Dienstag, 7. September 2021

Der Staat gegen seine Bürger: Der unglaubliche Fall des durch einen 2015 zugewanderten Syrer getöteten Marcus Hempel in Wittenberg

von Karsten Hempel...

Es hat bereits System: Angeblich sucht nahezu kein Opfer-Angehöriger in Deutschland die Öffentlichkeit. Opfer sollen anonym bleiben, um eine Solidarisierung zu vermeiden und Emotionen gegen die zumeist islamischen Täter zu verhindern. Ein Vater, dessen Sohn 2017 in Wittenberg durch einen Syrer zu Tode kam, durchbrach diese Schweigespirale – sein Leidensweg mit dem gegen ihn und für den Täter arbeitenden Staat sind erschreckend. Obwohl der bereits in zahlreiche Gewaltdelikte verwickelte Täter erst kurz vor der Tat bereits in einem anderen Fall wegen vermeintlicher „Notwehr“ freigesprochen worden ist, stand für die Staatsanwaltschaft auch in diesem Fall bald fest: „Notwehr mit tragischer Todesfolge“. Der Vater des Opfers wehrt sich gegen dieses falsche Urteil, das in völligem Widerspruch zu den Videoaufnahmen von der Tat steht – und wird wohl auch deshalb noch vom Staatsschutz als angeblicher „Gefährder“ bedrängt.

Auf dem Video von der Tat ist klar erkennbar, von wem der Streit ausging und wer den ersten Schlag tat.


Täglich gibt es im „sichersten Deutschland aller Zeiten“ Opfer von Gewalt jeglicher Art zu beklagen.

Eines dieser Opfer ist mein Sohn Marcus. Er war mein einziges Kind. 22 Tage nach seinem 30. Geburtstag, am 29. September 2017 wurde Marcus vor dem Arsenal-Einkaufszentrum in Wittenberg von dem 2015 nach Deutschland gekommenen syrischen Asylbewerber Sabri H. mit mehreren Schlägen totgeschlagen. Das absolut Perverse an diesem Fall ist, dass es ein Video von der Tat gibt, was jedoch von der Justiz in Sachsen-Anhalt nahezu völlig – jedoch mutmaßlich mit Absicht – vernachlässigt wurde.

Ich möchte Ihnen erzählen, was ich seit diesem Tag mit der Justiz und den Behörden in Sachsen-Anhalt erleben musste und auch jetzt, fast vier Jahre nach der Tat, noch weiter erleben muss.

Die ganze Tat wurde vom Anfang bis zum Ende von einer Überwachungskamera – ohne Ton – aufgenommen. Man sollte meinen, für eine rechtsstaatlich und unabhängig handelnde Staatsanwaltschaft und Justiz seien dies sehr gute Voraussetzungen, um den Täter schnell nach geltendem Gesetz zu bestrafen. Nicht so in Deutschland und nicht so bei diesem Fall.

Die erste Falschbehauptung

Schon drei Tage nach der Tat veröffentlichte die Staatsanwaltschaft Dessau unter der Leitung des damaligen Oberstaatsanwaltes Bittmann eine Pressemitteilung zum Tathergang, die mit jedem Märchen der Gebrüder Grimm mithalten kann. Diese sogenannten Fachleute waren der Meinung, dass der Asylbewerber in Notwehr gehandelt habe. Das war die erste Falschbehauptung in diesem Fall, denn es gab bereits am 1. Oktober 2017 eine Pressemitteilung der Polizei dazu. In dieser Pressemitteilung wird der Tatablauf so geschildert, wie er auf dem Video zu sehen ist. Diese Pressemitteilung stimmt mit den auf dem Video zu sehenden Handlungen überein, ist aber damit völlig gegensätzlich zur Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dessau. Bemerkenswert ist an diesem Punkt, dass die Polizei keine gemeinsame Pressemitteilung mit der Staatsanwaltschaft Dessau veröffentlicht hat, was sonst in solchen Fällen üblich ist.

Genau durch diese erste Falschbehauptung des Oberstaatsanwaltes Folker Bittmann, wurde aus diesem Fall erst ein Politikum – und das ist dieser Fall bis heute geblieben. Besonders beschämend, feige und heuchlerisch ist hierbei, dass die von Herrn Bittmann veröffentlichte falsche Darstellung des Tatablaufes, sogar noch vom Generalstaatsanwalt des Bundeslandes Sachsen-Anhalt, Jürgen Konrad, und der sachsen-anhaltinischen Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) gedeckt wurden, indem beide sich schützend vor Herrn Bittmann stellten und seine Einschätzung teilten. Sowohl der Generalstaatsanwalt als auch die Justizministerin nahmen damit auch ganz bewusst in Kauf, dass Sie als Vertreter des Justizministeriums Sachsen-Anhalt am 10. November 2017, als dieser Fall im Rechtsausschuss des Magdeburger Landtages besprochen wurde, die anwesenden Abgeordneten mit Falschaussagen und Lügen zu diesem Fall „informierten“.

Die Justizministerin berichtete den Abgeordneten unter anderem folgendes:

– Der Deutsche habe nach einer verbalen Auseinandersetzung den Syrer zweimal gezielt mit der Faust geschlagen (gelogen)

– Daraufhin habe der Syrer einmal zurückgeschlagen und der Deutsche sei gestrauchelt und zu Boden gefallen (gelogen)

– Der Generalstaatsanwalt berichtet dann: das deutsche Paar wäre vor dem Kaufhaus auf die Gruppe Syrer getroffen und hätte diese zu diesem Zeitpunkt beleidigt. (gelogen)

– Der Generalstaatsanwalt berichtet auf explizite Nachfrage eines Abgeordneten – das spätere Opfer habe eindeutig zuerst zwei gezielte Faustschläge ausgeführt – auch das ist gelogen,

denn das Video zeigt etwas anderes, es zeigt die Wahrheit und die stimmt mit dem, was man den Abgeordneten erzählt, in keiner Weise überein. Man hat also die Abgeordneten im Rechtsausschuss bewusst und vorsätzlich angelogen. Allein das ist schon ein Skandal und hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun.

An dieser Stellt stellte sich für mich als Opferangehöriger dann die Frage, wofür wir Generalstaatsanwälte und Justizminister brauchen, wenn diese als leitende Behörden – und Vorbilder

1. ihren Aufsichtspflichten über Staatsanwälte nicht nachkommen,

2. Falschaussagen stützen und sogar weiterverbreiten,

3. den auf dem Video zu sehenden Tathergang bewusst falsch darstellen, und damit vorsätzlich lügen.

So frage ich mich, wem soll ich als Opfer einer Straftat oder als Opferangehöriger einer Straftat, hier in diesem Land noch glauben und vertrauen?

Ich sage Ihnen aus meinen gemachten Erlebnissen, dass in Deutschland nicht die Gesetze das Problem im Justizbereich sind, sondern die Leute, die diese Gesetze anwenden und auch umsetzen sollen. Wie ist es möglich, dass in einem Rechtsstaat solche wichtigen Positionen mit solchen verantwortungslosen Personen besetzt sind? Das sind genau die Personen, die mit ihrem verlogenen Handeln Mitschuld an den vielen Opfern in Deutschland haben. In meinen Augen ist das ein gewaltiger Justizskandal!

Zweimal Notwehr hintereinander?

Selbst im Dezember 2017 hielten die sogenannten Experten der Staatsanwaltschaft Dessau noch an ihrer Notwehrthese fest – es schien ja bisher mit der These Notwehr immer gut zu funktionieren, denn erst acht Tage vor der Tat gegen meinen Sohn wurde eine Strafanzeige gegen den Täter von der Staatsanwaltschaft Dessau aufgehoben. Begründung: der spätere Täter habe auch in diesem Fall in Notwehr gehandelt! Ich bin mir sehr sicher, dass der Fall im März/April 2018 als Notwehrhandlung ohne eine Verhandlung zu den Akten gelegt worden wäre, wenn es nicht diesen Menschen gegeben hätte, der mich im Februar 2018 anrief und ganz vorsichtig fragte: „Herr Hempel, können wir Ihnen helfen?“ Dieser Mensch war Thomas Höse von der Landtagsfraktion der AfD Sachsen-Anhalt und ich bin ihm sehr, sehr dankbar, dass er den Mut dazu hatte. Daraufhin gab es ein Treffen mit drei weiteren Landtagsabgeordneten der AfD. Als diese Abgeordneten sich dann das Video anschauten, merkten sie erst einmal, was sie für Lügen im Rechtsausschuss vom Generalstaatsanwalt und der Justizministerin aufgetischt bekommen hatten. Ich hatte zum ersten Mal überhaupt das Gefühl, dass sich jemand für diesen Fall und meine damit verbundenen Sorgen und Nöte interessiert. Von anderen Parteien hat mein Fall bis heute niemanden interessiert, man kann fast sagen, dass für diese mein Fall überhaupt nicht existiert. Nur durch die Hilfe der AfD Sachsen-Anhalt wurde dieser Vorgang nicht als Notwehrhandlung zu den Akten gelegt.

In diesem Fall ging es der Justiz nicht um Wahrheitsfindung, sondern um den Schutz des Täters. Es wurde gelogen und blockiert, wo immer es geht. Allein 12 Monate musste ich kämpfen, bis es überhaupt zu einer Anklage kam, und das in einem Land wo ständig von „Rechtsstaatlichkeit“ gesprochen wird!

Drei weitere Falschbehauptungen brechen in sich zusammen

Der mit der Anklage beantragte Haftbefehl wurde mit folgenden Begründungen abgelehnt:

- Täter wohnt noch bei den Eltern.

- Täter geht zweimal in der Woche zum Fußballtraining und spielt am Wochenende für seinen Verein.

- Täter hat eine Lehre angefangen.

Man stellte den Täter als gut „integrierten“ und reumütigen Menschen dar, der sogar noch nach der Tat an einem Förderprojekt des Landes Sachsen-Anhalt teilnahm. Tatsächlich dienten diese Begründungen nur zur Ablehnung des beantragten Haftbefehles. Im Prozess stellte sich dann ganz schnell heraus, dass er die Lehre geschmissen hat, für den Fußballverein nicht mehr aktiv ist und mittlerweile auch nicht mehr im Elternhaus lebt. 

Fünf von meinem Anwalt beantragte Altersfeststellungen wurden abgelehnt, mit der Begründung – vom Täter würden alle Dokumente vorliegen. Selbst auf mehrere Anfragen der AfD wurde von Seiten des Justizministeriums bestätigt, das vom Täter originale Dokumente vorliegen. Der Prozess wurde in dieser Zeit bereits zweimal verschoben. Dann, unmittelbar vor dem ersten Prozesstermin beschloss das Gericht den Prozess erneut zu verschieben, um doch noch eine Altersfeststellung durchzuführen. Begründung: Vom Täter liegen keine originalen Dokumente vor!

Diese durchgeführte Altersfeststellung ergab dann, dass der Täter ein Alter von mindestens 13 Jahren, jedoch höchstens 27,2 Jahren hat. Damit konnte man – und das wollte man ja auch nicht wirklich – ihm seine Altersangabe (17 Jahre zum Tatzeitpunkt) nicht widerlegen. Eine von meinem Anwalt geforderte, neuere und genauere Methode zur Altersfeststellung wurde vom Gericht abgelehnt. Somit begann dann der Prozess 29 Monate (!) nach der Tat im Jugendstrafrecht und damit unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Der Prozess selbst – es waren neun Prozesstage angesetzt – war nichts weiter als ein Scheinprozess, in erster Linie, um die Öffentlichkeit und die Medien zu beruhigen. Im Verlauf des Prozesses merkte man sehr schnell, dass es hier nicht um Wahrheitsfindung geht, sondern darum pro forma ein paar Prozesstage zu absolvieren. Das Auftreten der Richterin Seydel ließ das sehr schnell erkennen, denn das Tat-Video als wichtigstes Beweismittel fand nahezu keine Beachtung und wurde nie richtig ausgewertet. Es war nicht einmal angemessene Abspieltechnik für das Video im Gericht vorhanden, so dass ich am zweiten Verhandlungstag meinen eigenen Laptop mitbringen musste, um das Beweisvideo abspielen zu können. Ein Antrag, zeitgemäße Abspieltechnik zu besorgen, wurde vom Gericht mit der Begründung abgelehnt, das dafür im Land keine finanziellen Mittel vorhanden seien.

Lachen, Gleichgültigkeit und ungehörte Zeugen

Von Seiten des Verteidigers wurde reichlich gelacht, insbesondere beim Abspielen der Szene mit den tödlichen Schlägen. Der Staatsanwalt Uwe Hornburg war da, weil er da sein musste – ein Passant von der Straße wäre wahrscheinlich engagierter gewesen. Die bis dahin ermittelnde Oberstaatsanwältin wurde kurzfristig vor Prozessbeginn ausgetauscht. Die einzige nennenswerte Aktion des Staatsanwaltes war es, den Strafverteidiger bereits am vierten von den neun angesetzten Prozesstagen, regelrecht um eine Verständigung, man kann fast sagen, anzubetteln.

