Donnerstag, 12. Juli 2018

Warum man besser anonym bei Facebook auftritt...

von Thomas Heck...

Ich weiß schon, warum ich besser nicht unter meinem Klarnamen in den Sozialen Medien auftrete. Denn wie es um die Meinungsfreiheit in diesem Land bestellt ist, kann man an den kleinen Urteilen nebenbei ablesen.  Während Vergewaltiger, Messerstecher und Mörder mit aller Milde der Justiz rechnen können, insbesondere wenn ein Flüchtlingshintergrund vorliegt, muss sich der deutsche Michel z.B. bei Steuerhinterziehung schon warm anziehen. Und auch beim unbedachten Kommentieren auf Facebook. So wurde eine Facebook-Nutzerin für ihren Kommentar auf einen Artikel mit dem Titel "Subsidärer Schutz: 10.000 Flüchtlinge verklagen Deutschland“ nun vor Gericht belangt: 

„Den Staat bescheißen, Leute beklauen, vergewaltigen, sich die Eier wundschaukeln, Geld von uns fordern und den Staat verklagen. Das können sie. Sie sind ja wertvoller als Gold, unsere Superfachkräfte. Ich hoffe, unsere Gerichte schmettern alles ab. Wenn ich Richter wäre, würde ich sagen, wenn euch etwas nicht passt, geht wieder nach Hause. Wir müssen aufhören, uns das alles gefallen zu lassen."

Was für mich nach einer, sagen wir mal, robusten Ansage klingt, sollte dennoch klar vom Artikel 5 des Grundgesetztes, dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, gedeckt sein. Denkste. Verurteilt wurde die Frau zu einer Geldstrafe von 1.650 Euro. Wegen Hetze... das gibt zu denken. Daher der Tipp: Bleiben Sie auf Facebook besser anonym, wenn Sie diesem Staat kritisch gegenüberstehen.



Frau hetzt auf Facebook gegen Flüchtlinge - nun steht sie vor Gericht
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facebook, Flüchtlinge, Dachau
Allmy / Shutterstock.comDas Veröffentlichen durch Hetz-Kommentare ist durch Facebook und andere Sozialen Medien einfach.
In einem Kommentar unter einem Artikel der Tageszeitung "Die Welt" hetzte eine Putzfrau gegen Flüchtlinge. Für ihre Worte musste sie sich nun vor Gericht verantworten. 
Ein Gedanke, kurzes Tippen, nur ein Klick – schon ist ein  Facebook-Beitragveröffentlicht und für alle sichtbar. Wie einfach es ist, Meinungen zu publizieren wurde einer Putzfrau aus Vierkirchen nun zum Verhängnis, wie der "Merkur" berichtet. Die 41-Jährige landete vor dem Dachauer Amtsgericht. Sie soll einen Artikel der Tageszeitung „Die Welt“ mit der Überschrift „Subsidärer Schutz: 10.000 Flüchtlinge verklagen Deutschland“ mit folgenden Worten kommentiert haben: „Den Staat bescheißen, Leute beklauen, vergewaltigen, sich die Eier wundschaukeln, Geld von uns fordern und den Staat verklagen. Das können sie. Sie sind ja wertvoller als Gold, unsere Superfachkräfte. Ich hoffe, unsere Gerichte schmettern alles ab. Wenn ich Richter wäre, würde ich sagen, wenn euch etwas nicht passt, geht wieder nach Hause. Wir müssen aufhören, uns das alles gefallen zu lassen.“
Aufgedeckt hat den Fall die Kripo Fürstenfeldbruck, die einen Hinweis vom Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen bekommen hatte. Netzwerkfahnder, die vor allem die Sozialen Medien durchforsten und nach Hetz-Kommentare und -Postings suchen, haben die Worte der 41-Jährigen auf Facebook entdeckt.

Die Anklage

In ihrem Kommentar habe die Putzfrau Flüchtlingen einige Straftaten unterstellt: Sie warf ihnen unter anderem Diebstahl und Vergewaltigungen vor. Außerdem habe die Angeklagte andere Menschen aufgestachelt und ihnen Angst gemacht. Der Amtsrichter Christian Calame resümierte in der Hauptverhandlung, dass die Tat der 41-Jährigen keine Tat am unteren Rand der Strafbarkeit sei.
Auch die Angeklagte ist sich ihrer Schuld bewusst: „Ich weiß nicht, was mich da gepackt hat“, meinte sie. Immerhin ist die Putzfrau aus Vierkirchen mit einem Slowenen liiert, ihre Schwägerin stammt aus der Dominikanischen Republik.

Das Urteil - Geldstrafe

1650 Euro – so lautet die Strafe für die Angeklagte. Die bislang nicht vorbestrafte Vierkirchnerin erhielt das Urteil, obwohl „Geldstrafen eigentlich nicht vorgesehen sind“, wie die Staatsanwältin erklärt.

1 Kommentar:

  1. Sofern es so stimmt: Für die Verfolgung eines solchen (von der Meinungsfreiheit gedeckten) Textes verplempern das LKA NRW, die Kripo Fürstenfeldbruck und die Staatsanwaltschaft Zeit und Geld und belasten damit die Gerichte? Dann ist es kein Wunder warum sie "überlastet" sind und sich um die "Alltagskriminalität" nicht mehr kümmern (können)!
    Weswegen wurde die Frau überhaupt verurteilt? Volksverhetzung?
    Dann allerdings stimmt die Behauptung der Staatsanwältin das "Geldstrafen eigentlich nicht vorgesehen sind“ nicht, denn § 130 StGB sieht ab Satz 2 mehrfach "oder Geldstrafe" vor!
    Oder ist direkt nach Satz 1 verurteilt worden? Dann ist allerdings eine Grundbedingung "Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören (!),"! Dazu ist der Text der Putzfrau nun wirklich nicht geeignet! Er ist vielmehr ein Zeichen das der öffentliche Frieden schon längst gestört IST!
    Wenn der obige Text Volksverhetzung darstellt, wo bleiben dann die Anklagen und Verurteilungen von Gabriel und anderen (Pack!) oder Gauck (Dunkeldeutschland)? Das war nicht nur geeignet, das HAT den öffentlichen Frieden gestört!
    Kann man nur Hoffen die Frau kann (und sollte) das Urteil so nicht akzeptieren, sondern dagegen angehen! Hoffentlich mit einem beseren Anwalt als es ihrer vor dem Amtsgericht war!

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