von Gerd Buurmann...
Am 23. Januar 2015 wurde der Hashtag #aufschrei zwei Jahre alt. Auslöser für den Hashtag war damals die Ankündigung eines Artikels der Journalistin Laura Himmelreich, der am folgenden Tag in der Illustrierten Stern erschien. In dem Artikel ging es um den Spitzenkandidaten der FDP für die Bundestagswahl 2013, Rainer Brüderle. In dem Artikel warf Himmelreich Brüderle sexuell übergriffiges Verhalten vor.
Pünktlich zum Geburtstag, am 23. Januar 2015, wurde in Berlin eine Predigt gehalten, die einen #aufschrei mehr als verdient hat. Folgende Aussagen wurden an dem Tag in Berlin getätigt:
Pünktlich zum Geburtstag, am 23. Januar 2015, wurde in Berlin eine Predigt gehalten, die einen #aufschrei mehr als verdient hat. Folgende Aussagen wurden an dem Tag in Berlin getätigt:
“Eine Frau darf niemals ohne Erlaubnis ihres Mannes einen Mann ins Haus lassen. Eine Frau darf niemals das Haus ohne die Erlaubnis ihres Mannes verlassen! Und unter keinen Umständen darf sie eine Nacht außerhalb des Hauses verbringen ohne Erlaubnis ihres Mannes! Nicht mal bei ihrem eigenen Vater!”
“Eine Frau darf nicht arbeiten ohne die Erlaubnis ihres Mannes!”
“Ein Mann sollte seiner Frau nie das Arbeiten außerhalb des eigenen Hauses erlauben!”
“Das Leben einer Frau muss auf das Haus ihres Mannes beschränkt sein!”
“Eine Frau muss kochen, den Boden wischen, sauber machen und sich um ihren Mann, ihre Söhne und Töchter kümmern!”
“Einer Frau ist es nicht gestattet, den Beischlaf mit ihrem Mann zu verweigern! Mit keiner Entschuldigung darf sie sich rausreden!”
“Eine Frau darf unter keinen Umständen “Nein” sagen, wenn ihr Mann mit ihr schlafen will!”
“Auch wenn eine Frau ihre Tage hat, muss sie mit ihrem Mann schlafen, wenn der Mann will. Er sollte nur ihre Vagina meiden … und ihren Anus!”
Wenn das kein Grund für einen #aufschrei ist! Der #aufschrei blieb jedoch aus. Was ist nur los?
Um zu verstehen, was in Deutschland eine wochenlange Debatte über Sexismus auslöst, fasse ich mal alle Höhepunkte aus Brüderles Oeuvre zusammen:
“Mit Frauen in dem Alter um die 28 kenne ich mich aus.”
“Sie können ein Dirndl auch ausfüllen.”
“Ich möchte, dass Sie meine Tanzkarte annehmen.”
“Frauen können nur nicht so viel Alkohol trinken wie Männer, weil ihr Fettgehalt höher ist. Dabei macht der den Reiz der Frau aus!”
“Für einen Weinwerbung habe ich mich einmal mit vier etwas spärlich bekleideten jungen Damen fotografieren lassen.”
Diese Aussagen lösten eine wochenlange Debatte über Sexismus aus. Von Maybrit Illner bis Anne Will, alle diskutieren über Sexismus in der Bundesrepublik.
Die Aussagen von Rainer Brüderle sind grenzwertig sexistisch, keine Frage, aber sie wurden allesamt in einem privaten Raum an einer Bar getätigt, nachdem bereits viel, und wer Brüderle kennt, sehr viel Wein geflossen war. Das soll keine Entschuldigung sein, aber die deutlich frauenhassenden und frauenverachtenden Aussagen vom 23. Januar 2015 wurden in gänzlich nüchternem Zustand während einer öffentlichen Predigt vor Zuhörern getätigt. Hier bleibt der #aufschrei bisher aus!
Ich werde das Gefühl nicht los, dass der #aufschrei 2013 nur deshalb so groß war, weil man damit die bei so vielen verhasste FDP schwächen konnte. Die Existenz von Sexismus war vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Debatte egal. So egal, dass sie heute, zwei Jahre später, schweigen, wenn in der Hauptstadt Deutschlands bei einer öffentlichen Rede darüber schwadroniert wird, Frauen ihre Grundrechte zu nehmen.
Hier kann ich jetzt nicht anders und brülle laut: #aufschrei
Nachtrag von Thomas Heck
Auf dem Internet-Portal islam.de des Zentralrats der Muslime, laut Impressum ist unser Freund Aiman Mazyek Chef vom Dienst, kann man nachlesen, wie der Zentralrat der Muslime zum Thema steht. Unter I (Ehe und Familie), Punkt 6 (Sexuelle Verweigerung in der Ehe) liest man:
"Der Islam erlaubt es den Ehepartnern nicht, sich ohne berechtigten Grund oder willkürlich zu verweigern.
Warum gibt es dieses Gebot? Der Islam betrachtet die Ehe als das Kernstück der Gesellschaft. In ihr sollen die Familienmitglieder einen Ort des Friedens und der Geborgenheit finden, in dem u.a. die nächste Generation mit der Moral und Ethik des Islam heranwächst und durch eine gute Bildung zum geistigen und weltlichen Fortschritt der Gesellschaft beiträgt. Allah verbietet deshalb jeden außerehelichen sexuellen Kontakt, dieser stellt eine Gefahr für eine intakte Familie und somit für die ganze Gesellschaft dar. Auch verbietet der Islam alles, was zu einem solchen außerehelichen sexuellen Kontakt führen könnte.
Und genau hierzu zählt die sexuelle Verweigerung einer der beiden Ehepartner gegenüber dem anderen. Wenn dieser nämlich nicht dazu kommt, seine sexuellen Triebe auf erlaubter Weise zu befriedigen, besteht die verstärkte Gefahr der unerlaubten Befriedigung.
Gibt es Ausnahmen zu dieser Regel? Wenn die Frau oder der Mann sich jedoch aus gutem Grunde (also gesundheitlich oder psychisch) nicht in der Lage sieht, den Geschlechtsakt zu vollziehen, sollte der Partner sich geduldig und verständnisvoll zeigen. Er darf den anderen keinesfalls durch Gewaltanwendung dazu zwingen noch durch Psychoterror so lange Schaden zufügen, bis dieser sich gezwungenermaßen beugt. Die Partner müssen bedacht sein, ihre Hinderungsgründe möglichst schnell zu beseitigen. Es ist verständlich, dass der Zwang der Frau oder des Mannes zum Geschlechtsakt nicht im Sinne des Islam steht. Der Gesandte Allahs hat gesagt: "Der Beste unter euch ist der, der seine Frau am besten behandelt". (Hadith sahih - gesicherte Überlieferung). Dies impliziert natürlich auch die gute Behandlung des Mannes seitens der Ehefrau."
Alles nur Einzelfälle? Mitnichten
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