Dieses Angebot zur Verständigung wurde zu diesem Zeitpunkt vom Verteidiger komplett abgelehnt.

Alle Prozessteilnehmer wussten, dass dann der fünfte Prozesstag bereits der letzte sein würde – nur die Nebenklage wusste das nicht. Meinem Anwalt wurde auf Anweisung der Vorsitzenden Richterin Seydel bereits früh der Zutritt zum Gericht verwehrt, mit der Begründung er sei ein belgischer Anwalt. Erst nach heftigem Protest wurde ihm der Zugang zum Gerichtsgebäude und damit zur weiteren Teilnahme am Prozess gestattet. Gleich nach Eröffnung der Verhandlung verkündete der Verteidiger des Täters voller Stolz, dass man sich mit dem Staatsanwalt bereits am Vortag (!) bezüglich des Urteils verständigt hat. Ich sage auch deshalb Scheinprozess, weil bereits die Vorsitzende Richterin davon wusste – denn auf die Nachfrage, was denn mit den geladenen Zeugen sei, teilte sie mit, dass sie alle weiteren Zeugen bereits abgeladen hatte. Die Krönung ist, dass selbst die ermittelnde Kriminalbeamtin abgeladen wurde und somit nichts zur Tat und ihren Ermittlungen aussagen konnte!

Der Täter gab zu, dass es keine Notwehr war

Das Urteil war dann schnell gesprochen – 2 Jahre Bewährung und 120 Arbeitsstunden für die Tötung eines Menschen, und dass obwohl der Täter in seinem Geständnis zugab, nicht aus Notwehr, sondern aus Wut zugeschlagen zu haben! Dieses Urteil für einen Täter, der es immerhin schaffte vor der Tat gegen meinen Sohn in nur eindreiviertel Jahren in Wittenberg an acht (!) Körperverletzungsdelikten zumindest beteiligt zu sein, ist dieses Urteil wie ein Freispruch zu werten.

Natürlich bin ich mit meinem Anwalt in Revision gegangen und wir haben alle Unterlagen fristgerecht bis Mitte September 2020 beim Bundesgerichtshof eingereicht. Bereits mit Beschluss vom 3. November 2020 aber wurde die Revision vom BGH als unbegründet verworfen.

Eine daraufhin beim BGH eingereichte Anhörungsrüge wurde ebenfalls sehr schnell abgelehnt. Momentan ist der Stand so, dass wir Anfang 2021 beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt haben und auf eine Entscheidung warten.

Und gerade, wenn Sie denken, Sie haben bereits alles an Demütigungen und Schikanen in diesem Land durchlaufen, dann kann ich Ihnen sagen: Es geht immer noch viel schlimmer, denn in diesem Land gibt es nach unten keine Grenzen und keine Hemmschwellen mehr.

Der Staatsschutz gegen das Opfer

Am 16. Dezember 2020 bekam ich auf meiner Arbeitsstelle Besuch – Besuch vom Staatsschutz! Man hielt mir eine Gefährderansprache und drohte mir mit mehrtägiger Ingewahrsamnahme, sollte ich die öffentliche Ordnung und Sicherheit stören. Begründet wurde die Gefährderansprache von den Herren, dass ein anonymer Hinweis vorliegen würde, dass ich den Totschläger Sabri H. gesundheitlich schädigen wolle bzw. Leute dazu anstiften wolle. 

Gleich am 19. Dezember 2020 schickte mein Anwalt einen Verwaltungsrechtlichen Widerspruch an die Polizeiinspektion Dessau-Roßlau, weiterhin wurde Akteneinsicht durch meinen Anwalt beantragt. Nach Erhalt der Akteneinsicht stellte sich heraus, dass sich die Polizei bereits am 21. Dezember 2020 – fünf Tage nach der Gefährderansprache – intensiv mit dem Thema beschäftigt hat. Die Sachgebietsleiterin Recht/Personal schrieb am 21. Dezember 2020 an die Dezernentin Recht der Polizeiinspektion Magdeburg, dass man in diesem Fall ganz kleine Brötchen backen sollte und versuchen sollte, die Kuh vom Eis zu bekommen.

Das heißt, man wusste bereits zu diesem Zeitpunkt – fünf Tage nach erfolgter Ansprache, dass etwas aus dem Ruder gelaufen ist. Dennoch machte es den beteiligten Personen offenbar Vergnügen, mich weiter großem psychischem Druck auszusetzen, denn die Gefährderansprache wurde erst mit Schreiben vom 1. März 2021 zurückgenommen.

