von Thomas Hartung

Der neue staatlich propagierte, wenn auch (noch) optionale Minimalismus in der technischen Wohnausstattung: Zurück zur sozialistischen Platte?
Es gehört zu den wohl bemerkenswertesten Leistungen der deutschen Gegenwartspolitik, dass sie inzwischen selbst den Rückschritt als Fortschritt verkaufen kann. Was gestern noch als selbstverständlich galt, wird heute zum überflüssigen Luxus erklärt; was über Generationen mühsam erarbeitet wurde, erscheint plötzlich als unvernünftiger Anspruch. Die Bundesrepublik hat sich eine eigentümliche Form des Fortschritts zu eigen gemacht: Sie entwickelt sich zurück und nennt das Befreiung. Die jüngste Errungenschaft dieser politischen Dialektik heißt “Gebäudetyp E”, melden landauf landab viele Medien: Bundesbauministerin Verena Hubertz und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) wollen das Bauen erleichtern, indem sie Abweichungen von bestimmten technischen Standards rechtlich einfacher ermöglichen. Das E steht für „einfach“ oder „experimentell“. Es könnte aber ebenso gut für „Entzug“ stehen: von jener Vorstellung nämlich, dass wirtschaftlicher Fortschritt auch einen Fortschritt der alltäglichen Lebensverhältnisse bedeuten müsse. Weniger Steckdosen, einfachere technische Ausstattung, geringere Anforderungen an bestimmte Komfortmerkmale, möglicherweise auch Abstriche beim Schallschutz: Was bislang zur gewohnten Ausstattung zeitgemäßer Wohnungen gehörte, wird neuerdings als Kostentreiber entdeckt.
Die Politik stellt Einsparungen von bis zu fünfzehn Prozent in Aussicht. Hubertz bringt die Botschaft auf eine bemerkenswerte Formel: „Mit dem Gebäudetyp E geben wir Bauherren, Bauunternehmen und Käuferinnen die Freiheit zurück, auf unnötigen Schnickschnack zu verzichten.“ Das Wort ist aufschlussreicher als manches Gesetzesmemorandum. Denn wer entscheidet eigentlich, was „Schnickschnack“ ist? Für eine Familie mit Kindern kann guter Schallschutz ein entscheidender Bestandteil der Wohnqualität sein. Für ältere Menschen ist ein angenehm temperiertes Treppenhaus keineswegs belanglos. Und ausreichend Steckdosen sind in einer zunehmend elektrifizierten Lebenswelt nicht unbedingt ein Zeichen verschwenderischer Lebensführung. Die eigentliche Pointe liegt allerdings woanders: Ausgerechnet jene politische Ordnung, die das Bauen über Jahrzehnte mit Vorschriften, Nachweispflichten und technischen Anforderungen überzogen hat, präsentiert sich nun als Befreierin von überflüssigem Komfort. Sie versucht, die Kosten ihrer eigenen Regelungsdichte durch die Absenkung privater Erwartungen beherrschbar zu machen. Das ist unverfroren, passt aber zur linken Doktrin des “Built Back Better“, die eigentlich ein Euphemismus für Zivilisationsverlust ist.
Vom sozialen Aufstieg zur organisierten Bescheidenheit
Die Geschichte des deutschen Wohnens nach 1945 ist auch eine Geschichte des sozialen Aufstiegs. Millionen Menschen verließen beengte, schlecht beheizte und unzureichend ausgestattete Wohnungen. Innenliegende Bäder, Zentralheizungen, Warmwasserversorgung, bessere Fenster und eine zeitgemäße elektrische Ausstattung wurden zu Merkmalen eines Wohlstands, der nicht länger wenigen Privilegierten vorbehalten blieb. Der Fortschritt bestand gerade darin, dass ehemals exklusive Annehmlichkeiten alltäglich wurden. Eine eigene Wohnung mit ausreichend Platz, Ruhe und technischer Ausstattung bedeutete nicht bloß materiellen Komfort, sondern Selbstständigkeit, Privatheit und Würde. Wer nicht mehr die Gespräche seiner Nachbarn durch die Decke hören musste oder seine Wohnung ohne improvisierte Mehrfachsteckdosen nutzen konnte, erlebte diesen Fortschritt unmittelbar. Die Bundesrepublik versprach ihren Bürgern über Jahrzehnte, dass Arbeit, Leistung und wirtschaftliche Entwicklung zu besseren Lebensverhältnissen führen würden. Nicht jeder Anspruch war jederzeit erfüllbar, aber die Richtung war eindeutig: Das Selbstverständliche sollte wachsen, nicht schrumpfen.
Heute verändert sich diese Erzählung. In der politischen Sprache gewinnen Begriffe wie “Reduktion”, “Suffizienz“ und “Genügsamkeit“ an Bedeutung. Der “Gebäudetyp E” fügt sich in diese Entwicklung ein. Dabei wäre sein rechtlicher Kern in der Theorie durchaus vernünftig: Denn nicht jede DIN-Norm ist zwingend erforderlich, nicht jede aufwendige Konstruktion verbessert die Lebensqualität spürbar, und nicht jede zusätzliche Ausstattung rechtfertigt ihren Preis. Gerade ddeshalb ist es durchaus sinnvoll, technische Standards kritisch zu überprüfen. Doch eine vernünftige Entrümpelung des Baurechts ist etwas anderes als die politische Geringschätzung alltäglicher Wohnqualität. Die entscheidende Frage lautet nicht, ob man einfacher bauen darf, sondern weshalb dies in Deutschland inzwischen einer besonderen gesetzlichen Konstruktion bedarf.
Die Freiheit, die eine Genehmigung braucht
Die Bundesregierung betont, dass der “Gebäudetyp E“ freiwillig bleiben soll. Brandschutz, Statik und andere zwingende Sicherheitsanforderungen sollen unangetastet bleiben. Auch Bauwirtschaft und Architektenkammern unterstützen grundsätzlich die Möglichkeit, überzogene Standards leichter zu verlassen. Es wäre daher falsch, der SPD nur zu unterstellen, sie wolle allen Bürgern schlechtere Wohnungen vorschreiben. Der tiefere Widerspruch ist hier interessanter: Warum braucht ein Land, das jahrzehntelang immer kompliziertere Bauvorschriften und Haftungsmaßstäbe entwickelt hat, inzwischen einen besonderen gesetzlichen Vertragstyp, damit Menschen wieder einfacher bauen dürfen? In einer freiheitlichen Ordnung müsste zunächst gelten, dass Bauherren innerhalb verbindlicher Sicherheitsgrenzen selbst entscheiden können, welche Ausstattungsqualität sie wünschen. Zusätzliche Anforderungen könnten vereinbart und bezahlt werden.
In der deutschen Bauwirklichkeit ist daraus ein Geflecht technischer Regeln, zivilrechtlicher Erwartungen und richterlich entwickelter Haftungsmaßstäbe geworden, das auch dort hohe Standards durchsetzt, wo der Gesetzgeber sie gar nicht zwingend vorgeschrieben hat. Nun soll die Vertragsfreiheit durch eine weitere Vertragskategorie zurückkehren. Das ist die eigentliche Absurdität: Die Möglichkeit, vom technisch Üblichen abzuweichen, bedarf eines neuen gesetzlichen Sonderwegs. Und dieser Sonderweg könnte erneut jene Komplexität erzeugen, die er eigentlich überwinden soll.
Die Bürokratie der Entbürokratisierung
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Bauherren und Unternehmen ausdrücklich einen “Gebäudetyp-E”-Basisstandard vereinbaren. Ohne eine solche Vereinbarung bleiben die bisherigen vertragsrechtlichen Erwartungen bestehen. Für bestimmte Abweichungen sollen einfache Hinweise in Textform genügen; bei Verbraucherbauverträgen kommen besondere Angaben zur Bauausführung, zum Schallschutz und zu den voraussichtlichen Einsparungen hinzu. Kritiker aus der Union und Teilen der Bauwirtschaft bezweifeln, dass dieses Modell ausreichend praktikabel ist. Sie fürchten zusätzlichen Aufklärungsbedarf, Dokumentationspflichten und Haftungsstreitigkeiten. Andere Verbände halten gerade die neue vertragliche Klarheit für einen Fortschritt. Beide Seiten haben nachvollziehbare Argumente. Ohne eindeutige vertragliche Regelungen können Käufer enttäuscht werden und Bauunternehmen für Abweichungen haften, die ursprünglich vereinbart waren. Ein verlässlicher Basisstandard könnte solche Konflikte vermeiden.
Doch der Entwurf zeigt auch, wie schwer sich Deutschland damit tut, das Einfache tatsächlich einfach zu machen. Statt einen übersichtlichen gesetzlichen Mindeststandard festzulegen und darüberhinausgehende Qualitätsanforderungen grundsätzlich der freien Vereinbarung zu überlassen, entsteht ein Sonderweg innerhalb des bestehenden Systems. Das bisherige Regelwerk bleibt weitgehend erhalten; wer anders bauen möchte, muss sich ausdrücklich für die Ausnahme entscheiden. Das ist Entbürokratisierung nach deutschem Muster: Die Regel bleibt kompliziert, und die Ausnahme erhält ein eigenes Formular. Dabei ist die Baukrise längst nicht mehr allein ein Problem technischer Standards. Hohe Grundstückspreise, Grunderwerbsteuern, Finanzierungskosten, Erschließung, kommunale Planung, langwierige Genehmigungen und steigende Baupreise belasten Neubauprojekte erheblich. Selbst wenn die Bauwerkskosten um zehn bis fünfzehn Prozent sinken, bedeutet das keineswegs, dass sich der gesamte Kaufpreis oder die spätere Miete im selben Umfang reduziert. Grundstück, Finanzierung und zahlreiche Nebenkosten bleiben bestehen. Eine Wohnung wird nicht allein deshalb für Durchschnittsverdiener erschwinglich, weil sie weniger Steckdosen besitzt.
Die politische Ökonomie der Baukrise
Hier berührt die Baupolitik eine grundsätzliche Frage des gegenwärtigen deutschen Selbstverständnisses. Eine Gesellschaft, die wirtschaftlich wächst, kann zusätzliche Ansprüche finanzieren. Eine Gesellschaft, deren Produktivität stagniert und deren Kosten steigen, beginnt dagegen, ihre Ansprüche neu zu definieren. Das wäre zunächst keine Schande. Jede Generation muss entscheiden, welche Güter ihr wichtig sind und welche sie sich leisten kann. Problematisch wird es, wenn politische Entscheidungen, die wirtschaftliche Handlungsspielräume einschränken, aus der öffentlichen Ursachenanalyse verschwinden. Denn die hohen Baukosten sind nicht einfach über Deutschland hereingebrochen. Sie sind das Ergebnis eines komplexen Zusammenspiels aus Marktbedingungen und politischen Entscheidungen. Steigende Energie- und Materialkosten, hohe Zinsen, knappe Bauflächen, kommunale Auflagen, steuerliche Belastungen und regulatorische Anforderungen verstärken sich gegenseitig. Hinzu kommt eine deutsche Besonderheit: Der Wunsch, möglichst jedes denkbare Risiko durch eine technische Vorschrift auszuschließen. Was zunächst als Schutz des Verbrauchers erscheint, kann in der Summe dazu führen, dass das geschützte Gut für immer weniger Verbraucher erreichbar bleibt. Die Sozialpolitik gerät damit in einen selbst erzeugten Widerspruch. Sie will die Qualität des Wohnens sichern, verteuert aber durch die Kumulation ihrer Anforderungen den Zugang zu neuem Wohnraum.
Dieser Zusammenhang lässt sich nicht durch die Behauptung auflösen, einzelne Standards seien überflüssig. Vielmehr müsste grundsätzlich gefragt werden, welche Anforderungen zwingend notwendig sind, welche einen nachweisbaren Nutzen besitzen und welche lediglich aus institutioneller Gewohnheit fortgeschrieben werden. Dabei steht auch die Rolle der technischen Normung zur Debatte. DIN-Normen entstehen nicht einfach als demokratisch beschlossene Gesetze. Sie werden in Fachgremien entwickelt, in denen Hersteller, Planer, Verbände und andere Interessengruppen vertreten sind. Über Vertragsrecht, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis können sie dennoch erhebliche rechtliche Bedeutung gewinnen.
So entsteht eine eigentümliche Verschiebung: Technische Regelwerke, die ursprünglich Orientierung geben sollten, werden faktisch zu Maßstäben geschuldeter Qualität. Ihre wirtschaftlichen Folgen trägt am Ende der Bauherr. Eine wirkliche Reform müsste deshalb nicht nur einzelne Normen entschärfen, sondern das Verhältnis zwischen gesetzlichen Mindestanforderungen, technischer Empfehlung und privater Vertragsfreiheit neu ordnen.
Vom Wirtschaftswunder zum Mangelmanagement
Die historische Pointe ist unübersehbar: In den 1950er Jahren war die Wohnungsfrage eine zentrale soziale Herausforderung der jungen Bundesrepublik. Der Wiederaufbau sollte Millionen Menschen aus Notunterkünften, überfüllten Wohnungen und provisorischen Lebensverhältnissen herausführen. Die politische Antwort bestand nicht darin, den damaligen Mangel zum Ideal zu erklären. Sie bestand darin, durch Neubau, Investitionen und wirtschaftliches Wachstum bessere Verhältnisse zu schaffen. Heute besitzt Deutschland einen erheblich größeren materiellen Wohlstand als damals. Es verfügt über moderne Bauverfahren, leistungsfähige Unternehmen und technisches Wissen. Trotzdem scheitert bezahlbarer Wohnraum zunehmend an einem Zusammenwirken aus hohen Kosten, knappen Flächen, komplexen Verfahren und unzureichenden Investitionsanreizen.
Dass man nun durch einfachere Bauweisen Kosten senken will, ist vernünftig. Der “Gebäudetyp E” kann ein Bestandteil einer umfassenden Reform sein. Doch die eigentliche Aufgabe reicht erheblich weiter. Deutschland braucht mehr verfügbares Bauland, schnellere Genehmigungen, verlässliche Investitionsbedingungen und ein Rechtssystem, das nicht jede Abweichung vom technisch Üblichen zum Haftungsrisiko macht. Auch die steuerlichen und energetischen Belastungen des Bauens gehören auf den Prüfstand. Vor allem braucht es eine Politik, die den Wohnungsbau wieder als produktive Aufgabe begreift und nicht vornehmlich als Verwaltung immer neuer Anforderungen. Der “Gebäudetyp E” kann dabei ein Baustein sein; aber ein Baustein ist noch kein Gebäude.
Die Rückkehr des Maßes
Es wäre verfehlt, die Qualität einer Wohnung ausschließlich an ihrer technischen Ausstattung zu messen. Nicht jede Innovation verbessert das Wohnen, nicht jede Norm erhöht die Sicherheit, und nicht jeder Komfortgewinn ist seinen Preis wert. Eine kluge Baupolitik müsste deshalb zwischen dem Notwendigen, dem Nützlichen und dem individuell Erwünschten unterscheiden. Sie müsste verbindliche Sicherheitsanforderungen klar definieren, darüber hinausgehende Standards transparent machen und den Bürgern möglichst große Entscheidungsspielräume lassen. Das setzt allerdings ein anderes Verständnis staatlicher Verantwortung voraus. Der Staat wäre nicht länger der allgegenwärtige Qualitätsgarant, der immer neue Anforderungen formuliert und anschließend Ausnahmen von ihnen gewährt. Er würde sich auf die Sicherung wesentlicher Schutzgüter konzentrieren und die übrigen Entscheidungen stärker den Bauherren überlassen. Gerade darin könnte der “Gebäudetyp E” seinen eigentlichen Wert gewinnen: nicht als sozialdemokratische Kampagne gegen vermeintlichen “Schnickschnack“, sondern als erster Schritt zur Wiederentdeckung des Maßes. Denn Maßhalten bedeutet nicht, sich mit möglichst wenig zufriedenzugeben. Es bedeutet, Aufwand und Nutzen in ein vernünftiges Verhältnis zu setzen.
Die politische Leistung bestünde folglich nicht darin, den Bürgern ihre bisherigen Erwartungen auszureden. Sie bestünde darin, die wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, unter denen sie wieder selbst entscheiden können, was ihnen wichtig ist. Das war einmal das Versprechen der sozialen Marktwirtschaft: nicht die staatliche Definition des angemessenen Lebensstandards, sondern die Ausweitung realer Möglichkeiten. Der “Gebäudetyp E” wird zeigen müssen, ob er diesem Versprechen dient oder nur die Symptome einer tieferliegenden Baukrise verwaltet. Seine Einsparpotenziale sind ernst zu nehmen. Seine juristischen und wirtschaftlichen Grenzen ebenso. Und die großen Befreiungsversprechen der Ministerinnen sollten nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine Vereinfachung des Bauvertragsrechts noch keine grundlegende Reform der deutschen Wohnungswirtschaft darstellt. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob Deutschland künftig einfacher bauen darf. Sie lautet, warum ein hochentwickeltes Industrieland erst eine besondere gesetzliche Konstruktion benötigt, um sich das Einfache wieder leisten zu können. Fortschritt besteht nicht darin, den Bürgern den Verlust gewohnter Lebensqualität als Freiheit zu verkaufen. Fortschritt besteht darin, ihnen die Freiheit zurückzugeben, über ihre Lebensqualität selbst zu entscheiden – und die wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass diese Entscheidung nicht immer häufiger zugunsten des Verzichts ausfallen muss.


Resignieren und Verzagen vorm unvermeidlichen Trümmerfeld?
Zerstörung sauberer und preisgünstiger Energiequellen: Kraftwerk Isar 2




Testbohrungen in der Baltischen See bei Lubiatowo-Kopalino, dem Standort des polnischen AKW-Großprojekts