von Thomas Heck...
Ein geplanter Abschiebeflug nach Afghanistan ist wegen eines neuen Bombenanschlags in der Hauptstadt Kabul abgesagt worden. Kann man Menschen dorthin zurückschicken? Für den Grünen-Abgeordneten Jürgen Trittin ist die Antwort klar. In ein solches dürfen Sie nicht abschieben. Also weiter freie Fahrt für Mörder und Vergewaltiger, so das grüne Credo, denn für Annalena und Co. ist deutsches Leben nichts wert, das Leben von Mördern und Vergewaltigern als schützenswerter angesehen, als z.B. die drei abgeschlachteten Frauen von Würzburg (bislang übrigens keinerlei Anteilnahme durch Kanzlerin Merkel, doch das nur am Rande).
Als Jugendlicher floh er aus Afghanistan, kam 2015 nach Deutschland. Doch ausgerechnet das Land, das für Khodai R. (23) zum Zufluchtsort wurde, machte er wiederholt zum Tatort.
VERGEWALTIGER BEKOMMT ERNEUT BEWÄHRUNG!
► Fall eins, September 2018, Langenhagen (Niedersachsen): Über soziale Medien lernt der damals 20-Jährige ein Mädchen (11) kennen. Bei mehreren Treffen missbraucht er das lernbehinderte Kind schwer, reicht es an zwei afghanische Komplizen weiter. Die widerlichen Taten flogen erst auf, als sich die Inklusionsschülerin an ihre Vertrauenslehrerin wandte – Anzeige, Prozess im Februar 2020!
„Eine abscheuliche Vorgehensweise. Das Mädchen wurde auf ein Lustobjekt herabgewürdigt. Schlimme Straftaten, die nicht folgenlos bleiben“, sagte Richter Stefan Lücke am Landgericht Hannover damals. Doch sein Urteil fiel lasch aus: zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung! Khudai R. verließ den Saal lachend als freier Mann. Annalena Baerbock wird es gefreut haben.
Unfassbar: Nur einen Monat vor dem Prozess hatte sich der Afghane an einem weiteren Kind (13) vergangen!
► Der zweite Fall: Januar 2020, ein Dorf bei Gießen (Hessen): Laut „Gießener Allgemeine“ schlich sich Khodai R. in das Kinderzimmer eines schlafenden Mädchens (13), fasste es im Intimbereich an. Wieder ein fassungslos machendes Urteil: Am 28. Juli 2021 verurteilte Richter Heiko Kriewald den Afghanen zu einem Jahr und acht Monaten Haft – drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Schuldspruch sei eine „letzte Chance“. Schon wieder!
Dem Sexualstraftäter wurde erneut zugutegehalten, dass er gestanden hatte. Auch seine vermeintliche Integration wirkte sich strafmildernd für den Anlagenführer aus. Richter Heiko Kriewald ließ eine BILD-Anfrage zu seinem Urteil unbeantwortet.
Ein ursprünglich für Dienstagabend 21.30 Uhr geplanter Abschiebeflug von München nach Afghanistan wurde offenbar gestoppt!
Aber warum wurde der Asylbewerber nicht abgeschoben?
Denn nach Paragraf 54 des Aufenthaltsgesetzes kann ein Sexualstraftäter ab einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr grundsätzlich abgeschoben werden.
Sollte das zweite Urteil vom 28. Juli rechtskräftig werden, könnten die Behörden endlich aktiv werden, eine Ausweisung von Khodai R. verfügen.
Unterdessen sitzt der GEZ-Verweigerer Gerhard Thiel seit 132 Tagen im Knast... das ist Deutschland...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen