von Jochen Sommer

Ein gestern gefälltes aufsehenerregendes Urteil des Landgerichts Hannover wirft erneut die Frage auf, ob die deutsche Justiz inzwischen nicht nur längst ihre politische Unabhängigkeit, sondern auch ihre rechtsstaatliche Zuverlässigkeit eingebüßt hat – als Folge einer möglichen gezielten Unterwanderung der Justiz durch kriminelle Banden und Clans: Der Fall des Staatsanwalts Yashar G., der wegen Bestechlichkeit und Verletzung des Dienstgeheimnisses zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt wurde, reiht sich ein in eine zunehmende Serie solcher und ähnlicher Vorfälle, in denen Justiz- und Sicherheitsbeamte als Komplizen und eingeschleuste U-Boote für nicht selten migrantische Organisationen tätig waren (siehe etwa hier und hier); eine Entwicklung, die mit immer lauteren Rufen nach Migrantenquoten und einer immer “bunteren” Personalstruktur im Staatsdienst stetig zunimmt, zumal in Zeiten, da viele Beamten nicht nur doppelte Pässe, sondern auch doppelte staatsbürgerliche Loyalitäten haben oder sich im Herzen mit Deutschland null identifizieren.
Im aktuellen Sachverhalt war Staatsanwalt Yashar G. auf organisierte Drogenkriminalität spezialisiert – und nutzte diese Position gezielt aus, um Informationen aus Ermittlungsverfahren an Drogenhändler weiterzugeben und so mindestens eine bevorstehende Razzia zu verraten. Während des seit April 2025 andauernden Prozesses hatte G. die Vorwürfe zunächst bestritten, sich dann im Januar dieses Jahres jedoch plötzlich zu einem Geständnis bereitgefunden. Dieses habe jedoch keinen Einfluss auf das Urteil gehabt, wie die Vorsitzende Richterin Jana Bader betonte, da die Beweislast erdrückend war. Im Rahmen eines Deals räumte G. schließlich neun der 14 Taten aus der Anklage der Staatsanwaltschaft Osnabrück umfassend ein. Dafür wurden weitere Anklagepunkte, wie etwa Strafvereitelung im Amt, fallen gelassen.
Suspekt: Keinerlei Reue gezeigt, kein Motiv genannt
Neben der Haftstrafe werden auch 45.000 Euro eingezogen, die G. als Bestechungssumme kassiert haben soll. In der Urteilsbegründung führte die Richterin aus, besonders schwer wiege, dass G. die Unabhängigkeit der Justiz und das Vertrauen in der Bevölkerung in die Justiz erheblich beschädigt habe. Zudem habe er durch den Verrat einer bevorstehenden Razzia Anfang März 2021 die beteiligten Beamten in Gefahr gebracht und keinerlei Reue gezeigt. Eine Antwort für sein Motiv gab er, trotz mehrfacher Nachfragen der Richterin, nicht; auch dies deutet auf eine Omerta oder Loyalitätsbekundung gegenüber den Paten der Organisationen hin, denen G. sich eigentlich verpflichtet fühlt. Die Frage stellt sich, wie so jemand die ursprünglich in Deutschland früher einmal extrem hohen Hürden in Sachen Gewährsstellung, Vertrauenswürdigkeit und charakterliche Festigkeit für den höheren Beamtendienst erfüllen konnte. Defätistische Zungen munkeln, dass diese Eigenschaften – wie so viele andere inzwischen – hinter der einzigen “Schlüsselqualifikation” Migrationshintergrund zurücktreten.
Es besteht nun der Verdacht, dass G. nicht der einzige hohe Beamte ist, der Insiderinformationen an Kriminelle weitergibt, die er eigentlich bekämpfen soll; der Prozess hat gezeigt, welch immenser Schaden durch einen solchen Verrat entsteht. Ob und inwiefern kriminelle Kreise die Justiz nicht nur in Hannover tatsächlich systematisch unterwandert haben, ist unklar, aber es ist kaum davon auszugehen, dass es sich hier um einen Einzelfall handelt. Gerade das explosionsartige Anwachsen der Clan-Kriminalität im Zuge der Massenmigration und die geradezu fieberhaften Bemühungen vor allem linker Parteien, die öffentliche Verwaltung mit möglichst vielen Migranten zu besetzen, erhöht natürlich signifikant die Gefahr, dass Banden hier gezielt “Rattenlinien” errichten und ihre Helfer einschleusen. Die CDU in Niedersachsen will nun kommenden Monat eine Untersuchungskommission einsetzen, der die Vorgänge und Verantwortlichkeiten aufklären soll. Sollte dabei etwas herauskommen, wird es vermutlich aus Angst vor Rassismusvorwürfen als geheim klassifiziert…
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