Vater mit Sohn

Begründung: Eine ausreichend konkretisierte Gefahrenlage war vorliegend nicht nachweisbar gegeben! Die Voraussetzungen für den Erlass einer Verbotsverfügung lagen somit nicht vor. Die erlassene Verfügung vom 16. Dezember 2020 war mithin rechtswidrig und wird zurückgenommen.

In den erhaltenen Akten zur Gefährderansprache wurden die entscheidenden Seiten – Name vom Auftraggeber des LKA und der Name des Informanten – geschwärzt. Angeblicher Grund dafür war der Schutz des Informanten. Ich frage mich, geht es hier wirklich nur um den Schutz des Informanten, oder geht es in Wirklichkeit um den Schutz der Person vom LKA, die diese Gefährderansprache angewiesen hat, ohne jedoch die Beweislage zu prüfen und damit diese rechtswidrige Handlung zu vertreten hat?

Warum geschwärzte Seiten, wen will man wirklich schützen? Kommt der angebliche Informant vielleicht aus dem Umfeld des Täters, oder ist der Täter selbst der Informant, weil er vielleicht für diese Behörde als Informant tätig ist? Das würde auch erklären, warum die deutsche Justiz und Behörden so sehr ihre schützende Hand über den Täter halten.

Am 23. April 2021 hatte die AfD die Möglichkeit zur Befragung der Landesregierung von Sachsen-Anhalt (kann man sich im Internet anschauen). In dieser Landtagssitzung wurden Fragen zu dem Fall meines Sohnes an die Justizministerin und den Innenminister gestellt. Die AfD-Abgeordneten Thomas Höse, Oliver Kirchner, Hannes Loth und Daniel Roi waren die Fragesteller.

Keine der Fragen wurde in irgendeiner Form auch nur ansatzweise sachlich und vernünftig beantwortet. Es war von Seiten des Innenministers und der Justizministerin ein einziges erbärmliches Gestammele und ein Reden um den heißen Brei, und dabei hätte man diese Fragen mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten können.

Die Krönung war, dass bei der zweiten Frage von Daniel Roi – ob sich die Landesregierung denn zumindest für diese rechtswidrige Gefährderansprache bei mir entschuldigt habe – sich niemand aus dieser Landesregierung verantwortlich fühlte und somit auch niemand zum Rednerpult ging, um diese Frage zu beantworten. Die Verantwortlichen blieben einfach sitzen. Man verwies die AfD darauf, die Fragen als kleine Anfrage doch schriftlich zu stellen.

Das ist ein absolut feiges und beschämendes Verhalten, sowohl vom Innenminister, der Justizministerin aber auch von Ministerpräsident Haseloff, der als Chef dieser Landesregierung nicht den Mut hatte ans Mikrofon zu gehen und diese Frage zu beantworten.

Das ist ein absolut respektloses Verhalten gegenüber dem Getöteten und seinen Angehörigen, und es zeigt, wie wenig Interesse von Seiten der Landesregierung für diesen Fall vorhanden ist. Es zeigt aber auch, was die Wahlversprechen solcher Politiker und Parteien wert sind.

Wenn man sich die offizielle Kriminalstatistik 2020 vom BKA anschaut, so stellt man fest, dass trotz Corona das Morden, Totschlagen, Vergewaltigen, Rauben und die Fälle schwerer Körperverletzung auf Deutschlands Straßen weiterhin stattfindet – es wird nur nicht mehr viel davon in den Medien berichtet.

So lange Mörder sofort als psychisch krank oder Totschläger zu Bewährung und Arbeitsstunden verurteilt werden, wird sich in diesem Land nichts ändern und das Morden, Totschlagen und Vergewaltigen wird nicht nur weitergehen, sondern – wie die Statistik zeigt – sogar noch zunehmen. Es wird leider auch zukünftig weitere unschuldige Opfer geben. 

Mir persönlich ist die Hautfarbe, Herkunft und Religion eines Täters egal. Ein Täter bleibt ein Täter, egal woher er kommt, welche Hautfarbe oder Religion er hat. So sollte es zu mindestens vom Gesetz her sein. Mutmaßlich ist das aber hier in Deutschland nicht mehr der Fall. Täter werden zu Opfern, und Opfer werden zu Tätern wie das in meinem Fall mit der Justiz in Sachsen-Anhalt geschehen ist. Das ist staatlich gefördertes und angewandtes Zweiklassenprinzip.

