Sonntag, 21. August 2016

Verfassungsbruch durch die Regierung

von Thomas Heck...


Es ist schon ein dickes Ding, wenn die eigene Regierung sich nicht an die eigenen Gesetze hält und die Verfassung bricht. Sollten Sie als Bürger sich so verhalten, wie unsere Regierung, würde man Sie festnehmen und anderweitig kaltstellen. Wenn dann Kritik an diesen Verfassungsbrüchen mit Maulkorberlassen sanktioniert wird, ist das ein eklatanter Eingriff in die Meinungsfreiheit und ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz. Und der ist mittlerweile offensichtlich systemimmanent.



Faktisch haben sämtliche an der "Willkommenskultur" beteiligten Stellen demnach einen dermaßen umfassenden Rechtsbruch begangen, dass man hierbei durchaus von grundgesetzfeindlichen Organisationen sprechen kann, da die Bundesregierung in mehrerer Hinsicht die Verfassung gebrochen und wesentliche Prinzipien der deutschen Staatlichkeit verletzt hat:

– Der Verzicht auf eine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen war mit dem Grundgesetz unvereinbar, wenn man davon ausgeht, dass die Immigranten aus fremden Kulturkreisen dauerhaft hierbleiben. Dies ergibt sich aus vielfältigen Gründen wie Wahrung der inneren Sicherheit, der ökonomischen Voraussetzungen für den Sozialstaat, der Eigentumsordnung, des freiheitlichen Zusammenlebens, Vermeidung des Überwachungsstaates.

– Die Regierung darf nicht die Identität des Volkes, dem sie ihre Legitimität verlangt, strukturell verändern. Tut sie es doch, bricht sie das Prinzip der Volkssouveränität und widerspricht dem Grundgesetz, das vorsieht, dass es nicht irgendein Volk ist, von dem in Deutschland die Staatsgewalt ausgeht, sondern das deutsche Volk.

– Eine Einwanderungspolitik, die zur Umwandlung Deutschlands in einen multikulturellen oder Vielvölkerstaat führt, ist ohne verfassungsgebenden Volksentscheid mit dem Grundgesetz unvereinbar. Auch völkerrechtlich steht dem deutschen Volk das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu.

– Eine Entscheidung wie die dauerhafte Öffnung der deutschen Staatsgrenzen ist als wesentliche Entscheidung dem Parlament vorbehalten.

– Durch Anordnung des generellen Verzichts auf Anwendung von §18 Abs. 2 AsylG an der deutschen Staatsgrenze wird die Bindung der Exekutive an das Gesetz in Frage gestellt (Art. 20 Abs. 3 GG).

Alleine schon diese Punkte würden eigentlich ausreichen, um die komplette Bundesregierung samt der willfährigen nachgeordneten verantwortlichen Stellen als "verfassungswidrige Organisationen" aufzulösen und gegen die Hauptverantwortlichen entsprechende Verfahren einzuleiten. Doch diese hat ganz andere Ideen. Sie schreibt der SPIEGEL:

"Die Bevölkerung wird angehalten, einen individuellen Vorrat an Lebensmitteln von zehn Tagen vorzuhalten", zitiert die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" aus einem Konzept für die zivile Verteidigung, das die Regierung am Mittwoch beschließen wolle.

Dem Bericht zufolge soll die Bevölkerung im Notfall zum Selbstschutz fähig sein, bevor staatliche Maßnahmen anlaufen, um eine ausreichende Versorgung mit Lebensmitteln, Wasser, Energie und Bargeld sicherzustellen. Daher solle die Bevölkerung auch angehalten werden, zur Erstversorgung für einen Zeitraum von fünf Tagen je zwei Liter Trinkwasser pro Person und Tag vorzuhalten, heiße es in dem vom Bundesinnenministerium erarbeiteten Text.

Laut "FAS" handelt es sich um die erste Strategie zur zivilen Verteidigung seit dem Ende des Kalten Krieges 1989. Sie war 2012 vom Haushaltsausschuss des Bundestages in Auftrag gegeben worden. In dem 69 Seiten langen Konzept heiße es, "dass ein Angriff auf das Territorium Deutschlands, der eine konventionelle Landesverteidigung erfordert, unwahrscheinlich" sei. Dennoch sei es nötig, "sich trotzdem auf eine solche, für die Zukunft nicht grundsätzlich auszuschließende existenzbedrohende Entwicklung angemessen vorzubereiten".

Nur, dass dieser Angriff mitten im Gange ist


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen