Mittwoch, 9. Oktober 2024

Das Ende des gedruckten Buches rückt näher

von Gerd und Renate Reuther...

Das gedruckte Wort soll ins überwachte, verfälschbare Digitale abgedrängt werden



Digitale Scheiterhaufen für unerwünschte Fakten und Gedanken sind nur dann voll wirksam, wenn es keine physisch greifbaren Belege mehr gibt. Das gedruckte Wort steht deswegen schon länger auf der Liste gefährdeter Kulturgüter. Da der Buchhandel trotz aller Begünstigungen für e-Books und Audio-Books 95 Prozent seines Umsatzes mit Gedrucktem macht, werden jetzt schärfere Geschütze aufgefahren, um einer geistigen Anregung bei Stromausfall Einhalt zu gebieten.

Niemand hat die Absicht, Bücher zu verbieten. Auch die Meinungsfreiheit soll nicht in Gefahr sein. Die EU-Kommission sorgt sich alleine um die Natur. Und da Bücher nun einmal aus Papier bestehen, seien sie eben eine grundsätzliche Gefahr für unser Ökosystem. Daher sah man sich gezwungen eine neue EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR – EU 2023/1115) zu erlassen, die ab dem 30. Dezember 2024 verpflichtend anzuwenden ist.

Lieferkettenverordnung als Schikane für Verlage

Ab diesem Zeitpunkt müssen alle, die Bücher in Umlauf bringen, mit jeder Ihrer Lieferungen die nachfolgenden Informationen bereitstellen:
  • HS-Code der Ware
  • Erzeugerland des Holzeinschlags, in dem die relevanten Rohstoffe zum jeweiligen Buch erzeugt wurden;
  • Geokoordinaten aller Grundstücke, auf denen die relevanten Rohstoffe zum jeweiligen Buch erzeugt wurden;
  • Zeitpunkt der Erzeugung;
  • Bestätigung der Erfüllung der Sorgfaltspflicht, dass jedes Produkt entwaldungsfrei ist und gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurde; Referenznummer der Sorgfaltserklärung aus dem Informationssystem der Europäischen Kommission.
Das ganze Machwerk ist eine direkte Folge der sogenannten EU-Lieferkettenverordnung, die nach zwischenzeitlichen Widerständen vom EU-Parlament durchgewunken wurde.

Existenzbedrohende Strafen

Aber wie soll ein Verlag für jede Buchseite garantieren, dass diese ohne Entwaldung entstanden ist? Gedruckt wird meist weit entfernt. Die dortige Druckerei bekommt ihr Papier von verschiedenen Lieferanten, die sich wiederum flexibel von diversen Zellstoffherstellern versorgen. Deren Holz stammt von verschiedensten Händlern aus Regionen in aller Welt je nach Preis und Qualität. Wenn während des Drucks einer Auflage der Papiervorrat nachgefüllt werden muss, kann er aus einer anderen Charge stammen. Aber derjenige, der das Buch in den Handel bringt, muss mit seiner Unterschrift die Einhaltung der Verordnung EUDR – EU 2023/1115 garantieren. Die Strafen bei einem Verstoß dürften – wie heute an der Tagesordnung – existenzbedrohend sein.

Und dies ist nur der vorerst letzte Anschlag. Ein Druckerei-“Sterben“ hat bereits dazu geführt, dass selbst in Großstädten selten ein Buch vor Ort produziert wird. Haltbarere gebundene Ausgaben sind für kleinere Auflagen oft zu teuer und aufgrund der Engpässe bei Buchbindereien nicht umgehend lieferbar. Die Papierpreise sind inzwischen durch die Decke gegangen. Kleinere Verlage können dadurch Bücher jenseits von 200 Druckseiten gar nicht mehr zu einem verkäuflichen Preis anbieten. Große Verlage, die durch eine enge Verflechtung mit Papierproduzenten (zum Beispiel dem Bonnier-Konzern aus Schweden) exklusiven Zugang haben, betrifft das dagegen weniger oder gar nicht. Eine weitere Verlagskonzentration ist damit vorgezeichnet.

Bruch des Copyrights elektronischer Urheber

Als wenn dies noch nicht genug Zerstörungskraft hätte, hat die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) als private Vertretungsorganisation der Autoren noch beschlossen, dass jede Veröffentlichung auf elektronischem Wege ohne Berücksichtigung des Copyrights an Dritte weitergegeben werden kann – wobei diese Nutzer dann gegenüber den Urhebern haftungsfrei gestellt sind. Die Autoren können dagegen noch bis zum 29. November Widerspruch einlegen. Es ist allerdings zweifelhaft, ob dieser Widerspruch den Beschluss kippen wird. Wahrscheinlicher ist, dass den Verweigerern die Mitgliedschaft und damit die Teilhabe an Tantiemen für verbreitete Werke entzogen wird.

Angesichts dieses hybriden Kriegs gegen das Kulturgut Buch ist die Reaktion auch in alternativen Medien bisher kaum wahrnehmbar. Der Angriff auf die Hardware der Aufklärung ist aber nicht weniger gravierend als der auf die „Software“ der Inhalte im Digital Services Act der EU. Schließlich braucht die Desinformationspolizei gar nicht mehr aktiv zu werden, wenn ein Buch nie gedruckt wurde. Haben Sie noch eine Schreibmaschine und Kohlepapier für Durchschläge verfügbar?

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen