Mittwoch, 30. September 2020

Berlins grüner Justizsenator erteilt rechtswidrige Anweisungen...

von Thomas Heck...

Über die katastrophale Haltung des Berliner Senats und seiner Verwaltung zu Recht und Gesetz und zu Urteilen der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit haben wir hier beim Heck Ticker oft berichtet. Z.B. hier, hier, hier und zuletzt besonders widerlich hier

Verantwortlich für diesen untragbaren Zustand ist maßgeblich Berlins grüner Justizsenator Dirk Behrendt, der mit dem Gesetz das macht, was seine Ehefrau mit ihm schon lange nicht mehr gemacht haben kann. Doch nun gibt es Widerstand gegen den arroganten, grünen Fatzken aus der Justizverwaltung, deren Beamte sich zunehmend wehren und sich nicht vom juristischen Irrweg ihres Chefs instrumentalisieren lassen wollen, der sie fortwährend zum Rechtsbruch auffordert.


„Ich habe nur Befehle befolgt“: Mit dieser Aussage haben sich nach der Zeit des Nationalsozialismus viele aus der Verantwortung zu ziehen versucht, sogar Adolf Eichmann selbst, und das, obwohl er für den millionenfachen Mord an Juden auch eigene Befehle erteilte. 

Aus dieser Vorgeschichte heraus ist im Staatsrecht der Bundesrepublik ein einzigartiges Instrument geschaffen worden, das als zivilisatorische Leistung seinesgleichen sucht: die Remonstrationspflicht. 

Sie besagt, dass jeder deutsche Beamte sich verweigern muss, wenn er Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Weisung hat. Das ist im Bundesbeamtengesetz für Bundesbeamte geregelt. 

Es ist sogar im Soldatengesetz für Soldaten geregelt, und zwar im Paragrafen über den Gehorsam. „Ich habe nur Befehle befolgt“: Das soll nie mehr möglich sein. Einen rechtswidrigen Befehl zu befolgen, kann sogar strafbar sein, siehe Wehrstrafgesetz.

Der Beamte ist persönlich für die Rechtmäßigkeit seines Handelns verantwortlich. Oder anders gesagt: Blinder Gehorsam ist illegal. 

Rechtswidrige Weisungen darf keiner befolgen

Was die Berliner Staatsanwälte jetzt mit Blick auf das islamische Kopftuch machen, ist im Prinzip genau das. Der Hauptrichter- und Staatsanwaltsrat (HRSR) hat sämtlichen Kolleginnen und Kollegen eine Stellungnahme geschickt, aus der hervorgeht, dass man die jüngste Anordnung zum Kopftuch für verfassungswidrig hält und warum – und ihnen damit die Remonstration nahegelegt. 

Erteilt wurde die Anordnung am 4. August vom Kammergerichtspräsidenten, der für die Ausbildung in der Justiz zuständig ist. Danach sollen Rechtsreferendarinnen bei der Staatsanwaltschaft, die ein Kopftuch tragen, seit 1. August das volle Geschäft des Anklagens erledigen können, allerdings ohne Robe und nur in Begleitung eines Ausbilders. Einen ersten Fall gab es inzwischen, in dem das geschah. 

Verfassungsgericht: Die Frage gehört in ein Gesetz

Die Vertreter der Staatsanwaltschaft waren vor dem Erlass dieser neuen Verwaltungspraxis angehört worden und hatten sie einhellig abgelehnt. Jetzt haben sie aufgerüstet. Sie berufen sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Januar diesen Jahres. 

Eine hessische Rechtsreferendarin hatte Verfassungsbeschwerde erhoben, weil es ihr untersagt wurde, im Referendariat bei hoheitlichen Tätigkeiten mit Außenwirkung ein Kopftuch zu tragen. Das Gericht wies die Verfassungsbeschwerde zurück. 

Es stellte fest, dass es Aufgabe des Gesetzgebers sei, in dem Spannungsfeld zwischen staatlicher Neutralität und Glaubensfreiheit eine Regelung zu treffen. Dabei könne auch ein komplettes Verbot herauskommen. Jedenfalls aber gehöre die Frage ins Parlament. 

In Berlin regelt die Verwaltung die Ausnahmen

Genau das ist in Berlin der kritische Punkt. In Paragraph 4 des Berliner Neutralitätsgesetzes steht nur, dass für Personen in der Ausbildung Ausnahmen von dem grundsätzlichen Kopftuchverbot zugelassen werden können, und dass diese Entscheidung von der zuständigen Personalstelle zu treffen ist. 

Hier werde etwas von der Verwaltung geregelt, das in ein Gesetz gehöre, so der HRSR. Er gibt mit seiner Stellungnahme allen Richtern und Staatsanwälten eine Grundlage in die Hand, um die Befolgung der Anordnung des Kammergerichts zu verweigern.

Weisungsbefugt gegenüber der Staatsanwaltschaft ist der Kammergerichtspräsident nicht, wohl aber der Justizsenator. Aktuell ist das Dirk Behrendt (Grüne) – von ihm ist bekannt, dass er das Neutralitätsgesetz am liebsten ganz abschaffen und das Kopftuch erlauben würde. Auch ihm gegenüber wäre ein von der Rechtswidrigkeit der Weisung überzeugter Staatsanwalt verpflichtet, zu remonstrieren.

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Von der Remonstrationspflicht wird im Alltag jedoch selten Gebrauch gemacht. Remonstrieren muss man nämlich zunächst beim direkten Vorgesetzten - also dem, der die beanstandete Weisung erteilt hat. Und der vielleicht die nächste Beurteilung schreibt, was die weitere Karriere behindern könnte.





Ist die Duldung rechtswidriger Zustände rechts? So eine Frage stellt man nur in Berlin...

von Thomas Heck...

Bei den Kiezterroristen in der Rigaer 94 kann man nach Ansicht von Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) und Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) vom Brandschutz schon mal eine Ausnahme machen. Gesetze?  Schutz der Nachbarn? Schutz von Polizei und Rettungskräften? Wozu auch? Nachdem die jahrelangen vergeblichen Warnungen von Bezirksbeamten und Polizei publik wurden, lässt nun der Senat prüfen, ob die "Duldung der rechtswidrigen Zustände durch den Bezirk rechtens ist", eine Formulierung, die so vermutlich nur in der Hauptstadt der Bekloppten im Land der Irren möglich ist.

Kann in Friedrichshain jetzt generell gebaut werden, ohne Brandschutz oder Rettungswege zu beachten? Oder gilt das nur für Ausgewählte bei dem Grünen Stadtrat? Wenn das so weitergeht, muss die Linkspartei zum nächsten Koalitionsausschuss Blauhelme entsenden. Besser wäre ein Einsatz der GSG 9 zur Räumung des Gebäudes, die Festnahme der Terroristen und so eine Wiederherstellung rechtsstaatlicher Zustände. In jeder anderen Regierung außerhalb Berlins würden solche Zustände zu Rücktritten und Neuwahlen führen. Nicht so in Berlin. Hier werden Terroristen von der Regierung geschützt. 

So darf die Polizei dort nur nach Rücksprache mit der vorgesetzten Dienststelle in der Rigaer Strasse ermitteln oder zur Strafverfolgung nachsetzen, vermutlich um Schmidt und Hermann Zeit informieren zu können, damit diese bei Ihren terroristischen Freunden in der Rigaer Strasse das Schärfen der unzähligen Fallen zu ermögliche. Man hält halt zusammen. Dagegen hilft nur noch die Räumung.

Der Tagesspiegel titelt:

So schützte Florian Schmidt die Autonomen in der Rigaer 94

Jahrelang drückte Baustadtrat Florian Schmidt beim Brandschutz im linken Hausprojekt Rigaer 94 offenbar beide Augen zu. Nun prüft der Innensenator die Vorgänge.

Geduldet: Gegen die Autonomen in der Rigaer Straße geht das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg nur sehr zurückhaltend vor.


Wenn es um Verstöße gegen den Brandschutz im teilbesetzten Haus in der Rigaer Straße 94 geht, ist das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg sehr rücksichtsvoll – und hebelt über Jahre einfach geltendes Recht aus. Obendrein verhandelte Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) abseits der förmlichen Verwaltungswege einfach direkt mit dem Anwalt der Linksextremisten. Und Beamte der Bauaufsicht im Bezirksamt, die ein Einschreiten wegen Brandschutzmängeln für unabdingbar halten, hat der selbsternannte Aktivist im Amt einfach ausgebremst – obwohl es im Ernstfall um Menschenleben geht.

Das geht aus Unterlagen des Bezirksamts hervor, die dem Tagesspiegel vorliegen. Zuerst hatten der RBB berichtet.

Es ist die Chronologie eines jahrelangen Rechtsbruchs. Die Akten zeigen, wie ernst die Mitarbeiter der Bauaufsicht die Lage einschätzen. Und wie sie sich immer wieder absichern, um sich am Ende, wenn Menschen zu schaden kommen, nicht selbst strafbar zu machen.

Inzwischen prüft die Senatsinnenverwaltung „im Rahmen der Bezirksaufsicht, ob der Umgang des Bezirks mit der Situation in der Rigaer Straße 94 rechtmäßig ist“. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sei bereits um Stellungnahme gebeten worden. 

Ein Sprecher der Innenverwaltung sagte dem Tagesspiegel: „Es ist Aufgabe des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, sich um die Abwehr von Gefahren in der Rigaer Straße 94 zu kümmern, die beispielsweise durch Baumängel oder nicht eingehaltene Brandschutzvorschriften bestehen.“ Und weiter heißt es: Soweit zur „Durchsetzung rechtmäßiger Zustände polizeiliche Unterstützung erforderlich ist, wird dem Bezirk diese Unterstützung gewährt“. Sollte der Bezirk gegen Rechtsvorschriften verstoßen und „gebotene Maßnahmen der Gefahrenabwehr“ unterlassen, „kommen Bezirksaufsichtsmaßnahmen in Betracht“.

Polizei warnte: Zutritt für Rettungskräfte kaum möglich

Alles begann mit einem Schreiben der Polizei Berlin an Schmidts Parteifreundin und Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann. Michael Krömer, damals Leiter der Direktion 5, berichtet ihr in seinem zweiseitigen Brief vom 5. Februar 2016 über die Erkenntnisse der Polizei über die Rigaer 94 – nämlich, dass dort „offenkundig die Brandschutzvorschriften verletzt werden“. Die Türen seien umgebaut worden, sodass „der Zutritt für ad hoc einzusetzende Rettungskräfte erheblich erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht wird“.

Mit dem Segen der Bezirksbürgermeisterin: Monika Herrmann (Grüne) unterstützte Schmidts Linie.


Hinzu kamen Elektroschrott und Müll auf dem Innenhof, der Zutritt zum Hinterhaus für Rettungskräfte erscheine ausgeschlossen, im Seitenflügel fehlten Treppengeländer, „teilweise sind mehrere Treppenstufen zurückgebaut und nicht mehr vorhanden“. Wände seien durchbrochen, im Hinterhof lägen Stromleitungen offen herum. „Damit sind die für das Gebäude vorgesehenen, zwingend erforderlichen Rettungswege unbenutzbar“, schrieb der Polizist der Bezirksbürgermeisterin. Krömer bat Herrmann, „die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Gefahrenlage zu veranlassen“.

Geschehen ist seither nichts. Bezirksbürgermeisterin Herrmann wies eine Mitarbeiterin der Bauaufsicht „in einem Acht-Augen-Gespräch“ sogar an, dass sie „der Einladung der Polizei zu einem Gespräch über die festgestellten Mängel (...) nicht folgen soll“.

Mit großer Vorsicht: Polizisten am Eingang zur Rigaer 94.


Auch der damalige Baustadtrat Hans Panhoff (Grüne) hatte seine Mitarbeiter mündlich angewiesen, stillzuhalten. Er stehe mit dem Anwalt der Bewohner in Kontakt, diese wollten die Baumängel selbst beseitigen. Panhoff sagte seinen Mitarbeitern mehrfach, dass einige Mängel behoben seien. So gibt es ein Gutachten, in Auftrag gegeben vom Anwalt der Bewohner. Der Sachverständige sah kein Problem in den Wanddurchbrüchen: Dadurch werde „ein zweiter (baulicher) Rettungsweg erreichbar“. Für den Brandschutz werde das Sicherheitsniveau sogar angehoben.

Führender Mitarbeiter: „Untätig zu bleiben ist nicht verantwortbar“

Im Frühjahr 2017 fragte die Hausverwaltung der Rigaer Straße 94 bei der Polizei an, wieder ging es um den Brandschutz. Ein Beamter antwortete knapp, die Polizei habe das Bezirksamt ein Jahr zuvor über die Brandschutzmängel informiert. „Ein Antwortschreiben habe ich nicht erhalten“, notierte der Beamte. Was das Bezirksamt unternommen habe, sei ihm nicht bekannt. Der Hausverwalter möge sich doch dorthin wenden.

Schließlich erkundigte sich der Anwalt des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers am 25. Mai 2017 beim Bezirksamt. Die Mitarbeiter der Bauaufsicht prüften den Fall und schrieben Baustadtrat Schmidt im Juni 2017, es fehle die Dokumentation, ob folgende Mängel beseitigt wurden: „Gewährleistung des Zugangs“ für Rettungskräfte, „Absturzsicherung und Treppenstufen der Treppe im Seitenflügel“. Ansonsten müsse ein Verfahren eingeleitet und der Eigentümer aufgefordert werden, die Mängel zu beseitigen.

Symbol des linksautonomen Berlins: das Haus Rigaer Straße 94 im Friedrichshainer Nordkiez.


Sogar eine „Anordnung zur Duldung der Mängelbeseitigung an die Bewohner“ zogen die Mitarbeiter in Betracht. Und sie forderten von Schmidt eine Weisung, „die der Bauaufsicht ein Einschreiten dienstlich untersagt“, denn „andernfalls muss die Bauaufsicht (...) ihrer Pflicht nachkommen“.

Vorsorglich schrieb ein führender Mitarbeiter an Schmidt: „Untätig zu bleiben ist für die Bauaufsicht nicht verantwortbar, wenn brandschutztechnische Mängel bekannt sind“. Weil die Rigaer 94 vom Verfassungsschutz als „zentrale Institution der gewaltbereiten autonomen Szene Berlins“ eingestuft wird, traf die Bauaufsicht ebenfalls Vorsorge. Da es in der Vergangenheit zu „Gewaltanwendung gegenüber Beamten, Sachbeschädigungen und Bedrohungen“ gekommen sei, würden in allen Schreiben Mitarbeiter nicht namentlich genannt.

Monika Herrmann: „Die Politik übernimmt die Verantwortung“

Auch Bezirksbürgermeisterin Herrmann war involviert. Eine Mitarbeiterin notierte im Juli 2017, was Herrmann vorschlug: „Die Politik übernimmt die Verantwortung.“ Sie gehe davon aus, dass durch den Anwalt der Bewohner die Mängelbeseitigung nachgewiesen sei. Ein Mitarbeiter der Bauaufsicht notierte: „Schon wieder so eine Sch.... Nebelkerze, um sich nicht entscheiden zu müssen.“ Maßgeblich für das Verfahren sei es, den Eigentümer der Rigaer Straße anzuhören. Auch Schmidt notierte, Herrmann bevorzuge es, „dass sich die Bauaufsicht mit dem Anwalt der Mieter zusammensetzt“.

Nichts Besonderes, nur ein Feuerchen in der Rigaer Straße. Die Feuerwehr rückt an, wird mit Flaschen beworfen. Ein Streifenwagen...


So lief es offenbar immer. Die im Frühjahr 2017 über die Bezirksbürgermeisterin selbst eingereichten Nachweise waren „Fotos ohne Datum mit Teilansichten des beräumten Hofs“ oder von der „instandgesetzten Treppe“, wobei „der Handlauf (...) nicht wieder hergestellt“ wurde. Nichts, was einem Beamten, der für den Brandschutz verantwortlich ist, als Beleg reichen kann. Denn, schrieb ein Mitarbeiter der Bezirksbürgermeisterin: Niemand sonst als der Eigentümer „kann zur Mängelbeseitigung verpflichtet werden“.

Notiz: „Nicht versendet aufgrund Anweisung Dez. Schmidt“

Die Bauaufsicht hatte bereits ein Anhörungsschreiben an den Anwalt des Eigentümers des Hauses verfasst. Ein Mitarbeiter notierte handschriftlich: „Nicht versendet aufgrund Anweisung Dez. Schmidt vom 21.7.2017.“ Der Baustadtrat selbst schrieb: Die „geplante Anhörung der Eigentümer der Rigaer Straße 94 ist nicht abzuschicken ohne meine ausdrückliche Freigabe“.

Ein führender Mitarbeiter der Bauaufsicht zog daraus die Konsequenzen. Im August 2017 verfasste er eine Remonstration. Es handelt sich um einen formalen Akt: Beamte müssen Befehle und Anweisungen verweigern, wenn sie die für rechtswidrig halten. Es ist eine Folge der Nazizeit, kein Beamter soll sich jemals wieder darauf berufen können, dass er nur Befehle befolgt habe. Beamte, so schrieb der Mitarbeiter der Bauaufsicht, haben „für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung“. Bedenken müssten sie sofort geltend machen.

Nur in Sorge um den öffentlichen Frieden? Der grüne Baustadtrat und Terroristenunterstützer Florian Schmidt.


Der Beamte notierte: Schmidts Anweisung würde „zu einem fachlich falschen Verwaltungshandeln führen, aus dem heraus dem Land Berlin ein Schaden entstehen kann“. Auch eineinhalb Jahre nach dem ersten Schreiben der Polizei sei „die vollständige Beseitigung der Brandschutzmängel derzeit nicht verlässlich nachgewiesen“. Deshalb müsse nach geltendem Recht vom Eigentümer der Immobilie ein Nachweis verlangt werden.

Zwei Wochen später legte eine andere Mitarbeiterin der Bauaufsicht nach, auch weil es für die Kneipe „Kadterschmiede“ keine baurechtliche Erlaubnis gibt. Es sei „zwingend erforderlich ein Verwaltungsverfahren zur Gefahrenabwehr gegen den Grundstückseigentümer einzuleiten“. Erneut schaltete sich Bezirksbürgermeisterin Herrmann ein und fragte bei der Bauaufsicht nach. Deren Mitarbeiterin schrieb zurück, sie „kann nur wiederholen“: Der Auftrag der Bauaufsicht als Ordnungsbehörde sei „im Gesetz klar definiert und alternativlos“.

Bitte um Amtshilfe „zur Inaugenscheinnahme einer Falltür“

Einige Monate später der nächste Fall. Die Polizei durchsuchte am 15. November 2018 die Rigaer 94 und bat um Amtshilfe „zur Inaugenscheinnahme einer Falltür“. Der Beamte schreibt noch am selben Tag an den Baustadtrat. Es habe „bauliche Veränderungen in den Treppenhäusern“ vorgefunden, die „brandschutzmäßige Mängel darstellen“. Mängel, die seit Anfang 2016 bekannt sind.

Doch der Beamte darf nichts tun. In einem Vermerk notierte er am 17. Dezember 2018, die Bauaufsicht sei erneut angewiesen worden, „nicht von Amts wegen gegen bauliche Missstände vorzugehen. Dies ist eine politische Entscheidung des Bezirks“. Schmidt selbst ordnete an: Seine früheren Anweisungen zur Rigaer 94 „bleiben in Kraft“, angeblich um die Mitarbeiter nicht in Gefahr zu bringen und um zu deeskalieren. Die Bewohner der Rigaer 94 seien nicht akut gefährdet, sie hätten keine Mängel angezeigt. Die Sache dreht sich im Kreis.

Aber da ist noch die Sache mit der Falltür, die 2018 gefunden wurde. Schmidt kümmerte sich persönlich darum und fragte im Mai 2020 beim Anwalt der Bewohner nach. Der hatte im November 2018 dem zuständigen Polizeiabschnitt Fotos von der Tür – ohne Falltür – geschickt: „Sehr geehrter Abschnitt, anbei wie gestern besprochen Fotos von der freien Tür.“

Bezirksamt: Schmidt will „Störung des öffentlichen Friedens vermeiden“

Das Bezirksamt selbst spricht auf Anfrage von einer Ermessensentscheidung. Schmidts Ziel sei es, „eine Störung des öffentlichen Friedens im Nordkiez von Friedrichshain zu vermeiden“. Es gehe um die Frage, ob „die gewaltsam erzwungene Beseitigung untergeordneter baulicher Mängel“ angemessen sei. „Bisher haben die ,Störer‘ nach Kenntnis des Bezirksamtes größere Mängel selbst beseitigt, sobald sie zu deren Beseitigung aufgefordert wurden.“

Nach einer Hausdurchsuchung im Juli, bei der wieder eine Falltür gefunden wurde, hat die Polizei das Bezirksamt in der vergangenen Woche einmal mehr über „brandschutztechnische Mängel“ informiert. Es werde nun „erneut eine abgewogene Ermessensentscheidung treffen“. Und während die Innenverwaltung dringenden Bedarf zur Gefahrenabwehr sieht, heißt es aus Friedrichshain-Kreuzberg: „Das Bezirksamt ist (...) zu einer anderen Auffassung gelangt.“

Erschienen im Tagesspiegel...




Dienstag, 29. September 2020

Demokratie ist außer Rand und Band...

von Thomas Heck...

Dass man den politischen Gegner bekämpft, gehört zur Demokratie dazu. Dass man dazu an die Grenzen geht und darüber hinaus, kann ich noch nachvollziehen, geht es doch heutzutage um nicht mehr oder weniger um die Existenz. Doch dass dafür jegliche demokratischen Regeln außer Kraft gesetzt werden, ist in einer Demokratie nicht hinnehmbar. Dies beginnt bei der Nichtwahl eines AfD-Politikers zum Bundestagsvize und endet bei dem Boykott jeglicher Zusammenarbeit.

Die Aufregung ist groß, wenn Politiker von diesen selbstgewählten, für mich undemokratischen Grundsätzen abweichen. Jetzt trifft es Bundesagrarministerin Julia Klöckner. So berichtet das Handelsblatt:

Der Einladungsbrief ist datiert auf den 22. September, umfasst vier Seiten und trägt die wenig spannende Überschrift: „Breites Bündnis für mehr Tierwohl“. Doch das Schreiben von Bundesagrarministerin Julia Klöckner hat es in sich.


Die CDU-Politikerin hat für diesen Mittwoch zum Fachgespräch eingeladen, und das nicht etwa ins Ministerium, sondern ins Steigenberger Hotel, direkt neben dem Kanzleramt. Der entscheidende Satz findet sich am Ende des Textes: „Zu dem Austausch habe ich die Fraktionsvorsitzenden, ihre thematisch zuständigen Stellvertreter sowie die agrarpolitischen Sprecher aller im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen eingeladen“, schreibt Klöckner – und damit auch die AfD, mit der die Union und auch die SPD jegliche Zusammenarbeit ausschließen. 

Mit der Einladung, die dem Handelsblatt vorliegt, hat Klöckner die Koalition gegen sich aufgebracht. „Die AfD einzuladen ist ein absolutes No-Go“, hieß es in der Unionsfraktion. Darüber hinaus habe es zum Thema Tierwohl vor der parlamentarischen Sommerpause eine intensive Debatte im Bundestag und einen breiten Konsens gegeben, der in einen Antrag gemündet sei. Nun sei es am Ministerium, die Finanzierung einer tierfreundlichen Nutztierhaltung zu klären. 

Bei der SPD sorgte die Einladung für Entsetzen – und das sowohl über Art der Einladung, den Ort und die Eingeladenen. „Mich irritiert das Vorgehen von Frau Klöckner sehr“, sagte der für Agrarpolitik zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch dem Handelsblatt. „Anstatt große Treffen abzuhalten, sollte das Ministerium den Auftrag des Parlaments erfüllen.“

„Wir müssen das Thema Tierwohl und Finanzierung in der Nutztierhaltung umfassend und gemeinsam angehen – auch um die Unsicherheiten für den Sektor zu beenden“, schreibt hingegen Klöckner in ihrem Brief. „Mehr Tierschutz kostet Geld“, heißt es darin weiter. Daher lade sie zu dem Gespräch, um über „nächste Schritte“ zu beraten.

SPD lehnt Treffen in Hotel ab

Zum Kreis der Eingeladenen gehört auch der frühere Bundesagrarminister Jochen Borchert (CDU), der das von Klöckner initiierte „Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung“ leitet. Dieser hatte im Februar Empfehlungen für mehr Tierwohl vorgelegt. Auf diese Empfehlungen verweist auch SPD-Agrarpolitiker Miersch. Er erinnert daran, dass der Bundestag Klöckners Ministerium im vergangenen Juli per Beschluss aufgefordert habe, die Empfehlungen des Kompetenznetzwerks „konsequent umzusetzen“ 

„Stattdessen wird mit blumigen Worten suggeriert, einen Konsens schließen zu wollen“, kritisierte der SPD-Politiker. „So entsteht keine Rechtssicherheit für Verbraucher und Landwirte bei diesem wichtigen Thema.“ Ein Treffen in einem Hotel sei „jedenfalls nicht notwendig“. 

Klöckner verweist in ihrem Brief auf die Unterstützung durch das Parlament und fügt in ihrer Einladung sogar hinzu, dass die Agrarministerkonferenz der Länder sich „ebenfalls – sogar einstimmig“ hinter die Vorschläge gestellt habe. Es sei aber ebenso deutlich geworden, „dass wir uns über Ziele und Maßnahmen weiter austauschen müssen“.

Klöckner schon früher in der Kritik

Klöckner steht schon länger in der Kritik und gilt als Wackelkandidatin im vierten Kabinett von Angela Merkel. Derzeit gibt es auch Ärger wegen ihres Vorgehens im Umgang mit männlichen Küken bei der Eierproduktion. Und im vergangenen Jahr etwa stand sie wegen eines gemeinsamen Videos mit einem führenden Nestlé-Manager in der Kritik. 

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt warf der CDU-Politikerin seinerzeit vor, sie habe ein „Werbevideo“ für Nestlé gedreht, der SPD-Bundestagabgeordnete Karl Lauterbach bezeichnete den Vorgang als „peinlich, ja bitter“. 

Ob der Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion, Ralph Brinkhaus, die Einladung für die Runde am Mittwoch annimmt, war am Montag nicht zu erfahren. Die Unionsfraktion jedenfalls war am Montag zu einer Stellungnahme nicht bereit. Das Ministerium ist sich keines Fehlverhaltens bewusst. Es sei wichtig, „nun fraktionsübergreifend über weitere Schritte zu sprechen“.

Wie das Handelsblatt aus Koalitionskreisen erfuhr, sollte die Einladung an diesem Montag sowohl im geschäftsführenden Fraktionsvorstand der Union wie auch der SPD thematisiert werden. Man wolle nicht „mit Gauland und Weidel an einem Tisch sitzen“, hieß es.




Sonntag, 27. September 2020

Wenn die nicht spuren, schafft eben die geheime Wahl ab...

von Thomas Heck...

Was haben wir Deutsche doch für ein merkwürdiges Demokratieverständnis? Wenn die Wahlergebnisse nicht mehr mit den Erwartungen übereinstimmen, sucht man nach Wegen aus dem Dilemma. Früher hätte man die Politik verändert, um wieder für den Wähler interessant zu werden. Durch Merkels Einheitskurs ist diese Melange aus linken Parteien für viele Wähler jedoch nicht mehr wählbar. Deswegen kam die AfD ins Spiel und hat einiges in Deutschland kräftig aufgemischt. Auch wenn Ihre Bedeutung bis heute hinter den Erwartungen zurückblieb, die Angst der etablierten Parteien ist groß. 


Es gilt daher, neue Wege im Kampf gegen die AfD zu finden. Der Versuch, die Partei und ihre Wähler in die radikale Ecke zu stellen, wird mit zunehmenden Erfolg scheitern, doch noch funktioniert diese Strategie. Und manche gehen jetzt schon neue Wege. So wollen Grüne, Linkspartei und SPD das Wahlalter senken, um das vermeintlich linke Wahlvolk für sich zu gewinnen. Ein Schelm, der böses dabei denkt. 

Andere wollen an den "Regeln der Demokratie" drehen. Ein ganz gefährlicher Ansatz, wenn dabei sogar die geheime Wahl zur Disposition steht und klarer Verfassungsbruch gefordert wird. Merkels Korrektur der Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten war nur die Ouvertüre. 

Die Wahl zum Vorsitzenden des Stadtrates von Gera, bei der ein AfD-Politiker auch mit Stimmen der anderen Parteien in geheimer Wahl gewählt wurde, hat die Republik und die Medienlandschaft aufgerüttelt, wie der Sturm auf den Reichstag vor einigen Wochen. Da kommt dann sogar das Auschwitz-Kommitee zu Wort. Was für ein Irrsinn. Anschließend kommen selbsternannte Demokraten und stellen die geheime Wahl an sich zur Disposition. Erlaubt ist anscheinend, was der AfD schadet und dem eigenen politischen Lager dienlich ist. Wen interessieren da noch  Verfassung oder Gesetze. Das Credo? Für die Rettung der Demokratie muss man eben die Demokratie opfern. Eine irrige Annahme, das Demokratie nur dann herrscht, wenn CDU, SPD, Grüne oder Linkspartei obsiegen. Was sind wir doch für eine schwache Demokratie, was für ein schwaches Land, was für ein schwaches Volk, welches sich das bieten lässt?

In der ZEIT wird das genauer ausgeführt: Zu den Konsequenzen des neuen Fünfparteiensystems in Deutschland gehört nicht nur, dass Wahlen und die anschließende Koalitions- und Regierungsbildung ergebnisoffener und mithin spannender geworden sind. Auch die Wahl der Kanzler und der Ministerpräsidenten im Bundestag und den Landesparlamenten, die als Nachvollzug der Regierungsbildung eigentlich eine Formsache sein sollte, birgt zunehmend Überraschungen. Dies kann soweit gehen, dass eine vereinbarte Koalition ganz scheitert wie im Falle der schleswig-holsteinischen Ministerpräsidentin Heide Simonis vor viereinhalb Jahren.

Dieser Fall blieb bislang allerdings die Ausnahme. In der Regel begnügen sich manche Abgeordnete damit, ihrem Kandidaten (oder ihrer Kandidatin) einen Denkzettel zu verpassen, indem sie ihm oder ihr die sicher geglaubte Zustimmung verweigern. So fehlten Angela Merkel bei der Wiederwahl zur Kanzlerin Ende Oktober mindestens neun Stimmen aus dem eigenen Lager. Ihre Mehrheit bereits im ersten Wahlgang gefährdete das freilich nicht.

Die CDU-Politikerin Christine Lieberknecht konnte demgegenüber zwei Tage später erst im dritten Wahlgang zur thüringischen Ministerpräsidentin gekürt werden, weil ihr zuvor jeweils vier Abgeordnete aus der neuen schwarz-roten Koalition die Stimme verweigert hatten. Im dritten Durchgang, in dem laut Verfassung die einfache Mehrheit reichte, bekam sie dann sogar auch die Stimmen der FDP-Fraktion, weil plötzlich Bodo Ramelow von der Linken noch als Gegenkandidat angetreten war. Er hoffte wohl, dass ein Teil der SPD-Abgeordneten von der mit der CDU verabredeten Regierung abrücken und in der geheimen Wahl für ihn votieren würden, erreichte aber das Gegenteil.

Nach der verpatzten Wahl beschuldigten sich Union und SPD erwartungsgemäß gegenseitig, der Ministerpräsidentin die Stimmen versagt zu haben. Auch nach Angela Merkels Wahl begann ein öffentliches Rätselraten, wer die Abtrünnigen gewesen sein und welche Motive sie veranlasst haben könnten, der Abstimmung fernzubleiben. Über das, was das abweichenden Verhaltens erst möglich machte, wurde dabei bezeichnenderweise kein Wort verloren – es ist der Modus der geheimen Abstimmung. Die Wahl "mit verdeckten Stimmzetteln", wie es in den meisten parlamentarischen Geschäftsordnungen heißt, wird bei der Bestellung des Bundeskanzlers und der Länderregierungschefs in der Bundesrepublik als so selbstverständlich betrachtet, dass kaum jemand daran Anstoß nimmt. In Wirklichkeit bedeutet sie jedoch einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Prinzipien der Demokratie.

Als Argument für die geheime Wahl wird in der Regel das in Artikel 38 des Grundgesetzes geschützte freie Mandat ins Feld geführt. Um die Abgeordneten vor den Pressionen zu bewahren, die sie bei einem Abweichen von der Fraktionslinie unweigerlich zu gewärtigen hätten, sollen sie dem Zwang enthoben werden, sich bekennen zu müssen und mit offenem Visier zu kämpfen. Zu Ende gedacht würde das jedoch bedeuten, dass auch bei Gesetzesbeschlüssen, die ja fraktionsintern ebenfalls umstritten sein können, stets geheim abgestimmt werden müsste. Dies würde dem Transparenzgebot politischer Entscheidungen widersprechen, das dem demokratischen Prinzip inhärent ist. Entsprechend verlangt die Geschäftsordnung des Bundestages die offene Abstimmung über die Gesetze, die auf Antrag einer Minderheit sogar namentlich erfolgen muss.

Wenn grundlegende Parlamentsentscheidungen dem Transparenzgebot unterliegen, so ist nicht einzusehen, warum davon ausgerechnet die Entscheidung über die Bildung und den Bestand einer Regierung ausgenommen sein soll. Bei dieser handelt es sich ja um eine politische Richtungsentscheidung schlechthin. Gerade hier haben die Wähler einen Anspruch zu erfahren, wie sich "ihr" Abgeordneter bei der Abstimmung verhält.

Denn in einem parlamentarischen Regierungssystem beruht die Demokratie nicht nur auf der Gewissensfreiheit der Abgeordneten, sondern auch darauf, dass diese Abgeordneten als Vertreter einer Partei gewählt werden. Fühlen sie sich dem Wählervotum verpflichtet, können sie sich von den Positionen ihrer Partei deshalb – trotz freien Mandates – nicht nach Belieben entfernen. Nach Belieben heißt, dass sie es tun könnten (vielleicht sogar tun sollten), sofern dafür gute Gründe vorliegen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn sich die Partei nach den Wahlen selbst von Positionen entfernt, die sie gegenüber den Wählern zuvor vertreten hat (wie die SPD 2008 in Hessen). 

Gute Gründe liegen aber gewiss nicht vor, wenn die Abgeordneten nur aus persönlichen Motiven mit Nein stimmen (weil sie sich z.B. bei der Zusammenstellung des Kabinetts übergangen fühlen). Dies zu erkennen und gegebenenfalls zu sanktionieren, setzt aber die Offenlegung der Gründe voraus. Demokratie heißt also, dass die Parlamentarier für ihr "abweichendes" Verhalten vor dem Wähler einstehen müssen. Die geheime Regierungswahl ist damit nicht vereinbar.

Es zeugt von wenig Mut, wenn Abgeordnete, die einem Koalitionsvertrag auf Parteitagen und in der Fraktion in offener Abstimmung ihr Plazet geben, unter dem schützenden Deckmantel der Geheimwahl im Parlament genau das Gegenteil tun. Vielleicht mag es tröstlich sein, dass die Politiker sich in ihren diesbezüglichen Charaktereigenschaften von den Normalbürgern nicht sonderlich unterscheiden. Dies heißt aber keineswegs, dass ein solches Verhalten durch die Verfahrensregeln noch ermuntert werden sollte.

Statt billige Medienschelte zu üben und eine Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre zu fordern (was in der Konsequenz auf ein Weniger an Demokratie hinausläuft), täte Bundestagspräsident Lammert deshalb gut daran, sich endlich für die Abschaffung der überkommenen Geheimwahl einzusetzen. Diese vermag zwar die deutsche Demokratie um ein zusätzliches Spannungsmoment zu bereichern. Mit demokratischen Grundsätzen hat das aber ansonsten wenig zu tun.

Frank Decker ist Professor für Politikwissenschaften an der Universität Bonn




Samstag, 26. September 2020

Rot-rot-grünes Berlin behindert immer mehr den Wohnungsbau... aber, wir haben Platz...

von Thomas Heck...

Nach Mietendeckel und sonstigen Schikanen ist der Wohnungsmarkt in Berlin nahezu zusammengebrochen. Aber wir haben zwar Platz für die halbe Welt, doch die indigene Bevölkerung findet keinen bezahlbaren Wohnraum. Die Mieten sind gedeckelt, dennoch kaum bezahlbar. Vermieter verkaufen lieber, anstatt zu vermieten. Und es droht weiteres Ungemach.


Denn der rot-rot-grün-versiffte Berliner Senat lässt nichts unversucht, den Wohnungsbau noch mehr zu erschweren. Nach fünf Jahren schraubt Berlin wieder an seiner Bauordnung. Zahlreiche Vorschläge von Rot-Rot-Grün liegen auf dem Tisch, werden intern mit Vertretern der Bauwirtschaft diskutiert. Klar ist: So wird Bauen noch teurer. Was ist neu?
  • Aufzugspflicht bei Neubauten bei mehr als drei Geschossen (derzeit ab mehr als vier Etagen)
  • Barrierefreiheit ab dem Jahr 2024 bei 75 Prozent der neuen Wohnungen. Erst 2015 wurde auf 50 Prozent erhöht. Damals ermittelte der Wohnungsverband BBU zehn Prozent höhere Baukosten, plus 16.000 Euro/Wohnung
  • Dach- und Fassadenbegrünung – die Koalitionsexperten können sich eine Pflicht für bis zu 100 Prozent der Flächen vorstellen
  • Kundentoiletten bei Geschäften ab 800 m²
  • Nistmöglichkeiten für Gebäudebrüter und Quartiere für Fledermäuse
  • Lichtstreuung bei Außenlampen berücksichtigen (schont Insekten)
  • Asbestbeseitigung bis Ende 2029 aus bestehenden Gebäuden. Das halten Wohnungsbau-Experten für nicht umsetzbar, da Asbest auch in verdeckten Bauteilen und Fundamenten verbaut wurde und damit Auszug und Abbruch notwendig wären.
  • Werbe-Verbot an Baugerüsten
  • Verwaltungsgebäude und Gerichte müssen barrierefrei sein
Kaum zu glauben, aber es gibt allerdings auch einige Erleichterungen: 
  • Dachgeschoss-Ausbau um zwei Geschosse möglich ohne Aufzugs-Pflicht
  • Ladestationen Elektromobilität ohne Verfahren möglich
  • Mobilfunkausbau bis 15 Meter Höhe ohne Verfahren möglich
Nicht nur neue Vorschriften werden die Baukosten in die Höhe treiben. Nach Berechnungen von Finanzsenator Matthias Kollatz (63, SPD) sind die Kosten der beschlossenen Bauprojekte für die Planungsjahre 2019 bis 2023 ohnehin schon durch übliche Preissteigerungen um 700 Millionen Euro gestiegen.

Da muss man sich schon fragen, was diese Oberpfeifen im Roten Rathaus da wieder geritten hat. 





Grüne und ihr Umgang mit der parlamentarischen Demokratie...

von Thomas Heck...

Demokratische Regeln und auch parlamentarische Regeln werden von Linken und Grünen nur eingehalten, wenn es der eigenen politischen Agenda dient. Anderenfalls werden diese nach besten Kräften mit Füßen getreten. Alltag im rot-rot-grün-versifften Berlin. 


Für parlamentarische Untersuchungsausschüsse gelten besondere Regeln. Eine davon lautet: Zwischen zur Anhörung geladenen Zeugen und Mitgliedern des Ausschusses darf es keine Vorab-Absprachen geben. Alles andere verletzt die Unabhängigkeit der Zeugin und macht deren Aussagen unbrauchbar. Im schlimmsten Fall war die gesamte Vernehmung umsonst.

Ausgerechnet Verkehrssenatorin Regine Günther (Grüne) hat diese eherne Regel am Freitag im BER-Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhausesgebrochen. Relativ zu Beginn ihrer vor allem von den Vertretern der Opposition mit Spannung erwarteten Vernehmung stellte der CDU-Abgeordnete Christian Gräff Günther eine Art Fangfrage.

Gräff wollte wissen, ob sich diese im Vorfeld der Sitzung mit jemandem beraten habe. Zur Überraschung aller erklärte Günther daraufhin, sich mit Harald Moritz, dem verkehrspolitischen Sprecher der Grünen-Fraktion und Obmann im Untersuchungsausschuss, ausgetauscht zu haben.

Dabei sei es zwar nur um formale Fragen wie Abläufe und Regularien gegangen, aber dennoch: Der Austausch mit dem Parteifreund hatte stattgefunden, auch Moritz gestand das im Nachgang der Aussage durch die Senatorin ein.

Auch die SPD kritisiert die grüne Verkehrssenatorin Günther

Was folgte, war die Unterbrechung der Sitzung und wenig später, im nichtöffentlichen Teil, deren Abbruch. Beantragt hatte diesen Schritt dem Vernehmen nach die FDP-Fraktion. Alle übrigen stimmten dem zu, mit Ausnahme von Moritz. Der enthielt sich im Namen seiner Fraktion und hatte bereits im Vorfeld angekündigt, die Sitzung zu verlassen.

Aus den Reihen der Opposition, aber auch der SPD, wurde Günther für ihr Vorgehen scharf kritisiert. Von einem "No-Go" war die Rede und davon, dass Günther sich ganz offensichtlich mit den Regeln des Parlamentarismus zu wenig auskenne.

Unklar ist, welche Folgen der Vorfall für Günther, aber auch Moritz haben wird. In einer ersten Erklärung sagte Gräff, beide hätten "in krasser Weise" gegen die Regeln des Untersuchungsausschusses verstoßen. Er kündigte an, dass der Fall durch den Parlamentspräsidenten Ralf Wieland (SPD) zu behandeln sein wird. Aus der SPD-Fraktion wiederum hieß es, man werde sich einer erneuten Vernehmung Günthers nicht in den Weg stellen, wenn die Opposition dies fordere.

Grünen-Sprecherin: Vorwurf ist "abwegig und falsch"

Die Grünen wiederum reagierten via Laura Hofmann, Sprecherin der Abgeordnetenhausfraktion, auf den Vorfall. Im Gespräch zwischen Harald Moritz und Regine Günther sei es "lediglich um das Setting des Untersuchungsausschusses, also um den Sitzungsraum, die Zusammensetzung des Ausschusses und den Ablauf der Sitzung" gegangen, erklärte sie. "Der Vorwurf inhaltlicher Vorabsprachen ist also genauso abwegig wie in der Sache falsch", sagte sie weiter.

Für etwaige "Verzögerungen im Ablauf des Untersuchungsausschusses", die mit Abbruch der Sitzung bereits eingetreten waren, bat Hofmann im Namen der Fraktion "höflich um Entschuldigung".





Steinmeier ehrt Opfer rechter Welt... und arabische Judenmördern...

von Thomas Heck...

Wenn unser allseits beliebter Bundespräsident Frank Walter Steinmeier heute den Opfern eines rechtsextremistischen Bombenanschlags von vor 40 Jahren gedenkt, ist dies grundsätzlich zu begrüßen. Leider relativiert sich dieser rein symbolische Akt angesichts der Tatsache, der der Bundespräsident eben auch terroristischen Mördern gedenkt und Kränze an dem Grab von Jassir Arafat niederlegte.



Dadurch werden seine Worte schlichtweg konterkariert. Seine Intention ist eh durchschaubar. Steinmeier ist ein linker Klassenkämpfer, Menschen sind ihm egal, egal was er sagt. 


Er ehrt keine Opfer, indem er gleichzeitig Terroristen ehrt, er entehrt sie.


Beim Gedenken zum 40. Jahrestag des Attentats auf das Oktoberfest hat Bundespräsident Steinmeier ein konsequenteres Vorgehen gegen Rechtsextremisten angemahnt. Auch möglichen Defiziten bei der Strafverfolgung müsse nachgegangen werden. 

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat zum entschlosseneren Kampf gegen Rechtsextremismus aufgerufen - auch unter Polizisten. "Feinde der Freiheit und der Demokratie dürfen in der Polizei nicht geduldet werden", sagte Steinmeier beim Gedenken zum 40. Jahrestag des Oktoberfestattentats in München. "Es muss jede Anstrengung unternommen werden, rechtsextreme Netzwerke zu enttarnen, wo es sie gibt."

Mit Blick auf rechtsextreme Verdachtsfälle bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen sprach Steinmeier von tiefen Wurzeln, die der Rechtsextremismus in der Gesellschaft habe. Er vertraue der Polizei und wisse, was die Beamten leisteten. Sie verdienten Vertrauen. Jedoch dürften die Spitzen der Polizei und die politisch Verantwortlichen "kein Klima dulden, in dem solche Netzwerke entstehen und von anderen gedeckt werden können".

"Wegschauen ist nicht mehr erlaubt"

Steinmeier warf die Frage nach Defiziten bei der Verfolgung rechtsextremistischer Taten auf. Es stelle sich die Frage, ob "rechtsextreme Netzwerke in der Strafverfolgung zu selten wahr- und noch seltener ernstgenommen worden" seien. Die Geschichte rechtsextremer Taten lasse zwei Antworten zu. "Entweder hat sich die Erkenntnis, dass auch diese Attentäter ein Umfeld haben, in Netzwerke eingebunden sind oder sich von ihnen inspirieren lassen, erst spät - zu spät - durchgesetzt. Oder, zweite Alternative: Diese Erkenntnis wurde bewusst missachtet."

Steinmeier verwies auf die jahrelang verkannten Morde der Terrorzelle NSU. Sie waren von den Ermittlern lange nicht als rechtsextremistische Taten eingestuft worden. Der Schrecken rechten Terrors sei wieder nah, unter anderem nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. "Wegschauen ist nicht mehr erlaubt", sagte Steinmeier. Er forderte ein Nachdenken darüber, ob es "typische, sich wiederholende Defizite" in der Strafverfolgung beim damaligen Oktoberfestattentat und noch heute gebe.

Tat neu bewertet 

Am Abend des 26. September 1980 hatte eine Bombe zwölf Besucher des Oktoberfests sowie den rechtsextremen Bombenleger Gundolf Köhler in den Tod gerissen und mehr als 200 verletzt. Die Bundesanwaltschaft ordnete im Juli nach mehrjährigen neuen Ermittlungen die Tat neu ein und stellte fest, dass Köhler aus rechtsextremistischer Motivation heraus handelte. In den 1980er-Jahren hatten die Ermittler den Anschlag als Tat eines Einzelnen aus persönlichem Frust bewertet.

Die Gesellschaft sei in der Pflicht, den Überlebenden auch jenseits der strafrechtlichen Ermittlung beizustehen, sagte Steinmeier. Er sei froh über einen Fonds des Bundes, des Freistaats Bayern und der Stadt München in Höhe von 1,2 Millionen Euro für die Entschädigung der Opfer. Dies sei "ein spätes, aber ein wichtiges Zeichen der Solidarität".

Söder entschuldigt sich

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder entschuldigte sich für Fehleinschätzungen und Versäumnisse nach dem Attentat. "Es tut mir leid und ich entschuldige mich für die Fehler, die in den Ermittlungen, aber auch in der Einschätzung zu der Tat gemacht wurden", sagte Söder. Er spreche dabei als Rechtsnachfolger aller anderen Ministerpräsidenten, zugleich als Verantwortlicher für den Freistaat.

"Wer Rechtsradikale unterschätzt, versündigt sich an der Demokratie", sagte Söder. Er gebe ein "Schutzversprechen" ab: "Wir werden nicht zulassen, dass Rechtsextremismus, Hass, Antisemitismus, Rassismus geduldet, akzeptiert oder irgendwie unterschätzt werden." Dagegen werde sich Bayern mit ganzer Kraft stellen.



Der SPD-Hetzer Ralph Stegner aus Bordesholm...

von Thomas Heck...

Hass macht hässlich. Diese Weisheit macht selten so viel Sinn, wie im Falle des SPD-Versagers Ralf Stegner, für den das Netzwerkdurchsetzungsgesetz mit seinem Kampf gegen Hatespeech wie geschaffen erscheint. Die tägliche Portion Hass aus Bordesholm. Für das was der täglich tweetet, würden wir gnadenlos gesperrt werden. Letztlich ist Stegner was er ist: Die dumme Sau der SPD...