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Samstag, 4. April 2026

Schönwetter-Feminismus bei „Wildwasser“: Wenn Toleranz blind macht

von Mirjam Lübke

Endstufe des linkswoken Wahnsinns: Opfer migrantischer Sexualübergriffe bleiben sich selbst überlassen – Hauptsache, die armen Täter werden nicht noch zusätzlich diskriminiert, etwa durch Strafverfolgung



Der Verein “Wildwasser e.V.” trat einst in den Achtzigern in Berlin mit dem Ziel an, Mädchen und Frauen im Kampf gegen sexuellen Missbrauch beizustehen. Auch heute bietet der Verein Selbsthilfegruppen und Notfallhotlines an – sowie die Empfehlung, in akuten Fällen den Polizeinotruf zu kontaktieren. Darüber hinaus werden Präventionsprogramme angeboten, welche Vertrauenspersonen im Umgang mit sexueller Gewalt schulen sollen, um Betroffene zu schützen und aus ihrer Bedrohungslage herauszuholen. So weit, so gut – denn die Zahl der Übergriffe auf Frauen und Mädchen wächst stetig an, da wird jeder Beistand gebraucht. “Wildwasser Berlin” mischte sich nun edoch auch in die Debatte um den Neuköllner Jugendclub ein, in welchem Mädchen monatelang sexuell bedrängt wurden, ohne dass die Betreuer einschritten – zumindest nicht genug, um die Übergriffe zu beenden. Bekanntlich unternahm auch die Bezirksverwaltung nichts, obwohl Berichte von Mädchen vorlagen, die gegen ihren Willen berührt oder geküsst wurden, von der wiederholten Vergewaltigung eines Mädchens ganz zu schweigen. Doch auch “Wildwasser” beginnt sich plötzlich seltsam zu winden, wenn es um Verantwortlichkeiten oder den Umgang mit den Übergriffen geht. Obwohl das Kind längst in den Brunnen gefallen ist, weist der Verein weiterhin auf die Wichtigkeit von Präventionsarbeit hin. Das ist nicht ganz unberechtigt, denn auch diese ist im Jugendclub wohl unterblieben. Ein angesetzter Kurs für die Mitarbeiter wurde immer wieder verschoben. Ob er etwas gebracht hätte?

“Wildwasser” druckst seltsam herum und schiebt den Opferschutz vor, wenn es darum geht, sexuelle Übergriffe zur Anzeige zu bringen: Der Verein bezweifelt nun den Sinn von Strafanzeigen bei Sexualdelikten generell – denn das könne die Mädchen noch mehr unter Druck setzen; die gerichtliche Verurteilungsrate in Berlin sei ohnehin gering und der Prozess für die Opfer “traumatisierend”. Da ist natürlich etwas dran – aber nicht so, wie “Wildwasser“ es meint: Tatsächlich ist in diesem Land nicht auszuschließen, dass auch die migrantischen Täter (oder ihre Familien) die Mädchen privat unter Druck setzen und unter Drohungen davon abbringen wollen, gegen sie auszusagen. Vor Gericht wird die Verteidigung zudem alles unternehmen, um ihre Mandanten aus der Schusslinie zu nehmen und die Opfer als unglaubwürdig erscheinen zu lassen.

“Rassistische Instrumentalisierung” von Missbrauch?

Natürlich ist das entmutigend – aber es ist der Job der Täteranwälte. Nun könnte man erwarten, “Wildwasser” würde sich an die Seite der betroffenen Mädchen stellen, psychologische Hilfe anbieten oder einfach ein offenes Ohr. Als Vertreterinnen der Opfer sollte auch die Frage auf dem Plan stehen, warum so viele Täter freigesprochen werden – liebt die “Zivilgesellschaft” denn nicht sonst die Fahndung nach “diskriminierenden Strukturen”? “Wildwasser” hätte gerade in Zeiten der Ulmen-Fernandes-“Krise” auch einfordern können, Mädchen, die in Jugendzentren belästigt werden, ebenso viel Aufmerksamkeit zukommen zu lassen wie prominenten Damen, die nun zuhauf ihren “virtuellen Missbrauch” beklagen (was bekanntlich mit den Interessen des Justizministeriums übereingeht, die Internet-Zensur auszuweiten). Das alles könnte man von einer Organisation erwarten, die für sich in Anspruch nimmt, an der Seite von Frauen und Mädchen zu stehen. Aber dann lässt “Wildwasser” die Katze aus dem Sack: Genau so wie die anwesenden Sozialarbeiter, die in ihren Aufgaben so kläglich versagt haben, beklagt auch der Verein die “rassistische Instrumentalisierung” der Missbrauchsfälle. Das wirkt sich – wie so häufig – außerordentlich dämpfend auf das Engagement für Frauenrechte aus. Auch wenn die Opfer, wie die Täter auch, selbst einen Migrationshintergrund hatten. Das vergewaltigte Mädchen kam aus einer kurdischen Familie.

Im Rahmen einer kollektivistischen Opferideologie greift dann allerdings die linke Grundregel, den Schutz der Gesamtgruppe (“Migranten”) über den Schutz für betroffene Mädchen zu stellen. Es ist die bekannte Opferhierarchie, die im Westen mittlerweile zum Alltag geworden ist. Der kulturelle Hintergrund der Täter spiele keine Rolle, behauptet “Wildwasser” denn auch aus dem Stegreif, – als sei dies eine unwiderlegbare wissenschaftliche Doktrin. Wir kennen das Argument, auch unter Deutschen gäbe es schließlich sexuellen Missbrauch, ursächlich seien in Wahrheit nicht die Herkunft, sonderm die “patriarchalen Strukturen”, welche jeden Mann zum potentiellen Täter machen. Da werden mal eben so alle pädagogischen Erkenntnisse der letzten Jahrzehnte über den Haufen geworfen, ohne auch nur ansatzweise die Widersprüche zu bemerken, in welche sich die Migrationsdebatte somit immer wieder verwickelt: Das “Umfeld”, die Familie oder auch “die Gesellschaft” werden immer wieder gern herangezogen, wenn jemand zum Täter wird, das gilt in der Szene sogar für bestimmte deutsche Täter.

Wo “ungläubige” Mädchen zu Freiwild werden

Doch bei Migranten gilt die Milieutherorie auf einmal nicht mehr; hier sollen muslimischer Antisemitismus, die überproportional häufige Beteiligung von Migranten aus diesem Kulturkreis an Sexualstraftaten oder auch das aggressive Verhalten vieler muslimischer Schüler gegenüber ihren Klassenkameraden ausschließlich die reaktive Folge von “Diskriminierung” und “Rassismus” sein. Folgt man dieser Auffassung, so reagieren Migranten aus dem muslimisch-arabischen Kulturkreis seltsam selektiv auf äußere Einflüsse – nur aus solche nämlich, die vom “Westen” ausgehen. Kultur, Herkunft und Religion sollen dann dagegen keine Rolle spielen – dagegen sind die jungen Männer also quasi resistent, oder wie dürfen wir das verstehen? Von wegen: Immerhin geben junge Muslime in Deutschland mehrheitlich an, die Scharia über das deutsche Gesetz zu stellen – ein religiöses Gesetzeswerk also, das es erlaubt, “ungehorsame” Ehefrauen körperlich zu züchtigen, und das etwa siegreichen Kriegern die Frauen und Mädchen der unterlegenen Kriegspartei als Beute zuspricht. Nicht alle, aber viele muslimische Familien legen an ihre Töchter weitaus höhere Sittlichkeitsvorschriften als an Söhne an – westlich geprägte Mädchen gelten per se als unanständig und daher als sozusagen frei verfügbar.

Während viele aktuell gerade linke Männer öffentlich selbst an den Pranger stellen und einfach dafür schämen, dass sie Männer sind, ist die stets angeprangerte “toxische Männlichkeit” gerade dort reichlich vorhanden, wo man als toleranter, weltoffener Mensch nicht hinschauen darf. Das hält auch manche deutschen Männer nicht von Sexualstraftaten ab – aber unsere Gesellschaft hält diese Männer nicht für tolle Hechte, wie es unausgesprochen oder latent in vielen muslimischen Familien der Fall ist. Alle Fortschritte, die im Bereich der sexuellen Selbstbestimmung im Westen gemacht wurden, landen jedoch rasch in der Mülltonne, wenn der migrantische Opferstatus grundsätzlich als höherer Wert angesehen wird als der Schutz von Mädchen und Frauen, und Kritik an den “Werten” der Scharia-Kultur pauschal kriminalisiert wird.

Tolerante Kuscheligkeit bis zum Untergang

Das erklärt aber noch nicht, warum die Sozialarbeiter des Berliner Jugendclubs – und auch die Damen von “Wildwasser” – sich nicht in diesen konkreten Fällen an die Seite der Mädchen gestellt haben. Niemand hat von ihnen verlangt, verbindliche Erklärungen zur Migrations- und Integrationspolitik abzugeben; niemand hat allgemeine Stellungnahmen über das Macho-Verhalten der von ihnen betreuten männlichen Jugendlichen erwartet. Ein rechtzeitiges Eingreifen hätte eventuell verhindert, dass es innerhalb der Einrichtung zu sexuellen Übergriffen wie mehrfachen Vergewaltigungen gekommen wäre, die bei den Behörden angezeigt werden mussten. Die Sozialarbeiter jedoch haben offensichtlich sehr lange weggeschaut, sexualisierte Berührungen bewusst ignoriert und vor allem die Beschwerden der Mädchen nicht ernst genommen. Dabei ist es sogar vollkommen gleichgültig, welche Nationalität die respektlosen Jugendlichen hatten – man hätte ihnen lediglich beizeiten sehr deutlich klarmachen müssen, wie wenig man bereit ist, ein solches Verhalten zu dulden: Hausverbote erteilen. Die Täter zusammenrufen und ihnen eine Standpauke halten, die sich gewaschen hat und ihnen vor Augen führt, dass ihr Verhalten Konsequenzen haben wird. Aber vor allem, dass ein Jugendclub kein Spielplatz für ihr Macho-Verhalten ist. Wahrscheinlich – das kann ich nur vermuten – sind Mädchen auch bereits fortgeblieben, weil sie nicht mehr in den Club gehen wollten. Auch das hätte auffallen müssen.

Stattdessen wieder einmal: “Tolerante” Kuscheligkeit und die nach außen gelebte Illusion, es sei alles in bester Ordnung; exakt das also, was wir von unzähligen Schulen in Deutschland ebenfalls schon zur Genüge kennen. Wenn Frauenorganisationen wie “Wildwasser” dann ebenfalls kneifen, wenn es um klare Worte geht, müssen wir uns nicht wundern, dass aus übergriffigen Jugendlichen irgendwann übergriffige Männer werden, die – sofern das überhaupt möglich ist – noch größeren Schaden anrichten. Und zu allem Überdruss stehen uns auch noch Gesetze ins Haus, die uns erschweren sollen, uns darüber öffentlich auszutauschen und uns zu vernetzen. Wir tolerieren uns wieder einmal bis in den Abgrund.


Freitag, 3. April 2026

Todesstrafe für Palästinenser? - Eine Übersicht

 

Screenshots verschiedener Schlagzeilen großer Medien

Das israelische Parlament, die Knesset, hat am Montag eine Gesetzesänderung beschlossen, die die Todesstrafe vorsieht.
Eine Zusammenfassung.

Am Montag hat die Knesset eine Gesetzesänderung beschlossen, die die Todesstrafe für Terrorismus vorsieht. Sowohl die Medien, als auch Social Media, gehen steil. Das Gesetz wird häufig als rassistisch beschrieben, da es nur für Palästinenser gelten würde.
Das Problem ist: Die wenigsten scheinen das Gesetz tatsächlich gelesen zu haben.

Bereits an dem Montag hatte ich mir die öffentlich zugänglichen Informationen herausgesucht und versucht, irgendwie zu verstehen, was dort genau beschlossen wurde. Das hatte ich dann auf Social Media gepostet.

Bis zum nächsten Tag waren die allgemeinen Reaktionen so enorm, dass mein Ehrgeiz geweckt war. Ich merkte schnell, dass das Gesetz nirgendwo öffentlich zugänglich war. Denn die Knesset hatte ihre Homepage eingeschränkt.
Mir gelange s dann doch, zumindest den letzten Gesetzesentwurf zu bekommen. So, wie er in die Abstimmung gegangen ist. Den Entwurf für die zweite und dritte Lesung, das heißt in Deutschland tatsächlich genauso.

Dann gab es einige Problemchen mit der Übersetzung. Weil unterschiedliche Übersetzer ein ganz entscheidendes Wort unterschiedlich übersetzten.
Schlussendlich ist es aber dennoch gelungen.

Deshalb gebe ich hier barrierefrei eine Zusammenfassung der Ergebnisse und Postings wieder. Auch, weil diese recht Häufig von Nutzerinnen und Nutzern gespeichert und geteilt wurden.
Zumal mir ein wichtiges Detail auch erst durch aufmerksame Kommentare auffiel. Aber genau dafür hatte ich das Original ja öffentlich bereitgestellt. Danke auch hier nochmal.

Auch hier der leider nötige Hinweis:
Ich persönlich bin grundsätzlich gegen die Todesstrafe. Und ich lehne die Rechtsradikalen in der israelischen Regierung ab.
Ich verteidige nicht das Gesetz, sondern stelle die Fakten zur Verfügung.

Vorgeschichte und Hintergrund

Um die Vorgänge richtig einordnen zu können, ist etwas Hintergrund notwendig.

Ein Gesetzgebungsverfahren dauert in Israel ähnlich lange, wie in Deutschland.
Den ersten Entwurf zu dem Gesetz konnte ich bis zum November 2025 zurückverfolgen.

Eingebracht wurde der Entwurf durch die ultranationalistische Partei Otzma Yehudit („Jüdische Stärke“) die mit 5% im Parlament sitzt. Die Sperrklausel der Knesset liegt bei 3,25%.
Da Netanjahu sich an der Macht halten wollte, ist er nach der Wahl 2022 eine Koalition mit den rechtsradikalen Parteien eingegangen. Und denen musste er Ministerposten versprechen.
Mit dabei ist auch die Mafdal, die aber auch nur 5,8% in der Knesset hat. Deren Vorsitzender Smotrich heute Finanzminister ist und immer wieder durch radikale Äußerungen auf sich aufmerksam macht.

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Der Sicherheitsminister Itama Ben-Gvir mit Personenschutz auf dem Tempelberg. 03.08.2025

Der Vorsitzende der Otzma Yehudit ist Itamar Ben-Gvir. Der wurde bereits 2007 wegen rassistischer Aufhetzung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Nur eine von dutzenden Anklagen über viele Jahre. Und ausgerechnet der ist nun Polizeiminister.

Der ist aber entgegen vieler Behauptungen gar nicht Initiator des Gesetzes, sondern Limor Son Har-Melech, die für die im Parlament sitzt.
Limor Son Har-Melech war Siedlerin, als sie - im siebten Monat schwanger - während der zweiten Intifada 2003 mit ihrem Mann im Auto von bewaffneten Palästinensern angegriffen wurde. Ihr Mann wurde getötet, sie und das ungeborene Kind überlebten schwer verletzt.
In englischen Quellen wird sie als „anti-arabisch rassistisch“ bezeichnet.

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Die rechtsradikale Abgeordnete Limor Son Har-Melech. Die Narbe im Gesicht stammt von dem Überfall durch radikale Palästinenser. Die Kopfbedeckung (Tichel, hebr.: Mitpachat) weist sie als orthodoxe Jüdin aus. 27.02.2025

Kein neues Gesetz

Der eingebrachte Gesetzesentwurf ist kein neues Gesetz, sondern eine Gesetzesänderung.
Und das macht die Sache für Laien kompliziert. Denn man muss genau schauen, welche Gesetze wie geändert werden sollen. Die im Entwurf aber nicht mehr genannt werden. Auch das läuft in Deutschland ganz genauso.
Das könnte ein Grund sein, warum viele Medien und sogar Politiker nur einen Teil der Änderung beachtet haben.

Denn der Gesetzesentwurf soll zwei Gesetze ändern. Das ergibt sich aus der Lebensrealität in Israel.
Für Verbrechen in Israel ist ein ziviles Strafgericht zuständig. Für das Besetzte Westjordanland, genauer gesagt nur für die vollständig von Israel kontrollierten Gebiete C, aber Militärgerichte.
Wir haben also einmal eine Änderung der Vorschriften für die Militärgerichte und einmal eine Änderung des Strafgesetzbuches.

Änderung der Militärvorschrift

Zunächst die Änderung des §209 der „Verordnung über Sicherheitsvorschriften“.
„Das Gebiet“ ist in dem Entwurf definiert als das Westjordanland. Das in Israel aus historischen Gründen aber nicht so genannt wird. (Den Namen bekam es, weil es bis 1967 von Jordanien besetzt und annektiert wurde.)

Gesetz über die Todesstrafe für Terroristen, 2026

Interne Nummer: 2199298
Aktenzeichen: 2025-001649
Anhang Nr. ca. 1159- /A

Ein Einwohner des Gebiets, der vorsätzlich den Tod einer Person verursacht und die Tat einen Terrorakt im Sinne des Gesetzes zur Terrorismusbekämpfung (5776–2016 […]) darstellt, wird mit dem Tode bestraft, und zwar ausschließlich mit dieser Strafe.
Wenn jedoch das Militärgericht aus besonderen, zu protokollierenden Gründen feststellt, dass besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer es angemessen ist, gegen den Terroristen eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verhängen, so ist es ihm gestattet, eine solche Strafe wie oben beschrieben [Lebenslange Haft] und ausschließlich diese Strafe zu verhängen.

In diesem Unterabsatz bezeichnet „Einwohner des Gebiets“ eine Person, die im Einwohnerregister des Gebiets eingetragen ist, oder eine Person, die in dem Gebiet wohnt, auch wenn sie nicht in dem genannten Register eingetragen ist, mit Ausnahme von israelischen Staatsbürgern oder Einwohnern Israels.

Keypoints:

• Diese Änderung betrifft ausschließlich die Militärgerichte!

• Die Änderung richtet sich nicht ausschließlich gegen Palästinenser, sondern gegen Menschen, die im Westjordanland leben. (Da es im Westjordanland wenige Ausländer gibt, wären aber sicher mehrheitlich Palästinenser betroffen.)

• Diese Änderung schließt israelische Staatsbürger oder Einwohnern Israels eindeutig aus.

Änderung des Strafgesetzes

Geändert werden soll auch der § 301a „Mord unter erschwerenden Umständen“ des allgemeinen Strafgesetzbuches.

Im Strafgesetzbuch, 5737–1977, wird in § 301a nach Absatz (b) Folgendes eingefügt:

„(c) Ungeachtet der Bestimmungen in Absatz (a) wird, wer vorsätzlich den Tod eines Menschen herbeiführt, mit der Absicht, die Existenz des Staates Israel zu vernichten, unter den in Absatz (a) genannten Umständen, mit der Todesstrafe oder lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft, und zwar ausschließlich mit einer dieser Strafen.“

Keypoints:

• Diese Änderung betrifft auch Ausländer und israelische Staatsbürger, unabhängig von Ethnie, Religion o.ä.

• Diese Definition des Motivs ist hier enger gefasst. Hier wird nicht die allgemeine Definition für Terrorismus verwendet, sondern die „Absicht, die Existenz des Staates Israel zu vernichten“.

Fallbeispiele

Um das zu verdeutlichen, ein paar kurze Fallbeispiele.

• Ein Palästinenser mit Wohnhaft Westjordanland töten einen israelischen Siedler:
Er würde vor ein Militärgericht gestellt werden, die Todesstrafe wäre wahrscheinlich.

• Ein Palästinenser aus dem Gazastreifen tötet einen Menschen (muss kein Israeli sein):
Er würde vor ein ziviles Strafgericht gestellt werden, die Todesstrafe ist unwahrscheinlich.

• Ein Palästinenser aus dem Gazastreifen tötet einen Menschen (muss kein Israeli sein). Es wird festgestellt, dass er ein Bekennerschreiben hinterlassen hat oder/und Mitglied einer Terrorgruppe ist:
Er würde vor ein ziviles Strafgericht gestellt werden, die Todesstrafe ist wahrscheinlich.

• Ein deutscher Staatsbürger reist nach Israel und tötet dort einen Menschen (muss kein Israeli sein):
Er würde vor ein ziviles Strafgericht gestellt werden, die Todesstrafe ist unwahrscheinlich.

Die unterschiedliche Behandlung zwischen zivilem Strafgericht und Militärgericht ergibt es also nicht explizit aus diesem Gesetz. Sondern aus den Vorschriften, die eh schon existieren.

Klarstellung:

  • Die Änderung formuliert eindeutig als Tatvoraussetzung die vollendete Tötung.
    Die Behauptung, mit diesem Gesetz könne Israel jeden zum Tode verurteilen, der auch nur Steine wirft, ist falsch.

  • Die Änderung ist nicht rückwirkend gültig.
    Die Behauptung, das Gesetz ermögliche Israel, rückwirkend palästinensische Gefangene zu töten, ist falsch.

  • Die Änderung sieht nicht zwingend die Todesstrafe vor.
    Sowohl ein Militärgericht als auch ein ziviles Strafgericht können eine lebenslange Haftstrafe beschließen.
    Die Richter der Militärgerichte sind jedoch „gelenkt“, da sie eine lebenslange Freiheitsstrafe diese begründen. Dort wäre die Todesstrafe also eher die Regel.

  • Israel hat die Todesstrafe nicht „eingeführt“ oder „wieder eingeführt“.
    Sie wurde nur seit Eichmann nicht verhängt. Auch auf „Verrat in Kriegszeiten“ steht nach wie vor die Todesstrafe.

Die Berichterstattung und Propaganda

Zunächst ist das Gesetz - korrekter: die Änderung - nicht das, als das es durch die Medien und andere dargestellt wird.

Ja, die ultranationalistische und zumindest in Teilen rassistische Partei Otzma Yehudit hat das Gesetz eindeutig so geschrieben, dass es Palästinenser adressiert. Aber das ist eben nur eine Tendenz.
Die Medien steigen einfach darauf ein, was diese sehr kleine, populistische und radikale Partei selber nach außen trägt.

Es ist und bleibt aber falsch, dass das Gesetz ausschließlich Palästinenser betrifft. Ebenso wie viele andere propagandistische Falschbehauptungen, wie dass Israel nun auch Steine werfende Kinder hinrichten würde oder die vielen palästinensischen Gefangenen entsorgen würde.

Das Gesetz wurde auch keineswegs so eindeutig angenommen, wie es dargestellt wurde. Es bekam 62 von 120 Stimmen, eine knappe Mehrheit. Bei 48 Gegenstimmen. Was die restlichen Abgeordneten gemacht oder warum sich einige enthalten haben, darüber kann man natürlich wunderbar streiten.

Erneut wird dieses Gesetz übertragen und dazu genutzt, Israel insgesamt zu verdammen.
Natürlich, die Regierung hat das Gesetz beschlossen, dann muss Israel auch den Kopf dafür reinhalten. Aber auch viele Israelis sind mit dem Gesetz alles andere als einverstanden.
Was dabei völlig untergeht ist nicht nur, dass auch alle arabischen Staaten die Todesstrafe haben. Es wird auch völlig ignoriert, dass Gefangene immer wieder durch Geiselnahmen freigepresst wurden.
Der Initiator des genozidalen Massakers vom 7. Oktober Yahya Sinwar wurde beispielsweise freigepresst.

Der Mann hinter dem Krieg: Yahya Sinwar
Er ist der Mann, der hinter dem Terroranschlag auf Israel steckt. Er ist der Mann, der als Chef der Hamas den Krieg steuert. Und hinter Yahya Sinwar steckt eine…
Steady icon Steady

Was bei weltweiten Demonstrationen und einem Generalstreik im Westjordanland – der einem nicht sofort als sinnvoll ins Auge fallen mag – schlicht ignoriert wird ist, dass es in beiden Gesetzesänderungen unmissverständlich um die Tötung von Menschen aus terroristischen Motiven geht. Nichts weniger.
Mir persönlich erschließt sich nicht, bei aller Ablehnung der Todesstrafe, warum man ausgerechnet für diese Personengruppe Partei ergreift.

Wenn man etwas gegen die vermeintliche oder in der Praxis tatsächliche Ungleichbehandlung hat, dann muss man gegen die Praxis der Rechtsprechung allgemein, besser noch gegen die Besatzung protestieren. Nicht gegen dieses Gesetz alleine.

Aussicht

Sehr viele und viel Berufenere haben inzwischen erklärt, dass dieses Gesetz recht sicher vom obersten Gericht einkassiert wird. Es würde also nie umgesetzt werden.

Israel hat keine ausformulierte Verfassung. Das oberste Gericht, das tatsächlich einfach nur „oberstes Gericht“ heißt (ähnlich wie der Supreme Court in den USA) hat damit eine Funktion auf Verfassungsebene. Seine Urteile werden so zu sagen zur Verfassung.
Ich nehme als Laie an, dass die eingeschriebene Ungleichbehandlung in der Änderung der Militärverordnung das Problem sein wird. Aber auch das ist dann sehr kompliziert, weil die Richter auch „im Geiste“ dessen Urteilen können, was den Grundsätzen des Staates entsprechen würde.

Im Oktober sind Wahlen. Diese Gesetzesänderung ist in meinen Augen, und in den Augen vieler anderer, Wahlkampf der rechtsradikalen Parteien. Damit sie sich die Stimmen auch derer sichern können, die seit dem 10/7 Freunde und Angehörige verloren haben und nun angefüllt sind mit Zorn, Hass und Rache.

Wie ich auf Social Media schrieb: Es geht auf, was Yahya Sinwar gesät hat. Denn er wollte auch eine Radikalisierung der Israelis erreichen. Vor allem um den Annäherungsprozess zwischen Israel und Saudi-Arabien zu stören.
Und wie überall auf der Welt fallen die Radikalen darauf rein.

Hat das Gesetz bestand, können sie sich dafür feiern. Und sie werden jeden Gehängten feiern.
Wird es kassiert, kann das bei einer erneuten Regierungsbeteiligung dazu genutzt werden, die Entmachtung des obersten Gerichts zu argumentieren.

Bild
Hunderttausende demonstrierten wöchentlich gegen die Justizreform, die das oberste Gericht entmachten sollte. Tel Aviv, 19.08.2023, keine drei Wochen vor dem Terroranschlag

Das hatte die Regierung schon vor dem 10/7 versucht. Was hierzulande kaum bemerkt wurde, weil die Hintergründe nicht verstanden wurden. In Israel sind über Monate hinweg wöchentlich Millionen Menschen auf die Straße gegangen. Das ist eine Größenordnung, als würden in Deutschland an jedem Wochenende neun Millionen Menschen demonstrieren.

Ohne den 10/7 hätte Netanjahu keine Chance auf eine Wiederwahl gehabt. Mit jedem Angriff auf Israel, mit jedem toten Soldaten und mit jedem Anschlag wird seine Wiederwahl wahrscheinlicher. Und damit auch die Regierungsbeteiligung der Rechtsradikalen.

Und darum geht es tatsächlich.
Nicht um ein paar verurteilte Palästinenser.

Der Gesetzesentwurf im Original (U.M.-Server)

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SPD-Justizministerin Hubig: Lügen, verwirren, Verbotsgesetze durchdrücken, kritische Medien drangsalieren

von Alexander Schwarz

Falschdarstellungen und Unwahrheiten verbreiten, um die eigene Agenda zu verschleiern: Da ist Justizministerin Hubig (l.) beim Lügenkanzler in guter Gesellschaft



Beim politisch-medialen Kartell liegen die Nerven zunehmend blank. Weil seine ständigen Lügen und Täuschungen eine immer kürzere Halbwertszeit haben, schlägt es um sich und überschreitet dabei alle Grenzen. Nachdem die vor zwei Wochen gestartete Collien-Fernandes-Deepfake-Posse, die als Vorwand diente, um im Handstreich neue Internet-Zensurmaßnahmen durchzudrücken, innerhalb weniger Tage völlig in sich zusammengebrochen ist, bemüht SPD-Justizministerin Stefanie Hubig sich fieberhaft um Schadensbegrenzung. Obwohl Hubig sich bei ihrem Gesetzentwurf gegen „digitale Gewalt“ mehrfach und überdeutlich auf den Fall Fernandes bezog, lässt sie dies nun vehement bestreiten und jeden einschüchtern, der es ausspricht. Dabei zeigt sogar ein Instagram-Video ihres eigenen Ministeriums, in dem gleich zu Beginn mehrere Schlagzeilen aus der Fernandes-Berichterstattung eingeblendet wurden, was man als Grund für die Gesetzesverschärfung verstanden wissen wollte. Dabei war auch das Interview mit Hubig abgebildet, das in der gleichen „Spiegel“-Ausgabe erschien, in der die Fernandes-Affäre losgetreten wurde. Hubig blättert sogar in dem Magazin – und hat just die Seite mit dem Bericht über Fernandes aufgeschlagen!

Dass es sich um eine offensichtlich von langer Hand vorbereitete Kampagne handelte, fiel also nicht nur im Thema stehenden Experten, sondern auch aufmerksamen Beobachten sofort auf – auch dem Rechtsanwalt Patrick Baumfalk, der das Ganze auf “anwalt.de” mit der Feststellung kommentierte: „Es dauert keine 48 Stunden, bis Bundesjustizministerin Hubig den Fall namentlich als Begründung für ihr Gesetz gegen digitale Gewalt heranzieht.“ Daraufhin erhielt er prompt eine E-Mail von Eike Götz Hosemann, dem Leiter des Pressereferats des Justizministeriums, in der es hieß: „Diese Behauptung ist unzutreffend. Ministerin Hubig hat den von Ihnen sogenannten ‚Fall Fernandes‘ nicht als Begründung für das Vorhaben eines Gesetzes gegen digitale Gewalt herangezogen.“ Hosemann hielt es sogar für geboten, diese glatte Lüge via X öffentlich zu machen. Dabei war das einzige an Baumfalks Aussage unzutreffende Detail, dass es in Wahrheit gar keine 48, sondern nur 24 Stunden gedauert hatte, bis Hubig den Fall Fernandes als Grund für ihren Gesetzesvorstoß heranzog – und das, obwohl es zu diesem Zeitpunkt – und bis heute – nichts als unbewiesene Behauptungen von Fernandes über ihren Ex-Mann Christian Ulmen gab und die Kernvorwürfe nicht einmal von ihr selbst behauptet werden. Doch ausgerechnet die Justizministerin wischte das elementare rechtstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung also einfach beiseite und vermittelte den Eindruck, die Deepfake-Vorwürfe von Fernandes seien zweifelsfrei erwiesen und Anlass genug für ein neues Gesetz.

Skandalöse Amtsführung

Aber nicht nur Advokat Baumfalk, auch die „Welt“-Journalistin Fatina Keilani wurde vom Justizministerium angegangen: Nachdem Hubig am vergangenen Sonntag in der ARD-Sendung von Caren Miosga zu Gast war – wie auch Fernandes –, hatte Keilani am Montag in einem Kommentar geschrieben: „Aber sie ist ja nun einmal in derselben Sendung, und das sieht doch schon irgendwie nach Parteinahme aus, oder nicht? Und hat das Ministerium nicht auch Bezug auf den Fall genommen, um dem eigenen Gesetzesvorhaben Schub zu verleihen? Überhaupt ist diese Gleichzeitigkeit von Skandal und bereitliegendem Gesetzentwurf kurios.“ Diese in Anbetracht von Hubigs skandalöser Amtsführung noch sehr freundliche und gemäßigte Formulierung habe genügt, klagt Keilani, dass kurz nach 11 Uhr morgens ein Pressesprecher Hubigs angerufen und ihr “in ziemlich forschem Tonfall“ angebliche Falschberichterstattung unterstellt habe. Ihren Artikel ergänzte sie daraufhin um den Zusatz: „Ein Sprecher von Hubig wies dies am Montag gegenüber ‚Welt‘ zurück. Es bestehe kein Zusammenhang. Das Gesetz sei schon länger in Arbeit, und das Ministerium habe zu keinem Zeitpunkt Bezug auf den Fall Fernandes genommen.“ Eine Anfrage von „Nius“, ob das Justizministerium den Vorfall bestätigt und warum es Journalisten einschüchterte, blieb ebenso unbeantwortet, wie Fragen nach der Mitwirkung der Organisation “HateAid” bei der Planung des Gesetzes.

Hubis gesamtes Verhalten in den letzten zwei Wochen hätte eigentlich zehnmal ihren Rücktritt oder ihre umgehende Entlassung gerechtfertigt: Die überforderte und/oder unfähige SPD-Ministerin verbreitet nachweislich nicht nur Lügen, sondern will auch noch andere zwingen, diese zu übernehmen. Allerdings hat sie damit in Bundeskanzler Merz ein leuchtendes Vorbild, weshalb ihr auch kein Ungemach droht. Außerdem tritt Hubig die Unschuldsvermutung mit Füßen, indem sie auf die bloßen Behauptungen von Fernandes hin eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen will und sich damit indirekt an der Vorverurteilung von Christian Ulmen beteiligt – obwohl die Ermittlungen der Behörden sich erst im absoluten Anfangsstadium befinden, die spanische Justiz den Fall offenbar nicht vor Gericht bringen will und ein etwaiges Urteil noch Lichtjahre entfernt wäre, sofern es überhaupt zu einem Verfahren kommt und sich in dieser hochgradig dubiosen und unseriösen Psy-Op zur Durchsetzung eines weiteren freiheitsfeindlichen Gesetzes irgendetwas substanziell Justiziables ergeben sollte. Der ganze Fall ist ein weiteres Beispiel für die Machtanmaßung der Politkaste.

Hatz auf kritische Medien auch im Fall Dipama

Früher hätte das Gebaren von Hubig zu einem medialen Orkan geführt, der sie aus dem Amt gefegt hätte, doch seit die Mainstream-Journaille auf die Seite der Regierung übergegangen ist, zieht sie mit der Politik an einem Strang. Der „Spiegel“, „Bild“ und fast alle anderen großen Medien waren an der Entfesselung und Verbreitung dieser aufgebauschten Geschichte beteiligt und stecken nun wieder als Komplizen zu tief drin. Sie beschränken sich lediglich darauf, ihre Artikel zu dem Thema zu korrigieren und um Transparenzhinweise zu ergänzen, in denen sie klarstellen, dass „ein falscher Zusammenhang zwischen Deepfake-Pornos und der Anzeige gegen Christian Ulmen suggeriert“ worden sei, wie etwa die „Süddeutsche Zeitung“ schreibt. Die “Tagesschau” löschte oder änderte einfach sang- und klanglos ihre Beiträge von Beginn der Affäre, als sie die “Spiegel”-Anschuldigungen unkritisch übernommen, den Fall in Top-Priorität vermeldet und Fernandes sogar in den “Tagesthemen” minutenlang interviewt hatte; sie war selbstverständlich und durchschaubar Teil der Medienkampagne.

Aber auch sonst macht der Staat sich weiterhin zum Rächer verletzter linker Befindlichkeiten: Die Staatsanwaltschaft München I hat ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen einen Journalisten von „Apollo News“ eröffnet, weil dieser im vergangenen September einen kritischen Artikel über Hamado Dipama, ein Mitglied des Rundfunkrats des Bayerischen Rundfunks, verfasst hatte. Dipama, ein aus Burina Faso stammender abgelehnter Asylbewerber, der aber natürlich trotzdem in Deutschland bleiben durfte, hat in diesem Räderwerk des woken Wahnsinns seinen auskömmlichen Platz als fanatischer “antikolonialer” Aktivist gefunden und wird als solcher vom linken Medienzirkus verzückt herumgereicht. Als der “Norddeutsche Rundfunk” die Moderatorin Julia Ruhs abgesetzt hatte, reagierte Dipama mit einer regelrechten Hasstirade: „Die Unterwanderung durch Rechte und Neo-Faschisten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss gestoppt werden“, schrieb er. Die Münchner Kriminalpolizei verlangt von „Apollo News“ nun allen Ernstes die Herausgabe der Personalien des unter Pseudonym schreibenden Autors, was Chefredakteur Max Mannhart jedoch tapfer verweigert. Insgesamt geht Dipama gegen mindestens 30 verschiedene Äußerungen über sich strafrechtlich vor, darunter auch gegen den „ÖRR Blog“ und den „Tichys Einblick“-Autor Josef Kraus, der deswegen sogar vor einem Monat einen Hausbesuch von zwei Polizisten erhielt. Auch “Journalistenwatch” wurde abgemahnt – obwohl ein auf der Berichterstattung von “Apollo News” fußender Bericht nach Bekanntwerden der Dementierung bestimmte Aussagen durch Dipama schon Wochen zuvor durch die Redaktion selbst von der Seite genommen worden war. Während dieses Land also in realer Kriminalität versinkt, der die Behörden aber längst nicht mehr Herr werden, verschwendet die Justiz vom Provinzstaatsanwalt bis hinauf zur Justizministerin lieber Zeit und Ressourcen, um Medien zu verfolgen, die sich kritisch, aber sachlich mit einem hetzerischen Migranten auseinandersetzen. Und die Justizministerien beteiligt sich massiv an einer Kampagne zu Gesetzesänderungen, wobei sie sich ausdrücklich auf völlig unbewiesene Behauptungen stützt. Auch dieser Fall beweist damit, dass dieser Staat, von der Spitze abwärts, völlig außer Kontrolle geraten ist und bedenkenlos immer weitere Grenzen überschreitet.


Deutschlands Streetworker- und Antifa-Justiz: Einen Polizisten mit sechs Schüssen hinzurichten soll kein Mord sein

von Daniel Matissek

Furchtbare Juristen 2026: Vorsitzende Richterin Klingelhöfer, die das Skandalurteil verantwortet 



Von deutschen Gerichten ist man im Umgang mit migrantischen Tätern seit Jahren wahrlich viel gewohnt. Der gestrige Tag markiert jedoch einen Dammbruch und macht die linke Kuschel- und Gesinnungsrechtsprechung als das deutlich, was sie seit langem ist: Eine neue Form der Unrechtsjustiz. Was sich das Landgericht Saarbrücken unter der Vorsitzenden Richterin Jennifer Klingelhöfer gestern geleistet hat, kann ohne Übertreibung einer der größten Justizskandale der deutschen Rechtsgeschichte genannt werden. Der Freispruch vom Tatvorwurf des Mordes für den 19-jährigen Deutsch-Türke Ahmet G., der im vergangenen August eine Tankstelle in Völklingen überfallen und dabei einen Polizisten mit sechs Schüssen aus seiner eigenen Dienstwaffe regelrecht exekutiert hatte, sowie die nur noch mit bösartiger Gutmenschennaivität zu erklärende Bereitschaft der Richterin, der durchschaubaren Verteidigungsstrategie des Angeklagten einer psychisch bedingten verminderten Schuldunfähigkeit blind zu folgen, zeigen, welche furchtbaren Juristen abermals in Deutschland in Robe und Talar “Recht“ sprechen – und wieder einmal stets im Sinne der Täter. Autorenkollege und Rechtsanwalt Dirk Schmitz zitiert treffend aus Karl Marx‘ Schrift “ Der achtzehnte Brumaire des Louis Bonaparte”: “Hegel bemerkte irgendwo, daß alle großen weltgeschichtlichen Tatsachen und Personen sich sozusagen zweimal ereignen. Er hat vergessen, hinzuzufügen: das eine Mal als Tragödie, das andere Mal als Farce”. In der Tat stellt die heutige Rechtsprechung in Deutschland gewissermaßen das Echo im Sinn eines Gegenextrems zur Freisler-Justiz des Dritten Reichs dar. Mit Rechtsstaatlichkeit hat beides ungefähr gleich wenig zu tun.

Denn nach keinem wertefundierten Grundverständnis – und erst recht nicht nach dem Gerechtigkeitsempfinden jenes Volkes, in dessen Namen hier angeblich geurteilt wird – stellt die minutiös dokumentierte Wahnsinnstat von Ahmet G. etwas anderes dar als kaltblütiger Mord. Doch die weltanschaulichen Grundschwingungen des Menschen- und Gesellschaftsbildes dieses Linksstaates durchdringen lange schon die Flure der Gerichte, vor allem, seit dort Frauen – überwiegend weltfremde junge Jura-Karrieristinnen, die gezielt das Richteramt wegen der attraktiver Work-Life-Balance anpeilen – die Spruchkörper dominieren. Ihre Rechtsprechung zeichnet sich tendenziell durch emotionale Irrationalität und vor allem große Milde gegenüber Tätern, die irgendwelchen angeblichen Minderheiten und Opfergruppen angehören aus.

Gutachterliche Täterapologetik: Schizophren, angstgestört, subjektiv bedroht

G. war bei seiner Flucht von drei Polizisten gestellt worden, entriss daraufhin einem Polizeianwärter die Dienstwaffe und tötete mit dieser den 34-jährigen Polizeikommissar Simon Bohr – mit sechs Schüssen; es war eine Hinrichtung. Die Staatsanwaltschaft hatte daher Mord aus Mordlust plädiert und 13 Jahre Jugendhaft gefordert. Verurteilt wurde G. jedoch nur wegen besonders schweren Raubes – und auch das nicht zu einer Gefängnisstrafe, sondern zu einem Aufenthalt in der forensischen Psychiatrie! Der ungeheuerliche Freispruch vom Mordvorwurf wurde von Richterin Klingelhöfer damit begründet, G. sei während des Polizeieinsatzes infolge einer von einem Gerichtsgutachter diagnostizierten schizophrenen Erkrankung „von massiver Angst getragen worden“. Diese Angst habe “sein Denken übernommen”, verkündete die Richterin – also habe er die Schüsse abgegeben, „weil er an einen subjektiven Angriff auf sein Leben glaubte“. Vor Gericht hatte G. von Mobbing, Selbstzweifeln, Angst vor Sirenen und Menschenmengen und Perspektivlosigkeit berichtet. Er habe „oft schlechte Laune“ gehabt, die wollte er bei einem Türkei-Urlaub aufbessern. Dort habe ihm ein Arzt einen Medikamenten-Cocktail verabreicht, den er vor der Tat eingenommen habe. Tenor hier also: Türkische Quacksalber waren schuld! In Deutschland war G. seit 2023 bei einem Neurologen in Behandlung. Dieser ging von einer “Angststörung” aus. Dass 15 Prozent der deutschen Bevölkerung von einer solchen Betroffen sind, von denen deshalb allerdings keiner zum Raubmörder wird, wurde von der saarländischen Streetworker-Justiz natürlich ausgeblendet. Hier wurde wieder mal alles, was entlastend wirken könnte, im Interesse des Täters herangezogen.

Hintergrundfolie dieses Falles ist natürlich ein weiteres Mal die katastrophal verfehlte Migrationspolitik: G.’s Familie kam vor rund 30 Jahren nach Deutschland. Der spielsüchtige Vater des Täters spricht nach wie vor kaum Deutsch. Vermutet wird, G. mit dem Überfall Geld für die Familie beschaffen wollte. So oder so war handelte es sich bei Tat jedenfalls völlig unzweifelhaft um ein planmäßiges Vorgehen, nicht die wirre Tat eines Menschen, der angeblich so geistesgestört ist, dass er nicht mehr weiß, was er tut, nicht zwischen Recht und Unrecht unterscheiden kann und die ihn verfolgenden Polizisten für irgendwelche bösen Geister hielt, die ihm grundlos auf den Fersen waren. G. war nicht zufällig und auch nicht verwirrt in die Tankstelle gestolpert und war mit 600 Euro, die er eigentlich gar nicht nehmen wollte, wieder herausgelaufen. Sondern alles deutet darauf hin, dass er den Überfall absichtlich und planvoll beging, sich des Umstands bewusst war, dass er ein Verbrechen beging – und schließlich den Polizisten kaltblütig ermordete, um sich der Verhaftung zu entziehen. Außerdem schoss er auch noch auf andere Polizisten, bevor er von diesen selbst schließlich mit Schüssen überwältigt werden konnte.

Schutz vor importierten Störfällen mit dem Leben bezahlt

Die Witwe des Beamten, der mit seinem Leben für die ihm gegen ein kümmerliches Monatssalär obliegende Aufgabe zahlte, dem mittlerweile allgegenwärtigen Wahnsinn Einhalt zu gebieten und die Bevölkerung vor importierten Störfällen zu schützen, die ihnen eine verbrecherische Politik weiterhin und zunehmend aufbürdet, musste im Gerichtssaal mit ansehen, wie der Mörder ihres Mannes mit diesem Witzurteil davonkam. Sie musste der Opferverhöhnung dieser Richterin lauschen, die sich in ihrem perversen Denken und Handeln sichtbar auch noch als Inbegriff einer vermeintlich “modernen” Justiz fühlte und ihr Schandurteil mit hanebüchener und geradezu bizarrer Rabulistik zynisch rechtfertigte. Nicht nur Markus Sehn, der saarländische Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), äußerte sich „fassungslos“ und erklärte, er müsse emotional “an sich halten”. Das Urteil sei „ein Schlag ins Gesicht der Kolleginnen und Kollegen“. Vor allem sei die Signalwirkung fatal. In der Tat: Zunehmend stellt sich natürlich die Frage, wer in Deutschland noch bereit ist, Polizist zu werden – bei einem solchen Berufsrisiko und fortgesetzten Dolchstößen einer ideologischen Antifa-Justiz gegen Anstand und gesunden Menschenverstand. Auch Rainer Wendt, der Bundesvorsitzende der DPolG, sagte: „Mir stockt der Atem bei einem solchen Urteilsspruch und ich bin in Gedanken bei den Hinterbliebenen unseres Kollegen. Sie werden sich vom Rechtsstaat allein gelassen vorkommen und ich kann das gut nachvollziehen. Beim Überfall bei wachem Verstand und wenn er sich anschließend gnadenlos den Weg freischießt und einen Menschen tötet, setzt plötzlich die psychische Krankheit ein, das wiederum ist nicht nachvollziehbar.”

Immerhin kündigte die Staatsanwaltschaft umgehend Revision an. Die letzte verbleibende Hoffnung auf zumindest einen symbolischen Rechtsfrieden in diesem Fall ruht nun in der Folgeinstanz, die dieses himmelschreiende Schandurteil hoffentlich schleunigst aufhebt. Andernfalls ist wirklich keinem Polizisten in Deutschland mehr vermittelbar, warum er noch seinen Dienst versehen sollte, wenn der Staat selbst ihn zum Abschuss freigibt.


Mittwoch, 1. April 2026

Zu feige für ein explizites Kopftuchverbot: Brandenburg verbietet gleich alle „religiösen Symbole“ vor Gericht, auch Kreuz und Kippa...

von Jochen Sommer

An klipp und klare Verbote explizit von Schador und Hijab in öffentlichen Gerichten wagt sich die Politik nicht heran



Weil sie sich nicht traut, ein reines Kopftuchverbot zu verhängen – um das es im Kontext des in allen Alltagfsbereichen vordrängenden Islam natürlich in Wahrheit geht –, will die neue rot-schwarze Landesregierung von Brandenburg nun mittels eines neuen Gesetzes Richtern und Staatsanwälten während Verhandlungen das sichtbare Tragen religiöser oder politischer Symbole wie Kopftuch, Kippa oder Kreuz im Gerichtssaal verbieten. Im Koalitionsvertrag heißt es, man werde „ein Gesetz zur Untermauerung des gesellschaftlichen Vertrauens in die weltanschaulich-religiöse und politische Neutralität der Justiz auf den Weg bringen“. Einen Zeitplan für die Umsetzung gibt es laut Justizministerium noch nicht.

Es ist auch unklar, wie „sichtbare“ Symbole konkret definiert werden sollen und ob neben Richtern und Staatsanwälten auch Referendare oder Schöffen davon betroffen sein werden. Hintergrund des Gesetzesvorhabens sei eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2020, wonach das Tragen religiöser Symbole durch Amtsträger in der Justiz geeignet sei, das Vertrauen in eine unparteiische Rechtspflege zu beeinträchtigen.

Beschwichtigungsreflexe gegenüber Muslimen

Es ist allerdings wenig glaubwürdig, dass man das Thema ausgerechnet jetzt, sechs Jahre später, für so wichtig hält, dass ein neues Gesetz hermuss. Stephan Kirschnick, der Vorsitzende des Brandenburger Richterbundes, erklärte, man sehe ein solches Justiz-Neutralitätsgesetz grundsätzlich positiv. Die Regelung sollte aus seiner Sicht allerdings auch für ehrenamtliche Richter gelten. Dabei nannte er sogar religiöse Tattoos als mögliches Problem, da Schöffen anders als Berufsrichter keine Robe trügen. Er legte auch unbedingten Wert auf die beschwichtigende Feststellung, ein solches Gesetz dürfe muslimische Frauen nicht von der juristischen Ausbildung ausschließen, auch wenn sie im Gerichtssaal bestimmte Aufgaben nicht übernehmen könnten.

Allein diese Aussage zeigt, dass es auch hier wieder um Muslime und ihren Anspruch geht, immer und überall die Insignien ihres Glaubens öffentlich zu präsentieren. Man wagt es nicht, ein Kopftuchverbot einzuführen und verbietet deshalb pauschal jede religiöse Symbolik. Kreuze – und Kippas noch viel weniger – dürften wohl kaum das Problem sein, um das es hier in Wahrheit geht. Es ist immer und immer wieder die Anmaßung des Islam. Um ihr zumindest im öffentlichen Raum als Alibi scheinbar ein wenig entgegenzutreten, begräbt man die Symbole der eigenen Kultur gleich mit.


Dienstag, 31. März 2026

Krokodilstränen und Doppelmoral, weil Israels Parlament die Todesstrafe für Terroristen erlaubt

von Mirjam Lübke

Die Mehrheit votiert für eine harte Linie inklusive Todesstrafe für Terroristen: Israels Knesset 



Die Knesset, Israels Parlament, hat gestern ein Gesetz beschlossen, welches es ermöglichen soll, Terroristen zum Tode zu verurteilen. Noch ist nicht gesagt, ob dieses Gesetz jemals in Kraft tritt, es könnte jederzeit vom obersten Gerichtshof gekippt werden – in Israel gibt es Gewaltenteilung, was Kritiker gerne vergessen –, aber die Aufregung darüber ist groß. Auch Bundesaußenminister Johann Wadephul hat selbstverständlich seine Besorgnis geäußert – einen Tag übrigens, nachdem er dem Ex-Jihadisten Ahmed al-Scharaa die volle Solidarität Deutschlands beim Wiederaufbau Syriens zugesagt hatte, der seinerseits garantiert kein Gegner der Todesstrafe ist. Europaweit werden wieder Sanktionen gegen Israel gefordert, ganz so, als ob kein EU-Staat jemals Beziehungen zu Staaten unterhalten hätte, welche die Todesstrafe im Programm haben – und das übrigens im Falle gewisser Regimes für weitaus geringere Vergehen als Terrorismus, so zum Beispiel “unmoralisches Verhalten in der Öffentlichkeit”. Die Freunde Gazas überschlagen sich vor Empörung und beklagen, das israelische Gesetz ziele ausschließlich auf Palästinenser ab. Man sollte ihnen eventuell erklären, wer üblicherweise in Israel Terroranschläge verübt. Kleiner Hinweis: Christliche Nonnen auf Pilgerfahrt sind es nicht. Ob ihnen darüber hinaus bewusst ist, wie man in Gaza mit Homosexuellen umgeht oder wie mild dort sogenannte “Ehrenmorde” bestraft werden? Aber wie üblich werden an die wilden Jungs aus Gaza ganz andere Maßstäbe angesetzt als an die Israelis. Das kennen wir zur Genüge.

Man mag von der Todesstrafe halten, was man will, und auch ihren abschreckenden Charakter in Zweifel ziehen: Bei der öffentlichen Hinrichtung von Taschendieben erschien in früheren Zeiten bekanntlich stets eine Vielzahl von “Berufskollegen” der Delinquenten inmitten der ums Schafott versammelten Menge, um dem aufgeregten Publikum die Geldbörsen zu entwenden. Auch moralische Einwände haben ihre Berechtigung: Richtet man einen Unschuldigen hin, dann gibt es naturgemäß keine Möglichkeit mehr, den Fehler wieder gutzumachen – und trotzdem läuft der echte Täter noch frei herum. In manchen US-Bundesstaaten reicht ein formal ordnungsgemäß durchgeführter Prozess aus, das Urteil zu vollstrecken, auch wenn danach noch entlastende Beweise auftauchen. Ob das gerecht ist, darf man getrost anzweifeln. Vom religiösen Standpunkt aus stand deshalb auch das Judentum der Todesstrafe stets skeptisch gegenüber und setzte hohe Hürden vor deren Durchführung: Der Hauptankläger musste die Strafe vollstrecken, um sich sorgfältig zu überlegen, ob er nicht doch einen Unschuldigen leichtfertig belastete. Daher kommt auch das von Jesus geäußerte “Wer von euch ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein!” Historisch gesehen erfolgte der Ruf nach der Todesstrafe im Judentum immer dann, wenn die Bedrohung für die Gemeinschaft besonders groß war.

Wie bei Radio Eriwan

Der 7. Oktober 2023, als Israel mitten in Verhandlungen mit der Hamas von deren Terrorgruppen überfallen wurde, ließ endgültig alle Hoffnungen schwinden, es könne jemals zu einer friedlichen Einigung mit den Palästinensern kommen. Jene sogenannte “Zwei-Staaten-Lösung” hat sich als frommer Wunschtraum erwiesen. Schon kurz nach der Räumung des Gaza-Streifens durch Israel 2005 hatte die Hamas begonnen, Tunnel unter der Grenze hindurch zugraben, um Israelis zu entführen. Für den Soldaten Gilad Schalit pressten sie rund tausend Terroristen frei, darunter Yahya Sinwar, der selbst von der Bevölkerung Gazas der “Schlächter von Khan Younis” genannt wurde, weil er angebliche Kollaborateure mit eigenen Händen erwürgte. Auch aus den von der Fatah verwalteten Zonen des Westjordanlandes schleichen sich immer wieder Attentäter in die israelischen Zonen, um dort Messerattentate oder Schlimmeres zu verüben. Es wurden sogar schon Kinder mit Sprengstoffgürteln zu den Grenzposten geschickt. Ob die Androhung der Todesstrafe dagegen etwas ausrichten wird, vermag ich nicht zu beurteilen – aber etwas hat bei den Israelis eindeutig “klick” gemacht: Es kann so nicht weitergehen. Das Makabre dabei: Ausgerechnet die Palästinenser, unter denen nach eigenem Bekunden der Wunsch, als “Märtyrer” zu sterben, so weit verbreitet ist, klagen nun gegen die “Ungerechtigkeit”.

Liest man derzeit die in den sozialen Medien gesammelten Berichte über die israelische Politik, so kommt man sich vor, als sende das aus alten Ostblock-Witzen bekannte Radio Eriwan. “Im Prinzip” stimmt alles – es hat sich letztlich so gut wie immer völlig zugetragen als behauptet. So ist auch im Falle des neuen Gesetzes, sollte es denn wider Erwarten vor dem obersten Gerichtshof Bestand haben. Ja, die Hauptbetroffenen werden Palästinenser sein, denn sie verüben nun einmal mehrheitlich die Attentate in Israel; aber nein: Es wird nicht, wie behauptet, eine unterschiedliche Behandlung von jüdischen, christlichen und arabischen Israelis geben. Was die deutschen Medien ebenfalls wieder verschwiegen haben, ist die Existenz der verschiedenen Zonen im Westjordanland, etwa der von der Fatah verwalteten Gebiete, auf die Israel rechtlich gar keinen Zugriff hat. Auch wenn es frustrierend ist, wenn sich Attentäter unter den Schutz von Mahmud Abbas begeben und dort für ihre Taten nach dem ”pay for slay”-Prinzip auch noch entlohnt werden.

Israel als Propagandaziel

Ähnlich funktionierte die Propaganda auch im Falle des nicht zur Grabeskirche vorgelassenen Patriarchen Pizzaballa: Ja, es stimmt, dieser wurde von den Behörden aufgehalten. Aber das wurden Juden, die an der Klagemauer beten wollten, ebenfalls. Denn Jerusalem steht unter iranischem Raketenbeschuss – ein Schritt, vor dem sogar Saddam Hussein zurückschreckte, als er Israel in den Golfkrieg hineinzog. Immerhin ist Jerusalem auch für Muslime ein wichtiger Ort – was die Mullahs nicht kümmert. Der Patriarch hätte im Übrigen nur formlos die Behörden um eine Sondererlaubnis bitten müssen, um diese von jeglicher Haftung zu entlasten. Als bekannter Freund der palästinensischen Sache jedoch ließ er es wahrscheinlich absichtlich auf den Eklat ankommen – und sogar sonst sehr gelassene Kommentatoren im Westen schäumten. Prompt setzen arabische Medien die Meldung in die Welt, Israel habe im Libanon eine christliche Kirche zerstört – die allerdings war schon vor Jahren einem Gefecht zum Opfer gefallen und zudem Kirche, sondern eine Moschee. Man kommt gar nicht mehr nach damit, den Wahrheitsgehalt hinter diesen Nachrichten zu überprüfen, und muss ohnehin immer wieder aufs Neue erkennen, dass dies vergebliche Liebesmüh ist. Manchmal ist einem israelischen Politiker tatsächlich der Kragen geplatzt und er hat etwas “Unpassendes” gesagt; das wiegt dann plötzlich schwerer als der palästinensische Terror. Ganz ähnlich wie eine “virtuelle Vergewaltigung”, die neuerdings schlimmer sein soll als eine tatsächlich stattgefundene…

Natürlich wollen alle diese Ankläger keine “Antisemiten” sein und lediglich der “Gerechtigkeit” dienen. Man fragt sich dann allerdings, warum sie ihren Gerechtigkeitswahn ausgerechnet an einem Land von der Größe Hessens auslassen müssen, da es doch auf der Welt so viele Unruheherde gibt, die auch einmal ein wenig Aufmerksamkeit gebrauchen könnten. Wie wäre es mit den Indios, die von ihrem Land vertrieben werden, um dort Balsaholz für unsere Windräder anzubauen? Oder mit Bürgerkriegsopfern im Jemen? Mit verfolgten Christen in Nigeria? Mit dem Terror der Milizen in Südsudan? Oder auch mit hungernden Menschen der Subsahara-Region, Kindersklaven im Minen im Kongo oder mit unterbezahlten Näherinnen in Bangladesch? Wahrscheinlich sind diese Opfergruppen deshalb so uninteressant, weil sie keine herzzerreißenden Propagandavideos erstellen können.