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Montag, 26. Oktober 2026

Gaza und der angebliche Hunger: Was die tatsächlichen Zahlen zeigen und welche Rolle die Hamas spielt

von Helena Bauernfeind

Hamas-Propagandabilder über den Hunger in Gaza verschweigen, dass die rechnerisch dreimal höher als laut UN notwendig angesetzten täglichen Lebensmittellieferungen Israels in den Gazastreifen eben aufgrund der Beschlagnahme und Verteuerung durch die Hamas bei den bedürftigen Menschen oft kaum ankommen




Kaum wird erneut vor Hunger im Gazastreifen gewarnt, stellen sich wieder zentrale Fragen: Welche Lebensmittelmengen gelangen tatsächlich nach Gaza? Und was geschieht mit ihnen, sobald sie dort angekommen sind? Wer diese Debatte seriös führen will, muss die veröffentlichten Zahlen berücksichtigen. Die israelische Militärbehörde COGAT (“Coordinator of Government Activities in the Territories”, deutsch: “Koordination der Regierungsaktivitäten in den Gebieten”) dokumentiert die umfangreichen Lebensmittellieferungen aus Israel nach Gaza lückenlos. Darüberhinaus existieren konkrete Berichte und internationale Untersuchungen über den Einfluss der Hamas auf den Handel, die Preisbildung und die Verteilung der gelieferten Waren. Beides gehört zwingend zu einer sachlichen Analyse.

Nach Angaben der israelischen Armee und COGAT gelangten seit Beginn der Waffenruhe im Oktober 2025 durchschnittlich rund 600 Lastwagen mit humanitären Hilfsgütern pro Tag in den Gazastreifen. Rund drei Viertel dieser Lastwagen transportierten Lebensmittel und andere Nahrungsmittel. Zu den erfassten Lebensmitteln gehörten unter anderem Eier, Käse, Geflügel, Fleisch, Obst und Gemüse. Dies sind zwar Angaben der israelischen Behörden und keine unabhängig überprüften Daten, doch die Angaben deckt sich mit den tatsächlich auch aus Satellitenbildern beobachtbaren Warentransfers und können als konkrete Grundlage für die Abschätzung der eingeführten Warenmengen.

1,78 Millionen Tonnen Lebensmittel in acht Monaten

Noch konkreter sind die kumulierten Zahlen aus dem COGAT-Bericht vom Juli 2026: Demnach gelangten zwischen dem 10. Oktober 2025 und dem 7. Juni 2026 insgesamt 1.778.363 Tonnen Lebensmittel in den Gazastreifen. COGAT erklärte, diese Menge entspreche ungefähr dem Dreifachen des vom Welternährungsprogramm angesetzten Bedarfs für den betreffenden Zeitraum. Rechnerisch entspricht die von COGAT erfasste Menge einem Durchschnitt von rund 7.400 Tonnen Lebensmitteln täglich. Grundlage dieser Berechnung sind die von COGAT dokumentierten Liefermengen über den genannten Zeitraum.

Wichtig ist die methodische Einordnung: Die Tonnagen beruhen laut der Auswertung der veröffentlichten Daten auf Angaben der Lieferanten und wurden nicht vollständig durch Wiegen an den Grenzübergängen unabhängig kontrolliert. Auch der Vergleich mit dem Bedarf ist die Berechnung von COGAT und kein Beweis dafür, dass auch jeder Haushalt ausreichend mit Nahrungsgütern versorgt wurde.

Lebensmittel sind vorhanden – aber wer kontrolliert ihren Weg?

Rechnerisch sind also genügend Lebensmittel verfügbar. Doch die entscheidende Frage endet nicht am Grenzübergang; hier fängt sie erst richtig an. Denn die Hamas übt weiterhin erheblichen Einfluss auf die wirtschaftlichen Strukturen im Gazastreifen aus. COGAT führt die Besteuerung der Lebensmittel durch die Hamas und deren Kontrolle über kommerzielle Vertriebsmechanismen als Faktoren an, die die Preisbildung und die Verfügbarkeit der Hilfsgüter beeinflussen. Ein konkretes Beispiel vom vergangenen Oktober: Nach Berichten von “The Times of Israel” verlangte die Hamas von Händlern angeblich Zahlungen von 10.000 Schekel pro Lastwagen sowie weitere Bedingungen für den Verkauf ihrer Waren. Händler setzten daraufhin ihre kommerziellen Importe zeitweise aus.

Laut COGAT sank die tägliche Zahl der Lastwagen mit Waren von ungefähr 600 auf rund 300. Am 19. Oktober kündigte Israel an, die kommerziellen Lieferungen schrittweise wieder aufzunehmen, nachdem die beanstandeten Forderungen nach Angaben der Händler zurückgenommen worden seien. Die Forderungen der Händler wurden nicht unabhängig vollständig überprüft; der Vorgang zeigt dennoch, dass die Versorgung nicht allein von der Einfuhr über die israelischen Grenzübergänge abhängt, sondern auch von den wirtschaftlichen Bedingungen innerhalb Gazas.

Was beweisen die Zahlen – und was nicht?

Die veröffentlichten COGAT-Zahlen dokumentieren erhebliche Lebensmittelmengen, die während des betrachteten Zeitraums in den Gazastreifen gelangt sind. Diese Tatsache ist ein wichtiger Teil der Debatte und darf in keiner ernsthaften Untersuchung der Versorgungslage fehlen. Sie besagen aber eben aufgrund des Vorgehens der Hamas in Gaza selbst eben nicht, dass jeder Mensch in Gaza ausreichend zu essen hat. Dafür müssen auch die tatsächliche Verteilung, die Preise, die Kaufkraft der Familien, die Sicherheit der Lieferwege und der Zugang zu den Waren untersucht werden.

Umgekehrt darf die bloße Behauptung von Hunger nicht dazu führen, Israel die Schuld zu geben, das seine Liefermengen dokumentiert, und den Einfluss der Hamas bei der Verteilung dieser Lebensmittel auszublenden. Die entscheidenden Fragen lauten deshalb: Welche Mengen kommen an? Welche Waren werden verteilt oder verkauft? Welche Abgaben werden erhoben? Und wie viel von den Hilfsgütern erreicht die Menschen, für die die Hilfe bestimmt ist, tatsächlich?


Freitag, 14. August 2026

SPEZIAL: Hamas-Propaganda bei Tagesschau und Monitor


Recherchen zeigen: Tagesschau und Monitor haben nicht nur Material der Hamas verwendet. Sondern die Herkunft verschleiert.

Der folgende Beitrag stammt von Wolfgang Tietze.
Tietze war lange Jahre Journalist und Rechercheur, vor allem für den Spiegel. Aufgrund der derzeitigen medialen Berichterstattung hat der inzwischen über 70-jährige Rentner sich nochmal in das Hasenloch gewagt.
Bitte dazu den Hinweis unter dem Artikel beachten!

In dieser Recherche geht es darum, dass Wolfgang Tietze nicht nur nachweisen kann, dass die ARD Bildmaterial der Hamas verwendet hat. Sondern die Herkunft dieses Materials verschleiert hat.

Das Bild- und Videomaterial ist teilweise nichts für schwache Gemüter! Videos nur auf Klick.

Informationsüberfluss und Detektivarbeit: Anschnallen, Abfahrt.

Monitor & Tagesschau – Aus der Giftküche der Hamas-Propaganda direkt in die deutschen Wohnzimmer

„Wir fordern unsere Aktivisten und Medienleute auf, der Linie des Widerstands zu folgen und keine Bilder oder Informationen zu verbreiten, die die Moral der Bevölkerung schwächen oder den Operationen der Besatzung dienen könnten. Jede Abweichung von diesem Narrativ wird als Kollaboration gewertet.“

Iyad Al-Bozm, Sprecher des Hamas-Innenministeriums.
(Al-Bozm fungierte über Jahre hinweg als das offizielle Gesicht des inneren Terrors und war unter anderem für die öffentliche Verkündung von Todesurteilen und Hinrichtungen in Gaza zuständig.)

Wie Monitor die Herkunft eines Hamas-Videos manipulierte

1. Einleitung

In der journalistischen Auslandsberichterstattung ist die Glaubwürdigkeit untrennbar mit der Transparenz der Quellen verbunden.

Eine Untersuchung des Falls Sufyan Abu Salah legt nahe, dass bei der Produktion grundlegende journalistische Sorgfaltspflichten verletzt wurden.

Wenn wir Nachrichten aus Gaza sehen, vertrauen wir darauf, dass Journalisten die Realität abbilden.
Doch bei der Berichterstattung über den Häftling Sufyan Abu Salah, die sowohl in der Tagesschau (04.05.2024) als auch bei Monitor (23.05.2024) zu sehen war, lässt sich nachweisen: Wir sehen keine unabhängige Reportage, sondern eine bewusst inszenierte Geschichte.

Das Mitglied der Medienabteilung des militärischen Flügels der Hamas, Hassan Eslaiah, agiert hierbei als zentraler Regisseur im Hintergrund.

Das Videomaterial, das die ARD-Redaktionen als „Handyvideo“ deklarierten, stammt originär aus den Kanälen von Eslaiah. Es ist davon auszugehen, dass die ARD-Mitarbeiter vor Ort in Gaza in direktem Kontakt zu Eslaiah standen und dieser ihnen exklusiv den Kontakt und das Interview mit dem Protagonisten vermittelte. Dass parallel dazu Akteure wie Muthana Al Najjar – der Verbindungen zum Islamischen Jihad hat – über denselben Häftling berichteten, beweist: Es handelt sich um eine orchestrierte Kampagne.

Die ARD agiert hier als verlängerter Arm dieser Inszenierung, indem sie diese „Story“ aufbereitet und so tut, als sei sie das Ergebnis eigener, investigativer Arbeit.

Anmerkung U.M.: Ich hatte bereits mehrfach über Hassan Eslaiah berichtet.
Dieser verkaufte als Fotograf und Kameramann direkt und über Stock-Medien Bildmaterial, u.a. an die New York Times, Associated Press (AP) und CNN. Auch vom 07.10.2023, an dem er ganz eindeutig zeitnah an der Grenze war und diese auch überschritt. Das flog auf, nachdem ein Foto von ihm auftauchte, auf dem der inzwischen getötete Chef der Hamas im Gazastreifen Yahya Sinwar ihm ein Bussi gibt. (Titelbild)

2. Chronologie der Instrumentalisierung

15.04.2024: Das Videomaterial erscheint exklusiv auf dem Telegram-Account @hpress von Hassan Eslaiah.

Das vermutlich erste Video von Sufyan Abu Salah, aufgenommen von Hassan Eslaiah. (Klick, U.M. Server)

Transkript (Übersetzung):
00:00–00:09: „Der Gefangene Sufyan Abu Salah aus dem Osten der Stadt Chan Yunis; sein Fuß wurde innerhalb der Gefängnisse der Besatzung amputiert und er wurde heute Morgen freigelassen. Gott sei Dank für deine Sicherheit, Sufyan.“
00:10–00:11: Salah: „Gott segne dich.“
00:12–00:27: Frage: „Ist dein Fuß in der Gefangenschaft amputiert worden?“
Salah: „Ja, innerhalb, das stimmt, in der Gefangenschaft. Mein Bein entzündete sich dort drinnen und sie weigerten sich, mich ins Krankenhaus zu bringen…“
00:28–00:30: Frage: „Hattest du vorher Probleme mit etwas?“
Salah: „Überhaupt nichts, weder Zucker noch Blutdruck noch irgendetwas anderes.“
00:31–00:38: Salah: „Gott sei Dank, der Herr der Welten, (ich bin) wieder auf meinen Beinen…“
„Gott sei Dank für deine Sicherheit.“

Anmerkung U.M.: Israelis werden grundsätzlich als „Besatzer“ bezeichnet. Damit ist nicht die Besatzung des sog. Westjordanlandes gemeint, sondern Israel selber.

