von Thomas Heck...
Das Bundesverfassungsgericht hat nun die GEZ-Zwangsgebührenerhöhung durchgewunken. Der heutige Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Gebührenerhöhung für ARD und ZDF ist mehr als ein Skandal – es gefährdet die Grundfesten der föderalen Demokratie: Den frei gewählten Abgeordneten der Landesparlamente ist nämlich nur noch erlaubt, Ja zu sagen, wenn die Öffentlich-Rechtlichen mehr Geld verlangen. Ein Nein ist ab sofort verfassungswidrig. Und damit ist endgültig klar, was beim ominösen Abendessen bei Merkel besprochen wurde, zu dem die Verfassungsrichter geladen wurden. Kein Wunder, dass tausende Verfassungsbeschwerden gegen Kanzlerin Merkel schlichtweg nicht bearbeitet werden und sich mittlerweile in Karlsruhe stapeln. So wurde mal nebenbei die Gewaltenteilung unter Merkel ausgehebelt.
Der GEZ-Rapper 86 Cent feat. Tom Buhrow |
Tom Buhrows Kommentar zur Gebührenerhöhung: "Finde ich gut, denn meine 30.000 Euro monatlich zahlen sich schließlich nicht von alleine". Und das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Der Erhöhung des Rundfunkbeitrags mussten bislang alle 16 Bundesländer zustimmen. In Zukunft kann sie auch ein einzelnes Land erzwingen. Die Abstimmung gerät damit endgültig zur demokratischen Farce.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hat recht, wenn er sagt: „Das ist ein Demokratieproblem.“
Die Entscheidung zum Veto Sachsen-Anhalts gegen den von ARD, ZDF und Deutschlandradio verlangten Gebührenaufschlag in Höhe von rund 500 Millionen Euro jährlich ist zugleich ein Freifahrtschein für einen staatlichen Rundfunk, der sich von weiten Teilen der Gesellschaft und seinem verfassungsmäßigen Auftrag zu neutraler Information immer weiter entfernt.
Dieses Urteil ist zudem ein Tiefschlag gegen die parteiübergreifend geforderten Bemühungen um überfällige Reformen eines Anstalts-Apparats, der eine groteske Vielzahl von Einzelsendern und Mehrfachstrukturen unterhält und dessen Investitionen ins Programm prozentual jedes Jahr sinken.
Diesen Fehlentwicklungen tatenlos zuzusehen wird nun die „konkrete verfassungsrechtliche Handlungspflicht“ der Politik sein, denn nichts anderes folgt aus dem Spruch der Karlsruher Richter. Die gehen sogar noch weiter: Es sei sicherzustellen, dass ARD und ZDF als „Gegengewicht“ zu „einseitigen Darstellungen“ oder „Fake News“ in „größtmöglicher Breite und Vollständigkeit“ berichten können. Denkt man an das Flutversagen des WDR und die linksideologische Schlagseite vieler Rundfunkanstalten, bleibt zu sagen: Die Verlautbarungen des Gerichts haben nichts mit der öffentlich-rechtlichen Realität zu tun.
Hat sich für ein Abendessen kaufen lassen... |
Der höchstrichterliche Kniefall vor den öffentlich-rechtlichen Sendern ist das Armutszeugnis einer Justiz, die Programmrealität und den Sanierungsstau in den Anstalten ebenso ausblendet wie die Bedeutung und die Bedürfnisse der freien und nicht subventionierten Medien. Die Verfassungsrichter haben ein gefährliches Vakuum geschaffen: den außer staatliche Kontrolle geratenen Staatsfunk.
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