von Thomas Heck...
Wer klaut oder bescheißt, kommt in Knast. So ist mein Rechtsverständnis. Es ist so einfach. Dies muss auch für die gelten, die in mein Land strömen, weil sie angeblich Schutz brauchen. Der Schutz sei ihnen gewährt, dafür zahle ich meine Steuern. Doch ich werde unangenehm und stinksauer, wenn einige hieraus für sich Profit erzielen wollen. Ich werde stinksauer über Behörden, die in ihrer Unfähigkeit den massenhaften Asylmißbrauch nicht verhindern (wollen). Es werden offensichtlich bis heute keine Fingerabdrücke genommen, Recht und Gesetz nicht beachtet. Zum Schaden des Steuerzahlers. Und dann noch die Schöffen zu bezichtigen, sie wollen nur den Asylbewerber im Knast sehen, ist schon eine Dreistigkeit, nachdem 30.000 Euro ergaunert wurden. Doch lesen Sie selbst:
Als das Urteil fällt, verzieht Ahmed M. keine Miene. Der Flüchtling aus Eritrea, Kapuzenpulli, Jeans, Turnschuhe, blickt nach rechts zu seinem Dolmetscher, hört auf Arabisch, was Richterin Sabine Mzee verkündet. Der Angeklagte besitze eine hohe kriminelle Energie, er habe einen enormen Schaden für die Öffentlichkeit verursacht.
Ein Jahr und neun Monate solle er in Haft, wegen gewerbsmäßigen Betrugs in vier Fällen. Und das ohne Bewährung, die selbst der Staatsanwalt gefordert hatte. Es fehle dem Angeklagten ganz offensichtlich an sozialen Bindungen, "die ihn anhalten, von weiteren Straftaten abzusehen", sagt Mzee.
Dieser Schuldspruch des Amtsgerichts Hannover dürfte nachhallen im Land. Er sei "ein deutliches Warnzeichen", sagt der Gerichtssprecher. Verteidiger Holger Nitz vermutet, es sei die Absicht gewesen, ein "abschreckendes Signal" zu senden. Man werde in Berufung gehen.
Im Fall M. geht es um Grundsätzliches, um den Umgang mit Flüchtlingen, um mangelnde Kontrolle, um möglicherweise enttäuschte Erwartungen. Der 28-Jährige hat sich Sozialleistungen erschlichen, insgesamt mehr als 33.500 Euro, knapp die Hälfte bekam er persönlich, der Rest wurde etwa für Wohnplätze aufgewendet. M. stellte sich mit mehreren falschen Namen bei Behörden vor, verschleierte seine Identität.
Erst jüngst waren Hunderte ähnliche Fälle aus Braunschweig bekannt geworden. In der vorigen Woche kam ein geständiger Betrüger in Hannover mit einer Bewährungsstrafe davon, es ging um gut 20.000 Euro. Der Mann gab vor, er habe das ergaunerte Geld an seine Familie geschickt.
M. meldete sich bei Gemeinden in Niedersachsen, in Harburg, Osnabrück, Hannover. Mal nannte er sich Salah Gafer, mal Amgd Abbas, mal Hamam Ahmed. Etwa anderthalb Jahre währte der Betrug, M. kassierte teilweise vierfach. Erst im Oktober 2016 flog er auf, seither sitzt er in Haft.
Im Prozess legt M. in den meisten Punkten, die ihm die Anklage vorwirft, ein Geständnis ab, sein Verteidiger verliest es. Vor vielen Jahren floh M. demnach aus Eritrea, sein Vater war in den Kriegswirren gestorben. M. lebte in Ägypten, in Libyen, überquerte im Schlauchboot das Mittelmeer. Ende November 2014 kam er nach Deutschland.
Schon da habe er einen falschen Namen bei der Behörde genannt, habe gesagt, er komme aus dem Sudan. Weil er angeblich Angst hatte, mit seiner wahren Identität abgeschoben zu werden. Nach etwa einem halben Jahr, so zeigt sich vor Gericht, begann er zu betrügen. Mehrere andere Flüchtlinge hätten ihn auf das Schlupfloch aufmerksam gemacht und gesagt, sie nutzten es auch, sagt er.
Damals waren in Deutschland die Behörden stark überlastet. Es reichte, dass M. einen Namen nannte und erklärte, er wolle Asyl beantragen. "Man hat es ihm nicht gerade schwer gemacht", sagt Verteidiger Nitz. Erst im Juli 2016 habe sein Mandant erstmals Fingerabdrücke abgeben müssen - mehr als eineinhalb Jahre nach seiner Ankunft.
Der Verteidiger plädiert wie der Staatsanwalt dafür, eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten zur Bewährung auszusetzen. M. sei Ersttäter, geständig, man müsse seine Fluchtgeschichte berücksichtigen. Die wichtigste Lehre für M. im Leben sei "zu überleben", jede Möglichkeit zu nutzen, sich durchzuwursteln.
M. sei mit dem Ziel nach Deutschland gekommen zu arbeiten - doch das sei ihm nicht erlaubt gewesen. Ihm habe die Perspektive gefehlt. Das ergaunerte Geld habe er ausgegeben, für Kleidung, Nahrung, vor allem für Alkohol. "Ich bereue, was ich getan habe", sagt M. in seinem Schlusswort, ganz leise, der Dolmetscher übersetzt.
In der Urteilsbegründung sagt Richterin Mzee, das Verhalten von M. habe dazu geführt, dass für ihn gleichzeitig mehrere Wohnplätze reserviert worden seien, obwohl ihm nur einer zustand. Sie seien "unnötig belegt worden". Außerdem könnte die große Zahl der redlichen Asylbewerber zu Unrecht in Verruf gebracht werden.
Zugleich löst sie mit ihrem Schlusswort Spekulationen aus. Zwei Schöffen standen ihr zur Seite. Und Mzee betont, dass es in der Frage, ob eine Bewährung möglich sei, unterschiedliche Auffassungen gegeben habe. Eine Mehrheit habe für M. eine ungünstige Sozialprognose gesehen und deshalb Bewährung abgelehnt.
Nach dem Urteil sagt Verteidiger Nitz, das sei ein Hinweis darauf, dass Mzee überstimmt worden sei. "Die beiden Schöffen wollten meinen Mandanten im Gefängnis sehen." Der Gerichtssprecher sagt, die Beratung der Richter sei stets geheim.
Ahmed M. wird abgeführt - in Handschellen. Hoffentlich gleich mit anschließender Abschiebung.