Schnell verbreitet sich dieses Video auf anderen Telegramkanälen der Hamas und des Islamistischen Jihad.

„Schmerzhaft. Der Gefangene Sufian Abu Salah, der von der Besatzungsmacht inhaftiert wurde, stand aufrecht, als er verhaftet wurde. Er wurde jedoch aufgrund von Folter und mangelnder medizinischer Versorgung im Gefängnis mit nur einem Bein entlassen. Dies ist ein Beispiel für die Misshandlung palästinensischer Gefangener.“ @hossamsshbat
„Ein Häftling aus Khan Yunis betrat die Gefängnisse der Besatzungsmacht auf eigenen Beinen und kehrte mit nur einem Bein zurück.“ @QudsN | Anm. U.M.: Dabei handelt es sich um das Quds News Network, das „Journalisten“ aus Gaza-Palästina eine freie Plattform bietet.
Muthana Al Najjar filmt ebenfalls Sufyan. Er stellt ihn allerdings als „Redakteur“ vor. Zu der Figur Al Najjar weiter unten.

03.05.2024: Die Tagesschau greift den Fall auf, ohne die Quelle zu nennen.

Bericht der Tagesschau, über zwei Wochen später. Verantwortliche Redakteurin: Hanna Resch. (Klick, U.M. Server)

Transkript Tagesschau: „Im Gazakrieg gibt es erneut schwere Vorwürfe gegen die israelische Armee. Sie betreffen den Umgang mit palästinensischen Gefangenen. Betroffene haben dem ARD Studio Tel Aviv berichtet, sie seien schwer misshandelt worden. Israelische Soldaten sollen mit Eisenstangen auf sie eingeschlagen und sie in Käfige gesperrt haben. Die Armee sagt, sie halte sich an internationales Recht. Vor zwei Monaten wurde Sufyan von der israelischen Armee im Gaserstreifen festgenommen. Jetzt ist er zurück. Aber die Freude der Familie wich schnell Entsetzen, als sie hörte, was ihm zugestoßen war. »Es war das schlimmste Gefühl, als sie mich über die Amputation informiert haben. Das war der schwierigste Moment in meinem Leben.« Sufyan, der sagt er habe nichts mit der Hamas zu tun.
Er hat lange überlegt, ob er mit uns sprechen soll. Die meisten, der wieder nach Gaza entlassenen, sprechen nicht. Sie trauen sich nicht oder sind traumatisiert.“

Screenshot: Die verantwortliche Redakteurin Hanna Resch, hier in einer Live-Schaltung für Phoenix im September 2024.

23.05.2024: Das Magazin Monitor nutzt identische Sequenzen und begeht einen schweren redaktionellen Fehler. Sie zeigt einen Ausschnitt aus dem Propaganda-Video des Hamas Mitgliedes Hassan Eslaiah, ohne dies entsprechend zu kennzeichnen. Und sie löscht die Tonspur.

Anmoderation des Monitor-Berichts von Georg Restle vom 23.05.2024. (Klick, U.M. Server)

Transkript Anmoderation: „Luftaufnahmen eines geheimen Gefangenenlagers in der Negev-Wüste in Israel. Ein Haftlager, in dem die israelische Armee palästinensische Gefangene misshandelt und gefoltert haben soll.
Guten Abend und willkommen bei MONITOR.
Es sind schwere Vorwürfe, die da erhoben werden, auch von israelischen Menschenrechtsorganisationen. Vorwürfe, die im Verdacht gipfeln, dass hinter den Mauern dieses Haftlagers Kriegsverbrechen begangen wurden. Unsere Israel-Korrespondentin Hanna Resch ist diesen Vorwürfen nachgegangen, hat Augenzeugen gesucht und Betroffene. Keine einfache Recherche. Journalisten dürfen das Gelände nicht betreten. Dieses Foto ist das einzige, das bisher öffentlich geworden ist.
Kaum jemand, der hier inhaftiert war, traut sich heute vor die Kamera. Viele sind offensichtlich traumatisiert oder haben Angst, dadurch erneut ins Visier zu geraten. Umso erstaunlicher, dass dann doch jemand offen mit uns darüber gesprochen hat.“

Anmerkung U.M.: Über diesen Punkt habe ich mit Wolfgang Tietze länger gesprochen. Er hatte mich ausdrücklich gebeten, dies aus meinem „Fachbereich“ anzufügen:

Sde Teiman ist und war kein „Gefangenenlager“, und es war auch nicht „geheim“. Es ist ein völlig normaler Stützpunkt der IDF.

Monitor hat hier - vielleicht bewusst - einen kleinen Bildausschnitt verwendet und Bereiche als angebliche Gefangenen-Unterbringungen kenntlich gemacht.
Zu erkennen sind beim größeren Bildausschnitt u.a. die Munitionslager und die Startbahn. Es ist sogar völlig offen, welche Einheit dort stationiert ist: die Jerusalem Brigade.

In dem Stützpunkt wurde 2023 ein behelfsmäßiges Lager für Kriegsgefangene eingerichtet. Also ganz am Anfang des Krieges.
Es war keine dauerhafte Einrichtung und die Bewachenden waren keine „Wärter“, sondern Soldaten, die in Israel meist Wehrpflichtige sind.
Als die Foltervorwürfe bekannt wurden, sollte das „Gefangenenlager“ bereits zurückgebaut werden. Und als neun Soldaten wegen des Verdachts der Folter verhaftet wurden, versuchten rechtsradikale Israelis den Stützpunkt zu stürmen.

Selbst wenn die Vorwürfe zutreffen, entspricht die Beschreibung eines „geheimen Gefangenenlagers“ in keiner Weise den Realitäten.
Die Informationen waren völlig offen. Und selbstverständlich ist der Hinweis, dass Journalisten das Gelände nicht betreten dürfen, reine Effekthascherei. Kein Journalist darf irgendwo weltweit einfach so einen militärischen Stützpunkt betreten.

Der Stützpunkt Sde Teiman im Ganzen. Bild von U.M.

Monitor Bericht ab Minute 09:25

Ausschnitt des Teils des Monitor-Berichts, der sich wieder mit Sufyan Abu Salah beschäftigt. (Klick, U.M. Server)

Transkript ab 09:25: „Dann, nach 52 Tagen Haft, wird er an einem Grenzübergang im Gazastreifen ausgesetzt. Handybilder vom Tag seiner Freilassung. Nicht mal Krücken hat man ihm gegeben. Die Erlebnisse im Haftlager haben Sufyan und seine Familie schwer verstört. Noch hofft er auf Gerechtigkeit, doch seine Chancen sind gering. Das Auswärtige Amt fordert eine lückenlose Aufklärung der israelischen Regierung.“

Wer ist Hassan Eslaiah?

Eslaiah war der einflussreichste Influencer in Gaza und zugleich Mitglied der Medienabteilung des militärischen Flügels der Hamas, mit exklusivem Zugang zur Hamas-Führung.

Hassan Eslaiah am 07.10.2023 morgens in Israel vor einem brennenden israelischen Panzer. Er berichtet live.
Hassan Eslaiah filmt einen getöteten Israeli an der Einfahrt in den Kibbuz Nir Oz. (Klick, U.M. Server)
Hassan Eslaiah filmt brennende Häuser im Kibbuz Nir Oz. In vielen dieser Häuser wurden israelische Familien lebend verbrannt. (Klick, U.M. Server)

Anmerkung U.M.: Hassan Eslaiah wurde bei einem Angriff auf ein „Medien Zelt“ auf dem Gelände des Nasser Krankenhauses verletzt. Bei einem weiteren Luftschlag wurde er am 13.05.2025 in der chirurgischen Abteilung des Krankenhauses getötet.

3. Redaktionelle Techniken der Manipulation

Sachverhalt und Chronologie der Instrumentalisierung: Der Beitrag thematisiert vor allem das angebliche Schicksal des Häftlings Sufyan Abu Salah. Das verwendete Videomaterial wurde seitens der Redaktion als anonymes „Handyvideo“ deklariert. Meine Recherchen belegen jedoch eine direkte redaktionelle Kette zu einer Quelle, deren Nähe zum militärischen Flügel der Hamas zweifelsfrei dokumentiert ist.

Anmerkung U.M.: Auch diesen Fall hatte ich schon einmal erklärt. Richtig ist, dass Sufyan Abu Salah inhaftiert wurde. Weshalb, wurde nie irgendwo erwähnt. Dabei hatte er die Fußgelenke mit den üblichen Kabelbindern gefesselt. Als ein Arzt eine Komplikation feststellte, wurde er in ein Krankenhaus gebracht, dort musste das Unterbein amputiert werden.
Von einer absichtlichen Verstümmelung, einer bewussten Verweigerung ärztlicher Hilfe oder ähnlichem kann also nur schwer die Rede sein.

Forensischer Gegenbeweis: Das Wasserzeichen

Quelle Hassan Eslaiah eindeutig am Wasserzeichen zu identifizieren.

Anmerkung U.M.: Überall in Israel gibt es kleine Shelter, beispielsweise Bushaltestellen oder einfach so am Wegesrand. Dort können sich Menschen schnell vor Raketenbeschuss in Sicherheit bringen.
Die Menschen sind am 07.10.2023 natürlich in solche Shelter geflohen, vor allem vom Musikfestival Supernova. Die Palästinenser haben während des Massakers dann einfach mit dem Sturmgewehr in die Schutzsuchenden gefeuert oder Handgranaten hineingeworfen. Auch davon existieren mehrere Videos. Dabei entstanden solche Bilder. Ein eindeutiger Beweis, dass Hassan Eslaiah unmittelbar dabei war.

Die ARD-Redaktionen haben das von den genannten Akteuren bereitgestellte Material nicht nur übernommen, sondern durch gezielte redaktionelle Eingriffe in seiner Aussagekraft verändert:
Die Monitor-Redaktion übernahm dieses Material, entfernte die Originaltonspur und deklarierte den Ursprung als „Handyvideo“. Dies verschleierte gegenüber dem Zuschauer, dass es sich um ein gezieltes Propagandaprodukt einer terroristischen Organisation handelt.

Narrative Inszenierung

Inszenierung durch das Narrativ der „Überzeugungsarbeit“: Während der Beitrag das „Zögern“ von Sufyan Abu Salah als Zeichen seiner traumatisierten Zurückhaltung rahmen wollte, offenbart die Analyse des Erstveröffentlichungsdatums (15.04.2024 bei Eslaiah) einen anderen Befund.

Die ARD-Mitarbeiter vor Ort hatten faktisch direkten Zugriff auf das Videomaterial aus dem Hamas-Umfeld. Das Narrativ der eigenständigen journalistischen Recherche und Überzeugungsarbeit erweist sich somit als Teil einer redaktionellen Inszenierung, um den Anschein einer exklusiven, mühsam erarbeiteten Recherche zu erwecken.

Verschleierung der Quelle

Speziell die Monitor-Redaktion deklarierte das Material bewusst als bloßes „Handyvideo“. Dies maskiert den Ursprung in den Propagandakanälen von Akteuren, die bereits am 07. Oktober 2023 Gräueltaten dokumentierten. Dem Zuschauer wird durch die Deklarierung als neutrales „Handyvideo“ eine Unabhängigkeit vorgetäuscht, die faktisch nicht existiert.

