von Thomas Heck...
Was haben wir Deutsche doch für ein merkwürdiges Demokratieverständnis? Wenn die Wahlergebnisse nicht mehr mit den Erwartungen übereinstimmen, sucht man nach Wegen aus dem Dilemma. Früher hätte man die Politik verändert, um wieder für den Wähler interessant zu werden. Durch Merkels Einheitskurs ist diese Melange aus linken Parteien für viele Wähler jedoch nicht mehr wählbar. Deswegen kam die AfD ins Spiel und hat einiges in Deutschland kräftig aufgemischt. Auch wenn Ihre Bedeutung bis heute hinter den Erwartungen zurückblieb, die Angst der etablierten Parteien ist groß.
Es gilt daher, neue Wege im Kampf gegen die AfD zu finden. Der Versuch, die Partei und ihre Wähler in die radikale Ecke zu stellen, wird mit zunehmenden Erfolg scheitern, doch noch funktioniert diese Strategie. Und manche gehen jetzt schon neue Wege. So wollen Grüne, Linkspartei und SPD das Wahlalter senken, um das vermeintlich linke Wahlvolk für sich zu gewinnen. Ein Schelm, der böses dabei denkt.
Andere wollen an den "Regeln der Demokratie" drehen. Ein ganz gefährlicher Ansatz, wenn dabei sogar die geheime Wahl zur Disposition steht und klarer Verfassungsbruch gefordert wird. Merkels Korrektur der Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten war nur die Ouvertüre.
Die Wahl zum Vorsitzenden des Stadtrates von Gera, bei der ein AfD-Politiker auch mit Stimmen der anderen Parteien in geheimer Wahl gewählt wurde, hat die Republik und die Medienlandschaft aufgerüttelt, wie der Sturm auf den Reichstag vor einigen Wochen. Da kommt dann sogar das Auschwitz-Kommitee zu Wort. Was für ein Irrsinn. Anschließend kommen selbsternannte Demokraten und stellen die geheime Wahl an sich zur Disposition. Erlaubt ist anscheinend, was der AfD schadet und dem eigenen politischen Lager dienlich ist. Wen interessieren da noch Verfassung oder Gesetze. Das Credo? Für die Rettung der Demokratie muss man eben die Demokratie opfern. Eine irrige Annahme, das Demokratie nur dann herrscht, wenn CDU, SPD, Grüne oder Linkspartei obsiegen. Was sind wir doch für eine schwache Demokratie, was für ein schwaches Land, was für ein schwaches Volk, welches sich das bieten lässt?
Nein pic.twitter.com/F49fP4fItv
— Kafkaesken (@brln123) September 26, 2020
In der ZEIT wird das genauer ausgeführt: Zu den Konsequenzen des neuen Fünfparteiensystems in Deutschland gehört nicht nur, dass Wahlen und die anschließende Koalitions- und Regierungsbildung ergebnisoffener und mithin spannender geworden sind. Auch die Wahl der Kanzler und der Ministerpräsidenten im Bundestag und den Landesparlamenten, die als Nachvollzug der Regierungsbildung eigentlich eine Formsache sein sollte, birgt zunehmend Überraschungen. Dies kann soweit gehen, dass eine vereinbarte Koalition ganz scheitert wie im Falle der schleswig-holsteinischen Ministerpräsidentin Heide Simonis vor viereinhalb Jahren.
Dieser Fall blieb bislang allerdings die Ausnahme. In der Regel begnügen sich manche Abgeordnete damit, ihrem Kandidaten (oder ihrer Kandidatin) einen Denkzettel zu verpassen, indem sie ihm oder ihr die sicher geglaubte Zustimmung verweigern. So fehlten Angela Merkel bei der Wiederwahl zur Kanzlerin Ende Oktober mindestens neun Stimmen aus dem eigenen Lager. Ihre Mehrheit bereits im ersten Wahlgang gefährdete das freilich nicht.
Die CDU-Politikerin Christine Lieberknecht konnte demgegenüber zwei Tage später erst im dritten Wahlgang zur thüringischen Ministerpräsidentin gekürt werden, weil ihr zuvor jeweils vier Abgeordnete aus der neuen schwarz-roten Koalition die Stimme verweigert hatten. Im dritten Durchgang, in dem laut Verfassung die einfache Mehrheit reichte, bekam sie dann sogar auch die Stimmen der FDP-Fraktion, weil plötzlich Bodo Ramelow von der Linken noch als Gegenkandidat angetreten war. Er hoffte wohl, dass ein Teil der SPD-Abgeordneten von der mit der CDU verabredeten Regierung abrücken und in der geheimen Wahl für ihn votieren würden, erreichte aber das Gegenteil.
Nach der verpatzten Wahl beschuldigten sich Union und SPD erwartungsgemäß gegenseitig, der Ministerpräsidentin die Stimmen versagt zu haben. Auch nach Angela Merkels Wahl begann ein öffentliches Rätselraten, wer die Abtrünnigen gewesen sein und welche Motive sie veranlasst haben könnten, der Abstimmung fernzubleiben. Über das, was das abweichenden Verhaltens erst möglich machte, wurde dabei bezeichnenderweise kein Wort verloren – es ist der Modus der geheimen Abstimmung. Die Wahl "mit verdeckten Stimmzetteln", wie es in den meisten parlamentarischen Geschäftsordnungen heißt, wird bei der Bestellung des Bundeskanzlers und der Länderregierungschefs in der Bundesrepublik als so selbstverständlich betrachtet, dass kaum jemand daran Anstoß nimmt. In Wirklichkeit bedeutet sie jedoch einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Prinzipien der Demokratie.
Als Argument für die geheime Wahl wird in der Regel das in Artikel 38 des Grundgesetzes geschützte freie Mandat ins Feld geführt. Um die Abgeordneten vor den Pressionen zu bewahren, die sie bei einem Abweichen von der Fraktionslinie unweigerlich zu gewärtigen hätten, sollen sie dem Zwang enthoben werden, sich bekennen zu müssen und mit offenem Visier zu kämpfen. Zu Ende gedacht würde das jedoch bedeuten, dass auch bei Gesetzesbeschlüssen, die ja fraktionsintern ebenfalls umstritten sein können, stets geheim abgestimmt werden müsste. Dies würde dem Transparenzgebot politischer Entscheidungen widersprechen, das dem demokratischen Prinzip inhärent ist. Entsprechend verlangt die Geschäftsordnung des Bundestages die offene Abstimmung über die Gesetze, die auf Antrag einer Minderheit sogar namentlich erfolgen muss.
Wenn grundlegende Parlamentsentscheidungen dem Transparenzgebot unterliegen, so ist nicht einzusehen, warum davon ausgerechnet die Entscheidung über die Bildung und den Bestand einer Regierung ausgenommen sein soll. Bei dieser handelt es sich ja um eine politische Richtungsentscheidung schlechthin. Gerade hier haben die Wähler einen Anspruch zu erfahren, wie sich "ihr" Abgeordneter bei der Abstimmung verhält.
Denn in einem parlamentarischen Regierungssystem beruht die Demokratie nicht nur auf der Gewissensfreiheit der Abgeordneten, sondern auch darauf, dass diese Abgeordneten als Vertreter einer Partei gewählt werden. Fühlen sie sich dem Wählervotum verpflichtet, können sie sich von den Positionen ihrer Partei deshalb – trotz freien Mandates – nicht nach Belieben entfernen. Nach Belieben heißt, dass sie es tun könnten (vielleicht sogar tun sollten), sofern dafür gute Gründe vorliegen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn sich die Partei nach den Wahlen selbst von Positionen entfernt, die sie gegenüber den Wählern zuvor vertreten hat (wie die SPD 2008 in Hessen).
Gute Gründe liegen aber gewiss nicht vor, wenn die Abgeordneten nur aus persönlichen Motiven mit Nein stimmen (weil sie sich z.B. bei der Zusammenstellung des Kabinetts übergangen fühlen). Dies zu erkennen und gegebenenfalls zu sanktionieren, setzt aber die Offenlegung der Gründe voraus. Demokratie heißt also, dass die Parlamentarier für ihr "abweichendes" Verhalten vor dem Wähler einstehen müssen. Die geheime Regierungswahl ist damit nicht vereinbar.
Es zeugt von wenig Mut, wenn Abgeordnete, die einem Koalitionsvertrag auf Parteitagen und in der Fraktion in offener Abstimmung ihr Plazet geben, unter dem schützenden Deckmantel der Geheimwahl im Parlament genau das Gegenteil tun. Vielleicht mag es tröstlich sein, dass die Politiker sich in ihren diesbezüglichen Charaktereigenschaften von den Normalbürgern nicht sonderlich unterscheiden. Dies heißt aber keineswegs, dass ein solches Verhalten durch die Verfahrensregeln noch ermuntert werden sollte.
Statt billige Medienschelte zu üben und eine Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre zu fordern (was in der Konsequenz auf ein Weniger an Demokratie hinausläuft), täte Bundestagspräsident Lammert deshalb gut daran, sich endlich für die Abschaffung der überkommenen Geheimwahl einzusetzen. Diese vermag zwar die deutsche Demokratie um ein zusätzliches Spannungsmoment zu bereichern. Mit demokratischen Grundsätzen hat das aber ansonsten wenig zu tun.
Frank Decker ist Professor für Politikwissenschaften an der Universität Bonn
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen