von Thomas Hartung

Auch ohne Bundesverfassungsgerichts-Berufung eine „furchtbare Juristin” in diesem Land: Frauke Brosius-Gersdorf bei “Lanz”
Frauke Brosius-Gersdorf wäre eigentlich keine Person von öffentlicher Relevanz mehr, seit sie als Bundesverfassungsrichterin in letzter Minute verhindert wurde. Trotzdem haben öffentlich-rechtliche Gesprächsformate seitdem an ihr einen Narren gefressen. am vergangenen Donnerstag durfte die Potsdamer Professorin einmal mehr bei Markus Lanz im ZDF gastieren. Dort dachte sie gepflegter Talkshow-Ruhe laut darüber nach, wie man den demokratiegefährdenden Bürger unserer Tage zur Raison bringen könnte. Dabei fiel ein verräterischer Satz, der im Grunde alles sagt: Wer sich im Netz „unzulässig“ äußere, so Brosius-Gersdorf, müsse vielleicht eine „Schulung in Rechts- und Wertekunde“ bekommen. Gleichzeitig plädierte sie für ein strengeres Vorgehen gegen Anonymität, für Klarnamenpflicht und für ein härteres Durchgreifen gegen „Hass und Hetze“. Man reibt sich verwundert die Augen: Sind wir schon wieder so weit, dass der Staat – vertreten durch seine Professoren – dem erwachsenen Bürger Nachhilfe in “Wertekunde“ verordnen möchte, wenn dieser falsche Ansichten vertritt oder die falschen Worte benutzt? Und, anders gefragt: Heißt dieses Fach dann wieder „Staatsbürgerkunde“, wie das berüchtigte DDR-Schulfach?
Bemerkenswert ist zunächst die Tonalität, in der solche ungeheuerlichen Überlegungen vorgetragen werden: sachlich, professoral, scheinbar nüchtern. Brosius-Gersdorf bemüht die Chiffrensprache totalitärer Platzhalterbegriffe beklagt eine „Zunahme von Hass und Hetze“, kritisiert „Shitstorms“ und betont die Gefahren der Anonymität. Heute könne „jedermann im Internet massenmedial“ agieren, früher sei das nur „ausgebildeten Journalisten“ mit “Ethos” vorbehalten gewesen. Jetzt aber redeten „alle über alles – anonym“. In diesem knappen Lamento steckt die ganze alte Sehnsucht der Eliten nach dem Zeitalter der analogen Gatekeeper: ein überschaubarer Kreis von Berufskommentatoren, allesamt sozialisiert in ähnlichen Milieus, filterte in der vordigitalen BRD noch die Wirklichkeit und liefert dem Bürger die vorverdaute Meinung gleich mit.
Das Internet hat diese Ordnung zerschlagen – und damit auch das Monopol jener Bildungs- und Medienkaste gebrochen, aus der Staatsrechtsprofessorinnen üblicherweise rekrutiert werden. Dass aus genau diesem Milieu nun der Ruf nach „Wertekunde-Schulungen“ ertönt, ist keine Fußnote, sondern rationale Selbsterhaltungslogik der Lage: Wer die Deutungshoheit verliert, ruft eben nach Regulierungs- und Erziehungsinstrumenten.
„Wertekunde“ – ein alter Bekannter im neuen Gewand
Der Begriff „Wertekunde“ klingt weich, beinahe pädagogisch harmlos. Wer könnte schon etwas gegen „Werte“ haben? Doch jeder, der die Geschichte Mitteleuropas im 20. Jahrhundert halbwegs kennt, wird unruhig, wenn der Staat sich anmaßt, „richtige“ Werte nicht nur zu schützen, sondern aktiv zu lehren – und Abweichler zu schulen. Wie gesagt: In der DDR hieß das einschlägige Fach „Staatsbürgerkunde“, kurz Stabü; es war verpflichtend ab der 7. Klasse – und sollte nichts weniger leisten als die Herausbildung eines „gefestigten Klassenbewusstseins“ und das Bekenntnis zum „Arbeiter- und Bauernstaat“; vermittelt wurden Marxismus-Leninismus, die „führende Rolle der SED“ und das Überlegenheitsdogma des Sozialismus gegenüber dem Kapitalismus.