Audio-Manipulation

Manipulation der Beweislage (Audio-Auslassung): Die Monitor-Redaktion entfernte die Originaltonspur des Videos vollständig und ersetzte sie durch einen Off-Kommentar. Dies verhindert, dass der Zuschauer die Aussagen des Häftlings im Kontext prüfen kann. Der Zuschauer ist somit auf die einseitige Interpretation der Redaktion angewiesen, statt die Schilderungen des Zeugen selbst bewerten zu können.

4. Die „Zugriffs-Hypothese“

Die forensische Übereinstimmung des Materials und die präzise zeitliche Kuration legen die Schlussfolgerung nahe, dass die ARD-Redaktionen nicht bloße Nutzer von öffentlich verfügbarem Material waren. Der privilegierte Zugriff auf die Kanäle von Hassan Eslaiah deutet auf informelle Arbeitsbeziehungen hin.

Die zentrale Frage lautet daher: Wurden die ARD-Redaktionen als Instrumente einer strategischen Informationskampagne genutzt, oder existiert eine systemische Naivität, bei der die Exklusivität von Bildern schwerer wiegt als die journalistische Integrität?

Das „Zögern“ als Glaubwürdigkeits-Falle

Besonders brisant ist die personelle Kontinuität: Dieselbe Autorin, Hanna Resch, verantwortete sowohl den Beitrag in der Tagesschau als auch die Vertiefung im Magazin Monitor. In beiden Berichten wird das Narrativ eines „zögerlichen“ Protagonisten aufgebaut, der erst „überredet“ werden musste, um seine Geschichte zu erzählen.

Angesichts der nachweisbaren Einbettung dieses Protagonisten in ein Netzwerk aus Hamas-nahen Akteuren (wie Hassan Eslaiah und Muthana Al Najjar) stellt sich die Frage: War dieses „Zögern“ der Ausdruck einer traumatisierten Person – oder war es ein kalkulierter Prozess, um dieses inszenierte Narrativ kontrolliert in die deutsche Medienlandschaft einzuspeisen?
Die forensische Übereinstimmung legt nahe, dass die Hamas die ARD-Mitarbeiter für ihre Propaganda nutzten, und dass die ARD-Mitarbeiter in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen.

Screenshots der Instagram Accounts der ARD-Mitarbeiter S. Abu Saif und M. Abu Saif – beide folgen Eslaiah.
Screenshots der Instagram Accounts der ARD-Mitarbeiter S. Abu Saif und M. Abu Saif – beide folgen Eslaiah.
Screenshot: Instagram-Post von Hanna Resch zu dem Beitrag über Sufyan Abu Salah. Die Autorin verlinkt und dankt ausdrücklich S. Abu Saif und M. Abu Saif. Dies belegt, dass die Geschichte über diese spezifischen Quellen in Gaza kuratiert wurde. „Der Bericht wäre nicht möglich gewesen, ohne die Hilfe der mutigen S. Abu Saif und M. Abu Saif. Ich kann meinen Respekt für ihre Arbeit nicht genug zum Ausdruck bringen.“

Fazit zur Verifizierung

Vor allem fehlt hier jegliche Form der unabhängigen Verifizierung.
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Eslaiahs Informationen bzw. Narrative faktisch ungeprüft als Basis für den Beitrag übernommen wurden.
Eine journalistische Gegenrecherche fand offenkundig nicht statt.

5. Eine journalistische Kapitulation

Der Fall Abu Salah ist ein Lehrstück über den Verlust journalistischer Distanz.
Die „Koproduktion“ von Narrativen schädigt die Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks massiv. Wir Zuschauer müssen uns darauf verlassen können, dass Nachrichten-Redaktionen – egal ob bei Tagesschau, Monitor oder Spiegel – ihre Quellen kritisch hinterfragen. Die Aufbereitung dieses Materials zeigt jedoch eine gefährliche Nähe zu Akteuren, deren Interessen weit von einer neutralen Berichterstattung entfernt sind.

Besonders kritisch ist dabei die methodische Einseitigkeit: Anhand der Aussagen eines einzelnen Zeugen konstruiert die ARD den schweren Vorwurf eines Kriegsverbrechens durch Israel.
Ein vergleichbarer journalistischer Aufwand, der die systematischen Kriegsverbrechen der Hamas mit derselben Intensität thematisiert, findet nicht statt.

Noch schwerwiegender ist der selektive Umgang mit den Quellen:
Redaktionen nutzen Material von „Journalisten“ wie Hassan Eslaiah, um ein spezifisches, gegen Israel gerichtetes Narrativ zu stützen. Obgleich sie Zugriff auf die Kanäle solcher Akteure haben, verschweigen sie deren Wirken und deren direkte Beteiligung am 07.10. Und obwohl das Beweismaterial in Hülle und Fülle vorhanden wäre.

Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier Schnelligkeit oder das Ziel, ein bestimmtes Bild zu zeichnen, schwerer wiegen, als die Transparenz gegenüber dem Publikum und eine ausgewogene, wahrhaftige journalistische Einordnung.

Der Propagandazug des Islamischen Jihad

Auch der Islamische Jihad sprang aktiv auf diesen Propagandazug auf.

Anmerkung U.M.: Der Palästinensische Islamische Dschihad (PIJ) wird von den Medien meist völlig ausgeblendet. Er ist älter als die Hamas, noch fanatischer und hat seit spätestens 1989 viele Selbstmordanschläge in Israel zu verantworten. Viele der in den letzten Monaten getöteten Palästinenser gehörten nicht zur Hamas, sondern zum PIJ.
Hinzu kommen die Al-Aqsa-Märtyrerbrigaden (Al-Aqsa Martyrs' Brigades AAMB/AMB, Kata'ib Shuhada al-Aqsa).

Muthana Al Najjar (oben erwähnt) war bestens mit Eslaiah vernetzt und am 07.10. selbst in Israel vor Ort, um dem Massaker begeistert beizuwohnen. Als Teil dieser Propagandatätigkeit folgte in seinen Kanälen das bekannte Video der Entführung der Familie Bibas.

Muthana Al Najjar kommentiert die Geiselnahme der Bibas Familie: „Die bewaffneten Kämpfer behandelten sie entsprechend ihrer Moral, indem sie eine Siedlerin und ihre Kinder in den Gazastreifen brachten. Aufnahme von Muthana Al Najjar.“ | Anm. U.M.: Die Bibas Familie waren keine Siedler in unserem Sinne. Wie alle Israelis in der Sprachregelung als „Besatzer“ bezeichnet werden, werden auch alle als „Siedler“ bezeichnet.

Anm. U.M.: Al Najjar filmte auch die Massaker und Geiselnahmen in Nir Oz. Während noch geschossen wurde. Er betrat auch in Begleitung der palästinensischen Terroristen die Gebäude.

Screenshot aus dem Video von Al Najjar. (Klick, U.M. Server)

Am 17.04.2024 veröffentlichte Al Najjar ebenfalls ein Video mit Sufyan Abu Salah.

Screenshot: Muthana Al Najjar interviewt Sufyan Abu Salah, 17.04.2024

00:00–00:10: „…Sufyan, ich bin natürlich Sufyan… das ist mein Gewicht hier: 80 Kilo, das war vor der Verhaftung. Schau dir mein Gewicht jetzt an, mein Gewicht hier, nach der Verhaftung, überschreitet nicht die 50-55 Kilo.“
00:12–00:23: „Ich bin natürlich der Bürger Sufyan Muhammad Ibrahim Abu Salah… [Es gab] Zusammenstöße in der westlichen Region der Stadt Chan Yunis und die Schule wurde belagert. Die israelische Armee forderte uns auf, die Schule sofort zu evakuieren…“
00:35–00:43: „…Die westliche Region der Stadt Chan Yunis wurde gestürmt, und die Schule wurde belagert. Die israelische Armee forderte uns auf, die Schule sofort zu evakuieren, sie schickten uns Vertreter… die Schule wurde evakuiert, die Frauen getrennt [von den Männern] und die Männer getrennt.“
00:45–00:54: „…Die Frauen ließen sie gehen, natürlich forderten sie die Männer auf, ihre Kleidung auszuziehen und verhörten sie einen nach dem anderen. Sie verhafteten etwa 70-80 Personen, natürlich waren wir unter den Verhafteten…“

Anmerkung U.M.: Auch über diese Vorfälle hatte ich mehrfach berichtet, bis hin zu Auswertungen von Luftschlägen gegen diese Schulen.
Dabei handelt es sich um Schulen des UNRWA. Dort wurden seit Jahren Menschen untergebracht, es waren also in der Funktion keine Schulen mehr. Die Hamas und der Dschihad haben sich dann in diesen Schulen eingenistet und Stützpunkte und Kommandoposten eingerichtet.
Die UN selber hat bereits 2014 über Waffenfunde (auch Raketenwerfer)
in diesen Schulen berichtet, protestiert und die Waffen zurückgegeben.
Der hier beschriebene Vorfall lässt sich eindeutig als die Operation auf die Harun al-Rashid Schule im Viertel al-Amal am 14. Februar 2024 identifizieren.

Der Spiegel und die Hamas

Der Spiegel benutzte ebenfalls das Material des Hamas-Mitgliedes Hassan Eslaiah in seiner Ausgabe 24-2024 vom 07.06.2024. Der Israel-Korrespondent Thore Schröder schreibt auf 5 langen Seiten eine Geschichte auf, wie die Hamas es sich nicht besser hätte wünschen können. Als Mitarbeiterin wird eien gewisse Ghada Al-Kurd genannt.

Screenshot des Spiegel-Artikels.

Die erwähnte Spiegel-Mitarbeiterin Ghada Al-Kurd aus Gaza scheint ebenfalls direkte Verbindungen zum Propaganda-Netzwerk um das Hamas-Mitglied Hassan Eslaiah zu haben.

Screenshot der Spiegel Story via Instagram: Ghada Al-Kurd interviewt Sufyan Abu Salah.

Eine Herzensbitte!

Dieser Artikel kann hoffentlich verdeutlichen, welche Arbeit und Rechercheleistung dahintersteckt. Und das nur um einen einzigen Beitrag und seine Quellen zu hinterfragen und mangelnde journalistische Sorgfalt zu belegen. Was dann vermutlich so lang und verstrickt ist, dass es kaum jemanden erreicht.
Und solche Berichte gibt es seit dem 07.10.2023 hunderte, wenn nicht tausende.

Doch diese Arbeit muss gemacht werden. Deshalb stelle ich Wolfang Tietze auch sehr gerne meine Plattform zur Verfügung. Ein weiterer Beitrag ist als Kooperation bereits geplant.

Es ist ein Treppenwitz unserer Zeit, dass ein Rentner und ein MilBlogger das tun müssen, was die Herren und Damen Journalisten laut ihres immer wieder selbst proklamierten Berufsethos von vorn herein hätten tun müssen. Wenn es nicht gar absichtlich geschieht oder unterlassen wird.

Deshalb erlaube ich mir, erneut um Unterstützung für Wolfgang Tietze zu bitten. Er ist inzwischen über 70 und versucht sich die Rückzahlung eines Kleinkredits von seiner wirklich sehr kleinen Rente abzusparen. Und den täglichen Cappuccino mit seiner Frau.
Damit er auch weiterhin recherchieren und den großen Medien auf die Finger gucken kann.

Ich bitte herzlich darum, ihn kräftig zu unterstützen. Oder wenigstens zwei Cappuccino zu spendieren.

DANKE!

Samstag, 16. Mai 2026

Chefankläger Khan: Derzeit keine Beweise für einen Genozid im Gazastreifen

 

Bild

Die Bild meldet gestern, der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofes habe keine Beweise für einen Genozid gefunden. Der Islam-Influencer Tarek Baé argumentiert nun, die Untersuchungen für eine Genozid würden andauern.
Beides ist richtig und falsch.

Unaufgeregt auseinanderklamüsert.

Zur Orientierung

Das „große“ Verfahren Südafrika gegen Israel läuft vor dem Internationalen Gerichtshof IGH.
Das ist der Gerichtshof der UN, vor dem Staaten angeklagt werden können.

Hier geht es jedoch um den Chefankläger, so zu sagen den Staatsanwalt, Karim Khan für den Internationalen Strafgerichtshof IStGH.
Diese beiden Gerichte haben quasi nichts miteinander zu tun. Es gibt allerdings ein Kooperationsabkommen.

Vor dem IStGH können nur Personen angeklagt werden. Ihre Herkunft spielt dafür keine Rolle.
Doch zur Zusammenarbeit verpflichtet sind nur die Staaten, die sich freiwillig dazu bereiterklärt haben. Man sagt auch, sie haben sich dem IStGH „unterworfen“. Festgehalten ist das im so genannten Römischen Statut, einem internationalen Vertrag.

Diesen Vertrag haben 125 Staaten unterschrieben. Das hört sich zunächst viel an.
Tatsache ist aber, dass Indien und China sich nie dem Gericht unterworfen haben, ebenso wie u.a. Saudi-Arabien, Indonesien, die Türkei, Pakistan, und viele mehr. Russland, Israel, der Sudan und die USA haben ihre Unterschriften sogar zurückgezogen.
Und das bedeutet, dass die Bestimmungen und beispielsweise Haftbefehle nur etwa gegenüber der Hälfte der Weltbevölkerung überhaupt eine Relevanz haben.

Es sind beispielsweise auch Haftbefehle ausgestellt gegen Putin, seine nette Kindesentführerin Marija Lwowa-Belowa, Waleri Gerassimow und Sergei Schoigu.
Es liefen auch Haftbefehle gegen die Hamas-Mitglieder Mohammed Deif, Sinwar und Haniyya, die wurden allerdings inzwischen getötet.

Die Haftbefehle

Der umstrittene Chefankläger Karim Khan hat auch einen Haftbefehl gegen Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Joaw Galant beantragt.

Das Wort „umstritten“ ist nicht dahingesagt. Er lässt sein Amt derzeit ruhen, da der IStGH selber gegen ihn wegen des Verdachts sexueller Übergriffe ermittelt.
Zusätzlich gibt es Anschuldigungen, er habe die Haftbefehle aufgrund von Druck oder Beeinflussung aus Katar beantragt. Und das ist wiederum der Rückzugsort der politischen Führung der Hamas.

Nun kann man sich tagelang darüber die Koppe einschlagen.
Die eine Seite argumentiert so, als sei durch die Haftbefehle bereits ein Genozid nachgewiesen. Aber erstens lauten diese auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit, nicht auf Genozid. Zum zweiten sind es Haftbefehle. Das bedeutet noch lange keine Schuld und kein Urteil.
Die andere Seite argumentiert, Khan sei einseitig, korrupt oder korrumpiert, und so weiter. Doch auch hier gilt: Es sind nur Haftbefehle. Eine Schuld müsste das Gericht in einem Verfahren mit einer Verteidigung feststellen, nicht Khan.

So oder so könnte Netanjahu den Rest seines Lebens ziemlich ruhig und frei leben. Er könnte sogar reisen. Mit der kommenden Wahl hat Netanjahu viel größere Probleme im eigenen Land.

Es geht also vor allem um Diplomatie und Zeichen, weniger um tatsächliche Konsequenzen.
Und das wird von allen Seiten entsprechend ausgenutzt und instrumentalisiert.

Die Aussage

Der britisch-amerikanische Journalist und Podcaster Mehdi Hasan hat die Plattform Zeteo begründet.
Diese ist nicht unbedingt Israel-freundlich. Um das unverfänglich zu formulieren.

Für diese Plattform hat Mehdi Hasan nun Karim Khan interviewt.
Das lange Gespräch wurde auf YouTube veröffentlicht. Der erste Teil bereits am 04.05.2026, also heute vor elf Tagen. Der zweite Teil - in dem Khan die Aussagen tätigte, um die es hier geht – folgte dann am 06.05.2026.

Bild
Screenshot des Interviews

Zur Transparenz die Passage im Wortlaut:

Mehdi Hasan: „Wir haben uns also den Antrag auf Haftbefehle angesehen, und ich habe einige der Verbrechen aufgezählt, die Sie den Israelis zur Last gelegt haben – wobei natürlich auch die Hamas zahlreiche Verbrechen begangen hat.
Ich glaube, es gab einige Leute, die verärgert darüber waren, dass drei Hamas-Kommandeure, aber nur zwei Israelis betroffen waren. Doch lassen wir diesen Punkt beiseite.
Als Sie den Antrag auf Haftbefehle einreichten, empfahlen Sie, Netanyahu und Gallant wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit anzuklagen. Schwere Vorwürfe, schwerwiegende Verbrechen – jedoch keine Anklage wegen Völkermords.
Und dies, obwohl bereits Ihr eigener Vorgänger, der ehemalige Chefankläger des IStGH, Luis Moreno Ocampo, zu jenem Zeitpunkt erklärt hatte, dass die Belagerung des Gazastreifens an sich eine Form des Völkermords darstelle – und obwohl Artikel 5 des Römischen Statuts des IStGH festlegt, dass Sie sehr wohl über die Zuständigkeit verfügen, das Verbrechen des Völkermords strafrechtlich zu verfolgen. Warum also ließen Sie Netanyahu straffrei davonkommen – angesichts dessen, was mittlerweile so gut wie jeder Experte als Völkermord im Gazastreifen bezeichnet?“

Karim Khan: „Mehdie, niemand hat einen Freifahrtschein. Das Gesetz gilt für alle.
Es gibt keine Verjährungsfristen für Kriegsverbrechen oder internationale Verbrechen. Das ist eines der Nürnberger Prinzipien.
Man kann abwarten, eine Untersuchung abschließen und dann tätig werden. Oder man kann das tun, was ich in der Ukraine versucht habe – und was wir, wie Sie wissen, in Palästina und in anderen Situationen tun: Wir versuchen, mit der gebotenen Dringlichkeit zu handeln, um den Opfern zu zeigen, dass sie nicht unsichtbar sind und dass ihr Leid nicht sinnlos ist. Es wird zur Kenntnis genommen und ihr Leben ist kostbar.
Man sammelt die Beweise, die man erlangen kann und die ein Fehlverhalten belegen. Man beantragt Haftbefehle und arbeitet unermüdlich weiter. In der Situation in der Ukraine haben wir beispielsweise Haftbefehle wegen der Deportation und Verbringung von Kindern gegen Präsident Putin und Frau Lwowa-Belowa beantragt; anschließend haben wir jedoch weitere, öffentlich zugängliche Haftbefehle im Zusammenhang mit Angriffen auf die Infrastruktur beantragt.“

Mehdi Hasan: „Sie schließen also nicht aus, dass es in Zukunft weitere Haftbefehle geben könnte?“

Karim Khan: „Alles hängt von den Beweisen ab. Ich werde nicht ohne Grundlage tätig werden. Es wäre das Handeln eines rücksichtslosen Staatsanwalts…“

Mehdi Hasan unterbricht: „Während der vergangenen zwei Jahre gab es keine Beweise für einen Genozid?“

Karim Khan spricht einfach weiter: „…wenn man lediglich aufgrund öffentlichen Geschreis aktiv würde. Man handelt auf der Grundlage von Beweisen. Wenn Sie den Antrag vom 20. Mai sowie den Bericht des Expertengremiums lesen, werden Sie feststellen, dass dort auch von laufenden Ermittlungen und weiteren Anträgen die Rede ist. Mehr kann ich dazu im Moment nicht sagen; das Leid in dieser Situation ist jedoch immens. Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen, sie wird fortgesetzt; die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Büros arbeiten weiter, und wir werden nicht zögern – kein Verbrechen ist tabu.“

Die Meldung

Daraus strickt die Bild nun gestern die Meldung, in der sie diese Aussage im Fließtext wiedergibt.
Sie titelt „Chefankläger des Internationalen Gerichtshofs: Keine Beweise für einen Völkermord in Gaza gefunden“
Diese Überschrift ist nicht exakt das, was Khan gesagt hat. Denn, diplomatisch wie ein Chefankläger sein muss, ist er um eine klare Aussage herumgetanzt.

Warum die Bild nun nach über eine Woche eine Meldung daraus macht, ist merkwürdig, aber nicht ungewöhnlich. Auch die Bild ist vor allem ein gewinnorientiertes Unternehmen.

Screenshot der Bild-Meldung.

In meiner ganz persönlichen Wertung ist die Aussage der Überschrift, die auch ich so ähnlich verwende, aber dennoch richtig. Verkürzt, vereinfacht, aber richtig.
Denn sie ergibt sich aus dem Kontext.

Kahn hat gegen verschiedene israelische Politiker ermittelt, u.a. auch gegen Smotrich.
Hätte er Beweise gefunden, die einen Antrag auf einen Haftbefehl wegen eines Genozids rechtfertigen würden, hätte er ihn gestellt.

Die pro-palästinensische Seite argumentiert nun, er habe nur gesagt, dass noch weiter ermittelt würde.
Auch das ist richtig, aber eben selbstverständlich. Denn der Krieg ist ja nicht beendet. Kein Ankläger der Welt würde mittendrin die Akten zuschlagen und sagen „Fall geschlossen.“

Die Krux mit dem Krieg

Ich habe es häufig erklärt, hier nochmals in aller Kürze:
Die Völkermord-Konvention schreibt fünf Tatbestände vor. Vier davon können jedoch auch in jedem normalen Krieg stattfinden, ohne dass ein Genozid vorliegt:

  • Tötung von Mitgliedern der Gruppe

  • Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe

  • Vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen

  • Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind

Das diese Tatbestände im Gazastreifen zutreffen könnten – oder offensichtlich tun – nehmen viele pro-palästinensische Argumentatoren als Beweis, dass ein Genozid stattfindet. Doch das ist nur die halbe Miete.

Entscheidend ist der Einleitungssatz, der als Motiv vorsieht „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“. Das ist der sog. Dolus Specialis.
Und dieses Motiv muss eindeutig nachgewiesen sein. Gemäß der juristischen Logik darf keine andere Erklärung möglich sein, als die Palästinenser „als solche ganz oder teilweise zerstören“ zu wollen.
Das ist juristisch sogar noch wichtiger als die Tatbestände, die ja nur die Umsetzung definieren.

Das bedeutet im Fall des Internationalen Gerichtshofes im Verfahren gegen Israel, es muss nachgewiesen werden, dass diese Absicht sich auch systematisch abbildet. Ich verkürze das gerne mit „Es fehlt die israelische Wannseekonferenz“.
Es müssten also beispielsweise Befehle vorliegen, die die Tötung der Gaza-Palästinenser an sich anordnen. Und das muss in einer großen Anzahl nachgewiesen sein. Beispielsweise in Hinrichtungen, unterschiedslose Tötungen, und so weiter.
Ein paar Äußerungen auf X von rechtsradikalen oder durch den Angriff aufgepeitschten oder traumatisierten Politikern oder Soldaten reichen dafür nicht.

Im Fall des Internationalen Strafgerichtshofes müsste Khan nachweisen, dass die Person Netanjahu entsprechende Befehle gegeben hat.
Und das kann Khan bisher nicht. Sonst hätte er entsprechende Haftbefehle beantragt.


Erschienen auf steady.page