen vieler anderer, Wahlkampf der rechtsradikalen Parteien. Damit sie sich die Stimmen auch derer sichern können, die seit dem 10/7 Freunde und Angehörige verloren haben und nun angefüllt sind mit Zorn, Hass und Rache.

Wie ich auf Social Media schrieb: Es geht auf, was Yahya Sinwar gesät hat. Denn er wollte auch eine Radikalisierung der Israelis erreichen. Vor allem um den Annäherungsprozess zwischen Israel und Saudi-Arabien zu stören.
Und wie überall auf der Welt fallen die Radikalen darauf rein.

Hat das Gesetz bestand, können sie sich dafür feiern. Und sie werden jeden Gehängten feiern.
Wird es kassiert, kann das bei einer erneuten Regierungsbeteiligung dazu genutzt werden, die Entmachtung des obersten Gerichts zu argumentieren.

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Hunderttausende demonstrierten wöchentlich gegen die Justizreform, die das oberste Gericht entmachten sollte. Tel Aviv, 19.08.2023, keine drei Wochen vor dem Terroranschlag

Das hatte die Regierung schon vor dem 10/7 versucht. Was hierzulande kaum bemerkt wurde, weil die Hintergründe nicht verstanden wurden. In Israel sind über Monate hinweg wöchentlich Millionen Menschen auf die Straße gegangen. Das ist eine Größenordnung, als würden in Deutschland an jedem Wochenende neun Millionen Menschen demonstrieren.

Ohne den 10/7 hätte Netanjahu keine Chance auf eine Wiederwahl gehabt. Mit jedem Angriff auf Israel, mit jedem toten Soldaten und mit jedem Anschlag wird seine Wiederwahl wahrscheinlicher. Und damit auch die Regierungsbeteiligung der Rechtsradikalen.

Und darum geht es tatsächlich.
Nicht um ein paar verurteilte Palästinenser.

Der Gesetzesentwurf im Original (U.M.-Server)

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Ötzi und der Goldhamster: Zähe Koalitionsverhandlungen im Südwesten

von Hans S. Mundi

Eisige Atmosphäre und kein Blickkontakt zwischen rehbraunen Augen: Cem Özdemir und Manuel Hagel, die bei der Wahl beide gleich hoch abschnitten



Die Koalitionsverhandlungen in Baden-Württemberg nach der völlig verkrachten CDU-Wahl stellen sich als groteskes Theater dar: Das ungewöhnliche Patt zwischen CDU und Grünen und die Nachbeben eines schmutzigen Wahlkampfs der bekanntlich skrupellosen und politisch hinterfotzigen Grünen, die das südwestliche Bundesland seit nunmehr drei Wahlperioden unheilvoll dominieren und mit dem maoistischen Altkader Winfried Kretschmann gleich zwei Legislaturperioden lang den einzigen grünen Ministerpräsidenten in einem deutschen Bundesland stellten, überschatten die Annäherung der fast gleichen Partner. In der Wahl hatte sich die inzwischen komplett inhaltsleere Ländle-CDU als zahnloser Papiertiger á la Merz blamiert mit dem blassen, scheinbar ständig im Stehen schlafenden Spitzenkandidaten Manuel “Hagelschaden” Hagel, der mutmaßlich auch vier Wochen nach der Wahl noch immer rätselt, warum und wofür er eigentlich bei dieser Ministerpräsidentenwahl kandidiert hatte. Doch Als er aufwachte, war alles zu spät – denn die verschlagenen Grünen hatten längst erkannt, dass dieser CDU-Herausforderer ein substanzloses Minimännchen war, das sich leicht aus der Reserve locken ließ.

Genau deshalb hatten die linksextremen Strategen und Kampagnen-Hexenmeister fies grinsend knapp zwei Wochen vor der Wahl eine Sexismus-Debatte um Hagel – Stichwort “rehbraune Augen” – in Gang gesetzt – und der CDU die Tour mit typisch hysterischem Sexismus-Linksweibergekreisch unterhalb der Gürtellinie vermiest: Der blasse Softie Hagel ging mit kleinlautem “Ich-hab-doch-nix-getan”-Gestammel peinlich unter, allerdings nicht, ohne auf ein heimisches Schuldbekenntnis à la “Meine Frau hat auch mit mir geschimpft” zu verweisen und sich so zur lächerlichsten Mannsbildfigur des Erdballs zu machen. Nun tönt es von diesem Schwächling beleidigt aus dem koalitionssondierenden Hinterzimmer-Off, er und seine CDU hätten diesen Affront der Grünen noch längst nicht vergessen: „Im Landesvorstand schilderte der 37-jährige Familienvater im Detail, welche abscheulichen Drohungen es gegen seine kleinen Söhne und seine Frau gegeben habe“, hieß es in lokalen Medien wie etwa dem “Südwestrundfunk”. In diesem Polit-Haussender des Südwestens betonte nun erneut auch der stets verhalten grinsende Özdemir heuchlerisch, dass er selbst ja „nix“ von all dem Schmutz gewusst haben will – unwahrscheinlich, da die Frankfurter Jung-Grüne, die das kompromittierende Video von 2018 mit dem von der Realschülerin Eva mit den rehbraunen Augen schwärmenden Hagel punktgenau zum Wahlkampfhöhepunkt ins Netz lanciert hatte, mit Ötzi selbst gemeinsamen Wahlkampf in Karlsruhe und anderswo gemacht hatte und sich beide herzlich gut verstehen. Die Behauptungen, er sei an der Verbreitung des Videos nicht beteiligt gewesen, ist daher zumindest irreführend und vielleicht technisch, nicht aber strategisch stimmig.

Spöttisch was vor den Bubi-Latz geknallt

Die Trommel mit der schmutzigen Wäsche rotiert also noch – und unter solch peinlichen Vorzeichen sitzen sich nun die Kontrahenten gegenüber. Hier Ötzi, der Grüne, der einen antigrünen Wahlkampf führte – und dort der Hagelschaden mit seiner komplett verzwergten Landes-CDU, der mit der Autorität eines Goldhamsters antritt, sich als regelrechter Kuschel-Hagel gerieren muss, um nicht völlig unter die Räder zu kommen, was seiner zartbesaiteten provinziellen Betulichkeit zwar in die Karten spielt, aber wirkt, als sei der in einem Streichelzoo sozialisiert worden. Hagels Versuche nach der verkackten Wahl, irgendwas zu fordern, prallen bislang hart ab von einer Wand der Häme seitens der abgebrühten Grünen, die sich insgeheim schon seit vielen Wochen über die Polit-Karikatur Hagel bestens amüsieren. Schon kurz nach der Wahl hatte Özdemir Hagel spöttisch was vor den Bubi-Latz geknallt, als der den verzagten Vorschlag nach einer Teilung der Amtszeit des Ministerpräsidenten (wegen des Patts der Parlamentssitze) machte; dieses Ansinnen wischte Ötzi brüsk vom Tisch: “Wir sind erwachsen hier. Wir machen erwachsene Politik. Die Situation ist einfach zu ernst für Quatsch aller Art”, gab der Grüne zu Protokoll.

Nun kläffte ein weiterer Dackel aus der erbärmlichen Südwest-CDU zurück: Das politische Klima sei aus den Reihen der Grünen “nachhaltig vergiftet” worden, gab Noch- Innenminister Thomas Strobl (CDU) zu Protokoll. Die Presse im Südwesten spricht immer wieder von „Demütigung für den jungen Hagel“, der von Özdemir öffentlich behandelt werden würde, als ob er noch nicht erwachsen sei. Das, was Merkel und Merz aus der CDU gemacht haben und wie sehr diese Partei zum Gespött nicht nur aller Linken geworden ist, lässt sich derzeit im Ländle wie auf einer Theaterbühne live studieren – und es ist jämmerlich, peinlich und grotesk! Aus der CDU-Fraktion verlautbart zwar weiterhin, dass mancheiner hier eine Entschuldigung von Özdemir im Rahmen der Koalitionsgespräche erwarte; doch Özdemir hat wahrscheinlich recht, wenn er hier auf stur schaltet: Denn für diesen Jammerhaufen ist selbst Fremdschämen nur noch Zeitverschwendung. Doch es kommt noch schlimmer in diesen derzeit rumpelnden und stockenden Verhandlungen, bei denen die CDU jegliche Autorität bereits im Vorfeld komplett verspielt und unwiderbringlich eingebüßt hat: Denn hatte es für eine gewisse Schonzeit gleich nach der Wahlniederlage der CDU noch keine öffentliche Kritik aus der Partei am Landeschef und Spitzenkandidaten Hagel gegeben, wird dieser nun plötzlich (hahaha!) von der CDU-Mittelstandsvereinigung (MIT) massiv attackiert – und das in einer kritischen Phase der Sondierungsgespräche mit den Grünen.

“Unbeholfene Reaktion”

Die Südwest-Union ist anscheinend aus dem Tiefschlaf erwacht: „CDU in Baden-Württemberg: Heftige Kritik an Manuel Hagel“, vermeldet verwundert die lokale Presse aus dem Innenleben der CDU-Leichenhalle. MIT-Landeschef Bastian Atzger wirft Hagel in der aktuellen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift einen “schlecht geplanten und ungeschickt ausgeführten Wahlkampf” vor, der den 14-Prozentpunkte-Vorsprung vor den Grünen habe dahinschmelzen lassen. Der CDU-Sozialflügel und die Junge Union sprangen Hagel bei. Zunächst hatten “Stuttgarter Zeitung“ und “Stuttgarter Nachrichten” darüber berichtet. Man reibt sich die Augen: Das wird noch sehr peinlich und unterhaltsam! ”Die Südwest-CDU stehe nun vor den Trümmern einer Strategie“, so Atzger in seinem Artikel, und weiter: „Der Wahlkampf der Union glich einer Fahrt im Schlafwagen, die in kollektive Panik mündete und schließlich in Depression endete.“ Das „Rehaugen”-Video sei zum Symbolbild einer gescheiterten Kampagne geworden. Das Video hätten versierte Polit- und Kommunikationsprofis schnell abräumen können, doch Hagels “unbeholfene Reaktion” habe stattdessen eine “fatale Inhaltslosigkeit und eine fehlende Spontaneität“ offenbart. Hagel selbst wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern. „CDU-Forderungen für Grüne nicht annehmbar” blubbert es anderswo im medialen Gewusel rund um dieses eher unpolitisch wirkende Szenario, was den Vorgang noch kurioser erscheinen lässt.

Denn ausgerechnet “The Länd” ist vom grünen Klimakrawall zugrunderegiert und negativ betroffen wie kein zweites Bundesland; hier stirbt die Automobilindustrie in ihrer eigenen Herzkammer, hier streichen Mercedes und Bosch tausende Arbeitsplätze dank der Elektro-Planwirtschaft, die vorne und hinten nicht funktioniert; und eine diesbezüglich sprachlose CDU ist das letzte, was das Bundesland braucht, denn diese Post-Merkel-Rumpeltruppe als linksgrüne Bettvorlegerin wirkt da ohnehin deplatziert. Die Union ist am Ende; was wollen ihre Akteure eigentlich noch außer gut bezahlten Posten? Um letztere wird es auch in den Koalitionsverhandlungen geben, die allen Widrigkeiten zum Trotz weiter vor sich hindümpeln. Sofern es gelingt, die Animositäten zwischen Ötzi und Hagel zu überwinden, soll ein Koalitionsvertrag bis zum 13. Mai stehen – plus Wahl eines Ministerpräsidenten. Es müsse eine “Regierung aus gleichwertigen Partnern” gebildet werden, phantasiert Hagel, und er garantiere, “die CDU steht für Augenmaß, Pragmatismus und eine Politik der bürgerlichen Mitte“, so Hagel, der drei zentrale Forderungen der Partei benennt: Die neue Regierung müsse aus sieben von der CDU geführten Ministerien bestehen, die Grünen sollten sich hingegen mit fünf begnügen, da sie ja Ötzi als Landesvater stelle. Der Landtagspräsidentenposten soll ebenfalls an die CDU fallen. Beim Kommunalwahlrecht und bei grün-spezifischen Förderprogrammen sollen die Grünen nach Wunsch der Union Zugeständnisse machen. Aus Sicht der Grünen sind diese Forderungen natürlich nicht annehmbar – denn normalerweise werde über die Zahl der Ressorts erst am Ende von Koalitionsverhandlungen entschieden. Von den Grünen heißt es dazu nur: “unannehmbar”. Ein Goldhamster hat eben nichts zu sagen. Das wird noch spaßig…


SPD-Justizministerin Hubig: Lügen, verwirren, Verbotsgesetze durchdrücken, kritische Medien drangsalieren

von Alexander Schwarz

Falschdarstellungen und Unwahrheiten verbreiten, um die eigene Agenda zu verschleiern: Da ist Justizministerin Hubig (l.) beim Lügenkanzler in guter Gesellschaft



Beim politisch-medialen Kartell liegen die Nerven zunehmend blank. Weil seine ständigen Lügen und Täuschungen eine immer kürzere Halbwertszeit haben, schlägt es um sich und überschreitet dabei alle Grenzen. Nachdem die vor zwei Wochen gestartete Collien-Fernandes-Deepfake-Posse, die als Vorwand diente, um im Handstreich neue Internet-Zensurmaßnahmen durchzudrücken, innerhalb weniger Tage völlig in sich zusammengebrochen ist, bemüht SPD-Justizministerin Stefanie Hubig sich fieberhaft um Schadensbegrenzung. Obwohl Hubig sich bei ihrem Gesetzentwurf gegen „digitale Gewalt“ mehrfach und überdeutlich auf den Fall Fernandes bezog, lässt sie dies nun vehement bestreiten und jeden einschüchtern, der es ausspricht. Dabei zeigt sogar ein Instagram-Video ihres eigenen Ministeriums, in dem gleich zu Beginn mehrere Schlagzeilen aus der Fernandes-Berichterstattung eingeblendet wurden, was man als Grund für die Gesetzesverschärfung verstanden wissen wollte. Dabei war auch das Interview mit Hubig abgebildet, das in der gleichen „Spiegel“-Ausgabe erschien, in der die Fernandes-Affäre losgetreten wurde. Hubig blättert sogar in dem Magazin – und hat just die Seite mit dem Bericht über Fernandes aufgeschlagen!

Dass es sich um eine offensichtlich von langer Hand vorbereitete Kampagne handelte, fiel also nicht nur im Thema stehenden Experten, sondern auch aufmerksamen Beobachten sofort auf – auch dem Rechtsanwalt Patrick Baumfalk, der das Ganze auf “anwalt.de” mit der Feststellung kommentierte: „Es dauert keine 48 Stunden, bis Bundesjustizministerin Hubig den Fall namentlich als Begründung für ihr Gesetz gegen digitale Gewalt heranzieht.“ Daraufhin erhielt er prompt eine E-Mail von Eike Götz Hosemann, dem Leiter des Pressereferats des Justizministeriums, in der es hieß: „Diese Behauptung ist unzutreffend. Ministerin Hubig hat den von Ihnen sogenannten ‚Fall Fernandes‘ nicht als Begründung für das Vorhaben eines Gesetzes gegen digitale Gewalt herangezogen.“ Hosemann hielt es sogar für geboten, diese glatte Lüge via X öffentlich zu machen. Dabei war das einzige an Baumfalks Aussage unzutreffende Detail, dass es in Wahrheit gar keine 48, sondern nur 24 Stunden gedauert hatte, bis Hubig den Fall Fernandes als Grund für ihren Gesetzesvorstoß heranzog – und das, obwohl es zu diesem Zeitpunkt – und bis heute – nichts als unbewiesene Behauptungen von Fernandes über ihren Ex-Mann Christian Ulmen gab und die Kernvorwürfe nicht einmal von ihr selbst behauptet werden. Doch ausgerechnet die Justizministerin wischte das elementare rechtstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung also einfach beiseite und vermittelte den Eindruck, die Deepfake-Vorwürfe von Fernandes seien zweifelsfrei erwiesen und Anlass genug für ein neues Gesetz.

Skandalöse Amtsführung

Aber nicht nur Advokat Baumfalk, auch die „Welt“-Journalistin Fatina Keilani wurde vom Justizministerium angegangen: Nachdem Hubig am vergangenen Sonntag in der ARD-Sendung von Caren Miosga zu Gast war – wie auch Fernandes –, hatte Keilani am Montag in einem Kommentar geschrieben: „Aber sie ist ja nun einmal in derselben Sendung, und das sieht doch schon irgendwie nach Parteinahme aus, oder nicht? Und hat das Ministerium nicht auch Bezug auf den Fall genommen, um dem eigenen Gesetzesvorhaben Schub zu verleihen? Überhaupt ist diese Gleichzeitigkeit von Skandal und bereitliegendem Gesetzentwurf kurios.“ Diese in Anbetracht von Hubigs skandalöser Amtsführung noch sehr freundliche und gemäßigte Formulierung habe genügt, klagt Keilani, dass kurz nach 11 Uhr morgens ein Pressesprecher Hubigs angerufen und ihr “in ziemlich forschem Tonfall“ angebliche Falschberichterstattung unterstellt habe. Ihren Artikel ergänzte sie daraufhin um den Zusatz: „Ein Sprecher von Hubig wies dies am Montag gegenüber ‚Welt‘ zurück. Es bestehe kein Zusammenhang. Das Gesetz sei schon länger in Arbeit, und das Ministerium habe zu keinem Zeitpunkt Bezug auf den Fall Fernandes genommen.“ Eine Anfrage von „Nius“, ob das Justizministerium den Vorfall bestätigt und warum es Journalisten einschüchterte, blieb ebenso unbeantwortet, wie Fragen nach der Mitwirkung der Organisation “HateAid” bei der Planung des Gesetzes.

Hubis gesamtes Verhalten in den letzten zwei Wochen hätte eigentlich zehnmal ihren Rücktritt oder ihre umgehende Entlassung gerechtfertigt: Die überforderte und/oder unfähige SPD-Ministerin verbreitet nachweislich nicht nur Lügen, sondern will auch noch andere zwingen, diese zu übernehmen. Allerdings hat sie damit in Bundeskanzler Merz ein leuchtendes Vorbild, weshalb ihr auch kein Ungemach droht. Außerdem tritt Hubig die Unschuldsvermutung mit Füßen, indem sie auf die bloßen Behauptungen von Fernandes hin eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen will und sich damit indirekt an der Vorverurteilung von Christian Ulmen beteiligt – obwohl die Ermittlungen der Behörden sich erst im absoluten Anfangsstadium befinden, die spanische Justiz den Fall offenbar nicht vor Gericht bringen will und ein etwaiges Urteil noch Lichtjahre entfernt wäre, sofern es überhaupt zu einem Verfahren kommt und sich in dieser hochgradig dubiosen und unseriösen Psy-Op zur Durchsetzung eines weiteren freiheitsfeindlichen Gesetzes irgendetwas substanziell Justiziables ergeben sollte. Der ganze Fall ist ein weiteres Beispiel für die Machtanmaßung der Politkaste.

Hatz auf kritische Medien auch im Fall Dipama

Früher hätte das Gebaren von Hubig zu einem medialen Orkan geführt, der sie aus dem Amt gefegt hätte, doch seit die Mainstream-Journaille auf die Seite der Regierung übergegangen ist, zieht sie mit der Politik an einem Strang. Der „Spiegel“, „Bild“ und fast alle anderen großen Medien waren an der Entfesselung und Verbreitung dieser aufgebauschten Geschichte beteiligt und stecken nun wieder als Komplizen zu tief drin. Sie beschränken sich lediglich darauf, ihre Artikel zu dem Thema zu korrigieren und um Transparenzhinweise zu ergänzen, in denen sie klarstellen, dass „ein falscher Zusammenhang zwischen Deepfake-Pornos und der Anzeige gegen Christian Ulmen suggeriert“ worden sei, wie etwa die „Süddeutsche Zeitung“ schreibt. Die “Tagesschau” löschte oder änderte einfach sang- und klanglos ihre Beiträge von Beginn der Affäre, als sie die “Spiegel”-Anschuldigungen unkritisch übernommen, den Fall in Top-Priorität vermeldet und Fernandes sogar in den “Tagesthemen” minutenlang interviewt hatte; sie war selbstverständlich und durchschaubar Teil der Medienkampagne.

Aber auch sonst macht der Staat sich weiterhin zum Rächer verletzter linker Befindlichkeiten: Die Staatsanwaltschaft München I hat ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen einen Journalisten von „Apollo News“ eröffnet, weil dieser im vergangenen September einen kritischen Artikel über Hamado Dipama, ein Mitglied des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunks, verfasst hatte. Dipama, ein aus Burina Faso stammender abgelehnter Asylbewerber, der aber natürlich trotzdem in Deutschland bleiben durfte, hat in diesem Räderwerk des woken Wahnsinns seinen auskömmlichen Platz als fanatischer “antikolonialer” Aktivist gefunden und wird als solcher vom linken Medienzirkus verzückt herumgereicht. Als der “Norddeutsche Rundfunk” die Moderatorin Julia Ruhs abgesetzt hatte, reagierte Dipama mit einer regelrechten Hasstirade: „Die Unterwanderung durch Rechte und Neo-Faschisten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss gestoppt werden“, schrieb er. Die Münchner Kriminalpolizei verlangt von „Apollo News“ nun allen Ernstes die Herausgabe der Personalien des unter Pseudonym schreibenden Autors, was Chefredakteur Max Mannhart jedoch tapfer verweigert. Insgesamt geht Dipama gegen mindestens 30 verschiedene Äußerungen über sich strafrechtlich vor, darunter auch gegen den „ÖRR Blog“ und den „Tichys Einblick“-Autor Josef Kraus, der deswegen sogar vor einem Monat einen Hausbesuch von zwei Polizisten erhielt. Auch “Journalistenwatch” wurde abgemahnt – obwohl ein auf der Berichterstattung von “Apollo News” fußender Bericht nach Bekanntwerden der Dementierung bestimmte Aussagen durch Dipama schon Wochen zuvor durch die Redaktion selbst von der Seite genommen worden war. Während dieses Land also in realer Kriminalität versinkt, der die Behörden aber längst nicht mehr Herr werden, verschwendet die Justiz vom Provinzstaatsanwalt bis hinauf zur Justizministerin lieber Zeit und Ressourcen, um Medien zu verfolgen, die sich kritisch, aber sachlich mit einem hetzerischen Migranten auseinandersetzen. Und die Justizministerien beteiligt sich massiv an einer Kampagne zu Gesetzesänderungen, wobei sie sich ausdrücklich auf völlig unbewiesene Behauptungen stützt. Auch dieser Fall beweist damit, dass dieser Staat, von der Spitze abwärts, völlig außer Kontrolle geraten ist und bedenkenlos immer weitere Grenzen überschreitet.