„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Sie verbieten nicht die Hassrede, sondern die Rede, die sie hassen. Den Sozialismus erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert...
Die Menschlichkeit hat obsiegt. Die unbegleiteten Jugendlichen, bevorzugt Mädchen unter 14 Jahren, haben nun per Flugzeug ihren Weg nach Europa gefunden.
Komisch. In Griechenland sahen die irgendwie jünger aus. Es sind jedenfalls nicht die "Kinder", die uns von den öffentlich-rechtlichen Hetzmedien angepriesen wurden. Was ist passiert?
Keine Mädchen, keine Kinder, sondern Halbstarke im wehrfähigen Alter. Einer sogar mit "ACAB-Shirt" (All-Cobs-Are-Bastards). Danke fürs Verarschen... aber wenigstens kommen sie so nicht mit ihrem Facharbeiter-Schwachsinn... und es ist ein Fass ohne Boden...
Beinahe täglich hört man von Shitstorms, die das Land durchfahren. Da genügt schon ein falscher Post, eine kritische Nachfrage auf eine staatliche Maßnahme. Den Promi trifft es besonders schnell und besonders hart. Der Grund ist die Reichweite in Sozialen Medien.
Und wenn jemand es wagt, die Regierung Merkel anzugreifen, kommt ganz schnell ein Heerschar höriger Merkel-Jünger, die in Stasi-Manier vor den Tastaturen sitzen und das Netz überwachen. Da weiß man, wie es in der DDR gelingen konnte, ein ganze Volk zu überwachen und zu drangsalieren. Dahinter steht eben nicht nur ein böser Staat. Sondern es sind böse Menschen, die bereits im kleinen anfangen, den Nachbarn zu überwachen und zu drangsaliseren. Menschen, die aus unterschiedlichen Motivation den Mitmenschen kontrollieren, aus Neid denunzieren. Da ist der nächste Schritt nicht mehr weit. Wir dämpfen heute schon unsere Gesprächslautstärke auf der Terrasse. Wir sind halt ein Volk von Denunzianten...
Sonja Zietlow arbeitet seit fast 30 Jahren als Moderatorin im Privatfernsehen
So schnell Franco A., der ominöse Konterrevolutionär, der den Staatsstreich gegen Merkel mit dem genialen Plan anführte, sich als Asylbewerber auszugeben und so gefährlich war, dass nie auch nur Anklage erhoben wurde, 2017 aus der Versenkung erschien, so schnell verwand er auch wieder. Nun ist er wieder da. Gestern Abend erschien der Geist in einem noch viel ominöseren ZDF-Zoom-Bericht über eine terroristische rechte Verschwörung aus Bundeswehr, SEK's, GSG 9, Polizei, den Teletubbies und den Mainzelmännchen. Ein Wunder, dass die AfD wohl nicht beteiligt war, doch man steht ja erst am Anfang er Ermittlungen. Vielleicht findet sich noch ein Parteibuch. Und: Höchste Regierungskreise scheinen involviert zu sein.
Die Planungen rechtsextremer Kreise für einen Umsturz in Deutschland waren weiter gediehen als bisher bekannt. Autor Dirk Laabs kann belegen, dass illegal Munition beiseite geschafft, Waffen gehortet und ganz konkret Pläne geschmiedet wurden für den "Tag X". Eins steile Behauptung, die in dem Bericht mit dramatischer Musik untermalt war.
Um diesen Tag X auszurufen, warten Rechtsextremisten auf eine krisenhafte Situation. Die derzeitige Corona-Pandemie weckt bei Innenexperten wie der Martina Renner, Die Linke, ungute Gefühle, um dann vor der Kamera die gesamte Exekutive unter Generalverdacht zu stellen. Im Interview mit dem ZDF sagte sie: „Ein Traum aus der Sicht dieser rechten Umstürzler. Ich kann mir manchmal gar nicht vorstellen, dass die noch ruhig sitzen können.“ Im Juni 2019 wurden mehrere aktive und ehemalige Spezialkräfte der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern verhaftet – ein Vorwurf: Die Gruppe habe einem der Beschuldigten in großer Menge Munition besorgt, Teile davon illegal. Bei dem mutmaßlichen Kopf der Gruppe, einem suspendierten SEK-Mitglied bei der Polizei Mecklenburg-Vorpommern, fanden Ermittler nicht nur zehntausende Schuss Munition, sondern auch eine bei der Bundespolizei entwendete Maschinenpistole. Zoom-Recherchen belegen: Die Munition stammt von Bundeswehr- und Polizei-Spezialeinheiten aus ganz Deutschland. Allein aus Nordrhein-Westfalen stammen 1200 Schuss, aber auch Munition, die ursprünglich aus Bayern stammte, wurde in Mecklenburg-Vorpommern gefunden.
Unter anderem Anfragen an das Waffenamt Duisburg und das bayrische Innenministerium durch das ZDF konnten die Hintergründe für das Verschwinden der Munition nicht klären. Für den Abgeordneten im bayrischen Landtag, Florian Ritter, SPD, unverständlich. Im Interview mit dem ZDF sagte er: „Wir haben es hier mit einer terroristischen Struktur zu tun. Und wenn es hier Munitionsflüsse gibt oder Waffenflüsse aus deutschen Behörden, bayerischen Behörden in solche Strukturen rein, dann muss man natürlich da ganz massiv hinterher sein, um diese Strukturen aufzudecken.“ Einzelne Landesbehörden verweisen auf die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Schwerin, die wiederum verweist auf anhaltende Ermittlungen.
Seit Jahren wird die Sorge vor rechten Soldaten und Polizisten immer größer. Ende 2019 hatte Bundesinnenminister Seehofer zwar hunderte neue Stellen etwa beim BKA im Kampf gegen die rechte Unterwanderung angekündigt. Doch zu den neuen Erkenntnissen des ZDF wollten sich weder der Minister noch Sprecher der diversen bundesdeutschen Sicherheitsbehörden äußern. Innenexperte Konstantin von Notz, B’90, Die Grünen, kritisiert im ZDF: „Die Gefahr ist nicht gebannt, die Strukturen bleiben da, wie es sie jahrzehntelang gegeben hat in Deutschland, das muss man auch mal ganz klar sagen Aber sie sind eben derzeit von einer ganz besonderen Gefährlichkeit.“
Wenn Merkel sagt, "Jens Spahn mache einen wirklich tollen Job", muss man zeitnah dagegensteuern, bevor sich diese Aussage in den Köpfen der regierungsnahen Medien verfestigt, die dass alles unreflektiert nachplappern. Denn Spahn hat alles andere als einen guten Job gemacht. Als andere Länder schon mit steigenden Todeszahlen zu kämpfen hatten, sprach Spahn noch von einer normalen Grippe. Als die Schließung der Grenzen gefordert wurde, hielt er das für überzogen, später absurderweise mit dem Argument, dass das Virus jetzt eh schon in Deutschland vorhanden sei. Heute sind sogar die Grenzen zwischen den Bundesländern geschlossen.
