Montag, 5. Dezember 2016

Was ist ein Menschenleben wert?

von Thomas Heck...



Gesprochenes Recht im Deutschland des Jahres 2016 hat mit gefühlter Gerechtigkeit wenig zu tun. Das weiss jeder, der die Gazetten des Landes nach Gerichtsurteilen durchforstet. Bewährung für Vergewaltiger und Kinderschänder, Sozialstunden für Ficki Ficki am Kölner Hauptbahnhof und Totschläger. Das ist Deutschland mit der ganzen Milde des Gesetzes.


Bewährungsstrafe oder Gefängnis für den Fahrdienstleiter, der für die Katastrophe von Bad Aibling verantwortlich ist? Nach sechs Verhandlungstagen verkündet das Landgericht Traunstein das Urteil im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling. Beim Zusammenstoß zweier Züge am 9. Februar starben 12 Menschen, fast 90 wurden verletzt.


Im Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten wird heute mit Spannung das Urteil erwartet. Am Vormittag verkündet der Vorsitzende Richter der Großen Strafkammer am Landgericht Traunstein den Schuldspruch.

An einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung besteht kein Zweifel. Selbst die Verteidiger des angeklagten Fahrdienstleiters hatten dies in ihren Plädoyer am Freitag eingeräumt. Allerdings halten sie eine Bewährungsstrafe für ausreichend. Allenfalls komme eine Haftstrafe von maximal zweieinhalb Jahren infrage. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen vier Jahre Gefängnis beantragt. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre. So viel ist ein Menschenleben wert.

Zu Prozessbeginn hatte der Bahnmitarbeiter gestanden, bis kurz vor dem Zusammenstoß der beiden Züge am 9. Februar in dem oberbayerischen Kurort das Fantasy-Rollenspiel "Dunkeln Hunter 5" auf seinem Handy gespielt zu haben. Dabei geht es um das Töten von Dämonen. Die Vorschriften der Deutschen Bahn (DB) verbieten jedoch die private Nutzung von Smartphones im Dienst.

Womöglich vom Spielen auf dem Smartphone abgelenkt stellte der Fahrdienstleiter im Stellwerk mehrere Signale falsch, wie die fünftägige Beweisaufnahme im Prozess ergab. Beim Absetzen eines Notrufes drückte er eine falsche Taste. Der Alarm erreichte die Lokführer nicht. Dadurch kam es zum Frontalzusammenstoß auf eingleisiger Strecke. Bei dem Unglück starben 12 Menschen, fast 90 wurden teils lebensgefährlich verletzt.

Bekannt wurde in dem Verfahren auch, dass die Bahn auf der Unglücksstrecke seit mehr als 30 Jahren veraltete Signaltechnik einsetzt. Eine Vorschrift von 1984, zusätzliche Anzeigen zu installieren, war nicht umgesetzt worden, wie ein Unfallexperte des staatlichen Eisenbahn-Bundesamtes aussagte. Die Bahn muss dies nur im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten tun.

Was ist also ein Menschenleben wert? Nichts. Denn die Menschen, die an dem Unglückstag den Zug benutzten, wussten nicht um diese Umstände, konnten es nicht wissen. Ganz schön kaltschnäuzig, wie mit unserer Sicherheit umgegangen wird. Und durch die ganze Milde des Gesetzes werden die Angehörigen der Opfer nochmals bestraft. Gerechtigkeit sieht anders aus. Egal, wie das Urteil letztlich ausgehen wird.

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