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Samstag, 4. April 2026

Schönwetter-Feminismus bei „Wildwasser“: Wenn Toleranz blind macht

von Mirjam Lübke

Endstufe des linkswoken Wahnsinns: Opfer migrantischer Sexualübergriffe bleiben sich selbst überlassen – Hauptsache, die armen Täter werden nicht noch zusätzlich diskriminiert, etwa durch Strafverfolgung



Der Verein “Wildwasser e.V.” trat einst in den Achtzigern in Berlin mit dem Ziel an, Mädchen und Frauen im Kampf gegen sexuellen Missbrauch beizustehen. Auch heute bietet der Verein Selbsthilfegruppen und Notfallhotlines an – sowie die Empfehlung, in akuten Fällen den Polizeinotruf zu kontaktieren. Darüber hinaus werden Präventionsprogramme angeboten, welche Vertrauenspersonen im Umgang mit sexueller Gewalt schulen sollen, um Betroffene zu schützen und aus ihrer Bedrohungslage herauszuholen. So weit, so gut – denn die Zahl der Übergriffe auf Frauen und Mädchen wächst stetig an, da wird jeder Beistand gebraucht. “Wildwasser Berlin” mischte sich nun edoch auch in die Debatte um den Neuköllner Jugendclub ein, in welchem Mädchen monatelang sexuell bedrängt wurden, ohne dass die Betreuer einschritten – zumindest nicht genug, um die Übergriffe zu beenden. Bekanntlich unternahm auch die Bezirksverwaltung nichts, obwohl Berichte von Mädchen vorlagen, die gegen ihren Willen berührt oder geküsst wurden, von der wiederholten Vergewaltigung eines Mädchens ganz zu schweigen. Doch auch “Wildwasser” beginnt sich plötzlich seltsam zu winden, wenn es um Verantwortlichkeiten oder den Umgang mit den Übergriffen geht. Obwohl das Kind längst in den Brunnen gefallen ist, weist der Verein weiterhin auf die Wichtigkeit von Präventionsarbeit hin. Das ist nicht ganz unberechtigt, denn auch diese ist im Jugendclub wohl unterblieben. Ein angesetzter Kurs für die Mitarbeiter wurde immer wieder verschoben. Ob er etwas gebracht hätte?

“Wildwasser” druckst seltsam herum und schiebt den Opferschutz vor, wenn es darum geht, sexuelle Übergriffe zur Anzeige zu bringen: Der Verein bezweifelt nun den Sinn von Strafanzeigen bei Sexualdelikten generell – denn das könne die Mädchen noch mehr unter Druck setzen; die gerichtliche Verurteilungsrate in Berlin sei ohnehin gering und der Prozess für die Opfer “traumatisierend”. Da ist natürlich etwas dran – aber nicht so, wie “Wildwasser“ es meint: Tatsächlich ist in diesem Land nicht auszuschließen, dass auch die migrantischen Täter (oder ihre Familien) die Mädchen privat unter Druck setzen und unter Drohungen davon abbringen wollen, gegen sie auszusagen. Vor Gericht wird die Verteidigung zudem alles unternehmen, um ihre Mandanten aus der Schusslinie zu nehmen und die Opfer als unglaubwürdig erscheinen zu lassen.

“Rassistische Instrumentalisierung” von Missbrauch?

Natürlich ist das entmutigend – aber es ist der Job der Täteranwälte. Nun könnte man erwarten, “Wildwasser” würde sich an die Seite der betroffenen Mädchen stellen, psychologische Hilfe anbieten oder einfach ein offenes Ohr. Als Vertreterinnen der Opfer sollte auch die Frage auf dem Plan stehen, warum so viele Täter freigesprochen werden – liebt die “Zivilgesellschaft” denn nicht sonst die Fahndung nach “diskriminierenden Strukturen”? “Wildwasser” hätte gerade in Zeiten der Ulmen-Fernandes-“Krise” auch einfordern können, Mädchen, die in Jugendzentren belästigt werden, ebenso viel Aufmerksamkeit zukommen zu lassen wie prominenten Damen, die nun zuhauf ihren “virtuellen Missbrauch” beklagen (was bekanntlich mit den Interessen des Justizministeriums übereingeht, die Internet-Zensur auszuweiten). Das alles könnte man von einer Organisation erwarten, die für sich in Anspruch nimmt, an der Seite von Frauen und Mädchen zu stehen. Aber dann lässt “Wildwasser” die Katze aus dem Sack: Genau so wie die anwesenden Sozialarbeiter, die in ihren Aufgaben so kläglich versagt haben, beklagt auch der Verein die “rassistische Instrumentalisierung” der Missbrauchsfälle. Das wirkt sich – wie so häufig – außerordentlich dämpfend auf das Engagement für Frauenrechte aus. Auch wenn die Opfer, wie die Täter auch, selbst einen Migrationshintergrund hatten. Das vergewaltigte Mädchen kam aus einer kurdischen Familie.

Im Rahmen einer kollektivistischen Opferideologie greift dann allerdings die linke Grundregel, den Schutz der Gesamtgruppe (“Migranten”) über den Schutz für betroffene Mädchen zu stellen. Es ist die bekannte Opferhierarchie, die im Westen mittlerweile zum Alltag geworden ist. Der kulturelle Hintergrund der Täter spiele keine Rolle, behauptet “Wildwasser” denn auch aus dem Stegreif, – als sei dies eine unwiderlegbare wissenschaftliche Doktrin. Wir kennen das Argument, auch unter Deutschen gäbe es schließlich sexuellen Missbrauch, ursächlich seien in Wahrheit nicht die Herkunft, sonderm die “patriarchalen Strukturen”, welche jeden Mann zum potentiellen Täter machen. Da werden mal eben so alle pädagogischen Erkenntnisse der letzten Jahrzehnte über den Haufen geworfen, ohne auch nur ansatzweise die Widersprüche zu bemerken, in welche sich die Migrationsdebatte somit immer wieder verwickelt: Das “Umfeld”, die Familie oder auch “die Gesellschaft” werden immer wieder gern herangezogen, wenn jemand zum Täter wird, das gilt in der Szene sogar für bestimmte deutsche Täter.

Wo “ungläubige” Mädchen zu Freiwild werden

Doch bei Migranten gilt die Milieutherorie auf einmal nicht mehr; hier sollen muslimischer Antisemitismus, die überproportional häufige Beteiligung von Migranten aus diesem Kulturkreis an Sexualstraftaten oder auch das aggressive Verhalten vieler muslimischer Schüler gegenüber ihren Klassenkameraden ausschließlich die reaktive Folge von “Diskriminierung” und “Rassismus” sein. Folgt man dieser Auffassung, so reagieren Migranten aus dem muslimisch-arabischen Kulturkreis seltsam selektiv auf äußere Einflüsse – nur aus solche nämlich, die vom “Westen” ausgehen. Kultur, Herkunft und Religion sollen dann dagegen keine Rolle spielen – dagegen sind die jungen Männer also quasi resistent, oder wie dürfen wir das verstehen? Von wegen: Immerhin geben junge Muslime in Deutschland mehrheitlich an, die Scharia über das deutsche Gesetz zu stellen – ein religiöses Gesetzeswerk also, das es erlaubt, “ungehorsame” Ehefrauen körperlich zu züchtigen, und das etwa siegreichen Kriegern die Frauen und Mädchen der unterlegenen Kriegspartei als Beute zuspricht. Nicht alle, aber viele muslimische Familien legen an ihre Töchter weitaus höhere Sittlichkeitsvorschriften als an Söhne an – westlich geprägte Mädchen gelten per se als unanständig und daher als sozusagen frei verfügbar.

Während viele aktuell gerade linke Männer öffentlich selbst an den Pranger stellen und einfach dafür schämen, dass sie Männer sind, ist die stets angeprangerte “toxische Männlichkeit” gerade dort reichlich vorhanden, wo man als toleranter, weltoffener Mensch nicht hinschauen darf. Das hält auch manche deutschen Männer nicht von Sexualstraftaten ab – aber unsere Gesellschaft hält diese Männer nicht für tolle Hechte, wie es unausgesprochen oder latent in vielen muslimischen Familien der Fall ist. Alle Fortschritte, die im Bereich der sexuellen Selbstbestimmung im Westen gemacht wurden, landen jedoch rasch in der Mülltonne, wenn der migrantische Opferstatus grundsätzlich als höherer Wert angesehen wird als der Schutz von Mädchen und Frauen, und Kritik an den “Werten” der Scharia-Kultur pauschal kriminalisiert wird.

Tolerante Kuscheligkeit bis zum Untergang

Das erklärt aber noch nicht, warum die Sozialarbeiter des Berliner Jugendclubs – und auch die Damen von “Wildwasser” – sich nicht in diesen konkreten Fällen an die Seite der Mädchen gestellt haben. Niemand hat von ihnen verlangt, verbindliche Erklärungen zur Migrations- und Integrationspolitik abzugeben; niemand hat allgemeine Stellungnahmen über das Macho-Verhalten der von ihnen betreuten männlichen Jugendlichen erwartet. Ein rechtzeitiges Eingreifen hätte eventuell verhindert, dass es innerhalb der Einrichtung zu sexuellen Übergriffen wie mehrfachen Vergewaltigungen gekommen wäre, die bei den Behörden angezeigt werden mussten. Die Sozialarbeiter jedoch haben offensichtlich sehr lange weggeschaut, sexualisierte Berührungen bewusst ignoriert und vor allem die Beschwerden der Mädchen nicht ernst genommen. Dabei ist es sogar vollkommen gleichgültig, welche Nationalität die respektlosen Jugendlichen hatten – man hätte ihnen lediglich beizeiten sehr deutlich klarmachen müssen, wie wenig man bereit ist, ein solches Verhalten zu dulden: Hausverbote erteilen. Die Täter zusammenrufen und ihnen eine Standpauke halten, die sich gewaschen hat und ihnen vor Augen führt, dass ihr Verhalten Konsequenzen haben wird. Aber vor allem, dass ein Jugendclub kein Spielplatz für ihr Macho-Verhalten ist. Wahrscheinlich – das kann ich nur vermuten – sind Mädchen auch bereits fortgeblieben, weil sie nicht mehr in den Club gehen wollten. Auch das hätte auffallen müssen.

Stattdessen wieder einmal: “Tolerante” Kuscheligkeit und die nach außen gelebte Illusion, es sei alles in bester Ordnung; exakt das also, was wir von unzähligen Schulen in Deutschland ebenfalls schon zur Genüge kennen. Wenn Frauenorganisationen wie “Wildwasser” dann ebenfalls kneifen, wenn es um klare Worte geht, müssen wir uns nicht wundern, dass aus übergriffigen Jugendlichen irgendwann übergriffige Männer werden, die – sofern das überhaupt möglich ist – noch größeren Schaden anrichten. Und zu allem Überdruss stehen uns auch noch Gesetze ins Haus, die uns erschweren sollen, uns darüber öffentlich auszutauschen und uns zu vernetzen. Wir tolerieren uns wieder einmal bis in den Abgrund.


Freitag, 3. April 2026

Todesstrafe für Palästinenser? - Eine Übersicht

 

Screenshots verschiedener Schlagzeilen großer Medien

Das israelische Parlament, die Knesset, hat am Montag eine Gesetzesänderung beschlossen, die die Todesstrafe vorsieht.
Eine Zusammenfassung.

Am Montag hat die Knesset eine Gesetzesänderung beschlossen, die die Todesstrafe für Terrorismus vorsieht. Sowohl die Medien, als auch Social Media, gehen steil. Das Gesetz wird häufig als rassistisch beschrieben, da es nur für Palästinenser gelten würde.
Das Problem ist: Die wenigsten scheinen das Gesetz tatsächlich gelesen zu haben.

Bereits an dem Montag hatte ich mir die öffentlich zugänglichen Informationen herausgesucht und versucht, irgendwie zu verstehen, was dort genau beschlossen wurde. Das hatte ich dann auf Social Media gepostet.

Bis zum nächsten Tag waren die allgemeinen Reaktionen so enorm, dass mein Ehrgeiz geweckt war. Ich merkte schnell, dass das Gesetz nirgendwo öffentlich zugänglich war. Denn die Knesset hatte ihre Homepage eingeschränkt.
Mir gelange s dann doch, zumindest den letzten Gesetzesentwurf zu bekommen. So, wie er in die Abstimmung gegangen ist. Den Entwurf für die zweite und dritte Lesung, das heißt in Deutschland tatsächlich genauso.

Dann gab es einige Problemchen mit der Übersetzung. Weil unterschiedliche Übersetzer ein ganz entscheidendes Wort unterschiedlich übersetzten.
Schlussendlich ist es aber dennoch gelungen.

Deshalb gebe ich hier barrierefrei eine Zusammenfassung der Ergebnisse und Postings wieder. Auch, weil diese recht Häufig von Nutzerinnen und Nutzern gespeichert und geteilt wurden.
Zumal mir ein wichtiges Detail auch erst durch aufmerksame Kommentare auffiel. Aber genau dafür hatte ich das Original ja öffentlich bereitgestellt. Danke auch hier nochmal.

Auch hier der leider nötige Hinweis:
Ich persönlich bin grundsätzlich gegen die Todesstrafe. Und ich lehne die Rechtsradikalen in der israelischen Regierung ab.
Ich verteidige nicht das Gesetz, sondern stelle die Fakten zur Verfügung.

Vorgeschichte und Hintergrund

Um die Vorgänge richtig einordnen zu können, ist etwas Hintergrund notwendig.

Ein Gesetzgebungsverfahren dauert in Israel ähnlich lange, wie in Deutschland.
Den ersten Entwurf zu dem Gesetz konnte ich bis zum November 2025 zurückverfolgen.

Eingebracht wurde der Entwurf durch die ultranationalistische Partei Otzma Yehudit („Jüdische Stärke“) die mit 5% im Parlament sitzt. Die Sperrklausel der Knesset liegt bei 3,25%.
Da Netanjahu sich an der Macht halten wollte, ist er nach der Wahl 2022 eine Koalition mit den rechtsradikalen Parteien eingegangen. Und denen musste er Ministerposten versprechen.
Mit dabei ist auch die Mafdal, die aber auch nur 5,8% in der Knesset hat. Deren Vorsitzender Smotrich heute Finanzminister ist und immer wieder durch radikale Äußerungen auf sich aufmerksam macht.

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Der Sicherheitsminister Itama Ben-Gvir mit Personenschutz auf dem Tempelberg. 03.08.2025

Der Vorsitzende der Otzma Yehudit ist Itamar Ben-Gvir. Der wurde bereits 2007 wegen rassistischer Aufhetzung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Nur eine von dutzenden Anklagen über viele Jahre. Und ausgerechnet der ist nun Polizeiminister.

Der ist aber entgegen vieler Behauptungen gar nicht Initiator des Gesetzes, sondern Limor Son Har-Melech, die für die im Parlament sitzt.
Limor Son Har-Melech war Siedlerin, als sie - im siebten Monat schwanger - während der zweiten Intifada 2003 mit ihrem Mann im Auto von bewaffneten Palästinensern angegriffen wurde. Ihr Mann wurde getötet, sie und das ungeborene Kind überlebten schwer verletzt.
In englischen Quellen wird sie als „anti-arabisch rassistisch“ bezeichnet.

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Die rechtsradikale Abgeordnete Limor Son Har-Melech. Die Narbe im Gesicht stammt von dem Überfall durch radikale Palästinenser. Die Kopfbedeckung (Tichel, hebr.: Mitpachat) weist sie als orthodoxe Jüdin aus. 27.02.2025

Kein neues Gesetz

Der eingebrachte Gesetzesentwurf ist kein neues Gesetz, sondern eine Gesetzesänderung.
Und das macht die Sache für Laien kompliziert. Denn man muss genau schauen, welche Gesetze wie geändert werden sollen. Die im Entwurf aber nicht mehr genannt werden. Auch das läuft in Deutschland ganz genauso.
Das könnte ein Grund sein, warum viele Medien und sogar Politiker nur einen Teil der Änderung beachtet haben.

Denn der Gesetzesentwurf soll zwei Gesetze ändern. Das ergibt sich aus der Lebensrealität in Israel.
Für Verbrechen in Israel ist ein ziviles Strafgericht zuständig. Für das Besetzte Westjordanland, genauer gesagt nur für die vollständig von Israel kontrollierten Gebiete C, aber Militärgerichte.
Wir haben also einmal eine Änderung der Vorschriften für die Militärgerichte und einmal eine Änderung des Strafgesetzbuches.

Änderung der Militärvorschrift

Zunächst die Änderung des §209 der „Verordnung über Sicherheitsvorschriften“.
„Das Gebiet“ ist in dem Entwurf definiert als das Westjordanland. Das in Israel aus historischen Gründen aber nicht so genannt wird. (Den Namen bekam es, weil es bis 1967 von Jordanien besetzt und annektiert wurde.)

Gesetz über die Todesstrafe für Terroristen, 2026

Interne Nummer: 2199298
Aktenzeichen: 2025-001649
Anhang Nr. ca. 1159- /A

Ein Einwohner des Gebiets, der vorsätzlich den Tod einer Person verursacht und die Tat einen Terrorakt im Sinne des Gesetzes zur Terrorismusbekämpfung (5776–2016 […]) darstellt, wird mit dem Tode bestraft, und zwar ausschließlich mit dieser Strafe.
Wenn jedoch das Militärgericht aus besonderen, zu protokollierenden Gründen feststellt, dass besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer es angemessen ist, gegen den Terroristen eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen, so ist es ihm gestattet, eine solche Strafe wie oben beschrieben [Lebenslange Haft] und ausschließlich diese Strafe zu verhängen.

In diesem Unterabsatz bezeichnet „Einwohner des Gebiets“ eine Person, die im Einwohnerregister des Gebiets eingetragen ist, oder eine Person, die in dem Gebiet wohnt, auch wenn sie nicht in dem genannten Register eingetragen ist, mit Ausnahme von israelischen Staatsbürgern oder Einwohnern Israels.

Keypoints:

• Diese Änderung betrifft ausschließlich die Militärgerichte!

• Die Änderung richtet sich nicht ausschließlich gegen Palästinenser, sondern gegen Menschen, die im Westjordanland leben. (Da es im Westjordanland wenige Ausländer gibt, wären aber sicher mehrheitlich Palästinenser betroffen.)

• Diese Änderung schließt israelische Staatsbürger oder Einwohnern Israels eindeutig aus.

Änderung des Strafgesetzes

Geändert werden soll auch der § 301a „Mord unter erschwerenden Umständen“ des allgemeinen Strafgesetzbuches.

Im Strafgesetzbuch, 5737–1977, wird in § 301a nach Absatz (b) Folgendes eingefügt:

„(c) Ungeachtet der Bestimmungen in Absatz (a) wird, wer vorsätzlich den Tod eines Menschen herbeiführt, mit der Absicht, die Existenz des Staates Israel zu vernichten, unter den in Absatz (a) genannten Umständen, mit der Todesstrafe oder lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft, und zwar ausschließlich mit einer dieser Strafen.“

Keypoints:

• Diese Änderung betrifft auch Ausländer und israelische Staatsbürger, unabhängig von Ethnie, Religion o.ä.

• Diese Definition des Motivs ist hier enger gefasst. Hier wird nicht die allgemeine Definition für Terrorismus verwendet, sondern die „Absicht, die Existenz des Staates Israel zu vernichten“.

Fallbeispiele

Um das zu verdeutlichen, ein paar kurze Fallbeispiele.

• Ein Palästinenser mit Wohnhaft Westjordanland töten einen israelischen Siedler:
Er würde vor ein Militärgericht gestellt werden, die Todesstrafe wäre wahrscheinlich.

• Ein Palästinenser aus dem Gazastreifen tötet einen Menschen (muss kein Israeli sein):
Er würde vor ein ziviles Strafgericht gestellt werden, die Todesstrafe ist unwahrscheinlich.

• Ein Palästinenser aus dem Gazastreifen tötet einen Menschen (muss kein Israeli sein). Es wird festgestellt, dass er ein Bekennerschreiben hinterlassen hat oder/und Mitglied einer Terrorgruppe ist:
Er würde vor ein ziviles Strafgericht gestellt werden, die Todesstrafe ist wahrscheinlich.

• Ein deutscher Staatsbürger reist nach Israel und tötet dort einen Menschen (muss kein Israeli sein):
Er würde vor ein ziviles Strafgericht gestellt werden, die Todesstrafe ist unwahrscheinlich.

Die unterschiedliche Behandlung zwischen zivilem Strafgericht und Militärgericht ergibt es also nicht explizit aus diesem Gesetz. Sondern aus den Vorschriften, die eh schon existieren.

Klarstellung:

  • Die Änderung formuliert eindeutig als Tatvoraussetzung die vollendete Tötung.
    Die Behauptung, mit diesem Gesetz könne Israel jeden zum Tode verurteilen, der auch nur Steine wirft, ist falsch.

  • Die Änderung ist nicht rückwirkend gültig.
    Die Behauptung, das Gesetz ermögliche Israel, rückwirkend palästinensische Gefangene zu töten, ist falsch.

  • Die Änderung sieht nicht zwingend die Todesstrafe vor.
    Sowohl ein Militärgericht als auch ein ziviles Strafgericht können eine lebenslange Haftstrafe beschließen.
    Die Richter der Militärgerichte sind jedoch „gelenkt“, da sie eine lebenslange Freiheitsstrafe diese begründen. Dort wäre die Todesstrafe also eher die Regel.

  • Israel hat die Todesstrafe nicht „eingeführt“ oder „wieder eingeführt“.
    Sie wurde nur seit Eichmann nicht verhängt. Auch auf „Verrat in Kriegszeiten“ steht nach wie vor die Todesstrafe.

Die Berichterstattung und Propaganda

Zunächst ist das Gesetz - korrekter: die Änderung - nicht das, als das es durch die Medien und andere dargestellt wird.

Ja, die ultranationalistische und zumindest in Teilen rassistische Partei Otzma Yehudit hat das Gesetz eindeutig so geschrieben, dass es Palästinenser adressiert. Aber das ist eben nur eine Tendenz.
Die Medien steigen einfach darauf ein, was diese sehr kleine, populistische und radikale Partei selber nach außen trägt.

Es ist und bleibt aber falsch, dass das Gesetz ausschließlich Palästinenser betrifft. Ebenso wie viele andere propagandistische Falschbehauptungen, wie dass Israel nun auch Steine werfende Kinder hinrichten würde oder die vielen palästinensischen Gefangenen entsorgen würde.

Das Gesetz wurde auch keineswegs so eindeutig angenommen, wie es dargestellt wurde. Es bekam 62 von 120 Stimmen, eine knappe Mehrheit. Bei 48 Gegenstimmen. Was die restlichen Abgeordneten gemacht oder warum sich einige enthalten haben, darüber kann man natürlich wunderbar streiten.

Erneut wird dieses Gesetz übertragen und dazu genutzt, Israel insgesamt zu verdammen.
Natürlich, die Regierung hat das Gesetz beschlossen, dann muss Israel auch den Kopf dafür reinhalten. Aber auch viele Israelis sind mit dem Gesetz alles andere als einverstanden.
Was dabei völlig untergeht ist nicht nur, dass auch alle arabischen Staaten die Todesstrafe haben. Es wird auch völlig ignoriert, dass Gefangene immer wieder durch Geiselnahmen freigepresst wurden.
Der Initiator des genozidalen Massakers vom 7. Oktober Yahya Sinwar wurde beispielsweise freigepresst.

Der Mann hinter dem Krieg: Yahya Sinwar
Er ist der Mann, der hinter dem Terroranschlag auf Israel steckt. Er ist der Mann, der als Chef der Hamas den Krieg steuert. Und hinter Yahya Sinwar steckt eine…
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Was bei weltweiten Demonstrationen und einem Generalstreik im Westjordanland – der einem nicht sofort als sinnvoll ins Auge fallen mag – schlicht ignoriert wird ist, dass es in beiden Gesetzesänderungen unmissverständlich um die Tötung von Menschen aus terroristischen Motiven geht. Nichts weniger.
Mir persönlich erschließt sich nicht, bei aller Ablehnung der Todesstrafe, warum man ausgerechnet für diese Personengruppe Partei ergreift.

Wenn man etwas gegen die vermeintliche oder in der Praxis tatsächliche Ungleichbehandlung hat, dann muss man gegen die Praxis der Rechtsprechung allgemein, besser noch gegen die Besatzung protestieren. Nicht gegen dieses Gesetz alleine.

Aussicht

Sehr viele und viel Berufenere haben inzwischen erklärt, dass dieses Gesetz recht sicher vom obersten Gericht einkassiert wird. Es würde also nie umgesetzt werden.

Israel hat keine ausformulierte Verfassung. Das oberste Gericht, das tatsächlich einfach nur „oberstes Gericht“ heißt (ähnlich wie der Supreme Court in den USA) hat damit eine Funktion auf Verfassungsebene. Seine Urteile werden so zu sagen zur Verfassung.
Ich nehme als Laie an, dass die eingeschriebene Ungleichbehandlung in der Änderung der Militärverordnung das Problem sein wird. Aber auch das ist dann sehr kompliziert, weil die Richter auch „im Geiste“ dessen Urteilen können, was den Grundsätzen des Staates entsprechen würde.

Im Oktober sind Wahlen. Diese Gesetzesänderung ist in meinen Augen, und in den Augen vieler anderer, Wahlkampf der rechtsradikalen Parteien. Damit sie sich die Stimmen auch derer sichern können, die seit dem 10/7 Freunde und Angehörige verloren haben und nun angefüllt sind mit Zorn, Hass und Rache.

Wie ich auf Social Media schrieb: Es geht auf, was Yahya Sinwar gesät hat. Denn er wollte auch eine Radikalisierung der Israelis erreichen. Vor allem um den Annäherungsprozess zwischen Israel und Saudi-Arabien zu stören.
Und wie überall auf der Welt fallen die Radikalen darauf rein.

Hat das Gesetz bestand, können sie sich dafür feiern. Und sie werden jeden Gehängten feiern.
Wird es kassiert, kann das bei einer erneuten Regierungsbeteiligung dazu genutzt werden, die Entmachtung des obersten Gerichts zu argumentieren.

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Hunderttausende demonstrierten wöchentlich gegen die Justizreform, die das oberste Gericht entmachten sollte. Tel Aviv, 19.08.2023, keine drei Wochen vor dem Terroranschlag

Das hatte die Regierung schon vor dem 10/7 versucht. Was hierzulande kaum bemerkt wurde, weil die Hintergründe nicht verstanden wurden. In Israel sind über Monate hinweg wöchentlich Millionen Menschen auf die Straße gegangen. Das ist eine Größenordnung, als würden in Deutschland an jedem Wochenende neun Millionen Menschen demonstrieren.

Ohne den 10/7 hätte Netanjahu keine Chance auf eine Wiederwahl gehabt. Mit jedem Angriff auf Israel, mit jedem toten Soldaten und mit jedem Anschlag wird seine Wiederwahl wahrscheinlicher. Und damit auch die Regierungsbeteiligung der Rechtsradikalen.

Und darum geht es tatsächlich.
Nicht um ein paar verurteilte Palästinenser.

Der Gesetzesentwurf im Original (U.M.-Server)

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Deutschlands Streetworker- und Antifa-Justiz: Einen Polizisten mit sechs Schüssen hinzurichten soll kein Mord sein

von Daniel Matissek

Furchtbare Juristen 2026: Vorsitzende Richterin Klingelhöfer, die das Skandalurteil verantwortet 



Von deutschen Gerichten ist man im Umgang mit migrantischen Tätern seit Jahren wahrlich viel gewohnt. Der gestrige Tag markiert jedoch einen Dammbruch und macht die linke Kuschel- und Gesinnungsrechtsprechung als das deutlich, was sie seit langem ist: Eine neue Form der Unrechtsjustiz. Was sich das Landgericht Saarbrücken unter der Vorsitzenden Richterin Jennifer Klingelhöfer gestern geleistet hat, kann ohne Übertreibung einer der größten Justizskandale der deutschen Rechtsgeschichte genannt werden. Der Freispruch vom Tatvorwurf des Mordes für den 19-jährigen Deutsch-Türke Ahmet G., der im vergangenen August eine Tankstelle in Völklingen überfallen und dabei einen Polizisten mit sechs Schüssen aus seiner eigenen Dienstwaffe regelrecht exekutiert hatte, sowie die nur noch mit bösartiger Gutmenschennaivität zu erklärende Bereitschaft der Richterin, der durchschaubaren Verteidigungsstrategie des Angeklagten einer psychisch bedingten verminderten Schuldunfähigkeit blind zu folgen, zeigen, welche furchtbaren Juristen abermals in Deutschland in Robe und Talar “Recht“ sprechen – und wieder einmal stets im Sinne der Täter. Autorenkollege und Rechtsanwalt Dirk Schmitz zitiert treffend aus Karl Marx‘ Schrift “ Der achtzehnte Brumaire des Louis Bonaparte”: “Hegel bemerkte irgendwo, daß alle großen weltgeschichtlichen Tatsachen und Personen sich sozusagen zweimal ereignen. Er hat vergessen, hinzuzufügen: das eine Mal als Tragödie, das andere Mal als Farce”. In der Tat stellt die heutige Rechtsprechung in Deutschland gewissermaßen das Echo im Sinn eines Gegenextrems zur Freisler-Justiz des Dritten Reichs dar. Mit Rechtsstaatlichkeit hat beides ungefähr gleich wenig zu tun.

Denn nach keinem wertefundierten Grundverständnis – und erst recht nicht nach dem Gerechtigkeitsempfinden jenes Volkes, in dessen Namen hier angeblich geurteilt wird – stellt die minutiös dokumentierte Wahnsinnstat von Ahmet G. etwas anderes dar als kaltblütiger Mord. Doch die weltanschaulichen Grundschwingungen des Menschen- und Gesellschaftsbildes dieses Linksstaates durchdringen lange schon die Flure der Gerichte, vor allem, seit dort Frauen – überwiegend weltfremde junge Jura-Karrieristinnen, die gezielt das Richteramt wegen der attraktiver Work-Life-Balance anpeilen – die Spruchkörper dominieren. Ihre Rechtsprechung zeichnet sich tendenziell durch emotionale Irrationalität und vor allem große Milde gegenüber Tätern, die irgendwelchen angeblichen Minderheiten und Opfergruppen angehören aus.

Gutachterliche Täterapologetik: Schizophren, angstgestört, subjektiv bedroht

G. war bei seiner Flucht von drei Polizisten gestellt worden, entriss daraufhin einem Polizeianwärter die Dienstwaffe und tötete mit dieser den 34-jährigen Polizeikommissar Simon Bohr – mit sechs Schüssen; es war eine Hinrichtung. Die Staatsanwaltschaft hatte daher Mord aus Mordlust plädiert und 13 Jahre Jugendhaft gefordert. Verurteilt wurde G. jedoch nur wegen besonders schweren Raubes – und auch das nicht zu einer Gefängnisstrafe, sondern zu einem Aufenthalt in der forensischen Psychiatrie! Der ungeheuerliche Freispruch vom Mordvorwurf wurde von Richterin Klingelhöfer damit begründet, G. sei während des Polizeieinsatzes infolge einer von einem Gerichtsgutachter diagnostizierten schizophrenen Erkrankung „von massiver Angst getragen worden“. Diese Angst habe “sein Denken übernommen”, verkündete die Richterin – also habe er die Schüsse abgegeben, „weil er an einen subjektiven Angriff auf sein Leben glaubte“. Vor Gericht hatte G. von Mobbing, Selbstzweifeln, Angst vor Sirenen und Menschenmengen und Perspektivlosigkeit berichtet. Er habe „oft schlechte Laune“ gehabt, die wollte er bei einem Türkei-Urlaub aufbessern. Dort habe ihm ein Arzt einen Medikamenten-Cocktail verabreicht, den er vor der Tat eingenommen habe. Tenor hier also: Türkische Quacksalber waren schuld! In Deutschland war G. seit 2023 bei einem Neurologen in Behandlung. Dieser ging von einer “Angststörung” aus. Dass 15 Prozent der deutschen Bevölkerung von einer solchen Betroffen sind, von denen deshalb allerdings keiner zum Raubmörder wird, wurde von der saarländischen Streetworker-Justiz natürlich ausgeblendet. Hier wurde wieder mal alles, was entlastend wirken könnte, im Interesse des Täters herangezogen.

Hintergrundfolie dieses Falles ist natürlich ein weiteres Mal die katastrophal verfehlte Migrationspolitik: G.’s Familie kam vor rund 30 Jahren nach Deutschland. Der spielsüchtige Vater des Täters spricht nach wie vor kaum Deutsch. Vermutet wird, G. mit dem Überfall Geld für die Familie beschaffen wollte. So oder so war handelte es sich bei Tat jedenfalls völlig unzweifelhaft um ein planmäßiges Vorgehen, nicht die wirre Tat eines Menschen, der angeblich so geistesgestört ist, dass er nicht mehr weiß, was er tut, nicht zwischen Recht und Unrecht unterscheiden kann und die ihn verfolgenden Polizisten für irgendwelche bösen Geister hielt, die ihm grundlos auf den Fersen waren. G. war nicht zufällig und auch nicht verwirrt in die Tankstelle gestolpert und war mit 600 Euro, die er eigentlich gar nicht nehmen wollte, wieder herausgelaufen. Sondern alles deutet darauf hin, dass er den Überfall absichtlich und planvoll beging, sich des Umstands bewusst war, dass er ein Verbrechen beging – und schließlich den Polizisten kaltblütig ermordete, um sich der Verhaftung zu entziehen. Außerdem schoss er auch noch auf andere Polizisten, bevor er von diesen selbst schließlich mit Schüssen überwältigt werden konnte.

Schutz vor importierten Störfällen mit dem Leben bezahlt

Die Witwe des Beamten, der mit seinem Leben für die ihm gegen ein kümmerliches Monatssalär obliegende Aufgabe zahlte, dem mittlerweile allgegenwärtigen Wahnsinn Einhalt zu gebieten und die Bevölkerung vor importierten Störfällen zu schützen, die ihnen eine verbrecherische Politik weiterhin und zunehmend aufbürdet, musste im Gerichtssaal mit ansehen, wie der Mörder ihres Mannes mit diesem Witzurteil davonkam. Sie musste der Opferverhöhnung dieser Richterin lauschen, die sich in ihrem perversen Denken und Handeln sichtbar auch noch als Inbegriff einer vermeintlich “modernen” Justiz fühlte und ihr Schandurteil mit hanebüchener und geradezu bizarrer Rabulistik zynisch rechtfertigte. Nicht nur Markus Sehn, der saarländische Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), äußerte sich „fassungslos“ und erklärte, er müsse emotional “an sich halten”. Das Urteil sei „ein Schlag ins Gesicht der Kolleginnen und Kollegen“. Vor allem sei die Signalwirkung fatal. In der Tat: Zunehmend stellt sich natürlich die Frage, wer in Deutschland noch bereit ist, Polizist zu werden – bei einem solchen Berufsrisiko und fortgesetzten Dolchstößen einer ideologischen Antifa-Justiz gegen Anstand und gesunden Menschenverstand. Auch Rainer Wendt, der Bundesvorsitzende der DPolG, sagte: „Mir stockt der Atem bei einem solchen Urteilsspruch und ich bin in Gedanken bei den Hinterbliebenen unseres Kollegen. Sie werden sich vom Rechtsstaat allein gelassen vorkommen und ich kann das gut nachvollziehen. Beim Überfall bei wachem Verstand und wenn er sich anschließend gnadenlos den Weg freischießt und einen Menschen tötet, setzt plötzlich die psychische Krankheit ein, das wiederum ist nicht nachvollziehbar.”

Immerhin kündigte die Staatsanwaltschaft umgehend Revision an. Die letzte verbleibende Hoffnung auf zumindest einen symbolischen Rechtsfrieden in diesem Fall ruht nun in der Folgeinstanz, die dieses himmelschreiende Schandurteil hoffentlich schleunigst aufhebt. Andernfalls ist wirklich keinem Polizisten in Deutschland mehr vermittelbar, warum er noch seinen Dienst versehen sollte, wenn der Staat selbst ihn zum Abschuss freigibt.


Mittwoch, 1. April 2026

Zu feige für ein explizites Kopftuchverbot: Brandenburg verbietet gleich alle „religiösen Symbole“ vor Gericht, auch Kreuz und Kippa...

von Jochen Sommer

An klipp und klare Verbote explizit von Schador und Hijab in öffentlichen Gerichten wagt sich die Politik nicht heran



Weil sie sich nicht traut, ein reines Kopftuchverbot zu verhängen – um das es im Kontext des in allen Alltagfsbereichen vordrängenden Islam natürlich in Wahrheit geht –, will die neue rot-schwarze Landesregierung von Brandenburg nun mittels eines neuen Gesetzes Richtern und Staatsanwälten während Verhandlungen das sichtbare Tragen religiöser oder politischer Symbole wie Kopftuch, Kippa oder Kreuz im Gerichtssaal verbieten. Im Koalitionsvertrag heißt es, man werde „ein Gesetz zur Untermauerung des gesellschaftlichen Vertrauens in die weltanschaulich-religiöse und politische Neutralität der Justiz auf den Weg bringen“. Einen Zeitplan für die Umsetzung gibt es laut Justizministerium noch nicht.

Es ist auch unklar, wie „sichtbare“ Symbole konkret definiert werden sollen und ob neben Richtern und Staatsanwälten auch Referendare oder Schöffen davon betroffen sein werden. Hintergrund des Gesetzesvorhabens sei eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2020, wonach das Tragen religiöser Symbole durch Amtsträger in der Justiz geeignet sei, das Vertrauen in eine unparteiische Rechtspflege zu beeinträchtigen.

Beschwichtigungsreflexe gegenüber Muslimen

Es ist allerdings wenig glaubwürdig, dass man das Thema ausgerechnet jetzt, sechs Jahre später, für so wichtig hält, dass ein neues Gesetz hermuss. Stephan Kirschnick, der Vorsitzende des Brandenburger Richterbundes, erklärte, man sehe ein solches Justiz-Neutralitätsgesetz grundsätzlich positiv. Die Regelung sollte aus seiner Sicht allerdings auch für ehrenamtliche Richter gelten. Dabei nannte er sogar religiöse Tattoos als mögliches Problem, da Schöffen anders als Berufsrichter keine Robe trügen. Er legte auch unbedingten Wert auf die beschwichtigende Feststellung, ein solches Gesetz dürfe muslimische Frauen nicht von der juristischen Ausbildung ausschließen, auch wenn sie im Gerichtssaal bestimmte Aufgaben nicht übernehmen könnten.

Allein diese Aussage zeigt, dass es auch hier wieder um Muslime und ihren Anspruch geht, immer und überall die Insignien ihres Glaubens öffentlich zu präsentieren. Man wagt es nicht, ein Kopftuchverbot einzuführen und verbietet deshalb pauschal jede religiöse Symbolik. Kreuze – und Kippas noch viel weniger – dürften wohl kaum das Problem sein, um das es hier in Wahrheit geht. Es ist immer und immer wieder die Anmaßung des Islam. Um ihr zumindest im öffentlichen Raum als Alibi scheinbar ein wenig entgegenzutreten, begräbt man die Symbole der eigenen Kultur gleich mit.


Dienstag, 31. März 2026

„80 Prozent aller Syrer wollen ausreisen“: Die nächste Merz-Lüge

von Alexander Schwarz

Darf’s noch ein bisschen mehr deutsches Steuergeld sein? Merz gestern auf herzlicher Tuchfühlung mit (Ex-?)Terrorist Al-Schaara in Berlin



Jeder spürt, dass in diesem Land etwas ganz fürchterlich falsch läuft, dass diese Politik an Verlogenheit, Doppelmoral und Unterwürfigkeit nicht mehr zu überbieten ist – und insgeheim sehnt sich vermutlich ein großer Teil der verbliebenen indigenen deutschen Bevölkerung danach, aus diesem Alptraum aufzuwachen und endlich wieder jene Politiker an der Spitze des Landes zu sehen, wie es sie früher gab: Sicherlich auch schon streitbar und nicht vollkommen, aber ernsthaft, verantwortungsbewusst und entschlossen im Interesse Deutschlands handelnd. Es ist, als seien mit der Generation von Schmidt, Kohl und vielleicht auch noch Schröder die Erwachsenen verschwunden und hätten das Steuer infantilen Verrückten überlassen, die uns seitdem konsequent an die Wand fahren.

Der gestrige Staatsbesuch des syrischen Präsidenten und angeblich geläuterten Terroristen Ahmed al-Scharaa in Berlin hat wieder einmal den ganzen Aberwitz der Fehlentwicklungen der letzten Jahre illustriert – und die haarsträubende Naivität der deutschen Politik offenbart. Da wird ein bis vor wenigen Jahren noch im Dienst des grässlichsten Terrornetzwerks der Welt kämpfender und mordender Diktator mit allen Ehren von Merz und Steinmeier empfangen – zwei scheinheiligen Moralisten, die eine für Deutschland desaströse Ukraine-Unterstützug bei gleichzeitiger Gräbenvertiefung zu Russland mit “Werten” rechtfertigen, die je nach Opportunität dann auf einmal wieder keine Rolle mehr spielen. Dass es in Syrien immer wieder zu Massakern an der christlichen, drusischen, kurdischen oder alewitischen Minderheit kommt, wird dann elegant ausgeblendet. Ihre albernen und verlogenen “Völkerrechts-”Predigten heben sich die regierenden Heuchler für Israel und die USA auf, während sie jahrelang zusahen, dass die iranischen Mullahs und andere Islamisten ihr eigenes Volk abschlachten und weltweiten Terror verbreiten.

Hier geht keiner mehr weg

Inkonsequente Distanzlosigkeit gegenüber einem Mörder ist das eine. Dass dieser in Berlin auch noch von Zehntausenden bejubelt wird, die das Berliner Stadtbild teilweise in ein Damaskus 2.0 verwandelten, und sich Al-Scharaa anschließend auch noch über 200 Millionen Euro deutschen Steuergeldes freuen darf, die ihm diese skrupellosese Bundesregierung aller Zeiten ihm als “Wiederaufbauhilfe” in den Rachen wirft, beweist, in die Hände welcher Wahnsinniger dieses Land mittlerweile gefallen ist. Damit nicht genug, gibt man sich neuerdings nun auch noch der Illusion hin, dass fortan massenhaft Syrer in ihre Heimat zurückkehren würden: „Die meisten Syrer wollen zurück nach Syrien“, so Lügenkanzler Friedrich Merz gestern allen Ernstes. Nicht weniger als 80 Prozent von ihnen sollen deshalb “innerhalb der nächsten drei Jahre” nach Syrien zurückkehren. Das wären mehr als 800.000.

Doch wie bei Merz obligatorisch, ist natürlich ist das genaue Gegenteil wahr: Zunächst einmal sind rund 250.000 der etwa 1,3 Millionen Syrer in Deutschland bereits eingebürgert. Hier geht niemand mehr zurück – es sei denn, er wolle wie üblich “the best of both worlds” abgreifen und jettet mal eben in die alte Heimat, um dann bei bei Bedarf wieder in Germoney aufzuschlagen. Weitere mindestens 300.000 Syrer haben in Deutschland „subsidiären Schutz“ erhalten, sind also weder als Asylberechtigte noch als Flüchtlinge nach der Genfer Konvention anerkannt, doch angeblich drohe ihnen in ihrer Heimat – tatsächlich oder angeblich – Tod, Folter oder existenzieller Schaden befürchten. Dies gilt jedoch für keinen einzigen Moslem. Ebenfalls 300.000 der hier lebenden Syrer bezieht außerdem Bürgergeld (plus Leistungen für Wohnung, volle Sozialversicherung et cetera), was pro Kopf etwa 10- bis 15-fache des durchschnittlichen Monatseinkommens in Syrien ist. Wer allen Ernstes meint, angesichts dieser Differenz würden Großteile freiwillig nach Syrien zurückwollen, ist nicht mehr bei Trost.

Großaufmärsche unter Allahu-Akbar-Gebrüll

Und nur jeder dritte Syer geht einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach (wobei selbst diese statistisch aufgehübschte Zahl alle Nebenerwerbseinkommen und irgendwelche Tätigkeiten einbezieht); der Großteil verfügt nicht über die geringsten beruflichen Qualifikationen. Fazit: Diese Menschen nützen also weder Deutschland noch Syrien. Dass Al-Scharaa sie dennoch zur Rückkehr bewegen will, hat vor allem den Grund, dass sein Regime billige Arbeitskräfte und Soldaten braucht. Doch wer in Deutschland für sich und seine Sippschaft – immer häufiger auch mehrere Ehefrauen samt Anhang – gegenleistungsfrei Sozialleistungen kassieren kann, die ein Zigfaches über dem liegen, was sie in Syrien mit harter Arbeit beim Wiederaufbau des weithin zerstörten Landes verdienen könnten, hat definitiv keinen Grund, nach Hause zurückzukehren – zumal das Idiotistan BRD ihm nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland auch noch den Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft beschert.

Dass der deutsche Bundeskanzler angesichts dieser bizarren Verhältnisse ernsthaft den Eindruck vermitteln will, dass hier hunderttausende Syrer auf gepackten Koffern sitzen, zeugt entweder von Realitätsverlust im Endstadium oder pathologischer Pseudologie: In Wahrheit machten im vergangenen Jahr gerade einmal 5.976 freiwillige Ausreise nach Syrien Gebrauch – obwohl diese vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert und prämiert wird. Und selbst von diesen ist über die Hälfte bereits wieder in Deutschland. Dazu passt auch die große Abschiebelüge dieses Witzkanzlers im Zuge seiner imaginären “Migrationswende”: 10.000 Syrer sind unmittelbar ausreisepflichtig, aber natürlich immer noch hier. Wer gestern die Großaufmärsche anlässlich des Staatsbesuchs “ihres” Präsidenten unter Allahu-Akbar-Gebrüll verfolgt hat, weiß, dass hier längst dasselbe eingesetzt hat wie auch bei vielen Türken, Eritreern und sonstigen Migrantengruppen in Deutschland: Man fühlt sich im Herzen allein der alten Heimat verbunden und fühlt ultranationalistisch, bleibt aber aus ökonomischen Gründen trotzdem im Beuteland Deutschland. Deshalb wird “Integration” auch nie und nimmer funktionieren.

Fünfte Kolonnen in Deutschland verhindern jeden Politikwechsel

Es ist also nicht nur lächerlich, sondern kriminell fahrlässig, wenn Merz schwadroniert, dass 80 Prozent der fast anderthalb Millionen hier lebenden Syrer einer Rückkehr in die Heimat entgegenfiebern. Trotzdem klammert er sich an diese Vorstellung und halluzinierte von “verlässlichen Rückführungsoptionen”, einer “Kooperation mit Syrien, insbesondere und zuallererst für diejenigen, die unsere Gastfreundschaft missbrauchen” sowie all jene, „die sich nicht an unsere Gesetze halten.” Genau diese Syrer allerdings wird – und will – seine zahnlose Regierung nicht loswerden, Klingbeil SPD sei dank. All das das könnte Merz nur mit der AfD (sogar sofort, ohne Neuwahlen) tun, aber, nie und nimmer jedoch mit diesem subversiven und deutschlandfeindlichen Koalitionspartner. Doch die Augenwischerei grenzenlos: Um eine solche beschleunigte Rückkehr zu koordinieren, sei die Einrichtung einer „gemeinsamen Taskforce“ beschlossen worden, so Merz. Dazu solle es bereits in wenigen Tagen eine entsprechende Delegationsreise nach Syrien geben.

Vielleicht kehren die Regierungsgesandten von dieser ja zurück und berichten ebenso wie letztes Jahr Johann Wadephul, das Land sei in einem so schlimmen Zustand („zerstörter als Deutschland 1945!”), dass man keinem Syrer die Heimreise zumuten könne? Alles, was dieser Bundeskanzler erzählt, sind Märchen und Worthülsen – denn Deutschland hat in den meisten Fällen gar keine rechtliche Handhabe für solche Massenrückführungen, weil es sich durch seine eigene Gesetzgebung selbst geknebelt hat und mit der Islamlobby und der NGO-Krake sehenden Auges gleich zwei Fünfte Kolonnen ins Haus geholt hat, die zunehmend die Politik bestimmen. Deshalb wird es keine Änderungen geben und damit auch keine Anreiz für Syrer, dieses Schlaraffenland zu verlassen.

Grenzdebile Traumtänzer

Wie sehr dieses Land von grenzdebilen Traumtänzern in Grund und Boden regiert wird, zeigte gerade SPD-Finanzminister Lars Klingbeil, der letzte Woche vor der Bertelsmann Stiftung in Berlin tatsächlich ironiefrei folgendes behauptet hatte: „Die Migration der letzten Jahre stabilisiert die deutschen Sozialsysteme erheblich – auch wenn manche den Eindruck erwecken, das Gegenteil sei der Fall.“ Ein Land, das sich in den Händen solcher Figuren befindet, hat wahrlich seinen Untergang verdient.

Und ausgerechnet Klingbeil, der ständig über immer neue Haushaltslöcher jammert und Steuern erhöhen und überall sparen will, obwohl der Staat immer neue Rekordeinnahmen aus der Schröpfung seiner Bürger verbucht, der gerade der Abschaffung des Ehegattensplittings und weiteren Belastungen der arbeitenden Bevölkerung das Wort redet, pumpt nun weiter 200 Millionen Euro in ein Land, das von einem Dschihadisten wie Al-Scharaa regiert wird; einem Wolf im Schafspelz, dem zuzutrauen ist, dass sich hinter all seinen wohlklingenden Worten die Absicht verbirgt, Syrien in eine weitere islamistische Hölle zu verwandeln. Al-Schaara hätte gestern wenigstens jene Landsleute, die ihn im Berliner Luxushotel Ritz-Carlton mit devoten Gesten und Ergebenheitsbekundungen wie einen morgenländischen Pascha empfingen, gleich mit nach Hause nehmen können. Das wären jedenfalls mehr gewesen, als Lügen-Merz‘ vollmundigen Ausreiseankündigungen folgen werden…


Samstag, 28. März 2026

Linkspartei: Die Judenfeindschaft der Linken

von Hubertus Knabe

Radikale Israel-Hasser gewinnen in der Linkspartei zunehmend an Einfluss. Mit Niedersachsen hat sich erstmals ein Landesverband für anti-zionistisch erklärt. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen – im Gegenteil.


Selbst die linke taz war geschockt: „Im Bundestag sitzt eine Partei mit einem Landesverband, der das Existenzrecht Israels ablehnt,“ schrieb ein sichtlich aufgewühlter Redakteur vergangene Woche. „Nein, es ist keine rechtsextreme, sondern eine linke Partei: Die Linke.“

Anlass für das Entsetzen war ein Beschluss des niedersächsischen Landesverbandes vom Wochenende. Dessen erster Satz lautete: „Die Linke Niedersachsen lehnt den heute real existierenden Zionismus ab.“ Damit stellte sich zum ersten Mal ein Parteitag der Linken offen gegen Israel. Denn Zionismus ist die Idee, einen jüdischen Nationalstaat zu schaffen – im Gebiet des heutigen Israels.

Der Beschluss wirft ein Schlaglicht auf die innere Entwicklung der Linkspartei. Während die Parteiführung erst unlängst stolz verkündete, dass sich ihre Mitgliederzahl im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt habe, zeigt sich inzwischen, welche Folgen dies hat: Die Partei wird zu einem Sammelbecken erklärter Israel-Feinde.

Sammelbecken erklärter Israel-Feinde – Linken-Politiker Jan van Aken (l.) und Heidi Reichinnek



In gewisser Weise kehrt die Partei damit zu ihren Wurzeln zurück. Denn als sie noch SED hieß, war die Ablehnung des jüdischen Staates Programm. Mit Vorliebe setzte die Partei dabei Israels Politik mit der der Nationalsozialisten gleich. „Die Hitlersche Räubermoral bleibt verwerflich, wer immer nach ihr handelt, gleichgültig, ob es sich um Deutsche, Amerikaner oder Israelis handelt,“ verkündete beispielsweise ZK-Sekretär Albert Norden nach dem Sechstagekrieg im Juni 1967. Und im Dezember 1971 bezeichnete das SED-Zentralorgan Neues Deutschland den Zionismus als „eine Abart des Chauvinismus und Rassismus“. Beim Jom-Kippur-Krieg 1973 – der mit einem arabischen Überraschungsangriff auf Israel begann – organisierte die Partei sogar eine Großdemonstration gegen die „israelischen Aggressionstruppen“.

Nach dem Ende der DDR versuchte die SED, die sich inzwischen PDS nannte, dieses Erbe abzustreifen. Parteichef Gregor Gysi, dessen Mutter aus einer jüdischen Familie stammte, reiste 1991 demonstrativ nach Israel, um sich dort mit Politikern zu treffen. Er bekannte sich dabei zur besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber dem jüdischen Staat.
Israel-Feinde aus dem Westen

Von dieser Einstellung ist nicht mehr viel geblieben. Vor allem durch den Beitritt zahlreicher WASG-Mitglieder im Jahr 2007 bekam Gysi zunehmend Gegenwind. Bei vielen Alt-Linken der Bundesrepublik gehörten bedingungslose Solidarität mit dem „Befreiungskampf“ der Palästinenser und Kritik am „israelischen Imperialismus“ zur politischen DNA.

Gegenwind aus Westdeutschland – Linken-Fraktionschef Gregor Gysi im Jahr 2007



Bereits 2003 hatte der jüdische Kolumnist Henryk M. Broder darauf hingewiesen, dass linke Kritik an Israel oft antisemitische Züge trage. Die Kennzeichnung Israels als „Apartheidstaat“ und „Kolonialprojekt“, so schrieb er in seinem Buch „Der ewige Antisemit“, ziele darauf, dem jüdischen Staat seine Existenzberechtigung abzusprechen. Die Gleichsetzung der israelischen Politik gegenüber den Palästinensern mit der der Nationalsozialisten sei der Versuch einer Täter-Opfer-Umkehr.

Damals trat Fraktionschef Gysi solchen Tendenzen noch entschieden entgegen. „Der Antizionismus,“ so postulierte er 2008 in einer Rede zum 60. Gründungstag des Staates Israel, „kann für die Linke insgesamt, für die Partei ‚Die Linke‘ im Besonderen, keine vertretbare Position mehr sein.“ Auch den Begriff des Imperialismus wies er zurück. Stattdessen würdigte er die israelische Demokratie „als eine wirklich große Leistung, die Bewunderung und Anerkennung verdient.“


Schon damals war eine beträchtliche Anzahl von Funktionären anderer Meinung. Insbesondere die langjährige Bundestagsabgeordnete aus NRW, Inge Höger, sorgte wiederholt durch anti-israelische Äußerungen für Aufsehen. Wenige Monate nachdem Gysi seine Rede gehalten hatte, schwänzte sie, zusammen mit weiteren Genossen, sogar bewusst eine Parlamentssitzung zum Jahrestag der Reichspogromnacht.

Gedenksitzung geschwänzt – Schaulustige bei der Reichspogromnacht am 9. November 1938 in Nürnberg 



Als Grund dafür gab sie an, dass sie nicht an einer Abstimmung über eine Entschließung teilnehmen wollte, die zu mehr Engagement gegen den wachsenden Antisemitismus in Deutschland aufforderte. Darin hieß es: „Wer an Demonstrationen teilnimmt, bei denen Israelfahnen verbrannt und antisemitische Parolen gerufen werden, ist kein Partner im Kampf gegen den Antisemitismus.“ Höger war der Meinung, dass Israel-Kritik und Antisemitismus damit gleichgesetzt würden.

2010 beteiligte sich die WASG-Mitbegründerin Höger dann an einem Schiffskonvoi, der die israelische Seeblockade des Gazastreifens durchbrechen sollte. Mit von der Partie war eine weitere Westdeutsche, die baden-württembergische Bundestagsabgeordnete Annette Groth. Initiator der sogenannten Gaza-Flottille war eine türkische Organisation, die enge Verbindungen zu islamistischen Terrororganisationen unterhielt.

Mit der Blockade wollte Israel den Waffenschmuggel an die Hamas unterbinden. Da Inspektionen auf See kaum durchzuführen sind, sollten nach Gaza nur noch Landübergänge genutzt werden. Die israelische Marine forderte die Schiffe deshalb auf umzukehren – was diese jedoch nicht taten. Als schließlich drei Soldaten versuchten, sich auf das Boot abzuseilen, wurden sie von gewalttätigen Aktivisten gefangengenommen. Um sie zu befreien, setzten ihre Kameraden scharfe Munition ein und erschossen dabei neun türkische Besatzungsmitglieder. Nach der Rückkehr der beiden Abgeordneten erklärte die damalige Linken-Vorsitzende Gesine Lötzsch: „Wir sind stolz auf Ihren Einsatz.“

„Stolz auf Ihren Einsatz“ – Pro-palästinensische Blockadebrecher-Schiff Mavi Marmara im Mai 2010



Boykott israelischer Waren

Im Frühjahr 2011 sorgte der Umgang mit Israel erneut für Schlagzeilen. Das sogenannte Bremer Friedensforum organisierte eine Kampagne „Boykottiert Israels Früchte – Rettet das palästinensische Volk“. Im März verteilten Aktivisten vor einem Bremer Supermarkt Flugblätter, die dazu aufforderten, keine Waren mehr mit israelischen Ländercodes zu kaufen. Sie hängten sich dabei Plakate um, die eine blutverschmierte Orange zeigten und den Aufruf: „Boykottiert Israels Früchte“.

Wegen der Analogie zum Boykott jüdischer Geschäfte durch die Nationalsozialisten sorgte die Aktion in Bremen für Empörung – nicht nur bei der Jüdischen Gemeinde. In einer Erklärung riefen SPD, CDU, Grüne und FDP dazu auf: „Keine Boykottaufrufe gegen Israel in unserer Stadt“. Die Linke schloss sich dem Aufruf allerdings nicht an. Im Gegenteil: Auf ihrer Website erschien dazu ein Bericht mit wohlwollenden Kommentaren. Landessprecher Christof Spehr räumte zwar ein, dass sich Juden verletzt fühlen könnten. Doch die „Position, dass Israel nie und unter keinen Umständen von wirtschaftlichem Druck betroffen sein darf“, sei unhaltbar.


Die Haltung des Bremer Landesverbandes stieß auch innerhalb der Partei auf Kritik. In einem Aufruf von Mitgliedern und Sympathisanten hieß es, die Kampagne sei antisemitisch und erinnere an die NS-Parole „Kauft nicht bei Juden“. Auch Gysi distanzierte sich von Boykottaufrufen gegen Israel, allerdings nur in Deutschland. „Für Linke außerhalb Deutschlands stellt sich das sicherlich anders dar,“ erklärte er in einem Interview.

Antisemitische Kampagne – Screenshot aus der Jüdischen Allgemeinen mit einem Foto aus Bremen vom März 2011



Im Mai 2011 bescheinigte eine Studie der Linken erstmals ein massives Antisemitismus-Problem. Die Parteiführung wies das zurück. Auf Drängen Gysis verabschiedete die Linksfraktion jedoch eine Entschließung, der zufolge sie „entschieden gegen antisemitisches Gedankengut und rechtsextremistische Handlungen“ auftrete. Am Ende hieß es dann, sie werde sich weder am Boykott israelischer Waren noch an einer weiteren „Gaza-Flottille“ noch an Initiativen für eine „Ein-Staaten-Lösung“ beteiligen – wie die Auslöschung des Staates Israel genannt wurde. Die Abstimmung fiel nur deshalb einstimmig aus, weil Höger und 14 weitere Abgeordnete ihr fernblieben.

2014 kam es im Bundestag zu einem Eklat, den das Simon-Wiesenthal-Zentrums zu den gravierendsten antisemitischen Vorfällen des Jahres zählte. Die Linken-Abgeordneten Höger, Groth und Heike Hänsel verfolgten damals Fraktionschef Gysi im Bundestag bis auf die Toilette, um ihn vor laufender Kameras zur Rede zu stellen. Zuvor hatte er ihnen untersagt, Räume der Fraktion für eine Veranstaltung mit anti-israelischen Aktivisten zu nutzen. Statt seine Entscheidung zu verteidigen, schloss sich Gysi in einer Toilette ein – und schwieg.

Die Bundestagswahlen 2017 führten dazu, dass die Gegner Israels in der Linksfraktion noch stärker wurden. Als das Parlament im Mai 2019 über den fraktionsübergreifenden Antrag „BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ abstimmte, sprachen sich nahezu alle Abgeordneten der Linken dagegen aus oder enthielten sich der Stimme. BDS steht für „Boycott, Divestment and Sanctions“, also Boykott, Desinvestition und Sanktionen – eine Kampagne, die Israel wirtschaftlich, kulturell und politisch isolieren will.

Antrag abgelehnt – Demonstration von BDS-Unterstützern in London 2017



Wachsender Einfluss von Migranten

Zwei Jahre später kam es in Deutschland zu radikalen anti-israelischen Demonstrationen, an denen sich auch Mitglieder der Linken beteiligten. Pro-palästinensische Demonstranten schrien vor Synagogen antisemitische Parolen und Drohungen wie „Tod den Juden“. Auf den Straßen wurden israelische Fahnen verbrannt. Auslöser waren israelische Luftangriffe auf Stellungen der Hamas, nachdem diese wiederholt israelische Siedlungen mit Raketen beschossen hatte.

Statt sich von den Demonstranten zu distanzieren, erklärte der Parteivorstand der Linkspartei: „DIE LINKE steht an der Seite der gemeinsamen Proteste gegen Gewalt und für Frieden von Israelis und Palästinensern in Israel.“ Er bekannte sich zwar zum Existenzrecht des jüdischen Staates und kritisierte das Verbrennen israelischer Fahnen. Doch für die militärische Eskalation machte er beide Seiten gleichermaßen verantwortlich.

Dieses Muster wiederholte sich nach dem Massaker der Hamas vom 7. Oktober 2023, dem größten Massenmord an Juden seit dem Holocaust. Schon wenige Wochen später schoss sich die Linke erneut auf Israel ein, dessen Regierung sich diesmal entschlossen zeigte, die Hamas zu zerschlagen. Auf ihrem Augsburger Parteitag im November verabschiedete die Linke eine Entschließung, die zu 95 Prozent aus Kritik an Israel bestand. Nur im ersten Absatz wurden die „Gräueltaten der Hamas“ kurz verurteilt.

95 Prozent Kritik an Israel – Pro-palästinensische Demonstration in Berlin am 21. Oktober 2023



Vor allem junge Leute und Migranten machen in der Linkspartei inzwischen gegen Israel mobil. Von einer besondere Verantwortung Deutschlands gegenüber dem jüdischen Staat ist keine Rede mehr. „Sehr starke Kräfte“, so berichtete der Musiker Andrej Hermlin kurz nach dem Hamas-Massaker aus dem Innenleben der Partei, „stehen in der Tradition der deutschen Linken in Ost und West, die den Terrorismus der Araber verwechseln mit Freiheitskampf und Israel für ein imperialistisches Projekt halten.“ Nach mehr als drei Jahrzehnten erklärte er im Oktober 2023 seinen Parteiaustritt.

Ein Jahr später kam es in Berlin zur offenen Konfrontation. Auf dem Landesparteitag im Oktober 2024 schwächten die Delegierten einen Antrag zum zunehmenden Antisemitismus in der Stadt massiv ab. Der Hinweis, dass Linke das Massaker der Hamas relativiert und mitunter gar gefeiert hätten, entfiel ebenso wie der Satz: „Niemals dürfen Linke die Rolle des eliminatorischen Antisemitismus ignorieren, der den Terror und die Strategien von Akteuren wie der Hamas und der Hisbollah sowie deren Unterstützung durch das iranische Mullah-Regime antreibt.“
Austritte prominenter Politiker

Prominente Linken-Politiker, darunter die ehemaligen Senatoren Klaus Lederer und Elke Breitenbach, verließen daraufhin die Partei. Es sei ihnen immer weniger möglich, sich in ihrem Landesverband für ihre strategischen Orientierungen einzusetzen, erklärten sie. Für sie sei eine rote Linie überschritten, wenn „Anträge, die eine klare und unmissverständliche Positionierung gegen Antisemitismus in jeder Form und eine Benennung von Hamas und Hisbollah als reaktionäre, antisemitische Akteure enthalten, mit großer Mehrheit abgelehnt“ würden.

Rote Linie überschritten – Ex-Linken-Senator Klaus Lederer bei einer Kundgebung gegen Islamismus im März 2025



Die Austritte verstärkten einen Trend, der inzwischen auch in der Bundespartei sichtbar wird. Auf dem Chemnitzer Parteitag im Mai 2025 stellte sich die Linke in einer Entschließung mehrheitlich gegen die in Deutschland übliche Antisemitismusdefinition der Internationalen Holocaust-Erinnerungsallianz IHRA. Darin heißt es, Antisemitismus könne auch darin bestehen, „dem jüdischen Volk das Recht auf Selbstbestimmung zu verweigern, z. B. indem man behauptet, die Existenz eines Staates Israel sei ein rassistisches Unterfangen.“ Nach Meinung der Delegierten hat sich diese Definition „zu einem repressiven Instrument entwickelt, um unliebsame Kritik und politischen Protest zu verhindern.“

Stattdessen beruft sich die Linke nun auf die sogenannte Jerusalemer Erklärung. Pauschale Kritik an Israel wird darin nicht mehr als antisemitisch wertet. Begriffe wie „Kolonialismus“ oder „Apartheid“ sowie Boykottaufrufe gegen den jüdischen Staat sind danach legitim. Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, kommentierte den Parteitagsbeschluss mit den Worten: „Die Linke zeigt, wo sie steht – und das ist nicht an der Seite der Jüdinnen und Juden in Deutschland.“

Wie weit das Tor zu migrantischen und ultralinken Israel-Gegnern inzwischen offensteht, kann man unter anderem im Berliner Stadtbezirk Neukölln studieren. Als Kandidat für das Amt der Bezirksbürgermeister, der im September gewählt wird, hat die Linke dort den pro-palästinensischen Aktivisten Ahmed Abed aufgestellt. Der Linken-Fraktionschef sorgte im Oktober 2025 für einen Eklat, als er den Bürgermeister von Neuköllns israelischer Partnerstadt im Parlament lautstark anpöbelte: „Sie sind hier nicht willkommen!“, rief er ihm damals zu. „Sie unterstützen den Völkermord“. Als der Israeli das Wort ergriff, verließ die Linke demonstrativ den Saal.

Israelischen Bürgermeister angepöbelt – TV-Sendung über den Linken-Politiker Ahmed Abed im Januar 2026



Auch viele junge Menschen, die der Partei in letzter Zeit verstärkt beigetreten sind, vertreten offen anti-israelische Meinungen. So nahm der Bundeskongress der Linksjugend im November 2025 mit überwältigender Mehrheit einen Antrag aus Berlin an, der eindeutig antizionistische Züge trug. In dem Beschluss wurde ein „kolonialer und rassistischer Charakter des israelischen Staatsprojekts“ insgesamt behauptet, „der sich von seinen Anfängen bis heute in der Eroberung neuer Gebiete und in der Vertreibung ihrer Einwohner:innen ausdrückt.“ Der Text rief außerdem dazu auf, „die revolutionären Bewegungen in der Region“ zur „Befreiung Palästinas“ zu unterstützen. Beides zusammen läuft darauf hinaus, den jüdischen Staat wieder zu beseitigen.

Ein antizionistischer Landesverband

Mitte März hat erstmals ein gesamter Landesverband „den heute real existierenden Zionismus“ abgelehnt. Der niedersächsische Verband ist damit, wie ein Parteimitglied mit Palästinensertuch in einem Instagram-Video erklärte, als erster offiziell „antizionistisch“. Mit diesem Begriff hatte schon die DDR ihre Kampagnen gegen den jüdischen Staat versehen – und vor ihr der nationalsozialistische Ideologe Alfred Rosenberg. Für den war der Zionismus nichts anderes als „ein Mittel für ehrgeizige Spekulanten, sich ein neues Aufmarschgebiet für Weltbewucherung zu schaffen.“

Der niedersächsische Beschluss veranlasste den Brandenburgischen Antisemitismus-Beauftragten Andreas Büttner, ebenfalls aus der Linkspartei auszutreten. Er beklagte zudem die mangelnde Solidarität der Partei, nachdem auf seinem Grundstück ein Brandanschlag verübt worden war. Der frühere Fraktionsgeschäftsführer Jan Korte kam zu dem Schluss: „In der Linken gibt es ein massives Antisemitismusproblem.“

„Massives Antisemitismusproblem“ – Ex-Linken-Fraktionsgeschäftsführer Korte im Bundestag 2018



Wie sehr sich das Klima in der Partei geändert hat, zeigte zuletzt ein Offener Brief an Gysi, der Mitte März bekannt wurde. Der langjährige Partei- und Fraktionschef hatte zuvor in einem Interview erwähnt, dass durch neue Mitglieder mit „spezifischem Migrationshintergrund“ auch problematische „Sichten auf Israel“ in die Partei gekommen seien. Mehr 200 Unterzeichner warfen dem 78-jährigen deshalb Rassismus vor. „Solche Begriffe verstärken antimuslimische und antiarabische Ressentiments und dürfen in einer antirassistischen Partei keinen Platz haben.“

Die Parteiführung zeigt derweil keine Bemühungen, der Judenfeindschaft in der Partei entgegenzutreten. Statt der Israel-Kritik klare Grenzen zu setzen, erklärte Parteichef Jan von Aken, die niedersächsische Wortwahl „bewege sich im Korridor der Beschlüsse der Bundespartei“ – einschließlich der gleich mehrfach verwendeten Begriffe „Genozid“ und „Apartheid“. In der Geschichte der Judenverfolgung, so von Aken, sei vor allem das Christentum eine Gefahr für Juden gewesen. „Und der Holocaust wurde von blonden blauäugigen Deutschen begangen.“

Die Linke vollzieht damit das, was in Frankreich bereits politische Normalität ist: Linker Populismus und Anti-Zionismus verbinden sich zu einem anti-jüdischen „Islamo-gauchisme“. Durch die militärische Eskalation im Nahen Osten und die Neutritte in die Linkspartei werden die Israel-Hasser politisch weiter an Terrain gewinnen. Wie es scheint, muss sich Deutschland darauf einstellen, dass in Zukunft eine Partei im Bundestag sitzt, die den jüdischen Staat offen ablehnt.