Der Mangel an Schutzkleidung ist eine direkte Folge der mangelnde Umsetzung vorhandener Pandemiepläne. Und noch kürzlich wurden dringend benötigte Schutzkleidung exportiert oder verschenkt, die Beschaffung versagt. Es ist ein Desaster.
Profis
In der Krise kommt es auch darauf an, dass die für weitreichende Entscheidungen Verantwortlichen mit gutem Beispiel vorangehen. So ist es unklug, wenn sich Spitzenpolitiker dicht gedrängt in einen stickigen Aufzug zwängen – und sich dabei auch noch fotografieren lassen. So geschehen in der Uniklinik Gießen. Der Journalist Bodo Weissenborn fotografierte die Szene und schrieb dazu: „In diesem Aufzug stehen u.a.: der Bundesgesundheitsminister, der hessische Ministerpräsident, der Kanzleramtsminister, der hessische Gesundheitsminister, der Chef der hessischen Staatskanzlei.“ Der Tweet wurde tausendfach geteilt – und schließlich reagierte auch Jens Spahn via Twitter und räumte das PR-Desaster unumwunden ein: „Ganz klar: das geht besser. Auch mit Mundschutz Abstand halten. Und das nächste Mal einfach die Treppe nehmen.“ Auch dass der verantwortliche Minister gut 3 Monate nach Beginn der weltweiten Corona-Krise in Gießen offensichtlich das erste Mal einen Mundschutz trug und diesen auch noch selten dämlich falsch aufsetzte, trägt nicht dazu bei, das Vertrauen zu stärken. So waren seine Vorhersagen falsch, verharmlosende, seine Maßnahmen kamen immer zu spät.
Während Deutschland still steht, sind in Schweden Schulen und Geschäfte geöffnet. Und trotzdem sinken auch dort die Neuinfektionen. Wie kann das sein? Unsere Strategie beruht auf einem riesigen Vorhersagefehler des RKI – mit riskanten Nebenwirkungen. In Europa konnten an Ostern nur die Schweden zur Messe oder zu einer größeren Trauerfeier gehen. Dort sind die Nachtclubs voll, die Geschäfte geöffnet, und die Kinder gehen zur Schule. Obwohl es keinen Lockdown gibt, ist die Zahl der registrierten neuen Corona-Infektionen auch in Schweden rückläufig. Wie ist das zu erklären? Werfen wir zunächst einen Blick auf Deutschland. Die gemeldeten Neufälle, die den Infektionen verzögert folgen, sind schon seit drei Wochen rückläufig. Die Zahl der Todesfälle wiederum hat ein Plateau erreicht und sinkt nun auch. Laut Fachliteratur vergehen zwischen Infektion und Tod durchschnittlich 23 Tage, und dieser Umstand ist sehr wichtig. Er bedeutet nämlich, dass die nicht direkt beobachtbaren Neuinfektionen ihren Höhepunkt viel früher erreicht haben als die Sterbefälle. Weil die geglättete Kurve der Sterbefälle ihr Maximum am 7. April annahm, wurde das Maximum der Neuinfektionen schon Mitte März erreicht – und damit vor dem Lockdown, der am 23. März beschlossen wurde und am Tag darauf in Kraft trat.
Umgekehrt formuliert kann sich der Lockdown infolge der genannten Verzögerung in den bisherigen Sterberaten noch gar nicht zeigen; er wird frühestens Mitte April sichtbar. Der Rückgang von Neuinfektionen und Sterbefällen hat nichts mit dem Lockdown zu tun, sondern mit dem natürlichen Verlauf jeder Epidemie und natürlich den ergriffenen konventionellen Abwehrmaßnahmen wie Hygiene, Testung und Quarantäne.
Schwedens Zahlen unterstreichen die Richtigkeit dieser These. Auch dort nahm die Zahl der täglichen Todesfälle erst zu, dann sank sie. Trotz des Verzichts auf einen Lockdown: von „exponentiellem“ Wachstum bei den Todesfällen keine Spur.
Zwar verzeichnet Schweden eine höhere sogenannte Fallsterblichkeit als Deutschland, doch sind seine Krankenhäuser keineswegs überlastet, und darauf kommt es an. Zudem werden in Schweden am Anfang der nächsten Virensaison mehr Menschen immun sein als in Deutschland. Insgesamt erscheint die schwedische Politik sehr rational und unaufgeregt.
In Deutschland stritt man das Problem zunächst ab, behauptete dann, Deutschland sei gut gerüstet und veranlasste den Export von Gesichtsmasken nach China. Am 20. März aber, als das Coronavirus in China und Südkorea längst eingedämmt war, mit Sterblichkeiten von deutlich weniger als 0,001 Prozent der Bevölkerung, wartete das Robert Koch Institut (RKI) plötzlich mit Szenarien auf, die mindestens 300.000 deutsche Todesfälle voraussagten. Drei Tage später folgte der Lockdown-Beschluss. Bisher sind in Deutschland rund 3000 Menschen mit Covid19-Diagnose verstorben, und diese Zahl wird kaum noch wesentlich steigen.
Der gigantische Vorhersagefehler des RKI hat, um den zentralen Punkt zu wiederholen, nicht das geringste mit dem Lockdown zu tun, weil dessen Wirkungen erst Mitte April in den Sterberaten sichtbar werden können.
Ursprünglich wollte Deutschland eine Überlastung der Krankenhäuser vermeiden, und am 28. März versprach Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrem Podcast, der Lockdown könne beendet werden, sobald die Verdopplungszeit (also die Zeit, in der sich die gemeldeten Fälle verdoppeln), in Richtung zehn Tage wachse.
Diese Zielmarke war rasch erreicht, weshalb Kanzleramtschef Helge Braun nachschob, wünschenswert seien zehn bis vierzehn Tage. Inzwischen beträgt die Verdopplungszeit mehr als 30 Tage. Der Lockdown besteht indes weiterhin.
Gegen den Kurswechsel des RKI sprechen drei Gründe
Und warum? Weil RKI und Politik den Indikator gewechselt haben und nunmehr die Reproduktionszahl hervorheben. Anders als die direkt messbare Verdopplungszeit hängt diese aber von unbekannten Faktoren ab; sie ist schlicht nicht überprüfbar.
Eine Reproduktionszahl von Eins bedeutet, dass die gemeldeten Neuinfektionen stabil bleiben. In seiner Pressekonferenz vom 3. April erklärte RKI-Chef Lothar Wieler, der Wert Eins sei erreicht, das „wisse man“. Ohne Aufmerksamkeit zu erregen fuhr Wieler fort, er wolle die Reproduktionszahl künftig auf Werte unterEins drücken. Damit ersetzte das RKI das Eindämmungsziel durch ein Ausrottungsziel.
Obwohl das Institut nach abermaligem Wechsel der Berechnungsmethode inzwischen wieder höhere Werte meldet, muss man diesem Kurswechsel aus drei Gründen grundsätzlich widersprechen.
Erstens ist es nicht sinnvoll, jeden einzelnen Sterbefall infolge einer Coronainfektion zu eliminieren. In Anbetracht unzähliger Verkehrs-, Arbeits- und Freizeitunfälle müsste man dann nämlich alle menschlichen Aktivitäten untersagen.
Zweitens sinkt beim Ausrottungsziel die Zahl derjenigen Personen, die trotz Infektion gesund bleiben und anschließend immun sind. Will man zum Start der nächsten Virensaison einen neuen Lockdown? Jedes Jahr?
Drittens müssen Sterbefälle mit Coronadiagnose gegen andere Sterbefälle aufgerechnet werden, die erst durch den Lockdown entstehen. Wer zählt die Menschen, die wegen verschobener Operationen gestorben sind, obgleich die vorhergesagte „Coronawelle“ nie kam und auch nicht kommen wird? Wer zählt die Suizide, die erfahrungsgemäß schon bei leichten Rezessionen zunehmen? Und wer bedenkt, dass eine marode Volkswirtschaft auf Dauer auch im Gesundheitssystem kürzen muss?
Zusammengefasst haben Länder wie Schweden, Südkorea oder Taiwan mit ihrem Verzicht auf Lockdowns klug gehandelt. Die dortigen Virologen führten Bevölkerung und Politik mit ruhiger Hand durch die Krise, statt sie durch ständige Kurswechsel zu verunsichern. Das Coronavirus wurde ohne Schaden für Grundrechte und Arbeitsplätze erfolgreich eingedämmt. Deutschland sollte sich diese Politik zum Vorbild nehmen.
Es ist schon erstaunlich, wie bereitwillig sich der deutsche Michel auf die Notstandsgesetze in Sachen Corona eingelassen hat und diese weitestgehend befolgt. Dennoch besteht gegenüber der Exekutive erhebliches Mißtrauen, denn ob die Maßnahmen sich wirklich und ausschließlich an der Eindämmung des Corona-Virus orientieren oder ob man nicht den einen oder anderen unliebsamen Oppositionellen gleich mit ausschaltet, ist nicht so richtig klar. Man wünscht sich nur, der Staat würde auch im Falle der drogendealenden Neger im Görlitzer Park genauso unnachsichtig vorgeben, wie jetzt, wo normalen Bürger jedwede Versammlung verboten wird. Daher gilt es um so mehr, wachsam zu bleiben. Zumal immer wieder versucht wird, den Diskurs zu unterbinden...
(David Berger) Philosophia Perennis hat sich – gemäß seiner liberal-konservativen Ausrichtung – auch und gerade in den letzten Wochen der sog. Corona-Krise bemüht, hier eine möglichst große Meinungsvielfalt zuzulassen. Dies war auch deshalb gut möglich, da ich durch meinen Kollegen Michael van Laack jemanden an meiner Seite habe, der hier deutlich anders denkt als ich. Wie wir von der Gesellschaft und den Mächtigen fordern, mehr Meinungsfreiheit und -vielfalt zuzulassen, so praktizieren wir diese hier. Auch im Wissen darum, dass PP über die letzten Jahr hinweg eine sehr eigenständig denkende Leserschaft gewonnen hat, die auch auf einem Blog keine Gesinnungsdiktatur erwarten, sondern mutige und streitbare Positionen, die sie sonst – weder bei den großen alternativen Medien und schon gar nicht bei den Mainstreammedien – finden. In diesem Sinne veröffentlichen wir hier einen Diskussionsbeitrag der bekannten Aktivistin Angelika Barbe.
(Angelika Barbe) 1989 haben wir in der Friedlichen Revolution gegen die SED-Diktatur und für einen Rechtsstaat gekämpft. Diesen Rechtsstaat zerstört die jetzige Bundesregierung durch die Aufhebung der Grundrechte. Die ersten 20 Artikel der Verfassung sind unabschaffbar. Artikel 8 des GG gewährleistet die Versammlungsfreiheit jedes ein-zelnen Bürgers, die jetzt mit einem Federstrich geopfert wurde. Und das, um die Bevölkerung plötzlich vor einem Virus zu schützen, der laut wissenschaftlicher Daten, nicht gefährlicher ist, als vergleichbare – warum dann diese Maßnahmen?
Vergleichen wir: Die Grippe 2017/18 kostete geschätzt 25 100 Tote, Haben wir davon etwas gehört? Es wurde keine Kita geschlossen, es gab keine Folgenabschätzung, niemand geriet in Panik.
Womit macht man finanzielle und politische Gewinne?
Jährlich sterben in Deutschland zwischen 20 000 – 40 000 Menschen an antibiotikaresistenten Krankenhauskeimen, wie dem MRSA (methicilinresistenter Staphylococcus aureus). Es fehlt bis heute ein flächendeckendes Hygieneregime in den Krankenhäusern, das angeblich zu teuer sei. Nein, damit macht man nur keine Gewinne – im Gegensatz zu Impfstoffen, die uns Bill Gates verordnen will. Medienguru Prof. Drosten gibt im NDR-Potcast Nr. 16 zu, dass sein Institut und die WHO von Bill Gates gesponsert werden.
Mehr als 40 kritische Ärzte, Virologen, Epidemiologen, Rechtsmediziner (Prof. Streeck, Dr. Wodarg, Prof. Bhak-di, Dr. Schöning u.a.) bestätigen, daß keine tödliche Gefahr durch Covid 19 besteht und der Shutdown völlig überzogen ist. Statistisch wird die Zahl am Virus Gestorbener in der Jahresstatistik keine Rolle spielen. Prof. Streeck verwies in der Sendung „Lanz“ darauf, daß Restaurants, Geschäfte, Supermärkte kein Infektionsrisiko darstellen, die Mortalität nur 0,37% beträgt.
Unsere Politoberen dagegen lenken von ihrer Inkompetenz ab, verschanzen sich vor dem Volk, versetzen es in Panik und sperren es zu Hause in Einzelhaft ein.Dabei ist es schamlos, den Bürgern Angst einzujagen und ihnen eine Ansteckungsschuld einzureden. Wer zudem mit dem Finger auf andere zeigt, die anderer Meinung sind, wer also denunziert, spielt das Spiel der Mächtigen.
Regierung schürt Panik
Die Regierung stachelt das Volk zur Panik auf, Panik aber entsolidarisiert. Angst schwächt den Mut, sich zu wehren. Angst wird als Machtfaktor eingesetzt. „Unsere Macht ist die Angst der anderen!“ bläute Mielke seiner Stasi-Truppe ein. Der Nachbar, der die Panikmache durchschaut, weil er den Fakten der oben zitierten Ärzte vertraut, oder Biologe ist oder einfach ein mißtrauischer Zeitgenosse und die Frage stellt: „Wem nützt das?“, ist deshalb nicht verantwortungslos, sondern besteht auf dem Grundrecht einer eigenen Meinung.
Die politischen Entscheidungen sind nicht rational, die behaupteten Fakten nicht transparent. Es fehlen Beweise und Referenzzahlen der vergangenen Jahre. Es spielt sich alles so ab, wie bei der Schweinegrippe 2009 – als „Profiteure der Angst“(ARTE-Doku) eine Pandemie ausriefen, die nicht stattfand. Folgt man der Spur des Geldes stößt man auf die wahren Gewinner dieser Inszenierung.
Wer Grundrechte einschränkt, muss gleichzeitig jeglichen Zustrom von Asylsuchenden in das Souveränitäts-gebiet der Ausgangsgesperrten ausschließen, schreibt das Staatsrechtsgebot vor. Aber das passiert nicht. Jedem Asyl-Begehren an der Grenze wird stattgegeben.
Zweierlei Recht zerstört den Rechtsstaat
Am 4. April wurden zwei Bürger vor der Berliner Volksbühne verhaftet, als sie für den Erhalt der Grundrechte demonstrierten. Sie hätten den Corona Abstand nicht eingehalten, hieß es zur Begründung. Am Tag zuvor hatten mehr als 300 „Rechtgläubige“ in Neukölln das Versammlungsverbot mißachtet und mit „Allah Akbar“-Rufen die hilflose Polizei gedemütigt. Zweierlei Recht zerstört den Rechtsstaat und führt zur Willkürherrschaft. Doppelstandards in der Rechtsauslegung zeigen den Rechtsnihilismus der mächtigen Schichten.
Man kann es nicht mehr hören, „Corona“- Berichte bestimmen die Nachrichten. Es erinnert an das stets übererfüllte Plansoll, das in der DDR medial täglich auf die Untertanen niederprasselte. Ja, richtig, heute wie damals sind die Hofberichterstatter überzeugt, einer guten Sache zu dienen und verwechseln Haltung mit Wahrheit. Denn freie und transparente Glasnost-Informationen werden zur Bedrohung für die Kontrolleure. Es paßt den Mächtigen gut ins Konzept, die Gesellschaft zu spalten. Sie spalten mit Feindbildern (Reiche gegen Arme, Frauen gegen Männer, Weiße gegen Schwarze, Gesunde gegen Kranke, Alte gegen Junge, konservative gegen Linke usw.). Gespalten wird durch Religion, Rasse, Geschlecht, politische Zugehörigkeit, Klasse. Gespalten zielen wir gegeneinander, auf die, die anders sind, nicht auf die verantwortlichen Kontrolleure. Gespalten sind wir keine Bedrohung für die Obrigkeit. In Wahrheit haben die Mächtigen mit Globalisierung, mit entgrenztem Neoliberalismus, mit angemaßter Weltherrschaft die Spaltung in die da oben und die da unten bewirkt und damit grenzenlosen Reichtum für Wenige und grenzenlose Armut für die Vielen zu verantworten.
Wie schaffen wir es, diese Fassadendemokratie zu überwinden?
Parteiapparate repräsentieren nicht die Bevölkerung. Die Führungskaste der „Kartellparteien“ (Meir/Katz) beherrscht die Bürger mit genderverhunzter Sprache, suggeriert falsche Bedrohungen und wirft sie den Krimnellen zum Fraß vor. Im Hamsterrad des Arbeitsalltags sind Bürger so ausgelastet, daß sie die Ursachen der ökonomischen Ungleichheit zwar erkennen, aber nicht bekämpfen können. Viele Menschen spüren, daß es so nicht mehr weiter gehen kann mit prekären Jobs, unbezahlbaren Mieten und politischer Verachtung durch die Mächtigen, von denen sie als „Abgehängte“ diffamiert werden.
Die Regierung kann uns –wie die SED-Machthaber- die Existenz nehmen, mit Haft drohen, die Freiheit rauben. Wir lassen uns aber nicht das mit Blut und Tränen erkämpfte Recht nehmen. Deshalb müssen wir uns unser Grundgesetz zurückholen, denn alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Erich Fromm erinnert daran, daß Intellektuelle die Aufgabe haben, unablässig nach der Wahrheit zu suchen und sie öffentlich zu sagen.
Helene und Ansgar Klein fordern in der Petition an den Bundestag die sofortige Aufhebung der Einschränkung bürgerlicher Freiheiten. Viviane Fischer verlangt die Durchführung einer Baseline-Studie, damit auf Basis sauberer Corona-Daten die Notwendigkeit eines weiteren Shutdowns überprüft werden kann. Ivonne Egay verfaßte einen Musterbrief an die Mitglieder des Bundestages. Verfassungsrechtler Florian Meinel äußert in der SZ schwere Bedenken gegen das Gesetz, ebenso der wissenschaftliche Dienst des Bundestages. Rechtsanwältin Beate Bahner reichte eine Klage gegen die Corona- Verordnungen beim Bundesverfassungsgericht ein, weil sie verfassungswidrig sind und eine Vielzahl von Grundrechten der Bürger in nie gekanntem Ausmaß verletzen Die Klage wurde zwar abgewiesen, aber dennoch demonstrierten am vergangenen Wochenende mehrere hundert Bürger vor der Berliner Volksbühne gegen die verfassungwidrigen Verordnungen.
Ja, wir wollen unsere Rechte zurück und unsere Meinung ohne Diffamierung frei äußern. Ja, wir werden damit das Vertrauen der Regierung verscherzen. Soll die Regierung doch dann – gemäß dem Ratschlag Bert Brechts – das Volk auflösen und sich ein neues wählen.
Wohin Merkels Kanzlerschaft Deutschland gebracht hat, merkt man am vergifteten Klima im Umgang mit dem politischen Gegner. Da wird schon mal dem politischen Konkurrenten bei der AfD, hier dem Thüringer Franktionsvorsitzenden Björn Höcke, das Girokonto durch die ING gekündigt und gleich im Rahmen der Sippenhaft die Ehefrau gleich mit vor die Tür gesetzt.
Dabei dürfen Banken niemandem mehr verwehren, ein Konto zu eröffnen. Auch Wohnungslose, Asylsuchende und Personen ohne Aufenthaltsstatus, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden dürfen (sogenannte Geduldete), haben Anspruch darauf. Allerdings muss der Kunde geschäftsfähig sein, also mindestens 18 Jahre alt sein. So steht es auf der Homepage der Bundesregierung zum Thema Verbraucherschutz. Doch ich kenne das aus meiner früheren Tätigkeit bei der Deutschen Bank, wo sogenannte "politisch exponierte" Personen von einer Compliance-Abteilung vor Kontoeröffnung geprüft wurden. Sobald eine Reputationsschaden zu befürchten war, was bei einer Deutschen Bank und ihrem Ruf sowieso als lächerlich zu bezeichnen war, wurden Kontoverbindungen ohne Angabe von Gründen abgelehnt. Die ING (ehemals: ING-DiBa) mit Sitz in Frankfurt am Main ist eine Direktbank und ein Tochterunternehmen der niederländischen ING Group, die international tätig ist. Mit rund 9,3 Millionen Kunden ist sie eine der größten Privatkundenbanken in Deutschland (Stand: Ende 2018). Der AfD-Politiker und Sprecher der AfD Thüringen Björn Höcke gab auf seiner Facebook Fanpage bekannt, dass sein Girokonto von der ING gekündigt wurde: „[…] hiermit kündigen wir Ihre Konten nach Ziffer 19 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer Frist von 2 Monaten zum 29.05.2020“. Man solle die neue Bankverbindung mitteilen, damit eventuell vorhandenes Guthaben dorthin überwiesen werden kann. Aus dem Brief der ING ist ebenfalls ersichtlich, dass nicht nur das Girokonto von Höcke gekündigt wurde, sondern auch das Konto seiner Frau. Ein Grund für die Kontoauflösung wurde nicht bekanntgegeben, ebenso sei „eine Rücknahme der Kündigung und eine Verlängerung der Frist“ nicht möglich.
Aber Kopf hoch, Björn. Es gibt ja noch andere Banken. Z.B. die DKB mit kostenfreier Kreditkarte. Perfekt für Zwei...
Susanne N. (24)* und ihre Freundin Iris B. (29)* fahren nicht mehr mit der U-Bahn, wie sie es sonst oft und gerne getan haben. Beide wurden in den vergangenen Wochen mehrfach heftig in U-Bahnen rund um das Kottbusser Tor belästigt und haben sich an B.Z. gewendet, in der Hoffnung, dass die Öffentlichkeit aufmerksam wird und etwas getan wird.
Von Til Biermann und Hannes Ravic
Um zu ihrer Arbeit zu gelangen, nehmen sie jetzt ein Rad oder ein teures Taxi. Denn alles andere ist für sie zur Zeit ein gefährlicher und angsteinflößender Spießrutenlauf. Sie wollen anonym bleiben, da sie die Bahnen in Zukunft wieder nehmen müssen – wenn Corona hoffentlich bald unter Kontrolle ist und wieder mehr Fahrgäste unterwegs sind.
Ein Besuch am Kottbusser Tor
Wir, die B.Z.-Reporter Hannes Ravic und Til Biermann, haben Susanne N. und Iris B. an einem Donnerstagabend begleitet, um aufzunehmen, was am Kottbusser Tor passieren kann. Kurz bevor wir die beiden treffen, wird auf dem Platz ein Mann, offenbar aus der Junkie-Szene, von einem anderen mit einem Fahrradschloss verprügelt. Das Opfer ruft „Polizei! Polizei!“ Aber da ist niemand, der ihm zur Hilfe kommt, er rennt weg.
N. und B. wollen die U8 zum Hermannplatz nehmen und wir halten Abstand, beobachten, während sie die Treppen in die Katakomben nehmen. Sobald die beiden den Bahnhof betreten haben, nehmen mehrere junge Männer direkt Kurs auf die Frauen, kommen von allen Seiten. Schnell fallen Sprüche. „Geiler Arsch“, „Nur mal anfassen“, „Hey, Schöne“, „Sie riecht gut“. Die Männer kommen immer näher. Nach einer Minute muss das Experiment abgebrochen werden, Susanne und Iris flüchten.
Die Männer lungern auch danach noch länger im Bahnhof rum. Offenbar gehören sie zur dortigen Junkie- und Dealer-Szene. Iris B.: „Diese Leute sind sonst auch da, aber ich habe mich deswegen noch nie unsicher gefühlt, bin immer mit U-Bahnen gefahren. Denn normalerweise sind halt auch viele andere Menschen da und Geschäfte geöffnet. Zur Zeit eskaliert die Situation am Kotti.“
Susanne N. sagt danach, wie sie sich gefühlt hat. Ihr Atem und der ihrer Freundin geht schnell. Beide haben große Angst. N. sagt: „Seit Corona fahren fast keine normalen Leute mehr mit der U-Bahn. Es sind fast nur noch Männer, die wahrscheinlich Langeweile haben, vielleicht auch keine Wohnung. Ich kann zur Zeit jeder Frau nur stark abraten, die U-Bahn zu nehmen und über Kottbusser Tor zu fahren. Ich will nicht wissen, was passiert wäre, wenn wir da unten geblieben wären, wenn man mit denen alleine in einem Waggon ist oder die einen in eine Ecke ziehen.“
Für die Frauen nicht der erste Fall
Susanne N. erzählt, was ihr in den Wochen zuvor passiert sei. Sie sei vom Hermannplatz zum Kottbusser Tor gefahren. Eine ganze Traube von jungen Männern habe sich um sie gebildet, sie verfolgt. Sie sagt: „Unten im Bahnhof ist man hilflos, weil alles so verschachtelt ist. Am nächsten Tag bin ich zu Polizisten gegangen, die mit 20 Männern und Frauen am Heinrichplatz standen. Ich fragte, warum sie am Kotti nichts machen würden. Die sagten dann, sie hätten dazu jetzt wegen Corona keine Zeit, das 24 Stunden am Tag zu bewachen.“
N. glaubt, dass es, wenn es so weiter geht, im schlimmsten Fall zu einer Vergewaltigung kommen könnte. Was passiert, wenn jemand versucht, so etwas zu unterbinden, zeigt ein B.Z.-Bericht vom 23. März: Ein Mann wollte seine Freundin am Kottbusser Tor vor den Grapschern schützen und wurde dafür im U-Bahnwaggon mit Nasenbruch ins Krankenhaus geprügelt.
Iris B. wurde begrapscht
Susannes Freundin Iris B. (29)* hatte ganz Ähnliches erlebt. Sie erzählt, sie habe am Kotti in die U3 umsteigen wollen und sei an der Rolltreppe auf der Zwischenplattform von vier Männern bedrängt worden. Die hätten sich dann auf der Rolltreppe um sie formiert, ihr an den Hintern gefasst.
Am Gleis wären die dann nacheinander auf sie zugekommen und hätten ihre Telefonnummer gefordert. „Es hörte gar nicht mehr auf. Ich sagte, sie sollten wenigstens eineinhalb Meter Abstand halten wegen Corona. Die Bahn kommt nur noch alle zehn Minuten, das machte das Ganze noch unangenehmer.“
B. weiter: „Als mir das am nächsten Tag wieder passiert ist, habe ich eine Frau gebeten, ob ich neben ihr her laufen kann, weil einer mich noch vom Bahnhof Görlitzer Park aus verfolgt hat.“ Auch sie habe am Görlitzer Park stationierte Polizisten um Hilfe gebeten, auch sie sei abgewimmelt worden.
Das sagen Polizei und BVG
Die Polizei Berlin hat noch keine Auffälligkeiten in ihren Statistiken feststellen können. Aber rät zu Anzeigen, damit Erfahrungen wie die von Iris B. und Susanne N. in die Statistiken eingehen und so womöglich Maßnahmen getroffen werden können.
Ein Sprecher zu B.Z.: „Wer Opfer einer Straftat wird, sollte das bitte möglichst zeitnah anzeigen. Auch solche Sprüche sind kein Spaß, sondern bitterer Ernst im Bereich Sexualdelikte. In der Bahn hat man die Chance, über Videoaufnahmen noch jemanden zu ermitteln.“ Einen Anstieg in den Statistiken habe es noch nicht gegeben.
Ein BVG-Sprecher sagt, alle U-Bahnhöfe seien mit Kameras ausgestattet, aber das Material würde nach 48 Stunden gelöscht werden. „Deshalb bitte möglichst bald anzeigen. Wir haben auch Leute in der Leitstelle, die machen Videobeobachtungen. Sobald man einen Notrufknopf drückt, sieht derjenige in der Leitstelle, was passiert.“ BVG-Sicherheitsleute seien am Kottbusser Tor unterwegs. Aber die könnten auch nicht an allen Bahnsteigen gleichzeitig sein.
Susanne N. sagt abschließend: „Ich hatte überlegt, Anzeige zu machen, aber nachdem ich die Polizei gefragt habe, hat sich das ziemlich sinnlos angehört. Und bislang gibt es keinen richtigen Tatbestand. Ich könnte niemanden beschreiben und ,Männer haben mir schmierige Dinge zugerufen und ich habe mit belästigt gefühlt’, bringt, glaube ich, kaum was. Ich hätte Anzeige erstattet, wenn dadurch die Chance besteht, dass der Kotti besser bewacht wird – und das wird wohl nicht der Fall sein.“
Der Berliner, der heute morgen seinen Briefkasten öffnete, bekam Post der unangenehmen Art: Ein Brief des regierenden Bürgermeisters Michael "Hackfresse" Müller. Über seichtes Geseiere kam Müller dabei auch nicht hinaus. Typische warme Berliner Luft, typisch SPD. Das Geld wäre in Schutzmasken besser investiert worden. 2,2 Mio. Euro hat der Spaß gekostet... dit is Berlin...
von Thomas Heck... Gerne schreibe ich satirische Texte aus normalen Zeitungsartikeln, um auf die Absurdität deutscher Justiz hinzuweisen. Manchmal sind diese schon so gut geschrieben, dass man nichts mehr verbessern kann... Magdalena S. (39) soll mehrfach Smartphones von Restaurant-Tischen gestohlen haben. Vor Gericht gibt sie alles zu, doch ihre Entschuldigung will die Richterin nicht gelten lassen.
Magdalena S. fristet seit mehr als vier Wochen ihr Dasein hinter Gittern. Auf frischer Tat erwischt, wurde sie am 6. März aus dem Verkehr gezogen. Haftbefehl, U-Haft. Jeder Untersuchungshäftling hat das Recht, jederzeit prüfen zu lassen, ob der Haftbefehl aufzuheben oder außer Vollzug zu setzen ist. Das hat Magda beantragt.
Die Haftprüfung findet ohne Öffentlichkeit statt. Weil die Anklageschrift gegen Magda aber schon fix und fertig ist, geht die Richterin sofort ins öffentliche Hauptverfahren über. Erfreut winkt Magda den Männern aus ihrem Familienclan zu, die lächelnd auf den Zuschauerbänken sitzen.
Magda grapschte laut Anklage mehrfach in der City teure Handys von Lokal-Tischen. Das nennt sich gewerbsmäßiger Diebstahl, um sich auf Dauer eine nicht unerhebliche Einnahmequelle zu verschaffen. „Ich gebe alles zu, aber ich hatte Hunger“, beteuert Magda auf der Anklagebank. Dabei hatte sie hundert Euro in der Tasche, als sie geschnappt wurde! „Stehlen von Mobiltelefonen ist ein erheblicher Verlust“, sagt die Richterin. „Viel mehr wert als nur das Gerät, es geht um persönliche Fotos und Kontakte.“
„Sie hatten doch viel Geld dabei!“
An vorgeblichen „Mundraub aus Hunger“ glaubt die Richterin nicht: „Sie hatten doch viel Geld dabei!“ Bereits 2013 und 2014 wurde Magda wegen ähnlicher Diebstähle verurteilt. „Waren Sie in der Zwischenzeit nicht in Deutschland?“, fragt die Richterin. Die Rumänin schweigt.
Die Staatsanwältin beantragt zehn Monate Gefängnis. „Handys aus Hunger klauen, macht nicht satt“, sagt sie. Die Verteidigerin findet, Magda hätte eine „durchaus günstige Sozialprognose“und bittet um Bewährung. Magda beteuert: „Ich tue es nie wieder!“
Urteil: zehn Monate Gefängnis. „Das war nicht aus Hunger“, sagt die Richterin, „das war professionell aufgezogen.“ Den Haftbefehl hebt sie trotzdem auf. Das kommt heutzutage der Höchststrafe für Taschendiebe gleich, denn ihnen ist die Geschäftsgrundlage entzogen: kein Gedränge, geschlossene Lokale. „Ich hoffe, Sie lassen sich in Deutschland nicht mehr blicken“, sagt die Richterin. „Verlassen Sie lieber das Land – und bleiben Sie gesund!“
Ersteres kann ich so unterschreiben, letzteres eher nicht.
Einen diplomatischen Aussetzer hatte Berlin am Wochenende, nachdem eine Lieferung von 200.000 Schutzmasken in Thailand hängengeblieben und in die USA umgeleitet worden war (wir hatten berichtet). Nach den – wie sich herausstellte – falschen Vorwürfen des Innensenators („Akt moderner Piraterie“) und des Regierenden („unmenschlich“) gegen die US-Regierung und Präsident Donald Trump hat sich am Dienstag zumindest der Regierende entschuldigt. Innensenator Geisel (SPD) hält weiterhin an seinen Aussagen fest: „Wir haben Wichtigeres zu tun, als uns mit den USA über Masken zu streiten.“ Die gute Nachricht: Am kommenden Osterwochenende soll Schutzkleidung in „erheblichem Umfang“ eintreffen. Laut Senat gibt es mehrere Bestellungen in Peking und Shanghai. Masken, Kittel und technisches Material würden durch die Lufthansa nach Berlin transportiert. Was beim Bürger hängen bleiben wird, ist da wohl eher der vermeintliche Diebstahl der Schutzkleidung durch die ehemalige Schutzmacht USA; was wohl auch der eigentlich Sinn der Aktion war.
Wie auch die gesamte Berichterstattung in Deutschland eher vom eigenen Versagen ablenkt und Mängel in anderen Ländern thematisiert. Denn man weiß, dass man in Deutschland ist, wenn man zum x-ten Male von Donald Trumps oder Boris Johnsons Versagen "informiert" wird, aber keiner von der Journaille kritisch hinterfragt, wieso unser Außenministerlaiendarsteller Heiko Maas ausgerechnet auf dem Höhepunkt der Corona-Krise dringend benötigte und somit knappe Schutzkleidung ausgerechnet an Israels Feinde, der terroristischen Palästinensischen Autonomiebehörde verscherbelt, während in Deutschland Pfleger sich ihren Schutz selber in der Freizeit zusammennähen? Oder dass die Regierung die Corona-Lage ausnutzt, um ihr Asylanteneinreiseprogramm jetzt so richtig unter Volldampf laufen zu lassen? Jetzt hat das BaMF verlautbaren lassen, es werde keine Asylanträge mehr ablehnen.
Wichtiger für den deutschen Michel ist da schon die Versorgung mit dem beliebten Spargel. Denn Spargelstecher, traditionell Erntehelfer aus östlichen Nachbarländern, nachdem deutsche Arbeitslose sich als zu verweichlicht und Asylanten als unfähig zur Spargelernte erwiesen, können nun wieder nach Deutschland trotz geschlossener Grenzen wieder einreisen.
Genau wie Migranten, die trotz Corona weiter ungehindert nach Deutschland einreisen können. Doch es gibt erste Maßnahmen, obwohl die Corona-Maßnahmen an den deutschen Grenzen nicht für Asylsuchende gelten. Stattdessen herrscht nun ein noch absurderes Prozedere als bislang schon: Eine schriftliche Antragstellung, die kein schriftlicher Asylantrag sei.
Die Grenzen seien wegen der Corona-Krise geschlossen, heißt es oft vereinfachend. Für viele trifft es ja auch zu: Die Frauen zum Beispiel aus östlichen EU-Mitgliedstaaten, die hierzulande alte Menschen pflegen, dürfen derzeit nicht mehr einreisen. Aber das gilt wohlgemerkt nicht für Asylbegehrende, wie ProAsyl aktuell berichtet: Demnach hat das Bundesministerium des Inneren klargestellt, dass aktuelle Einreisebeschränkungen Asylsuchende nicht betreffen. Die ursprüngliche Idee, Einreisen von Asylsuchenden nicht mehr zu gestatten, empörte nun u.a. die Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (Die Linke), die in der Sache den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages angerufen hatte, der jetzt laut Jelpke festgestellt haben soll, dass ein Zurückweisungsverbot absolut gelte. Der Dienst schreibt dazu am Beispiel der Zurückweisungen von Asylantragstellern an der griechisch-türkischen Grenze (WD 2 – 3000 – 028/20): „Nach Auffassung der völkerrechtlichen Literatur und des UNHCR steht das Refoulement-Verbot auch einer Rückschiebung von Flüchtlingen entgegen, die das Staatsgebiet noch nicht betreten haben, sondern an der Grenze um Schutz ersuchen.“
Heißt also wieder im Klartext, dass Deutschland auch Personen, die sich noch nicht auf deutschem Staatsgebiet befinden, ermöglichen muss, dieses zum Zwecke einer Asylantragstellung betreten zu können. Eine pauschale Abweisung/Grenzschließung darf nicht erfolgen. Die EU-Asylverfahrensrichtlinie garantiere zudem explizit, dass man einen Antrag auch gleich „an der Grenze“ stellen kann. Auf einem Nebengleis interessant ist hier auch jener Teil der Antwort des Dienstes, der sich mit Zurückweisungen von Antragstellern in sichere Drittstaaten befasst. Hier befindet das Gutachten nämlich: „Auch bei Zurückführungen in sichere Drittstaaten kann sich ein Staat einer individuellen Prüfung nicht entziehen, etwa um sicherzustellen, dass der Drittstaat den Betroffenen nicht willkürlich weiterschiebt und damit eine „Kettenabschiebung“ auslöst.“ Ist das de facto eine Absage an die sowieso brüchigen Dublin-Reglungen? Soll es demnach auch EU-Mitgliedstaaten geben, denen von deutscher Seite aus nicht zu trauen wäre? Offensichtlich.
Aber zurück zur aktuellen Frage: Was bedeuten die Corona-Schutzmaßnahmen der Bundesregierung für die Asyl-Praxis? Wir haben beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nachgefragt. Ein Sprecher des Bamf teilt mit, das Amt hätte in der Coronakrise „zur gebotenen Vermeidung von Kontakten die persönliche Antragstellung umgestellt“ und nehme „Asylanträge gegenwärtig nur noch schriftlich entgegen.“
Heißt im Klartext also, dass das Prinzip der persönlichen Anhörung derzeit ausgesetzt bzw. „umgestellt“ ist. Zur Anhörung hieß es bislang: „Diesen Termin müssen die Antragstellenden unbedingt wahrnehmen (…). Wenn nicht, kann ihr Asylantrag abgelehnt oder das Verfahren eingestellt werden, ohne dass sie noch mal zu den Gründen, warum sie nicht erschienen sind, befragt werden.“ Die persönliche Anhörung wird auch „Ladung“ genannt.
Das Amt legt allerdings Wert darauf, dass es sich bei der jetzt ausschließlich schriftlichen Antragstellung gar nicht um einen „schriftlichen Asylantrag“ im Sinne des § 14 Abs. 2 AsylG handeln würde, wie er „beispielsweise für unbegleitete Minderjährige vorgesehen ist bzw. für Antragstellende, die sich in Haft oder in einem Krankenhaus befinden, sondern weiterhin um eine persönliche Antragstellung mit sogenannten ‚Formularanträgen‘, die ab sofort in einem kontrollierten Verfahren zulässig sind.“
Übersetzt bedeutet diese Spitzfindigkeit wohl: Ein schriftlicher Antrag ist also eigentlich keiner und lediglich Fachanwälte für Asylrecht werden hier genauer verstehen, was gemeint ist und welche goldenen Zeiten möglicherweise für ihre Klientel angebrochen ist in Zeiten der Corona-Abwehr in Deutschland.
Trotz fehlender Kondensstreifen am Himmel bestehen nach wie vor eine ganze Reihe von Flugverbindungen, hier der Stand Ende März, die auch auf diesem Wege weitere Asylantragsteller ins Land bringen. Einreisende also, deren gesundheitliche Verfassung die nächste Herausforderung für das Aufnahmeland stellt, das gerade mit der Eindämmung der Corona-Pandemie und entsprechenden Quarantäne-Maßnahmen höchst beschäftigt ist.
Also was geschieht mit dem Asylbewerber, der mitten in der Corona-Krise nach Deutschland einreist bzw. einreisen will, „Asyl!“ ruft und eingelassen wird bzw. werden muss, wenn es aktuell keine persönliche Anhörung mehr gibt? Es bleibt zunächst alles beim Alten, außer dass der Asylantragstellende damit rechnen kann, dass seine Anhörung zum Entscheid derzeit faktisch ausgesetzt wäre. Ein Sprecher des Bamf schreibt dazu weiter: „Die persönlichen Anhörungen aller Antragsteller zu den individuellen Fluchtgründen und die damit verbundene weitere Bearbeitung aller Asylanträge erfolgen, sobald dies auf Grund der Corona-Pandemie wieder möglich ist.“ Derzeit allerdings, so der Sprecher weiter, konzentriert sich das Bundesamt „auf Entscheidungen nach Möglichkeit ohne Durchführung von Anhörungen.“ So seien im März bereits 11.000 Entscheidungen getroffen worden, heißt es da.
Und weiter: „In besonderen Fällen insbesondere mit Sicherheitsbezug finden auch weiterhin Anhörungen statt. Hierbei kommen mobile Teams zum Einsatz. (…) Derzeit schafft das Bundesamt Anhörungsmöglichkeiten in den Außenstellen, die den infektionsschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen; dies ist aber angesichts der räumlichen Gegebenheiten nicht an allen Standorten möglich. In diesem Rahmen plant das BAMF nach Ostern die Fortsetzung von Anhörungen, priorisiert auf dringliche Fälle.“
Wir fragen bei einem Anwalt für Asylrecht nach und erfahren, dass so eine Anhörung im Prinzip Gelegenheit für den Antragsteller sein sollte, seine Situation bestmöglich darzustellen und nicht dafür, diesen direkten Kontakt zu nutzen, Anhaltspunkte dafür zu finden, dass sein Antrag nicht rechtmäßig sei. Ein interessanter Aspekt, der allerdings die Frage aufwirft, warum dann bei solchen Anhörungen überhaupt noch Widersprüche aufgedeckt werden sollen oder gar via Sprachbild und Dialekt Herkunftsangaben auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft werden. So heißt es in einer Aufklärungsschrift des Bamf zum Asylverfahren explizit, Ziel der Anhörung sei es auch, „gegebenenfalls Widersprüche aufzuklären“. Alles Gesagte in so einer Anhörung wird protokolliert und später zur Unterschrift vorgelegt. Das gesamte Prozedere ist also einem polizeilichem Verhör, wo es um Wahrheitsfindung geht, nicht ganz unähnlich.
Kommen wir zum Gesundheitsaspekt in Zeiten der Corona-Krise: Während das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für die Durchführung des Asylverfahrens verantwortlich ist, sind die Unterbringung, etwa in Erstaufnahmerichtungen, und die (medizinische) Versorgung von Asylsuchenden Aufgaben der Bundesländer. Hier kann vom Bund nichts vorgeschrieben werden, sondern die Länder werden lediglich darum „gebeten“, so ein Sprecher des Bamf, „in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Robert-Koch-Institut sicherzustellen, dass alle schutzsuchenden Personen, die bei ihrer Ankunft registriert werden, im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und vor den Hintergrund des Reiseweges bei der ohnehin erfolgenden medizinischen Untersuchung unverzüglich auch daraufhin in Augenschein genommen und mittels eines geeigneten Tests daraufhin untersucht werden, ob Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus erkennbar sind.“
Aber was heißt hier „im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten“? Könnte sich jetzt möglicherweise wiederholen, was schon ab 2015 passierte, als die vorgeschriebenen Untersuchungen auf Tuberkulose von den örtlichen Gesundheitsämtern gar nicht mehr flächendeckend bei allen in Erstaufnahmeeinrichtungen untergebrachten Asylbewerbern durchgeführt werden konnten und diese dann direkt – erkrankt oder nicht – in die dezentralen Unterbringungen kamen?
„Zweck dieser Maßnahme ist zu verhindern“, so heißt es weiter, „dass infizierte Personen in die Erstaufnahmeeinrichtungen gelangen und dadurch eine Gefahr für die Gesundheit der Bewohner dieser Einrichtungen und der Mitarbeiter entsteht.“
Eine medizinische Untersuchung soll also zeitnah erfolgen, bevor der Neuantragsteller die Sammelunterkunft erreicht, also nur dann natürlich, wenn die Kapazitäten dafür da sind. Die Person soll bei der Untersuchung „unverzüglich auch daraufhin in Augenschein genommen und mittels eines geeigneten Tests daraufhin untersucht werden, ob Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus erkennbar sind.“
Im Klartext: Es wird also gar kein Test auf das Coronavirus gemacht, sondern es wird auf gut Deutsch lediglich einmal geschaut, ob die vorwiegend jungen Männer wider Erwarten Symptome von Corona zeigen, die in ihrer Altergruppe allerdings geradezu atypisch wären, selbst dann noch, wenn jeder einzelne von ihnen akut mit Corona infiziert wäre.