von Thomas Heck...
Wenn man zu viel Zeit hat und im Rentenalter über Dinge nachdenken kann, die außer einigen radikalen Emanzen keine Sau interessiert, dann geht man mal schnell zum Bundesgerichtshof und strengt eine Klage gegen die Sparkasse an, weil auf deren Bankformularen nur die männlichen Varianten wie Kontoinhaber oder Empfänger verwendet werden. Das damit die eh schon überlasteten Gerichte unnötig beschäftigt werden, knappe Ressourcen verschwendet werden, interessiert da nur am Rande. Mit 80 Jahren ist das auch ziemlich egal. Kann man nämlich so sehen, muss man aber nicht. Zumal ich persönlich keine Frau kenne, die sich daran stört. Aber Marlies Krämer, pensionierte Kommunalpolitikerin, selbsternannte Frauenrechtlerin und Autorin stört sich daran und sie hat Zeit. Viel Zeit. Und es kostet ja nichts. Und es ist ja nicht das erste Mal, dass die Pensionärin den juristischen Apparat sinnfrei mit dem generischen Maskulin beschäftigt.
Die gelernte Verkäuferin Marlies Krämer interessierte und engagierte sich schon immer für feministische Themen. Insbesondere die Gleichbehandlung von Männern und Frauen in der Sprache war ihr ein Anliegen, das sie mit Nachdruck vertrat. Als in den 1990er-Jahren ihr Reisepass verlängert werden musste, störte sich Krämer daran, dass nur die Formulierung „Inhaber“ bei der Unterschrift vorgegeben war. Sie zog vor Gericht und erreichte, dass seit 1996 die Formulierung „Inhaber bzw. Inhaberin“ benutzt wird. Toll. Was das den Steuerzahler gekostet hat, wäre mal zu untersuchen. Im Jahr 1996 wurde die bis dahin in Deutschland gängige Praxis, Tiefdruckgebiete nur mit Frauennamen zu kennzeichnen, auf Krämers Initiative hin geändert. Seither erhalten die Tiefdruckgebiete jährlich wechselnd in einem Jahr weibliche und im folgenden Jahr männliche Vornamen.
Marlies Krämer engagierte sich auf der kommunalpolitischen Ebene, insbesondere auf dem Gebiet der Umweltpolitik. Von 1987 bis 1994 gehörte sie als SPD-Mitglied dem Stadtrat von Sulzbach/Saar an, davon vier Jahre lang als umweltpolitische Sprecherin. Im Jahr 2008 trat sie aus der SPD aus und wurde Mitglied der Partei Die Linke, die SPD war ich offensichtlich nicht radikal genug. Bei der Linken wurde sie deren Ortsverbandsvorsitzende und Sprecherin für Umwelt und Kultur. Nach ihrem Rückzug von ihren politischen Ämtern nach der letzten Kommunalwahl ernannte ihre Partei sie zur Ehrenvorsitzenden des Ortsverbandes Sulzbach.
Nun endlich die Entscheidung. Frauen müssen in Formularen nicht in weiblicher Form angesprochen werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit die Revision einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland zurückgewiesen, die auch in unpersönlichen Vordrucken als "Kundin" und nicht als "Kunde" angesprochen werden wollte.
Die Klägerin Marlies Krämer, 80, fühlt sich mit männlichen Formulierungen wie "Kunde" oder "Kontoinhaber" nicht angesprochen und pochte auf weibliche Ansprache. Der Bundesgerichtshof urteilte nun, eine männliche Ansprache allein verstoße noch nicht gegen das allgemeine Gleichstellungsgesetz. Dies wäre nur der Fall, wenn weibliche Kunden generell nachteilig behandelt würden.
Das Urteil war mit Spannung erwartet worden. Hätte die Klägerin recht bekommen, hätten mehr als 800 verschiedene Sparkassenformulare umgeschrieben werden müssen - und mehr als 1600 Kreditinstitute in Deutschland hätten ein Problem bekommen.
"Sprache ist der Schlüssel zur Gleichberechtigung"
Die Seniorin hatte zuvor Rechtsstreitigkeiten für sich entschieden: So verzichtete sie in den Neunzigerjahren so lange auf einen Pass, bis sie als "Inhaberin" unterschreiben konnte. Später sammelte sie erfolgreich Unterschriften für weibliche Wetter-Hochs. Davor wurden Frauennamen nur für Tiefs verwendet.
Der von manch einem belächelte Formularstreit ist für die Klägerin alles andere als eine Petitesse. Es geht für sie ums Grundsätzliche: "Sprache ist der Schlüssel zur Gleichberechtigung", sagt sie. Natürlich. Was denn sonst?
Schon in den Vorinstanzen war die Seniorin erfolglos gewesen. Schwierige Texte würden durch die Nennung beider Geschlechter nur noch komplizierter, argumentierte das Landgericht Saarbrücken. Zugleich verwies es darauf, dass die männliche Form schon "seit 2000 Jahren" im allgemeinen Sprachgebrauch bei Personen beiderlei Geschlechts als Kollektivform verwendet werde.
Aktenzeichen: VI ZR 143/17
Marlies Krämer will nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen und notfalls sogar vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. Da kann man sich der Meinung von Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, nur anschließen:
Unsere Justiz ist überlastet, wie nie. Strafverfahren müssen zigtausendfach unbearbeitet liegen bleiben, gefährliche Verdächtige werden aus der Untersuchungshaft entlassen, weil die Verfahren nicht rechtzeitig durchgeführt werden konnten, die Verwaltungsgerichte ersticken in Hunderttausenden Asylverfahren, überall Hilferufe, der Rechtsstaat leidet. Da haben Menschen nichts Besseres zu tun, als sich mit ihrem kleinkarierten Blödsinn durch alle Instanzen zu klagen. Dies ist ja nur einer die vielen Fälle bürgerlichen Querulantentums als Ausdruck zunehmender Wohlstandsverwahrlosung. Wann endlich werden Leute, die den Rechtsstaat für ihren Firlefanz in Anspruch nehmen, endlich mit einer satten Missbrauchsgebühr dafür sanktioniert? Frau Justizministerin, übernehmen Sie!
Marlies Krämer engagierte sich auf der kommunalpolitischen Ebene, insbesondere auf dem Gebiet der Umweltpolitik. Von 1987 bis 1994 gehörte sie als SPD-Mitglied dem Stadtrat von Sulzbach/Saar an, davon vier Jahre lang als umweltpolitische Sprecherin. Im Jahr 2008 trat sie aus der SPD aus und wurde Mitglied der Partei Die Linke, die SPD war ich offensichtlich nicht radikal genug. Bei der Linken wurde sie deren Ortsverbandsvorsitzende und Sprecherin für Umwelt und Kultur. Nach ihrem Rückzug von ihren politischen Ämtern nach der letzten Kommunalwahl ernannte ihre Partei sie zur Ehrenvorsitzenden des Ortsverbandes Sulzbach.
Nun endlich die Entscheidung. Frauen müssen in Formularen nicht in weiblicher Form angesprochen werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit die Revision einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland zurückgewiesen, die auch in unpersönlichen Vordrucken als "Kundin" und nicht als "Kunde" angesprochen werden wollte.
Die Klägerin Marlies Krämer, 80, fühlt sich mit männlichen Formulierungen wie "Kunde" oder "Kontoinhaber" nicht angesprochen und pochte auf weibliche Ansprache. Der Bundesgerichtshof urteilte nun, eine männliche Ansprache allein verstoße noch nicht gegen das allgemeine Gleichstellungsgesetz. Dies wäre nur der Fall, wenn weibliche Kunden generell nachteilig behandelt würden.
Das Urteil war mit Spannung erwartet worden. Hätte die Klägerin recht bekommen, hätten mehr als 800 verschiedene Sparkassenformulare umgeschrieben werden müssen - und mehr als 1600 Kreditinstitute in Deutschland hätten ein Problem bekommen.
"Sprache ist der Schlüssel zur Gleichberechtigung"
Die Seniorin hatte zuvor Rechtsstreitigkeiten für sich entschieden: So verzichtete sie in den Neunzigerjahren so lange auf einen Pass, bis sie als "Inhaberin" unterschreiben konnte. Später sammelte sie erfolgreich Unterschriften für weibliche Wetter-Hochs. Davor wurden Frauennamen nur für Tiefs verwendet.
Der von manch einem belächelte Formularstreit ist für die Klägerin alles andere als eine Petitesse. Es geht für sie ums Grundsätzliche: "Sprache ist der Schlüssel zur Gleichberechtigung", sagt sie. Natürlich. Was denn sonst?
Schon in den Vorinstanzen war die Seniorin erfolglos gewesen. Schwierige Texte würden durch die Nennung beider Geschlechter nur noch komplizierter, argumentierte das Landgericht Saarbrücken. Zugleich verwies es darauf, dass die männliche Form schon "seit 2000 Jahren" im allgemeinen Sprachgebrauch bei Personen beiderlei Geschlechts als Kollektivform verwendet werde.
Aktenzeichen: VI ZR 143/17
Marlies Krämer will nun vor dem Bundesverfassungsgericht klagen und notfalls sogar vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. Da kann man sich der Meinung von Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei, nur anschließen:
Unsere Justiz ist überlastet, wie nie. Strafverfahren müssen zigtausendfach unbearbeitet liegen bleiben, gefährliche Verdächtige werden aus der Untersuchungshaft entlassen, weil die Verfahren nicht rechtzeitig durchgeführt werden konnten, die Verwaltungsgerichte ersticken in Hunderttausenden Asylverfahren, überall Hilferufe, der Rechtsstaat leidet. Da haben Menschen nichts Besseres zu tun, als sich mit ihrem kleinkarierten Blödsinn durch alle Instanzen zu klagen. Dies ist ja nur einer die vielen Fälle bürgerlichen Querulantentums als Ausdruck zunehmender Wohlstandsverwahrlosung. Wann endlich werden Leute, die den Rechtsstaat für ihren Firlefanz in Anspruch nehmen, endlich mit einer satten Missbrauchsgebühr dafür sanktioniert? Frau Justizministerin, übernehmen Sie!
Da steht man fassungslos davor. Ich wusste nicht, bevor Sie das geschrieben haben, dass im Reisepass überhaupt Inhaber oder Inhaberin steht. Habe jetzt erst nachgeschaut - mit Lupe. Deren Sorgen möchte ich haben
AntwortenLöschenSo blöd kann man gar nicht denken. Ich habe erst durch die Recherche erfahren, dass es genau die war, die in Sachen Pass oder Tiefdruckgebiete klagte. Wir war es leider nicht möglich zu ermitteln, was dieser ganze Spaß bislang gekostet hat.
AntwortenLöschenGenau hier sehe ich das Problem: Sowohl eine Klage vor dem Verwaltungsgericht (Damit starten solche Endlos- Klagen in der Regel!) - sofern nicht Anwaltszwang besteht, was in diesem Fall wohl ausgeschlossen werden kann - als auch eine Klage vor dem BGH, respektive BVG, wie auch dem Europ. Gerichtshof sind - und jetzt bitte festhalten (!!!) - KOSTENLOS für den Kläger! Zitat des BVG: "Niemand soll aus Kostengründen davon abgehalten werden, seine Grundrechte geltend zu machen."
LöschenDa jedoch hier teilweise immense Kosten verursacht werden, die logischerweise auch irgend jemand bezahlen muss, gehen diese dann zu Lasten des Steuerzahlers - also demzufolge Kostenverteilung zu Lasten der Allgemeinheit!
Wenn Frau Marlies Krämer es demzufolge auch weiterhin irgendwie zu langweilig ist, kann sie sich auch zukünftig umsonst und gratis auf Kosten des Steuerzahlers bis zur höchsten Instanz durchklagen - und ausnahmslos jeder Steuerzahler löhnt für diesen Schwachsinn!
Die beste Hürde, um solche Auswüchse zu verhindern, wäre eine Kostenverlagerung nach dem Verursacher- Prinzip: "Wer klagt, bezahlt auch!"
Kann ich garnicht glauben das Rentner zu wenig Geld haben, wenn sie es für solch einen Schwachsinn rausschmeissen können.
AntwortenLöschenSolche Aktionen verbuche ich in diesem Fall unter Altersstarrsinn und extremer Rechthaberei! Traurig genug, dass solchen Leuten auch noch eine öffentliche Plattform für ihre geistigen Ergüsse geboten wird. Absoluter Wahnsinn ist es hingegen, dass sich unsere ohnehin bereits völlig überlasteten Gerichte auch noch mit solch einem gequirlten Schwachsinn beschäftigen müssen!
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