Wenn heute eine Fast-Bundesverfassungsrichterin – vorgeschlagen von der SPD – darüber nachsinnt, für „unzulässige“ Äußerungen im Netz eine „Schulung in Rechts- und Wertekunde“ anzuordnen, dann ist das strukturell derselbe Gedanke: Es gibt einen politisch definierten Wertekanon, es gibt zulässige und unzulässige Meinungen – und wer daneben liegt, wird nicht nur sanktioniert, sondern auch pädagogisch bearbeitet. Der Name hat sich geändert, die Logik nicht. Aus „Staatsbürgerkunde“ wird „Wertekunde“, aus der „sozialistischen Persönlichkeit“ wird der „demokratiekompetente Bürger“, aus dem Klassenfeind wird der „Hassredner“, der „Verschwörungstheoretiker“ oder der „rechte Hasser“. Es ist dieselbe Sprache der Funktionalisierung: Der Bürger ist Material, an dem gearbeitet werden soll.
Wer bestimmt, was „unzulässig“ ist?
Aufschlussreich ist das kleine Wörtchen „unzulässig“. Brosius-Gersdorf spricht nicht etwa nur von strafbaren Äußerungen – Volksverhetzung, übler Nachrede, nachweislich falschen Tatsachenbehauptungen –, für die es längst ein robustes Strafrecht gibt; nein, sie bewegt sich bewusst in einer Grauzone, in der politische und moralische Missbilligung in „Unzulässigkeit“ übersetzt wird. Und genau dort beginnt das Problem. Strafbare Inhalte sind längst geregelt, Gerichte urteilen darüber. Wenn nun aber zusätzlich ein Bereich „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ politisch markiert wird – als toxisch, demokratieschädlich, als beliebig auslegbare „Hass und Hetze“ –, dann öffnet sich der Raum für informelle, moralische und administrative Sanktionen: Deplattformierung, Kontosperrungen, berufliche Nachteile, gesellschaftliche Ächtung – und neuerdings: „Schulung in Wertekunde“. Die entscheidende Frage lautet: Wer legt fest, was „unzulässig“ ist? Die Professorin? Der gesinnungsgeprüfte „Faktenchecker“? Die Redaktionen öffentlich-rechtlicher Sender? Brüsseler Kommissionen? Aktivistische NGOs?
Wenn die gleiche Staatsrechtslehrerin bei anderer Gelegenheit über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren nachdenkt und erklärt, man müsse nur genug Material des Verfassungsschutzes zusammentragen, dann zeigt sich, woher der Wind weht: Politischer Dissens wird immer öfter als Gefahr für die Verfassung etikettiert, nicht als ihr Ausdruck. Die Grenze zwischen „nicht meiner Meinung“ und „unzulässig“ verwischt – und genau das ist der Traum jeder Gesinnungspädagogik.
Klarnamenpflicht als Einfallstor der Einschüchterung
Dass Brosius-Gersdorf gleichzeitig eine Klarnamenpflicht im Netz befürwortet, fügt sich nahtlos ins Bild. Die Anonymität sei “problematisch”, so ihr Argument; man könne so schwerer gegen unliebsame Äußerungen vorgehen. Auch hier hilft ein Blick in die Geschichte: Anonymität oder Pseudonymität ist nicht zufälliges Beiwerk moderner Debatten, sie war stets ein Schutzraum für Oppositionelle, Dissidenten, Minderheiten und einfache Bürger, die nicht über die institutionelle Macht verfügen, ihre Existenz im Konfliktfall abzusichern. In Regimen, die Staatsbürgerkunde und politische Umerziehung ernst meinten, war der Bürger dagegen total identifizierbar – und entsprechend erpressbar. Hätten die Geschwister Scholl oder Widerstandsbewegungen im Ostblock zu UdSSR-Zeiten ihre Flugschriften mit Klarnamen unterzeichnet, hätten sie gleich Selbstmord begehen können.
Auch wenn es heute nicht um Leben und Tod geht: Eine Klarnamenpflicht in Verbindung mit einem extrem ausgedehnten und arbiträren Begriff von „Hass“, „Hetze“ und „Unzulässigkeit“ bedeutet in der Praxis: Jeder, der im Netz offen widerspricht, läuft Gefahr, mit voller bürgerlicher Identität markiert und sanktioniert zu werden. Für Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst, Lehrer, Studenten, abhängig Beschäftigte ist das mehr als nur ein „Diskussionsrisiko“; es bedroht Erwerb, Karriere, manchmal die Sicherheit der Familie. Wohlgemerkt: Es geht hier nicht um echte Morddrohungen oder harte Straftaten im Netz. Die kann man schon heute verfolgen, auch mit IP-Ermittlung und richterlicher Anordnung. Es geht um Meinungen, um Zuspitzungen, um Polemik – kurz: um das, was man früher als normale Konfliktkultur einer freien Gesellschaft angesehen hätte.
Die selektive Empfindlichkeit
Interessant ist der doppelte Boden in Brosius-Gersdorfs Auftritt bei Lanz: Sie kritisiert, dass Alice Weidel als „Nazischlampe“ bezeichnet wurde, und moniert zu Recht, dass dies einerseits den Nationalsozialismus verharmlost und andererseits frauenverachtend ist. Man möchte applaudieren – endlich verteidigt einmal jemand aus dem Juste Milieu eine AfD-Politikerin gegen enthemmte Beschimpfung –, aber der Applaus bleibt im Halse stecken. Denn bei Brosius-Gersdorf lautet die Konsequenz nicht, dass wir uns stets daran erinnern müssen, dass Meinungsfreiheit auch das Recht einschließt, sich zu irren, zu provozieren und zu übertreiben, und dass der Staat mit Strafrecht zurückhaltend sein muss. Nein, stattdessen lautet ihre Konsequenz: Wir brauchen härtere Regeln, mehr Kontrolle, mehr rechtliche Instrumente – und eben jene „Wertekunde“-Schulungen für all die, die aus der Sicht der akademischen Elite entgleisen. Man könnte zugespitzt sagen: Auch die Behandlung von Beleidigungen gegen AfD-Politiker dient nicht dem Schutz einer echten Pluralität, sondern der Feinjustierung des Moralkorsetts. Die Botschaft lautet: „Seid bitte sachlich – aber innerhalb unseres normativen Rahmens. Widerspruch ja – aber brav, gemäßigt, möglichst folgenlos.“
Hinter alldem steht eine tiefe Nervosität vor der neuen, ungebremsten Öffentlichkeit des Netzes. Brosius-Gersdorf diagnostiziert einen „Wandel der Debattenkultur“, beklagt, dass „laute Stimmen“ und „einseitige Positionen“ durch Algorithmen bevorzugt würden. Sicher, es gibt Schmutz, Übertreibung, Aggression. Aber: Die ungefilterte Öffentlichkeit macht auch sichtbar, wie groß die Entfremdung zwischen politisch-medialen Eliten und großen Teilen der Bevölkerung geworden ist. Wer den Corona-Kurs der Regierung kritisierte, wer Zuwanderungszahlen, Gender-Ideologie, Energiewende, EU-Zentralismus oder Wehrpflichtpolitik infrage stellte, erlebte im Netz oft, dass er nicht allein ist. Die „Shitstorms“ richteten sich selten gegen einfache Bürger von unten, sondern gegen Institutionen, Medienmarken, Minister. Was aus Sicht eines Staatsrechtslehrstuhls wie „Hetze“ wirkt, ist aus Sicht des Bürgers manchmal das letzte verbliebene Ventil. Und eine Demokratie, die ihre Ventile mit „Wertekunde-Schulungen“ verstopfen möchte, sollte sich ehrlich fragen, ob sie noch Vertrauen in ihre eigene Überzeugungskraft hat. Da tut gut, dass Richard David Precht in der selben Sendung zum “Schwachkopf”-Mem erklärte: „Ich glaube, dass der Rentner aus Bayern, der dieses Meme fabriziert hat, weniger Schaden an der Demokratie angerichtet hat als Robert Habeck dadurch, dass er diesen Mann hat verfolgen lassen.“
Von der politischen Bildung zur Gesinnungskorrektur
Es ist wichtig zu unterscheiden: Es gibt eine legitime politische Bildung, die dem Bürger Kenntnisse verschafft: über Verfassung, Institutionen, Rechte und Pflichten, geschichtliche Grundlinien. Solche Bildung ist Voraussetzung dafür, dass man überhaupt sinnvoll von „mündigen Staatsbürgern“ sprechen kann. Und es gibt eine Gesinnungskorrektur, die nicht mehr bilden, sondern formen will: die aus dem Bürger einen normkonformen Träger „richtiger Werte“ machen möchte. In der DDR nannte man das ausdrücklich „Erziehung zur sozialistischen Persönlichkeit“, in der Staatsbürgerkunde wurde die ideologische Sicht der SED als alternativlose Wahrheit präsentiert. Wenn nun eine verhinderte Beinahe-Bundesverfassungsrichterin eine „Schulung in Wertekunde“ für Regelabweichler fordert, dann rutscht der Diskurs von der ersten in die zweite Kategorie.
Und zwar genau dorthin, wo der Bürger seine Freiheit am intensivsten erlebt: in der freien Rede, im Widerspruch, im Streit. Eine freiheitliche Ordnung braucht keine staatlich verordnete „Wertekunde“ für Erwachsene, die sich im Netz danebenbenommen haben. Sie braucht Richter, die das bestehende Strafrecht anwenden, Medien, die sich um Fairness bemühen, und eine politische Klasse, die Kritik aushält, auch wenn sie „laut“ ist.
Werte lassen sich vorleben, diskutieren, tradieren – aber nicht verordnen. Schon gar nicht von jenen, die zugleich für Impfpflicht, weitreichende Eingriffe in körperliche Selbstbestimmung, massive Regulierung der politischen Konkurrenz und eine Entwertung des Lebensschutzes ungeborener Kinder plädieren.
„Wertekunde“ als Warnsignal
Das eigentlich Beunruhigende an Brosius-Gersdorfs Vorstoß liegt darin, wie normal er inzwischen wirkt. Der Gedanke, dass man Bürger „nachschulen“ müsse, wenn sie „falsch“ reden, ist längst in Behörden, NGOs, Schulen und Medien zur täglichen Praxis geworden: Antidiskriminierungs-Workshops, „Demokratie-Trainings“, Pflichtfortbildungen gegen „Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ – das alles existiert bereits.
Die vorgeschlagene „Schulung in Wertekunde“ für „unzulässige“ Äußerungen im Netz wäre nur der nächste Schritt: der Übergang von der moralisch-politischen Kampagne zur justiziell flankierten Umerziehungsinstitution. Ein bisschen DDR, ein bisschen EU-Kommission, ein bisschen Kulturkampf – alles hübsch verpackt in die Sprache des „Rechtsstaats“ und der „Resilienz“.
Deshalb ist die Frage, ob das Fach dann wieder „Staatsbürgerkunde“ heißt, mehr als ein polemischer Seitenhieb. Sie ist ein Test: Erkennt diese Gesellschaft die alten Muster, wenn sie in neuen Gewändern auftreten? Wer aus den Erfahrungen des 20. Jahrhunderts etwas gelernt hat, müsste an dieser Stelle hellhörig werden – und nicht nach dem Curriculum für „Wertekunde“ fragen, sondern nach den Grenzen staatlicher Erziehungsmacht. Eine freiheitliche, rechtsstaatliche Demokratie zeigt sich nicht daran, wie energisch sie ihre Bürger „schult“, sondern daran, wie viel Dissens, Zumutung, Ungerechtigkeit in der Sprache sie ohne Umerziehung erträgt. Solange Staatsrechtsprofessorinnen in Talkshows ungehindert über die „Schulung“ andersdenkender Bürger nachdenken können, ist die Meinungsfreiheit zwar formell noch intakt – aber das geistige Klima, in dem sie lebt, wird merklich enger. Man sollte sich daran erinnern, bevor die ersten Lehrpläne für „Wertekunde“ geschrieben sind.