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Samstag, 31. Oktober 2026

Knast für Paul Brandenburg – aber Narrenfreiheit für Islamisten, Kinderschänder und Clankriminelle: Babylon Berlin

von Daniel Matissek

Vom Fleck weg wegen Lappalien-“Beleidigungen“ verhaftet und nun in U-Haft: Paul Brandenburg




Die totalitäre Übergriffigkeit des deutschen Linksstaates und die schleichende Transformation der Bundesrepublik in eine autoritäre Gesinnungsdiktatur haben die nächste rote Linie überschritten: Am Mittwoch wurde der Arzt, Corona- und Regierungskritiker Paul Brandenburg am Berliner Flughafen von der Bundespolizei verhaftet, weil in sechs Fällen wegen Beleidigung des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner gegen ihn ermittelt wird. In vier Fällen geht es um Beleidigungen nach Paragraph 185 des Strafgesetzbuches, sogenannte Antragsdelikte, bei denen Wegner selbst Strafantrag stellen musste, und in zwei weiteren Fällen um angebliche „Verleumdung“ nach Paragraph 188 gegen Personen des politischen Lebens. Dies ist der berüchtigte „Majestätsbeleidigungsparagraph“, mit dem sich Politiker eine privilegierte Sonderbehandlung geschaffen haben, dank der sie als Opfer mit besonderem Ehrenschutz gelten und gegen sie gerichtete Beleidigungen ungleich härter geahndet werden können. Außerdem wird bei Paragraph 188 StGB von Amts wegen ermittelt, wie die Staatsanwaltschaft gegenüber „Apollo News“ betonte.

Brandenburg soll Kai Wegner „mit Vorwürfen der Befürwortung von Sexualstraftaten zu Lasten von Minderjährigen verleumdet bzw. beleidigt haben“. Selbst wenn dies der Fall gewesen wäre, wäre es absolut erschreckend, dass in einem Land, wo die Chefin der Opposition als „Nazi-Schlampe“ und jeder AfDler als Nationalsozialist, Ausländerfeind, Rassist oder Zurückgebliebener ungesühnt beschimpft werden kann, reine Schmähkritik zu Freiheitsentzug führt. Im Fall Wegners jedoch stellt sich erstens die Frage, was an den Aussagen Brandenburgs in der Sache falsch gewesen sein soll – und zweitens ist Kai Wegner aufgrund seiner bodenlosen Verfehlungen und seines skandalösen Fehlverhaltens und Amtsversagens im Zusammenhang mit dem von Linksterroristen verübten Anschlag auf die Stromversorgung Berlins bei der Mehrheit der Berliner so unten durch, dass man manch einer sarkastisch meint, man könne ihn eigentlich gar nicht beleidigen – weil er nicht satisfaktionsfähig ist.

Festnahme zur denkbaren Unzeit – vor den Augen des 10-jährigen Kindes

Der Haftbefehl gegen Brandenburg sei nach Angaben der hoffnungslos auf links gezogenen Berliner Justiz deshalb erlassen worden, weil angeblich „Fluchtgefahr“ bestanden habe, so das Gericht lakonisch. Brandenburg habe „keinen festen Wohnsitz“ in Deutschland und entziehe sich somit der Strafverfolgung. Da die Mindeststrafe bei Verleumdung nach Paragraph 188 StGB ein halbes Jahr Gefängnis beträgt, sei auch dies ein Grund für den Haftbefehl gewesen. Zudem wird auf bestehende Vorstrafen verwiesen. Die Argumentation erscheint haarsträubend willkürlich und vorgeschoben: Brandenburg hält sich schon allein wegen seiner in Berlin lebenden Tochter regelmäßig in der Hauptstadt auf, was gerichts- und behördenbekannt ist. Für ihn kommt die Festnahme zur denkbaren Unzeit – und bedeutet eine massive Einschränkung seiner journalistischen und publizistischen Tätigkeit: Denn eigentlich wollte er an der von ihm organisierten, heute beginnenden “Freihafen“-Konferenz – einem hochkarätig besetzten zweitägigen Netzwerktreffen und Symposium der kritischen Gegenöffentlichkeit auf Mallorca – teilnehmen; seine Tochter wollte er vorher nach Berlin zurückbringen.

Statt auf Mallorca Austausch und Aufklärung zu betreiben, sitzt Brandenburg nun im „Herzen der Finsternis“ des linkswoken, zunehmend antidemokratisch regierten Irrenhauses BRD – im Moabiter Gefängnis. Und zwar wegen haarsträubender Lächerlichkeiten. Laut seinem Rechtsanwalt Markus Haintz stehen sämtliche Äußerungen, die Wegner und die Staatsanwaltschaft ihm ankreiden, im Zusammenhang mit der Dragqueen „Jurassica Parka“, die auf Veranstaltungen mit Wegner auftrat. Bei „Jurassica Parka“ handelt es sich eigentlich um Mario Olszinski, der letzten Monat wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einer Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt wurde und bereits 2023 wegen der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Schriften zu einer Geldstrafe von 11.200 Euro verurteilt worden war. Die öffentliche Nähe solcher Gestalten hatte CDU-Mann Wegner regelmäßig gesucht, ebenso wie er keine Berührungsängste mit Hundemasken-Fetischisten und „nonbinären“ Verhaltensauffälligen zeigte, um sich als Freund der queeren Szene zu inszenieren – während er schizophrenerweise auf ständigem Anbiederungskurs gegenüber muslimischen und teils sogar islamistischen Moscheegemeinden und „Kulturvereinen“ war. Die ganze Verlogenheit und Rückgratlosigkeit der CDU wurden in Wegner mindestens so sichtbar wie beim Pinocchio-Kanzler Merz.

Schmähkritik an Wegner in der Sache völlig berechtigt

Wegners enge Connection zu Parka schlug sich unter anderem darin nieder, dass er/sie/es trotz der Verurteilung wegen Kinderpornografie die Benefizgala „Gemeinsambunt“ im Berliner Theater des Westens am 14. Juli 2025 moderieren durfte, die sich gegen „Hasskriminalität“ richtete und unter anderem von der – Wegner unterstehenden – Berliner Polizei ausgerichtet wurde; das Event stand unter Schirmherrschaft der Berliner Polizeipräsidentin, des Polizeipräsidiums Brandenburg, des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf und des Queer-Verbands „LSVD+“.

Drastisch, aber im Kern eben nicht falsch hatte Brandenburg vor einem Jahr dazu auf X geschrieben: „Erinnerungsservice: Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner schickt bis heute Kinderficker auf Steuergeld in Kitas. Seine Präsidentin der Polizei Berlin Barbara Slowik bewarb diese Ideologie aktiv durch eigene Auftritte mit einem Kinderporno-Verbrecher“. Drei Tage später kritisierte er: „Mit seinen Frauen im Senat arbeitet Kinderfickerfan Kai Wegner teilweise so eng zusammen, dass sie dabei nackt unter ihm liegen. Alles völlig normal in der Kloake Berlin“. Die zwar uncharmante, aber nicht falsche Aussage bezog sich darauf, dass Wegners Lebensgefährtin die in seiner Regierung als Senatorin für Familien und Bildung fungierende CDU-Politikerin Katharina Günther-Wünsch ist. Wegners distanzlose Kontakte zu einem Milieu, das überproportional viele sexuelle Straftaten gegen Minderjährige aufweist, für Frühsexualisierung schon der Jüngsten betreibt und für einen völlig inadäquaten sexualisierten Umgang von Erwachsenen mit Kindern und Minderjährigen steht, nahm Brandenburg zum Anlass für seine zwar deftige, aber zulässige Schmähkritik, indem er den Regierenden Bürgermeister wiederholt als „Kinderfickerfan“ oder „Pädophilie-Regenten“ bezeichnete.

Wenn die sonst untätige Linksjustiz plötzlich durchgreift

Gegen den als Publizist wirkenden kritischen Arzt, der im Ausland lebt, laufen nach eigenen Angaben mehr als 200 Verfahren, vor allem wegen politisch motivierter Straftaten. Seine Anwälte versuchen derzeit, die Aufhebung des Haftbefehls zu erreichen. Sollte dies scheitern, droht ihm eine längere Untersuchungshaft bis zur nächsten Haftprüfung oder Hauptverhandlung. Wie grauenhaft willkürlich und menschenunwürdig in diesem Staat die Haftpraxis bei politisch unliebsamen Delinquenten und zwar nicht gerichtlich verurteilten, dafür aber gesellschaftlich vorverurteilten Beschuldigten gehandhabt wird, zeigt der Fall der Reuss-Gruppe, deren Vertreter seit vier Jahren ohne Anklage in U-Haft sitzen.

Dass einem immer dieselben Richter bei solchen Entscheidungen auffallen, ist kein Wunder: Bezeichnenderweise wurde der Haftbefehl gegen Brandenburg von Richter Lars Fricke vom Amtsgericht Tiergarten erlassen, der vor einem Jahr bereits den abenteuerlich willkürlichen Durchsuchungsbeschluss gegen den Medienwissenschaftler Norbert Bolz unterzeichnet hatte, dem daraufhin die Polizei ins Haus geschickt wurde – wegen eines eindeutig satirischen Tweets. Brandenburg muss nun dieselbe furchtbare Erfahrung machen, dass man hierzulande für pointierte, sicher auch extrem polemische, aber dennoch von der Redefreiheit gedeckte Kritik am fraglos unfähigsten, verantwortungslosesten und pflichtvergessensten Regierenden Bürgermeister, den Berlin je hatte, vom Fleck durch die Bundespolizei verhaftet werden und im Knast landen kann – und das vor den Augen des zehnjährigen Kindes. Hier, und nur hier, greift die Linksjustiz erbarmungslos durch – bei Corona-Dissidenten und „rechten“ Regierungskritikern –, während sie ansonsten immer seltener Recht und Gesetz durchsetzen kann oder will. Vor allem in Berlin: Das Shithole an der Spree befindet sich längst im Würgegriff von Clan-Kriminellen, Islamisten, Judenhassern, Terror-Sympathisanten und ideologischen Wirrköpfen aller Art, die maßgeblich dazu beigetragen haben, dass die Linkspartei die Abgeordnetenhauswahl letzten Monat gewann.

Knallhart beim Dissidenten verhaften – aber tatenlos vor angekündigten „GenZ“-Randalen

Inzwischen lebt selbst die Linken-Spitzenkandidatin und designierte Nachfolgerin Wegners, Elif Eralp, nach eigenem Bekunden in Angst vor den Kräften, die ihr den Sieg gesichert haben. Genau das Milieu, bei dem sie auf Stimmenfang ging, macht nun gegen sie mobil und fordert die Durchsetzung der eigenen Agenda ein. So ruft das linksradikale „Inter Bündnis Berlin“ vor dem heutigen Parteitag der Berliner Linken am Samstag zum Protest auf – und zwar, weil die Partei sich als Zugeständnis an Grüne und SPD zumindest zu einem ohnehin nicht ernstgemeinten Lippenbekenntnis gegen Antisemitismus und für das Existenzrecht Israels durchgerungen hatte. Zu dem Bündnis gehören oder gehörten neben dem Vereinigten Palästinensischen Nationalkomitee (VPNK) unter anderem die DKP Berlin und andere kommunistische Gruppen und Strukturen aus der Linkspartei, darunter auch die „LAG Palästinasolidarität“. Für den Parteitag braucht Eralp nun ernsthaft Personenschutz vor den eigenen Leuten, da auch noch die eigenen Jungkader gegen sie aufbegehren, die darauf beharren, die Partei sei überhaupt nicht antisemitisch und brauche deshalb auch keine Erklärungen abzugeben, in denen dies gesondert festgestellt wird.

Und zusätzlich zum Linken-Parteitag droht Berlin und dem Rest der defekten Republik am heutigen Samstag auch noch eine weitere gewalttätige Großoffensive im Rahmen der vorgeblichen „Gen Z regelt“-Proteste, zu denen seit Wochen ganz unverhohlen im Netz Gewaltaufrufe zwecks Reproduktion französischer Verhältnisse auch bei uns kursieren. Formal und offiziell richten sich diese Proteste zwar unter anderem gegen hohe Lebenshaltungskosten, unterfinanzierte Schulen und staatliche Überwachung; es ist aber zu befürchten, dass linksextreme und islamistische Gruppen die Veranstaltungen ebenso wie in anderen europäischen Ländern kapern und Gewalt- und Plünderungsorgien nach französischem Vorbild planen. Entsprechende Aufrufe in den sozialen Medien gibt es wahrlich zuhauf, und auch Jochen Kopelke, der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), warnte vor „jungen Krawallmigranten, die Bock auf Gewalt gegen die Polizei haben“. Die müsse man im Zaum halten „und die dürfen auch keine Gnade von uns erwarten“. Doch eben diese Gnade ist den linken und migrantischen Marodeuren sicher. Statt die absehbaren und polizeibekannten Krawallmacher und Randalierer in präventive Schutzhaft zu nehmen, die Innenstadt großflächig zu sperren und Schusswaffengebrauch sowie die Härte der Justiz anzukündigen, bleiben Exekutive und Gerichte völlig untätig im Angesicht der Gewalt.

Einreiseverbote bei Sellner – aber nicht bei Terroristen und Islamisten

Aber derselbe Staat greift dann unerbittlich und knallhart durch bei Personen wie Brandenburg – wegen einiger deftiger Tweets und anderer Meinungsdelikte. Es ist dasselbe linke Gesinnungsregiment, das konservative Aktivisten, gegen die nicht das Allergeringste vorliegt, an der Ausreise ins Ausland hindert, wenn sie dort an Konferenzen über die Remigration illegaler Migranten teilnehmen wollen. Ständig bekämpft man eine imaginäre rechte Gefahr und ignoriert vollends die realen Bedrohungen und Gefährdungen, die von linken und muslimischen Gruppen ausgehen – und das keine zwei Wochen, nachdem diese weite Teile Frankreichs in Brand gesetzt haben. Der Staat statuiert Exempel bei jenen, die den Mund zu kritisch aufmachen, und lässt die im Stich, die auf seinen Schutz angewiesen sind. Die Geschäftsleute wissen genau, was ihnen bei den heutigen Krawallen schlimmstenfalls droht – doch sie verlassen sich längst nicht mehr auf diesen Staat, der die eigenen Bürger im Stich lässt: Im ganzen Land haben sie gestern und heute ihre Läden verbarrikadiert, was vor allem für Kleider- und Elektrogeschäfte, Edel-Boutiquen, Juweliere und andere Luxus-Geschäfte gilt. Just diese Branchen waren bei den angeblichen „Schülerprotesten“ in Frankreich Hauptziele der Randalierer und Plünderer.

Und auch dies beweist die totale ideologische Schlagseite: Während jede regierungskritische Demonstration von rechtskonservativer Seite bis zum Schluss zittern muss, ob sie wegen „Sicherheitsbedenken“ nicht im letzten Moment verboten oder gar nicht erst zugelassen wird, dürfen Linke und Muslime nach Belieben den Systemsturz fordern, palästinensischen Terror glorifizieren, Hörsäle besetzen, gegen Israel hetzen und unbehelligt brandschatzend durch Europa reisen – so wie der terroristisch-islamistische Nachschub weiter ungehindert über die Grenzen Europas einströmt. Dem „Identitären“ Martin Sellner hingegen wurde die Einreise nach Frankreich verweigert – nur weil er in Paris sein Buch „Remigration“ vorstellen wollte. Auf Veranlassung von Innenminister Laurent Nuñez wurden zudem ein für heute geplanter Kongress, auf dem Sellner sprechen sollte, und eine Demonstration am Sonntag in Paris verboten. Veranstaltungen, die genau die Probleme thematisieren, die Frankreich ins Chaos gestürzt haben, werden unterdrückt – während diejenigen, die plündernd durch die Städte des Landes zogen, zu grotesken Witzstrafen verurteilt werden. Hier schließt sich der Kreis: Dieselbe himmelschreiende Unverhältnismäßigkeit in der Rechtspflege der Justiz ist es, aus der auch die Inhaftierung Paul Brandenburgs entspringt.

Das Allerletzte: Deutschlands Systemmedien

Das also ist das „demokratische“ und „freiheitliche“ Europa, das sich in aller Welt als Kontinent der Freiheit und des Rechts anpreist. In Wahrheit driftet der Kontinent (und vor allem einige seiner wichtigsten Länder wie Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Spanien) in einen neuen Totalitarismus ab und führt einen unerbittlichen Krieg gegen „falsche“ Meinungen – während linke Umstürzler, illegale Migranten und Terror-Sympathisanten wie die Made im Speck leben und in Wort und Tat ihre Gewaltphantasien ausleben können. Aber ein couragierter, hocheloquenter, blitzgescheiter und freiheitlicher Akteur wie Brandenburg, der einen unfähigen Bürgermeister und einen wegen Pädophilie vorbestraften Transvestiten anprangert, wird mal eben verhaftet.

Dies sind verstörende und bestürzende Zustände, die noch vor 15 oder 20 Jahren völlig undenkbar gewesen wären – und dass es so weit kommen konnte, liegt auch und gerade an der Weigerung der großen Medien, ihrer Pflicht nachzukommen. Sie fungieren zunehmend als Propagandaabteilungen der Regierungen und attackieren die Bürger, die sich nicht willig ins klimaneutrale, multikulturelle und megadiverse Utopia führen lassen wollen. Das zeigt sich darin, dass Brandenburg – ähnlich wie damals Michael Stürzenberger nach dem islamistischen Terrorangriff von Mannheim – nonchalant und bösartig als „Islamhasser“ oder Extremist verfemt wird. Die skandalöse Festnahme Brandenburgs hingegen wurde von der Mainstream-Journaille und vom ÖRR nicht oder nur ganz am Rande aufgegriffen, geschweige denn, dass sie in ihrer monströsen Unverhältnismäßigkeit angeprangert worden wäre. Der linke „Tagesspiegel“ klitterte die Wirklichkeit stattdessen mit der Einordnung Brandenburgs als „Internet-Hassprediger“, und erweckte in seinem Bericht über dessen Verhaftung den Eindruck, hier sei ein gemeingefährlicher Krimineller aus dem Verkehr gezogen worden. Diese Selbstgleichschaltung der Medien bei gleichzeitiger Schikanierung der freien Medien macht den Rückfall in obrigkeitsstaatlich-totalitäre Verhältnisse erst möglich, in die Europa derzeit abgleitet … und wenn ihre Macher im Gefängnis landen und dadurch kritische Menschen eingeschüchtert werden, ist der Weg erst recht frei für noch mehr linke Gehirnwäsche. Darum geht es.


Montag, 12. Oktober 2026

Zwei Jahre Knast für Bilder bekleideter Körper: Die schleichende Kriminalisierung des Alltags

von Wilma Fricken

Wollten die Mädchen auf diesem Publikumsschnappschuss eines Sportevents dem Fotografen böse, würden diesem künftig fast ein Dutzend Strafverfahren drohen




Mit dem letzte Woche im Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur „ Stärkung des Schutzes vor digitaler Gewalt“ von SPD-Justizministerin Stefanie Hubig vollzieht die Bundesregierung einen weiteren Frontalangriff auf die Freiheit in diesem Land, von dem die breite Öffentlichkeit gar nichts mitbekommt, und verschiebt das Gemeinwesen weiter hin zu autoritären Strukturen, in denen nicht mehr gegenseitiges Vertrauen das gesellschaftliche Miteinander prägt, wie es in freien und subsidiäen Gemeinschaften üblich ist, sondern Misstrauen dominiert – ein Produkt jener Zersetzung und Spaltung, die unter Angela Merkel begann und sich seither unaufhaltsam ins Leben aller Menschen frisst. Wenn dieser Irrsinn vom Bundestag angenommen werden sollte, wird es in diesem Land nicht einmal mehr möglich sein, noch irgendwo einen Handy-Schnappschuss zu machen, ohne zwei Jahre Haft zu riskieren. Denn die drohen bereits, wenn Aufnahmen von “bekleideten Genitalien” oder der “bekleideten weiblichen Brust” gemacht werden – sprich: Von beliebigen Personen im öffentlichen Raum, insbesondere weiblichen, auf denen diese halsabwärts zu sehen sind. In dem Entwurf sind wieder Gummiformulierungen und beliebig ausleg- und interpretierbare Wieselworte enthalten, die bei böser Absicht oder Bestrafungswille praktisch jeden, der irgendwo ein Handybild auf einer Party, in einer Disco, auf einem Stadtfest, in der Fußgängerzone oder auf dem Sportplatz schießt, zum Ziel strafrechtlicher Ermittlungen macht. So heißt es lapidar, der “bekleidete Körperteil müsse die Aufnahme prägen und die Darstellung offensichtlich sexualisiert sein. Wie das auch nur ansatzweise objektiviert oder korrekt festgestellt werden soll, wird dagegen nicht erläutert. Würde man die Vorgaben einhalten, müssten die schon jetzt heillos überlasteten Ermittlungsbehörden dann mit äußerster Sorgfalt ermitteln, ob eine bekleidete Brust oder ein Hintern im Mittelpunkt der Aufnahme steht und ob diese mit einer “sexualisierten Absicht” gemacht wurde; würden die entsprechenden Vorwürfe von woken Richtern einfach nur durchgewinkt, braucht es diese Akribie gar nicht.

Um dem Wahnsinn eine weitere Volte zu verleihen, übte der „LSVD-Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg e. V.“ massive Kritik an dem Gesetz – allerdings nicht, weil es über alle Maßen absurd ist, sondern weil es ihm nicht weit genug geht: Die „starken Fokussierung auf cisgeschlechtliche Frauen und Mädchen“ vernachlässige das identische diesbezügliche Schutzbedürfnis von „trans* Männer, trans* Frauen, nicht-binären Personen und intergeschlechtlichen Menschen“, die ebenso von „digitaler Gewalt“ betroffen seien – weshalb der dem Entwurf zugrunde liegende Fokus auf „cis Frauen“ zu kurz greife. So werde die „weibliche Brust“ leider „nicht weiter definiert“, womit die Formulierung „binäre und biologisierende Kategorien“ anknüpfe und „die ganze Vielfalt der Geschlechtsidentitäten“ außer Acht lasse. Zudem werde die „Sexualisierung von Brüsten, ebenso wie es oben-ohne-Verbote tun“ reproduziert. Deshalb solle entweder eine geschlechtsneutrale Bewertung von Oberkörpern im Gesetz verankert oder die Formulierung durch „weiblich gelesene Brust von Menschen anderer Geschlechtsidentitäten“ ergänzt werden, wird gefordert. In die gleiche Kerbe hieb allen Ernstes der Deutsche Juristinnenbund (djb): Der Begriff „weibliche Brust“ lasse „unklar“, was darunter zu verstehen sei. „Die Frage, ob eine Brust – u. a. im Hinblick auf nicht binäre Personen – als weiblich angesehen wird oder nicht, als Gegenstand der Beweisaufnahme zuzulassen, birgt die Gefahr diskriminierender und entwürdigender Beweisanträge“, hieß es in einer Stellungnahme. Die Juristinnen schlagen vor, das Tatbestandsmerkmal „unabhängig vom personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag“ anzuwenden.

Linke Opferolympiade im Antidiskriminierungswahn

Die Diskussion zeigt, wie furchterregend weit sich die woke Geisteskrankheit und der totalitäre sozialistische Ungeist der Umerziehung, Umprogrammierung und Verhaltenskonditionierung inzwischen in diesem Staat ausgebreitet haben. Nicht nur, dass hier eine weitere Überregulierung ohne jeden Regelungsbedarf geschaffen wird, da das bestehende Strafrecht für Fälle missbräuchlicher Bild- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen bereits ausreicht: Was noch vor wenigen Jahren als spinnerte Ergüsse von Gender-Arbeitskreisen oder linken Hochschulgruppen verspottet worden wäre, wird heute zur Gesetzesvorlage und von Juristen und in Medien bierernst erörtert und vertieft. Über Idiotien dieser Art macht man sich in Deutschland mittlerweile nicht nur ernsthaft Gedanken, sondern ergeht sich auch noch in detaillierten Haarspaltereien darüber, wie man sie immer weiter ausdehnen kann, anstatt auf die jedem geistig gesunden Menschen unmittelbar einsichtige Tatsache hinzuweisen, dass dieses Gesetz grundsätzlich freiheitsfeindlich und noch dazu absolut grotesk ist. Es geht, wie bei der linken Opferolympiade im Antidiskriminierungswahn seit jeher, immer mehr noch nicht skandalisierte oder problematisierte Bereiche des Alltagslebens zu regulieren, zu Straftatbeständen zu machen – zum einen durch inflationäre Ausdehnung des Gewaltbegriffs, um von realen Straftatbeständen ablenken zu können (man vergleiche beispielhaft die mediale Hysterie um “Collien Erfandes” mit der Nullöffentlichkeit zu Gruppenvergewaltigungen und Messerattacken), zum anderen soll vor allem die linke Hauptfeindgruppe normale, weiße, deutsche Männer unter Generalverdacht gestellt und anhand völlig argloser Handlungen kriminalisiert werden.

Offiziell verfolgt es den Zweck, den angeblichen „Flächenbrand“ (Hubig) der digitalen Gewalt in Form von sexualisierten Deepfakes, Rachepornos und voyeuristische Aufnahmen „strafrechtlich klarer“ zu fassen. Dies geht zurück auf die besagte Fernandes-Posse vom März dieses Jahres, die ihrem Ex-Mann Christian Ulmen die Verbreitung sexualisierter Inhalte vorwarf – als Teil einer von langer Hand vorbereiteten Kampagne, an der auch der „Spiegel“ und die linksextreme Hetzorganisation “HateAid” mitwirkten. Bis heute haben Fernandes‘ damalige Behauptungen nicht zu gerichtsfesten Beweisen geführt, lieferten aber das willkommene Einfallstor, um die Meinungsfreiheit durch die Hintertür noch weiter einzuschränken. Das Gesetz baut auf dieser scherbengerichtlichen “bei Verdacht schuldig“-Grundhaltung auf hat als praktischer Nebeneffekt natürlich auch wieder einmal die Aushebelung von datenschutzrechtlichen Standards und Grundrechten zum Ziel: So sollen Plattformen und Internetanbieter auf richterliche Anordnung hin verpflichtet werden können, bei auch nur vermeintlichen Beleidigungen personenbezogene Daten herauszugeben. Zudem können auch Nutzerkonten gesperrt werden, wenn Gerichte zu dem Schluss kommen, dass eine “schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung” begangen wurde und weitere entsprechende Verstöße zu erwarten sind. Dass in den passenden linkslastigen Regenbogensenaten der größeren deutschen Landgerichtsbezirke solche Unterstellungen gewohnheitsmäßig bejaht werden und es massenhaft entsprechende Urteile hageln dürften, besteht sich von selbst.

Beschädigung des Rechtsfriedens

Auch größere geschlossene Messenger-Gruppen können gesperrt werden, ohne dass eine konkrete Mindestzahl an Mitgliedern angegeben würde. Über Pornographie hinaus soll auch die Verbreitung sämtlicher computergenerierter oder veränderter Inhalte, die ein reales Geschehen vortäuschen und geeignet sind, das “Ansehen einer Person erheblich zu schädigen”, bestraft werden. Bei alledem handelt es sich um völlig Willkürauslegungen, die juristisch überhaupt nicht hinreichend definiert werden können. Die beliebige Interpretation verhindert jegliche Rechtssicherheit; im Gegenteil: Dieses Gesetz beschädigt den Rechtsfrieden in Deutschland noch weiter und massiv, weil es weitere Normalitäten des Alltagslebens, die weder Staat noch Justiz in irgendeiner Weise zu interessieren haben, mit Verboten belegt und zu überschießenden Vermeidungshandlungen führt. Die Bevölkerung wird maximal gegeneinander aufgewiegelt; wer ein Handy falsch hält, muss sich demnächst vorwerfen lassen, er habe unerlaubt fotografiert; Passanten, die sich in einer Straßenszene mitfotografiert fühlen, können die Polizei rufen. Die Vergiftung des Zusammenlebens durch einen ideologietriefenden Spitzelstaat, dem die Finanzierung von Meldestellen wegen Aussagen “unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ noch nicht genügt, wird weiter auf die Spitze getrieben.

Da das Gesetz das linksakademische Wording der “Sexualisierung“ aufgreift, als die nunmehr dann praktisch alles gilt, und es mit einem maßlos aufgeblähten, unscharfen Gewaltbegriff verbindet, werden außerdem freizügige Kleidung oder figurbetonte Outfits unmerklich zu unziemlichen, unerwünschten und deplatzierten Aufmachungen erklärt – und welcher wachsenden gesellschaftlichen Gruppe spielt dies wohl in die Karten? Natürlich dem politischen Islam, der überall seine Scharia-Forderungen geltend macht. Wo schon jetzt Geschlechtertrennung in Vereinen oder Schwimmbädern gefordert wird und wo an immer mehr Schulen Mädchen wegen zu knapper Kleidung angefeindet und zur Bedeckung aufgefordert werden, wird ein Gesetz, das das Ablichten weiblicher Körper selbst in bekleidetem Zustand unter Strafe stellt und dem Fotografen eine sexuelle Intention andichtet, den Trend verschärfen, sich noch weniger Blicken auszusetzen, sprich: sich noch mehr zu verhüllen. Am Ende dieser Entwicklung steht dann die Burka. Die Scharia verbietet das Abbilden von Genitalien, Gesäßen oder Brüsten – egal, ob unbekleidet oder nicht; dass ein übergriffiges deutsches Gesetz aus dem Jahr 2026 fast identische Vorgaben formuliert, könnte den Fortschritt der Islamisierung gar nicht markanter illustrieren. Wie dessen Endstufe dann aussieht, zeigen bereits die Fernsehprogramme in islamischen Ländern (siehe hier), wo selbst bei Leichtathletik- oder Olympiaübertragungen Frauenkörper mit geschwärzten Balken unkenntlich gemacht werden müssen. Die Scharia-Partei Deutschland (SPD) trägt mit diesem monströsen Gesetz dazu bei, dass ein vollständiges Verhüllungsverbot für Frauen nur noch Formsache ist. Entweder die neuen Herren im Siedlungsgebiet Germanistan werden dieses dann selbst erlassen – oder diese Regierung tut ihnen auch noch diesen Gefallen. Die Hölle ist nahe.


Freitag, 4. September 2026

Der Regenbogen als Tor zur Hölle: Das vertuschte Pädophilieproblem der Bundesrepublik

von Felix Wachter

Sexueller Missbrauch und Pädophilie



„Die Regenbogenfahne steht für die Machenschaften pädophiler Lobbygruppen.“ Dieser X-Post der niedersächsischen AfD-Landtagsabgeordneten Vanessa Behrendt hat für viel Aufregung gesorgt; die deshalb angestrengte Anklage wegen Volksverhetzung wurde kürzlich fallen gelassen. Selbst Kritiker von LGBT werden sich fragen: Was soll denn die Regenbogenfahne mit Pädophilie zu tun haben? Werden hier nicht in übler Weise Menschen diffamiert? Fernab von aller Polemik lohnt es, sich einmal genauer anzuschauen, auf welchen Grundgedanken die LGBT-Ideologie basiert und in welchem Verhältnis diese zur Pädophilie stehen.

In allen Menschheitskulturen gibt es das Bewusstsein, dass der Umgang mit Sexualität Regeln bedarf, die alle kennen und einhalten. Andernfalls ist ein Zusammenleben nicht schlicht möglich. Die Gender-Ideologie ist angetreten, um Tabus und Verbote im sexuellen Bereich aufzuheben. Möglichst jeder soll seine Sexualität frei ausleben können. Wer sexuell abstinent bleibt, wird krank dadurch, so die Theorie. Vor diesem Hintergrund wird das Ausleben von Sexualität geradezu zu einem Menschenrecht.

Regenbogenideologie als Kulturbruch

Wie kommt die Gender-Ideologie zu solchen Annahmen? Ähnlich wie das Bedürfnis nach Gemeinschaft und Sicherheit ist aus ihrer Sicht die Sexualität ein menschliches Grundbedürfnis, das jeder Mensch von Anfang an hat. Folgt man dieser Logik, ist es geradezu ein Verbrechen, Kinder von sexuellen Einflüssen abzuschirmen. Dem Kind würde dadurch ein fundamentales Grundrecht verwehrt, seine Persönlichkeit und sozialen Fähigkeiten müssten verkümmern. Deshalb ist es für die Verfechter von LGBT von zentraler Bedeutung, dass Kinder möglichst frühzeitig mit Sexualität in Berührung kommen und über alle möglichen sexuellen Neigungen Bescheid wissen. Nur so können sie sich ihrer eigenen Präferenzen bewusst werden und sie entsprechend ausleben.

Die ganze LGBT-Ideologie beruht also auf der unausgesprochenen These, dass in der bisherigen Menschheitsgeschichte bei der Kindererziehung alles falsch gemacht wurde. Durch die „Panzerung durch Sexualunterdrückung“ (Wilhelm Reich) hat die Menschheit bislang nur Neurotiker hervorgebracht. Erst durch eine flächendeckende frühkindliche Sexualerziehung, die selbstverständlich staatlich organisiert werden muss, kann sich die Persönlichkeit eines Kindes entfalten. So absurd es klingt: eine vermeintliche Sexualität aus Kindern herauszukitzeln wird so zu zur staatlichen Aufgabe.

Die freie Zustimmung: Ein Feigenblatt

Wenn der Mensch von Anfang an ein sexuelles Wesen ist und seine Neigungen ausleben soll, dann stellt sich automatisch die Frage, was denn eigentlich gegen einen Sexualkontakt von Kindern und Erwachsenen sprechen sollte. Diese Frage berührt den zweiten Glaubenssatz der Genderideologie: Alle sexuellen Handlungen sind gut, solange alle Beteiligten zustimmen und sich dabei wohl fühlen. Das heißt nur sexuelle Gewalt, Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind abzulehnen.

Nimmt man die beiden Glaubenssätze zusammen, dass erstens der Mensch, der fraglos von Natur aus sexuelle Bedürfnisse hat, selbige zwingend ausleben müsse, um glücklich zu sein, und dass zweitens die Zulässigkeit sexueller Handlungen ausschließlich von der Einvernehmlichkeit abhänge, dann gibt es keinen logisch zwingenden Grund mehr für ein generelles Pädophilieverbot. Im Gegenteil: Würde man einem Kind pädophilen Sex verweigern, das – zumindest verbal – einen vermeintlichen Wunsch danach äußert, wäre das nach dieser kruden Logik sogar verwerflich.

Die pädophilen Ursprünge der Grünen

Man sollte in diesem Zusammenhang nicht vergessen, dass der Mythos von einer einvernehmlichen Pädophilie eine lange Vorgeschichte hat. Von 1980-1993 forderte das Bundesprogramm der Grünen die grundsätzliche Straffreiheit von Pädophilie. Die Forderung nach „Entkriminalisierung“ hatte in der Partei zahlreiche prominenten Unterstützer und war keineswegs ein peinlicher Ausrutscher einzelner Spinner, wie der Grünen-Politiker Daniel Cohn-Bendit unmissverständlich klarstellte: „Sie müssen sich nur die Anträge zur Altersfreigabe beim Sex mit Erwachsenen ansehen: Das war bei den Grünen Mainstream.“ Diese Aussage verrät zudem einiges über das Verständnis grüner Pädophiliebefürworter der damaligen Zeit. Kindern soll es ab einem gewissen Alter „erlaubt“ sein, Sex mit Erwachsenen zu haben. Es wird hier also so dargestellt, als wäre Pädophilie primär ein Bedürfnis von Kindern, nicht von Erwachsenen.

Diese Denkweise wird auch in weiteren Aussagen Cohn-Bendits deutlich: So schrieb er in einem Artikel des Magazins “PflasterStrand”: “Letztes Jahr hat mich ein 6-Jähriges Genossenmädchen verführt. Es war eines der schönsten und sprachlosesten Erlebnisse, die ich je hatte.” Und in einem Fernsehinterview bekannte er: „Wissen Sie, die Sexualität eines Kindes ist etwas absolut Fantastisches. […] Wissen Sie, wenn ein kleines fünfjähriges Mädchen beginnt, Sie auszuziehen, ist das großartig. Es ist großartig, weil es ein Spiel ist, ein wahnsinnig erotisches Spiel.“ Cohn-Bendit stellt sich hier also als Opfer von Verführungskünsten kleiner Mädchen da, der sich lediglich zu erotischen Spielen „überreden“ lässt.

„Wehe denen, die Böses gut und Gutes böse nennen“

In alledem sehen wir eine völlige Umkehr menschlicher Moralmaßstäbe: Nicht mehr Pädophile wird als verwerflich angesehen, sondern ihr Verbot. Nicht mehr Kinderschänder, sondern Kinderschützer sind die wahren Unmenschen. Denn angeblich wollen Kinder von sich aus Pädophilie, und es sei „unmenschlich“, ihnen diese zu verwehren – wie das Wahlprogramm der “Alternative Liste für Demokratie und Umweltschutz” (AL), einer Vorläuferorganisation der Grünen, unterstrich: „Es ist unmenschlich, Sexualität nur einer bestimmten Altersstufe und unter bestimmten Bedingungen zuzubilligen. Wenn Jugendliche den Wunsch haben, mit Gleichaltrigen oder Älteren außerhalb der Familie zusammenzuleben, […] weil sie pädosexuelle Neigungen haben, sei es aus anderen Gründen, muss ihnen die Möglichkeit dazu eingeräumt werden.“

Pädophile Standpunkte und Netzwerke waren also tief in der DNA der Grünen verankert. Zwischenzeitlich kam es dann zu halbherzigen Distanzierungserklärungen von Seiten der Partei. Meinem Eindruck nach erfolgten die Distanzierungen aber eher aus Opportunismus, denn aus einem Gesinnungswandel: Es gab einfach zuviel gesellschaftlichen Gegenwind und so ließ man das Thema erst einmal in der Schublade verschwinden.

Nachwirkungen der „sexuellen Befreiung“

Man hört hier den unausgesprochenen Satz heraus: “Die vom Faschismus geprägte Gesellschaft in Deutschland ist eben noch nicht soweit.” Die pädophilen Umtriebe im Zuge der „sexuellen Befreiung“ der 1970er Jahre haben indes ihre Spuren hinterlassen: Pädosexuelle Netzwerke konnten sich tief in staatliche Institutionen einnisten. Beispielsweise geht man heute davon aus, dass der „Sexualwissenschaftler“ Helmut Kentler mehr als dreißig Jahre lang über Behörden schwererziehbare Jungen gezielt an Pädophile vermittelte. Kentler stand dabei ganz offen zu seinen Aktivitäten, die von staatlichen Stellen nicht nur geduldet, sondern über Jahrzehnte hinweg aktiv unterstützt und finanziert wurden.

Dass Kentler keineswegs das Kindeswohl im Sinn hatte (wer würde das auch ernsthaft glauben?), sondern dass seine Haltung gegenüber Problemkindern vielmehr von Verachtung geprägt war, zeigt folgende Aussage von ihm: „Diese Leute haben diese schwachsinnigen Jungen nur deswegen ausgehalten, weil sie eben in sie verliebt, verknallt und vernarrt waren.“

Es braucht wieder Mut zur Wahrheit

Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass nicht auch heute noch wirkmächtige Pädo-Netzwerke mit dem Staat verfilzt sind. Es wurden jedenfalls keine nennenswerten Bemühungen unternommen, sie zu zerschlagen. Ein Indiz für die weitere Existenz dieser Netzwerke mag das Schweigen sein, mit dem die etablierte Politik das Thema behandelt. Kindesmissbrauch wird nur dann thematisiert, wenn es um eine Rechtfertigung der Ausweitung von digitaler Überwachung geht.

AfD-Politiker (meistens sind es Frauen), die den Mut haben, Kindesmissbrauch in den Parlamenten anzusprechen, schlägt regelmäßig der blanke Hass entgegen. Anscheinend ist hier bei den Altparteien ein wunder Punkt getroffen. Man sollte sich nicht täuschen lassen: Die Regenbogenideologie ist nichts Neues, sie ist die alte Ideologie der „freien Liebe“ und „sexuellen Befreiung“, die bereits die Generation der 68er vertreten hat. Es sind ein und dieselben Grundsätze.

Jahrzehntelange Vertuschung

Es ist deshalb nicht zufällig, dass Pädoaktivisten immer wieder versucht haben, unterm Regenbogen Unterschlupf zu finden. Die Logik dahinter ist klar: Wenn jeder sexuelle Freiheit haben kann, warum dann nicht auch wir? Auch heute noch stellen sich Pädophile als Opfer einer repressiven Gesellschaft dar und inszenieren sich als „Retter“ von Kindern. Es sind infame Verdrehungen, um die eigenen Taten zu legitimieren.

Beim Thema Regenbogen und Pädophilie geht es bestimmt nicht darum, einzelnen LGBT-Personen eine Nähe zur Pädophilie zu unterstellen. Es geht vielmehr um eine Ideologie, die pädophilen Aktivitäten einen Nährboden bereiten kann.

Verstärkt wird die Gefahr dadurch, dass das Pädophilieproblem in Deutschland jahrzehntelang vertuscht und kleingeredet wurde, sodass sich entsprechende Netzwerke, zum Teil mit politischem Wohlwollen, in staatlichen Strukturen ausbreiten konnten. Wer dieses Problem offen ausspricht ist sicher kein Hetzer oder Populist, sondern wird seiner Verantwortung als Politiker gerecht.


Sonntag, 30. August 2026

Schulen und Universitäten als Brutstätten linker Ideologie

von Erwin Rigo

Indoktrination statt Unterricht: Leider in immer mehr Schulen gang und gebe



Seit über 100 Jahren basiert die Bildungsphilosophie auf Pragmatismus, Instrumentalismus und Erfahrungspädagogik. Lernen soll durch „learning by doing“, Projektarbeit und soziale Interaktion erfolgen; die Schule wird immer noch als „embryonic society“ verstanden, in der die gesellschaftliche Transformation vorbereitet wird. Diese beiden catch phrases gehen auf den Vater der Progressive Education John Dewey (nach seinem Hauptwerk “Democracy and Education” von 1916) zurück, bei uns kurz Reformpädagogik genannt. Sie orientiert sich nicht mehr an überlieferten Idealen, sondern an unmittelbarer Nützlichkeit, augenblicklichem Nutzen und situativer Problemlösung. Der Lehrer wurde damit auch bei uns, speziell seit den 1970er Jahren, etappenweise mit entsprechenden Lehrplänen vom Wissensvermittler zum Lernbegleiter, zum Coach, Bildung zur Qualifikation für Lebensbewältigung umprogrammiert.

Selbst ein SPD-Urgestein wie Thilo Sarrazin kommt aktuell zu folgendem traurigen Befund: „Die Schulen und Universitäten sind zu Brutstätten einer linken Ideologie geworden, die statt Wissen und Leistung vor allem Gesinnung vermitteln. Multikulturalismus und Verachtung der eigenen Kultur sind dort Programm.“

Doch die Kritik an diesen Bildungskonzepten ist nicht neu. „Neue Lehr- und Lernformen“ wurden bei uns schon in den 1970er und 1980er Jahren als Etikettenschwindel erkannt. Die öffentliche Wahrnehmung verhält sich ähnlich beim Begriff „ progressiv“. Vor allem die schwächeren Schüler brauchen einen angeleiteten Unterricht, weshalb man die Lehrperson als wichtigsten Faktor für den Lernerfolg aktuell zunehmend wiederentdeckt. Deshalb wurde in der Schweiz erst jüngst – im Frühling 2026 – das „Manifest für einen bildungswirksamen Unterricht” von Dr. C. Bossard und Dr. B. Kissling lanciert. Und in den USA posaunen Kritiker schon seit 50 Jahren: “Back to the 3 R’s – reading – writing, arithmetics!“, wenn auch in woken Zeiten leider oft vergebens.

Durch schulische Erziehung zur einer besseren Menschheit?

Diese Spirale der akademischen Abwärtsentwicklung ist einhergegangen mit einer neuen pädagogischen Sprache: Erziehung wurde zu “Sozialisation”, Lehren zur “Steuerung kognitiver Prozesse”, die Person zum Rollenaggregat. Wissen, Moral und Charakterbildung haben bei uns speziell nach 1968 an Bedeutung zugunsten „messbarer Kompetenzen“ und sozialer Anpassung verloren. Der zentrale Irrtum der Reformpädagogik, ihre intrinsische Motivation, hat sich abermals entzaubert. Insider erinnern sich noch an den Flop der Wiederbelebung der Antiautoritären Erziehung von Alexander Neill (bekannt vor allem von seiner bereits von 1921 stammenden Konzeption der Summerhill School) in den 1970er Jahren. Trotzdem wurde Elemente der Antipädagogik, die auf dem Naturoptimismus von Rousseau beruhen, weiter propagiert. Alle Erlösungshoffnungen der reformpädagogischen Projekte nach dem Ersten Weltkrieg wurden auf das Kind projiziert, dem nachgerade utopischen Glauben gemäß, durch bloße schulische Erziehung eine bessere Menschheit produzieren zu können.

An allen negativen Entwicklungen im Kind sei nur die Gesellschaft und die Umwelt schuld. Selbst die extremste Form der Summerhill School wurde wieder als Empfehlung nach 1968 propagiert. Beträchtliche reformpädagogische Anteile davon sind selbst in den Regelschulen übernommen worden. Und wiederum muss man mutig seine Stimme erheben und betonen, dass die Schule keine Selbstfindungswerkstatt, sondern eine Pflichtinstitution ist, wo systematisches Üben – auch zuhause durch Hausübungen –, Garant für einen Leistungserfolg bleiben. Selbstorganisation mit dem Lehrer als bloßem “Coach” mag sich bei leistungsstarken Schülern bewähren, aber nicht bei leistungsschwachen. Doch jedes Kind hat ein Recht darauf, adäquat angeleitet und verantwortungsvoll unterrichtet zu werden. Auch eines aus einer bildungsfernen Schicht!

Ideologisierung, Cancel Culture und Diskursverengung

Gegenwärtig erfahren wir allerorts eine Zuspitzung dieser Entwicklung. Bildung dient zunehmend der Einübung „richtiger Haltungen“ zu politischen Großthemen wie Klima, Migration, Pandemie oder Identität. Schüler werden zur öffentlichen Artikulation politischer Anliegen angehalten, während abweichende Meinungen moralisch sanktioniert werden. Cancel Culture, Desinformationsbekämpfung und staatlich geförderte Wahrheitsverwaltung haben zu einer Verengung des Diskurses geführt. Wahrheit wird nicht mehr diskutiert, sondern administriert; Irrtum nicht widerlegt, sondern isoliert. Der demokratische Streit wird durch moralische Etikettierung ersetzt. Die Schule verliert damit ihre emanzipatorische Funktion und ist zum Instrument ideologischer Formung geworden. Lehrer fühlen sich in die Rolle von Haltungsvermittlern gedrängt, Schüler zu Objekten pädagogischer Steuerung ohne Zukunftsperspektive für die Jugend.

In der Gegenwart sieht man allerorts eine Zuspitzung dieser Entwicklung, die von Ideologisierung und Cancel Culture zu einer zunehmenden Diskursverengung führt. Bildung dient zunehmend der Einübung „richtiger Haltungen“ zu politischen Großthemen wie Klima, Migration, Pandemie oder Identität. Schüler werden zur öffentlichen Artikulation politischer Anliegen angehalten, während abweichende Meinungen moralisch sanktioniert werden. Tatsächlich haben Cancel Culture, Desinformationsbekämpfung und staatlich geförderte Wahrheitsverwaltung mittels Gesetzen wie dem EU-Digital Services Act (DSA) zu einer Verengung des Diskurses geführt. Wahrheit:wird nicht mehr diskutiert, sondern administriert; Irrtum wird nicht widerlegt, sondern isoliert. Der demokratische Streit wird durch moralische Etikettierung ersetzt. Die Schule verliert damit ihre emanzipatorische Funktion und ist zum Instrument ideologischer Formung geworden. Lehrer fühlen sich in die Rolle von Haltungsvermittlern gedrängt, Schüler zu Objekten pädagogischer Steuerung ohne Zukunftsperspektive für die Jugend.

Die Psychologie als gesellschaftliches Transformationsinstrument

Mit der pragmatischen Pädagogik – zuerst in den USA aufgekommen – stieg die Bedeutung von Psychologie und Soziologie im Unterricht. Die gesamte Palette der Reformprojekte, die nach der Russischen Revolution entstanden sind, basieren darauf. Eine Ausnahme bildet Montessori, der schon 1905 – nach dem Petersburger Blutsonntag – seine Innovationen entwickelte. Der “Neue Mensch” wurde fortan als Produkt von Umwelt und Sozialisation verstanden. Linken erscheint daher bis heute heute Verhalten allein steuerbar durch Konditionierung, Gruppendynamik und Sozialtechniken. Behaviorismus und neomarxistischer Materialismus teilen dabei die Annahme, dass der Mensch im Wesentlichen durch äußere Bedingungen determiniert sei.

Auf Grundlage dieser ideologischen Sichtweise ist Erziehung auf diese Art zur Verhaltenssteuerung geworden; kritisches Denken ist heute durch „betreutes Denken“ ersetzt worden. Sittliches Handeln im Kant’schen Sinn – aus Einsicht in das “Gesollte” – ist hingegen gänzlich verdrängt worden, da dieses nicht messbar ist. Die Kritische Theorie der Frankfurter Schule von Horkheimer, Adorno und Marcuse griff schon 1923 diese soziopsychologische Perspektive auf. Ihre Vordenker wanderten 1933 in die USA aus, bevor sie nach ihrer Rückkehr 1950 und spätestens ab den 1960er und 1970er Jahren dann stetig wachsenden Einfluss auf Pädagogik, Bildungspolitik und Hochschulen vor allem der Bundesrepublik gewannen Der seitdem zunehmende philosophische Relativismus bestreitet absolute Wahrheiten und begünstigt eine Haltung, in der Werte, Traditionen und Normen als beliebig oder ideologisch verdächtig gelten. Heute ist der daraus entstandene Konstruktivismus vom Dekonstruktivismus ersetzt worden, was an der Gender-Ideologie, der LGBTQ+-Agenda bis hin zu Christopher-Street-Days zum Ausdruck kommt. Gesellschaftskritische Geister sprechen hierbei von Dekadenz, Gesellschaftszerstörung und bevorstehendem Untergang des Abendlandes, vergleichbar mit dem Römischen Reiches.

Gesellschaftliche Steuerung und Internationalisierung

Dr. John Joannidis wies 2005 in seinem Aufsatz „Why most published research findings are false auf die Fehlerhaftigkeit der Messmethoden hin, genauso wie der vielzitierte belgische klinische Psychologe Dr. Mattias Desmet, der 2016 in „Das Streben nach Objektivität in der Psychologie“ das Thema erneut aufgriff, dass die Psychologie überwiegend zu falschen Messergebnissen komme. Damit hinterfragt er nicht nur kritisch den vorherrschenden Messbarkeitswahn, sondern auch die daraus resultierenden Ergebnisse. Somit kam er zum selben Befund wie Joannidis, der auf eine erschütternde Fehlerquote kam: „More than 85 % of published research findings are false!“. Joannidis war Ende 2020 das Sprachrohr der Maßnahmenkritiker mit Robert F.Kennedy jr., als dieser dem weltweit verbreiteten Dogma in Bezug auf die Angstpropaganda rund um das „tödliche“ Sars-Cov2-Virus widersprach. Im Jahr 2023 erschien dann „Die Psychologie des Totalitarismus“ von Dr. M. Desmet, das in vielen Bereichen an Gustav Le Bons Aussagen in „Psychologie des Sozialismus” (1898) erinnert, das dieser verfasste, nachdem er den Aufstand der Pariser Kommune selbst miterlebt hatte.

Parallel zur bildungstheoretischen Entwicklung muss auch auf den wachsenden Einfluss internationaler Organisationen und Netzwerke hingewiesen werden. Die Sozialistische Internationale gewann im 20. Jahrhundert durch Unterstützung revolutionärer Bewegungen, Demokratisierungsprozesse und internationale Vernetzung zusehends an Bedeutung. Nach dem Niedergang des Ostblocks verlor sie an direktem Einfluss, während neue elitäre Interessenvereinigungen wie das Weltwirtschaftsforum (WEF) in Davos an Gewicht gewannen und die subtilere, sozialistische Beeinflussung übernahmen. Dort vernetzen sich seit 1971 Politik, Wirtschaft, Medien, NGOs und Bildungspolitik im Zeichen globaler Agenden wie etwa „nachhaltiger Entwicklung“. Ziel war eine internationale Vereinheitlichung von Bildungssystemen. Stiftungen wie Rockefeller, Carnegie oder später auch staatliche Bildungsministerien haben maßgeblich zur Umgestaltung des Bildungssystems beigetragen, schon früh zunächst in den USA, nach 1945 dann auch in Europa.

Gesellschaftstransformation mittels Reformpädagogik hin zum „Neuen Menschen“

Kritiker sehen darin eine bewusste Schwächung des kritischen Denkens zugunsten von Konformität und “Compliance”. Standardisierung, scheinbare Objektivierungen – etwa auch durch PISA-Studien –, Kompetenzorientierung und Vergleichbarkeit werden als Ausdruck eines „Messbarkeitswahns“ interpretiert, der zur intellektuellen Nivellierung beiträgt, Man könnte auch von einem intellektuellen Dünnbrettbohren sprechen, wie ich dies schon vor 30 Jahren in meiner Promotionsarbeit zu Thema “John Deweys Einfluss auf die deutschsprachige Pädagogik seit 1945“ kritisch angemerkt hatte. Historische Vordenker der Reformpädagogik – von Comenius über Rousseau, Pestalozzi, Montessori bis zu Steiner – betonten die Bedeutung von Erziehung für gesellschaftliche Entwicklung. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts rückten jedoch Pädagogen wie J. Dewey, A. Makarenko, A. Neill, sowie P. Peterson explizit die politische Transformation der Gesellschaft in den Mittelpunkt, deren Resultate nun allerorts schmerzlich spürbar sind.

Freiarbeit, Projektunterricht, Antiautoritarismus und Erlebnisorientierung wurden zum pädagogischen Leitbild; traditionelle Tugenden wie Disziplin, Pflichtbewusstsein, Leistung und Ordnung gelten als überholt oder reaktionär. Wissenserwerb, Auswendiglernen und Frontalunterricht wurden abgewertet, Methoden und Prozesse höher gewichtet als Inhalte. Der Schulalltag von heute zeigt offenkundig, dass diese Entwicklung zu einem „dumbing down“ geführt hat: Zu sinkenden Leistungsstandards, inflationären Bestnoten, Absenkung von Anforderungen, Verlust akademischer Exzellenz und zu mangelnder Studierfähigkeit vieler Schulabgänger. Schule ist leider zunehmend zur Verwahranstalt geworden, zum Ort sozialen Engineerings, nicht mehr primär zur Bildungsinstitution. Und spätestens seit der überbordenden illegalen Immigration mit ihren zunehmenden Integrationsproblemen und der woken Ideologisierung ist sie heute auch ein Ort, wo der Kulturkampf ausgefochten wird und Lernen längst zur Nebensache geworden ist.


Samstag, 15. August 2026

Kulturkampf im Kreißsaal

von Gastautor

Der Todeskult linker Kulturkämpferinnen, die sich ausgerechnet auf „Moral“ berufen: Allerdings nur ein Aspekt der Abtreibungsdebatte



Medizinische Extremsituationen in rechtlichen Grauzonen geraten dieser Tage leicht zum Symbol für den westlichen, ideologisierten gesellschaftlichen Systemstreit. Die moderne politische Debatte im Westen leidet an einer tiefgreifenden Pathologie: Die Fähigkeit zur differenzierten, pragmatischen Problemlösung ist einer hyper-polarisierten Arena gewichen, in der komplexe Sachfragen sofort zu existenziellen Kulturkämpfen umcodiert werden. Wie dieser Mechanismus funktioniert, lässt sich idealtypisch an der Genese der Debatte über das Abtreibungsrecht in Massachusetts nachzeichnen. Was als spezifische, juristisch-medizinische Reparatur eines dysfunktionalen Gesetzes begann, mutierte im Mahlstrom des amerikanischen Parteienstreits zu einem Menetekel für den fundamentalen Angriff auf das gesellschaftliche Fundament – ein Phänomen, das sich über den Hebel des identitätspolitischen Aktivismus, die Macht der visuellen Inszenierung und eine schleichende globale Polarisierungswelle bis in die europäischen und deutschen Brandmauer-Debatten spiegelt.

Um die politische Sprengkraft des neuen Abtreibungsgesetzes in Massachusetts zu verstehen, muss man die konkrete medizinische Praxis analysieren, die der Reform vorausging. Das Vorläufergesetz zog eine unumstößliche Grenze bei der 24. Schwangerschaftswoche. Ab diesem Zeitpunkt – der statistischen Grenze der Lebensfähigkeit des Fötus außerhalb des Mutterleibs – waren Schwangerschaftsabbrüche strafrechtlich verboten, es sei denn, es lag eine eng definierte Ausnahme vor: eine akute Lebensgefahr für die Mutter oder eine unzweifelhaft letale (tödliche) Anomalie des Fötus. In der medizinischen Realität führte diese starre gesetzliche Formulierung jedoch zu menschlichen Tragödien und juristischer Paralyse unter Medizinern.

Grauzonen der Diagnostik und Kriminalisierungsangst der Ärzte

Medizinische Katastrophen im Spätstadium einer Schwangerschaft – wie etwa ein schwerer in-utero-Schlaganfall des Fötus, plötzliche degenerative Organfehler oder fortgeschrittene Chromosomenanomalien – werden oft erst im dritten Trimester sichtbar. Viele dieser Diagnosen bedeuten kein unmittelbares Versterben im Mutterleib. Das Kind wird nach der Geburt für einige Stunden, Tage oder Wochen unter extremen Qualen leben. Da diese Fälle per definitionem nicht unter den starren Begriff der „letalen Anomalie“ fielen (da das Kind ja kurzzeitig lebensfähig war), gerieten Ärzte in ein juristisches Minenfeld. Bei Durchführung eines Abbruchs drohten ihnen Strafverfolgung, Haftstrafen und der Entzug der Approbation. Die Folge war ein Behandlungsboykott: Aus Angst vor dem Strafrichter verweigerten große Kliniken in Boston Patientinnen in tiefen familiären Krisen die Versorgung. Es kam zu einer Art “medizinischem Tourismus”; betroffene Familien mussten unter immenser psychischer und finanzieller Last in Staaten wie Colorado oder nach Washington D.C. reisen, um Eingriffe vornehmen zu lassen, die ihnen in ihrer Heimat verwehrt wurden.

Das neue Gesetz unter Gouverneurin Maura Healey eliminierte daher die starre 24-Wochen-Grenze und ersetzte sie durch die Formel, dass ein Abbruch im Spätstadium erfolgen darf, wenn er auf dem „professionellen medizinischen Ermessen des behandelnden Arztes“ beruht. Das Ziel war eine Entkriminalisierung der Ärzteschaft, um eine patientenorientierte, medizinisch indizierte Individualmedizin im Extrembereich zu ermöglichen. Entgegen der medialen Zuspitzung bedeutete diese Fristenstreichung also keineswegs, dass Abbrüche im dritten Trimester zu einer unregulierten Dienstleistung oder einer Entscheidung aus einer Kaffeelaune heraus werden oder wurden; gegen diese Vorstellung sprechen sowohl die in harten medizinischen Statistiken dokumentierte Realität als auch die institutionellen Kontrollmechanismen, die die Rechtssicherheit im klinischen Alltag garantieren.

Die quantitative Marginalität der Spätphasenabbrüche

Ein Blick auf die weltweiten und nationalen Daten der Gesundheitsbehörden wie den Centers for Disease Control (CSC) in den USA oder dem Guttmacher Institut zeigt eine überwältigende Asymmetrie im zeitlichen Verlauf von Schwangerschaftsabbrüchen. Im ersten Trimester findet die überwiegende Mehrzahl der Aborte statt; rund 93 Prozent aller Schwangerschaftsabbrüche in den USA und Europa werden innerhalb der ersten 13 Wochen durchgeführt. In mehr als der Hälfte der Fälle handelt es sich um medikamentöse Frühabbrüche bis zur 9. Woche. Das zweite Trimester fällt dagegen schon deutlich ab: Etwa 6 bis 7 Prozent der Eingriffe finden zwischen der 14. und 20. Woche statt. Abbrüche im dritten Trimester sind die absolute Ausnahme; Abbrüche ab der 21. Woche machen historisch konstant nur etwa 1 Prozent des Gesamtaufkommens aus. Eingriffe im echten Spätstadium – ab der 28. Woche oder gar in der 38. Woche – bewegen sich im Bereich von Bruchteilen eines Prozents. Die Statistik belegt empirisch: Frauen tragen eine Schwangerschaft nicht monatelang aus, um sie dann kurz vor dem Termin grundlos abzubrechen.

Kein Arzt im Westen – weder in den liberalen Bundesstaaten der USA noch in Europa – darf einen Spätabbruch im stillen Kämmerlein und rein auf Wunsch der Patientin durchführen. Jedes größere Krankenhaus verfügt über interdisziplinäre Klinik-Ethikräte (in den USA die Hospital Ethics Committees), die als unüberwindbare Kontrollinstanz fungieren. Diese Gremien bestehen aus Gynäkologen, Neonatologen, Psychiatern, Juristen und Vertretern der Seelsorge. Sie sind in den USA über die Zulassungsbehörde Joint Commission on Accreditation of Healthcare (JCAHO) für jede Klinik zwingend vorgeschrieben. Zudem gilt bei jeglichen Eingriffen in der 38. Woche oder gegebenenfalls später das strikte Verhältnismäßigkeitsprinzip: Befindet sich eine Schwangere unmittelbar vor dem Geburtstermin in einer extremen psychischen Krise – etwa in einer schweren akuten Psychose oder akuter Suizidalität –, prüft der Ethikrat die medizinischen Optionen. Da der Fötus in diesem Stadium außerhalb des Mutterleibs voll lebensfähig ist, verweigern Ethikräte eine gezielte Tötung des Kindes (Fetozid) aus ethischen, standesrechtlichen und strafrechtlichen Gründen. Die einstimmige Entscheidung lautet hier ausnahmslos: Vorzeitige medizinische Entbindung durch künstliche Weheneinleitung oder Kaiserschnitt. Das Leben der Mutter wird geschützt, indem die Schwangerschaft beendet wird, während das Kind unmittelbar neonatologisch versorgt und am Leben erhalten wird.

Gefundenes Fressen im politischen US-Kulturkampf

Ein Mediziner, der ohne die Freigabe eines solchen Rates oder ohne stringente medizinische Indikation ein gesundes oder lebensfähiges Kind im Mutterleib tötet, verliert umgehend seine ärztliche Approbation (in den USA im Board of Registration in Medicine), wird von den Fachverbänden ausgeschlossen und setzt sich massiven Schadensersatzklagen (“Malpractice”) oder gar Strafverfahren aus. Die Rechtssicherheit für das ungeborene Leben bleibt somit auch ohne starre Wochenfristen durch das medizinische Standesrecht gewahrt. Obwohl das Gesetz von Massachusetts in erster Linie also handwerkliche Mängel der medizinischen Praxis beheben und Ärzten Rechtssicherheit bei tragischen Diagnosen geben sollte, schuf es durch den Verzicht auf explizite, wochenbasierte Schranken im Gesetzestext ein juristisches Vakuum. Im US-amerikanischen Kontext, der kein ausdifferenziertes, bundesweites Strafgesetzbuch nach europäischem Vorbild kennt, geriet diese offene Formulierung des “ärztlichen Ermessens” zu einem politischen gefundenen Fressen im politischen Kulturkampf der USA, mit Fernwirkung auch nach Europa.

Abtreibungsgegner übersetzten die Reform für die Wählerschaft sofort in das Narrativ des “legalisierten Kindsmords”. Diese Rhetorik verfängt gerade in den USA deshalb so leicht, weil sie ein fester Topos im Dauerkrieg zwischen “Pro-Choice”- und “Pro-Life”-Altivisten ist und auf real stattgefundene, maximal unglückliche politische Äußerungen zurückgreifen kann. So beschrieb der ehemalige demokratische Gouverneur von Virginia, Ralph Northam, im Jahr 2019 die palliative Begleitung unheilbar kranker Neugeborener mit Worten, die im medialen Echoraum des Kulturkampfs mühelos zur “vorsätzlichen Tötung nach der Geburt” – also Infantizid – umgedeutet und als offizielle Agenda der Progressiven dargestellt werden konnten.

Die Brücke zum Wokismus: Ideologische Aufladung der Debatte

Spätestens an diesem Punkt schlägt dann die Debatte die entscheidende Brücke von einer rein juristisch-medizinischen Kontroverse hin zu einer fundamentalen weltanschaulichen Auseinandersetzung. Dass die vagen Formulierungen der Gesetze ein so tiefes Misstrauen in der Bevölkerung hervorrufen, liegt daran, dass sie im öffentlichen Raum nicht isoliert diskutiert werden; sie treffen auf das breitere Phänomen des modernen Wokismus und der radikalen Identitätspolitik, die als ideologischer Katalysator wirken und die medizinische Sachfrage in ein absolutistisches Dogma verwandeln. Der moderne linksprogressive Aktivismus belässt es nicht mehr dabei, die Abtreibung als notwendiges, medizinisches Notventil für tragische Ausnahmefälle zu verteidigen; stattdessen wird das Prinzip „My Body, My Choice“ im Zuge intersektionaler Theorien zu einem schrankenlosen, emanzipatorischen Grundrecht umgedeutet, das über jedem moralischen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens steht.

Diese Verknüpfung vollzieht sich im aktivistischen Raum über drei radikale Hebel: Zuerst über einen zunehmenden ökologische Antinatalismus gerade in Teilen der radikalen Klimabewegung, wo das Gebären von Kindern nicht mehr als Akt der Hoffnung und Zukunftsgewissheit begriffen, sondern zu einer mathematischen CO2-Emissionsbilanz degradiert wird. Wenn die Verhinderung von Nachwuchs im öffentlichen Diskurs als “Dienst am Planeten” bilanziert wird, verkehrt dies den gesellschaftlichen Grundkonsens – den Schutz und die Fortführung der Gemeinschaft – in eine eiskalte, lebensfeindliche Statistik. Der zweite Hebel ist die Demontage traditioneller Strukturen: Der besagte Antinatalismus wird bewusst mit Theorien gekoppelt, die die traditionelle Kernfamilie (Mutter, Vater, Kinder) zum “patriarchalen”, “bürgerlichen” oder gar „weißen“ angeblichen “Machtkonstrukt” dekonstruieren. In dieser Logik gilt die Befreiung von der Reproduktion, notfalls bis kurz vor der Geburt, als ultimativer Akt der “Dekolonisierung” und des Widerstands gegen die bestehende gesellschaftliche Ordnung. Und drittens lässt sich eine zunehmende Ästhetisierung des Abbruchs beobachten:

Slogans wie “Shout Your Abortion!” (sinngemäß: “Feiere deine Abtreibung!”) verschieben den Diskurs weg von der empathischen Begleitung von Frauen in Not hin zu einer provokanten, oft als zynisch empfundenen Zelebrierung des Eingriffs. Wenn man solche Argumentationsketten in den sozialen Medien und an den Universitäten verfolgt, entsteht sehr schnell der Eindruck einer geschlossenen, zerstörerischen Agenda. Es handelt sich nicht mehr um eine Debatte über medizinische Rechtssicherheit für Ärzte, sondern um einen fundamentalen, moralischen Angriff auf die westliche Zivilisation. Das Vertrauen, dass der liberale Staat oder die Ärzteschaft in vagen Gesetzen wie in Massachusetts vernünftige Grenzen wahren werden, ist durch die Radikalität dieser wokisierenden Rhetorik im Vorfeld bereits vollständig vernichtet.

Die Verwandlung der Tragödie in eine Trophäe

Das wohl stärkste und verheerendste Argument gegen die Redlichkeit dieses progressiven Diskurses liefert jedoch nicht die geschriebene Theorie, sondern die visuelle Umsetzung und Inszenierung der Macht. Sie ist der eigentliche Brandbeschleuniger in der öffentlichen Wahrnehmung. Ein Paradebeispiel hierfür ist das Bilddokument der offiziellen Unterzeichnung des Gesetzes durch Gouverneurin Maura Healey: Ein Raum voller lächelnder, enthusiastisch Beifall klatschender Frauen, die den formalen Staatsakt wie eine ausgelassene Party zelebrieren. In dieser visuellen Inszenierung kollidieren die politische Intention und die allgemein-menschliche Ethik auf eine Weise, die in der Öffentlichkeit eine tiefgreifende Abstoßung auslösen muss. Ein Gesetz, das – selbst wenn man es als handwerkliche Reparatur für extreme medizinische Härtefälle begreift – die Bedingungen regelt, unter denen hochentwickeltes menschliches Leben kurz vor dem Geburtskanal straffrei beendet werden darf, ist ein Dokument von unendlicher Schwere und Trauer. Es berührt die intimsten, schmerzhaftesten Grenzbereiche menschlicher Existenz. Eine solche Unterzeichnung verlangt nach staatspolitischer Demut, Ernsthaftigkeit und der Präsenz von Medizinern. Dieser Anspruch wurde jedoch eklatant verfehlt.

Indem die politische Elite diesen Akt als PR-Event und ideologischen Sieg feiert, pervertiert sie die Wahrnehmung des Inhalts. Das Klatschen und Jubeln wirkt in seiner eiskalten Kontrastharmonie zur Natur der Sache unangebracht, pietätlos und hochgradig menschenverachtend. Für den unbefangenen Betrachter wird hier nicht mehr die Lösung eines medizinischen Dilemmas sichtbar, sondern die schockierende Zelebrierung des Rechts auf Spättötung. Diese Art der öffentlichen Bildproduktion bewirkt eine kontraproduktive Signalwirkung und ist ein kommunikativer Offenbarungseid. Sie entfremdet die moderate Mehrheitsbevölkerung, die mit natürlichem Mitgefühl auf das werdende Leben blickt, vollständig von der progressiven Politik. Die visuelle Zurschaustellung einer solch empathielosen Euphorie liefert Kritikern das ultimative Argument: Sie dient als greifbarer Beweis für die Existenz einer „satanischen“, moralisch völlig verwahrlosten Agenda. In ihrer ideologischen Verblindung merken die Akteure im Raum überhaupt nicht mehr, wie widerlich und instinktlos ihr Auftreten auf jeden normalen Menschen wirkt.

Die globale Kaskade: Von der US-Polarisierung nach Europa

Um zu verstehen, warum dieses Bild aus Massachusetts kein rein amerikanisches Phänomen bleibt, muss man den Übertragungsmechanismus der globalen Polarisierung analysieren. Die USA fungieren seit Jahrzehnten als kultureller und ideologischer Trendsetter des Westens. Politische Bruchlinien, die in den US-Medien und an den dortigen Eliteuniversitäten entstehen, schwappen zeitversetzt, aber mit voller Wucht über den Atlantik nach Europa. Dieser Transfer geschieht über digitale Netzwerke und transatlantische Medienstrukturen. Die europäische Debattenkultur adaptiert die US-amerikanischen Frontstellungen zunehmend unkritisch. Das bedeutet: Auch in Europa verschwindet der pragmatische, kompromissorientierte Diskurs. Politische Fragen werden nicht mehr sachlich verhandelt, sondern nach amerikanischem Vorbild moralisiert. Wer eine andere Meinung vertritt, ist nicht mehr nur ein politischer Mitbewerber mit anderen Argumenten, sondern wird zum existentiellen Feind der eigenen Wertegemeinschaft deklariert. Europa importiert den amerikanischen Kulturkampf und damit auch dessen unversöhnliche Härte.

An dieser Stelle erreicht die europäische und insbesondere die deutsche Realität eine Dynamik, die an Goethes berühmte Ballade “Der Zauberlehrling” erinnert: Die progressive Linke hat Geister gerufen, die sie nun selbst nicht mehr beherrschen kann. Über Jahre hinweg haben es akademische und aktivistische Kreise geschafft, extremistische Randideen – von radikalen Gender-Theorien über postkoloniale Opferideologien bis hin zum antinatalistischen Klimaschutz – im linksliberalen Mainstream zu etablieren. Sie taten dies in der Erwartung, diese intellektuellen Strömungen als progressive Triebfedern für den eigenen Machtanspruch steuern zu können. Doch das System hat sich verselbstständigt. Es gibt in diesem modernen Kulturkampf keinen „alten Meister“, der am Ende in den Raum tritt und den Besen Einhalt gebietet. Die radikalen Ränder bestimmen das Tempo, und das Wirrdenken ist zur verbindlichen Leitlinie geworden. Dass dieser Kontrollverlust so reibungslos funktionierte, liegt leider auch am vollständigen Versagen der bürgerlichen und gemäßigten Kräfte. Warum haben bürgerliche Politiker, Intellektuelle und normale Bürger nicht schon viel früher lautstark widersprochen?

Reale Gefahr der sozialen Vernichtung: Parallelen zur Brandmauer

Der moderne Pranger der Cancel Culture ist keine Einbildung, sondern eine existenzielle Bedrohung. Wer sich den woken Dogmen oder den radikalen Narrativen der Linken öffentlich entgegenstellte, riskierte und riskiert den Verlust des Arbeitsplatzes, die Kündigung von Konten, den Ausschluss aus akademischen Netzwerken und die öffentliche Brandmarkung als „Rassist“, „Sexismus-Förderer“ oder „Klimaleugner“. Angesichts der realen Gefahr einer sozialen und wirtschaftlichen Vernichtung haben die bürgerlichen Kräfte kollektiv den Mut verloren. Ihre Kapitulation vor dem Konformitätsdruck ist ultimativ und erdrückend. Man duckte sich weg, stimmte im Zweifel Dingen zu, die man insgeheim für absurd hielt und vermied jedes offene Anecken. Durch dieses feige Zurückweichen des Bürgertums konnten die radikalen Geister des Zauberlehrlings das institutionelle Fundament der Gesellschaft Stück für Stück übernehmen.

Dieses bürgerliche Einknicken findet seinen finalen, aktuellen Ausdruck in der deutschen Brandmauer-Debatte: Aus dem klassischen journalistischen und demokratischen Grundsatz „Sagen, was ist“ ist im medial-politischen Komplex ein ängstliches „Nicht sagen, was zu Kritik führen könnte“ geworden. Die ursprüngliche Idee der Brandmauer war ein legitimer, verfassungsrechtlicher Schutzmechanismus der Demokratie gegen extremistische Verfassungsfeinde. Im Zuge des beschriebenen Kulturkampfes wurde dieser Begriff jedoch von der progressiven Linken und einer mutlosen Mitte pervertiert. Die Brandmauer wird heute als ideologisches Instrument missbraucht, um den Korridor des Sagbaren künstlich extrem zu verengen und jede legitime, wertkonservative Kritik zu tabuisieren. Wenn die etablierte Politik reale, von den Bürgern erlebte Missstände – sei es in der Migrationspolitik, bei der inneren Sicherheit, der wirtschaftlichen Überlastung oder dem moralischen Verfall – verschweigt oder beschönigt, um bloß nicht am woken Zeitgeist anzuecken, entsteht ein gefährliches Repräsentationsvakuum.

Selbstverschuldete Irrelevanz der schweigenden Mehrheit

Da die bürgerliche Mitte aus Angst vor der sozialen Vernichtung schweigt, bleiben die radikalen Ränder auf der Gegenseite die Einzigen, die diese Missstände noch ansprechen. Sie müssen dafür nicht einmal kluge oder verfassungskonforme Konzepte vorlegen; sie gewinnen Massenzulauf allein dadurch, dass sie als Einzige das von der Mitte auferlegte Tabu brechen. Das strategische Schweigen der Gemäßigten wird so zum ultimativen Treibstoff für das Erstarken der radikalen Ränder. Am Ende des Bogens von den Operationssälen in Massachusetts über die unappetitlichen Triumphinszenierungen des Wokismus und das Versagen des bürgerlichen Mutes bis hin zur deutschen Brandmauer steht eine ernüchternde Erkenntnis: In einer Demokratie ist eine schweigende Mehrheit politisch irrelevant.

Die progressive Linke hat als Zauberlehrling eine Polarisierung entfesselt, deren destruktiver Dynamik sie nun selbst nicht mehr Herr wird. Doch die Mitschuld des Bürgertums wiegt schwerer: Weil es aus Angst vor sozialer Ächtung und dem Verlust von Privilegien verlernt hat, lautstark anzuecken und die Realität schonungslos beim Namen zu nennen, hat es das Fundament des gesellschaftlichen Vertrauens preisgegeben. Jede noch so sinnvolle, handwerklich notwendige Gesetzesreform – wie der Versuch in Massachusetts, Ärzten in tragischen medizinischen Spätphasen Rechtssicherheit zu geben – wird dadurch in den Augen der Bürger unweigerlich zu einem trojanischen Pferd für eine radikale, lebensfeindliche Agenda. Solange die moderate Politik im Westen nicht wieder den Mut aufbringt, das „Sagen, was ist“ über das persönliche Komfortbedürfnis zu stellen, wird sie weiterhin das Werkzeug ihrer eigenen Abschaffung und der Treibstoff für den unaufhaltsamen Aufstieg der Extreme sein.


Montag, 10. August 2026

Kommt die Grundgaysetzänderung?

von Lukas Mihr

Die Vereinnahmung des ganzen Staats und seiner Rechtsgrundlagen durch die queere Sekte schreitet unaufhaltsam voran



Kaum im Amt, steht Thomas Frei schon vor seiner ersten Belastungsprobe: Nach der verunglückten Personalrochade, die auf das Ausscheiden Jens Spahns als CDU-Fraktionsvorsitzender folgte, muss er als Nachfolger nun ran. Nach dem jüngsten Terroranschlag auf den Berliner Christopher Street Day mit einer Toten und etlichen Verletzten fordern SPD, Linke und Grüne im Bundestag eine Änderung des Grundgesetzes. In Artikel 3, der Diskriminierung verbietet, solle auch die sexuelle Identität als Diskriminierungsmerkmal aufgenommen werden. Eine entsprechende Gesetzesinitiative hat bereits den Bundesrat passiert und könnte mit einer Zweidrittelmehrheit im Bundestag – da es sich um eine Grundgesetzänderung handelt – auch umgesetzt werden. In der Vergangenheit hatte die queere Community, zum Beispiel in Gestalt des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland, dergleichen wiederholt gefordert. Frei bezeichnete den Vorstoß allerdings als rein „symbolischen Schritt“, der das Grundgesetz überfrachten würde. Sprich: Artikel 3 wird vorerst nicht abgeändert. Überhaupt: Wer glaubt, das Grundgesetz könne Terroranschläge verhindern, der glaubt auch, dass Messerverbotszonen Messerattacken abwehren. Aber halt: Das glauben SPD, Grüne und Linke ja wirklich.

Zudem fällt auf, dass die Vorstreiter für queere Sicherheit lieber reine Symbolpolitik betreiben, statt Ross und Reiter zu benennen. Aus dem linken Spektrum waren nach der verheerenden Fahrzeugattacke eher abwehrende Reaktionen zu hören. Dass der Täter ein Libanese war, wollte kaum einer anerkennen – er hatte ja schließlich die deutsche Staatsbürgerschaft. Und irgendwie war natürlich wieder einmal die AfD schuld, weil Islamismus ja irgendwie doch Rechtsextremismus sei – aber auf wundersame Weise beim „Kampf gegen Rechts“ dann doch nicht mitgemeint ist. Dass es die bessere Idee wäre, solche Täter lieber konsequent abzuschieben oder gar nicht erst ins Land zu lassen, ist für manche Linke offenbar zu hoch – oder zumindest zu rassistisch. Und wenn es SPD, Grüne und Linke wirklich so ernst mit Artikel 3 nähmen, müssten sie dann eigentlich nicht vil netter zur AfD sein? Denn besagter Artikel verbietet doch eine Benachteiligung wegen der politischen Weltanschauung… Gesetze gelten eben nur so lange, bis sie nicht mehr gelten.

Überladenes Grundgesetz

Was genau besagen die (Grund-)Gesetze eigentlich? Das Bundesverfassungsgericht hatte sich mehrfach gegen eine Aufnahme der sexuellen Identität als Diskriminierungsmerkmal ausgesprochen. Denn Artikel 3 besage eben auch, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich seien, was jedwede Form der Unterdrückung ausschließe. Man könnte diese Argumentation auch ausweiten, da ja bereits Artikel 1 die Würde des Menschen für unantastbar erklärt und die Gültigkeit der Menschenrechte für Deutschland feststellt. Wer will, könnte auch ganz anders vorgehen und beispielsweise Transsexualität einfach als Behinderung auffassen – denn auch Behinderte stehen unter dem Schutz von Artikel 3. Das ist weder abwegig noch eine Provokation; die Transfrau Valerie Wilms setzt sich beispielsweise aktiv für die Rechte von Transsexuellen ein und ist laut eigener Aussage – wörtliches Zitat – an Transsexualität „erkrankt“. Diesen Weg werden die meisten Transsexuellen aber vermutlich nicht beschreiten wollen.

Und natürlich hat Frei hier Recht: Das Grundgesetz wäre schnell überladen, wenn man jede Symbolpolitik dort verankern wollte. Eher findet man dort Antworten auf die großen Fragen – zum Beispiel jene, wie der Wechsel im Bundeskanzleramt während einer laufenden Legislaturperiode vonstatten geht (eine Frage, die schon in absehbarer Zeit akut werden könnte, aber an dieser Stelle nicht weiter erörtert werden soll). Die Gesetzeslage wiederum ist ein wenig unübersichtlich: Neben allgemeinen Diskriminierungsverboten enthalten immerhin sechs Landesverfassungen einen expliziten Schutz aufgrund der sexuellen Identität oder Orientierung. Auch die EU-Grundrechtecharta schlägt in diese Kerbe. Darüber hinaus gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), im Volksmund auch „Antidiskriminierungsgesetz“ genannt. Gewalt gegen sexuelle Minderheiten ist allein schon deswegen verboten, weil Körperverletzung an sich strafbar ist.

Antidiskriminierung mit eher symbolischem Charakter

Seit einiger Zeit gibt es jedoch im Strafgesetzbuch eine Passage, die eine queerfeindliche Motivation als menschenverachtenden Beweggrund und damit als strafverschärfend wertet. Abgesehen davon können auch Beleidigungs- oder Volksverhetzungsparagraphen gelten. Außerdem gibt es Regelungen, die Homosexuelle zu Bluttransfusionen zulassen oder Homosexualität als Asylgrund anerkennen. Zusätzlich gibt es Bestimmungen im Beamtengesetz, im Soldatengesetz, im Betriebsverfassungsgesetz … All diesen spezifischeren Gesetzen ist gemein, dass sie eine konkrete Wirkung in der Realität haben, also entweder einer betroffenen Person das Leben erleichtern, oder eine Strafe für Übeltäter festlegen. Ein eher allgemein gehaltenes Diskriminierungsverbot im Grundgesetz hat eben nur symbolischen Charakter, aber keine realen Auswirkungen. Im Übrigen können diese realen Auswirkungen auch sehr negativ sein: Das AGG verbietet Diskriminierung aufgrund der Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, der Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

Ein Unternehmen darf also nicht beschließen, fortan keine Kopftuchmädchen mehr einzustellen. Ach nee, halt… doch! Also irgendwie. Ja, was denn nun? Wenn eine Firma einfach keine Frauen mit Kopftuch einstellt, gibt es nichts, was das Antidiskriminierungsgesetz dagegen tun kann. Eine Kopftuchquote existiert schlicht nicht (im Gegensatz übrigens zu einer Behindertenquote, die es für Unternehmen ab einer gewissen Größe durchaus gibt, doch diese wird wiederum durch ein anderes Gesetz erzwungen – was an dieser Stelle jedoch zu weit führen würde). Lediglich wenn das Unternehmen einen offiziellen Beschluss fällen würde, genau dies zu tun, oder einer Bewerberin mit Kopftuch eine explizite Absage erteilte, würde das Gesetz greifen.

Fragwürdiges Geschäftsmodell

Das Resultat dieser Gesetzeslage ist, dass Firmen dazu übergegangen sind, nur noch wolkige Stellungnahmen an abgelehnte Bewerber zu schicken, die sich vor einer konkreten Ausssage drücken. Ein Unternehmen dürfte einer türkischen Bewerberin zum Beispiel nicht schreiben, dass sie zu einem Bewerbungsgespräch erscheinen dürfe, sofern sie bereit sei, ihr Kopftuch abzulegen. Stattdessen wird die Frau in diesem Beispiel erfahren, dass der Job bereits vergeben ist (selbst wenn dies nicht stimmt), ohne zu wissen, dass ihr – eine gewisse Kompromissbereitschaft vorausgesetzt – durchaus eine berufliche Option offenstehen würde. Übrigens werden generell klare Stellungnahmen vermieden, selbst wenn diese dem Wortsinne nach nicht unter das AGG fallen, weil die betroffenen Unternehmen um jeden Preis juristische Auseinandersetzungen vermeiden wollen. Früher hätte ein Bewerber wenigstens ein paar allgemeine Tipps bekommen, wie er seine Chancen bei einem anderen Unternehmen verbessern könnte; nun weiß er nicht, ob es daran liegt, dass er zu alt für den Arbeitsmarkt ist – oder sich in seiner Bewerbung die Rechtschreibfehler nur so tummeln. Kurz gesagt: Man darf fleißig diskriminieren – solange man es eben nicht zugibt.

Dass das Gesetz somit in vielen Fällen absurderweise Offenheit und Ehrlichkeit unter Strafe stellt, bringt für alle Beteiligten nur Nachteile, auch für die angeblich vor Diskriminierung Geschützten. Hinzu kommt, dass eben die Möglichkeit, eine Ablehnung auch juristisch anzufechten, für manche Langzeitarbeitslose ein einträgliches Geschäftsmodell geworden ist: Wenn sie nur genügend viele absichtlich schlechte Bewerbungen abschicken – auch an eine Münchner Firma, obwohl sie in Hamburg wohnen –, werden auf lange Sicht irgendwann genug justiziable Absagen kommen, die man mit einem juristischen Vergleich – sprich: mit Geld – aus der Welt schaffen kann. Wie so oft im Leben gilt also auch hier: Das Gegenteil von gut gemacht ist gut gemeint.

Was ist eigentlich “Diskriminierung“?

Überhaupt ist heutzutage schwer festzustellen, was überhaupt eine “Diskriminierung” ist: Will ein Mann als Frau leben, hat er natürlich ein Recht darauf, vor Beleidigungen und Bedrohungen geschützt zu werden. Im offiziellen Kontext, also Einwohnermeldeamt, Bank, Krankenhaus et cetera, könnte er auch auf eine Ansprache als Frau pochen – im privaten Bereich jedoch nicht. Der Staat darf eben nicht bis in das Privatleben seiner Bürger hineinregieren. Dergleichen wäre aber mit einer Grundgesetzänderung denkbar. Und so mancher transsexuelle Mann sieht es als Diskriminierung an, wenn er nicht Mitglied in einem Frauenfitnessstudio werden kann oder für eine Frauenmannschaft aufs Spielfeld darf. In Deutschland verlangte kürzlich erst ein rechter Aktivist, in ein Frauengefängnis verlegt zu werden, während ein österreichischer Bruder im Geiste seinen Geschlechtseintrag wechselte, um als Frau früher in Rente gehen zu dürfen. Gerade was derart sensible Punkte angeht, bedarf es präziser Gesetze und eben keiner schwammigen Formulierungen in der Verfassung.

Man kann sich jetzt schon vorstellen, dass es nicht bei der „sexuellen Identität“ bleiben wird. Dazu ist der Konkurrenzkampf in der queeren Community einfach zu erbittert. Eigentlich sollte ein breiter Sammelbegriff doch alles abdecken; aber eben das dachte man bei der “Pride-Flag” auch. Diese war ursprünglich eine Regenbogenflagge, eben weil der Regenbogen alle möglichen Farben enthält. Da sollte sich doch jede Minderheit wiederfinden!? Dann aber wollten die Transsexuellen ihre eigenen Farben Weiß-Rosa-Blau ebenfalls vertreten wissen und verlangten, dass diese in Keilform aufgenommen wurden. Bald folgten noch ein brauner (für Hispanics und Muslime) und ein schwarzer (für Afrikaner) keilförmiger Balken, um auch diese Minderheiten mitzunehmen. Nach einer anderen Interpretation steht die schwarze Farbe hingegen für die AIDS-Toten. Seit Kurzem ist nun auch ein violetter Ring auf gelbem Grund als Symbol für die Intersexuellen dabei.

Die Vexillologie der queeren Regenbogenszene treibt immer bizarrere Blüten



Aber warum dort aufhören? Schließlich gibt es auch einige eigene Pride-Flaggen der Bisexuellen und der Pansexuellen. Während Bisexuelle beide Geschlechter lieben, lieben Pansexuelle Menschen ungeachtet des Geschlechts … also irgendwie doch wieder beide Geschlechter! Selbst da, wo es keine Unterschiede gibt, braucht man trotzdem unterschiedliche Flaggen. Und sich einfach als halber Homosexueller (und halber Heterosexueller) zu sehen, kommt wohl auch nicht infrage. Warum haben eigentlich die bisexuellen Vierteltschechen noch keine eigene Pride-Flag? Irgendwie wollen die Asexuellen auch stolz auf ihre Identität sein, wobei sie ja eigentlich keine Identität haben, sondern ihnen eine Identität fehlt. Dann gibt es noch die Aromantiker (die also offenbar nur bumsen, ohne zu lieben – oder wie?). Die zahlreichen anderen Pride-Flaggen, die weitere Minderheiten in der Minderheit repräsentieren, muss man an dieser Stelle nicht weiter aufzählen. Oder doch? Na gut, eine noch: Auch die “Bären”, also stark behaarte Schwule, die entweder durch Fett- oder Muskelmasse eine besondere Körperfülle aufweisen, haben ihre eigene Flagge. Mit Bärentatze, versteht sich! Wann werden eigentlich Männer mit großem Penis als Minderheit anerkannt? Selten genug sind sie ja.

Die Schriftstellerin Leona Stahlmann wollte sogar, dass auch Anhänger der SM-Szene als eigene Minderheit anerkannt werden. Sie forderte dafür einen schwarzen Streifen auf der Pride-Flagge (das wäre dann also die dritte mögliche Interpretation): Sie habe es satt, dass Sadomasochisten immer nur „mitgemeint“ seien, also keine eigene, exklusive Aufmerksamkeit erführen. Zur Hälfte will Stahlmann (allein schon der Name!) stolz auf ihre Neigung sein, zur Hälfte aber auch das Opfer geben. Schließlich habe sie sich ihre Sexualität ja „nicht ausgesucht”. Sie habe “viele Versuche von Partnerschaft mit sogenannten ‚Vanillas‘, nicht BDSMlern, scheitern lassen”, weil ihre Sexualität “nicht verhandelbar” sei.

All Farben vermischt ergibt braun

Beziehungen können aber aus vielen Gründen in die Brüche gehen. Davor sind weder Heteros noch Homos gefeit. Wenn eine Beziehung daran scheitert, dass der Mann den Müll nicht regelmäßig rausbringt, sind dann Männer, die den Müll nicht regelmäßig rausbringen, auch schon seine diskriminierte Minderheit? Und allein schon „Vanillas“! Spätestens dann, wenn man für normale Menschen einen Fachbegriff erfinden muss, ist etwas gehörig schiefgelaufen. Übrigens will Stahlmann nicht als bisexuell bezeichnet werden, obwohl sie mit Männern und Frauen gleichermaßen Sex habe: Schließlich habe eine lesbische Freundin von ihr mit einer Frau mit Penis „die lesbischste Nacht ihres Lebens“ genossen. Ihr gehe es eben nicht um „Körperteile“, sondern um „Dominanz und Submission“. Wenn jetzt also schon Heterosexuelle durch ihren Kink queer sein können, dann gehört wohl jeder zu einer Minderheit. Denn irgendeine unorthodoxe Neigung wird man schon haben. Das allerdings würde eine Pride-Flagge wohl überfordern. Denn was erhält man bekanntlich, wenn man alle Farben vermischt? Braun! Das ist also auch wieder nicht richtig.

Übrigens gab es direkt nach dem CSD-Anschlag aus dem linken Spektrum die Forderung, die Regenbogenflagge am Kanzleramt auf Halbmast zu setzen. Letzteres kam der Bitte jedoch nicht ganz nach: Halbmast ja – allerdings nur die Deutschlandflagge. Dabei hätte man ja auch die polnische Flagge auf Halbmast hängen können, denn das einzige Todesopfer des Anschlags war eine Polin. Übrigens eine Mutter, die mit ihrer Tochter den CSD besuchte. Was dann ja die Vermutung nahelegt, dass das Opfer wohl eher cis und hetero war – und wer weiß, vielleicht sogar weiß? Dass die CDU hier nun ausnahmsweise doch wieder vernünftig handelt, zeigt, dass in ihr noch ein letzter konservativer Funke vorhanden ist. Dieser springt allerdings höchstens alle drei Monate einmal über. Eine echte, konservative Partei müsste jedoch jeden Tag aufs Neue konservativ sein und nicht bloß in homöopathischer Dosis. Vor allem zeigt sich aber, wie sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag langsam verschieben. Denn eine Zweidrittelmehrheit bedeutet umgekehrt eine Sperrminorität von einem Drittel. Fänden heute Wahlen statt, stünde die AfD laut DAWUM (“Darstellung und Auswertung von Wahlumfragen”) bei 201 von 630 Sitzen. Um das Drittel vollzumachen, fehlen also gerade einmal neun Abgeordnete. Und das scheint angesichts der jüngsten Performance von Bundeskanzler Friedrich Merz doch machbar…