Sonntag, 3. März 2019

18 Millionen Ertrag für 60 Millionen Aufwand... Deal?

von Thomas Heck...

"Der Staat hat gut gewirtschaftet" verkündete Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner Ende 2015 und schloss so nebenbei aus, dass die Flüchtlinge in irgendeiner Form Kosten verursachen. Nun, diese Katze ist schon lange aus dem Sack und so dumm wie damals Frau "Weinkönigin" Klöckner ist heute kaum noch ein Politiker. 

Was jetzt aber nicht heisst, dass der Staat in Geldfragen plötzlich Kompetenz erweist. Ob nun das Gorch Fock-Desaster um Ursula von der Leyen, neue Berater für die Bewältigung der Berater-Affäre, 300.000 Euro für dem Rückflug eines mittelmäßigen Sozialdemokraten zum Kindergeburtstag, automatisierte Diätenerhöhungen für ein überdimensioniertes Parlament, die Liste ist endlos. 

Da fällt ein weiteres Beispiel sinnloser Steuergeldvernichtung schon gar nicht mehr ins Gewicht. Denn Jobcenter müssen auch Kleinstbeträge von ihren "Kunden" zurückfordern. Das verursacht enorme Kosten. Eine Erbschaft des ehemaligen Bundesfinanzministers Wolfgang Schäuble auf der Jagd nach der schwarzen Null, der trotz einer Parteispendenaffäre heute dem Bundestag als Bundestagspräsident vorsitzt. 


Denn Jobcenter müssen auch kleine Beträge von Hartz-IV-Empfängern zurückfordern, was einen enormen Verwaltungsaufwand verursacht. Allein 2018 wurden insgesamt 18 Millionen Euro an Kleinbeträgen bis 50 Euro zurückgefordert. Gekostet aber hat das rund 60 Millionen Euro. Das zeigen neue Zahlen, die der SZ vorliegen. Zu Rückforderungen kommt es, wenn Jobcenter feststellen, dass sie Hartz-IV-Empfängern zu viel überwiesen haben. Die Bundesagentur fordert schon lange eine Bagatellgrenze für kleinere Beträge, konnte sich aber bislang nicht durchsetzen.

Dass Kleinvieh auch Mist macht, ist das Lieblingssprichwort der Sparsamen. Besonders zur Sparsamkeit angehalten ist hierzulande natürlich die Verwaltung; schließlich arbeitet sie nicht mit eigenem Geld, sondern mit dem der steuer- und gebührenzahlenden Bürger. Allerdings ist es eine zweischneidige Sache, in Behörden immer auch den Pfennig zu ehren: Denn es kostet Geld, sich ums Kleingeld zu kümmern - manchmal sogar mehr, als es bringt. 

Genau darum geht es dem CDU-Bundestagsabgeordneten Kai Whittaker. Er hat bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Erfahrung gebracht, wie viele Kleinbeträge die Jobcenter 2018 von Hartz-IV-Empfängern zurückgefordert haben - und was das gekostet hat. Die Zahlen, die der SZ vorliegen, zeigen ein drastische Missverhältnis: 2018 wurden insgesamt 18 Millionen Euro an Kleinbeträgen bis 50 Euro zurückgefordert. Gekostet aber hat das 60 Millionen Euro; der Verwaltungsaufwand war also mehr als dreimal so hoch, wie die Forderungen selbst. Erschwerend kommt hinzu, dass die tatsächlichen Einnahmen sogar noch unter den Forderungen gelegen haben dürften. 2016 war das Verhältnis von Aufwand und Ertrag noch nicht ganz so ungünstig: Forderungen von zwölf Millionen Euro standen damals Verwaltungskosten von rund 26,2 Millionen Euro gegenüber. Ein stolzer Preis, um der armen Sau am untersten Ende der Gesellschaft die letzten überzahlten Euros wieder abzuknöpfen, der beim Summieren der bundesweit angerichteten Schäden der Steuerverschwendung nicht mal mehr die Zahl der Nullen auf die Reihe bekommt.

Je geringer die Beträge sind, um die es geht, desto größer ist das Missverhältnis: 2018 summierten sich Forderungen von bis zu 20 Euro auf 4,6 Millionen Euro und verursachten einen fast neunmal so hohen Verwaltungsaufwand von 40,6 Millionen Euro. "Hartz IV verwaltet sich selbst und verliert sich in Kleinigkeiten", sagte Whittaker, der auch Mitglied im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales ist. "Dann geht es wirklich nicht mehr um die Menschen, sondern um die Bürokratie."

Zu Rückforderungen kommt es, wenn Jobcenter feststellen, dass sie Hartz-IV-Empfängern zu viel überwiesen haben. Zu einer solche "Überzahlung" kann es etwa kommen, wenn jemand einen Minijob annimmt, für seinen ersten Arbeitsmonat aber schon Arbeitslosengeld II bekommen hat. Auch wenn sich die Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft ändert, die Arbeitszeit und damit das Gehalt eines Aufstockers steigt, das Finanzamt Steuern erstattet oder der Arbeitgeber Weihnachtsgeld überweist, muss das Jobcenter unter Umständen Geld zurückfordern. 

Der Spielraum für die Ämter ist gering. Als "Soll" erfassen muss die BA in ihrem Finanzsystem grundsätzlich alle Ausstände ab einem Cent. Für allerkleinste Beträge bis sieben Euro greift die "Kleinbetragsgrenze" der Bundeshaushaltsordnung. Das heißt, ob ein Erstattungsbescheid verschickt wird, steht im Ermessen des Jobcenters; gemahnt wird nicht. Für Ausstände zwischen sieben und 36 Euro müssen Erstattungsbescheide verschickt werden und auch Mahnungen, ab 36 Euro werden "Vollstreckungsmaßnahmen" eingeleitet. 

BA-Chef will auf geringe Forderungen verzichten

Dafür, dass die BA auch bei Forderungen von weniger als sieben Euro tätig werden muss, hatten Ende 2014 die damaligen Minister für Finanzen und Arbeit, Wolfgang Schäuble (CDU) und Andrea Nahles (SPD), gesorgt. Ihre Häuser stellten durch eine Weisung klar, dass sämtliche Forderungen zumindest erfasst und "auf Soll" gestellt werden müssen. Dadurch sind die Fallzahlen deutlich gestiegen. 

Die Bürokratie in den Jobcentern ist regelmäßig Streitthema - von den besonders strengen Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren bis zu den Rückforderungen von Kleinbeträge. "Wir wünschen uns seit Jahren die Einführung einer Bagatellgrenze", sagte der Vorstandsvorsitzende der BA, Detlef Scheele, der SZ. "Der jetzige Aufwand für Erstattung und Aufhebung von kleinen Beträgen steht in keinem Verhältnis zum Ertrag." Der CDU-Abgeordnete Whittaker allerdings fordert noch weitergehende Schritte: "Forderungen sind nur ein Beispiel für den Bürokratieirrsinn im Hartz-IV-System", sagt er. Hinzu kämen nicht klar definierte Rechtsbegriffe und komplizierte Einzelfallgestaltungen. Das alles führe Jobcenter, Gerichte und Betroffene "in einen Irrgarten".




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