von Thomas Heck...
Über das Berliner Wahldebakel hatten wir auf diesen Seiten bereits frühzeitig berichtet. Hier, hier, hier, hier und auch hier. Wir hatten zwischendurch sogar Hoffnung, dass die Demokratie stärker ist als der Berliner Filz und der Berliner Verfassungsgerichtshof trug dem ja auch Rechnung und ordnete Neuwahlen an. Zumindest für den Teil der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus.
Doch der linken Einheitsfront von SPD, Linkspartei und Grünen kam das gar nicht zupass, geht es doch um Machtverlust, aber auch um Verlust von Mandaten und damit einem sicheren und üppigen Einkommen für die Abgeordneten, und klagte deshalb gegen die Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht. Deshalb steht zu befürchten: Werden Harbarth & Co das Ding schon schaukeln? Bläst Karlsruhe die Wiederholung der Berliner Chaos-Wahlen ab?
Die vom Berliner Verfassungsgerichtshof für ungültig erklärten „Wahlen“ im Shithole Berlin vom September 2021, als das Bürgervotum sowohl des Berliner Abgeordnetenhauses als auch zum Bundestag durch bananenrepublikanische Abgründe zur Lachnummer geriet und selbst nach OSZE-Mindeststandards definitiv keine gültige Wahl zustandekam, sollen eigentlich in fünf Wochen – am 12. Februar – wiederholt werden. Den etablierten Parteien des linken Einheitsblocks – SPD, Grüne und Linke, aber auch FDP – geht das Gesäß auf Grundeis, weil sie empfindliche Machteinbußen durch Mandatsverschiebungen und andere Mehrheitsverhältnisse fürchten. Aus diesem offensichtlichen Grund galt die Wiederholungsanordnung daher auch vor allem der Neuwahl des Landesparlaments; die Bundestagswahl wird nur in einzelnen Wahlbezirken wiederholt. Von Rechts wegen und unter allen Aspekten der demokratischen Hygiene wäre eigentlich eine komplette Neuwahl auch des Bundestages angezeigt gewesen.
Doch nicht einmal die eingeschränkte Wiederholung der Wahl, diesmal dann unter rechtsstaatlich akzeptablen Bedingungen, wollen 45 Politiker von SPD, Grünen, FDP und Linken hinnehmen – weshalb sie vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Dort, im Reich der Merkel-Marionette Stephan Harbarth – eines drittklassigen Juristen, aber dafür umso loyaleren CDU-Domestiken, der von der ewigen Kanzlerin an der Spitze des Gerichts installiert wurde und das Verfassungsgericht zum judikativen Service-Center der Bundesregierung umwandelte – erhoffen sie sich wohlwollendes Verständnis ihr Interesse an der Beibehaltung der bestehenden „Wahlergebnisse“ – unabhängig davon, wie haarsträubend, undemokratisch und willkürlich diese vor 16 Monaten zustandekommen sind.
BVerfG: Einst integer und überparteilich, heute Servicebetrieb der Regierung
Als das Verfassungsgericht noch eine charakterlich integere und unabhängige Institution war, die Normenkontrolle an abstraken Überlegungen und tagespolitikfreier Verfassungsauslegung praktizierte, wäre eine solche Klage gegen die Wahlwiederholung mangels Aussicht gar nicht erst in Karlsruhe eingereicht worden – und falls doch, dann gar nicht erst angenommen werden. Denn die angegriffene Entscheidung der Berliner Verfassungsjuristen folgte keiner rabulistischen verwinkelten Argumentationskette oder geheimen Informationen, dass bei den Wahlen angeblich irgendetwas nicht rechten Dingen zugegangen sein konnte – sondern die ungeheuerlichen Missstände lagen, für die Öffentlichkeit wohldokumentiert, von Beginn an vor: „Geschätzte“ Wahlergebnisse; doppelte Stimmabgaben; zu früh geschlossene Wahllokale inklusive Verunmöglichung der Wahlteilnahme von tausenden Berlinern; offenkundige Auszählungspannen; fehlende Wahlzettel und unfassbare organisatorische Schlampereien; Brüche des Wahlgeheimnisses. Und, und, und.
Doch unter keinem Verfassungsgerichtspräsidenten der bundesdeutschen Geschichte standen die Chancen besser, selbst trotz solch evidenter Pannen und Skandale, die nach einer Wiederholung förmlich schreien, eben diese womöglich doch verhindert zu kriegen. Und siehe da, in der Tat: Wider Erwarten der meisten Juristen nahm Karlsruhe den Fall tatsächlich zur Entscheidung an.
Spekulationen geschürt
Damit schürt das Bundesverfassungsgericht nun Spekulationen, kommentiert die „Junge Freiheit“ (JF), ob die Wahlwiederholung überhaupt in fünf Wochen stattfinden wird. Noch im Januar, so die JF, will es entscheiden, ob es die Wiederholungswahl kippt – womit dann das Ergebnis der für ungültig erklärten Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus doch noch Bestand haben könnte.
Der Schaden für das Ansehen des „Rechtsstaats“ Deutschland im Ausland, aber auch für Demokratie und Justiz wäre dann zwar irreparabel und immens – doch was würde es Harbarth und sein gleichgeschaltetes Kollegium grämen? Die hatten ja bisher schon keine Probleme, ganz im Sinne der Regierung autoritäre oder linksideologische Entscheidungen abzunicken – von der taktisch spätestmöglich verkündeten Billigung der unsäglichen Corona-Politik Merkels über die Erhebung des „Klimaschutzes“ zum Verfassungsrang hin zur opportunistischen Missachtung des Europäischen Gerichtshofs über ein EZB-Anleiheprogramm. Deshalb könnte Karlsruhe jetzt durchaus für den nächsten Eklat gut sein – und die Wahlwiederholung am 12. Februar canceln, oder sie zumindest bis zum Sankt Nimmerleinstag hinauszögern, bis sich eine Wiederholung dann auch erledigt hat. Es wäre nicht das erste Mal, dass in diesem Land, und speziell in Gestalt dieses Gerichts, Macht Recht bricht.
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