Wohnungsbeinbruch: Die Sicherheitstechnik boomt wie nie![]() |
| Das Böse - es lebt... |
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Sie verbieten nicht die Hassrede, sondern die Rede, die sie hassen. Den Sozialismus erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert...
Wohnungsbeinbruch: Die Sicherheitstechnik boomt wie nie![]() |
| Das Böse - es lebt... |

| |
Die Bild meldet gestern, der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes habe keine Beweise für einen Genozid gefunden. Der Islam-Influencer Tarek Baé argumentiert nun, die Untersuchungen für eine Genozid würden andauern. | |
Unaufgeregt auseinanderklamüsert. | |
Zur Orientierung | |
Das „große“ Verfahren Südafrika gegen Israel läuft vor dem Internationalen Gerichtshof IGH. | |
Hier geht es jedoch um den Chefankläger, so zu sagen den Staatsanwalt, Karim Khan für den Internationalen Strafgerichtshof IStGH. | |
Vor dem IStGH können nur Personen angeklagt werden. Ihre Herkunft spielt dafür keine Rolle. | |
Diesen Vertrag haben 125 Staaten unterschrieben. Das hört sich zunächst viel an. | |
Es sind beispielsweise auch Haftbefehle ausgestellt gegen Putin, seine nette Kindesentführerin Marija Lwowa-Belowa, Waleri Gerassimow und Sergei Schoigu. | |
Die Haftbefehle | |
Der umstrittene Chefankläger Karim Khan hat auch einen Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Joaw Galant beantragt. | |
Das Wort „umstritten“ ist nicht dahingesagt. Er lässt sein Amt derzeit ruhen, da der IStGH selber gegen ihn wegen des Verdachts sexueller Übergriffe ermittelt. | |
Nun kann man sich tagelang darüber die Koppe einschlagen. | |
So oder so könnte Netanjahu den Rest seines Lebens ziemlich ruhig und frei leben. Er könnte sogar reisen. Mit der kommenden Wahl hat Netanjahu viel größere Probleme im eigenen Land. | |
Es geht also vor allem um Diplomatie und Zeichen, weniger um tatsächliche Konsequenzen. | |
Die Aussage | |
Der britisch-amerikanische Journalist und Podcaster Mehdi Hasan hat die Plattform Zeteo begründet. | |
Für diese Plattform hat Mehdi Hasan nun Karim Khan interviewt. | |
| |
Screenshot des Interviews | |
Zur Transparenz die Passage im Wortlaut: | |
Mehdi Hasan: „Wir haben uns also den Antrag auf Haftbefehle angesehen, und ich habe einige der Verbrechen aufgezählt, die Sie den Israelis zur Last gelegt haben – wobei natürlich auch die Hamas zahlreiche Verbrechen begangen hat. | |
Karim Khan: „Mehdie, niemand hat einen Freifahrtschein. Das Gesetz gilt für alle. | |
Mehdi Hasan: „Sie schließen also nicht aus, dass es in Zukunft weitere Haftbefehle geben könnte?“ | |
Karim Khan: „Alles hängt von den Beweisen ab. Ich werde nicht ohne Grundlage tätig werden. Es wäre das Handeln eines rücksichtslosen Staatsanwalts…“ | |
Mehdi Hasan unterbricht: „Während der vergangenen zwei Jahre gab es keine Beweise für einen Genozid?“ | |
Karim Khan spricht einfach weiter: „…wenn man lediglich aufgrund öffentlichen Geschreis aktiv würde. Man handelt auf der Grundlage von Beweisen. Wenn Sie den Antrag vom 20. Mai sowie den Bericht des Expertengremiums lesen, werden Sie feststellen, dass dort auch von laufenden Ermittlungen und weiteren Anträgen die Rede ist. Mehr kann ich dazu im Moment nicht sagen; das Leid in dieser Situation ist jedoch immens. Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen, sie wird fortgesetzt; die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Büros arbeiten weiter, und wir werden nicht zögern – kein Verbrechen ist tabu.“ | |
Die Meldung | |
Daraus strickt die Bild nun gestern die Meldung, in der sie diese Aussage im Fließtext wiedergibt. | |
Warum die Bild nun nach über eine Woche eine Meldung daraus macht, ist merkwürdig, aber nicht ungewöhnlich. Auch die Bild ist vor allem ein gewinnorientiertes Unternehmen. | |
| |
In meiner ganz persönlichen Wertung ist die Aussage der Überschrift, die auch ich so ähnlich verwende, aber dennoch richtig. Verkürzt, vereinfacht, aber richtig. | |
Kahn hat gegen verschiedene israelische Politiker ermittelt, u.a. auch gegen Smotrich. | |
Die pro-palästinensische Seite argumentiert nun, er habe nur gesagt, dass noch weiter ermittelt würde. | |
Die Krux mit dem Krieg | |
Ich habe es häufig erklärt, hier nochmals in aller Kürze: | |
| |
Das diese Tatbestände im Gazastreifen zutreffen könnten – oder offensichtlich tun – nehmen viele pro-palästinensische Argumentatoren als Beweis, dass ein Genozid stattfindet. Doch das ist nur die halbe Miete. | |
Entscheidend ist der Einleitungssatz, der als Motiv vorsieht „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“. Das ist der sog. Dolus Specialis. | |
Das bedeutet im Fall des Internationalen Gerichtshofes im Verfahren gegen Israel, es muss nachgewiesen werden, dass diese Absicht sich auch systematisch abbildet. Ich verkürze das gerne mit „Es fehlt die israelische Wannseekonferenz“. | |
Im Fall des Internationalen Strafgerichtshofes müsste Khan nachweisen, dass die Person Netanjahu entsprechende Befehle gegeben hat. |
von Thomas Heck
Endlich ist geschehen. Lebenslange Haft für einen Raser, hier Burak A., der unter Alkoholeinfluß bei einem illegalen Autorennen eine 19Jährige ermordete. Und er war schon zuvor beim Rasen erwischt worden. 150 km/h in der Stadt, über 200 km/h auf Landstrassen. Zudem hatte dieser Schmutzlappen seinen Boliden auf 800 PS kampfwertgesteigert, zu einer Tötungsmaschine optimiert. Ohne Betriebserlaubnis.
So geht man nur mit Mitbürgern um, die man verachtet. Da hilft nur wegsperren, Schlüssel wegwerfen, bis sie es lernen... denn ich sehe solche Penner täglich auf unseren Strassen. Meist Migranten, die zu blöde sind, unfallfrei von A nach B zu fahren, oftmals ohne gültige Fahrerlaubnis. Ohne jegliche Rücksicht auf die Mitbürger, die sie meistens auch noch über Transferleistungen mitfinanzieren dürfen. Ich bin es sowas von leid.
Wegen Mordes
Burak A. vor Gericht
Wuppertal – Gut ein Jahr nach dem tödlichen Raser-Unfall von Remscheid ist das Urteil gefallen: Das Landgericht Wuppertal hat den 25-jährigen Fahrer Burak A. erstinstanzlich wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem wurde er wegen versuchten Mordes und eines illegalen Kraftfahrzeugrennens schuldig gesprochen.
Der Mann hatte am 30. April vergangenen Jahres mit einem mehr als 700 PS starken Sportwagen zwei junge Frauen erfasst. Die 19-jährige Hanna starb, ihre Freundin Noelle (17) überlebte schwer verletzt. Das Gericht folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Nach Überzeugung der Kammer saß der Angeklagte mit 1,46 Promille Alkohol im Blut am Steuer. Beim Anfahren brach der hochmotorisierte Wagen aus, geriet auf den Bürgersteig und schleuderte die beiden Frauen durch die Luft. Technische Mängel am Fahrzeug stellten die Gutachter nicht fest.
Ein Meer aus Blumen und Kerzen am Unfallort
Der Sportwagen von Burak A. unmittelbar nach dem Unfall
Der 25-Jährige räumte ein, gefahren zu sein, bestritt jedoch einen Tötungsvorsatz. Er sei kein Mörder. Seine Verteidigung sprach von einem Fahrfehler und Selbstüberschätzung, plädierte auf fahrlässige Tötung.
Die Staatsanwaltschaft zeichnete ein anderes Bild. Videos belegten frühere Rasereien: innerorts bis zu 151 km/h, auf einer Landstraße 217 km/h. Zwischenzeitlich hatte der Angeklagte die Motorleistung seines Wagens von 639 auf 850 PS steigern lassen. Zum Unfallzeitpunkt hatte das Auto über 720 PS – ohne entsprechende Betriebserlaubnis.
Die Stelle auf dem Gehweg, an der Hanna und Noelle erfasst wurden
Der Staatsanwalt sprach von einer „tickenden Zeitbombe“. Es sei nur eine Frage der Zeit gewesen, bis jemand sterbe. Das Gericht kam zu dem Schluss, der Angeklagte habe den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen, als er Vollgas gab, um mit seinem Wagen anzugeben.
Für Hanna (19) endete eine Nacht auf einem Feuerwehrfest tödlich. Ihre Freundin überlebte schwer verletzt. Was als Feier begann, wurde für zwei junge Frauen zum Albtraum. Mit dem Urteil endet der Prozess – für die Familie der Getöteten endet der Schmerz nicht. Burak A. kann jetzt Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

