von Thomas Heck
Wenn es um die vermeintlich öffentlichkeitswirksame Verbreitung kruder Ideen der Regierung geht, ist Wolfgang Bosbach der richtige Kandidat und deshalb auch nicht weit weg. Der Hansdampf auf allen Kanälen in Funk und Fernsehen ist sich für nichts zu schade. Diesmal waren es die Dschihadisten, die er im Visier hatte. Und so hörte ich im Radio: "Bundesregierung erwägt, die Ausreise für Terrorkämpfern zu erschweren...". Sollte die Bundesregierung jetzt massiv gegen die Islamisten vorgehen wollen? Doch vorerst eruiert eine schnell gebildete Bund-Länder-Arbeitsgruppe des Innenministers die Möglichkeiten der Kennzeichnung des Personalausweises. Ein Blick auf den eigenen Personalausweis zeigt sehr schnell, dass ein Stempel oder eine handschriftliche Eintragung nicht mehr funktioniert. Ein Aufkleber könnte der Terrorist in spe selbst abziehen. Wie wäre es mit Lochen? Da bedarf es angesichts dieser hochkomplexen Problematik schon einer hochkarätigen Arbeitsgruppe, um auch für künftige Kennzeichnungsaktionen gerüstet zu sein, sollte es wieder einmal nötig sein, Juden, Zeugen Jehovas oder Schwule kenntlich machen zu wollen, will man nicht auf die bewährten Maßnahmen des 3. Reiches zurückgreifen.
Wenn es um die vermeintlich öffentlichkeitswirksame Verbreitung kruder Ideen der Regierung geht, ist Wolfgang Bosbach der richtige Kandidat und deshalb auch nicht weit weg. Der Hansdampf auf allen Kanälen in Funk und Fernsehen ist sich für nichts zu schade. Diesmal waren es die Dschihadisten, die er im Visier hatte. Und so hörte ich im Radio: "Bundesregierung erwägt, die Ausreise für Terrorkämpfern zu erschweren...". Sollte die Bundesregierung jetzt massiv gegen die Islamisten vorgehen wollen? Doch vorerst eruiert eine schnell gebildete Bund-Länder-Arbeitsgruppe des Innenministers die Möglichkeiten der Kennzeichnung des Personalausweises. Ein Blick auf den eigenen Personalausweis zeigt sehr schnell, dass ein Stempel oder eine handschriftliche Eintragung nicht mehr funktioniert. Ein Aufkleber könnte der Terrorist in spe selbst abziehen. Wie wäre es mit Lochen? Da bedarf es angesichts dieser hochkomplexen Problematik schon einer hochkarätigen Arbeitsgruppe, um auch für künftige Kennzeichnungsaktionen gerüstet zu sein, sollte es wieder einmal nötig sein, Juden, Zeugen Jehovas oder Schwule kenntlich machen zu wollen, will man nicht auf die bewährten Maßnahmen des 3. Reiches zurückgreifen.
Weitere harte Maßnahmen sind neben dem Vermerk im Personalausweis
1. Strafen für Terrorcamp-Besuch (ich dachte, dass sei bereits verboten)
2. Entzug der doppelten Staatsangehörigkeit
Unter Androhung dieser für deutsche Verhältnisse doch strengen Maßnahmen wird Deutschland sein Problem sicher in den Griff bekommen. Angesichts von bislang 400 ausgereister Islamisten mit deutschem Pass sollte sogar unserer Innenminister ein gewisse Dringlichkeit erkennen. Reicht doch bis heute ein Personalausweis aus, um über die Türkei weitestgehend unbehelligt an die Front nach Syrien oder in den Irak und rechtzeitig zum Heimaturlaub wieder in Deutschland einreisen zu können. Und so muss Bosbach den erstaunten Leser und Hörer belehren, dass ein Reisepass eingezogen werden kann, ein Personalausweis nicht. Deswegen drängen eigentlich alle Parteien zur Eile. Sogar die Grünen stellen sich diesmal nicht quer. Nur die Linkspartei folgt ihrem eigenem Muster. Ulla Jelpke bezeichnet den Sichtvermerk im Ausweis als nicht verhältnismäßig, weil es sich bei den Ausreisenden eben nicht um Straftäter handelt, sondern um Personen, die lediglich im Verdacht stehen, sie könnten künftig Straftaten begehen. Da muss Ulla aber aufpassen, steht sie doch selbst im Verdacht, Kontakte zur in Deutschland verbotenen kurdischen PKK zu koordinieren. Und während sie im Falle von kopfabschneidenden Islamisten deren Bürgerrechte verteidigt, empfindet sie eine ähnlich gelagerte Diskussion über Menschenrechtsverletzung auf Kuba als kleinkariert, so 2006 in der Fernsehsendung Kontraste.
Doch die Arbeitsgruppe kann so lange tagen, wie sie will. Sollten dessen Arbeitsergebnisse in Gesetzen umgesetzt werden, wird das Bundesverfassungsgericht selbiges kassieren und für verfassungsfeindlich erklären.
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