von Thomas Heck...
Vor Jahren lernte ich einen jungen Israeli kennen, der mit seiner Familie nach Deutschland kam, um hier als Lehrer am jüdischen Gymnasium in Berlin zu arbeiten. Ich erklärte ihm, dass er für seinen Sohn Kindergeld erhalten würde. Seine Reaktion war überrascht und er fragte mich, warum Kindergeld nicht nur für Deutsche gezahlt würde.
Das fragte ich mich eigentlich auch, denn Kindergeld sollte eine Sozialleistung des deutschen Staates für Deutsche sein. Faktisch wird es für jeden gezahlt, der hier in Deutschland lebt oder arbeitet, auch wenn die Kinder gar nicht in Deutschland leben, was Mißbrauch Tür und Toren öffnet. Sogar der polnische Saisonarbeiter, der für ein paar Monate im Jahr Beelitzer Spargel sticht, erhält Kindergeld, während dem Deutschen, dessen Sohn in den USA studiert, selbiges sofort gestrichen wird. Doch wir nehmen es so hin. So wie wir hinnehmen, dass die EU die Autobahnmaut kassiert, die natürlich ausländische Autofahrer benachteiligen soll.
Jetzt geht es um das Baukindergeld. Die EU bemängelt, dass das Geld nur "für in Deutschland erworbenes Wohneigentum" gilt und auch "nur für Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben". Ja, was denn sonst, liebe EU? Soll der deutsche Staat jetzt etwa dem Rumänen in Siebenbürgen Baukindergeld zahlen? Doch es geht um die Grenzgänger. So schreibt die FAZ:
Einmischung aus Brüssel: Die EU-Kommissarin für Soziales bemängelt, dass Anträge auf Baukindergeld nur für Häuser in Deutschland gestellt werden dürfen – und dass der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben muss.
Die EU will das im vergangenen Jahr in Deutschland eingeführte Baukindergeld einem Zeitungsbericht zufolge genauer prüfen. Wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichten, hat die EU-Kommission Bedenken, dass die Bedingungen der staatlichen Förderung von Wohneigentum EU-Ausländer benachteiligen.
Den Zeitungen liegt ein Schreiben der EU-Kommissarin für Soziales, Marianne Thyssen, vor. Darin kritisiert sie, dass Anträge auf Baukindergeld nur für in Deutschland erworbenes Wohneigentum gestellt werden können – und dass der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben muss. Beide Voraussetzungen könnten eine „indirekte Diskriminierung für Grenzgänger darstellen“, schreibt Thyssen. Sie kündigt in dem Schreiben zudem an, „die deutschen Behörden zu kontaktieren, um die rechtliche Situation zu klären“.
Diskriminierung von Grenzgängern?
Die EU-Kommission hatte bereits im März ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Wohnungsbauprämie eingeleitet. Auch damals ging es um Grenzgänger, also EU-Bürger, die in Deutschland etwa als Arbeitnehmer steuerpflichtig sind, jedoch ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Staat haben und dort Wohneigentum erwerben wollen. Brüssel hatte Deutschland aufgefordert, die Diskriminierung solcher Grenzgänger zu beseitigen und mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gedroht. Das Bundesinnenministerium wies die Kritik zurück. Die EU-Kommission sei bisher auch nicht offiziell an das Ministerium herangetreten, sagte ein Sprecher den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Das Baukindergeld zahlt Eltern, die seit Anfang 2018 erstmals eine Immobilie gekauft haben, einen Zuschuss von bis zu 12.000 Euro je Kind. Allerdings gilt das nicht für Paare, die ein Haushaltseinkommen von mehr als 75.000 Euro versteuern. Für jedes Kind erhöht sich die Grenze um 15.000 Euro, so dass eine Familie mit einem Kind von 90.000 Euro an keinen Cent Baukindergeld erhält.
Einmischung aus Brüssel: Die EU-Kommissarin für Soziales bemängelt, dass Anträge auf Baukindergeld nur für Häuser in Deutschland gestellt werden dürfen – und dass der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben muss.
Die EU will das im vergangenen Jahr in Deutschland eingeführte Baukindergeld einem Zeitungsbericht zufolge genauer prüfen. Wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichten, hat die EU-Kommission Bedenken, dass die Bedingungen der staatlichen Förderung von Wohneigentum EU-Ausländer benachteiligen.
Den Zeitungen liegt ein Schreiben der EU-Kommissarin für Soziales, Marianne Thyssen, vor. Darin kritisiert sie, dass Anträge auf Baukindergeld nur für in Deutschland erworbenes Wohneigentum gestellt werden können – und dass der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben muss. Beide Voraussetzungen könnten eine „indirekte Diskriminierung für Grenzgänger darstellen“, schreibt Thyssen. Sie kündigt in dem Schreiben zudem an, „die deutschen Behörden zu kontaktieren, um die rechtliche Situation zu klären“.
Diskriminierung von Grenzgängern?
Die EU-Kommission hatte bereits im März ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Wohnungsbauprämie eingeleitet. Auch damals ging es um Grenzgänger, also EU-Bürger, die in Deutschland etwa als Arbeitnehmer steuerpflichtig sind, jedoch ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Staat haben und dort Wohneigentum erwerben wollen. Brüssel hatte Deutschland aufgefordert, die Diskriminierung solcher Grenzgänger zu beseitigen und mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gedroht. Das Bundesinnenministerium wies die Kritik zurück. Die EU-Kommission sei bisher auch nicht offiziell an das Ministerium herangetreten, sagte ein Sprecher den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Das Baukindergeld zahlt Eltern, die seit Anfang 2018 erstmals eine Immobilie gekauft haben, einen Zuschuss von bis zu 12.000 Euro je Kind. Allerdings gilt das nicht für Paare, die ein Haushaltseinkommen von mehr als 75.000 Euro versteuern. Für jedes Kind erhöht sich die Grenze um 15.000 Euro, so dass eine Familie mit einem Kind von 90.000 Euro an keinen Cent Baukindergeld erhält.