von Thomas Heck...
Wie wichtig gerade in Zeiten einer Ampel-Koalition und einer Rot-Stasirot-Grünen Koalition in Berlin ein funktionierender Grenzschutz in Polen ist, erkennt man dieser Tage. Hätten nämlich unsere polnischen Freunde alles reingelassen, was ein Messer tragen kann, würde hier der Papst im Kettenhemd boxen... man kann den Polen daher nicht dankbar genug sein, dass sich der Drecksarbeit angenommen haben, was eigentlich auch unsere Aufgabe gewesen wäre.
Nach dem neuen Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und Linken sollen alle Migranten gleich behandelt werden, egal ob sie einen Anspruch auf Asyl haben oder nicht. Damit wird die unkontrollierte Einwanderung gefördert und das Asylrecht ausgehebelt und entwertet, meint Gunnar Schupelius.
SPD, Grüne und Linke haben sich in Berlin darauf verständigt, das Aufenthaltsrecht noch zu erweitern. Danach werden Ausreisepflichtige faktisch nicht mehr ausgewiesen, es sei denn, sie seien schwer straffällig geworden. Ziel ist es, jedem Ausländer, der Deutschland erreicht hat, den dauerhaften Aufenthalt und später auch die Einbürgerung zu ermöglichen.
Dabei soll auch der Familiennachzug erleichtert werden. Wörtlich heißt es im neuen Koalitionsvertrag (Seite 73): „Wir setzen uns im Bund für die Streichung der Kontingentierung beim Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte ein.“
Mit diesem Begriff sind Menschen gemeint, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber nicht ausgewiesen werden, weil in ihrem Herkunftsland die Menschenrechte verletzt werden. Ihre Familien sollen nun auch unbegrenzt nach Berlin kommen dürfen.
Zusätzlich (Seite 74) will die rot-grün-rote Koalition Menschen von den Außengrenzen der EU nach Berlin holen, also zum Beispiel die Iraker und Syrer, die in Weißrussland an der polnischen Grenze warten, oder die Migranten, die über das Mittelmeer kommen.
Das war bisher nur mit Genehmigung des Bundesinnenministeriums möglich, das diese Genehmigung verweigerte. Der Senat will künftig unabhängig von der Entscheidung der Bundesregierung die Migranten direkt nach Berlin fliegen.
Generell ist im Koalitionsvertrag nur noch von „Schutzsuchenden“ die Rede. Das ist ein dehnbarer Begriff, der sich einer genauen Definition entzieht. Schutz wovor? Vor politischer Verfolgung, vor Krieg, vor Armut?
Die Grünen interpretieren dort sogar den Schutz vor Klimaveränderungen hinein. Wer angibt, in der Heimat aufgrund des Klimawandels benachteiligt zu sein, der soll auch in Deutschland aufgenommen werden.
Viel genauer dagegen ist unser Grundgesetz formuliert, wo es in Artikel 16 heißt: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Wer dieses Asyl bekommen möchte, der muss nachweisen, dass er in seiner Heimat persönlich politisch verfolgt wird.
Und auch die Genfer Flüchtlingskonvention, der sich Deutschland verpflichtet hat, definiert den Flüchtling präzise als Angehörigen einer verfolgten Gruppe und nicht als jemanden, der auch aus anderen Gründen aufgenommen werden kann.
Im Koalitionsvertrag dagegen werden die Ebenen vermischt. „Berlin ist Einwanderungsstadt und Zufluchtsort“, heißt es da (Seite 68), es gehe um eine „Willkommenskultur“.
Für die Einwanderung werden dabei gar keine Regeln aufgestellt, und die Regeln, die es für Asylbewerber gibt, werden verwässert.
Damit ist die Grenze zwischen Asyl und Einwanderung aufgehoben. Egal aus welchem Grund man gekommen ist, man kann bleiben. So wird das Asylrecht entwertet. So schaden wir den Menschen, die sich selbst am wenigsten helfen können. Menschen, die wirklich politisches Asyl brauchen, wird der Platz durch andere genommen.
Die Einwanderung wiederum, die sinnvoll sein kann, wird nicht geregelt und kontrolliert, sondern dem Zufall überlassen.
Das ist keine Politik, das ist gewolltes Chaos.
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