von Thomas Heck...
In Berlin soll man künftig nach dem Tod schneller in die Gruft kommen dürfen. Dies soll dann innerhalb von 48 Stunden erlaubt sein. Wenn... ja, wenn man die richtige Religion hat. Juden und Muslime sind ihrem Glauben nach innerhalb von 24 Stunden nach ihrem Tode zu bestatten. Der Senat bringt jetzt ein modernisiertes Bestattungsgesetz auf dem Weg, um diesen Gläubigen eine schnellere Bestattung ermöglicht. Die verstorbene Tante Gisela muss dagegen warten, bis sie an die Reihe kommt, um endgültig in der Gruft zu verschwinden. Auch nach dem Tod endet die Ungleichheit zwischen den Menschen offensichtlich nicht. Denn der Pöbel wie Sie und ich wird auch künftig weiterhin mit wochenlangen Liegezeiten in der Kühlbox abgezockt.
Künftig sollen Bestattungen in Berlin weniger als 48 Stunden nach dem Tod erlaubt werden, wenn die Religion des Verstorbenen das verlangt. Das sieht der Entwurf eines modernisierten Bestattungsgesetzes vor, den der rot-grün-rote Senat am Dienstag auf den Weg gebracht hat.
Das Land Berlin folge mit der Reform des Bestattungsrechts unter anderem der Bitte von jüdischen und muslimischen Gläubigen, deren Bestattungsvorschriften eine Bestattung Verstorbener innerhalb eines Tages vorsehen.
Entwurf wird an Rat der Bezirksbürgermeister weitergegeben
Der Gesetzentwurf hebt die 48-Stunden-Frist zwar nicht grundsätzlich auf, aber wenn es religiöse Gründe für eine schnellere Beisetzung gibt, soll eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Ob die Änderung wie vom amtierenden Senat geplant kommt, ist unklar. Zunächst wird der Gesetzentwurf an den Rat der Bezirksbürgermeister weitergeleitet, danach soll er wieder zurück in den Senat und das letzte Wort hat das Abgeordnetenhaus.
Ähnliche Regelungen auch in Hessen und im Saarland
Ähnliche Regelungen gibt es der Justizverwaltung zufolge bereits in Bundesländern wie Hessen und dem Saarland. Andere wie Baden-Württemberg, Bayern oder Hamburg schreiben keine Mindestfristen für die Bestattung Verstorbener mehr vor.
"Ich bin sehr zufrieden, diese jahrelang geforderte Änderung des Bestattungsrechts in Berlin jetzt umsetzen zu können", sagte Justizsenatorin Lena Kreck (Linke). "Die Gesetzesänderung stellt jüdische und muslimische Gläubige endlich auch am Ende des Lebens mit beispielsweise christlichen Gläubigen und Nichtgläubigen gleich."
Gote: wichtiger Schritt hin zu einem modernen Berliner Bestattungsrecht
Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote (Grüne) ergänzte, die Änderung des größtenteils aus dem Jahr 1973 stammenden Berliner Bestattungsgesetzes sei ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen Berliner Bestattungsrecht. "Diese Änderung kann allerdings nur als ein erster Aufschlag für eine Novellierung des Bestattungsrechts gesehen werden." Der Senat werde unter Federführung ihrer Senatsverwaltung zeitnah einen Entwurf vorlegen.
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