Mittlerweile gehören diese vorab genannten Verbrechen zum Alltag in Deutschland und viele Menschen nehmen diese Entwicklung einfach so hin, aus Angst oder in der Hoffnung, mich oder meine Familie wird es schon nicht treffen. Falsch! Es kann jeden zu jeder Zeit und an jedem Ort treffen.

Das jüngste Beispiel dafür ist die abscheuliche Tat von Würzburg mit drei toten unschuldigen Menschen. Wo sind hier unsere Regierungsvertreter, Promis oder „Die Mannschaft“ mit Kränzen und Kerzen wie in Halle oder Hanau? Waren das Menschen zweiter Klasse in Würzburg, oder war es nur der falsche Täter? Nichts, null Anteilnahme! Im Gegenteil man versucht auch hier alles, um diese Tat herunterzuspielen. Eine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz für die Angehörigen wird es möglicherweise auch in diesem Fall nicht geben. 

Opferentschädigungsgesetz

Sie erinnern sich sicher alle an die Tat von Hanau am 19. Februar 2020: Schon zwei Tage später sagte Bundessozialminister Heil den Opfer-Angehörigen von Hanau umfassende Unterstützung zu. Im Juli 2020 zahlte die Bundesregierung rund 1 Millionen Euro Hilfe für die Hanauer Opferfamilien aus. Durch diese Tat in Hanau erfuhr ich überhaupt erst vom Opferentschädigungsgesetz und stellte im August 2020 einen Antrag. Dieser Antrag wurde mit Schreiben vom 11. Juni 2021 abgelehnt. Ablehnungsgrund ist die Gutachterliche Stellungnahme der Frau Dr. med. Sch.

In diesem Gutachten bezweifelt diese Ärztin, dass ich einen Schockschaden erlitten hätte und dass es sich bei mir „naturgemäß“ nur um eine Vorübergehende Gesundheitsstörung handele. Das Gutachten schließt mit dem Satz ab „Mit einer Verschlimmerung des Leidens ist nicht zu rechnen“.

Dieses Gutachten wurde erstellt, ohne dass diese Ärztin mich kennt bzw. je mit mir gesprochen hat! 

Allein daran sieht man, in was für einer Zweiklassengesellschaft wir leben und wie offensichtlich hier in diesem Land Menschen diskriminiert werden. Allein schon diese Einschätzung, dass mein Leiden nicht schlimmer werde, ist eine absolute Frechheit und zeugt nicht gerade von ärztlicher Intelligenz. Frau Dr. Sch., mein Leid hat in den letzten vier Jahren täglich enorm zugenommen, allein schon deshalb, weil ich nahezu täglich Schreiben von Staatsanwälten, Richtern oder vom Justizministerium erhalte, mit genau solch blödsinnigen Schriftsätzen wie von Ihnen! Warum erlebt ein Angehöriger der Opfer von Hanau mehr Leid als ich? Bin ich ein schlechterer Angehöriger, oder ist der wahre Grund einfach nur der, dass ich mich seit fast vier Jahren gegen eine Justiz wehre, die mich fortlaufend belügt und betrügt?

Rechtsstaat, Rechtsstaatlichkeit sind gern verwendete Begriffe von Politikern, dabei muss ich bezweifeln, ob diese Politiker überhaupt wissen, was sich hinter dieser Wortwahl in Definition verbirgt, denn Rechtsstaatlichkeit habe ich im Fall meines Sohnes in Sachsen-Anhalt leider bisher nicht erlebt. Ich hoffe das die Verantwortlichen eines Tages dafür zur Verantwortung gezogen werden.

Auch wenn ich viel Unrecht und Demütigungen in den letzten 3,5 Jahren durch Justiz und Behörden in Sachsen-Anhalt erleben musste, so kann ich Ihnen eines sagen: Ich werde mit allen rechtlichen Mitteln weiter um einen ehrlichen und fairen Prozess kämpfen, in dem dann der Täter eine angemessene Strafe für die Tötung eines Menschen erhält. Aufgeben werde ich nicht! 

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien von ganzem Herzen, dass Sie von solchen Taten verschont bleiben, damit Sie nicht das durchleben müssen, was ich durchlebe.

Erschienen in der Jüdischen Rundschau...



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