Mittwoch, 18. Juli 2018

Das GEZocke kann weitergehen...

von Thomas Heck...

Heute hat das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz für vereinbar erklärt. Mit dem Urteil können die öffentlich-rechtlichen Sender nun mit einer garantierten Finanzierung kalkulieren, um z.B. Tom Buhrow weiter seine monatlichen 33.000 Euro plus 17.000 Euro nach seiner Pensionierung, man beachte monatlich, zu finanzieren. Sie haben nun eine Garantie, auch künftig ihre Hetze gegen Andersdenkende im Lande, gegen ausländische Staatsführer, wie z.B. dem US-Präsidenten Donald Trump, öffentlich-rechtlich finanziert ungebremst fortführen zu können. GEZ-Verweigerer werden weiterhin in Gefängnissen sitzen.


Somit werden sich auch künftig 1.885 Haushalte ausschliesslich für die Finanzierung von Tom Buhrow verantwortlich zeichnen. Nach dessen Pensionierung werden immerhin noch knapp 1.000 Haushalte seinen Lebensabend sicherstellen müssen, ohne auch nur einen Cent fürs Programm beizusteuern. Das tun übrigens Asylanten ebenfalls nicht. Diese sind nämlich auch von der Beitragspflicht befreit. Das alles vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, wobei Karlsruhe mal wieder bestätigt, dass seine Entscheidungen mit Gerechtigkeit selten etwas zu tun haben.



Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag ist im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Bundesverfassungsgericht beanstandete in seinem Urteil aber, dass Menschen mit zwei Wohnungen den Beitrag doppelt zahlen müssen. Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Beitrag stellen. Der Gesetzgeber muss bis spätestens Mitte 2020 nachbessern. (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.)

Die Neuregelung soll nach dem Willen der Bundesländer bald beginnen. "Die Länder werden die ihnen vom Gericht übertragene Aufgabe zügig angehen", erklärte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), die die Rundfunkpolitik der Länder koordiniert.

Gericht weist mehrere Punkte der Kläger ab

Das Gericht hatte ebenfalls über die Frage geurteilt, ob es verfassungsgemäß ist, dass der Beitrag nicht mehr pro Empfangsgerät, sondern pro Wohnung erhoben wird. Zudem ging es um die Frage, ob der Beitrag eine versteckte Steuer sei. Diese Punkte wurden abgelehnt.

Entscheidend sei das Angebot eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sagte Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. "Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs." Das rechtfertige eine zusätzliche finanzielle Belastung. Ob der Einzelne ein Empfangsgerät hat oder die Angebote nicht nutzen will, spielt demnach keine Rolle.

Vier Parteien hatten gegen Rundfunkbeitrag geklagt

Vier Kläger (drei Privatpersonen und die Mietwagenfirma Sixt) hatten stellvertretend gegen den seit 2013 für jede Wohnung erhobenen Beitrag von derzeit 17,50 Euro im Monat geklagt. 

Das Urteil betrifft nur das aktuelle Modell des Rundfunkbeitrags. Der vom Staat unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seiner Finanzierung über Beiträge oder Gebühren stand in Karlsruhe nicht grundsätzlich zur Debatte. Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Privatleute zahlen im Moment 17,50 Euro im Monat. 2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen. 



ARD-Vorsitzender nennt Urteil "wegweisend"

ZDF-Intendant Thomas Bellut hat das Urteil begrüßt. "Es ist gut, dass über die Zulässigkeit des Beitrags jetzt höchstrichterliche Rechtsklarheit besteht", sagte er laut einer Mitteilung.  Das Urteil bestätige, "dass der Rundfunkbeitrag ein angemessenes und verfassungskonformes Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist".

Ähnlich sieht es der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm. "Die gesamte Konstruktion ist bestätigt worden, hat gehalten", sagte er nach der Verkündung. "Ich halte es für ein sehr gutes Urteil, ein wegweisendes Urteil, ein zukunftsweisendes Urteil." Wen wundert es.

Die Entscheidung bestätige "die große Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Demokratie". 

Die Richter hätten darüber hinaus klargestellt, dass angesichts einer wachsenden Fülle medialer Angebote auch im Internet die Bedeutung der Öffentlich-Rechtlichen wachse und eben gerade nicht sinke. Ähnlich sieht es Ministerpräsidentin Dreyer: "Wir brauchen einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der zusammen mit den Privaten und den Zeitungsverlagen Qualitätsjournalismus in Deutschland sichert." Mit dem Urteil bestehe nun für ARD, ZDF und Deutschlandradio eine Finanzierungsgarantie, sagte sie weiter.

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