von Thomas Heck...
Dass Journalisten nach besten Kräften versuchen, die Herkunft von Tätern zu verschleiern, wenn es nicht um indigene Deutsche geht. Oftmals beziehen sie sich auf den Pressekodex des Deutschen Presserats.
Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten
In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.
Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Aus diesem Grunde wird die Vergewaltigung eines 11jährigen Kindes durch einen 20jährigen Mann zunächst mal mit einem Symbolbild garniert, welches einen weißen Mann mit Handschellen zeigt. Kann man machen.
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